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Die
Erfindung betrifft einen Intensivversorgungswagen zur Aufnahme von
Geräten
zur medizinischen Patientenversorgung mit einem Fahrgestell mit
Rädern
in einem vorderen und hinteren Bereich des Fahrgestells, mit Befestigungselementen
zur Aufnahme der Geräte
und mit einer Kupplungseinrichtung zur Ankopplung des Intensivversorgungswagens
an ein fahrbares Krankenhausbett.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Kupplung für ein Krankenhausbett zum Ankoppeln
eines solchen Intensivversorgungswagens.
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Insbesondere
bei der Versorgung von Notfall- und Intensivpatienten sind diese
Patienten mit einer Vielzahl von medizinischen Geräten und
Einrichtungen zur Patientenversorgung, wie z. B. Beatmungsgeräten, Spritzenpumpen,
Absauggeräten,
Infusionsbehältern
etc. mittels Kabeln und Schläuchen verbunden.
Diese Geräte
und Einrichtungen zur Patientenversorgung werden in der Regel auf
einer Deckenversorgungseinheit mit einer Deckenampel oder einer
Vielzahl von Regalen und einzelnen fahrbaren Wagen aufgenommen.
Bei dem Transport des Patienten in einem fahrbaren Krankenbett muss
der Patient entweder von den Versorgungsgeräten abgeklemmt werden oder
die Versorgungsgeräte
müssen auf
dem Krankenbett mit transportiert werden. Dies ist relativ per sonalintensiv
und insbesondere beim Transport von Notfallpatienten problematisch,
da die volle Aufmerksamkeit nicht dem Patienten gewidmet ist. Zudem
können
Kabel und Schläuche
bei variierendem Abstand zwischen Fahrgestell und Krankenhausbett
abreißen,
wenn Geräte
mit dem Fahrgestell neben dem Krankhausbett her geschoben werden.
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Zudem
ist die Trennung des Patienten von den Geräten für den Transport gefährlich und
beeinträchtigt
die Heilung.
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Zur
Ankopplung eines Fahrgestells zur Aufnahme von Mitteln zur Patientenversorgung
an fahrbare Krankenhausbetten ist beispielsweise aus
DE 201 18 251 U1 bekannt,
diese mit rohrförmigen
Verbindungsarmen aneinander zu koppeln, wobei die Verbindungsarme
an ihren Enden Rohrschellen haben, die an die Holme des Krankenhausbettes
und des Fahrgestells im oberen Bereich davon geschraubt werden.
Die Befestigung der Rohrschellen ist relativ aufwändig. Zudem
gewährleisten
die Verbindungsarme kein sicheres Nachführen des Fahrgestells, das
beispielsweise bei einer Schwelle umkippen kann.
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Weiterhin
ist die Standsicherheit der herkömmlichen
Fahrgestelle problematisch. Die Fahrgestelle sind zudem nur speziell
für einzelne
Geräte konzipiert,
so dass für
jedes Gerät
bzw. jede Einrichtung ein eigenen Fahrgestell vorgesehen ist.
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In
der
DE 298 05 019
U1 ist eine Versorgungseinrichtung für Patienten mit einem Wagen
zur Aufnahme von zur Überwachung
und Versorgung von Patienten dienenden Geräten beschrieben, der mit einem
Anschlussteil wahlweise an ein Patientenbett oder ein Versorgungsstativ
angekoppelt werden kann.
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In
dem
US-Patent 4,905,944
A ist ein Wagen zum Aufhängen eines Infusionsbehälters ohne
Kupplungsvorrichtung beschrieben.
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Die
DE 693 26 469 T1 offenbart
ein Patientenbett mit einem unter das Patientenbett schiebbaren
Intensivversorgungswagen, der ebenfalls keine Kupplungseinrichtung
zum Ankuppeln an das Patientenbett hat.
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Aus
dem
US-Patent 5,117,521
A ist ein Intensivversorgungswagen bekannt, der mit einem
von unten in eine Öffnung
eines Patientenbetts eingreifenden Finger an dieses ankoppelbar
ist. Beispielsweise beim Überfahren
einer Schwelle kann sich der Finger unbeabsichtigt aus der Öffnung lösen und
der Intensivversorgungswagen dabei vom Patientenbett abkuppeln.
Dies kann zum Abreißen
lebensnotwendiger Versorgungsleitungen zwischen Patient und Gerät führen.
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Aus
dem
US-Patent 5,898,961
A ist eine Klauenkupplung zum Ankoppeln von Intensivversorgungswagen
an Patientenbetten bekannt.
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Auch
die
DE 102 19 221
B4 offenbart einen Intensivversorgungswagen mit einer Klauenkupplung und
Freigabemitteln zum Entsichern des Klauenelementes. Zum Einführen eines
Gegenkupplungselementes erstrecken sich Führungsmittel von einer offenen
Aufnahmekante der Kupplungsvorrichtung verjüngt in Richtung der Klaue.
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Ausgehend
hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten
Intensivversorgungswagen zu schaffen, der eine wesentlich robustere,
einfach zu bedienende Kupplungseinrichtung hat, die eine sichere
Verbindung von intensivversorgungswagen und Patientenbett gewährleistet.
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Die
Aufgabe wird mit dem Intensivversorgungswagen der eingangs genannten
Art, dadurch gelöst,
dass sich die Kupplungseinrichtung entlang der Breite des vorderen
Ankoppelbereichs erstreckt und zwei voneinander beabstandete Führungsrollen zum
Einführen
eines verjüngt
zulaufenden Einfädelungsvorsprungs
an einer am Krankenhausbett angebrachten Kupplung, sowie zwei jeweils
um eine horizontale Achse verschwenkbare Arretierhebelarme mit Arretierrollen,
an den zur Kupplung des Krankenhausbettes weisenden Enden zum Eingriff
jeweils in eine Aufnahmebucht eines Arretierabschnitts der Kupplung
hat, wobei die Arretierhebelarme im größeren Abstand als die Führungsrollen
voneinander beabstandet, gegenüber
einem mit den Arretierhebelarmen gekoppelten Auslösemechanismus
frei verschwenkbar sind und beim Ankoppeln in die Aufnahmebuchten
verschwenken, und wobei der Auslösemechanismus
derart aus gebildet ist, dass der Auslösemechanismus nur bei einer
Betätigung
in die Arretierhebelarme eingreift und die Arretierhebelarme zum
Herausführen
der Arretierrollen aus den Aufnahmebuchten verschwenkt.
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Durch
die beiden voneinander beabstandet angeordneten Arretierhebelarme
und die dazwischen liegenden Führungsrollen
wird ein sicherer und stabiler Sitz einer Kupplungseinrichtung gewährleistet. Die
Kupplung kann dabei leicht mit Hilfe des Einfädelungsvorsprungs und den Führungsrollen
in Eingriff mit der Kupplungsvorrichtung gebracht werden, ohne dass
hierzu eine aufwändige
Justage nötig
ist.
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Es
hat sich weiterhin gezeigt, dass durch die verschwenkbaren Arretierhebelarme
die daran angeordneten Arretierrollen sicher in den Aufnahmebuchten
verharren, auch wenn die Arretierhebelarme an sich nicht durch zusätzliche
Rastmittel verrastet werden. Dies hat den Vorteil, dass die Freigabe
der Kupplung ohne große
an dem Auslösemechanismus herrschende
Kräfte
möglich
ist, da der Auslösemechanismus
nur die Kraft aufbringen muss, um die Arretierrollen aus der Ausnahmebucht
herauszuhebeln. Die bislang bestehende Gefahr des Reißens von Baudenzügen besteht
somit nicht.
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Durch
die freie Verschwenkbarkeit der Arretierhebelarme gegenüber dem
Auslösemechanismus wird
zudem erreicht, dass das Einkoppeln der Arretierrollen in den Aufnahmebuchten
schnell und einfach erfolgt.
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Die
Führungsrollen
sind vorzugsweise um eine vertikale Achse drehbar angeordnet. Beim
Heranfahren des Intensivversorgungswagens an ein Krankenhausbett
wird der Einfädelungsvorsprung dann
von den bei Berührung
des Einfädelungsvorsprungs
drehenden Führungsrollen
automatisch in die Eingriffsposition geführt.
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Die
Arretierrollen sind vorzugsweise um eine horizontale Achse drehbar
angeordnet. Damit wird erreicht, dass sich beim Herausführen der
Arretierrollen aus der Aufnahmebucht, diese mitdrehen und die Arretierhebelarme
somit ohne Reibschluss an der Aufnahmebucht herausgeführt werden
können.
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Das
Fahrgestell hat vorzugsweise eine horizontale Basisplatte mit einer
an die Kontur des Einfädelungsvorsprungs
angepassten Einfädelungsbucht. Damit
wird durch die Einfädelungsbucht
eine definierte Position festgelegt, die die Kupplung in Bezug auf
die Kupplungseinrichtung einnehmen soll, um mit dieser zu verkuppeln.
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Der
Auslösemechanismus
hat vorzugsweise eine sich entlang der Breite im hinteren Bereich
des Fahrgestells erstreckende und um eine horizontale Achse verschwenkbar
gelagerte Fußhebelstange.
An der Fußhebelstange
sind zwei voneinander beabstandete Auslösehebelarme angeordnet, die
sich in Richtung des vorderen Bereiches des Fahrgestells erstrecken.
An den der Fußhebelstange
entgegengesetzten Enden der Auslösehebelarme
sind Auslösestangen
angelenkt, die sich im Wesentlichen vertikal erstrecken. Die Auslösestangen
sind durch Führungsöffnungen
in den zugeordneten Arretierhebelarmen frei verschiebbar geführt, so
dass die Arretierhebelarme unabhängig
von dem Auslösemechanismus
frei verschwenkbar sind. Am freien Ende der Auslösestangen ist jeweils ein Mitnehmerelement
angeordnet, das im Eingriff mit dem zugeordneten Arretierhebelarm
kommt, wenn der Auslösemechanismus durch
Verlagern der Fußhebelstange
nach oben betätigt
wird. Dadurch wird die Kupplungsverbindung ausgelöst, indem
die Arretierhebelarme so gekippt werden, dass die Arretierrollen
der Hebelarme nach oben aus den Aufnahmebuchten geführt werden.
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Die
Aufgabe wird weiterhin durch eine Kupplung eines Krankenhausbettes
zum Ankoppeln eines solchen Intensivversorgungswagens gelöst, indem die
Kupplung eine sich in eine Länge
erstreckende Basisplatte und ein von der Basisplatte vorstehenden Einfädelungsvorsprung
im mittleren Bereich der Länge
der Basisplatte und zwei von der Basisplatte vorstehende Arretierungsabschnitte
an den äußeren Bereichen
der Länge
der Basisplatte mit in die obere Seitenkante geformten Aufnahmebuchten
hat.
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Durch
die sich über
die Breite der Basisplatte erstreckenden Arretierungsabschnitte,
die senkrecht zur Basisplatte angeordnet sind und vor dieser vorstehen,
werden Kupplungselemente zum Eingriff in die zugeordneten Arretierrollen
der Arretierhebelarme geschaffen.
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Die
Aufnahmebucht hat vorzugsweise eine an den Durchmesser der Arretierrollen
angepasste ellipsenförmige
Bohrung, deren Hauptachse sich vertikal schräg zur Auflageebene der Kupplungsbasisplatte
erstreckt und an der oberen Seitenkante des Arretierungsabschnitts
geöffnet
ist. Der Winkel zwischen Hauptachse und Auflageebene der Kupplungsbasisplatte
sollte dabei kleiner als 20° sein
und bevorzugt im Bereich von 10° bis
15° liegen.
Durch diese von unten in Richtung der Oberkante der Basisplatte
nach oben geneigte ellipsenförmige
Bohrung wird sichergestellt, dass die Arretierrollen trotz frei verschwenkbarer
Hebelarme lediglich durch das Gewicht der Hebelarme bzw. eine leichte
Federvorspannung in den Aufnahmebuchten verharren und sich selbst
bei Überfahren
von Schwellen oder Steigungen nicht lösen.
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Die
Bohrung läuft
vorzugsweise an der oberen, der Basisplatte zugewandten Seite schräg nach oben
von der Basisplatte weg aus. Damit wird einerseits ein einfaches
Einkoppeln der Arretierrollen in der Aufnahmebucht und andererseits
ein Festsetzen der Aufnahmerollen in den Aufnahmebuchten nach Einkopplung
erzielt, wenn Schub- oder
Zugkräfte
auf den Intensivversorgungswagen und/oder das Patientenbett aufgebracht
werden.
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Der
Arretierungsabschnitt der Kupplung ist vorzugsweise integral mit
der Basisplatte verbunden und sich verjüngend mit einer rechtwinklig
zur Basisplatte verlaufenden unteren Seitenkante und einer zur Basisplatte
geneigt verlaufenden oberen Seitenkante ausgebildet. Durch diesen
annähernd
dreieckförmigen
Arretierungsabschnitt mit oberer geneigter Seitenkante wird sichergestellt,
dass die Arretierrollen beim Einkuppeln auf der oberen Seitenkante
in die Aufnahmebucht geführt
werden und dabei der Arretierhebel entsprechend gekippt wird.
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Um
den Intensivversorgungswagen einfach, schnell und sicher an eine
Deckenampel einer Deckenversorgungseinrichtung anzukoppeln, ist
vorzugsweise eine Aufnahmeplatte mit dreieckförmiger Aufnahmekontur mit zwei
abgeschrägten
Seitenkanten vorgesehen. Die durch die aufeinander treffende abgeschrägte Seitenkante
definierte Spitze der Aufnahmekontur weist dabei nach oben und dient
zum Eingriff in ein Gegenlagerelement einer Deckenampel. Eine solche
dreieckförmige
Aufnahmeplatte mit abgeschrägten
Seitenkanten sorgt für
einen sicheren Sitz bei einfacher Einfädelung der Aufnahmeplatte in ein
entsprechend geformtes Gegenlagerelement. Der korrekte Sitz wird
aufgrund der dreieckigen Form automatisch erreicht. Die Dreieckform
bildet zudem einen Einfädelungsabschnitt
aus.
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Die
Aufnahmekontur kann beispielsweise durch Profilleisten gebildet
werden, die auf der Aufnahmeplatte montiert sind.
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Eine
flexible Ankopplung von Holmelementen bzw. von an Holmelementen
angebrachten Geräten
wird dadurch erreicht, dass die als zylinderförmige Rohre in an sich bekannter
weise ausgebildeten Holmelemente ein konisch zulaufendes unteres Ende
und einen Absatz zwischen dem zylinderförmigen und dem konisch zulaufenden
Abschnitt haben. Der konisch zulaufende Abschnitt kann dann in eine entsprechend
konisch zulaufende Hülse
im oberen Ende eines weiteren rohrförmigen Holmelementes eingesteckt
werden. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch ein überraschend fester Sitz der
Holmelemente erzielt werden kann und die Holmelemente dennoch flexibel
schnell und einfach ineinander gesteckt werden können.
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Die
steckbaren Holmelemente sind insbesondere in Verbindung mit der
Deckenampel von Vorteil, wenn nur ein Teil der auf dem Intensivversorgungswagen
angeordneten Geräte
an die Deckenampel gehängt
werden soll und der Intensivversorgungswagen ansonsten mit Hilfe
der Kupplungseinrichtung am Patientenbett angekoppelt bleiben soll.
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Der
Absatz zwischen dem zylinderförmigen und
dem konisch zulaufenden Abschnitt ist vorzugsweise dadurch definiert,
dass das zylinderförmige Rohr
einen größeren Durchmesser
hat, als der größte Durchmesser
des konischen zulaufenden Abschnitts am oberen Ende angrenzend an
den zylinderförmigen
Abschnitt.
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Diese
Holmelemente oder Gegen-Holmelemente haben in einem oberen Ende
des Rohres eine konisch zulaufende Hülse und einen vom oberen Ende
des Rohres nach oben erweiternden Einführtrichter, um ein rohrförmiges Holmelement
mit einem konisch zulaufenden Abschnitt in die Hülse einzuführen und dort festzulegen.
Durch den Trichter wird ein Einfädelungsabschnitt
definiert, in dem der konisch zulaufende Abschnitt eines Holmelementes
einfach und sicher in die konisch zulaufende Hülse eingeführt werden kann.
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Am
oberen Ende des Einführtrichters
kann zudem eine gekrümmte
Abweisplatte angeordnet sein, um ein Ausschwenken eines Holmelementes
in dem Raum, an dem Geräte
oder Einrichtungen zur Patientenversorgung angeordnet sind, zu verhindern.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beifügten Zeichnungen beispielhaft
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – perspektivische
Darstellung eines Intensivversorgungswagens mit daran angekoppelten
Krankenhausbett,
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2 – perspektivische
Ausschnittsansicht der 1 mit Kupplungseinrichtung und
Kupplung;
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3 – Seitenansicht
eines Ausschnitts des Intensivversorgungswagens mit der Kupplungseinrichtung;
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4 – perspektivische
Ansicht einer Kupplung des Krankenhausbettes;
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5 – Draufsicht
auf die Kupplung aus 4;
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6 – Seitenansicht
der Kupplung auf einen Arretierungsabschnitt und einen Einfädelungsvorsprung;
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7 – perspektivische
Ausschnittsansicht des Intensivversorgungswagens mit zweiteiligen
Holmelementen und dreieckförmigen
Aufnahmeplatten und Gegenlagerelementen für eine Deckenampel;
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8 – perspektivische
Detailansicht der dreieckförmigen
Aufnahmeplatte und des entsprechenden Gegenlagerelementes am Intensivversorgungswagen;
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9 – perspektivische
Explosionsansicht des dreieckförmigen
Gegenlagerelementes und der entsprechenden Aufnahmeplatte;
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10 – perspektivische
Ansicht des in die dreieckförmige
Aufnahmekontur eingeführten
Gegenlagerelementes;
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11 – perspektivische
Ansicht des oberen Endes eines ersten Holmelementes mit Einführtrichter
und unteren konisch zulaufenden Endes eines weiteren Holmelementes;
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12 – perspektivische
Detailansicht des Intensivversorgungswagens mit daran angekoppelten
Krankenhausbett und zweiteiligen Holmelementen.
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1 lässt einen
Intensivversorgungswagen 1 in perspektivischer Ansicht
erkennen, der an ein Krankenhausbett 2 angekoppelt ist.
Der Intensivversorgungswagen 1 hat ein Fahrgestell 3 mit
Rädern 4 in
einem vorderen Bereich 5 und einem hinteren Bereich 6 des
Fahrgestells 3. Zur Aufnahme von Geräten und Einrichtungen zur Patientenversorgung
sind Befestigungselemente 7 vorgesehen, die unter anderem
Holmelemente 8 in Form von sich vertikal vom Fahrgestell 3 erstreckenden
zylinderförmigen
Rohren haben. Auf dem Fahrgestell 3 können beispielsweise Sauerstoffflaschen
oder ähnliches
gelagert werden.
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An
den Befestigungselementen 7 ist eine Aufnahmeplatte 9 mit
dreieckförmiger
Aufnahmekontur angeordnet, um mindestens einen Teil des Intensivversorgungswagens 1 von
diesem abzukoppeln und an eine Deckenampel anzuhängen.
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In
dem durch eine Abdeckhaube 10 abgedeckten vorderen Bereich
auf dem Fahrgestell 3 ist eine Kupplungseinrichtung 12 angeordnet,
die mit einer am Krankenhausbett 2 angebrachten Kupplung 11 zusammenwirkt,
um den Intensivversorgungswagen 1 fest und sicher an das
Krankenhausbett 2 anzukoppeln.
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Die 2 lässt eine
perspektivische Detailansicht auf den vorderen Bereich 5 des
Fahrgestells 3 erkennen. Es wird deutlich, dass das Fahrgestell 3 eine
horizontale Basisplatte B hat, auf der die Holmelemente 8 und
die Kupplungseinrichtung 12 angeordnet ist.
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Die
Kupplungseinrichtung 12 hat um eine horizontale Achse 13 frei
verschwenkbare Arretierhebelarme 14 mit ebenfalls um eine
horizontale Achse drehbaren Arretierrollen 15, die zum
Eingriff in eine Aufnahmebucht 16 der Kupplung 11 vorgesehen sind.
Der Arretierhebelarm 14 wird durch sein Gewicht in die
dargestellte Arretierposition gedrückt und kann ggf. zusätzlich federbelastet
sein.
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Es
ist weiterhin erkennbar, dass eine Auslösestange 17 mit Mitnehmerelement 18 in
Form eines Splintes am oberen Ende der Auslösestange 17 durch
eine Führungsöffnung im
Arretierhebelarm 14 frei verschiebbar geführt ist.
Wenn ein nicht betätigter Auslösemechanismus
mit der Auslösestange 17 in dem
dargestellten Zustand verharrt, kann der Arretierhebelarm 14 sich
trotzdem frei bewegen, um beispielsweise die Arretierrolle 15 in
die Aufnahmebucht 16 der Kupplung 11 zu führen und
dort festzulegen.
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Weiterhin
ist erkennbar, dass die Kupplung 11 einen sich nach vorne
verjüngenden
Einfädelungsvorsprung 18 hat,
der U-förmig
mit an eine gebogene Spitze angrenzenden geraden Abschnitten ist.
In der Basisplatte B des Fahrgestells 3 ist eine entsprechend
geformte Einfädelungsbucht 19 vorhanden.
Der Einfädelungsvorsprung 18 wird
mit Hilfe von sich um eine vertikale Achse drehbar gelagerten Führungsrollen 20 in
die Arretierposition geführt.
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3 lässt eine
Seitenansicht auf den vorderen Bereich 5 des Intensivversorgungswagens 1 erkennen.
Es wird deutlich, dass die Arretierhebelarme 14 um die
horizontale Achse 13 verschwenkbar sind und an einem Ende
die Arretierrollen 15 tragen und am anderen Ende die Auslösestange 17 durch den
Arretierhebelarm 14 hindurchgeführt ist.
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Weiterhin
ist erkennbar, dass die Kupplung 11 an einer vertikalen
Kupplungsbasisplatte 21 einen Arretierabschnitt 22 mit
der Aufnahmebucht 16 hat. Die Aufnahmebucht 16 ist
in Form einer ellipsenförmigen
Bohrung ausgebildet, die nach oben in Richtung des Intensivversorgungswagens 1 geschwungen
ausläuft
und dort an einer geneigten Seitenkante des Arretierungsabschnitts 22 nach
oben offen ist. Es ist auch sichtbar, dass sich der Arretierungsabschnitt 22 senkrecht
von der Basisplatte 21 weg erstreckt und auf der gegenüberliegenden
Seite der Basisplatte 21 ein horizontaler Befestigungsholm 23 zum
Anbringen der Kupplung 11 an ein Krankenhausbett 2 angeordnet
ist.
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Die 4 lässt eine
perspektivische Ansicht des Teils der Kupplung 11 mit sich über eine
Länge erstreckende
Kupplungsbasisplatte 21 und dem senkrecht von der Kupplungsbasisplatte 21 nach
vorne weg zeigenden Einfädelungsvorsprungs 18 erkennen.
Symmetrisch zum Einfädelungsvorsprung 18 sind
beabstandet voneinander die Arretierungsabschnitte 22 mit
den Aufnahmebuchten 16 angeordnet. Erkennbar ist auch die
annähernd
dreieckige Form der Arretierungsabschnitte 22 mit der geneigten
oberen Seitenkante. Diese geneigte obere Seitenkante dient dazu,
die Arretierrollen 15 der Arretierhebelarme 14 beim
Einkoppeln in die Aufnahmebuchten 16 zu führen, wobei
die Arretierhebelarme 14 kurzzeitig verschwenkt werden.
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Die 5 lässt die
Kupplung 11 in der Draufsicht erkennen. Besonders deutlich
wird die U-förmige
Ausbildung des Einfädelungsvorsprungs 18 mit gewölbter Spitze 24,
daran angrenzenden geraden Seitenflächen 25, Winkelabschnitten 26 und
sich daran anschließenden
geraden Abschnitten 27, die sich senkrecht von der Kupplungsbasisplatte 21 erstrecken
und im Abstand zueinander angeordnet sind.
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Die 6 lässt die
Kupplung 11 in der Seitenansicht erkennen. Dabei ist der
dreieckförmige
Arretierungsabschnitt 22 besonders deutlich zu erkennen.
Die Aufnahmebucht 16 ist ellipsenförmig derart ausgestaltet, dass
sich die Hauptachse der Ellipse im Winkel von etwa 15° zur Auflageebene
der Kupplungsbasisplatte 21 so erstreckt, dass die Hauptachse
nach oben in Richtung Kupplungsbasisplatte 21 geneigt ist.
Die führt
dazu, dass im unteren der Kupplungsbasisplatte 21 abgewandten
Bereich der Aufnahmebucht 16 eine in Richtung Kupplungsbasisplatte 21 geneigter
Abschnitt entsteht, der für
ein Selbstsichern der Arretierrolle 15 sorgt, wenn diese
in die Aufnahmebucht 16 eingeführt ist.
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Weiterhin
ist erkennbar, dass die Aufnahmebucht 16 an der oberen,
der Kupplungsbasisplatte 21 zugewandten Seite schräg nach oben
von der Kupplungsbasisplatte 21 weg ausläuft. Dies
erleichtert das Einführen
der Arretierrollen 15 und sorgt zudem für einen sicheren Sitz der Arretierrollen 15 in
der Aufnahmebucht 16.
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7 lässt eine
perspektivische Ausschnittsansicht des Bereichs der Befestigungselemente 7 des
Intensivversorgungswagens 1 erkennen. Es wird deutlich,
dass an der dem Krankenhausbett 2 abgewandten Seite der
Befestigungselemente 7 eine Aufnahmeplatte 9 mit
darauf dreieckförmig
montierten Profilleisten 28 angeordnet ist. Die Profilleiten 28 sind nach
innen abgeschrägt,
um ein entsprechend dreieckförmiges
Gegenlagerelement 29 einer Deckenampel aufzunehmen, die
zwei abgeschrägte Seitenkanten
hat. Die durch die aufeinander treffenden abgeschrägten Seitenkanten
definierte Spitze des Gegenlagerelementes 29 weist nach
oben, wie auch Spitze der dreieckförmigen Aufnahmeplatte 9. Damit
kann der Intensivversorgungswagen 1 bzw. ein Teil der Befestigungselemente 7 an
die Deckenampel angehängt
werden, wobei das Einführen des
Gegenlagerelementes 29 in die Aufnahmeplatte 9 durch
die Dreieckform sehr vereinfacht wird und kaum einer Justage bedarf.
Die abgeschrägten
Seitenkanten sorgen für
einen sich selbst sichernden Sitz.
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Weiterhin
ist erkennbar, dass als zylinderförmige Rohre ausgebildete Holme
an den unteren Enden einen konisch zulaufenden Abschnitt 30 haben. Es
ist weiterhin ein Absatz 31 zwischen dem zylinderförmigen Abschnitt
der Holmelemente 8 und dem konisch zulaufenden Abschnitt 30 erkennbar.
Die unteren Holmelemente 8 haben einen Einführtrichter 32 mit
einer Abweisplatte 33 am oberen Ende des Einführtrichters 32,
der diesen teilweise beispielsweise halbkreisförmig umschließt. Unterhalb
des Einführtrichters 32 befindet
sich in dem rohrförmigen
Holmelement 8 eine entsprechend der konischen Abschnitte 30 konisch
zulaufende Hülse,
so dass die oberen Holmelemente 8 in die unteren Holmelemente 8 eingesteckt
und dort mittels Presspassung sicher festgelegt werden können.
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8 lässt nochmals
eine perspektivische Detailansicht der dreieckförmigen Aufnahmeplatte 9 mit
entsprechend dreieckförmigen
Gegenlagerelement 29 einer Deckenampel erkennen. Es wird
deutlich, dass die Profilleisten 28 nach oben spitz zueinander
zulaufend auf die Aufnahmeplatte 9 aufgeschraubt sind.
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9 lässt eine
Explosionsansicht der Profilleisten 28 und eines Teils
des dreieckförmigen
Gegenlagerelementes 29 erkennen. Es ist deutlich, dass
das Gegenlager element 29 abgeschrägte Seitenkanten 34 hat,
die in entsprechend abgeschrägten Seitenkanten
der Profilleisten 28 eingreifen, um dort zu verrasten.
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Der
verrastete Zustand von Gegenlagerelement 29 und Profilleisten 28 ist
in der 10 skizziert.
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11 lässt eine
Detailansicht des unteren Endes eines Holmelementes 8 mit
konisch zulaufendem unterem Abschnitt 30 und einem Absatz 31 zwischen
dem zylinderförmigen
Abschnitt und dem konisch zulaufenden Abschnitt 30 erkennen.
Weiterhin ist ein zweites Holmelement 8 mit Einführtrichter 32 und
Abweisplatte 33 dargestellt, der zum Einführen des
konisch zulaufenden unteren Abschnitts 30 des Holmelementes 8 in
das untere Holmelement 8 dient.
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12 lässt nochmals
eine perspektivische Detailansicht des Bereichs des Intensivversorgungswagens 1 erkennen,
in dem die zweiteiligen Befestigungselemente 7 mit Hilfe
der konisch zulaufenden unteren Enden 30 und des Einführtrichters 32 und der
nicht dargestellten konisch zulaufenden Hülse am oberen Ende der unteren
Holmelemente 8 miteinander verbunden werden können.