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Revolverkopf für Einspindelautomaten Es ist bei Einspindelautomaten
ein Revolverkopf bekannt, bei dem ein konzentrisch zur Revolverschaltachse liegendes
Antriebstellerrad die Antriebskegelräder sowohl einer Gewindeschneidspindel als
auch einer Schnellbohrspindel antreibt. Es werden dabei umgekehrte Drehrichtungen
der beiden Spindeln dadurch erreicht, daß das werkzeugseitige Spindelende in dem
einen Fall durch eine Aufnahmebohrung unmittelbar radial nach außen geführt und
im anderen Fall nach innen über die Revolverdrehachse hinaus bis zur gegenüberliegenden
Aufnahmebohrung verlängert ist.
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Die bekannte Bauart bietet die Möglichkeit, die Gewindeschneidspindel
an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen des Revolverkopfes gut zu lagern. Dafür
werden allerdings statt einer Werkzeugaufnahmebohrung des Revolvers deren zwei benötigt,
so daß bei einem Revolverkopf mit insgesamt sechs Aufnahmen nur noch vier für die
Aufnahme anderer Werkzeuge verfügbar sind. Außerdem kommen wegen des gleichzeitigen
Eingriffes der beiden Spindelantriebsräder in ihr gemeinsames Antriebstellerrad
nur unter sich gleiche Drehzahlen der Werkzeugspindeln (im umgekehrten Drehsinn)
in Betracht.
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Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Achse des antreibenden
Tellerrades, welches das Kegelrad einer Werkzeugspindel antreibt, durch eine Steckachse
zu verlängern, um jenseits der geometrischen Spitze des Rades noch ein -zweites
treibendes Tellerrad von anderem Durchmesser unterbringen zu können, welches dann
in ein Antriebskegelrad eingreift. Diese Lösung bereitet aber Schwierigkeiten hinsichtlich
der Gewindeschneidspindellagerung und erfordert ein zusätzliches Tellerrad.
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Die Erfindung bezweckt, die Nachteile bekannter Konstruktionen zu
vermeiden, und erreicht dies im wesentlichen dadurch, daß das getriebene Rad einer
ersten Werkzeugspindel, welches (in bekannter Weise') in ein zur Revolverkopfdrehachse
konzentrisches Antriebstellerrad eingreift, zugleich das Antriebsrad für ein zweites
auf einer zweiten Werkzeugspindel sitzendes getriebenes Rad ist, welches seinerseits
außer Eingriff mit dem Antriebstellerrad ist. Dabei hat das Rad der ersten Werkzeugspindel
einen größeren Durchmesser als das Rad der zweiten Spindel.
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Vorteilhaft ist vor allem auch die Möglichkeit, die Werkzeugspindeln
eines Revolverkopfes, insbesondere die Gewindeschneidspindel, in der Weise doppelt
zu lagern, daß das antriebsseitige Lager im Innenbereich des antreibenden Tellerrades
liegt. Dabei wird zweckmäßig das antriebsseitige Lager in einem stirnseitigen Vorsprung
eines den Revolverkopf nach einer Stirnseite hin abschließenden Deckels angeordnet.
Diese Art der doppelten Lagerung, die bei ähnlichen anderen Antrieben an sich bekannt
ist, ist auch bei bekannten Revolverköpfen empfehlenswert.
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Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf ein in der Zeichnung
dargestelltes Ausführungsbeispiel eines Revolverkopfes erläutert. Es zeigt Fig.
1 einen Schnitt durch einen Revolverkopf in der Ebene der Werkzeugaufnahmebohrungen,
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II in Fig. 1.
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30 ist der Revolverkopfkörper, in welchem sechs Aufnahmebohrungen
a. bis f für verschiedene Werkzeugeinsätze angebracht sind. In die
Bohrungen er und b
sind je eine Lagerbuchse 31, 32 zweier Werkzeugspindeln
33, 44 eingesteckt und in bekannter Weise befestigt. Auf der Werkzeugspindel 33
sitzt ein Kegelrad 34, welches mit einem Antriebstellerrad 35 im Eingriff ist. Das
Tellerrad 35 kann mit der Antriebsspindel 36 des Revolverkopfes aus einem Stück
bestehen. Sein Antrieb erfolgt in bekannter Weise z. B. vom Spindelstock der Revolverbank
aus. In dem dargestellten Anwendungsfall ist im Futter 37 der Werkzeugspindel 33
ein Gewindebohrer 38 eingespannt. Mit dem Kegelrad 34 kämmt das Kegelrad 39 der
zweiten Werkzeugspindel 44, in deren Spannfutter 40 ein Spiralbohrer 41 eingespannt
ist.
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Das Kegelrad 39 hat einen kleineren Durchmesser als das Kegelrad 34
und kämmt deshalb gemäß Fig. 2 nicht mit dem Tellerrad 35 der Antriebsspindel 36.
Das Rad 34 dient demnach als Zwischenrad für den @ntrieb des Kegelrades 39 und kehrt
dessen Drehrichtung um, so daß der Spiralbohrer 41 in umgekehrter Richtung wie der
Gewindebohrer 38 läuft. Außerdem hat der Spiralbohrer 41, weil das Rad 39 kleiner
ist als das Rad 34, eine größere Drehzahl als der Gewindebohrer 38. Dieser Drehzahlunterschied
kann durch Änderung der Durchmesser der beiden Räder 34, 39 in verhältnismäßig großen
Grenzen geändert werden. Als Beispiel mag angeführt werden, daß die Spindel 44 des
Bohrers 41 mit 5000/min in der einen Richtung und der Gewindebohrer 38 mit der Spindel
33
mit 4000/min in der anderen Richtung umläuft. Es entsteht dadurch bei einer beispielsweisen
Antriebsdrehzahl der Arbeitsspindel der Revolverkopfdrehbank von 10 000/min und
geeigneter Drehzahl der Antriebswelle 36 eine Drehzahl der Schnellbohrspindel 44
von 15 000/min (die Schnellbohrspindel läuft dann in umgekehrter Drehrichtung wie
die Arbeitsspindel der Revolverkopfdrehbank) bzw. eine Drehzahl der Gewindebohrerspindel
33 von 6000/min. Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten lassen sich, wie das Ausführungsbeispiel
zeigt, mit einem geringen technischen Aufwand erreichen. Man braucht nur dafür zu
sorgen, daß das Antriebsrad der zweiten Werkzeugspindel 44 nicht unmittelbar mit
dem Tellerrad 35 im Eingriff ist, sondern lediglich mit dein Antriebsrad 34 der
ersten Spindel 33 kämmt.
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Die beiden Spindeln 33, 44 sind gemäß der Zeichnung nicht nur in den
Lagerbuchsen 31, 32, sondern beide noch in einem zweiten Lager 42, 43 gelagert.
Diese werden durch Lagerbohrungen gebildet, die sich in einem entsprechenden Vorsprung
45 eines Deckels 46 des Revolverkopfes 30 befinden. Die Lagerbohrungen 42, 43 sind
also im Innenbereich des Tellerrades untergebracht, so daß die Spindeln 33, 44 jeweils
in zwei Lagern beiderseits der Kegelräder 34, 39 gut gelagert sind. Der Lagerdeckel
46 ist in einer Bohrung des Revolverkopfes mittels eines ringförmigen Deckelansatzes
47 zentriert und durch Schrauben 48 sowie Kegelstifte 49 mit dem Revolverkopf 30
fest verbunden. In dieser genau fixierten Stellung des Deckels 46 werden natürlich
auch die Lager- oder Aufnahmebohrungen 42, 43 für die Werkzeugspindeln bearbeitet,
so daß ein einwandfreier Lauf gesichert ist. Die Spindeln 36, 33, 44 müssen natürlich
nicht in Gleitlagern gelagert sein. Es könnten beispielsweise auch Wälzlager verwendet
werden. Die doppelte Lagerung der Werkzeugspindeln 33, 44 in der Weise, daß das
antriebsseitige Lager 42 bzw. 43 im Innenbereich des antreibenden Tellerrades 35
liegt, ist nicht auf Revolverköpfe der dargestellten Art beschränkt. Man könnte
eine entsprechende Lagerung beispielsweise auch dann anwenden, wenn das Tellerrad
sowohl eine Schnellbohrspindel als auch ein Gewindewerkzeug gleichzeitig antreibt.
Es wird also für die Anordnung geim ß Anspruch 3 und 4 auch ohne Rückbeziehung auf
die vorhergehenden Ansprüche selbständiger Schutz begehrt. Im übrigen könnte man
die Spindel 33 auch als F-Iohlspindel ausführen und in ihr die eigentliche Gewindeschneidspindel
in an sich bekannter NN'eise als federnd längs verschiebbare Pinole unterbringen.