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DE10149408C1 - Vorrichtung zur Befestigung von Leistenschienen, insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung von Leistenschienen, insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen

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Publication number
DE10149408C1
DE10149408C1 DE10149408A DE10149408A DE10149408C1 DE 10149408 C1 DE10149408 C1 DE 10149408C1 DE 10149408 A DE10149408 A DE 10149408A DE 10149408 A DE10149408 A DE 10149408A DE 10149408 C1 DE10149408 C1 DE 10149408C1
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DE
Germany
Prior art keywords
rail
strip
area
mounting rail
profile
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE10149408A
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English (en)
Inventor
Norbert Hilbig
Joerg Messing
Werner Mueller
Michael Wittke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
XAVER GRUENWALD GmbH
Original Assignee
XAVER GRUENWALD GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by XAVER GRUENWALD GmbH filed Critical XAVER GRUENWALD GmbH
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Priority to EP02022193A priority patent/EP1300527A3/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Befestigung von Leistenschienen (2), insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen (2), mit einer Montageschiene (3), einer Zwischenschiene (4) und einer Leistenschiene (2), wobei die Montageschiene (3) und die Leistenschiene (2) jeweils mittels einer Steckverbindung (5, 6) mit der Zwischenschiene (4) verbindbar sind. Die Steckverbindung (5) zwischen der Montageschiene (3) und der Zwischenschiene (4) ist durch ein zwischenschienenseitiges erstes Zwischenschienenprofil (7) und ein diesem zugeordnetes Montageschienen-Gegenprofil (8) gebildet, während die Steckverbindung (6) zwischen der Leistenschiene (2) und der Zwischenschiene (4) durch ein zwischenschienenseitiges zweites Zwischenschienenprofil (9) und ein diesem zugeordnetes Leistenschienen-Gegenprofil (10) gebildet ist. Erfindungsgemäß ist die Steckverbindung (5, 6) jeweils so ausgebildet, dass die Leistenschiene (2) und die Montageschiene (3) mit einer Zwischenschiene (4) jeweils mit einer in etwa gleichen Steckrichtung (27) verbindbar sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Leistenschienen, insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Vorrichtungen zur Befestigung von Leistenschienen sind zum Ab­ decken oder Überbrücken von Fugen allgemein bekannt. So werden derartige Vorrichtungen z. B. dann eingesetzt, wenn zwischen einem Seitenwandbereich und einem mit einem Bodenbelag versehenen Bodenwandbereich eine unan­ sehnliche Fuge zwischen dem Bödenbelag und dem Seitenwandbereich abge­ deckt werden soll. Eine derartige Vorrichtung zur Befestigung von Leisten­ schienen ist beispielsweise aus der DE 21 10 312 bekannt, bei der eine L-för­ mige Montageschiene mittels Nägeln an einer Seitenwandfläche befestigt wird, wobei ein unterer L-Schenkel oberflächenbündig mit einem angrenzenden Estrich in eine Estrichfuge eingesetzt ist. An einer Vorderseite dieser Montage­ schiene sind zwei Aufnahmeprofile angeordnet, in die entsprechende Gegen­ profile an der Leistenschiene verrastet werden können. Die Montageschiene wird zum Teil mit verputzt, so dass die als Sockelleiste ausgebildete Leisten­ schiene mit einem im Querschnitt gesehen oberen Endbereich über eine elas­ tische Lippe am Wandputz anliegt. Auf dem Estrich wird ein Bodenbelag auf­ gebracht, der zur Seitenwand hin mit einem Spaltabstand als Fuge an die Montageschiene angrenzt. Zur Abdeckung dieser Fuge weist die Leisten­ schiene an einem im Querschnitt gesehenen unteren Endbereich eine elasti­ sche Lippe auf, die am Bodenbelag aufliegt. Bei diesem Aufbau handelt es sich somit um eine Putz- und Estrichlehre, die zugleich als Montageschiene für als Sockelleisten ausgebildete Leistenschienen ausgebildet ist. Eine derartige Leistenschiene eignet sich regelmäßig nicht für herkömmliche Einsatzfälle von Leistenschienen, die nachträglich montiert werden.
Weiter ist aus der GB-A-2 227 935 eine Vorrichtung zur Befestigung von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen bekannt, bei der eine Montage­ schiene im Querschnitt gesehen L-förmig ausgebildet ist, wobei der einem Wandbereich zugeordnete vertikale L-Schenkel als Doppelschenkel durch zwei parallel verlaufende Wände gebildet ist, die in etwa in einem mittleren Be­ reich ein Rastprofil ausbilden. Diesem Rastprofil ist ein Gegenrastprofil an ei­ ner von einem Innenwandbereich der Sockelleiste abstehenden Wand ausge­ bildet. Zum Verrasten der Sockelleiste mit der Montageschiene wird die So­ ckelleiste von oben mit der das Gegenprofil aufweisenden Wand nach unten zwischen die Doppelschenkelanordnung gedrückt. Die Rastprofile und Gegen­ rastprofile sind hier durch Materialverdickungen gebildet. Problematisch bei diesem Aufbau ist jedoch, dass hier eine stabile und wenig wacklige Verbin­ dung zwischen der Sockelleiste und der Montageschiene nur bei ganz genau bestimmten Bodenverhältnissen gegeben ist. Bei einem nachträglichen Ab­ senken des Bodens, was regelmäßig der Fall ist, kann es mit einem derartigen Aufbau dann leicht vorkommen, dass das Gegenrastprofil nicht mehr in einer Anlageverbindung am Rastprofil anliegt, wodurch es zu dem eben beschriebe­ nen wackligen Aufbau der Anordnung kommen kann. Ein derartiger wackliger und weniger stabiler Aufbau ist unerwünscht und vermittelt zudem einen min­ derwertigen qualitativen Eindruck.
Aus der gattungsgemäßen EP 0 900 897 A2 ist eine Vorrichtung zur Befesti­ gung von Leistenschienen, insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen, bekannt, die eine Montageschiene, eine Zwischenschiene und eine Leistenschiene aufweist. Die Montageschiene und die Leistenschiene sind jeweils mittels einer Steckverbindung mit der Zwischenschiene verbind­ bar. Die Steckverbindung zwischen der Montageschiene und der Zwischen­ schiene ist durch ein zwischenschienenseitiges erstes Zwischenschienenprofil und ein diesem zugeordnetes montageschienenseitiges Montageschienen- Gegenprofil gebildet. Die lösbare Steckverbindung zwischen der Leisten­ schiene und der Zwischenschiene ist dagegen durch ein zwischenschienen­ seitiges zweites Zwischenschienenprofil und ein diesem zugeordnetes leisten­ schienenseitiges Leistenschienen-Gegenprofil gebildet.
Konkret ist hier die Montageschiene mit einem einem Bodenbelag-Randbe­ reich zugeordneten Aufnahmeraum ausgebildet, in dem dieser Bodenbelag- Randbereich formschlüssig umgriffen aufgenommen ist. Dazu weist die Mon­ tageschiene in diesem Bereich einen in etwa U-förmigen Querschnitt auf. Der auf einer Bodenbelag-Oberseite aufliegende U-Schenkel ist als Doppelschen­ kel ausgebildet, zwischen denen das Zwischenschienenprofil als Rastprofil ausgebildet ist. Weiter ist hier die Zwischenschiene L-förmig ausgebildet, wo­ bei an einem im montierten Zustand in etwa horizontal verlaufenden L-Schen­ kel der Zwischenschiene das erste Zwischenschienenprofil ebenfalls als Rast­ profil ausgebildet ist. Zur Verrastung dieses ersten Zwischenschienen-Rast­ profils mit dem diesem zugeordneten Montageschienen-Gegenrastprofil wird die Zwischenschiene von vorne her, d. h. mit parallel zur Bodenbelag-Ober­ seite verlaufender Steckrichtung zwischen die Doppelschenkel des oberen U- Schenkels der Montageschiene eingeschoben und verrastet. An dem in etwa vertikal von diesem horizontalen L-Schenkel abstehenden L-Schenkel der Zwi­ schenschiene ist das zweite Zwischenschienenprofil als Rastprofil ausgebildet, dem ein Leistenschienen-Gegenprofil als Gegenrastprofil an einem unteren Innenwandbereich der Leistenschiene zugeordnet ist. Dieses Leistenschienen- Gegenrastprofil ist in einem im Querschnitt gesehen in etwa U-förmigen nut­ förmigen Aufnahmeraum am unteren Innenwandbereich der Leistenschiene ausgebildet. Zur Verrastung der Leistenschiene mit der Zwischenschiene wird die Leistenschiene in etwa parallel zum rechtwinklig zum Bodenbelag verlau­ fenden Seitenwandbereich, d. h. mit einer in etwa quer zur ersten Steck- und Schieberichtung des horizontalen L-Schenkels der Zwischenschiene verlau­ fender vertikaler Steck- und Schieberichtung auf die Zwischenschiene aufge­ steckt und dort verrastet.
Ein solcher Aufbau, bei dem die Montageschiene einen Bodenbelag-Randbe­ reich in einem Aufnahmegehäuse aufnimmt ist zum einen relativ aufwendig in der Herstellung und zum anderen auch relativ aufwendig zu montieren. Ein derartiger Aufbau mit einer separaten Zwischenschiene hat zwar den Vorteil, dass dadurch eine besonders stabile und einfache Verrastung der Leisten­ schiene im Abdeckungsbereich möglich wird, wobei ein derartiger Aufbau mit einer L-förmigen Zwischenschiene jedoch insgesamt relativ viel Bauraum in Anspruch nimmt, so dass in derartige Leistenanordnungen zusätzliche Funk­ tionsteile, wie z. B. ein Kabelkanal, nur mit Mühe integriert werden können. Dies führt dann aber zwangsläufig zur Ausbildung von wuchtigen und wenig elegant wirkenden Leistenschienen. Insbesondere soll bei einem derartigen Aufbau, bei dem ein Bodenbelag-Randbereich in einem Aufnahmegehäuse umgriffen ist, eine Befestigung der Montageschiene am Wand- und/oder Bo­ denbereich vermieden werden, da die Montageschiene durch den Bodenbelag selbst fixiert wird. Ein derartiger Aufbau ist jedoch insbesondere in Verbindung mit dünnen oder weicheren Bodenbelägen relativ instabil und wacklig, so dass dadurch keine hochwertige Abdeckmöglichkeit für Fugen im Übergangsbereich von horizontalen zu vertikalen Wandbereichen möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Befestigung von Leistenschienen, insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leisten­ schienen, zu schaffen, die die Integration von unterschiedlichsten Funktions­ teilen unter Beibehaltung eines kompakten Aufbaus ermöglicht, die auf einfa­ che Weise an unterschiedliche Einbausituationen anpassbar ist und die unter Beibehaltung eines stabilen Aufbaus auch gut an arbeitende Böden anpassbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß Anspruch 1 ist die Steckverbindung jeweils so ausgebildet, dass die Leistenschiene und die Montageschiene mit der Zwischenschiene jeweils mit einer in etwa gleichen Steckrichtung verbindbar sind.
Ein derartiger Aufbau, bei dem sowohl die Verbindung zwischen der Leisten­ schiene und der Zwischenschiene als auch die Verbindung zwischen der Zwi­ schenschiene und der Montageschiene mit einer gleichen Steckrichtung durchgeführt werden kann, ermöglicht eine besonders einfache und vorteil­ hafte Montage und ggf. auch Demontage.
Zudem wird aufgrund dieser gleichen Steckrichtung auch eine besonders kompakte Vorrichtung insgesamt geschaffen. Denn durch die gleiche Steck­ richtung kann die Zwischenschiene im Querschnitt gesehen vorteilhaft länglich, d. h. zum Beispiel in etwa stabförmig ausgebildet werden, so dass auch ein schmalerer und damit kompakter Aufbau der damit verbindbaren Leisten­ schiene, vorzugsweise einer Sockelleiste, möglich ist, was einen insgesamt ansprechenden eleganten optischen Gesamteindruck einer Leistenschienen­ anordnung ergibt. Zudem können dadurch auch weitere Funktionsteile, wie z. B. ein Kabelkanal noch auf einfache Weise in die Vorrichtung integriert wer­ den, da hier dann noch entsprechender Bauraum vorhanden ist, ohne dass hierzu die Leistenschiene als solches in unerwünschter Weise vergrößert wer­ den muss.
Ein weiterer besonderer Vorteil eines derartigen Aufbaus mit in etwa gleicher Steckrichtung bei der Verbindung, z. B. einer Verrastung, der Leistenschiene und der Montageschiene mit der Zwischenschiene ist, dass dadurch auch eine einfache und besonders gute Anpassungsmöglichkeit bei arbeitenden Böden möglich ist, z. B. ein Nachschieben bei einem sich absenkenden Boden, wobei hier zudem größere Abstände überbrückt werden können, da die jeweiligen Profile und Gegenprofile in der gleichen Steckrichtung liegen und daher z. B. die Länge in Steckrichtung gesehen hierzu vorteilhaft ausgenutzt werden kann.
Die weiteren mit diesem Aufbau verbundenen Vorteile werden aus den Unter­ ansprüchen ersichtlich, die zweckmäßige und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung beinhalten:
Gemäß einer konkreten Ausführungsform nach Anspruch 2 sind die Zwischen­ schienenprofile bezogen auf den Zwischenschienen-Querschnitt wenigstens an auf gegenüberliegenden Seiten der Zwischenschiene liegenden Zwischen­ schienen-Endbereichen ausgebildet sind, wobei die Zwischenschienen-Endbe­ reiche zur Verbindung der Leistenschiene und der Montageschiene mit der Zwischenschiene mit in etwa gleicher Steckrichtung in eine in etwa entgegen­ gesetzte Richtung weisen.
Besonders bevorzugt liegt dabei die Montageschiene nach Anspruch 3 mit ei­ ner Außenseite eines in Steckrichtung verlaufenden Montageschienen-Anla­ gebereichs in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an einem in etwa parallel dazu ebenfalls in Steckrichtung verlaufenden ersten Anlagebe­ reich an, der vorzugsweise durch einen Wandbereich gebildet ist, der in etwa rechtwinklig zu einem Bodenwandbereich verläuft. Die Leistenschiene über­ deckt im mit der Montageschiene über die Zwischenschiene verbundenen Zu­ stand die Montageschiene und damit die Zwischenschiene vollständig, wobei die Leistenschiene zudem mit einem im Querschnitt gesehen ersten Leisten­ schienen-Endbereich am ersten Anlagebereich sowie mit einem im Querschnitt gesehenen zweiten Leistenschienen-Endbereich an einem zweiten Anlagebe­ reich anliegt. Dieser zweite Anlagebereich schließt mit dem ersten Anlagebe­ reich einen Winkel, vorzugsweise einen rechten Winkel, ein. Der zweite Anlagebereich ist dabei vorzugsweise ein Bodenbereich, z. B. ein auf einem Bo­ denwandbereich aufliegender Bodenbelag. Ein derartiger Aufbau ist besonders einfach herzustellen und ermöglicht zudem eine gute und sichere Über­ deckung und Abdeckung eines unerwünschten Fugenbereichs, z. B. im Über­ gangsbereich zwischen einem Seitenwandbereich und einem auf einen Bo­ denwandbereich aufliegenden Bodenbelag in Verbindung mit Sockelleisten als Leistenschienen.
Gemäß Anspruch 4 kann dazu die Montageschiene am ersten Anlagebereich festgelegt werden, z. B. mittels Schrauben und/oder Nägeln und/oder Kleber, wobei die Profile und Gegenprofile so ausgebildet sind, dass die Leisten­ schiene bei einem Absenken des zweiten Anlagebereichs in Steckrichtung nachdrückbar ist zur Wiederanlage des zweiten Leistenschienen-Endbereichs im zweiten Anlagebereich. Dies ist insbesondere bei sich absenkenden Böden vorteilhaft, wobei mit dem erfindungsgemäßen Aufbau, wie dies oben bereits näher erläutert worden ist, auch größere Abstände überbrückt werden können, z. B. gemäß einer konkreten Ausführungsform bis 3 mm. Ein derartiges Nach­ drücken wird somit auch bei festgelegter Montageschiene auf einfache Weise möglich, die dann in einem derartigen Fall beabstandet oberhalb des Bodenbe­ reichs liegt, wobei jedoch die Leistenschiene mit ihren Endbereichen in einer Anlageverbindung an den zugeordneten Anlagebereichen anliegt, wodurch eine dauerhafte, gute und sichere Abdeckung des Fugenbereichs möglich ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 5 ist die Montage­ schiene in etwa L-förmig ausgebildet, wobei der Montageschienen-Anlagebe­ reich durch einen ersten L-Schenkel gebildet ist. Ein zweiter L-Schenkel ist in etwa rechtwinklig zur Steckrichtung und damit zum ersten L-Schenkel ausge­ richtet. Damit ist eine besonders gute Anlage der Montageschiene z. B. im Seitenwandbereich und im angrenzenden Bodenbereich, z. B. auf einem Bo­ denbelag, möglich. Gemäß Anspruch 6 liegt der zweite L-Schenkel im mon­ tierten Grundzustand dabei für einen stabilen Aufbau mit einer Außenseite in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an dem parallel zum zweiten L-Schenkel in etwa rechtwinklig zum ersten Anlagebereich verlaufenden zwei­ ten Anlagebereich an.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist nach Anspruch 7 am zweiten L-Schenkel ein sich im Montageschienen-Längsrichtung erstreckender Kabelkanal ausgebildet. Vorzugsweise ist dieser Kabelkanal nach Anspruch 8 an einem Endbereich des zweiten L-Schenkels ausgebildet. Der Kabelkanal kann einen in etwa U-förmigen Querschnitt aufweisen. Ein derartiger Kabelkanal kann mit dem erfindungsgemäßen Aufbau somit auf einfache Weise in die Vorrichtung integriert werden, ohne dass dies zu einer unerwünscht großen und sperrigen Bauweise für die Leistenschiene führt. Mit einem derartigen Kabelkanal können somit elektrische Leitungen oder derglei­ chen auf besonders einfache Weise vorteilhaft abgedeckt unter der Leisten­ schiene verlaufend angeordnet werden, so dass diese nicht in unerwünschter Weise im Innenbereich eines Raumes sichtbar und vor allem zugänglich sind. Mit dem erfindungsgemäßen Aufbau ist zudem eine einfache Zugänglichkeit zu diesen Kabeln oder dergleichen möglich, insbesondere wenn die Rastverbin­ dungen auch wieder gelöst und danach wieder z. B. verrastet werden können.
Nach Anspruch 9 liegt der zweite L-Schenkel im montierten Zustand in einer Anlageverbindung zudem an einem entsprechend zugeordneten Innenwand­ bereich der Leistenschiene an. Dieser Innenwandbereich ist nach Anspruch 10 vorzugsweise so ausgebildet, dass der zweite L-Schenkel bei einer Verschie­ bung der Leistenschiene relativ zur Montageschiene, wie dies z. B. bei einem Nachdrücken der Fall ist, in einer Anlageverbindung am Innenwandbereich an­ liegt und entlanggleitet. Damit wird ein besonders stabiler und wenig wackliger Aufbau der Vorrichtung insgesamt möglich, und zwar auch dann, wenn ein Nachdrücken bei einem sich z. B. absenkenden Boden erforderlich ist.
Nach Anspruch 11 kann auch die Leistenschiene im montierten Zustand mit einem Innenwandbereich in einer flächigen Anlageverbindung an einer Innen­ seite des Montageschienen-Anlagebereichs anliegen. Vorteilhaft ist der erste Leistenschienen-Endbereich nach Anspruch 12 im Abstand oberhalb eines Endbereichs des Montageschienen-Anlagebereichs angeordnet, so dass eine Verschiebung der Leistenschiene relativ zur Montageschiene nicht blockiert ist. Auch hier wird wiederum ein besonders stabiler und wenig wackliger Aufbau der gesamten Vorrichtung erzielt. Dieser stabile Aufbau wird vor allem auch dann beibehalten, wenn z. B. durch ein Absenken eines Bodenbereichs ein Nachdrücken erforderlich wird.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten die Profile und Gegenprofile auszubilden. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform nach An­ spruch 13 ist an der Montageschiene eine mit wenigstens einem Teilbereich in etwa parallel zum Montageschienen-Anlagebereich verlaufende Montage­ schienen-Zwischenwand ausgebildet, wobei wenigstens am im Querschnitt gesehen freien oberen Ende der Montageschienen-Zwischenwand das Monta­ geschienen-Gegenprofil, vorzugsweise ein Montageschienen-Gegenrastprofil, ausgebildet ist. Entsprechend ist an einem im montierten Zustand im Bereich oberhalb der Montageschienen-Zwischenwand liegenden Innenwandbereich das Leistenschienen-Gegenprofil ausgebildet, das vorzugsweise als entspre­ chendes Gegenrastprofil ausgebildet ist. Das Leistenschienen-Gegenprofil ist nach Anspruch 14 bevorzugt als nutförmige und in Steck- und Schieberichtung ausgerichtete Ausnehmung ausgebildet, in die das zweite Zwischenschienen­ profil in Steckrichtung gesehen, vorzugsweise unter Verrastung der Profile, einsteckbar und einschiebbar ist. Grundsätzlich können hier die Profile im gesteckten Zustand aber auch verklebt werden oder mittels einem Form- und Klemmschluss miteinander verbunden werden. Gemäß Anspruch 15 kann das zweite Zwischenschienenprofil dabei vorzugsweise durch ein im Querschnitt gesehen vorzugsweise auf gegenüberliegenden Seiten ausgebildetes Zahn­ profil gebildet sein, dem ein entsprechend überdrückbares Zahngegenprofil an der Leistenschiene zugeordnet ist. Mit einer derartigen Ausbildung der einan­ der zugeordneten Profile und Gegenprofile zwischen Leistenschiene und Zwi­ schenschiene wird eine besonders einfache und sichere Verrastung zwischen den beiden Bauteilen möglich, die zudem auch auf einfache Weise wieder lösbar ist.
Nach Anspruch 16 ist das Montageschienen-Gegenprofil an einem oberen Zwischenwand-Endbereich als Zahngegenprofil ausgebildet, das mit dem als Zahnprofil ausgebildeten ersten Zwischenschienenprofil bei einer Verschie­ bung in Steckrichtung verrastbar ist. Vorzugsweise ist der obere Zwischen­ wand-Endbereich hierbei nach Anspruch 17 in Richtung auf das erste Zwi­ schenschienenprofil hin vorgespannt, vorzugsweise elastisch vorgespannt. Weiter kann der obere Zwischenwand-Endbereich nach Anspruch 18 hier vor­ zugsweise um in etwa 5° bis 15° in Richtung zum ersten Zwischenschienen­ profil hin gegen die Vertikale geneigt sein. Am das erste Zwischenschienen­ profil aufweisenden Zwischenschienenende ist vorzugsweise endseitig eine Einführschräge ausgebildet, an die sich zum entgegengesetzten Zwischen­ schienenende hin das Zwischenschienenprofil anschließt, das vorzugsweise eine Neigung entsprechend angepasst an und zu dem oberen Zwischenwand- Endbereich hin aufweist. Mit einem derartigen Aufbau wird eine besonders si­ chere und gute Verrastung zwischen der Zwischenschiene und der Montage­ schiene ermöglicht, wobei hier zudem eine gewisse Vorspannung der Anord­ nung, d. h. insbesondere der Sockelleiste in Richtung auf eine z. B. Seiten­ wand hin erfolgt. Durch eine gewisse Neigung der einander zugeordneten Be­ reiche kann hier zudem unter Beibehaltung der gleichen Steckrichtung auch eine gewisse Vorspannung auf einen z. B. Bodenbereich hin erfolgen. Insbe­ sondere durch die vorzugsweise elastische Vorspannung wird dabei erreicht, dass auch eine gewisse Nachgiebigkeit bei der Herstellung der z. B. Verras­ tungen zur Verbindung der Bauteile miteinander gegeben ist, was insbeson­ dere im Hinblick auf einen Toleranzausgleich bedingt durch fertigungstechni­ sche Ungenauigkeiten von Vorteil ist. Die elastische Vorspannung lässt sich dabei insbesondere durch die Herstellung der Zwischenwand bzw. der Monta­ geschiene aus Kunststoff leicht erreichen.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten die Zwischenschiene auszu­ bilden. Nach Anspruch 19 ist die Zwischenschiene gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit einem Zwischenschienen-Verbindungssteg ausgebildet, von dem auf gegenüberliegenden Seiten die in der Steckrichtung liegenden und in entgegengesetzte Richtung weisenden sowie die Zwischen­ schienenprofile aufweisenden Zwischenschienenenden wegragen. Vorzugs­ weise kann die Zwischenschiene hier im Querschnitt gesehen stabförmig aus­ gebildet sein. Besonders bevorzugt ist jedoch nach Anspruch 20 der Zwi­ schenschienen-Verbindungssteg als Quersteg ausgebildet, der im montierten Zustand in etwa quer zur Steck- und Schieberichtung ausgerichtet ist. Bevor­ zugt liegen dann hier nach Anspruch 21 die Zwischenschienenenden auf ge­ genüberliegenden Seiten des Zwischenschienen-Verbindungssteges quer zur Steckrichtung gesehen versetzt zueinander angeordnet, wobei die zugeord­ neten Gegenprofile entsprechend angepasst daran ausgebildet sind. Mit einem derartigen versetzten Aufbau in Verbindung mit einem Quersteg kann eine be­ sonders einfache Anpassung an die baulichen Gegebenheiten erzielt werden, insbesondere im Hinblick auf einen an der Montageschiene ausgebildeten Ka­ belkanal. Ein derartiger Quersteg in Verbindung mit einer versetzten Anord­ nung der Zwischenschienenenden ermöglicht somit unter Beibehaltung eines kompakten Aufbaus der Zwischenschiene die erfindungsgemäße Verbindung der einzelnen Bauteile mit in etwa gleicher Steckrichtung.
Besonders bevorzugt liegt der Quersteg nach Anspruch 22 bei einer Verbin­ dung des zweiten Zwischenschienenprofils mit dem Leistenschienen-Gegen­ profil in einer bestimmten Position an einem ebenfalls in etwa quer zur Steck­ richtung verlaufenden Innenwandbereich der Leistenschiene an. Dadurch kann dem Aufbau insgesamt noch mehr Stabilität verliehen werden.
Gemäß Anspruch 23 erstrecken sich die Profile und Gegenprofile in Längs­ erstreckungsrichtung der Leistenschiene und der Montageschiene gesehen wenigstens über einen Teilbereich. Bevorzugt ist jedoch die Erstreckung dieser Profile entlang des gesamten Längserstreckungsbereichs, da dadurch eine besonders vorteilhafte und sichere Verrastung der einzelnen Bauteile mitein­ ander möglich wird.
Die Leistenschienen können grundsätzlich vielfältig eingesetzt werden, z. B. als Wandanschlussleisten, Deckenanschlussleisten, Übergangsleisten oder dergleichen. Besonders bevorzugt ist jedoch nach Anspruch 24 die Verwen­ dung der Leistenschienen als Sockelleisten, da sich hier insbesondere in Ver­ bindung mit arbeitenden Böden und der gegebenen einfachen Anpassungs­ möglichkeit, z. B. bei einem Nachdrücken, sämtliche Vorteile des erfindungs­ gemäßen Aufbaus besonders gut ausnutzen lassen.
Die einzelnen Bauteile können grundsätzlich auch aus unterschiedlichen Mate­ rialien oder aus gleichen Materialien hergestellt sein. Besonders bevorzugt ist nach Anspruch 25 vorgesehen, dass die Leistenschienen einen Kern aufwei­ sen, vorzugsweise einen Kern aus mitteldichten Fasern, der wenigstens zur Sichtseite hin mit einer Ummantelung, vorzugsweise einem Furnier und/oder einer Dekorfolie ummantelt ist. Als Furnier kommt beispielsweise ein Holzfur­ nier und/oder ein Korkfurnier in Frage, während die Dekorfolie z. B. durch eine hochglänzende und/oder gebürstete Aluminiumfolie gebildet sein kann. Alter­ nativ dazu können die Leistenschienen aber auch ganz aus Massivholz herge­ stellt sein. Ebenso ist auch der Einsatz von Kunststoffmaterialien oder derglei­ chen möglich.
Nach Anspruch 26 ist die Zwischenschiene und/oder die Montageschiene be­ vorzugt aus einem Kunststoff und/oder einem Metall hergestellt. Auch hier sind jedoch auch andere Materialien bzw. Materialkombinationen möglich.
Eine designtechnisch besonders anspruchsvolle Dekorleistenanordnung ergibt sich, wenn gemäß Anspruch 27 die Leistenschiene auf der Sichtseite wenigs­ tens bereichsweise eine sich vorzugsweise in Schienenlängsrichtung erstreckende Ausnehmung, vorzugsweise eine Ausfräsung, aufweist, in die ein Dekorstreifen einsetzbar ist. Ein derartiger Dekorstreifen kann individuell und unterschiedlich gewählt werden und sich z. B. an ein wiederkehrendes Innen­ raumelement anpassend gewählt werden.
Mit den Ansprüchen 28 bis 31 werden Innenecken, Außenecken, Übergangs­ kappen und Abschlusskappen beansprucht, die an den jeweiligen Stellen z. B. im Endbereich oder an den Übergangsstellen zwischen zwei Leistenschienen eingesetzt werden und dort den oder die angrenzenden Leistenschienenberei­ che überlappen und überdecken. Dadurch können z. B. im Bereich von Schnittstellen, z. B. bei Gehrungsschnitten oder Endstellen vorteilhafte optisch ansprechende Abschluss- und Übergangselemente geschaffen werden, die eine einheitliche Optik gewährleisten. Dadurch wird ein Leistensystem mit ei­ nem besonders hochwertigen Eindruck herstellbar. Dies z. B. dadurch, dass die einzelnen Elemente aus Metall und/oder einem Kunststoff hergestellt sind, wie dies mit Anspruch 34 beansprucht wird.
Nach Anspruch 32 und 33 weisen die Abschlusskappen und/oder Übergangs­ kappen und/oder Innenecken und/oder Außenecken jeweils Rastelemente auf, denen entsprechende Gegenelemente an den Innenwandbereichen der Leis­ tenschienen zugeordnet sind. Dadurch ist eine sichere Verrastung dieser Ele­ mente im montierten Zustand möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Teilansicht einer erfindungsgemä­ ßen Vorrichtung zur Befestigung von Leistenschienen mit einer Sockelleiste, einer Zwischenschiene und einer Montageschiene,
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 im zusammengebauten und montierten Zustand bei nicht abgesenktem Boden,
Fig. 3 die Vorrichtung gemäß Fig. 2 im nachgedrückten Zustand,
Fig. 4 eine schematische Unteransicht einer Außenecke,
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht der Außenecke gemäß Fig. 4,
Fig. 6 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie A-A der Fig. 5,
Fig. 7 eine schematische Schnittansicht der Außenecke im eingebauten Zu­ stand,
Fig. 8 eine schematische Rückansicht einer Abschlusskappe,
Fig. 9 eine schematische Seitenansicht der Abschlusskappe nach Fig. 8,
Fig. 10 eine schematische Unteransicht der Darstellung gemäß Fig. 9,
Fig. 11 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Abschluss­ kappe im verbauten Zustand,
Fig. 12 eine schematische Seitenansicht einer Innenecke,
Fig. 13 eine schematische vergrößerte Darstellung der Einzelheit X der Fig. 12,
Fig. 14 eine schematische Unteransicht der Innenecke gemäß Fig. 12,
Fig. 15 eine schematische Rückansicht der Innenecke gemäß Fig. 12,
Fig. 16 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie B-B der Fig. 12,
Fig. 17 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Innenecke im verbauten Zustand,
Fig. 18 eine schematische Seitenansicht einer Übergangskappe,
Fig. 19 eine schematische, vergrößerte Darstellung der Einzelheit Y der Fig. 18,
Fig. 20 eine schematische Unteransicht der Darstellung gemäß Fig. 18,
Fig. 21 eine schematische Rückansicht der Darstellung gemäß Fig. 18,
Fig. 22 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie C-C der Fig. 18 und
Fig. 23 eine schematische, perspektivische Darstellung der Übergangskappe im verbauten Zustand.
In der Fig. 1 ist schematisch und perspektivisch eine auseinandergezogene Darstellung einer Vorrichtung 1 zur Befestigung von als Sockelleisten 2 ausge­ bildeten Leistenschienen gezeigt, die neben der Sockelleiste 2 eine Montage­ schiene 3 sowie eine Zwischenschiene 4 umfasst.
Die Montageschiene 3 sowie die Sockelleiste 2 sind jeweils mittels einer lösba­ ren Steckverbindung 5, 6 mit der Zwischenschiene 4 verbindbar, wobei die lösbare Steckverbindung 5 zwischen der Montageschiene 3 und der Zwi­ schenschiene 4 durch ein zwischenschienenseitiges erstes Zwischenschienen- Rastprofil 7 und ein diesem zugeordnetes Montageschienen-Gegenrastprofil 8 gebildet ist. Die lösbare Steckverbindung 6 zwischen der Sockelleiste 2 und der Zwischenschiene 4 ist durch eine zwischenschienenseitiges zweites Zwi­ schenschienen-Rastprofil 9 und ein diesem zugeordnetes Sockelleisten-Ge­ genprofil 10 gebildet.
In der Fig. 2 ist die Vorrichtung 1 im montierten, verrasteten Zustand gezeigt, worauf nachfolgend noch näher eingegangen wird.
Die Montageschiene 3 ist in etwa L-förmig ausgebildet, wobei ein erster verti­ kaler L-Schenkel 11 im in der Fig. 2 dargestellten montierten Zustand in einer flächigen Anlageverbindung an einem in etwa parallel dazu verlaufenden Sei­ tenwandbereich 12 als einem ersten Anlagebereich anliegt. Ein zweiter hori­ zontaler L-Schenkel 13 verläuft in etwa rechtwinklig zum ersten vertikalen L- Schenkel 11 und liegt mit einer Außenseite in einer flächigen Anlageverbin­ dung an einem parallel zum zweiten horizontalen L-Schenkel 13 verlaufenden Bodenbelag 14, z. B. einem Parkettboden, als zweitem Anlagebereich auf. Dieser Bodenbelag 14 liegt auf einem Bodenwandbereich 15 auf, der in etwa rechtwinklig zum Seitenwandbereich 12 ausgerichtet ist. Zwischen dem Bo­ denbelag 14 und dem Seitenwandbereich 12 ist eine Fuge 16 ausgebildet, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 abgedeckt und überdeckt werden soll. Wie dies den Fig. 1 und 2 weiter entnommen werden kann, wird die Montageschiene 3 dazu am Seitenwandbereich 12 z. B. mittels Schrauben festgelegt, wozu im vertikalen L-Schenkel 11 der Montageschiene 3 entspre­ chende Durchgangsbohrungen 17 angeordnet sind, von denen in der Fig. 1 lediglich eine beispielhaft und schematisch an der Montageschiene 3 einge­ zeichnet ist.
Wie dies weiter insbesondere aus der Fig. 2 ersichtlich ist, ist an einem Endbe­ reich des zweiten horizontalen L-Schenkels 13 ferner ein Kabelkanal 18 aus­ gebildet, der einen in etwa U-förmigen Querschnitt aufweist.
An der Montageschiene 3, genauer am zweiten horizontalen L-Schenkel 13 ist ferner eine in etwa parallel zum ersten vertikalen L-Schenkel 11 verlaufende Montageschienen-Zwischenwand 19 ausgebildet, an deren im Querschnitt ge­ sehen freien oberen Ende 20 das Montageschienen-Gegenrastprofil 8 als Zahnprofil, hier beispielhaft als ein Rastzahn ausgebildet ist. Das obere Ende 20 der Montageschienen-Zwischenwand 19 ist, wie dies insbesondere aus der Fig. 2 ersichtlich ist, leicht gegen die Vertikale geneigt, z. B. um in etwa 5° bis 10°.
Dem Montageschienen-Gegenrastprofil 8 ist das entsprechend als Zahnprofil ausgebildete erste Zwischenschienen-Rastprofil an einem von einem Zwi­ schenschienen-Quersteg 21 wegragenden Zwischenschienenende 22 zuge­ ordnet. An diesem Zwischenschienenende 22 ist endseitig eine Einführschräge 23 ausgebildet, an die sich zum Zwischenschienen-Quersteg 21 hin das erste Zwischenschienen-Rastprofil 7 anschließt.
Wie dies den Fig. 1 und 2 weiter entnommen werden kann, ragt vom Zwi­ schenschienen-Quersteg 21 in eine entgegengesetzte Richtung ein zweites Zwischenschienenende 24 weg, wobei das erste Zwischenschienenende 22 und das zweite Zwischenschienenende 24 auf einander gegenüberliegenden Seiten des Zwischenschienen-Querstegs 21 versetzt zueinander an ge­ genüberliegenden Quersteg-Endbereichen des Zwischenschienen-Querstegs 21 angeformt sind. Das zweite Zwischenschienen-Rastprofil 9 ist an diesem zweiten Zwischenschienenende 24 als im Querschnitt gesehen auf gegenüberliegenden Seiten ausgebildetes Zahnprofil ausgebildet. Alternativ dazu kann aber auch hier das Zahnprofil lediglich auf einer Seite des Zwischen­ schienenendes 24 ausgebildet sein.
Wie dies den Fig. 1 und 2 weiter zu entnehmen ist, ist dem zweiten Zwi­ schenschienen-Rastprofil 9 an einer Innenwand 25 der Sockelleiste 2 eine nutförmige Ausnehmung 26 zugeordnet, in der das Sockelleisten-Rastprofil 10 ausgebildet ist. Dieses kann an einer oder aber auch an gegenüberliegenden Seiten bezogen auf den Querschnitt der nutförmigen Ausnehmung 26 ausge­ bildet sein.
Wie dies insbesondere der Fig. 2 zu entnehmen ist, wird mit einem derartigen Aufbau der Vorrichtung erreicht, dass die Zwischenschienen-Rastprofile 7, 9 an bezogen auf den Querschnitt gegenüberliegenden Seiten der Zwischen­ schiene 4 mit sowohl in eine gleiche Steckrichtung 27 liegenden als auch in eine entgegengesetzte Richtung weisenden Zwischenschienenenden 22, 24 der Zwischenschiene 4 ausgebildet sind, so dass sowohl die Verrastung der Sockelleiste 2 mit der Zwischenschiene 4 als auch die Verrastung der Zwi­ schenschiene 4 mit der Montageschiene 3 jeweils mit gleicher Steckrichtung 27 erfolgen kann. Die Reihenfolge der Verbindung der einzelnen Bauteile ist dabei grundsätzlich beliebig wählbar, so z. B. dergestalt, dass nach der Mon­ tage der Montageschiene 3 zuerst die Steckverbindung 6 der Zwischenschiene 4 mit der Sockelleiste 2 und anschließend die Steckverbindung 5 der Zwi­ schenschiene 4 mit der Montageschiene 3 hergestellt wird.
Wie dies aus der Fig. 2 ersichtlich ist, überdeckt die Sockelleiste 2 im mit der Montageschiene 3 über die Zwischenschiene 4 verbundenen Zustand die Montageschiene 3 und damit die Zwischenschiene 4 vollständig. Zudem liegt in diesem montierten Zustand die Sockelleiste 2 mit einem im Querschnitt ge­ sehen ersten Sockelleisten-Endbereich 28 am Seitenwandbereich 12 sowie mit einem im Querschnitt gesehen zweiten Sockelleisten-Endbereich 29 am Bodenbelag 14 an. Dadurch lässt sich die Fuge 16 sehr gut und einfach ab­ decken.
Wie dies weiter aus der Fig. 2 ersichtlich ist, liegt der zweite horizontale L- Schenkel 13 im montierten Zustand der Vorrichtung 1 in einer Anlageverbin­ dung an einem entsprechend zugeordneten Innenwandbereich 30 der Sockel­ leiste 2 an und stützt sich daran ab. Ebenso liegt die Sockelleiste 2 im mon­ tierten Zustand mit einem weiteren Innenwandbereich 31 in einer flächigen Anlageverbindung an einer Innenseite des ersten vertikalen L-Schenkels 11 an und stützt sich daran ab. Dadurch wird eine sehr stabile Verbindung der ein­ zelnen Bauteile im verrasteten Zustand der Vorrichtung erreicht. Darüber hinaus wird mit einem derartigen Aufbau aber auch weiter erreicht, dass bei hergestellter Verrastung zwischen der Zwischenschiene 4 und der Montage­ schiene 3 durch eine vorzugsweise elastische Vorspannung im Bereich des oberen Endes 20 der Montageschienen-Zwischenwand 19 eine zusätzliche Anpressung der Sockelleiste 2 in Richtung auf den Seitenwandbereich 12 hin erfolgt, da zur Herstellung der Verrastung zwischen der Zwischenschiene 4 und der Montageschiene 3 das Montageschienen-Gegenrastprofil 8 nur mittels der Einführschräge 23 in eine überdrückbare und durchratschbare Eingriffs­ verbindung mit dem ersten Zwischenschienen-Rastprofil 7 gebracht werden kann. Die elastische Vorspannung kann z. B. dadurch bedingt sein, dass z. B. wenigstens das obere Ende 20 der Montageschienen-Zwischenwand 19 aus einem entsprechenden Kunststoffmaterial oder dergleichen hergestellt ist. Mit einer derartigen Vorspannung in Richtung auf den Seitenwandbereich 12 so­ wie bedingt durch die Neigung des oberen Endes 20 gegen die Vertikale auch in Richtung zum Bodenwandbereich 15 hin ergibt sich eine besonders gute und stabile Abstützung der Sockelleiste 2 im Übergangsbereich zwischen dem Seitenwandbereich 12 und Bodenwandbereich 15 für eine besonders vorteil­ hafte Fugenabdeckung.
Wie dies insbesondere aus der Fig. 3 ersichtlich ist, ist die Vorrichtung 1 und hier insbesondere die einzelnen Rast- und Gegenrastprofile 7 bis 10 so aus­ gebildet, dass bei einem eventuellen Absetzen des Bodenwandbereichs 15 und damit des Bodenbelags 14 die Sockelleiste 2 in Richtung des Pfeils 32 einfachst nachgedrückt werden kann unter Beibehaltung der stabilen Anlage in diesem Übergangsbereich zwischen dem Bodenwandbereich 15 und dem Seitenwandbereich 12, wie dies gerade ausführlichst geschildert worden ist. Denn, wie dies aus der Fig. 3 ersichtlich ist, wird bei einem derartigen Nach­ drücken die Verrastung zwischen der Zwischenschiene 4 und der Montage­ schiene 3 so eingestellt, dass der Zahn des Montageschienen-Gegenrastpro­ fils 8 bezogen auf die Bildebene der Fig. 2 und 3 weiter oben mit dem ersten Zwischenschienen-Rastprofil verrastet ist als dies im Vergleich dazu bei der Fig. 2 der Fall ist. Der Zwischenschienen-Quersteg 21 liegt dabei weiterhin an einem Innenwandbereich der Sockelleiste 2 an.
Wie dies weiter aus der Fig. 3 ersichtlich ist, ist es hierbei unerheblich, dass hier dann die Montageschiene 3 in einem gewissen Abstand oberhalb des Bo­ denbelags 14 liegt.
Wie dies ferner der Fig. 3 entnommen werden kann, sind die Innenwandberei­ che 30, 31 dabei so ausgebildet, dass dieses Nachdrücken und damit eine Relativverschiebung der Sockelleiste 2 zur Montageschiene 3 ohne Blockieren der Nachdrückbewegung in bestimmten Einstellbereichen vorgenommen wer­ den kann.
In Verbindung mit den Fig. 2 und 3 wurde die Verrastung der Sockelleiste 2 mit der Zwischenschiene 4 so dargestellt, dass der Zwischenschienen-Quer­ steg 21 im verrasteten Zustand an der Innenwand 25 im Bereich der Ausneh­ mung 26 anliegt. Gegebenenfalls könnte hier für einen noch größeren Über­ brückungsabstand beim Nachdrücken auch hier ein Abstand zwischen diesem Innenwandbereich und dem Zwischenschienen-Quersteg 21 ausgenutzt werden. Im in den Fig. 2 und 3 dargestellten anliegenden Zustand des Zwi­ schenschienen-Querstegs 21 an der Innenwand 25 wird ein bevorzugter sta­ biler Aufbau der Verrastung in Verbindung mit der Sockelleiste 2 geschaffen.
Die Sockelleiste 2 kann z. B. aus einem Massivholz hergestellt sein, aber auch einen Kern aus einer z. B. mitteldichten Faser aufweisen, der wenigstens zur Sichtseite hin z. B. mit einer Dekorfolie oder einem Furnier ummantelt ist. Die Zwischenschiene 4 ist vorzugsweise ebenso wie die Montageschiene aus ei­ nem Kunststoffmaterial hergestellt. Alternativ wäre auch ein Metallwerkstoff möglich.
In den Fig. 4 bis 6 ist eine Außenecke 33 in unterschiedlichen Ansichten (Fig. 4 und 5) sowie in einer Schnittansicht (Fig. 6) gezeigt, die, wie dies insbe­ sondere aus der Fig. 7 ersichtlich ist, in einem Außenecken-Übergangsbereich (34) zwischen zwei aneinander stirnseitig und in einem rechten Winkel zu­ einander ausgerichteten Sockelschienen 2 eingesetzt ist, und die mit einem randseitigen Überlappungsbereich 35 die im Angrenzungsbereich angrenzen­ den Sockelleisten-Randbereiche überdeckt und überlappt.
In den Fig. 8 bis 10 sind weiter unterschiedliche Ansichten einer Ab­ schlusskappe 36 gezeigt, die, wie dies insbesondere aus der Fig. 11 hervor­ geht, mit einem randseitigen Überlappungsbereich 37 den zugeordneten Sockelleisten-Endbereich überdeckt und überlappt.
In den Fig. 12 bis 16 sind unterschiedliche Ansichten (Fig. 12 bis 15) sowie eine Schnittansicht (Fig. 16) einer Innenecke 38 gezeigt, die, wie dies insbe­ sondere aus der Fig. 17 ersichtlich ist, in einem Innenecken-Übergangsbereich 39 zwischen zwei aneinander stirnseitig angrenzenden und in etwa rechtwink­ lig zueinander ausgerichteten Sockelleisten 2 eingesetzt ist. Die Innenecke 38 überdeckt und überlappt die im Angrenzungsbereich angrenzenden Randbe­ reiche der Sockelleisten 2 jeweils mit einem Überlappungsbereich 40.
In den Fig. 18 bis 22 ist schließlich eine Übergangskappe 41 in verschie­ denen Ansichten sowie auch in einer Schnittansicht (Fig. 22) gezeigt, die, wie dies aus der Fig. 23 ersichtlich ist, in einem Übergangsbereich 42 zwischen zwei stirnseitig aneinander angrenzenden und sich in dieselbe Längsrichtung erstreckenden Sockelleisten 2 eingesetzt ist. Auch hier überdeckt und über­ lappt die Übergangskappe 41 die im Angrenzungsbereich angrenzenden Randbereiche der Sockelleisten 2 jeweils mit einem randseitigen Überlap­ pungsbereich 43.
Wie dies den Fig. 4 bis 23 weiter entnommen werden kann, weisen die Außenecken 33, die Abschlusskappen 36, die Innenecken 38 und die Über­ gangskappen 41 an einem Wandbereich jeweils flügelartig ausgebildete Rast­ elemente 44 auf, die je nach Ausführungsform in unterschiedliche Richtungen, d. h. nach vorne bzw. nach hinten ausgerichtet sein können. Diesen flügelarti­ gen winklig abstehenden Rastelemente 44 ist an den Sockelleisten 2 jeweils ein entsprechendes Gegenelement 46 zugeordnet, wie dies insbesondere aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist. Diese Gegenelemente 46 sind hier beispiel­ haft in der Art einer Aufnahmenut ausgebildet. Im eingesetzten Zustand bilden sowohl die Gegenelemente 46 als auch die Rastelemente 44 eine lösbare Rastverbindung für eine stabile Halterung der Außenecken 33, der Abschluss­ kappen 36, der Innenecken 38 und der Übergangskappen 41 an den jeweils zugeordneten Sockelleisten 2.

Claims (34)

1. Vorrichtung zur Befestigung von Leistenschienen, insbesondere von als Sockelleisten ausgebildeten Leistenschienen,
mit einer Montageschiene, einer Zwischenschiene und einer Leisten­ schiene,
wobei die Montageschiene und die Leistenschiene jeweils mittels einer Steckverbindung mit der Zwischenschiene verbindbar sind,
wobei die Steckverbindung zwischen der Montageschiene und der Zwi­ schenschiene durch ein zwischenschienenseitiges erstes Zwischen­ schienenprofil und ein diesem zugeordnetes montageschienenseitiges Montageschienen-Gegenprofil gebildet ist, und
wobei die Steckverbindung zwischen der Leistenschiene und der Zwi­ schenschiene durch ein zwischenschienenseitiges zweites Zwischen­ schienenprofil und ein diesem zugeordnetes leistenschienenseitiges Leistenschienen-Gegenprofil gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung (5, 6) jeweils so ausgebildet ist, dass die Leistenschiene (2) und die Montageschiene (3) mit der Zwischen­ schiene (4) jeweils mit einer in etwa gleichen Steckrichtung (27) ver­ bindbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zwischenschienenprofile (7, 9) bezogen auf den Zwischen­ schienen-Querschnitt wenigstens an auf gegenüberliegenden Seiten der Zwischenschiene liegenden Zwischenschienen-Endbereichen (22, 24) ausgebildet sind, und
dass die Zwischenschienen-Endbereiche (22, 24) zur Verbindung der Leistenschiene (2) und der Montageschiene (3) mit der Zwischen­ schiene (4) mit in etwa gleicher Steckrichtung (27) in eine in etwa ent­ gegengesetzte Richtung weisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Montageschiene (3) mit einer Außenseite eines in Steckrich­ tung (27) verlaufenden Montageschienen-Anlagebereichs (11) in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an einem in etwa parallel dazu ebenfalls in Steckrichtung (27) verlaufenden ersten Anlagebereich, vorzugsweise einem Wandbereich, anliegt, und
dass die Leistenschiene (2) im mit der Montageschiene (3) über die Zwi­ schenschiene (4) verbundenen Zustand die Montageschiene (3) und damit die Zwischenschiene (4) vollständig überdeckt und mit einem im Querschnitt gesehen ersten Leistenschienen-Endbereich (28) am ersten Anlagebereich (12) sowie mit einem im Querschnitt gesehen zweiten Leistenschienen-Endbereich (29) an einem zweiten Anlagebereich (14, 15), vorzugsweise einem Bodenbereich, anliegt, der mit dem ersten An­ lagebereich (12) einen Winkel, vorzugsweise einen rechten Winkel, ein­ schließt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Montageschiene (3) am ersten Anlagebereich (12) festlegbar ist, und/oder
dass die Profile (7, 9) und Gegenprofile (8, 10) so ausgebildet sind, dass die Leistenschiene (2) bei einem Absenken des zweiten Anlagebereichs (14, 15) in Steckrichtung (27) nachdrückbar ist zur Wiederanlage des zweiten Leistenschienen-Endbereichs (29) am zweiten Anlagebereich (14, 15).
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Montageschiene (3) in etwa L-förmig ausgebildet ist,
dass der Montageschienen-Anlagebereich durch einen ersten L-Schen­ kel (11) gebildet ist, und
dass ein zweiter L-Schenkel (13) winklig, vorzugsweise in etwa recht­ winklig, zur Steckrichtung (27) und damit zum ersten L-Schenkel (11) ausgerichtet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite L-Schenkel (13) im montierten Grundzustand mit einer Außenseite in ei­ ner vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an dem parallel zum zweiten L-Schenkel (13) und in etwa rechtwinklig zum ersten Anlagebe­ reich (12) verlaufenden zweiten Anlagebereich (14, 15) anliegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass am zweiten L-Schenkel (13) ein sich in Montageschienen-Längsrichtung erstreckender Kabelkanal (18) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelkanal (18) an einem Endbereich des zweiten L-Schenkels (13) ausgebildet ist und vorzugsweise einen in etwa U-förmigen Querschnitt aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, dass der zweite L-Schenkel (13) im montierten Zustand in einer An­ lageverbindung an einem entsprechend zugeordneten Innenwandbe­ reich (30) der Leistenschiene (2) anliegt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Innen­ wandbereich (30) so ausgebildet ist, dass der zweite L-Schenkel (13) bei einer Verschiebung der Leistenschiene (2) relativ zur Montageschiene (3) in einer Anlageverbindung am Innenwandbereich (30) anliegt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeich­ net, dass die Leistenschiene (2) im montierten Zustand mit einem In­ nenwandbereich (31) in einer flächigen Anlageverbindung an einer In­ nenseite des Montageschienen-Anlagebereichs (11) anliegt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Leistenschienen-Endbereich (28) im Abstand oberhalb eines Endbe­ reichs des Montageschienen-Anlagebereichs (11) angeordnet ist derge­ stalt, dass eine Verschiebung der Leistenschiene (2) relativ zur Monta­ geschiene (3) nicht blockiert ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeich­ net,
dass an der Montageschiene (3) eine mit wenigstens einem Teilbereich in etwa parallel zum Montageschienen-Anlagebereich (11) verlaufende Montageschienen-Zwischenwand (19) ausgebildet ist,
dass wenigstens am im Querschnitt gesehen freien oberen Ende der Montageschienen-Zwischenwand (19) das Montageschienen-Gegenpro­ fil (8) vorzugsweise ein Montageschienen-Gegenrastprofil, ausgebildet ist, und
dass an einem im montierten Zustand im Bereich oberhalb der Montage­ schienen-Zwischenwand (19) liegenden Innenwandbereich das Leisten­ schienen-Gegenprofil (10), vorzugsweise ein Leistenschienen-Gegen­ rastprofil, ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Leis­ tenschienen-Gegenprofil (10) als nutförmige und in Steckrichtung (27) ausgerichtete Ausnehmung (27) ausgebildet ist, in die das zweite Zwi­ schenschienenprofil (9) in Steckrichtung (27) gesehen, vorzugsweise unter Verrastung der Profile, einsteckbar und einschiebbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Zwischenschienenprofil (9) durch ein im Querschnitt gesehen vorzugsweise auf gegenüberliegenden Seiten ausgebildetes Zahnprofil gebildet ist, dem ein entsprechend überdrückbares Zahngegenprofil in der Ausnehmung (27) der Leistenschiene (2) zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeich­ net, dass das Montageschienen-Gegenprofil (8) an einem oberen Zwi­ schenwandendbereich als Zahngegenprofil ausgebildet ist, das mit dem als Zahnprofil ausgebildeten ersten Zwischenschienenprofil (7) bei einer Verschiebung in Steckrichtung (27) verrastbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Zwischenwand-Endbereich in Richtung auf das erste Zwischenschie­ nenprofil (7) hin vorgespannt, vorzugsweise elastisch vorgespannt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net,
dass der obere Zwischenwand-Endbereich vorzugsweise um in etwa 5 bis 15° in Richtung zum ersten Zwischenschienenprofil (7) hin gegen die Vertikale geneigt ist,
dass am das erste Zwischenschienenprofil (7) aufweisenden Zwischen­ schienenende (22) endseitig eine Einführschräge (23) ausgebildet ist, an die sich zum entgegengesetzten Zwischenschienenende (24) hin das erste Zwischenschienenprofil (7) anschließt, das vorzugsweise eine Nei­ gung entsprechend angepasst an und zu dem oberen Zwischenwand- Endbereich hin aufweist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeich­ net, dass die Zwischenschiene (4) einen Zwischenschienen-Verbin­ dungssteg (21) aufweist, von dem auf gegenüberliegenden Seiten die in der Steckrichtung (27) liegenden und in entgegengesetzte Richtung wei­ senden sowie die Zwischenschienenprofile (7, 10) aufweisenden Zwi­ schenschienenenden (22, 24) wegragen.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwi­ schenschienen-Verbindungssteg als Quersteg (21) ausgebildet ist, der im montierten Zustand in etwa quer zur Steckrichtung (27) ausgerichtet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwi­ schenschienenenden (22, 24) auf gegenüberliegenden Seiten des Zwi­ schenschienen-Verbindungssteges (21) quer zur Steckrichtung (27) ge­ sehen versetzt zueinander angeordnet sind und die Gegenprofile (8, 10) entsprechend angepasst daran ausgebildet sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Quer­ steg (21) bei einer Verbindung des zweiten Zwischenschienenprofils (9) mit dem Leistenschienen-Gegenprofil (10) an einem ebenfalls in etwa quer zur Steckrichtung (27) verlaufenden Innenwandbereich der Leisten­ schiene (2) anliegt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeich­ net, dass sich die Profile und Gegenprofile (7, 8, 9, 10) in Längs­ erstreckungsrichtung der Leistenschiene (2) und der Montageschiene (3) gesehen wenigstens über einen Teilbereich erstrecken.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeich­ net, dass die Leistenschienen (2) als Sockelleisten ausgebildet sind.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeich­ net,
dass die Leistenschienen (2) einen Kern aufweisen, vorzugsweise einen Kern aus mitteldichten Fasern, der wenigstens zur Sichtseite hin mit ei­ ner Ummantelung, vorzugsweise einem Furnier, vorzugsweise einem Holzfurnier und/oder einem Korkfurnier, und/oder einer Dekorfolie, vor­ zugsweise einer hochglänzenden und/oder gebürsteten Aluminiumfolie, ummantelt ist, oder
dass die Leistenschiene (2) aus Massivholz hergestellt ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeich­ net, dass die Zwischenschiene (4) und/oder die Montageschiene (3) aus einem Kunststoff- und/oder einem Metall hergestellt ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeich­ net, dass die Leistenschiene (2) auf der Sichtseite wenigstens bereichs­ weise eine sich vorzugsweise in Schienenlängsrichtung erstreckende Ausnehmung, vorzugsweise eine Ausfräsung, aufweist, in die ein Dekor­ streifen einsetzbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeich­ net, dass in einem Außenecken-Übergangsbereich (34) zwischen zwei aneinander stirnseitig unter einem Winkel angrenzenden Leistenschie­ nen (2) eine Außenecke (33) eingesetzt ist, die mit einem randseitigen Überlappungsbereich (35) die im Angrenzungsbereich angrenzenden Leistenschienen-Randbereiche überdeckt und überlappt, vorzugsweise in einer Anlageverbindung überdeckt und überlappt.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeich­ net, dass in einem Innenecken-Übergangsbereich (39) zwischen zwei aneinander stirnseitig unter einem Winkel angrenzenden Leistenschie­ nen (2) eine Innenecke (38) eingesetzt ist, die mit einem randseitigen Überlappungsbereich (40) die im Angrenzungsbereich angrenzenden Leistenschienen-Randbereiche überdeckt und überlappt, vorzugsweise in einer Anlageverbindung überdeckt und überlappt.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeich­ net, dass in einem Übergangsbereich (42) zwischen zwei aneinander stirnseitig angrenzenden und sich in dieselbe Längsrichtung erstrecken­ den Leistenschienen (2) ein Übergangskappe (41) eingesetzt ist, die mit einem randseitigen Überlappungsbereich (43) die im Angrenzungsbe­ reich angrenzenden Leistenschienen-Randbereiche überdeckt und überlappt, vorzugsweise in einer Anlageverbindung überdeckt und überlappt.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeich­ net, dass auf einen Endbereich einer Leistenschiene (2) eine Abschluss­ kappe (36) aufgesetzt ist, die mit einem randseitigen Überlappungsbe­ reich (37) den Leistenschienen-Endbereich überdeckt und überlappt, vorzugsweise in einer Anlageverbindung überdeckt und überlappt.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeich­ net, dass an den Abschlusskappen (36) und/oder Übergangskappen (41) und/oder Innenecken (38) und/oder Außenecken (33) auf jeder ei­ ner Leistenschiene (2) zugeordneten Seite wenigstens ein Rastelement (44) ausgebildet ist, das mit einem am Innenwandbereich der Leisten­ schiene (2) zugeordneten Gegenelement (46) in einer lösbaren Rastver­ bindung verbindbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Rast­ elemente (44) durch wenigstens ein winklig abstehendes Flügelelement gebildet sind, dem am Innenwandbereich eine Aufnahmenut als Gegen­ element (46) zugeordnet ist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeich­ net, dass die Abschlusskappen (36) und/oder Übergangskappen (41) und/oder Innenecken (38) und/oder Außenecken (33) aus Metall und/oder Kunststoff hergestellt sind.
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