DE10218265C1 - Verfahren zur Reduzierung und Einstellung des Gehaltes von feinen Feststoffen in einer Papierfasersuspension - Google Patents
Verfahren zur Reduzierung und Einstellung des Gehaltes von feinen Feststoffen in einer PapierfasersuspensionInfo
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Abstract
Das Verfahren dient zur Reduzierung des Gehaltes von feinen Feststoffen, insbesondere Asche und Druckfarben, in einer Papierfasersuspension. Dabei wird die Papierfasersuspension (S) zunächst in die Waschvorrichtung (1) geführt und deren Gutstoff (5) dann in eine Filtervorrichtung (2). Die Waschvorrichtung (1) bildet ein Waschfiltrat, das aufgeteilt wird in einen Ergänzungsanteil (A) sowie einen Verdünnungsanteil (B). Der Ergänzungsanteil (A) gelangt zusammen mit dem Gutstoff (5) in die Filtervorrichtung (2). Die Aufteilung des Waschfiltrats ist veränderbar und wird zur Einstellung des Gehaltes an feinen Feststoffen in der eingedickten Suspension (S') verwendet. Die Waschvorrichtung (1) und/oder Filtervorrichtung (2) können in speziellen Fällen auch teilweise umfahren werden.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich enthalten Papierfasersuspensionen nicht nur die eigentlichen Papierfasern,
sondern auch eine mehr oder weniger große Menge von feinen Feststoffen. Solche feinen
Feststoffe können mineralische Füllstoffe sein, die in der Regel zur Papiererzeugung
nötig sind. Man nennt sie zumeist "Asche". Es können aber auch Faserbruchstücke sein,
die z. B. bei der Mahlung der Fasern entstehen. Diese werden auch Feinstoffe genannt.
Darüber hinaus gibt es besonders in Altpapiersuspensionen Druckfarbenpartikel oder
sonstige feine Verunreinigungen. Die Entfernung dieser feinen Feststoffe wird
Entaschung genannt, da die unbrennbaren Füllstoffe oft den größten Anteil haben.
Es ist nun sehr stark von der Art und Qualität des aus dieser Papierfasersuspension
später hergestellten Papieres abhängig, in welchem Maße die feinen Feststoffe in der
Suspension verbleiben sollen, bzw. in welcher Menge sie zu entfernen sind. Oft werden
sie in sogenannten Wäschern abgeschieden, da sie sich auf Grund ihrer Feinheit
mechanisch leicht von den Fasern trennen und mit dem Waschfiltrat abführen lassen.
Solche Waschvorrichtungen können mit einem oder zwei umlaufenden Endlossieben
arbeiten, wie sie z. B. in der DE 30 05 681 A1 ausführlich beschrieben sind. Eine
andere Möglichkeit ist die Verwendung eines an sich bekannten Schneckeneindickers.
Neuerdings werden für diesen Zweck aber auch Drucksortierer verwendet, die so
betrieben werden, dass nicht - wie üblich - die Fasern in den Durchlauf, sondern in den
Überlauf gelangen, wodurch sich die Möglichkeit des Auswaschens von feinen Feststoffen
bietet. Auch wenn mit den genannten Maschinen zumeist eine ausreichende Entaschung
möglich ist, haben sie doch den Nachteil, dass sich der Entaschungseffekt bei laufendem
Betrieb nur in geringem Maße verändern lässt.
Aus der WO 01/07711 A1 ist eine Waschvorrichtung bekannt, bei der die zu waschende
Suspension in einen Entwässerungsspalt eingegeben wird, der sich zwischen zwei
zusammenlaufenden Endlossieben befindet. Um den Wascheffekt zu steuern, insbesondere
den Siedurchfall des Feinstoffes, ist im Entwässerungsspalt das Feststoffbahngewicht des
des Faservlieses einstellbar. Beispielsweise können zu diesem Zweck die Höhe des
Entwässerungsspaltes oder die Siebumlaufgeschwindigkeit geändert werden. Dadurch
ändert sich auch die Produktionsmenge. Das Verfahren ist relativ aufwändig und auch
nur für spezielle Waschvorrichtungen geeignet.
Bei Verfahren der hier genannten Art wird die wegen der Wäsche relativ dünne
Suspension anschließend wieder eingedickt, um die nachfolgenden Aufbereitungsschritte
optimal durchführen zu können. Die zum Eindicken verwendete Filtervorrichtung
arbeitet insofern ähnlich wie die Waschvorrichtung, als sie auf mechanischem Wege das
Wasser vom Faserstoff trennt. Der große Unterschied liegt daber darin, dass beim
Filtern ein möglichst großer Teil des Feststoffes zurückgehalten wird. Dazu sind
Scheibenfilter besonders günstig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bekannte Verfahren dieser Art so zu
verbessern, dass sich der Gehalt von feinen Feststoffen sowohl schnell als auch einfach
einstellen lässt. Im Betrieb auftretende Rohstoffschwankungen sollten ausgeglichen
werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 genannten Merkmale
gelöst.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist der Betrieb einer Kombination von
Wasch- und Filtervorrichtung besonders vorteilhaft möglich. Durch Verändern der
Mengenaufteilung des Waschfiltrats kann sofort, also praktisch ohne Totzeiten, der
Gehalt der feinen Feststoffe - bezogen auf den gesamten Feststoff - in der später
eingedickten Suspension verändert und auf den gewünschten Wert gebracht werden.
Dabei kann die Waschvorrichtung konstant gefahren und auf optimale Wäsche eingestellt
werden. Optimale Wäsche heißt, dass ein möglichst großer Anteil der in der
Papierfasersuspension enthaltenen feinen Stoffe ins Filtrat gelangt. Bekanntlich wird
dieser Auswascheffekt dadurch erschwert, dass sich auch bei Waschvorrichtungen
Filterkuchen bilden, die geeignet sind, auch die feinen Feststoffe zurückzuhalten. Um
dennoch einen guten Auswascheffekt zu erzielen, sollte die Maschine entsprechend
optimiert werden, was erleichtert wird, wenn sie mit konstantem Durchsatz gefahren
werden kann. Auch die den Gutstoff der Waschvorrichtung verarbeitende
Filtervorrichtung kann im Wesentlichen konstant betrieben werden, was wiederum ein
großer Vorteil ist. Schwankungen kommen lediglich durch die Variation des
Ergänzungsanteils zustande. Auch das lässt sich durch eine besonders vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung vermeiden, nämlich indem nach Entstoffung des
Verdünnungsanteils das dabei gebildete Filtrat ebenfalls zusammen mit dem
Ergänzungsanteil in die Filtervorrichtung zugegeben wird. In anderen Fällen kann es
aber auch sinnvoll sein, dieses Filtrat an anderer Stelle zum Verdünnen zu nehmen, weil
dadurch die Filtervorrichtung volumendurchsatzmäßig entlastet wird.
Die Erfindung und ihre Vorteile werden erläutert an Hand von Zeichnungen, von denen
Fig. 1 ein Verfahrensschema zur Durchführung und
Fig. 2 eine Variante
beinhaltet.
Die Fig. 1 zeigt, dass die Papierfasersuspension S zunächst in die Waschvorrichtung 1
eingepumpt wird. Der darin gebildete Gutstoff 5 enthält den größten Teil der Fasern und
gelangt anschließend zur Eindickung in die Filtervorrichtung 2. Das ablaufende
Waschfiltrat 6 wird in einem Stellventil 4 aufgeteilt in den Ergänzungsanteil A und den
Verdünnungsanteil B. Der Ergänzungsanteil A geht zusammen mit dem Gutstoff 5 in die
Filtervorrichtung 2. Der Verdünnungsanteil B wird in einer Entstoffung 3 so behandelt,
dass ein Filtrat C mit höchstens sehr geringem Feststoffanteil anfällt sowie ein Rejekt
R, der im Wesentlichen die durch das Verfahren abgeschiedenen feinen Feststoffe
enthält. Zur Entstoffung kann mit Vorteil eine sogenannten Entspannungsflotation
(Abkürzung "DAF" = dissolved air flotation) durchgeführt werden. Bei dieser bilden
sich durch Druckentspannung der Suspension sehr feine Luftblasen, die die Abscheidung
aller Feststoffteilchen, also auch der hydrophilen Anteile, ermöglichen. Der Rejekt R
der Entstoffung 3 kann Füllstoffe und/oder Faserfeinstoffe und/oder Farbpartikel
enthalten. Er wird verworfen oder z. B. an anderer Stelle in der Papierfabrikation
eingesetzt. In bestimmten Fällen ist es auch nützlich, aus dem Rejekt R die Füllstoffe zu
isolieren und bei der Papierfabrikation wieder zu verwenden.
Das Filtrat C aus dieser Entstoffung 3 kann mit Vorteil der Filtervorrichtung 2
zugeführt werden, um - wie bereits erwähnt - dessen Volumendurchsatz konstant zu
halten. Es ist aber auch denkbar, dieses Filtrat C an anderer Stelle zur Verdünnung zu
verwenden, wozu hier die gestrichelte Linie 10 eingezeichnet ist. Ferner zeigt diese
Figur eine Möglichkeit, auch das in der Filtervorrichtung 2 gebildete Filtrat durch die
Leitung 11 zu Verdünnungszwecken zurückzuführen. Selbstverständlich gibt es auch
andere Möglichkeiten, das ist eine Frage des Wassermanagements. Als eingedickter Stoff
bildet sich in der Filtervorrichtung 2 eine Faserstoffsuspension S', die die gewünschten
Werte aufweist, sowohl was den Gehalt an feinen Stoffen, als auch die Konsistenz
betrifft. Es ist besonders vorteilhaft, in der zur Durchführung des Verfahrens
verwendeten Anlage z. B. im Einlauf zur Filtervorrichtung 2 ein online-Messgerät 7 zu
installieren, das dort den Aschegehalt bestimmt. Solche Geräte sind bekannt. Über einen
Regler 8 kann dann ein Steuersignal für das Stellventil 4 gebildet werden.
Selbstverständlich kann dieser Regelkreis auch in den Prozessrechner für die gesamte
Anlage aufgenommen werden, eventuell um weitere Kriterien zur Optimierung der
Anlage zu berücksichtigen.
Wie Fig. 2 zeigt, kann das Verfahren kann auch so variiert werden, dass ein Teil des aus
der Waschvorrichtung 1 stammenden Gutstoffes 5 nicht in die Filtervorrichtung 2
gelangt, sondern als Bypassstrom 12 in die daraus entnommene eingedickte Suspension
S'. Dadurch kann die Filtervorrichtung 2 kleiner ausgelegt werden, und der gesamte
Betrieb wird wirtschaftlicher. Mit Vorteil wird dieser Bypassstrom 12 konstant
gehalten oder ein Minimalwert nicht unterschritten. Eine ähnliche Überlegung ist auch
beim Betrieb der Waschvorrichtung 1 anstellbar. Auch dieser Apparat kann, wie die
Fig. 2 alternativ zeigt, durch einen über eine Umgehungsleitung 9 geführten
Bypassstrom entlastet werden, sofern auch dann die Anforderungen an den Wascheffekt
noch erfüllt werden.
In Anlagen mit gemischtem Betrieb kann es auch vorkommen, dass zeitweise ein
Auswaschen von feinen Stoffen aus der Faserstoffsuspension unnötig ist. In diesem Fall
führt die Umgehungsleitung 9 den gesamten Strom der Faserstoffsuspension S. Der
Wäscher wird dann so lange abgeschaltet. Insgesamt lässt sich also durch das
beschriebene Verfahren eine sehr große Bandbreite von Entaschungsgraden bei
besonders ökonomischem Betrieb der eingesetzten Apparaturen realisieren.
Claims (15)
1. Verfahren zur Reduzierung und Einstellung des Gehaltes von feinen Feststoffen in
einer Papierfasersuspension, insbesondere einer aus Altpapier gewonnenen
Papierfasersuspension, bei dem die Papierfasersuspension (S) zunächst
zumindest teilweise über mindestens eine Waschvorrichtung (1) geführt wird,
deren Gutstoff (5) zumindest teilweise in mindestens eine Filtervorrichtung (2)
gelangt,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Waschfiltrat (6) der Waschvorrichtung (1) aufgeteilt wird in einen dem
Gutstoff (5) wieder zugeführten Ergänzungsanteil (A) sowie einen
Verdünnungsanteil (B), wobei diese Mengenaufteilung des Waschfiltrates (6) so
eingestellt wird, dass die in der Filtervorrichtung (2) eingedickte Suspension
(S') den gewünschten Gehalt an feinen Feststoffen hat.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Menge des Verdünnungsanteils (B) erhöht wird, wenn der Gehalt der
feinen Feststoffe gesenkt werden soll.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Verdünnungsanteil (B) entstofft wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Entstoffung (3) durch eine Entspannungsflotation durchgeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass der entstoffte Verdünnungsanteil als Filtrat (C) in die Filtervorrichtung (2)
geführt wird.
6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Waschvorrichtung (1) so betrieben wird, dass mindestens 10% des in
der Papierfasersuspension (S) enthaltenen Feststoffes in das Waschfiltrat (6)
gelangt.
7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass mit Hilfe eines online-Messgerätes (7) der Gehalt an feinen Feststoffen im
Einlauf zur Filtervorrichtung (2) gemessen wird und dass dieses Messsignal mit
Hilfe eines Reglers (8) ein Stellventil (4) ansteuert, mit dem die Aufteilung des
Waschfiltrates (6) in den Ergänzungsanteil (A) und den Verdünnungsanteil (B)
vorgenommen wird.
8. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Waschvorrichtung (1) mit einem zeitlich konstanten Volumendurchsatz
betrieben wird.
9. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teil des Gutstoffes (5) unter Umgehung der Filtervorrichtung (2) in die
eingedickte Suspension (S') geführt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Teil des Gutstoffes (5) konstant gehalten wird.
11. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teil der Suspension (S) unter Umgehung der Waschvorrichtung (1) in
deren Gutstoff (5) geführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der in dem Gutstoff (5) geführte Teil der Suspension (S) konstant gehalten
wird.
13. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der feinen Feststoffe, deren Gehalt eingestellt wird,
mineralische Füllstoffe, sogenannte Asche, sind.
14. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der feinen Feststoffe, deren Gehalt eingestellt wird,
Farbpartikel sind.
15. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der feinen Feststoffe, deren Gehalt eingestellt wird,
Faserbruchstücke sind.
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