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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Trennen einer Geberwelle
eines Drehgebers von einer Antriebswelle gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Drehgeber
dienen als Messgeräte
für Regeleinrichtungen
elektrischer Antriebe und stellen für einen Lage- und Drehzahlregler
sowie zur elektronischen Kommutierung Messgrößen zur Verfügung und
werden entweder an das Gehäuse
des elektrischen Antriebs an- oder in das Antriebsgehäuse eingebaut. 1 zeigt
einen an das Gehäuse
eines elektrischen Antriebs 1 angebauten Drehgeber 2,
der eine Geberwelle enthält,
die mit der Antriebswelle des elektrischen Antriebs 1 fest
verbunden wird. Die selbsthemmende Verbindung beider axial miteinander
fluchtender Wellen erfolgt über
eine Presspassung, die durch einen Innen- oder Außenkonus
der Geberwelle und einen entsprechenden Aussen- oder Innenkonus
der Antriebswelle bzw. durch eine zylindrische und hohlzylindrische
Passform beider Wellen und durch eine zentrale, beide Wellen in
axialer Richtung miteinander verbindende Befestigungsschraube hergestellt
wird. Die selbsthemmende Verspannung beider Wellen wird durch Anziehen
der Befestigungsschraube herbeigeführt, deren Schaft durch eine zentrale
Bohrung der Geberwelle hindurchgeführt, deren Schraubengewinde
in ein Innengewinde der Antriebswelle eingeschraubt wird und deren
Schraubenkopf an der Stirnseite oder am Boden einer stirnseitigen
Bohrung der Geberwelle anliegt.
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2 zeigt
einen Längsschnitt
durch einen Drehgeber
2, der in einen Einbauraum eines
Antriebsgehäuses
10 des
Antriebs
1 eingesetzt ist, in den eine über ein Antriebslager
11 gegenüber dem Antriebsgehäuse
10 abgestützte Antriebswelle
4 hineinragt.
Der Drehgeber
2 weist eine Drehgebergehäuse
20 auf, in dem
ein stationärer
Teil, an dem eine Abtasteinheit
23,
24 zur Abtastung
einer Teilungs- oder Codescheibe
22 sowie ein die Abtasteinheit
23,
24 abdeckendes
Gehäuse
befestigt ist, und eine im stationären Teil drehbar gelagerte
Geberwelle
3 angeordnet sind, die die Teilungs- oder Codescheibe
22 trägt und über ein
Geberlager
21 am stationären Teil gelagert ist. Der
Drehgeber
2 ist mittels seines stationären Teils am Antriebsgehäuse
10 drehsteif
angekoppelt, wobei die drehsteife Ankopplung beispielsweise über eine
Statorkupplung
15 durch radiale Klemmung am Innenumfang
bzw. Einbauraum des Antriebsgehäuses
10 entsprechend
der
EP 0 762 082 A1 erfolgen
kann.
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Die
Antriebswelle 4 weist einen Innenkonus 40 auf,
in den der Außenkonus 30 der
Geberwelle 3 gesteckt ist. Die Geberwelle 3 enthält eine
zentrale, axial gerichtete Bohrung 31, durch die ein Befestigungsschraubenschaft 51 einer
Befestigungsschraube 5 gesteckt ist, deren Befestigungsschraubenkopf 50 an
der Stirnseite bzw. einer stirnseitigen Ausnehmung 32 der
Geberwelle 3 anliegt. Ein Befestigungsschraubengewinde 52 greift
in ein Innengewinde 42 einer Sacklochbohrung 41 der
Antriebswelle 4 ein, das mit der zentralen, axial gerichteten
Bohrung 31 der Geberwelle 3 fluchtet.
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Durch
Anziehen der Befestigungsschraube 5 wird der Außenkonus 30 der
Geberwelle 3 in den Innenkonus 40 der Antriebswelle 4 gezogen
und damit eine selbsthemmende Presspassung zwischen der Geberwelle 3 und
der Antriebswelle 4 hergestellt.
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Bei
einer Demontage des Drehgebers 2 vom elektrischen Antrieb 1 müssen demzufolge
die selbsthemmend miteinander verspannte Geberwelle 3 und
Antriebswelle 4 nach dem Lösen der Befestigungsschraube 5 mit
erheblichem Kraftaufwand voneinander abgezogen bzw. voneinander
abgedrückt werden.
Das Abdrücken
der miteinander verspannten Geberwelle 3 und Antriebswelle 4 erfolgt
beim Stand der Technik mit unterschiedlichen Abdrückverfahren
und Abdrückvorrichtungen,
von denen zwei in den 3 und 4 dargestellt
sind und nachstehend kurz erläutert
werden sollen.
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Zum
Abdrücken
der Geberwelle 3 von der selbsthemmend mit ihr verbundenen
Antriebswelle 4 wird die zentrale Befestigungsschraube 5 mit
einem Sechskant-Schraubendreher
aus dem Innengewinde 42 der Antriebswelle 4 herausgedreht.
Anschließend wird
gemäß 3 ein
Gewindestift 62 mit einem Sechskant-Schraubendreher geringer
Schlüsselweite
in das Innengewinde 42 der Antriebswelle 4 eingeschraubt,
damit beim nachfolgenden Abdrückvorgang
das Innengewinde 42 der Antriebswelle 4 nicht beschädigt wird.
Anschließend
wird eine spezielle Abdrückschraube 61 in
ein Abdrück-Innengewinde 33 der
Geberwelle 3, das in der zentralen Bohrung 31 im
Bereich des Außenkonus 30 der
Geberwelle 3 angeordnet ist, eingeschraubt bis das Ende
der Abdrückschraube 61 gegen
den Gewindestift 62 stößt und dadurch
die Geberwelle 3 und Antriebswelle 4 axial auseinandergedrückt werden
und damit die selbsthemmende Presspassung zwischen der Antriebswelle 4 und
der Geberwelle 3 aufgehoben wird.
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Bei
diesem Abdrückverfahren
sind demzufolge zwei zusätzliche
Schrauben, nämlich
der Gewindestift 62 und die Abdrückschraube 61 sowie
zwei verschiedene Werkzeuge für
die unterschiedlichen Schlüsselweiten
der Schrauben 61, 62 erforderlich, um die Geberwelle 3 von
der Antriebswelle 4 und damit den Drehgeber 2 vom
Antrieb 1 zu trennen.
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4 zeigt
eine weitere bekannte Abdrückvorrichtung
bzw. ein Abdrückverfahren,
bei dem sich eine spezielle Abdrückschraube 63 in
einer das Innengewinde 42 aufweisenden Sacklochbohrung 43 der
Antriebswelle 4 abstützt
und mit seinem Außengewinde 64 in
das Abdrückgewinde 33 der
Geberwelle 3 eingreift, so dass mit dem Einschrauben der
speziellen Abdrückschraube 63 die
selbsthemmende Presspassung des Außen- und Innenkonus 30, 40 der
Antriebs- und Geberwelle 3, 4 aufgehoben wird und
damit der Drehgeber 2 vom elektrischen Antrieb beispielsweise
für Wartungs-
oder Inspektionszwecke gelöst
werden kann.
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Bei
diesem Abdrückverfahren
werden somit die zum Abdrücken
der Geberwelle 3 von der Antriebswelle 4 erforderlichen
Teile auf die spezielle Abdrückschraube 63 und
ein zusätzliches
Werkzeug reduziert.
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Nachteilig
ist jedoch, dass eine Sonderschraube als spezielle Abdrückschraube 63 erforderlich
ist, die gegebenenfalls an verschiedene Tiefen der von der Bauart
der Antriebswelle 4 abhängigen Sacklochbohrungen 43 angepasst
werden muss. Zudem ist der Durchmesser der speziellen Abdrückschraube 63 in
der Sacklochbohrung 43 relativ gering und die spezielle
Abdrückschraube 63 muss
relativ lang ausgeführt
sein, so dass sie instabil wird.
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Weiterhin
problematisch sind gegebenenfalls unterschiedliche Tiefen der Sacklochbohrungen 43 in
unterschiedlichen, vom Antrieb 1 abhängigen Antriebswellen 4,
was jeweils verschiedene spezielle Abdrückschrauben 63 erforderlich
macht. Nicht angewendet werden kann dieses Abdrückverfahren bei durchgehendem
Innengewinde von Antriebswellen.
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Aus
der
JP 1-270753 A ist
ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Abdrücken einer Geberwelle eines
Drehgebers von einer Antriebswelle bekannt, die über eine konische Presspassung
miteinander verbunden sind. Zum Abdrücken der Geberwelle von der
Antriebswelle ist im Gehäuse
des Drehgebers ein Abdrückgewinde
zur Aufnahme einer Abdrückschraube
angeordnet, die unmittelbar auf das Ende der Antriebswelle drückt. Dabei
wirkt die zum Abdrücken
erforderliche Kraft auch auf das Drehgebergehäuse, das bei einer entsprechend
festen Verbindung zwischen der Drehgeberwelle und der Antriebswelle
und der daher zum Trennen beider Wellen erforderlichen Abdrückkraft
verformt bzw. zerstört
werden kann.
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Aus
der
DE 199 47 465
A1 ist eine Wellen-Naben-Verbindung bekannt, bei der die
Nabe mit einer axial zur Welle gerichteten Bewegung auf die Welle
aufgeschoben und durch eine in eine Gewindebohrung der Welle einzudrehende,
mit einem Kopf versehene Schraube befestigt wird, die einen Innenmehrkant
zur Aufnahme eines der Schraubendrehung dienenden Schlüssels besitzt.
Bei Herstellung der Wellen-Naben-Verbindung kommt der Kopf der Schraube
einerseits an einer von der Welle abgewandten Stirnfläche der
Nabe zur Anlage, während zum
Lösen der
Wellen-Naben-Verbindung der Kopf andererseits in Lösungsrichtung
durch ein Abdrückteil
beaufschlagt wird, das nach Anbringen der Schraube an der Nabe befestigt
wird und so geartet ist, dass es den Zugang zum Innenmehrkant der Schraube
freilässt
und eine Drehung der Schraube in beide Richtungen zulässt.
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Bei
der bekannten Wellen-Naben-Verbindung wird zum Lösen der Verbindung die Schraube entgegen
der Drehrichtung zum Herstellen der Wellen-Naben-Verbindung gedreht,
wobei dem zum Lösen
der Verbindung aufzubringenden Drehmoment die gesamte Reibungskraft
des mit dem Innengewinde der Welle verschraubten Schraubengewindes
und damit wegen der Länge
der Verschraubung ein erhebliches Widerstandsmoment entgegensteht.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Trennen einer
Geberwelle von einer Antriebswelle der eingangs genannten Art anzugeben,
das einfach, mit geringem Kraftaufwand und sicher handhabbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich durch eine einfache und sichere Handhabung mit geringem
Kraftaufwand beim Trennen einer Geberwelle von einer Antriebswelle
aus.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
zur Durchführung des
Verfahrens nutzen die Befestigungsschraube sowohl zum Herstellen
der selbsthemmenden Verspannung beider axial miteinander fluchtender
Wellen als auch als Abdrückhilfe,
deren Schraubengewinde im Innengewinde der Antriebswelle beim Trennen
beider Wellen verbleibt und dabei den einen Kraftangriffspunkt bildet.
Der andere Kraftangriffspunkt befindet sich an dem den Befestigungsschraubenkopf aufnehmenden
Ende der Geberwelle, so dass eine zwischen den beiden Kraftangriffspunkten
eingeprägte
Kraft die selbsthemmende Verspannung beider Wellen aufhebt, nachdem
die Befestigungsschraube zuvor geringfügig aus dem Innengewinde der
Antriebswelle herausgeschraubt wurde.
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Dies
erfolgt vorzugsweise in der Weise, dass das der Presspassung entgegengesetzte
Ende der Geberwelle mit einer den Befestigungsschraubenkopf aufnehmenden
Sacklochbohrung versehen wird, die länger als der Befestigungsschraubenkopf ist,
und dass zwischen dem Befestigungsschraubenkopf und der Stirnseite
der Geberwelle ein Abdrückmittel
und/oder eine Abstützeinrichtung
angeordnet wird.
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Damit
wird der Kraftangriffspunkt an der Geberwelle in axialer Richtung
hinter den Befestigungsschraubenkopf verlegt und die Voraussetzung
dafür geschaffen,
dass entweder ein Abdrückmittel
am Befestigungsschraubenkopf angesetzt wird und die Abdrückkraft
dabei über
die Befestigungsschraube, das Befestigungsschraubengewinde und das
Innengewinde der Antriebswelle auf die Geberwelle wirkt.
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Die
Abdrückkraft
zum Aufheben der selbsthemmenden Verspannung beider Wellen wird
durch eine Schraubbewegung der Abdrückschraube oder -scheibe aufgebracht,
die mit einem Außengewinde in
ein in der Sacklochbohrung angebrachtes Innengewinde eingeschraubt
wird und das stirnseitig gegen den Befestigungsschraubenkopf der
mit ihrem Schraubengewinde geringfügig aus dem Innengewinde der
Antriebswelle herausgedreh ten Befestigungsschraube drückt.
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Vorzugsweise
kann die Abdrückscheibe
mit einem zumindest die Geberwelle umgebenden Drehgebergehäuse verbunden
und zum Trennen der beiden axial miteinander fluchtenden Wellen
dem Drehgebergehäuse
entnommen und in das Innengewinde der Sacklochbohrung am stirnseitigen
Ende der Geberwelle eingeschraubt werden, so dass die Abdrückscheibe
als Zubehör
mitgeliefert und beispielsweise in eine Verschlussschraube eingesetzt
werden kann, die eine mit der Befestigungsschraube fluchtende Öffnung im
Drehgebergehäuse
verschließt.
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Dem
Verfahren entsprechend stellt die erfindungsgemäße Lösung zwei Abdrückvorrichtungen zur
Verfügung,
von denen die eine Abdrückvorrichtung
dadurch gekennzeichnet ist, dass das der Presspassung entgegengesetzte
Ende der Geberwelle eine Sacklochbohrung zur Aufnahme des Befestigungsschraubenkopfes
aufweist und dass zwischen dem Befestigungsschraubenkopf und dem
stirnseitigen Ende der Geberwelle eine Abdrückschraube oder -scheibe angeordnet
ist, die ein in ein Innengewinde der Sacklochbohrung einschraubbares
Außengewinde
aufweist, das sich mit einer Stirnfläche am Befestigungsschraubenkopf
abstützt.
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Zum
Abdrücken
beider Wellen ist es somit nur erforderlich, die zentrale Befestigungsschraube um
ca. eine Umdrehung zu lösen
und anschließend die
Abdrückschraube
oder -scheibe mit zugehörigem Werkzeug
bis auf den Befestigungsschraubenkopf einzuschrauben und durch eine
weitere Drehung die selbsthemmende Verspannung beider Wellen aufzuheben.
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Die
Abdrückschraube
weist ein in das Innengewinde der Sacklochbohrung einschraubbares
Abdrückschraubengewinde,
eine sich am Befestigungsschraubenkopf abstützende Stirnfläche und
eine Werkzeugaufnahme für
ein auf die Abdrückschraube auszuübendes Drehmoment
auf.
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Da
die Abdrückschraube
relativ kurz und stabil ausgeführt
werden kann, ist sie zur Übertragung auch
größerer Trennkräfte geeignet,
ohne dass die Gefahr einer Beschädigung
von Teilen des Drehgebergehäuses
besteht.
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Die
Abdrückscheibe
weist ein in das Innengewinde der Sacklochbohrung einschraubba res
Außengewinde,
eine sich am Befestigungsschraubenkopf abstützenden Stirnfläche und
eine Werkzeugaufnahme für
ein auf die Abdrückscheibe
auszuübendes
Drehmoment auf.
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Aufgrund
ihres geringen Platzbedarfs kann eine derartige Abdrückscheibe
form- und/oder kraftschlüssig mit
einer Verschlussschraube verbunden werden, die eine Öffnung des
Drehgebergehäuses verschließt und mit
der Geberwelle bzw. mit der Befestigungsschraube fluchtet.
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Während bei
der Verwendung einer Abdrückschraube
zum Aufheben der selbsthemmenden Verspannung beider Wellen eine
gesondert bereitzustellende Abdrückhilfe
benötigt
wird, stellt die Abdrückscheibe
die Abdrückhilfe
unmittelbar an der Vorrichtung zur Verfügung. Bei beiden Abdrückmitteln
genügt
ein einzelnes Werkzeug, da sowohl die zentrale Befestigungsschraube
als auch die Abdrückschraube
oder die Abdrückscheibe
mit derselben Werkzeugaufnahme, beispielsweise einen Innensechskant
geeigneter Schlüsselweite
versehen werden können.
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Anhand
von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen soll der der
Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 – eine perspektivische
Darstellung eines an einen Elektromotor angebauten Drehgebers;
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2 – einen
Längsschnitt
durch den Drehgeber gemäß 1;
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3 – einen
Schnitt durch einen Drehgeber mit in das Innengewinde der Antriebswelle
eingesetztem Gewindestift und einer Abdrückschraube als Abdrückhilfe;
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4 – einen
Schnitt durch einen Drehgeber und eine Antriebswelle mit einer speziellen
Abdrückschraube
als Abdrückhilfe;
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5 – eine vergrößerte Darstellung
des stirnseitigen Endes einer Geberwelle mit in einer Sacklochbohrung
der Geberwelle angeordnetem Abdrückgewinde;
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6 – einen
Längsschnitt
durch einen Drehgeber mit einer in das Abdrückgewinde der Geberwelle eingeschraubten
Abdrückschraube;
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7 – einen
Längsschnitt
durch einen Drehgeber mit in einer Verschlussschraube eingeschraubter
Abdrückscheibe
und
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8 – einen
Längsschnitt
durch den Drehgeber gemäß 7 mit
in das Abdrückgewinde
der Geberwelle eingeschraubter Abdrückscheibe.
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5 zeigt
in einem Ausschnitt aus einem Drehgeber das eine stirnseitige Ende 35 einer
Geberwelle 3, deren am anderen Ende der Geberwelle 3 angeordneter
Außenkonus 30 gemäß 6 mit
einem Innenkonus 40 einer Antriebswelle 4 selbsthemmend
verspannt ist. Das stirnseitige Ende 35 der Geberwelle 3 ist
mit einer Sacklochbohrung 34 versehen, in die der Befestigungsschraubenkopf 50 einer Befestigungsschraube 5 eingesetzt
ist und zum selbsthemmenden Verspannen der Geberwelle 3 mit der
Antriebswelle 4 am Boden der Sacklochbohrung 34 aufliegt.
An die Öffnung
der Sacklochbohrung 34 angrenzend ist ein Abdrückgewinde 36 in
der Wand der Sacklochbohrung 34 vorgesehen. Die Tiefe der Sacklochbohrung 34 ist
so bemessen, dass das Abdrückgewinde 36 in
axialer Richtung hinter dem Befestigungsschraubenkopf 50 liegt.
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Das
Drehgebergehäuse 20 weist
eine Öffnung 25 auf,
die mittels einer in der 5 nicht dargestellte Verschlussschraube
oder durch einen Verschlußstopfen
verschlossen werden kann. Ein durch die Öffnung 25 gestecktes
Werkzeug, beispielsweise in Form eines Sechskant-Schlüssels, wird
zum Trennen der beiden selbsthemmend miteinander verspannten Wellen 3, 4 in
einen Innensechskant 53 des Befestigungsschraubenkopfes 50 eingesetzt
und in Richtung eines Lösens
der Befestigungsschraube 5 aus dem Innengewinde 42 der
Antriebswelle 4 gedreht bis ein geringfügiger Abstand a zwischen dem Boden
der Sacklochbohrung 34 und der Unterseite des Befestigungsschraubenkopfes 50 vorliegt.
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Gemäß 6 wird
anschliessend das Gewinde 71 eine Abdrückschraube 7 in das
Abdrückgewinde 36 der
Sacklochbohrung 34 eingeschraubt bis das Ende 72 der
Abdrückschraube 7 an
der Stirnfläche
der zentralen Befestigungsschraube 5 anliegt. Bei weiterer
Drehung der Abdrückschraube 7 in
derselben Drehrichtung wird die Geberwelle 3 um den Abstand
a in Richtung des Befestigungsschraubenkopfes 50 bewegt,
so dass der Befestigungsschraubenkopf 50 am Grund der Sacklochbohrung 34 anliegt.
Dabei wird über
das Befestigungsschraubengewinde 52 und das Innengewinde 42 der
Antriebswelle 4 der Außenkonus 30 der
Geberwelle 3 aus dem Innenkonus 40 der Antriebswelle 4 gedrückt und
damit die selbsthemmende Verspannung beider Wellen 3, 4 aufgehoben.
Durch weiteres Herausschrauben des Befestigungsschraubengewindes 52 aus
dem restlichen Innengewinde 42 der Antriebswelle 4 kann
der Drehgeber vollständig
von dem Antrieb gelöst
werden, wenn zuvor gegebenenfalls vorhandene Gehäuseschrauben bzw. die Statorkupplung
gelöst
wurden.
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Zum
Betätigen
der Abdrückschraube 7 kann der
Abdrückschraubenkopf 70 mit
einem Außenvierkant
oder -sechskant bzw. mit einem Innensechskant oder einem Kreuzschlitz
versehen sein. Ein Innensechskant gleicher Schlüsselweite wie der der Befestigungsschraube 5 hätte den
Vorteil, dass lediglich ein einzelnes Werkzeug sowohl zum Betätigen der
Befestigungsschraube 5 als auch der Abdrückschraube 7 erforderlich
ist.
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In
den 7 und 8 ist als alternative Ausführungsform
eine mit dem Drehgeber 2 mitgelieferte Abdrückhilfe
dargestellt, bei der im Unterschied zu der vorstehend beschriebenen
Ausführungsform keine
getrennt mitzuliefernde Abdrückschraube
erforderlich ist.
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In
dieser Ausführungsform
ist analog zu der Ausführungsform
gemäß den 5 und 6 am stirnseitigen
Ende der Geberwelle 3 eine Sacklochbohrung 34 vorgesehen,
in die der Befestigungsschraubenkopf 50 einer Befestigungsschraube 5 eingesetzt
ist und zum selbsthemmenden Verspannen der Geberwelle 3 mit
der Antriebswelle 4 am Boden der Sacklochbohrung 34 anliegt.
An die Öffnung
der Sacklochbohrung 34 angrenzend ist ein Abdrückgewinde 36 in
der Wand der Sacklochbohrung 34 vorgesehen. Die Tiefe der
Sacklochbohrung 34 ist so bemessen, dass das Abdrückgewinde 36 in
axialer Richtung hinter dem Befestigungsschraubenkopf 50 liegt.
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In
die Verschlussschraube 9 des Drehgebers, mit der beispielsweise
die Kabelabdeckung festgeschraubt ist, ist eine Abdrückscheibe 8 eingesetzt,
indem das Außengewinde
der Abdrückscheibe 8 mit
einem entsprechenden Innengewinde der Verschlussschraube 9 verschraubt
wird. Zum Lösen
der selbsthemmenden Verspannung der Antriebswelle 4 und
der Geberwelle 3 wird die zentrale Befestigungsschraube 5 um
eine Umdrehung aus dem Innengewinde 42 der Antriebswelle 4 herausgeschraubt
bis wiederum ein geringer Abstand a zwischen dem Grund der Sacklochbohrung 34 und
dem Befestigungsschraubenkopf 50 gegeben ist. Zur Herstellung des
geringfügigen
Abstan des a zwischen dem Grund der Sacklochbohrung 34 und
dem Befestigungsschraubenkopf 50 genügt ca. eine Umdrehung der Befestigungsschraube 5 im
Sinne eines Lösens
des Befestigungsschraubengewindes 52 aus dem Innengewinde 42 der
Antriebswelle 4.
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Die
Abdrückscheibe 8 wird
der Verschlussschraube 9 entnommen und in das Abdrückgewinde 36 eingeschraubt
bis sie zur Anlage an den Befestigungsschraubenkopf 50 gekommen
ist. Durch weiteres Hineinschrauben der Abdrückscheibe 8 in das Abdrückgewinde 36 drückt die
Abdrückscheibe 8 den Befestigungsschraubenkopf 50 gegen
den Grund der Sacklochbohrung 34 und damit die Befestigungsschraube 5 über das
Befestigungsschraubengewinde 52 und das Innengewinde 42 der
Antriebswelle 4 den Außenkonus 30 der
Geberwelle 3 aus dem Innenkonus 40 der Antriebswelle 4,
so dass die selbsthemmende Verspannung beider Wellen 3, 4 aufgehoben
wird.
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In
dieser Ausführungsform
wird die als Abdrückhilfe
dienende Abdrückscheibe 8 mit
dem Drehgeber 2 mitgeliefert und lediglich ein Werkzeug,
beispielsweise ein Sechskantschlüssel
gleicher Schlüsselweite
sowohl zum Betätigen
der zentralen Befestigungsschraube 5 als auch der Abdrückscheibe 8 benötigt.
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Die
Erfindung ist nicht nur auf die beschriebene Konuswelle anwendbar,
sondern auf jede Wellenverbindung, die nicht ohne Abdrückhilfe
getrennt werden kann, beispielsweise auf zylindrische Wellen mit
einem Übergangssitz.
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Auch
die Größe der Schrauben
und der Abdrückgewinde
kann abweichend von den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
ausgebildet werden.
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Mit
der erfindungsgemässen
Lösung
kann somit mit einem Werkzeug die Verschlussschraube, die zentrale
Befestigungsschraube und mit der Abdrückhilfe die Geberwelle von
der Antriebswelle gelöst
werden. Wenn auch noch die Statorkupplung des Drehgebers mit dem
gleichen Werkzeug befestigt und gelöst wird, kann der gesamte Drehgeber
mit einem Werkzeug am Antriebsgehäuse montiert und demontiert
werden.