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DE10219778A1 - Vorrichtung zum automatischen Wechseln von Druckplatten einer Druckmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum automatischen Wechseln von Druckplatten einer Druckmaschine

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Publication number
DE10219778A1
DE10219778A1 DE10219778A DE10219778A DE10219778A1 DE 10219778 A1 DE10219778 A1 DE 10219778A1 DE 10219778 A DE10219778 A DE 10219778A DE 10219778 A DE10219778 A DE 10219778A DE 10219778 A1 DE10219778 A1 DE 10219778A1
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DE
Germany
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pressure plate
plate
pressure
counter
transport roller
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Withdrawn
Application number
DE10219778A
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Kuendgen
Burkhard Maas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Heidelberger Druckmaschinen AG
Original Assignee
Heidelberger Druckmaschinen AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Heidelberger Druckmaschinen AG filed Critical Heidelberger Druckmaschinen AG
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Publication of DE10219778A1 publication Critical patent/DE10219778A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
    • B41F27/12Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes
    • B41F27/1206Feeding to or removing from the forme cylinder
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2227/00Mounting or handling printing plates; Forming printing surfaces in situ
    • B41P2227/60Devices for transferring printing plates
    • B41P2227/62Devices for introducing printing plates

Landscapes

  • Supply, Installation And Extraction Of Printed Sheets Or Plates (AREA)
  • Delivering By Means Of Belts And Rollers (AREA)

Abstract

Eine Druckmaschine mit einem Plattenzylinder (10), dem eine Druckplatte (14) zuzuführen und an dem diese lösbar zu befestigen ist, besitzt ein seitliche (axiale) Ausgleichsbewegungen (24) der Druckplatte (14) ermöglichendes Transportsystem, bestehend aus (mindestens) einer angetriebenen Transportrolle (25) und Mitteln (27), welche die zu fördernde Druckplatte in Anlage mit der (den) Transportrolle(n) halten. DOLLAR A Die Besonderheit besteht darin, dass als Mittel, die die Druckplatte (14) in Anlage mit der (den) Transportrolle(n) (25) halten, ein zwischen einem Gegendruckelement (27, 31) einerseits und der Druckplatte (14) bzw. der (den) angetriebenen Transportrolle(n) (25) andererseits erzeugbares Luftpolster dient.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
Beim Auswechseln von Druckplatten ist einerseits eine registergerechte Zuführung der neuen Druckplatte zum Plattenzylinder unabdingbar. Andererseits ist es ebenso notwendig, eine kratzerfreie Zuführung der Druckplatte zu gewährleisten.
Zur registerhaltigen Ausrichtung der zugeführten Druckplatte besitzt der Plattenzylinder üblicherweise Registerbolzen, die in zugeordnete Aussparungen an der Vorderkante der Druckplatte eingreifen. Bei diesem Vorgang kann es zu einer gewissen (geringfügigen) seitlichen Ausgleichsbewegung der Druckplatte kommen. Um die hierbei gegebene Gefahr von Kratzern auf der Druckplattenoberfläche zu vermeiden, muß der Förderantrieb so konzipiert sein, dass Relativbewegungen zwischen der sich seitwärts bewegenden Druckplatte und den mit der Druckplatte zusammenwirkenden Transportrollen nach Möglichkeit vermieden werden.
Eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung ist durch die DE 44 04 558 C 2 bekannt geworden. Beim Gegenstand dieser Druckschrift wird die seitliche Ausgleichsbewegung der Druckplatte reibungs- und damit kratzerfrei dadurch ermöglicht, dass die angetriebenen Transportrollen und die entsprechenden Gegendruckrollen in Achsrichtung des Plattenzylinders beweglich gelagert sind. Diese bekannte Lösung bedingt einen nicht unerheblichen konstruktiven und damit kostenmäßigen Aufwand.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den Aufwand für eine kratzerfreie seitliche Ausgleichsbeweglichkeit der Druckplatte zu verringern.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der Vorteil der Erfindung gegenüber dem oben geschilderten Stand der Technik besteht darin, dass nurmehr die angetriebenen) Transportrolle(n) seitlich (in Achsrichtung des Plattenzylinders) gelagert zu werden brauchen, nicht aber auch die Mittel, welche die Druckplatte in Anlage mit der (den) Transportrolle(n) halten. Denn das erfindungsgemäße Luftpolster ermöglicht ein berührungs- und damit reibungsfreies Andrücken der Druckplatte an die Antriebsrolle(n).
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Grundgedankens der Erfindung enthalten die Patentansprüche 2-9.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches im Folgenden detailiert beschrieben wird. Es zeigt:
Fig. 1 - schematisch - eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum automatischen Wechseln von Druckplatten, im vertikalen Querschnitt bzw. in Seitenansicht und
Fig. 2 eine Ausführungsform einer Druckplatte, in Draufsicht (Pfeilrichtung "A" in Fig. 1) betrachtet.
In Fig. 1 bezeichnet 10 einen Plattenzylinder eines Druckwerkes einer Druckmaschine, zum Beispiel einer Bogenoffset-Druckmaschine. Die Achse des Plattenzylinders 10 ist mit 11 beziffert, und seine Drehrichtung ist durch einen Pfeil 12 gekennzeichnet. Der Plattenzylinder 10 besitzt an seiner Umfangsfläche 13 - zur Befestigung einer Druckplatte 14 - Spann- und Haltemittel, die in üblicher Weise gestaltet sein können, weshalb hier auf eine detaillierte Darstellung verzichtet wurde.
Ein wichtiger Bestandteil der Spann- und Haltemittel sind zwei am Plattenzylinder 10 in Achsrichtung beabstandete Registerbolzen 15, 16 (siehe Fig. 2), die bei der Zuführung der Druckplatte 14 (in Pfeilrichtung 17 bzw. 18) für eine registerhaltige Positionierung derselben auf der Umfangsfläche 13 des Plattenzylinders 10 sorgen. Hierbei wirken die Registerbolzen 15, 16 mit je einer Aussparung 19 bzw. 20 (Fig. 2) an der Vorderkante 21 der Druckplatte 14 zusammen, indem sie passgenau in die Aussparungen 19, 20 eingreifen.
Die Aussparungen 19, 20 besitzen jeweils beidseitig Anlaufschrägen 22 bzw. 23, die eine seitliche Ausgleichsbewegung der Druckplatte 14 ermöglichen bzw. bewirken, wenn bei der Zuführung der Druckplatte 14 (in Pfeilrichtung 17, 18) kein exaktes Fluchten der Aussparungen 19, 20 mit den Registerbolzen 15, 16 gegeben ist. Eine solche Situation ist in Fig. 2 angedeutet. In diesem Fall kommen die Anlaufschrägen 23 zum Einsatz und bewirken eine entsprechende Seitwärtsbewegung der Druckplatte 14 in Pfeilrichtung 24.
Für den notwendigen Antrieb der Druckplatte 14 bei deren Zuführung zum Plattenzylinder 10 sorgt eine - in Fig. 1 schematisch angedeutete - Transportrolle 25, die in geeigneter (nicht näher dargestellter) Weise, zum Beispiel durch einen Elektromotor, angetrieben wird. Die Drehrichtung der Transportrolle 25 bei der Zuführung der Druckplatte 14 in Pfeilrichtung 17, 18 markiert ein Pfeil 26.
Um dergestalt die Förderung der Druckplatte 14 durch die Transportrolle 25 zu bewerkstelligen, muss die Erstere mit der Letzteren - wie aus Fig. 1 ersichtlich - in Anlage gehalten werden. Diese Aufgabe übernimmt ein als Hohlkörper ausgebildetes, insgesamt mit 27 bezeichnetes Gegendruckelement. Das Gegendruckelement 27 besitzt ein Gehäuse 28, dem durch einen Druckluftversorger 29 (z. B. eine Pumpe) über eine Druckleitung 30 Druckluft zugeführt wird. Das Gehäuse 28 des Gegendruckelements 27 weist druckplattenseitig eine mit Düsenöffnungen 31 bestückte gekrümmte Fläche 32 auf, deren Krümmung der Krümmung der Druckplatte 14 in diesem Bereich entspricht. Auch eine rückseitige Fläche 33 des Gegendruckelement-Gehäuses 28 ist entsprechend gekrümmt ausgebildet, so dass sich insgesamt eine gekrümmte, bauraumgünstige Form des Gegendruckelements 27 ergibt.
Wie Fig. 1 des Weiteren erkennen lässt, sind die Düsenöffnungen 31, bei denen es sich vorzugsweise um Drosselschlitze oder Bohrungen handelt, in Längs- bzw. in Förderrichtung 17, 18 der Druckplatte 14 beabstandet angeordnet, so dass die Druckplatte 14 nicht nur unmittelbar an ihrer Berührungsstelle mit der Transportrolle 25, sondern auch oberhalb und unterhalb davon - möglichst auf ihrer gesamten Breite - druckluftbeaufschlagt wird. Wenn es sich bei den Düsenöffnungen 31 um Drosselbohrungen, also um Runddüsen, handelt, sollten demgemäß mehrere Reihen von quer zur Förderrichtung 17, 18 beabstandeten Drosselbohrungen 31 vorgesehen sein.
Die Besonderheit der aus Fig. 1 ersichtlichen und im Vorstehenden beschriebenen Transportvorrichtung besteht darin, dass durch die aus den Düsenöffnungen 31 ausströmende und gegen die Druckplatte 14 prallende Druckluft in einem (gekrümmten) Spalt 34 zwischen Gegendruckelement 27 einerseits und Druckplatte 14 andererseits ein Luftpolster aufgebaut wird. Durch das Luftpolster wird die Druckplatte 14 gegen die (angetriebene bzw. antreibende) Transportrolle 25 gedrückt, ohne dass eine unmittelbare Berührung zwischen Gegendruckelement 27 und Druckplatte 14 erfolgt. Das bedeutet vorteilhafterweise, dass jegliche Reibung zwischen Gegendruckelement 27 und Druckplatte 14 vermieden wird, etwa wenn die Druckplatte 14 - zwecks registerhaltiger Ausrichtung am Plattenzylinder 10 (s. hierzu die obigen Ausführungen) - eine gewisse Seitwärtsbewegung (z. B. in Pfeilrichtung 24, Fig. 2) auszuführen hat.
Um auch zwischen der Transportrolle 25 und der Druckplatte 14 Reibung nach Möglichkeit zu vermeiden, sollte die Transportrolle - wie an sich bekannt - in Achsrichtung des Plattenzylinders 10 beweglich gelagert sein. Es versteht sich auch, dass die Transportrolle 25 auf der - von dem Gegendruckelement 27 abgewandten - Rückseite der zu fördernden Druckplatte 14 angeordnet sein muss, weil sich andernfalls (wegen fehlender Gegenhaltekraft) kein Luftpolster in dem (gekrümmten) Spalt 34 aufbauen ließe.
Die beschriebene und aus der Zeichnung, insbesondere Fig. 1, ersichtliche Vorrichtung erfüllt in entsprechender Weise auch die Funktion des Abtransports einer (gebrauchten) Druckplatte von dem Plattenzylinder 10. Für diesen Fall ist die Antriebsrichtung der Transportrolle 25 umzukehren.
Bezugszeichenliste
10
Plattenzylinder
11
Achse des Plattenzylinders
12
Drehrichtung des Plattenzylinders
13
Umfangsfläche des Plattenzylinders
14
Druckplatte
15
Registerbolzen
16
Registerbolzen
17
Förderrichtung der Druckplatte
18
Förderrichtung der Druckplatte
19
Aussparung in Druckplatte
20
Aussparung in Druckplatte
21
Vorderkante der Druckplatte
22
Anlaufschräge an Druckplatte
23
Anlaufschräge an Druckplatte
24
Richtung der seitl. Ausgleichsbewegung der Druckplatte
25
Transportrolle
26
Drehrichtung der Transportrolle
27
Gegendruckelement
28
Gehäuse des Gegendruckelement
29
Druckluftversorger
30
Druckleitung
31
Düsenöffnungen
32
(vordere) Fläche des Gegendruckelements
33
(rückseitige) Fläche des Gegendruckelements
34
(gekrümmter) Spalt zwischen Gegendruckelements und Druckplatte

Claims (9)

1. Vorrichtung zum automatischen Wechseln von Druckplatten einer Druckmaschine, mit einem Plattenzylinder (10), dem die Druckplatte (14) zuzuführen und an dem sie lösbar zu befestigen ist, und mit einem seitliche (axiale) Ausgleichsbewegungen (24) der Druckplatte (14) ermöglichenden Transportsystem, bestehend aus (mindestens) einer angetriebenen Transportrolle (25) und Mitteln (27), welche die zu fördernde Druckplatte in Anlage mit der (den) Transportrolle(n) halten, dadurch gekennzeichnet, dass als Mittel, die die Druckplatte (14) in Anlage mit der (den) Transportrolle(n) (25) halten, ein zwischen einem Gegendruckelement (27, 31) einerseits und der Druckplatte (14) bzw. der (den) angetriebenen Transportrolle(n) (25) andererseits erzeugbares Luftpolster dient.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Gegendruckelement oder als Bestandteile des Gegendruckelements (27) Druckluftdüsen (31) vorgesehen sind, die zumindest in Förderrichtung (17, 18) der Druckplatte (14) zueinander beabstandet angeordnet und senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht auf die zwischen dem Gegendruckelement (27) und der (den) Transportrolle(n) (25) hindurchgeführte Druckplatte (14) gerichtet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckluftdüsen (31) schlitzförmig ausgebildet sind und eine etwa der Breite der zu fördernden Druckplatte (14) entsprechende Schlitzlänge aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Druckluftdüsen (31) Runddüsen dienen, die sowohl in Förderrichtung (17, 18) der Druckplatte (14) als auch in Querrichtung hierzu beabstandet zueinander angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, wobei die Druckplatte (14) vertikal (Pfeilrichtung 17) oder im Wesentlichen vertikal in das Transportsystem (25, 27) eingeführt und anschließend im Laufe des Transports in Richtung (18) auf den Plattenzylinder (10) umgelenkt wird, hierbei die Biegeelastizität der Druckplatte (14) ausnutzend, dadurch gekennzeichnet, dass als Umlenkmittel für die Druckplatte (14) das von dem Gegendruckelement (27) erzeugte Luftpolster dient.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckelement (27) ein Gehäuse (28) mit einer Druckluftzuführung (29, 30) besitzt und dass die Druckluftdüsen (31) an einer der geförderten Druckplatte (14) zugewandten Fläche (32) des Gegendruckelement-Gehäuses (28) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die der geförderten Druckplatte (14) zugewandte, die Druckluftdüsen (31) enthaltende Fläche (32) des Gegendruckelement-Gehäuses (28) eine der Krümmung der geförderten Druckplatte (14) entsprechende oder im Wesentlichen entsprechende Krümmung aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckelement-Gehäuse (28) an seiner von der geförderten Druckplatte (14) abgewandten Rückseite eine zu seiner vorderseitigen, die Druckluftdüsen (31) enthaltende Fläche (32) parallele oder im wesentlichen parallele Fläche (33) besitzt.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckluftdüsen (31) als Drosselschlitze bzw. -bohrungen ausgebildet sind.
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