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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine medizinische Behandlungsvorrichtung.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine zahnmedizinische
Behandlungsvorrichtung, wie zum Beispiel eine mit einem Endo-Bohrer
versehene Behandlungsstation.
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Elektrisch
angetriebene Bohrer werden insbesondere in der Zahnmedizin zur Zahnbehandlung als
sogenannte medizinische Endo-Werkzeuge
eingesetzt. Dabei wird der Bohrer von einem Elektromotor angetrieben,
wobei der Bohrer beispielsweise in einem zahnmedizinischen Winkelstück gelagert
ist, das auf ein Handstück
eines Behandlungsgerätes gesteckt
ist.
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Nach
einem Stand der Technik, wie er z.B. in der Druckschrift
DE 198 20 639 A1 offenbart
ist, wird der Bohrer durch einen Schrittmotor angetrieben. Mit einer
geeigneten Steuerungseinrichtung für den Schrittmotor kann eine
zulässige
Drehmomentbelastungsgrenze und/oder ein zulässiger Drehzahlbereich des
jeweils eingesetzten Bohrers überwacht und
gesteuert werden. Die Steuerung wird über die anliegende Stromstärke und
die Drehfeldfrequenz durchgeführt.
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Umfangreiche
Experimente erbrachten das Ergebnis, dass mit einem Schrittmotor
als Antrieb für derzeit
bekannte Endo-Werkzeuge deren Abbrechen im praktischen Einsatz verhindert
wird. Hierbei macht man sich den Effekt des „außer Tritt Fallens" von Schrittmotoren
zunutze, der maximal einen Stillstand des Motors bei Überlastung
bewirkt. Der regelungstechnische Aufwand bleibt dabei äußerst gering
und beschränkt
sich im wesentlichen auf das Einstellen der Stromstärke und
der Impulsgebung für
den Schrittmotor.
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In
anderen Worten ausgedrückt,
ermöglicht diese
Entwicklung den erweiterten Einsatz elektrischer Antriebe auf Werkzeuge
mit geringer Bruchlast bei einer erheblichen Verringerung der Gefahr
eines Abbrechens des Werkzeugs. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, ein
Werkzeug mehrmals zu verwenden. Es hat sich nunmehr herausgestellt,
dass die von dem Erfinder zwischenzeitlich ermittelten Bruchbelastungsgrenzen
für Endo-Werkzeuge bzw. Endo-Bohrer
mit zunehmender Einsatzdauer Veränderungen
unterworfen sind. Im Rahmen von Versuchen konnte somit analytisch
für einige
Endo-Werkzeuge eine Maximal-Verwendungsdauer
ermittelt werden, innerhalb der die Bruchwahrscheinlichkeit gering
und die Schneidfähigkeit
der Werkzeuge ausreichend ist. Bei Überschreiten dieser Maximal-Verwendungsdauer
zeigten sich vermehrt Brüche
in Folge von Materialermüdung
sowie eine erhebliche Verschlechterung der erzielten Schnittleistung.
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Um
somit die Leistungsfähigkeit
sowie das Sicherheitspotential des von dem Erfinder neu entwickelten
Antriebskonzeptes voll ausnützen
zu können, ist
eine möglichst
genaue Kenntnis über
den Zustand des verwendeten Werkzeugs erforderlich, um in jedem
Fall ein Abbrechen, nicht etwa in Folge eines unsachgemäßen Gebrauchs
(Überlastung),
sondern in Folge einer Materialermüdung bei zu langem Einsatz zu
verhindern. Ausserdem ist es notwendig, die Information über den
Zustand eines Werkzeugs dem Anwender möglichst einfach und sicher
zur Verfügung zu
stellen.
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Wie
in einem weiteren Stand der Technik gemäß
DE 198 20 640 A1 offenbart
ist, wird ein Magazin für
unterschiedliche Werkzeuge vorbereitet, in dem die Werkzeuge numeriert
oder anderweitig codiert gebunkert sind. Dabei können für verschiedene medizinische
Behandlungsarten Magazine mit verschiedenartigen Bohrern vorbereitet
werden, die in vorbestimmten Reihenfolgen in dem Magazin eingesetzt
sind. Die Reihenfolge und Art der Bohrer sowie Betriebsparameter
der einzelnen Bohrer können
dabei in einen Computer eines Bereitstellungsgerätes eingegeben und dort verwaltet
werden. Dabei kann das Bereitstellungsgerät auch aus einem PC bestehen.
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Ferner
offenbart die Druckschrift
DE
196 40 267 C2 ein fußbetätigtes Steuerungssystem
für ein Mehrfunktionsgerät. Bei der
in dieser Druckschrift offenbarten Vorrichtung handelt es sich um
einen Fußschalter,
der geeignet ist, Geräte
mit mehreren wählbaren
Funktionen zu steuern. Dabei ist die Vorrichtung so ausgelegt, dass
sie eine Vielzahl von verschiedenen wählbaren Funktionen oder Prozessen ausführen kann.
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Darüber hinaus
wird in einer weiteren Druckschrift,
EP 0 910 299 B1 eine medizinische Behandlungsvorrichtung
gezeigt, die ein Handstück
für ein medizinisches
Werkzeug aufweist. Das Handstück weist Überwachungseinrichtungen
zur Überwachung von
Gebrauchsinformationen zum medizinischen Werkzeug auf. Die Gebrauchsinformationen
sind dabei in einem mit dem Handstück in Datenaustausch stehenden
Rechnersystem verarbeitbar.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine medizinische Behandlungsvorrichtung
zu schaffen, mit der die Sicherheit einer medizinischen Behandlung
bei gleichzeitiger Vereinfachung der Anwendung erhöht werden
kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
medizinische Behandlungsvorrichtung mit der Kombination der Merkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist eine
medizinische Behandlungsvorrichtung mit einem Handstück für ein medizinisches
Werkzeug vorgesehen, wobei das Handstück Überwachungseinrichtungen zur Überwachung
von Gebrauchsinformationen zum medizinischen Werkzeug aufweist,
die in einem mit dem Handstück
im Datenaustausch stehenden Rechnersystem verarbeitbar sind. Diese
medizinische Behandlungsvorrichtung ist des weiteren durch eine fußbetätigbare
Steuereinheit, in der das Rechnersystem untergebracht ist, gekennzeichnet,
wobei die Gebrauchsinformationen die bisherige akkumulierte Belastung
des Werkzeugs einschließen
und das Handstück über die
fußbetätigbare
Steuereinheit unter Berücksichtigung
der Gebrauchsinformationen zum aktuell verwendeten Werkzeug steuerbar
ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beinhalten die Gebrauchsinformationen die Position
des Werkzeugs an dem Magazin, eine werkzeugspezifische maximale
Belastungsakkumulation und/oder eine Teilbelastungsakkumulation.
Damit können
Informationen bereitgestellt werden, die die Betriebssicherheit
und die Anwendung bei der Behandlung verbessern. Die Gebrauchsinformationen
können
auch Art, Aufbau, Einsatzparameter und andere den Bohrer selbst
betreffende Informationen sowie die Anzahl der zulässigen und/oder
bisher gefahrenen Behandlungszyklen umfassen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weisen die Überwachungseinrichtungen
ein Anzeigesystem (32), ein Codierungssystem, eine Bestätigungseinrichtung
und einen Mikrorechner auf, die miteinander und mit dem Rechnersystem
zusammenwirken. Mit den Überwachungseinrichtungen
ist es nicht nur möglich,
den Zustand des Werkzeugs über
die Gebrauchsinformationen auszugeben, sondern es können auch
verschiedenartige Behandlungsinformationen eingegeben und ausgegeben
werden. Ausserdem ist es mit den Überwachungseinrichtungen möglich, die
Daten bezüglich
des Werkzeugs oder der Werkzeuge in einem Magazin auf dieses zu übertragen
und/oder aus diesem auszulesen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Codierungssystem eine Einrichtung zum Erkennen
von Codierungen eines Magazins und zum Verändern der Codierungen unter
Berücksichtigung
von Gebrauchsinformationen zum Werkzeug auf. Dabei sind die Einrichtung
geeignet, Fixcodierungen des Magazins zu erkennen und/oder zu erstellen,
die zur Identifizierung eines bestimmten Magazins geeignet sind.
Ausserdem kann die Einrichtung Codierungen und/oder Fixcodierungen
erkennen, die in zumindest einem an dem Magazin fest angebrachten
Transponder als Datenträgerelement
speicherbar sind.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Werkzeug ein zahnmedizinischer Bohrer, vorzugsweise
ein Endo-Bohrer.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die fussbetätigbare
Steuereinheit durch eine an diese anschliessbare fussbetätigbare
Zusatzsteuereinheit steuerbar. Diese kann über ein Verbindungskabel oder
eine drahtlose Verbindung mit der fussbetätigbaren Steuereinheit verknüpft sein.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist an die medizinische Behandlungsvorrichtung, vorzugsweise
an die fussbetätigbare
Steuereinheit ein rechnergestütztes
Datenverarbeitungssystem anschliessbar. Damit wird erreicht, dass
Daten auf das Rechnersystem und/oder den Mikrorechner übertragen
werden können und/oder
von dieser eingelesen werden können.
So kann die Behandlungsvorrichtung geeignet an verschiedene Erfordernisse
angepasst werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Mikrorechner und/oder das Rechnersystem zur
Verarbeitung der die Gebrauchsinformationen betreffenden Daten vorgesehen.
Grössen,
aus denen Parameter bezüglich den
Gebrauchsinformationen bestimmt werden, können so aufbereitet werden,
dass die Funktion der Behandlungsvorrichtung ohne ein weiteres Rechnersystem
sichergestellt wird. Es handelt sich also bei der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung
um ein eigenständiges
System.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird die Datenübertragung zwischen
dem Handstück
und der fussbetätigbaren Steuervorrichtung über eine
Verbindungsleitung ermöglicht.
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Weitere
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
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1 stellt
ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Magazins
dar.
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2 stellt
ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Systems
mit dem Magazin gemäß 1 und
Vorrichtungen zum Erkennen und Verändern der Codierungen des Magazins
dar.
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3 stellt
schematisch den Aufbau eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen medizinischen
Behandlungsvorrichtung dar.
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Zunächst wird
unter Bezugnahme auf 1 das erfindungsgemäße Magazin
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
näher erläutert, das
mit der erfindungsgemäßen medizinischen
Behandlungsvorrichtung verwendet werden kann. Das Magazin 1 besteht aus
einem standfähigen
Körper,
an dessen Oberseite Löcher 3i vorgesehen
sind. Die Innendurchmesser der Löcher 3i sind
so gewählt,
dass Bohrer 4i mit der Spitze voran in die Löcher eingeführt und
so in dem Magazin aufbewahrt werden können.
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Das
Magazin trägt
an einer Seite eine Identifikationsbezeichnung ID, mit der jedes
Magazin als Unikat kenntlich gemacht wird. Ausserdem ist an jedem
einzelnen Loch 3i an der Oberseite ebenfalls sichtbar eine
Unterscheidungsmarkierung 5i angebracht, so dass jedes
einzelne Loch von den anderen Löchern
unterscheidbar ist. Diese Unterscheidungsmarkierungen können verschiedene
Farben, Ziffern, Buchstaben oder andere Zeichen umfassen.
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Desweiteren
ist an dem Körper 1 des
Magazins zumindest ein Transponder 2 angebracht. Der Transponder 2 ist
fest an dem Körper 1 des
Magazins angebracht. Der Transponder 2 weist ein Datenspeicherelement
auf, das Daten enthält,
die unveränderlich
und/oder veränderlich
sind. Die unveränderlichen Daten
bzw. die Fixcodierungen in dem Datenspeicherelement betreffen beispielsweise
die Identifikationsbezeichnung des Magazins. Diese wird beispielsweise
bei der Herstellung des Magazins 1 mit dem Transponder 2 einmalig
festgelegt. Dabei muss die sichtbare Identifikationsbezeichnung
nicht zwingend der gespeicherten Bezeichnung des Magazins entsprechen.
Die veränderlichen
Daten in dem Datenspeicherelement beinhalten Informationen bezüglich der
in dem Magazin aufbewahrten Bohrer. Im folgenden wird zur Erklärung der
die Bohrer betreffenden Informationen unter Bezugnahme auf 2 näher auf
die Vorgehensweise bei der Verwendung der Bohrer eingegangen.
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2 stellt
ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Systems
mit dem Magazin gemäß 1 und
Vorrichtungen zum Erkennen und Verändern der Codierungen des Magazins
dar, die zur Datenübertragung
mit einem Behandlungsgerät und
einem Bereitstellungsgerät
verbunden sind.
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Zur
Vorbereitung eines Magazins 1 wird dieses vorzugsweise
mit verschiedenartigen Bohrern 4i für eine bestimmte Behandlungsprozedur
bestückt. Dabei
kann die Bestückung
und die Reihenfolge der Bohrer für
das Magazin 1 einem Programm unter Eingabe der ausgewählten Behandlungsprozedur
in ein rechnergestütztes
Bereitstellungsgerät
P entnommen werden. Die Bohrer werden entweder manuell entsprechend
den Angaben des Programms in das Magazin an die vorgegebenen Positionen
eingesetzt oder es wird ein bereits vorbereitetes Magazin bereitgestellt,
das den Vorgaben entspricht. Über
eine Vorrichtung 7 werden die Daten bezüglich der Bohrer auf das Datenspeicherelement übertragen.
Dazu wird das Magazin 1 mit dem Transponder 2 in
die Nähe der
Vorrichtung 7 gebracht und dadurch die Informationen zwischen
der Vorrichtung 7 und dem Transponder 2 ausgetauscht.
Damit ist das Magazin 1 bereit zur Verwendung bei der Behandlung.
Dazu wird das Magazin an einem Behandlungsgerät B bereitgestellt.
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Das
Datenspeicherelement des Transponders 2 enthält zu diesem
Zeitpunkt neben der Identifikationsbezeichnung Informationen bezüglich der
Art und Position einzelner Bohrer, sowie der bisherigen akkumulierten
Belastung jedes einzelnen Bohrers. Die akkumulierte Belastung eines
Bohrers umfasst dabei die Dauer und Art der Belastung des Bohrers, der
ein Bohrer bis zum aktuellen Zeitpunkt ausgesetzt wurde. Die Belastung
kann beispielsweise theoretisch aus Werten für gefahrene Umdrehungszahlen,
Drehmoment, Betriebsdauer und der Anzahl der Sterilisationszyklen
ermittelt werden. Ausserdem liegen zu einem Bohrer Informationen
bezüglich
der zulässigen
akkumulierten Belastung vor, die bei der Behandlung nicht zu überschreiten
ist.
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Zu
Beginn wählt
der behandelnde Arzt an dem Behandlungsgerät die geplante Behandlungsprozedur
aus. Die Daten in dem Datenspeicherelement eines Magazins werden
daraufhin in das Behandlungsgerät
eingelesen, wodurch dem Behandlungsgerät sowohl die ID des ausgewählten Magazins
als auch die Daten bezüglich
der Bohrer des Magazins zugänglich
werden. Zum Einlesen der Informationen des Datenspeicherelements
wird das Magazin in die Nähe
der Vorrichtung 9 geführt.
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Nachdem
das Werkzeug, beispielsweise ein flexibler Spiralbohrer für eine Wurzelkanalaufbereitung,
in das Handstück
eingesetzt und der Rechner des Behandlungsgerätes über das verwendete Werkzeug
informiert ist, beginnt der Arzt mit der Behandlung, indem das Antriebsgerät angefahren
wird. Mit Anfahren des Antriebsgeräts wertet der Rechner des Behandlungsgerätes fortlaufend
beispielsweise die Betriebszeitdauer, die Stromhöhe als Ausgangswert zur Bestimmung
der Belastungshöhe,
die Drehzahl und/oder im Falle eines Schrittmotors die Anzahl von Takten
als Referenzwert gefahrener Umdrehungen aus und speichert diese
Auswertung als zustandsspezifische Werte in einem Zwischenspeicher
ab. Zusätzlich
ist vorgesehen, dass die Behandlungszyklen und/oder die Sterilisationszyklen
insbesondere für
einen ausgewählten
oder für
alle Bohrer gezählt
und gespeichert werden.
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Nach
Beendigung der Behandlung schaltet der Arzt das Antriebsgerät ab oder
gibt alternativ ein Beendigungssignal in das Behandlungsgerät ein, um diesem
das Behandlungsende anzuzeigen. Der Rechner wertet nunmehr die gemessenen
und abgespeicherten zustandsspezifischen Werte aus, welche ein Belastungsprofil
für die
vergangene Behandlung darstellen und errechnet hieraus eine akkumulierte theoretische
Teilbelastung. Diese Teilbelastung wird nunmehr einer akkumulierten
Gesamtbelastung aus ggf. vorhergehenden Behandlungen mit dem selben Werkzeug
hinzu addiert, um somit die akkumulierte Gesamtbelastung für dieses
Werkzeug zu aktualisieren. Diese Daten werden dann über die
Vorrichtung 9 in das Speicherelement des Magazins 1 übertragen.
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Das
vom Arzt verwendete Werkzeug wird nach der Behandlung in den Behälter zurückgesteckt.
Behälter
und Werkzeuge werden anschließend
gereinigt und einem Sterilisationsvorgang unterzogen. Es hat sich
in Versuchen gezeigt, daß dieser
Sterilisationsvorgang die Werkzeuge angreift und zu einer beschleunigten
Materialalterung insbesondere einem Abstumpfen der Werkzeuge führt. Aus diesem
Grunde wird auch die Anzahl der Sterilisationszyklen ausgewertet
und in dem Speicherelement des Magazins abgelegt.
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Das
Behandlungssystem vergleicht nunmehr nach Aktualisieren der tatsächlichen
zustandsspezifischen Werte, insbesondere der Gesamtzahl an Sterilisationszyklen
sowie der Gesamtbelastung, diese Ist-Werte mit den maximal zulässigen,
werkzeugspezifischen Werten für
das verwendete Werkzeug und gibt bei Erreichen oder Überschreiten
eines der Maximalwerte ein Warnsignal aus, welches dem Arzt den
notwendigen Austausch dieses Werkzeugs anzeigt. In diesem Fall wird
der Arzt das Werkzeug nicht mehr im Behälter ablegen, sondern durch
ein Neues ersetzen.
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Wie
aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, wird in diesem
Ausführungsbeispiel
erst nach Beendigung einer Behandlung der Ist-Zustand des Werkzeugs
ermittelt und mit dem maximal zulässigen Zustand verglichen.
Es kann jedoch der Fall auftreten, daß bereits während einer Behandlung beispielsweise
die maximale Benutzungsdauer d.h. die vorbestimmte maximale Gesamtbelastungsmenge
erreicht oder sogar überschritten
wird. Um dieses Problem auf einfache Weise zu lösen, wird gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
bei der Bestimmung der maximalen Gesamtbelastungsmenge ein Sicherheitsfaktor
mit eingerechnet, der derart gewählt
ist, daß im
Rahmen einer durchschnittlichen Behandlung mit dem entsprechenden
Werkzeug diese tatsächliche
max. Belastungsmenge nicht erreicht werden kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen medizinischen
Behandlungsvorrichtung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf 3 beschrieben.
Die im Folgenden beschriebene medizinische Behandlungsvorrichtung
kann mit dem vorstehend beschriebenen Magazin 1 verwendet
werden. Ausserdem kann die medizinische Behandlungsvorrichtung die
Vorrichtung 7, 9 zur Aufnahme des Magazins 1 aufweisen.
Bei der Beschreibung des folgenden Ausführungsbeispiels wird daher
auf die genaue Erklärung
des Magazins 1 und der Vorrichtung 7, 9 verzichtet.
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Wie 3 entnehmbar
ist, weist die erfindungsgemäße medizinische
Behandlungsvorrichtung hauptsächlich
eine fussbetätigbare
Steuereinheit 20 und ein Behandlungshandgerät bzw. Handstück 30 auf.
An das Handstück
ist ein Winkelstück 36 aufsteckbar,
das zur Aufnahme des Bohrers 4i geeignet ist. Die Steuereinheit 20 besteht
aus einem standfähigen
Körper,
an dem ein fussbetätigbares Pedal 21 angebracht
ist. An dem Gehäuse
der Steuereinheit 20 ist eine Öffnung angebracht, in die ein Anwender
der fussbetätigbaren
Steuereinheit 20 seinen Fuss so positionieren kann, dass
er mit dem Fuss das Pedal betätigen
kann, aber gleichzeitig die Steuereinheit 20 mit dem Fuss
verschiebbar ist. Die Steuereinheit 20 weist ausserdem
ein Rechnersystem 22 auf, das nachfolgend beschrieben wird.
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Das
Handstück 30 weist
einen Motor 31 auf, wie vorstehend schon beschrieben wurde.
Insgesamt hat das Handstück 30 die
Funktionen, die schon im vorangehenden Ausführungsbeipiel beschrieben sind.
Ausserdem ist ein Anzeigesystem 32, ein Codierungssystem 33,
ein Mikrorechner 35 und eine Bestätigungseinrichtung 34 an
dem Handstück 30 vorgesehen.
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Das
Anzeigesystem 32 weist eine Anzeige auf, die mit dem Mikrorechner 35 verbunden
ist. Der Mikrorechner 35 ist ausserdem mit der Bestätigungseinrichtung 34 verbunden,
die als Taster an dem Handstück 30 ausgebildet
ist. Mit diesem Aufbau kann der Anwender beispielsweise den Wechsel
eines Bohrers bestätigen,
nachdem er auf der Anzeige ausgewählt hat, um welchen Bohrer
es sich handelt. Zusätzlich
kann die Anzeige im Zusammenwirken mit dem Mikrorechner 35 dem
Anwender Informationen hinsichtlich des Zustands des Bohrers geben.
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Das
Codierungssystem 33 entspricht hier der Einrichtung zum
Erkennen von Codierungen des Magazins 1 und zum Verändern der
Codierungen unter Berücksichtigung
von Gebrauchsinformationen zum Werkzeug. Diese Einrichtung und die
Informationen sind vorstehend ausführlich beschrieben, und daher
wird hier auf eine genaue Beschreibung verzichtet. Mit dem Codierungssystem 33 an dem
Handstück
können
anwendernah die Daten auf das Magazin 1 übertragen
bzw. aus diesem eingelesen werden.
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Das
Handstück 30 und
die fussbetätigbare Steuereinheit 20 sind
mit einer Übertragungsleitung verbunden.
Somit weisen Steuereinheit 20 und Handstück 30 alle
Elemente auf, die eine erfindungsgemäße Funktion ermöglichen.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung
der vorstehend dargestellten Elemente des medizinischen Behandlungssystems
kann das System vereinfacht werden und insbesondere auf weitere
Informationseingabe und/oder -ausgabevorrichtungen verzichtet werden,
da das Rechnersystem 22 in der fussbetätigbaren Steuereinheit 20 untergebracht
ist.
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An
der Steuereinheit 20 sind des weiteren verschiedenartige
Anschlüsse 24 vorgesehen,
die beispielsweise der Energieversorgung der Behandlungsvorrichtung
dienen, eine notwendige Wasser- und/oder Luftversorgung der Behandlungsvorrichtung
sicherstellen oder über
die Daten zu einem weiteren Element der Behandlungsvorrichtung übertragen
werden können.
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Insbesondere
ist es möglich,
an die Steuereinheit 20 eine zusätzliche fussbetätigbare
Steuereinheit 40 anzuschliessen, die jedoch das Rechnersystem 22 nicht
aufweist. Diese zusätzliche
fussbetätigbare
Steuereinheit 40 erhöht
die Flexibilität
der Gesamtanordnung. Ausserdem können
in der fussbetätigbaren
Steuereinheit 40 weitere Sonderfunktionen mit zugehörigen Vorrichtungen
vorgesehen sein, wie z.B. eine Wurzelkanaltiefenmessvorrichtung.