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DE102006034651B4 - Intensivversorgungswagen und Kupplung eines Krankenhausbettes zum Ankoppeln eines Intensivversorgungswagens - Google Patents

Intensivversorgungswagen und Kupplung eines Krankenhausbettes zum Ankoppeln eines Intensivversorgungswagens Download PDF

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DE102006034651B4
DE102006034651B4 DE200610034651 DE102006034651A DE102006034651B4 DE 102006034651 B4 DE102006034651 B4 DE 102006034651B4 DE 200610034651 DE200610034651 DE 200610034651 DE 102006034651 A DE102006034651 A DE 102006034651A DE 102006034651 B4 DE102006034651 B4 DE 102006034651B4
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locking
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Wilfried Krömker
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Kroemker W GmbH
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Abstract

Intensivversorgungswagen (1) zur Aufnahme von Geräten zur medizinischen Patientenversorgung mit einem Fahrgestell (3) mit Rädern (4) in einem vorderen und hinteren Bereich (5, 6) des Fahrgestells (3), mit Befestigungselementen (7) zur Aufnahme der Geräte und mit einer Kupplungseinrichtung (12) zur Ankopplung des Intensivversorgungswagens (1) an ein fahrbares Krankenhausbett (2), dadurch gekennzeichnet, dass sich die Kupplungseinrichtung (12) entlang des vorderen Ankoppelbereichs (5) erstreckt und zwei voneinander beabstandete Führungsrollen (20) zum Einführen eines verjüngt zulaufenden Einfädelungsvorsprungs (18) an einer am Krankenhausbett (2) angebrachten Kupplung (11), sowie zwei jeweils um eine horizontale Achse (13) verschwenkbare Arretierhebelarme (14) mit Arretierrollen (15) an den zur Kupplung (11) des Krankenhausbettes (2) weisenden Enden zum Eingriff jeweils in eine Aufnahmebucht (16) eines Arretierabschnitts (22) der Kupplung (11) hat, wobei die Arretierhebelarme (14) im größeren Abstand als die Führungsrollen (20) voneinander beabstandet, gegenüber einem mit den Arretierhebelarmen (14) gekoppelten Auslösemechanismus frei verschwenkbar sind und beim Ankoppeln in...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Intensivversorgungswagen zur Aufnahme von Geräten zur medizinischen Patientenversorgung mit einem Fahrgestell mit Rädern in einem vorderen und hinteren Bereich des Fahrgestells, mit Befestigungselementen zur Aufnahme der Geräte und mit einer Kupplungseinrichtung zur Ankopplung des Intensivversorgungswagens an ein fahrbares Krankenhausbett.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Kupplung für ein Krankenhausbett zum Ankoppeln eines solchen Intensivversorgungswagens.
  • Insbesondere bei der Versorgung von Notfall- und Intensivpatienten sind diese Patienten mit einer Vielzahl von medizinischen Geräten und Einrichtungen zur Patientenversorgung, wie z. B. Beatmungsgeräten, Spritzenpumpen, Absauggeräten, Infusionsbehältern etc. mittels Kabeln und Schläuchen verbunden. Diese Geräte und Einrichtungen zur Patientenversorgung werden in der Regel auf einer Deckenversorgungseinheit mit einer Deckenampel oder einer Vielzahl von Regalen und einzelnen fahrbaren Wagen aufgenommen. Bei dem Transport des Patienten in einem fahrbaren Krankenbett muss der Patient entweder von den Versorgungsgeräten abgeklemmt werden oder die Versorgungsgeräte müssen auf dem Krankenbett mit transportiert werden. Dies ist relativ per sonalintensiv und insbesondere beim Transport von Notfallpatienten problematisch, da die volle Aufmerksamkeit nicht dem Patienten gewidmet ist. Zudem können Kabel und Schläuche bei variierendem Abstand zwischen Fahrgestell und Krankenhausbett abreißen, wenn Geräte mit dem Fahrgestell neben dem Krankhausbett her geschoben werden.
  • Zudem ist die Trennung des Patienten von den Geräten für den Transport gefährlich und beeinträchtigt die Heilung.
  • Zur Ankopplung eines Fahrgestells zur Aufnahme von Mitteln zur Patientenversorgung an fahrbare Krankenhausbetten ist beispielsweise aus DE 201 18 251 U1 bekannt, diese mit rohrförmigen Verbindungsarmen aneinander zu koppeln, wobei die Verbindungsarme an ihren Enden Rohrschellen haben, die an die Holme des Krankenhausbettes und des Fahrgestells im oberen Bereich davon geschraubt werden. Die Befestigung der Rohrschellen ist relativ aufwändig. Zudem gewährleisten die Verbindungsarme kein sicheres Nachführen des Fahrgestells, das beispielsweise bei einer Schwelle umkippen kann.
  • Weiterhin ist die Standsicherheit der herkömmlichen Fahrgestelle problematisch. Die Fahrgestelle sind zudem nur speziell für einzelne Geräte konzipiert, so dass für jedes Gerät bzw. jede Einrichtung ein eigenen Fahrgestell vorgesehen ist.
  • In der DE 298 05 019 U1 ist eine Versorgungseinrichtung für Patienten mit einem Wagen zur Aufnahme von zur Überwachung und Versorgung von Patienten dienenden Geräten beschrieben, der mit einem Anschlussteil wahlweise an ein Patientenbett oder ein Versorgungsstativ angekoppelt werden kann.
  • In dem US-Patent 4,905,944 A ist ein Wagen zum Aufhängen eines Infusionsbehälters ohne Kupplungsvorrichtung beschrieben.
  • Die DE 693 26 469 T1 offenbart ein Patientenbett mit einem unter das Patientenbett schiebbaren Intensivversorgungswagen, der ebenfalls keine Kupplungseinrichtung zum Ankuppeln an das Patientenbett hat.
  • Aus dem US-Patent 5,117,521 A ist ein Intensivversorgungswagen bekannt, der mit einem von unten in eine Öffnung eines Patientenbetts eingreifenden Finger an dieses ankoppelbar ist. Beispielsweise beim Überfahren einer Schwelle kann sich der Finger unbeabsichtigt aus der Öffnung lösen und der Intensivversorgungswagen dabei vom Patientenbett abkuppeln. Dies kann zum Abreißen lebensnotwendiger Versorgungsleitungen zwischen Patient und Gerät führen.
  • Aus dem US-Patent 5,898,961 A ist eine Klauenkupplung zum Ankoppeln von Intensivversorgungswagen an Patientenbetten bekannt.
  • Auch die DE 102 19 221 B4 offenbart einen Intensivversorgungswagen mit einer Klauenkupplung und Freigabemitteln zum Entsichern des Klauenelementes. Zum Einführen eines Gegenkupplungselementes erstrecken sich Führungsmittel von einer offenen Aufnahmekante der Kupplungsvorrichtung verjüngt in Richtung der Klaue.
  • Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Intensivversorgungswagen zu schaffen, der eine wesentlich robustere, einfach zu bedienende Kupplungseinrichtung hat, die eine sichere Verbindung von intensivversorgungswagen und Patientenbett gewährleistet.
  • Die Aufgabe wird mit dem Intensivversorgungswagen der eingangs genannten Art, dadurch gelöst, dass sich die Kupplungseinrichtung entlang der Breite des vorderen Ankoppelbereichs erstreckt und zwei voneinander beabstandete Führungsrollen zum Einführen eines verjüngt zulaufenden Einfädelungsvorsprungs an einer am Krankenhausbett angebrachten Kupplung, sowie zwei jeweils um eine horizontale Achse verschwenkbare Arretierhebelarme mit Arretierrollen, an den zur Kupplung des Krankenhausbettes weisenden Enden zum Eingriff jeweils in eine Aufnahmebucht eines Arretierabschnitts der Kupplung hat, wobei die Arretierhebelarme im größeren Abstand als die Führungsrollen voneinander beabstandet, gegenüber einem mit den Arretierhebelarmen gekoppelten Auslösemechanismus frei verschwenkbar sind und beim Ankoppeln in die Aufnahmebuchten verschwenken, und wobei der Auslösemechanismus derart aus gebildet ist, dass der Auslösemechanismus nur bei einer Betätigung in die Arretierhebelarme eingreift und die Arretierhebelarme zum Herausführen der Arretierrollen aus den Aufnahmebuchten verschwenkt.
  • Durch die beiden voneinander beabstandet angeordneten Arretierhebelarme und die dazwischen liegenden Führungsrollen wird ein sicherer und stabiler Sitz einer Kupplungseinrichtung gewährleistet. Die Kupplung kann dabei leicht mit Hilfe des Einfädelungsvorsprungs und den Führungsrollen in Eingriff mit der Kupplungsvorrichtung gebracht werden, ohne dass hierzu eine aufwändige Justage nötig ist.
  • Es hat sich weiterhin gezeigt, dass durch die verschwenkbaren Arretierhebelarme die daran angeordneten Arretierrollen sicher in den Aufnahmebuchten verharren, auch wenn die Arretierhebelarme an sich nicht durch zusätzliche Rastmittel verrastet werden. Dies hat den Vorteil, dass die Freigabe der Kupplung ohne große an dem Auslösemechanismus herrschende Kräfte möglich ist, da der Auslösemechanismus nur die Kraft aufbringen muss, um die Arretierrollen aus der Ausnahmebucht herauszuhebeln. Die bislang bestehende Gefahr des Reißens von Baudenzügen besteht somit nicht.
  • Durch die freie Verschwenkbarkeit der Arretierhebelarme gegenüber dem Auslösemechanismus wird zudem erreicht, dass das Einkoppeln der Arretierrollen in den Aufnahmebuchten schnell und einfach erfolgt.
  • Die Führungsrollen sind vorzugsweise um eine vertikale Achse drehbar angeordnet. Beim Heranfahren des Intensivversorgungswagens an ein Krankenhausbett wird der Einfädelungsvorsprung dann von den bei Berührung des Einfädelungsvorsprungs drehenden Führungsrollen automatisch in die Eingriffsposition geführt.
  • Die Arretierrollen sind vorzugsweise um eine horizontale Achse drehbar angeordnet. Damit wird erreicht, dass sich beim Herausführen der Arretierrollen aus der Aufnahmebucht, diese mitdrehen und die Arretierhebelarme somit ohne Reibschluss an der Aufnahmebucht herausgeführt werden können.
  • Das Fahrgestell hat vorzugsweise eine horizontale Basisplatte mit einer an die Kontur des Einfädelungsvorsprungs angepassten Einfädelungsbucht. Damit wird durch die Einfädelungsbucht eine definierte Position festgelegt, die die Kupplung in Bezug auf die Kupplungseinrichtung einnehmen soll, um mit dieser zu verkuppeln.
  • Der Auslösemechanismus hat vorzugsweise eine sich entlang der Breite im hinteren Bereich des Fahrgestells erstreckende und um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagerte Fußhebelstange. An der Fußhebelstange sind zwei voneinander beabstandete Auslösehebelarme angeordnet, die sich in Richtung des vorderen Bereiches des Fahrgestells erstrecken. An den der Fußhebelstange entgegengesetzten Enden der Auslösehebelarme sind Auslösestangen angelenkt, die sich im Wesentlichen vertikal erstrecken. Die Auslösestangen sind durch Führungsöffnungen in den zugeordneten Arretierhebelarmen frei verschiebbar geführt, so dass die Arretierhebelarme unabhängig von dem Auslösemechanismus frei verschwenkbar sind. Am freien Ende der Auslösestangen ist jeweils ein Mitnehmerelement angeordnet, das im Eingriff mit dem zugeordneten Arretierhebelarm kommt, wenn der Auslösemechanismus durch Verlagern der Fußhebelstange nach oben betätigt wird. Dadurch wird die Kupplungsverbindung ausgelöst, indem die Arretierhebelarme so gekippt werden, dass die Arretierrollen der Hebelarme nach oben aus den Aufnahmebuchten geführt werden.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch eine Kupplung eines Krankenhausbettes zum Ankoppeln eines solchen Intensivversorgungswagens gelöst, indem die Kupplung eine sich in eine Länge erstreckende Basisplatte und ein von der Basisplatte vorstehenden Einfädelungsvorsprung im mittleren Bereich der Länge der Basisplatte und zwei von der Basisplatte vorstehende Arretierungsabschnitte an den äußeren Bereichen der Länge der Basisplatte mit in die obere Seitenkante geformten Aufnahmebuchten hat.
  • Durch die sich über die Breite der Basisplatte erstreckenden Arretierungsabschnitte, die senkrecht zur Basisplatte angeordnet sind und vor dieser vorstehen, werden Kupplungselemente zum Eingriff in die zugeordneten Arretierrollen der Arretierhebelarme geschaffen.
  • Die Aufnahmebucht hat vorzugsweise eine an den Durchmesser der Arretierrollen angepasste ellipsenförmige Bohrung, deren Hauptachse sich vertikal schräg zur Auflageebene der Kupplungsbasisplatte erstreckt und an der oberen Seitenkante des Arretierungsabschnitts geöffnet ist. Der Winkel zwischen Hauptachse und Auflageebene der Kupplungsbasisplatte sollte dabei kleiner als 20° sein und bevorzugt im Bereich von 10° bis 15° liegen. Durch diese von unten in Richtung der Oberkante der Basisplatte nach oben geneigte ellipsenförmige Bohrung wird sichergestellt, dass die Arretierrollen trotz frei verschwenkbarer Hebelarme lediglich durch das Gewicht der Hebelarme bzw. eine leichte Federvorspannung in den Aufnahmebuchten verharren und sich selbst bei Überfahren von Schwellen oder Steigungen nicht lösen.
  • Die Bohrung läuft vorzugsweise an der oberen, der Basisplatte zugewandten Seite schräg nach oben von der Basisplatte weg aus. Damit wird einerseits ein einfaches Einkoppeln der Arretierrollen in der Aufnahmebucht und andererseits ein Festsetzen der Aufnahmerollen in den Aufnahmebuchten nach Einkopplung erzielt, wenn Schub- oder Zugkräfte auf den Intensivversorgungswagen und/oder das Patientenbett aufgebracht werden.
  • Der Arretierungsabschnitt der Kupplung ist vorzugsweise integral mit der Basisplatte verbunden und sich verjüngend mit einer rechtwinklig zur Basisplatte verlaufenden unteren Seitenkante und einer zur Basisplatte geneigt verlaufenden oberen Seitenkante ausgebildet. Durch diesen annähernd dreieckförmigen Arretierungsabschnitt mit oberer geneigter Seitenkante wird sichergestellt, dass die Arretierrollen beim Einkuppeln auf der oberen Seitenkante in die Aufnahmebucht geführt werden und dabei der Arretierhebel entsprechend gekippt wird.
  • Um den Intensivversorgungswagen einfach, schnell und sicher an eine Deckenampel einer Deckenversorgungseinrichtung anzukoppeln, ist vorzugsweise eine Aufnahmeplatte mit dreieckförmiger Aufnahmekontur mit zwei abgeschrägten Seitenkanten vorgesehen. Die durch die aufeinander treffende abgeschrägte Seitenkante definierte Spitze der Aufnahmekontur weist dabei nach oben und dient zum Eingriff in ein Gegenlagerelement einer Deckenampel. Eine solche dreieckförmige Aufnahmeplatte mit abgeschrägten Seitenkanten sorgt für einen sicheren Sitz bei einfacher Einfädelung der Aufnahmeplatte in ein entsprechend geformtes Gegenlagerelement. Der korrekte Sitz wird aufgrund der dreieckigen Form automatisch erreicht. Die Dreieckform bildet zudem einen Einfädelungsabschnitt aus.
  • Die Aufnahmekontur kann beispielsweise durch Profilleisten gebildet werden, die auf der Aufnahmeplatte montiert sind.
  • Eine flexible Ankopplung von Holmelementen bzw. von an Holmelementen angebrachten Geräten wird dadurch erreicht, dass die als zylinderförmige Rohre in an sich bekannter weise ausgebildeten Holmelemente ein konisch zulaufendes unteres Ende und einen Absatz zwischen dem zylinderförmigen und dem konisch zulaufenden Abschnitt haben. Der konisch zulaufende Abschnitt kann dann in eine entsprechend konisch zulaufende Hülse im oberen Ende eines weiteren rohrförmigen Holmelementes eingesteckt werden. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch ein überraschend fester Sitz der Holmelemente erzielt werden kann und die Holmelemente dennoch flexibel schnell und einfach ineinander gesteckt werden können.
  • Die steckbaren Holmelemente sind insbesondere in Verbindung mit der Deckenampel von Vorteil, wenn nur ein Teil der auf dem Intensivversorgungswagen angeordneten Geräte an die Deckenampel gehängt werden soll und der Intensivversorgungswagen ansonsten mit Hilfe der Kupplungseinrichtung am Patientenbett angekoppelt bleiben soll.
  • Der Absatz zwischen dem zylinderförmigen und dem konisch zulaufenden Abschnitt ist vorzugsweise dadurch definiert, dass das zylinderförmige Rohr einen größeren Durchmesser hat, als der größte Durchmesser des konischen zulaufenden Abschnitts am oberen Ende angrenzend an den zylinderförmigen Abschnitt.
  • Diese Holmelemente oder Gegen-Holmelemente haben in einem oberen Ende des Rohres eine konisch zulaufende Hülse und einen vom oberen Ende des Rohres nach oben erweiternden Einführtrichter, um ein rohrförmiges Holmelement mit einem konisch zulaufenden Abschnitt in die Hülse einzuführen und dort festzulegen. Durch den Trichter wird ein Einfädelungsabschnitt definiert, in dem der konisch zulaufende Abschnitt eines Holmelementes einfach und sicher in die konisch zulaufende Hülse eingeführt werden kann.
  • Am oberen Ende des Einführtrichters kann zudem eine gekrümmte Abweisplatte angeordnet sein, um ein Ausschwenken eines Holmelementes in dem Raum, an dem Geräte oder Einrichtungen zur Patientenversorgung angeordnet sind, zu verhindern.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beifügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – perspektivische Darstellung eines Intensivversorgungswagens mit daran angekoppelten Krankenhausbett,
  • 2 – perspektivische Ausschnittsansicht der 1 mit Kupplungseinrichtung und Kupplung;
  • 3 – Seitenansicht eines Ausschnitts des Intensivversorgungswagens mit der Kupplungseinrichtung;
  • 4 – perspektivische Ansicht einer Kupplung des Krankenhausbettes;
  • 5 – Draufsicht auf die Kupplung aus 4;
  • 6 – Seitenansicht der Kupplung auf einen Arretierungsabschnitt und einen Einfädelungsvorsprung;
  • 7 – perspektivische Ausschnittsansicht des Intensivversorgungswagens mit zweiteiligen Holmelementen und dreieckförmigen Aufnahmeplatten und Gegenlagerelementen für eine Deckenampel;
  • 8 – perspektivische Detailansicht der dreieckförmigen Aufnahmeplatte und des entsprechenden Gegenlagerelementes am Intensivversorgungswagen;
  • 9 – perspektivische Explosionsansicht des dreieckförmigen Gegenlagerelementes und der entsprechenden Aufnahmeplatte;
  • 10 – perspektivische Ansicht des in die dreieckförmige Aufnahmekontur eingeführten Gegenlagerelementes;
  • 11 – perspektivische Ansicht des oberen Endes eines ersten Holmelementes mit Einführtrichter und unteren konisch zulaufenden Endes eines weiteren Holmelementes;
  • 12 – perspektivische Detailansicht des Intensivversorgungswagens mit daran angekoppelten Krankenhausbett und zweiteiligen Holmelementen.
  • 1 lässt einen Intensivversorgungswagen 1 in perspektivischer Ansicht erkennen, der an ein Krankenhausbett 2 angekoppelt ist. Der Intensivversorgungswagen 1 hat ein Fahrgestell 3 mit Rädern 4 in einem vorderen Bereich 5 und einem hinteren Bereich 6 des Fahrgestells 3. Zur Aufnahme von Geräten und Einrichtungen zur Patientenversorgung sind Befestigungselemente 7 vorgesehen, die unter anderem Holmelemente 8 in Form von sich vertikal vom Fahrgestell 3 erstreckenden zylinderförmigen Rohren haben. Auf dem Fahrgestell 3 können beispielsweise Sauerstoffflaschen oder ähnliches gelagert werden.
  • An den Befestigungselementen 7 ist eine Aufnahmeplatte 9 mit dreieckförmiger Aufnahmekontur angeordnet, um mindestens einen Teil des Intensivversorgungswagens 1 von diesem abzukoppeln und an eine Deckenampel anzuhängen.
  • In dem durch eine Abdeckhaube 10 abgedeckten vorderen Bereich auf dem Fahrgestell 3 ist eine Kupplungseinrichtung 12 angeordnet, die mit einer am Krankenhausbett 2 angebrachten Kupplung 11 zusammenwirkt, um den Intensivversorgungswagen 1 fest und sicher an das Krankenhausbett 2 anzukoppeln.
  • Die 2 lässt eine perspektivische Detailansicht auf den vorderen Bereich 5 des Fahrgestells 3 erkennen. Es wird deutlich, dass das Fahrgestell 3 eine horizontale Basisplatte B hat, auf der die Holmelemente 8 und die Kupplungseinrichtung 12 angeordnet ist.
  • Die Kupplungseinrichtung 12 hat um eine horizontale Achse 13 frei verschwenkbare Arretierhebelarme 14 mit ebenfalls um eine horizontale Achse drehbaren Arretierrollen 15, die zum Eingriff in eine Aufnahmebucht 16 der Kupplung 11 vorgesehen sind. Der Arretierhebelarm 14 wird durch sein Gewicht in die dargestellte Arretierposition gedrückt und kann ggf. zusätzlich federbelastet sein.
  • Es ist weiterhin erkennbar, dass eine Auslösestange 17 mit Mitnehmerelement 18 in Form eines Splintes am oberen Ende der Auslösestange 17 durch eine Führungsöffnung im Arretierhebelarm 14 frei verschiebbar geführt ist. Wenn ein nicht betätigter Auslösemechanismus mit der Auslösestange 17 in dem dargestellten Zustand verharrt, kann der Arretierhebelarm 14 sich trotzdem frei bewegen, um beispielsweise die Arretierrolle 15 in die Aufnahmebucht 16 der Kupplung 11 zu führen und dort festzulegen.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass die Kupplung 11 einen sich nach vorne verjüngenden Einfädelungsvorsprung 18 hat, der U-förmig mit an eine gebogene Spitze angrenzenden geraden Abschnitten ist. In der Basisplatte B des Fahrgestells 3 ist eine entsprechend geformte Einfädelungsbucht 19 vorhanden. Der Einfädelungsvorsprung 18 wird mit Hilfe von sich um eine vertikale Achse drehbar gelagerten Führungsrollen 20 in die Arretierposition geführt.
  • 3 lässt eine Seitenansicht auf den vorderen Bereich 5 des Intensivversorgungswagens 1 erkennen. Es wird deutlich, dass die Arretierhebelarme 14 um die horizontale Achse 13 verschwenkbar sind und an einem Ende die Arretierrollen 15 tragen und am anderen Ende die Auslösestange 17 durch den Arretierhebelarm 14 hindurchgeführt ist.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass die Kupplung 11 an einer vertikalen Kupplungsbasisplatte 21 einen Arretierabschnitt 22 mit der Aufnahmebucht 16 hat. Die Aufnahmebucht 16 ist in Form einer ellipsenförmigen Bohrung ausgebildet, die nach oben in Richtung des Intensivversorgungswagens 1 geschwungen ausläuft und dort an einer geneigten Seitenkante des Arretierungsabschnitts 22 nach oben offen ist. Es ist auch sichtbar, dass sich der Arretierungsabschnitt 22 senkrecht von der Basisplatte 21 weg erstreckt und auf der gegenüberliegenden Seite der Basisplatte 21 ein horizontaler Befestigungsholm 23 zum Anbringen der Kupplung 11 an ein Krankenhausbett 2 angeordnet ist.
  • Die 4 lässt eine perspektivische Ansicht des Teils der Kupplung 11 mit sich über eine Länge erstreckende Kupplungsbasisplatte 21 und dem senkrecht von der Kupplungsbasisplatte 21 nach vorne weg zeigenden Einfädelungsvorsprungs 18 erkennen. Symmetrisch zum Einfädelungsvorsprung 18 sind beabstandet voneinander die Arretierungsabschnitte 22 mit den Aufnahmebuchten 16 angeordnet. Erkennbar ist auch die annähernd dreieckige Form der Arretierungsabschnitte 22 mit der geneigten oberen Seitenkante. Diese geneigte obere Seitenkante dient dazu, die Arretierrollen 15 der Arretierhebelarme 14 beim Einkoppeln in die Aufnahmebuchten 16 zu führen, wobei die Arretierhebelarme 14 kurzzeitig verschwenkt werden.
  • Die 5 lässt die Kupplung 11 in der Draufsicht erkennen. Besonders deutlich wird die U-förmige Ausbildung des Einfädelungsvorsprungs 18 mit gewölbter Spitze 24, daran angrenzenden geraden Seitenflächen 25, Winkelabschnitten 26 und sich daran anschließenden geraden Abschnitten 27, die sich senkrecht von der Kupplungsbasisplatte 21 erstrecken und im Abstand zueinander angeordnet sind.
  • Die 6 lässt die Kupplung 11 in der Seitenansicht erkennen. Dabei ist der dreieckförmige Arretierungsabschnitt 22 besonders deutlich zu erkennen. Die Aufnahmebucht 16 ist ellipsenförmig derart ausgestaltet, dass sich die Hauptachse der Ellipse im Winkel von etwa 15° zur Auflageebene der Kupplungsbasisplatte 21 so erstreckt, dass die Hauptachse nach oben in Richtung Kupplungsbasisplatte 21 geneigt ist. Die führt dazu, dass im unteren der Kupplungsbasisplatte 21 abgewandten Bereich der Aufnahmebucht 16 eine in Richtung Kupplungsbasisplatte 21 geneigter Abschnitt entsteht, der für ein Selbstsichern der Arretierrolle 15 sorgt, wenn diese in die Aufnahmebucht 16 eingeführt ist.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass die Aufnahmebucht 16 an der oberen, der Kupplungsbasisplatte 21 zugewandten Seite schräg nach oben von der Kupplungsbasisplatte 21 weg ausläuft. Dies erleichtert das Einführen der Arretierrollen 15 und sorgt zudem für einen sicheren Sitz der Arretierrollen 15 in der Aufnahmebucht 16.
  • 7 lässt eine perspektivische Ausschnittsansicht des Bereichs der Befestigungselemente 7 des Intensivversorgungswagens 1 erkennen. Es wird deutlich, dass an der dem Krankenhausbett 2 abgewandten Seite der Befestigungselemente 7 eine Aufnahmeplatte 9 mit darauf dreieckförmig montierten Profilleisten 28 angeordnet ist. Die Profilleiten 28 sind nach innen abgeschrägt, um ein entsprechend dreieckförmiges Gegenlagerelement 29 einer Deckenampel aufzunehmen, die zwei abgeschrägte Seitenkanten hat. Die durch die aufeinander treffenden abgeschrägten Seitenkanten definierte Spitze des Gegenlagerelementes 29 weist nach oben, wie auch Spitze der dreieckförmigen Aufnahmeplatte 9. Damit kann der Intensivversorgungswagen 1 bzw. ein Teil der Befestigungselemente 7 an die Deckenampel angehängt werden, wobei das Einführen des Gegenlagerelementes 29 in die Aufnahmeplatte 9 durch die Dreieckform sehr vereinfacht wird und kaum einer Justage bedarf. Die abgeschrägten Seitenkanten sorgen für einen sich selbst sichernden Sitz.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass als zylinderförmige Rohre ausgebildete Holme an den unteren Enden einen konisch zulaufenden Abschnitt 30 haben. Es ist weiterhin ein Absatz 31 zwischen dem zylinderförmigen Abschnitt der Holmelemente 8 und dem konisch zulaufenden Abschnitt 30 erkennbar. Die unteren Holmelemente 8 haben einen Einführtrichter 32 mit einer Abweisplatte 33 am oberen Ende des Einführtrichters 32, der diesen teilweise beispielsweise halbkreisförmig umschließt. Unterhalb des Einführtrichters 32 befindet sich in dem rohrförmigen Holmelement 8 eine entsprechend der konischen Abschnitte 30 konisch zulaufende Hülse, so dass die oberen Holmelemente 8 in die unteren Holmelemente 8 eingesteckt und dort mittels Presspassung sicher festgelegt werden können.
  • 8 lässt nochmals eine perspektivische Detailansicht der dreieckförmigen Aufnahmeplatte 9 mit entsprechend dreieckförmigen Gegenlagerelement 29 einer Deckenampel erkennen. Es wird deutlich, dass die Profilleisten 28 nach oben spitz zueinander zulaufend auf die Aufnahmeplatte 9 aufgeschraubt sind.
  • 9 lässt eine Explosionsansicht der Profilleisten 28 und eines Teils des dreieckförmigen Gegenlagerelementes 29 erkennen. Es ist deutlich, dass das Gegenlager element 29 abgeschrägte Seitenkanten 34 hat, die in entsprechend abgeschrägten Seitenkanten der Profilleisten 28 eingreifen, um dort zu verrasten.
  • Der verrastete Zustand von Gegenlagerelement 29 und Profilleisten 28 ist in der 10 skizziert.
  • 11 lässt eine Detailansicht des unteren Endes eines Holmelementes 8 mit konisch zulaufendem unterem Abschnitt 30 und einem Absatz 31 zwischen dem zylinderförmigen Abschnitt und dem konisch zulaufenden Abschnitt 30 erkennen. Weiterhin ist ein zweites Holmelement 8 mit Einführtrichter 32 und Abweisplatte 33 dargestellt, der zum Einführen des konisch zulaufenden unteren Abschnitts 30 des Holmelementes 8 in das untere Holmelement 8 dient.
  • 12 lässt nochmals eine perspektivische Detailansicht des Bereichs des Intensivversorgungswagens 1 erkennen, in dem die zweiteiligen Befestigungselemente 7 mit Hilfe der konisch zulaufenden unteren Enden 30 und des Einführtrichters 32 und der nicht dargestellten konisch zulaufenden Hülse am oberen Ende der unteren Holmelemente 8 miteinander verbunden werden können.

Claims (14)

  1. Intensivversorgungswagen (1) zur Aufnahme von Geräten zur medizinischen Patientenversorgung mit einem Fahrgestell (3) mit Rädern (4) in einem vorderen und hinteren Bereich (5, 6) des Fahrgestells (3), mit Befestigungselementen (7) zur Aufnahme der Geräte und mit einer Kupplungseinrichtung (12) zur Ankopplung des Intensivversorgungswagens (1) an ein fahrbares Krankenhausbett (2), dadurch gekennzeichnet, dass sich die Kupplungseinrichtung (12) entlang des vorderen Ankoppelbereichs (5) erstreckt und zwei voneinander beabstandete Führungsrollen (20) zum Einführen eines verjüngt zulaufenden Einfädelungsvorsprungs (18) an einer am Krankenhausbett (2) angebrachten Kupplung (11), sowie zwei jeweils um eine horizontale Achse (13) verschwenkbare Arretierhebelarme (14) mit Arretierrollen (15) an den zur Kupplung (11) des Krankenhausbettes (2) weisenden Enden zum Eingriff jeweils in eine Aufnahmebucht (16) eines Arretierabschnitts (22) der Kupplung (11) hat, wobei die Arretierhebelarme (14) im größeren Abstand als die Führungsrollen (20) voneinander beabstandet, gegenüber einem mit den Arretierhebelarmen (14) gekoppelten Auslösemechanismus frei verschwenkbar sind und beim Ankoppeln in die Aufnahmebuchten (16) verschwenken, und wobei der Auslösemechanismus derart ausgebildet ist, dass der Auslösemechanismus nur bei einer Betätigung in die Arretierhebelarme (14) eingreift und die Arretierhebelarme (14) zum Herausführen der Arretierrollen (15) aus den Aufnahmebuchten (16) verschwenkt.
  2. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsrollen (20) um eine vertikale Achse drehbar angeordnet sind.
  3. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierrollen (15) um eine horizontale Achse drehbar angeordnet sind.
  4. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell (3) eine horizontale Basisplatte (B) mit einer an die Kontur des Einfädelungsvorsprungs (18) angepassten Einfädelungsbucht (19) hat.
  5. Intensivversorgungswagen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslösemechanismus eine sich entlang der Breite im hinteren Bereich des Fahrgestells (3) erstreckende und um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagerte Fußhebelstange (F) mit zwei voneinander beabstandeten, sich in Richtung des vorderen Bereichs (5) des Fahrgestells (3) erstreckenden Auslösehebelarmen hat und an den der Fußhebelstange (F) entgegen gesetzten Enden der Auslösehebelarme vertikal erstreckende Auslösestangen (17) angelenkt sind, die durch Führungsöffnungen in den zugeordneten Arretierhebelarmen (14) frei verschiebbar geführt sind und am freien Ende ein Mitnehmerelement (M) haben, das zum Auslösen der Kupplungsverbindung in Eingriff mit dem jeweils zugeordneten Arretierhebelarm (14) kommt.
  6. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Aufnahmeplatte (9) mit dreieckförmiger Aufnahmekontur mit zwei abgeschrägten Seitenkanten, wobei die durch die aufeinander treffenden abgeschrägten Seitenkanten definierte Spitze nach oben weist und zum Eingriff in ein Gegenlagerelement (29) einer Deckenampel vorgesehen ist.
  7. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekontur durch auf die Aufnahmeplatte (9) montierten Profilleisten (28) gebildet ist.
  8. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Holmelement (8) aus einem zylinderförmigen Rohr zum Anklemmen von Haltevorrichtungen vorgesehen ist, dessen unteres Ende konisch zuläuft und ein Absatz zwischen dem zylinderförmigen und dem konisch zulaufenden Abschnitt (30) ist, wobei der konisch zulaufende Abschnitt (30) zum Einstecken in eine entsprechend konisch zulaufende Hülse im oberen Ende eines weiteren rohrförmigen Holmelementes (8) vorgesehen ist.
  9. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in einem oberen Ende des Rohres des weiteren Holmelementes (8) eine konisch zulaufende Hülse und ein vom Durchmesser des Rohres nach oben erweiternder Einführtrichter (32) vorgesehen ist, um das rohrförmige Holmelement (8) mit dem konisch zulaufenden Abschnitt in die Hülse einzuführen und dort festzulegen.
  10. Intensivversorgungswagen (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende des Einführtrichters (32) eine gekrümmte Abweisplatte (33) angeordnet ist.
  11. Kupplung (11) eines Krankenhausbettes (2) zum Ankoppeln eines Intensivversorgungswagens (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (11) eine sich in eine Länge erstreckende Kupplungsbasisplatte (21) und einen von der Kupplungsbasisplatte (21) vorstehenden Einfädelungsvorsprung (18) im mittleren Bereich der Länge der Kupplungsbasisplatte (21) und zwei von der Kupplungsbasisplatte (21) vorstehende Arretierungsabschnitte (22) an den äußeren Bereichen der Länge der Kupplungsbasisplatte (21) mit in die obere Seitenkante geformten Aufnahmebuchten (16) hat.
  12. Kupplung (11) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebucht (16) eine an den Durchmesser der Arretierrollen (15) angepasste ellipsenförmige Bohrung hat, deren Hauptachse sich in vertikaler Richtung derart erstreckt, dass sie nach oben zur Kupplungsbasisplatte (21) geneigt ist, und die Bohrung an der oberen Seitenkante des Arretierungsabschnitts (22) geöffnet ist.
  13. Kupplung (11) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung an der oberen, der Kupplungsbasisplatte (21) zugewandten Seite schräg nach oben von der Kupplungsbasisplatte (21) weg ausläuft.
  14. Kupplung (11) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierungsabschnitt (22) eine rechtwinklig zur Kupplungsbasisplatte (21) verlaufende untere Seitenkante und eine zur Kupplungsbasisplatte (21) geneigt verlaufende obere Seitenkante hat.
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