DE10219221A1 - Intensivversorgungswagen - Google Patents
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Abstract
Bei einem Intensivversorgungswagen (1) zur Aufnahme von Geräten zur medizinischen Patientenversorgung mit einem Fahrgestell (2), das Räder (3) an den beiden Enden einer Hinterachse (4) im hinteren Bereich des Fahrgestells (2) und Räder (5) im vorderen Bereich des Fahrgestells (2) hat, und mit Auflageelementen zur Aufnahme der Geräte, DOLLAR A - ist der Durchmesser der Räder (3) an der Hinterachse (4) größer als der Durchmesser der Räder (5) im vorderen Bereich und die Räder (3) an der Hinterachse (4) voneinander mindestens doppelt so weit voneinander beabstandet sind als die Räder (5) im vorderen Bereich, DOLLAR A - ist an den beiden Enden der Hinterachse (4) jeweils mindestens eine sich quer zum Fahrgestell (2) nach oben erstreckende Aufnahmestange (7) vorgesehen, DOLLAR A - erstrecken sich Traversen (8) zwischen den Aufnahmestangen (7), die verschiebbar an den Aufnahmestangen (7) getragen sind, wobei die Traversen (8) Feststellmittel zur Fixierung an den Aufnahmestangen (7) haben und die Auflageelemente integral mit den Traversen (8) verbunden sind, DOLLAR A - ist eine Kupplungsvorrichtung (6) zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens (1) an ein fahrbares Krankenhausbett im vorderen Bereich des Fahrgestells (2) vorgesehen.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Intensivversorgungswagen zur Aufnahme von Geräten zur medizinischen Patientenversorgung mit einem Fahrgestell, das Räder an den beiden Enden einer Hinterachse im hinteren Bereich des Fahrgestells und Räder im vorderen Bereich des Fahrgestells hat, und mit Auflageelementen zur Aufnahme der Geräte.
- Insbesondere bei der Versorgung von Notfall- und Intensivpatienten sind diese Patienten mit einer Vielzahl von medizinischen Geräten und Einrichtungen zur Patientenversorgung, wie z. B. Beatmungsgeräte, Spritzenpumpen, Absauggeräte, Infusionsbehälter etc., mittels Kabeln und Schläuchen verbunden. Diese Geräte und Einrichtungen zur Patientenversorgung werden in der Regel auf einer Deckenversorgungseinheit oder einer Vielzahl von Regalen und einzelnen fahrbaren Wagen aufgenommen. Bei dem Transport des Patienten in einem fahrbaren Krankenbett muss der Patient entweder von den Versorgungsgeräten abgeklemmt oder diese auf dem Krankenbett mittransportiert werden. Dies ist relativ personalintensiv und insbesondere beim Transport von Notfallpatienten problematisch, da die volle Aufmerksamkeit nicht dem Patienten gewidmet werden kann. Zudem können Kabel und Schläuche bei variierendem Abstand zwischen Fahrgestell und Krankenhausbett abreißen, wenn Geräte mit dem Fahrgestell neben dem Krankenhausbett hergeschoben werden.
- Zudem ist die Trennung des Patienten von den Geräten für den Transport gefährlich und beeinträchtigt die Heilung.
- Zur Ankoppelung eines Fahrgestells zur Aufnahme von Mitteln zur Patientenversorgung an fahrbare Krankenhausbetten ist bekannt, diese mit rohrförmigen Verbindungsarmen aneinander zu koppeln, wobei die Verbindungsarme an ihren Enden Rohrschellen haben, die an die Holme des Krankenhausbettes und des Fahrgestells im oberen Bereich davon geschraubt werden. Die Befestigung der Rohrschellen ist relativ aufwendig. Zudem gewährleisten die Verbindungsarme kein sicheres Nachführen des Fahrgestells, das beispielsweise bei einer Schwelle umkippen kann.
- Weiterhin ist die Standsicherheit der herkömmlichen Fahrgestelle problematisch. Die Fahrgestelle sind zudem nur speziell für einzelne Geräte konzipiert, so dass für jedes Gerät bzw. jede Einrichtung ein eigenes Fahrgestell vorgesehen ist.
- Aufgabe der Erfindung war es daher, einen verbesserten gattungsgemäßen Intensivversorgungswagen zu schaffen, der zur Aufnahme einer Vielzahl verschiedenartiger Geräte bzw. Einrichtungen dienen kann, universell an die aufzunehmenden Geräte anpassbar ist, sowie standsicher ist.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
- - der Durchmesser der Räder an der Hinterachse größer als der Durchmesser der Räder im vorderen Bereich ist und die Räder an der Hinterachse voneinander mindestens doppelt so weit voneinander beanstandet sind, als die Räder im vorderen Bereich,
- - an den beiden Enden der Hinterachse jeweils mindestens eine sich quer zum Fahrgestell nach oben erstreckende Aufnahmestange vorgesehen ist,
- - sich Traversen zwischen den Aufnahmestangen erstrecken und verschiebbar an den Aufnahmestangen getragen sind, wobei die Traversen Feststellmittel zur Fixierung an den Aufnahmestangen haben und die Auflageelemente integral mit den Traversen verbunden sind,
- - eine Kupplungsvorrichtung zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens an ein fahrbares Krankenhausbett im vorderen Bereich des Fahrgestells vorgesehen ist.
- Es wird somit vorgeschlagen, das Fahrgestell mit großer weit auseinander liegender Bereifung im hinteren Bereich und kleinerer nah beieinander liegender Bereifung im vorderen Bereich der Kupplungsvorrichtung zu versehen. Auf diese Weise wir die Standsicherheit derart erhöht, dass ein Transport mit einem angekoppelten Krankenbett durch ein Krankenhaus überaus sicher ist, auch bei Überfahren von Schwellen beispielsweise an Fahrstuhltüren.
- Durch die sich von der Hinterachse nach oben erstreckenden Aufnahmestangen wird die Last vorteilhaft so verteilt, dass die Standsicherheit nicht gefährdet ist. Zudem haben die Aufnahmestangen den Vorteil, dass nach Bedarf Traversen mit gewünschten Auflageelementen höhenverstellbar an den Aufnahmestangen befestigt werden können.
- Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn jeweils zwei Aufnahmestangen an jedem Ende der Hinterachse vorgesehen sind. Dabei werden die Traversen parallel an den Aufnahmestangen geführt, so dass die Traversen kippsicher angebracht sind.
- Die Hinterachse hat vorzugsweise eine Aufnahmemulde für Druckluft- und/oder Sauerstoffflaschen sowie eine integrierte netzunabhängige Spannungsversorgungseinrichtung, beispielsweise Akkumulatoren, so dass der Intensivversorgungswagen unabhängig von externen Versorgungseinrichtungen ist.
- Vorzugsweise ist die Aufnahmemulde in Längsrichtung des Fahrgestells quer zur Hinterachse ausziehbar, so dass die Druckluft- bzw. Sauerstoffflaschen leicht auswechselbar sind.
- An die Traversen können beliebige Auflageelemente, beispielsweise Tische, Schubladen, Schubfachelement etc. montiert sein. Die Tische und Schubfachelemente werden vorzugsweise auf eine Traverse geschraubt, können aber auch mit der Oberseite und Unterseite jeweils an eine Traverse montiert sein.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Intensivversorgungswagen eine weitere Kupplungsvorrichtung zum Ankoppeln des Intensivversorgungswagens an eine Deckenversorgungseinheit hat. Damit ist eine Ankoppelung des Intensivversorgungswagens an die Deckenversorgungseinheit möglich.
- Die Standsicherheit ist insbesondere gewährleistet, wenn der Durchmesser der Räder an der Hinterachse mindestens 250 mm und der Durchmesser der Räder im vorderen Bereich maximal 75 mm beträgt.
- Weiterhin sollten die Räder als Doppelrollen ausgebildet sein, um ein Verklemmen der Räder in Bodenschlitzen beispielsweise an Fahrstühlen zu verhindern.
- Für eine komfortable Fortbewegung des Intensivversorgungswagen mitsamt angekoppeltem Krankenhausbett sind vorzugsweise gekrümmte Handgriffe an Aufnahmestangen vorgesehen.
- Die Kupplungsvorrichtung des Intensivversorgungswagens zur Ankoppelung an ein fahrbares Krankenhausbett, hat vorzugsweise
- - mindestens ein Klauenelement mit einer Klaue zum Arretieren eines Gegenkupplungselementes,
- - Feststellmittel zum Sichern des Klauenelementes in einer eingekuppelten Position, wenn das Klauenelement das Gegenkupplungselement arretiert,
- - Freigabemittel zum Entsichern des Klauenelementes um eine Verlagerung des Klauenelementes von der eingekuppelten Position in eine ausgekuppelte Position zu ermöglichen, in der das Klauenelement das Gegenkupplungselement freigibt, und
- - Führungsmittel, die sich von einer offenen Aufnahmekante der Kupplungsvorrichtung zum Einführen des Gegenkupplungselementes verjüngt in Richtung der Klaue erstrecken.
- Es wird somit vorgeschlagen, ein Gegenkupplungselement mit einer Klaue zu verwenden, die in das Gegenkupplungselement eingreift. Das Klauenelement wird hierbei mit Feststellmitteln in der eingekuppelten Position gesichert und mit Freigabemitteln entsichert. Mit Hilfe der Freigabemittel ist die Kupplungsvorrichtung auf eine einfache Weise lösbar. Um ein zuverlässiges und einfaches Einführen des Gegenkupplungselementes in die Kupplungsvorrichtung zu gewährleisten, sind die sich in Richtung der Klaue verjüngenden Führungsmittel vorgesehen. Damit werden die Gegenkupplungselemente zwangsweise zu der Klaue geleitet, ohne dass eine manuelle Ausrichtung der Kupplungsvorrichtung erforderlich ist.
- Die Kupplungsvorrichtung hat bevorzugt zwei Klauenelemente mit zugeordneten Feststellmitteln, Freigabemitteln und Führungsmitteln, wobei die Klauenelemente spiegelsymmetrisch um eine Einführachse für die Gegenkupplungselemente angeordnet sind. Die Einführachse erstreckt sich somit in Hauptrichtung der Einführung der Gegenkupplungselemente in die Kupplungsvorrichtung und ist vorzugsweise als Mittelachse der Kupplungsvorrichtung definiert.
- Durch die Verwendung von zwei Klauenelementes und den entsprechenden zwei Gegenkupplungselementes wird ein Verdrehen eines Fahrgestells in Bezug auf ein angekoppeltes Krankenhausbett verhindert und eine relativ starre Ankopplung sichergestellt.
- Die Klauenelemente sind vorzugsweise schwenkbar gelagerte Klemmbacken mit einem Arretierfinger zum Arretieren eines Gegenkupplungselementes in der eingekuppelten Position und einem Betätigungsfinger zum Verschwenken der Klemmbacke von der ausgekuppelten Position in die eingekuppelte Position hat, wenn das Gegenkupplungselement im Eingriff mit dem Betätigungsfinger steht.
- Auf diese Weise wird die Klemmbacke durch das Gegenkupplungselement verschwenkt, wenn dieses an den Führungsmitteln entlang in Richtung der Klaue eingeführt wird und an den Betätigungsfinger stößt. Wenn das Gegenkupplungselement dann weiter gegen den Betätigungsfinger gedrückt wird, verschwenkt die Klemmbacke, so dass der vorzugsweise gegenüberliegend von dem Betätigungsfinger angeordnete Arretierfinger das Gegenkupplungselement teilweise umgreift und diesen arretiert.
- Die Klauenelemente sind vorzugsweise federbelastet, so dass die Klemmbacke im entsicherten Zustand durch die in Wirkverbindung mit dem Klauenelement stehende Feder in die ausgekuppelte Position zurückgeschwenkt wird und dort verbleibt. Damit wird sichergestellt, dass die Klemmbacke jederzeit zur Aufnahme eines Gegenkupplungselementes bereitsteht und die Klauenelemente nicht in die eingekuppelte Position zurückschwenken, ohne ein Gegenkupplungselement zu arretieren.
- Die Feststellmittel sind vorzugsweise schwenkbar sind und haben Arretierhaken. Die Arretierhaken stehen in der eingekuppelten Position jeweils in Eingriff mit einem Klemmelement. Dabei wirken die Arretierhaken vorzugsweise jeweils mit einem Ende eines Betätigungsfingers einer Klemmbacke zusammen. Beim Umschwenken eines Klauenelementes schnappt der Betätigungsfinger somit in den Arretierhaken ein, so dass das Klauenelement nicht mehr zurückschwenken und das eingekoppelte Gegenkupplungselement freigeben kann.
- Die Feststellmittel sind vorzugsweise federbelastet, um selbsttätig in die Position zur Sicherung des Klauenelementes zu verschwenken. Damit wird sichergestellt, dass die Arretierhaken beispielsweise in den Betätigungsfinger einhaken, wenn das Klauenelement in die eingekuppelte Position verschwenkt ist.
- Die Freigabemittel haben vorzugsweise einen Bowdenzug, der an die schwenkbaren Feststellungsmittel zum Verschwenken der Feststellmittel gekoppelt ist. Der Bowdenzug kann hand- oder fußbetätigbar sein, so dass das Kupplungselement schnell und einfach von dem Gegenkupplungselement abgekoppelt werden kann.
- Die Kupplungsvorrichtung hat zudem vorzugsweise ein Gehäuse mit einer Bodenplatte und einer Deckelplatte, die im Abstand voneinander und parallel zueinander miteinander verbunden sind. Das mindestens eine Klauenelement mit den zugeordneten Feststellmitteln und Freigabemitteln wird zwischen der Bodenplatte und der Deckelplatte aufgenommen. In der Bodenplatte und der Deckelplatte ist im Bereich einer Klaue jeweils mindestens eine Aussparung zur Aufnahme eines Gegenkupplungselementes vorgesehen. Von einer nach vorne offenen Aufnahmekante des Gehäuses sind Führungsflanken in der Bodenplatte und der Deckelplatte vorgesehen, die sich V-förmig in die mindestens eine Aussparung verjüngend erstrecken, so dass die Gegenkupplungselemente durch die Führungsflanken zwangsweise in die Aufnahme geführt werden, in der diese von den Klauen der Klauenelemente gesichert werden.
- Zwischen der Bodenplatte und der Deckelplatte sind weiterhin vorzugsweise Abstandshalter vorgesehen.
- Entsprechend hat die Gegenkupplung zur Ankoppelung an eine solche Kupplungsvorrichtung eine Befestigungsplatte mit Befestigungsmitteln für einen Holm im Bodenbereich eines Krankenhausbettes, und einen Abstandshalter, der sich von einer Befestigungsplatte zu dem mindestens einen Gegenkupplungselement erstreckt. Damit wird sichergestellt, dass das Gegenkupplungselement von dem Holm des anzukuppelnden Krankenhausbettes hervorragt. Der Abstandshalter ist hierbei vorzugsweise längenverstellbar und nach unten geneigt, so dass eine einfache Höhenjustierung ermöglicht wird.
- Hierbei wird der Abstandshalter vorzugsweise aus zwei ineinander geschobenen Rohren gebildet, wobei Feststellelemente, wie z. B. Klemmschrauben oder Bolzen vorgesehen sind, um die Rohre zueinander festzulegen. Bei der Verwendung von Bolzen sind vorzugsweise Bohrungen in den Rohren für definierte Längen vorgesehen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 Seitenansicht des erfindungsgemäßen Intensivversorgungswagens;
- Fig. 2 Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Intensivversorgungswagen;
- Fig. 3 Heckansicht des erfindungsgemäßen Intensivversorgungswagens;
- Fig. 4 Draufsicht auf eine Kupplungsvorrichtung mit zwei spiegelsymmetrisch angeordneten Klauenelementen in ausgekuppelter Position;
- Fig. 5 Draufsicht auf die Kupplungsvorrichtung mit zwei spiegelsymmetrisch angeordneten Klauenelementen in eingekuppelter Position;
- Fig. 6 Draufsicht auf die Deckelplatte der Kupplungsvorrichtung aus der Fig. 4;
- Fig. 7 Draufsicht auf eine Gegenkupplung, die mit einem Holm eines Krankenhausbettes verschraubt ist;
- Fig. 8 Seitenansicht der Gegenkupplung aus der Fig. 7.
- Die Fig. 1 lässt einen Intensivversorgungswagen 1 erkennen, der zur Aufnahme einer Vielzahl von Geräten und Einrichtungen zur medizinischen Patientenversorgung, beispielsweise von Beatmungsgeräten, Spritzenpumpen, Absauggeräten, Infusionsbehältern etc., vorgesehen ist. Der Intensivversorgungswagen 1 hat ein Fahrgestell 2 mit Rädern 3 an den beiden Enden einer Hinterachse 4 im hinteren Bereich des Fahrgestells 2, sowie mit Rädern 5 im vorderen Bereich des Fahrgestells 2. Es ist erkennbar, dass der Durchmesser der Räder 3 an der Hinterachse 4 von etwa 250 mm wesentlich größer als der Durchmesser von etwa 75 mm der Räder 5 im vorderen Bereich des Fahrgestells 2 ist. Im vorderen Bereich ist weiterhin eine Kupplungsvorrichtung 6 zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens an ein fahrbares Krankenhausbett vorgesehen. Auf diese Weise kann der Patient in dem Krankenhausbett zusammen mit dem Intensivversorgungswagen mitsamt Geräten und/oder Einrichtungen zur medizinischen Versorgung verlegt werden, ohne dass die Geräte bzw. Einrichtungen abgeklemmt werden müssen.
- Von der Hinterachse 4 erstrecken sich an jedem Ende der Hinterachse 4 jeweils zwei Aufnahmestangen 7a, 7b nach oben. Die Aufnahmestangen 7a, 7b, vorzugsweise Rundrohren mit einem Durchmesser von 38 mm, dienen im Wesentlichen zur Aufnahme von Traversen 8, die verschiebbar mit Hülsen an den Aufnahmestangen getragen und beispielsweise mittels Madenschrauben fixiert werden. Die Verwendung jeweils von zwei Aufnahmestangen 7a, 7b pro Seite des Fahrgestells 2 hat den Vorteil, das die Kippkräfte der Traversen 8 optimal aufgefangen werden.
- Die Traversen 8 dienen zur Aufnahme von integral damit verbundenen, beispielsweise verschraubten, Auflageelementen, beispielsweise von Tischen 9. Als Auflageelemente können auch Schubfachelemente 10 u. ä. vorgesehen sein.
- An den Aufnahmestangen 7a, 7b sind weiterhin Haltegriffe 11 vorgesehen, die vorzugsweise teilweise im Viertel- oder Halbkreis gekrümmt sind. Mit den Haltegriffen 11 kann der Intensivversorgungswagen 1 zusammen mit einem daran gekoppelten Krankenhausbett leicht bewegt und gelenkt werden.
- Es ist weiterhin erkennbar, dass das Fahrgestell 2 eine von der Hinterachse 4 nach unten versenkte Aufnahmemulde 12 hat, die zur Aufnahme von Druckluft- und/oder Sauerstoffflaschen 13 oder ähnlichem vorgesehen ist. Die Druckluft- und/oder Sauerstoffflaschen 13 werden vorzugsweise in einem ausziehbaren Schubfach gelagert und können mit Zurrbändern festgezurrt werden.
- Die Fig. 2 lässt den Intensivversorgungswagen 1 in der Draufsicht erkennen. Es wird deutlich, dass die Räder 3 an der Hinterachse 4 wesentlich weiter voneinander beabstandet sind, als die Räder 5 im vorderen Bereich des Fahrgestells 2. Dies hat zusammen mit den unterschiedlichen Durchmessern der Räder 3 und 5 den Vorteil einer verbesserten Standsicherheit und Wendigkeit vergleichbar mit der Konstruktion eines Gabelstaplers.
- Es ist weiterhin ein zusätzliches Klauenelement 14 erkennbar, dass zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens 1 an eine fest installierte Deckenversorgungseinrichtung dient.
- Die Fig. 3 lässt den erfindungsgemäßen Intensivversorgungswagen 1 in der Heckansicht erkennen. Es wird deutlich, dass die Hinterachse 4 mit zwei nach unten gerichteten Wangen im mittleren Bereich des Fahrgestells nach unten gebogen ist, um eine Aufnahmemulde 12 für die Druckluft- und Sauerstoffflaschen 13 zu bilden, die hierdurch einen relativ niedrigen Schwerpunkt bilden. Weiterhin sind die Aufnahmestangen 7 an beiden Enden der Hinterachse 4 erkennbar, die sich quer hierzu nach oben erstrecken. An den Aufnahmestangen 7 werden die Traversen 8 vertikal verschiebbar gelagert, wobei die Traversen 8 mittels Madenschrauben oder anderer geeigneter Feststellmittel an den Aufnahmestangen 7 fixiert werden. Je nach Bedarf können Tische 9, Schubkästen 10 etc. auf die Traversen 8 geschraubt werden, um beispielsweise die Geräte/Einrichtungen aufzunehmen. Hierdurch kann der Intensivversorgungswagen 1 leicht und schnell an die Anforderungen der aufzunehmenden Geräte und Einrichtungen angepasst werden.
- In die Aufnahmestangen 7 können auch weitere Gestänge 15, beispielsweise Infusionsstangen zum Tragen von Infusionsbehältern eingesteckt werden.
- Die Fig. 4 lässt eine Kupplungsvorrichtung 6 zur Ankoppelung eines Fahrgestells 2 an ein fahrbares Krankenhausbett erkennen, bei der zwei Klauenelemente 16 spiegelsymmetrisch auf einer Bodenplatte 17 schwenkbar gelagert sind. Die Klauenelemente 16 sind jeweils mit einer Feder 18 vorgespannt, um diese in die dargestellte ausgekuppelte Position zu verschwenken. In dieser Position ist die Kupplungsvorrichtung 6 bereit, zylinderförmige Gegenkupplungselemente in entsprechende Aussparungen in der Bodenplatte 17 aufzunehmen. Die Klauenelemente 16 haben jeweils eine Klaue, um ein solches zylinderförmiges Gegenkupplungselement teilweise zu umschließen und zu arretieren. Im vorderen Bereich in Einführrichtung des Gegenkupplungselementes gesehen, ist ein entsprechender Arretierfinger 19 vorgesehen, der wie dargestellt in der ausgekuppelten Position zurückgeschwenkt und wirkungslos ist. Das Klauenelement 16 hat zudem jeweils einen Betätigungsfinger 20, der in die Aussparung hineinragt und in Wirkverbindung mit einem Gegenkupplungselement steht, wenn dieses in die Aussparung hineingeführt wird. Durch den auf den Betätigungsfinger 20 durch das Gegenkupplungselement ausgeübten Druck wird das Klauenelement 16 dann in die eingekuppelte Position verschwenkt, wie in der Fig. 5 dargestellt ist.
- Die Fig. 4 und 5 lassen ferner Feststellmittel 21 mit Arretierhaken erkennen, die wie in der Fig. 5 erkennbar in der eingekuppelten Position im Eingriff mit den Betätigungsfingern 20 der Klauenelemente 16 stehen. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Klauenelemente 16 zurückschwenken und die angekuppelten Gegenkupplungselemente freigeben.
- Die Fig. 4 und 5 lassen ferner Freigabemittel zum Entsichern der Klauenelemente 16 in Form eines Bowdenzugs 22 erkennen. Der Bowdenzug 22 ist hierbei nach Umlenkung an die Feststellmittel 21 gekoppelt, wobei die Feststellmittel 21 beim Ziehen des Bowdenzugs 22 um ihren Befestigungsdrehpunkt verschwenkt werden und den Betätigungsfinger 20 jeweils freigeben. Dann kann das Klauenelement 16 durch die Kraft der Feder 18 und der von dem Gegenkupplungselement auf den Arretierfinger 19 jeweils ausgeübten Kraft in die ausgekuppelte Position zurückgeschwenkt werden.
- Die Feststellmittel 21 sind federbelastet, so dass sie selbsttätig in die in der Fig. 4 und 5 gezeigte Position zur Sicherung der Klauenelemente 16 zurückschwenken. Die Feststellmittel 21 werden somit durch den Bowdenzug 22 nur kurzzeitig ausgelöst.
- Die Fig. 4 und 5 lassen ferner Führungsmittel in Form von Führungsflanken 23 erkennen, die sich diagonal zur Einführachse V-förmig in die Aufnahme verjüngend erstrecken. Die Führungsflanken 23 dienen dazu, die Gegenkupplungselemente zwangsweise in die Aussparung zu leiten, ohne dass ein aufwendiges Einfädeln der Gegenkupplungselemente erforderlich ist.
- Die Fig. 6 lässt eine Draufsicht auf eine Deckelplatte 24 erkennen, die zusammen mit der Bodenplatte 17 das Gehäuse der Kupplungsvorrichtung 6 bildet. Die Klauenelemente 16 werden mit ihren zugehörigen Feststell- und Freigabemitteln zwischen der Bodenplatte 17 und der Deckelplatte 24 aufgenommen. Die Bodenplatte 17 ist mit der Deckelplatte 24 über Abstandshalter miteinander verschraubt.
- Die dargestellte Kupplungsvorrichtung 6 ist vorzugsweise an einem Fahrgestell 2 eines Intensivversorgungswagens 1 oder ein Krankenhausbett fest verschraubt, wobei an einem Ende des Bowdenzugs 22 ein Hand- oder Fußhebel vorgesehen ist, der ebenfalls an den Intensivversorgungswagen 1 oder das Krankenhausbett montiert ist. Die Kupplungsvorrichtung 6 wird hierbei im Bodenbereich montiert, um die Hebelkräfte zu reduzieren und ein Umkippen des Fahrgestells 2 zu verhindern.
- Die Fig. 7 lässt eine Draufsicht auf eine Gegenkupplung 25 für eine Kupplungsvorrichtung 6 erkennen. Die Gegenkupplung 25 ist mit zwei Befestigungsplatten 26 und Befestigungsmitteln 27 an einen Holm 28 eines Krankenhausbettes verschraubt, wobei der Holm 28 im Bodenbereich des Krankenhausbettes angeordnet ist. An der Befestigungsplatte 26 ist ein Abstandshalter 29 befestigt und an dem gegenüberliegenden Ende des Abstandshalters 29 ist eine Trägerplatte 30 mit zwei voneinander beabstandeten Gegenkupplungselementen 31 montiert. Die Gegenkupplungselemente 31 sind zylinderförmig und im Abstand der Aussparungen der Kupplungsvorrichtung 6 voneinander angeordnet. Gegenüberliegend von der Trägerplatte 30 kann eine nicht dargestellte entsprechende Deckelplatte zum Abschließen des Abstandshalters 29 und der Gegenkupplungselemente 31 vorgesehen sein.
- Die Fig. 8 lässt die Gegenkupplung 25 in der Seitenansicht erkennen. Es wird deutlich, dass die Befestigungsplatten 26 oberhalb und unterhalb des Holms 28 verschraubt sind, um die Gegenkupplung 25 an dem Holm 28 zu fixieren. Weiterhin ist erkennbar, dass ein Abstandshalter 29 in Form von zwei ineinandergeschobenen Rohren längenverstellbar ist, wobei der Abstandshalter 29 an einem Ende schräg nach unten abgewinkelt an eine der beiden Befestigungsplatten 26 geschweißt ist. Die Rohre sind mit Feststellelementen 32, wie z. B. einer Klemmschraube, zueinander festlegbar. Alternativ können Bohrungen in den Rohren vorgesehen sein, um die Rohre in definierten Abständen zu verbolzen. An dem anderen Ende des Abstandshalters 29 ist die Trägerplatte 30 und in einem Abstand davon parallel hierzu die Deckelplatte 24 angeordnet, wobei zwischen der Trägerplatte 30 und der Deckelplatte 24 die zylinderförmigen Gegenkupplungselemente 31 geschraubt sind. Die Höhe der Gegenkupplungselemente 31 wird mit Hilfe des längenverstellbaren geneigten Abstandshalters 29 so eingestellt, dass sie mit der Höhe der korrespondierenden Kupplungsvorrichtung 6 übereinstimmt.
Claims (26)
1. Intensivversorgungswagen (1) zur Aufnahme von Geräten zur medizinischen
Patientenversorgung mit einem Fahrgestell (2), das Räder (3) an den beiden
Enden einer Hinterachse (4) im hinteren Bereich des Fahrgestells (2) und
Räder (5) im vorderen Bereich des Fahrgestells (2) hat, und mit Auflageelementen
zur Aufnahme der Geräte,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Durchmesser der Räder (3) an der Hinterachse (4) größer als der Durchmesser der Räder (5) im vorderen Bereich ist und die Räder (3) an der Hinterachse (4) voneinander mindestens doppelt so weit voneinander beanstandet sind, als die Räder (5) im vorderen Bereich,
an den beiden Enden der Hinterachse (4) jeweils mindestens eine sich quer zum Fahrgestell (2) nach oben erstreckende Aufnahmestange (7) vorgesehen ist,
sich Traversen (8) zwischen den Aufnahmestangen (7) erstrecken und verschiebbar an den Aufnahmestangen (7) getragen sind, wobei die Traversen (8) Feststellmittel zur Fixierung an den Aufnahmestangen (7) haben und die Auflageelemente integral mit den Traversen (8) verbunden sind,
eine Kupplungsvorrichtung (6) zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens (1) an ein fahrbares Krankenhausbett im vorderen Bereich des Fahrgestells (2) vorgesehen ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
der Durchmesser der Räder (3) an der Hinterachse (4) größer als der Durchmesser der Räder (5) im vorderen Bereich ist und die Räder (3) an der Hinterachse (4) voneinander mindestens doppelt so weit voneinander beanstandet sind, als die Räder (5) im vorderen Bereich,
an den beiden Enden der Hinterachse (4) jeweils mindestens eine sich quer zum Fahrgestell (2) nach oben erstreckende Aufnahmestange (7) vorgesehen ist,
sich Traversen (8) zwischen den Aufnahmestangen (7) erstrecken und verschiebbar an den Aufnahmestangen (7) getragen sind, wobei die Traversen (8) Feststellmittel zur Fixierung an den Aufnahmestangen (7) haben und die Auflageelemente integral mit den Traversen (8) verbunden sind,
eine Kupplungsvorrichtung (6) zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens (1) an ein fahrbares Krankenhausbett im vorderen Bereich des Fahrgestells (2) vorgesehen ist.
2. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch jeweils
zwei Aufnahmestangen (7) an jedem Ende der Hinterachse (4), wobei die
Traversen (8) parallel an den Aufnahmestangen (7) geführt sind.
3. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hinterachse (4) eine Aufnahmemulde (12) für Druckluft- und/oder
Sauerstoffflaschen (13) hat.
4. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmemulde (12) in Längsrichtung des Fahrgestells (2) quer zur
Hinterachse (4) ausziehbar ist.
5. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auflageelement als Tisch (9)
ausgebildet ist, der auf eine Traverse (8) montiert ist.
6. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auflageelement als
Schubfachelement (10) ausgebildet ist, das auf eine Traverse (8) montiert ist.
7. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine integrierte netzunabhängige
Spannungsversorgungseinrichtung, beispielsweise Akkumulatoren.
8. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine weitere Kupplungsvorrichtung (14) zum Ankoppeln
des Intensivversorgungswagens (1) an eine Deckenversorgungseinheit.
9. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Räder (3) an der
Hinterachse (4) mindestens 250 mm und der Durchmesser der Räder (5) im vorderen
Bereich maximal 75 mm beträgt.
10. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (3, 5) als Doppelrollen ausgebildet
sind.
11. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch gekrümmte Handgriffe (11) an Aufnahmestangen (7).
12. Kupplungsvorrichtung (6) zur Ankoppelung des Intensivversorgungswagens (1)
nach einem der vorhergehenden Ansprüche an ein fahrbares Krankenhausbett,
gekennzeichnet durch
mindestens ein Klauenelement (16) mit einer Klaue zum Arretieren eines Gegenkupplungselementes (31),
Feststellmittel (21) zum Sichern des Klauenelementes (16) in einer eingekuppelten Position, wenn das Klauenelement (16) das Gegenkupplungselement (31) arretiert,
Freigabemittel zum Entsichern des Klauenelementes (16) um eine Verlagerung des Klauenelementes (16) von der eingekuppelten Position in eine ausgekuppelte Position zu ermöglichen, in der das Klauenelement (16) das Gegenkupplungselement (31) freigibt, und
Führungsmittel, die sich von einer offenen Aufnahmekante der Kupplungsvorrichtung (6) zum Einführen des Gegenkupplungselementes (31) verjüngt in Richtung der Klaue erstrecken.
mindestens ein Klauenelement (16) mit einer Klaue zum Arretieren eines Gegenkupplungselementes (31),
Feststellmittel (21) zum Sichern des Klauenelementes (16) in einer eingekuppelten Position, wenn das Klauenelement (16) das Gegenkupplungselement (31) arretiert,
Freigabemittel zum Entsichern des Klauenelementes (16) um eine Verlagerung des Klauenelementes (16) von der eingekuppelten Position in eine ausgekuppelte Position zu ermöglichen, in der das Klauenelement (16) das Gegenkupplungselement (31) freigibt, und
Führungsmittel, die sich von einer offenen Aufnahmekante der Kupplungsvorrichtung (6) zum Einführen des Gegenkupplungselementes (31) verjüngt in Richtung der Klaue erstrecken.
13. Kupplungsvorrichtung (6) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
zwei Klauenelemente (16) mit zugeordneten Feststellmitteln (21),
Freigabemitteln und Führungsmitteln spiegelsymmetrisch um eine Einführachse für die
Gegenkupplungselemente (31) angeordnet sind.
14. Kupplungsvorrichtung (6) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klauenelemente (16) schwenkbar gelagerte Klemmbacken mit einem
Arretierfinger (19) zum Arretieren eines Gegenkupplungselementes (31) in der
eingekuppelten Position und einem Betätigungsfinger (20) zum Verschwenken
der Klemmbacke von der ausgekuppelten Position in die eingekuppelte Position
hat, wenn das Gegenkupplungselement (31) im Eingriff mit dem
Betätigungsfinger (20) steht.
15. Kupplungsvorrichtung (6) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Feder (18) in Wirkverbindung mit dem Klauenelement
(16) steht, um die Klemmbacke im entsicherten Zustand in die ausgekuppelte
Position zurückzuschwenken.
16. Kupplungsvorrichtung (6) nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Feststellmittel (21) schwenkbar sind und Arretierhaken
haben, wobei die Arretierhaken in der eingekuppelten Position jeweils in Eingriff
mit einem Klauenelement (16) stehen.
17. Kupplungsvorrichtung (6) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die
Arretierhaken jeweils mit einem Ende eines Betätigungsfingers (19) einer
Klemmbacke zusammenwirken.
18. Kupplungsvorrichtung (6) nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Feststellmittel federbelastet sind, um selbsttätig in die
Position zur Sicherung des Klauenelementes (16) zu verschwenken.
19. Kupplungsvorrichtung (6) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Freigabemittel einen Bowdenzug (22) haben und der
Bowdenzug (22) an die schwenkbaren Feststellmittel zum Verschwenken der
Feststellmittel gekoppelt ist.
20. Kupplungsvorrichtung (6) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der
Bowdenzug (22) handbetätigbar ist.
21. Kupplungsvorrichtung (6) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der
Bowdenzug (22) fußbetätigbar ist.
22. Kupplungsvorrichtung (6) nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kupplungsvorrichtung (6) ein Gehäuse mit einer
Bodenplatte (17) und einer Deckelplatte (24) hat, wobei die Bodenplatte (17) und die
Deckelplatte (24) parallel zueinander im Abstand miteinander verbunden sind
und das mindestens eine Klauenelement (16) mit den zugeordneten
Feststellmitteln (21) und Freigabemitteln zwischen der Bodenplatte (17) und der
Deckelplatte (24) aufgenommen sind, und wobei die Bodenplatte (17) und die
Deckelplatte (24) jeweils mindestens eine Aussparung zur Aufnahme eines
Gegenkupplungselementes (31) und sich V-förmig in die mindestens eine
Aussparung verjüngend erstreckende Führungsflanken (23) zur Bildung der
Führungsmittel haben.
23. Kupplungsvorrichtung (6) nach einem der Ansprüche 12 bis 22, gekennzeichnet
durch Abstandshalter zwischen der Bodenplatte (17) und der Deckelplatte (24).
24. Gegenkupplung (25) zur Ankoppelung an eine Kupplungsvorrichtung (6) nach
einem der Ansprüche 12 bis 23, gekennzeichnet durch eine Befestigungsplatte
(26) mit Befestigungsmitteln (27) für einen Holm (28) im Bodenbereich eines
Krankenhausbettes, und einen Abstandshalter (29), der sich von einer
Befestigungsplatte (26) zu dem mindestens einen Gegenkupplungselement (31)
erstreckt.
25. Gegenkupplung (25) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der
Abstandshalter (29) längenverstellbar und nach unten geneigt ist.
26. Gegenkupplung (25) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der
Abstandshalter (29) aus zwei ineinander geschobenen Rohren gebildet ist und
Feststellelemente (32) hat, um die Rohre zueinander festzulegen.
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| DE20117171U DE20117171U1 (de) | 2001-10-19 | 2001-10-19 | Kupplungsvorrichtung |
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2002
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| WO2008046631A1 (en) * | 2006-10-19 | 2008-04-24 | Ondal Holding Gmbh | Coupling device of a transport cart with a structure of a supply panel for medical applications |
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