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DE102008009134A1 - Verfahren zur Entfernung von Störstoffen aus einer wässrigen Faserstoffsuspension - Google Patents

Verfahren zur Entfernung von Störstoffen aus einer wässrigen Faserstoffsuspension Download PDF

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DE102008009134A1
DE102008009134A1 DE200810009134 DE102008009134A DE102008009134A1 DE 102008009134 A1 DE102008009134 A1 DE 102008009134A1 DE 200810009134 DE200810009134 DE 200810009134 DE 102008009134 A DE102008009134 A DE 102008009134A DE 102008009134 A1 DE102008009134 A1 DE 102008009134A1
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DE200810009134
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Jürgen Dockal-Baur
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Voith Patent GmbH
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Voith Patent GmbH
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    • D21CPRODUCTION OF CELLULOSE BY REMOVING NON-CELLULOSE SUBSTANCES FROM CELLULOSE-CONTAINING MATERIALS; REGENERATION OF PULPING LIQUORS; APPARATUS THEREFOR
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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
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Abstract

Das Verfahren dient zur Entfernung von Störstoffen, insbesondere von Druckfarben, aus Altpapiersuspensionen. Dabei wird eine Fraktionierung (2) durchgeführt zur Bildung einer Feinfraktion (F) und einer Grobfraktion (G). Nach dem Dispergieren (5) der Grobfraktion (G) wird diese teilweise oder vollständig zusammen mit der Feinfraktion (F) in einer selektiven Flotation (1) behandelt. Nach der Flotation (1) erfolgt eine weitere Fraktionierung (3) und eine weitere Dispergierung (8).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entfernung von Störstoffen aus einer wässrigen Faserstoffsuspension gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Verfahren der genannten Art werden verwendet, um aus einer Papierfasersuspension zumindest einen Teil der darin suspendierten unerwünschten Feststoffteilchen, sogenannte Störstoffe, auszuscheiden. Bekanntlich wird bei einer Flotation ein mit auszuscheidenden Stoffen enthaltender Schaum oder Schwimmschlamm gebildet. Ein typischer Anwendungsfall eines derartigen Verfahrens ist die Aufbereitung von einer aus bedrucktem Altpapier gewonnenen wässrigen Fasersuspension, in der die Druckfarbenpartikel bereits von Fasern abgelöst sind, so dass sie sich ausflotieren lassen. Der hier beschriebene Flotationsvorgang nutzt die Unterschiede zwischen Papierfaserstoff und unerwünschten Feststoffteilchen in der Art, dass der Faserstoff auf Grund seines eher hydrophilen Charakters in der Fasersuspension verbleibt, während die angesprochenen Feststoffteilchen hydrophob sind und deshalb zusammen mit den Luftblasen in den Schaum gelangen. Neben den Druckfarbenpartikeln gibt es auch eine Vielzahl weiterer Stoffe, die hydrophob sind und sich daher durch Flotation von dem Faserstoff trennen lassen. Solche Stoffe sind insbesondere Kleber, feine Kunststoffpartikel und eventuell auch Harze. Da durch das hier angesprochene Flotationsverfahren Fasern von Verunreinigungen (beides sind Feststoffe) getrennt werden, spricht man von „Flotationsdeinking". Dieser Begriff wird in der Regel nicht nur für die Entfernung von Druckfarbenpartikeln (ink = Druckfarbe), sondern auch allgemeiner für die Flotation von Verunreinigungen aus Faserstoffsuspensionen verwendet.
  • Weit verbreitet sind Verfahren mit zwei aufeinander folgenden Flotationsschritten, zwischen denen eine mechanische Behandlung durchgeführt wird. So ist aus dem Fachaufsatz Herbert Britz „Flotationsdeinking – Grundlagen und Systemeinbindung", Wochenblatt für Papierfabrikation 10, 1993, Seiten 394–401, bekannt, zunächst eine „Flotation I", dann eine Hochkonsistenz-Dispergierung für deren Gutstoff und dann eine „Flotation II" zur Entfernung der beim Dispergieren von der Faser abgelösten Druckfarben zu verwenden.
  • Solche Verfahren sind sehr wirksam, aber relativ aufwändig, da jeder Teilschritt eine vollständige selektive Flotation für den gesamten Papierfaserstoff enthält.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Aufbereitungsverfahren zu schaffen, mit dem eine möglichst effektive Ausscheidung der Störstoffpartikel erzielbar ist, so dass die behandelte Fasersuspension auch für höherwertige Papiere, Hygienepapiere (Tissue), Deckschichten für Faltschachtelkarton oder weiß gedeckten Testliner geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 in vollem Umfang gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren nutzt die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, dass zunächst nur ein Teil der Faserstoffsuspension dispergiert wird, und zwar der, der auf Grund seiner Beschaffenheit höhere Anforderungen an die Flotation stellt. Nach der Dispergierung ist er mit weniger Aufwand durch Flotation zu reinigen, so dass er sich diesbezüglich ähnlich verhält wie der andere Teil der Faserstoffsuspension. Besonders vorteilhaft ist die anschließende Fraktionierung oder Wäsche, weil dann erneut eine selektive Dispergierung erfolgen kann.
  • Typischerweise wird das Verfahren an Altpapiersuspensionen angewandt. Ein solches Ausgangsmaterial enthält ein Gemisch von verschiedenen Fasern und Verunreinigungen. Von diesem Gemisch wird durch die Fraktionierung nur ein geringer Anteil an Farb- und/oder Füllstoffen in die Grobfraktion überführt, während die Feinfraktion größere Mengen der flotierbaren Störstoffe enthält und mit Faserfeinstoff und eventuell Kurzfasern angereichert ist. In einer so gebildeten Feinfraktion sind die Flotationsbedingungen signifikant günstiger als in der Faserstoffsuspension vor der Fraktionierung. Das gilt auch dann noch, wenn die dispergierte Grobfraktion zugemischt wurde. Die Flotation der dispergierten Grobfraktion zusammen mit der Feinfraktion kann auch z. B. mit höherer Konsistenz zu einem guten Ergebnis gebracht werden. Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann ohne weiteres bei ca. 1,5% oder mehr flotiert werden, während z. B. die übliche Vollstromflotation bei einer Konsistenz von ca. 1,0–1,3% durchgeführt wird. Andere Einflussmöglichkeiten auf die Flotation bieten z. B. Variationen der Chemikaliendosierung, Luftblasenmenge oder Anlagengröße.
  • Die Erfindung und ihre Vorteile werden erläutert an Hand von Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1: Ein exemplarisches Schema des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2: Schematisch: Eine erfindungsgemäße Anlage für das in 1 gezeigte Verfahren.
  • 1 zeigt ein einfaches Schema, bei dem aus Altpapier in einem Stofflöser 13 eine Faserstoffsuspension gebildet wird. Es folgt eine mechanische Reinigungsanlage 14 zur Ausscheidung von Verunreinigungen, die in der Regel Siebmaschinen und/oder Zentrifugalabscheider, z. B. Hydrozyklone, aber noch keine Flotationsanlage zum Deinken umfasst. Die so erzeugte vorgereinigte wässrige Faserstoffsuspension S wird als nächstes einer ersten Fraktionierung 2 zugeführt. Bei einer Ausführungsform des Verfahrens werden die Fasern, die signifikant länger, eventuell auch steifer als die übrigen Fasern sind, sowie große Störstoffpartikel in die Grobfraktion G geführt, während die Kurzfasern, Feinstoffe, Füllstoffe und feine Störstoffpartikel in die Feinfraktion F gelangen. Diese Betrachtung erfasst nur die Feststoffe; die Flüssigkeit, also überwiegend Wasser, fließt mit beiden Fraktionen ab. Dabei können sich Verschiebungen der Konsistenz ergeben, und zwar normalerweise so, dass die Feinfraktion F eine geringere Konsistenz hat als die Grobfraktion G. Wie die 1 zeigt, wird die Feinfraktion F in eine Flotation 1 geführt und dort in der an sich bekannten Weise von Störstoffen, wie z. B. Druckfarbenpartikeln, gereinigt. Diese Flotation 1 kann bezüglich ihrer Betriebsparameter auf eine mit Kurzfasern und/oder Feinstoffen besonders angereicherte Suspension abgestimmt werden. Die Vorgänge bei der Flotation 1 sind bekannt; es wird ein Flotationsschaum R1 gebildet, der einen großen Teil der Störstoffe enthält, sowie ein gereinigter Gutstoff A1 mit dem überwiegenden Teil der Fasern.
  • Die Grobfraktion G der Fraktionierung 2 wird durch eine Eindickung 4 auf höhere Konsistenz gebracht, vorzugsweise zwischen 15% und 25%, eventuell auch erhitzt, erfährt dann eine Dispergierung 5 und anschließend eine Verdünnung 6 mit Wasser W, z. B. auf etwa 1 bis 1,5% Konsistenz. Dabei ist der Hauptzweck einer Dispergierung 5 in einer solchen Anwendung die Ablösung von an den Fasern haftenden Störstoffen sowie die Zerkleinerung von größeren freien Störstoffen, insbesondere großen Druckfarbenpartikeln. Eventuell können auch weitere mit Dispergern erzielbare Effekte, wie z. B. Auflösung der Reststippen, damit verbunden sein. Oft ist auch eine oxidierende Bleiche an dieser Stelle zweckmäßig, hier angedeutet durch die Zugabe von Bleich-Chemikalien CH1. Nach der Verdünnung 6 gelangt der Stoff ebenfalls in die Flotation 1.
  • Der schon zu einem großen Teil von flotierbaren Störstoffen befreite Gutstoff A1 der Flotation 1 wird in eine weitere Fraktionierung 3 geführt, die als Siebfraktionator oder auch als Wäsche ausgelegt sein kann. Der in der Fraktionierung 3 eingedickte Stoff, also die Grobfraktion G3, wird einer weiteren Dispergierung 8 zugeführt, in der Regel nach vorheriger weiterer Eindickung 7. Auch hier ist je nach Anforderungen und Betriebsbedingungen eine Erwärmung des Stoffes angebracht. Außerdem kann durch Zugabe von oxidierenden Bleich-Chemikalien CH2 gebleicht werden, z. B. als Alternative zur bei der ersten Dispergierung 5 vorgenommenen Bleiche. Nach dieser Dispergierung 8 wird erneut in einer Verdünnung 9 mit Wasser W eine Konsistenz eingestellt, die für eine weitere selektive Flotation 10 günstig ist. Deren Rejekt R10 führt weitere Störstoffe ab. Die Feinfraktion F3 der Fraktionierung 3 enthält feine Störstoffe, zumeist auch mineralische Füllstoffe und eventuell Faserbruchstücke. Es besteht nun die Möglichkeit, die in dieser Feinfraktion F3 vorhandenen Feststoffpartikel aus dem System zu entfernen, z. B. über eine Entstoffung 12 und dann zu verwerfen oder woanders einzusetzen. Je nach Anforderung kann es aber auch gewünscht sein, diese Partikel weiter im Stoffkreislauf zu belassen, indem sie zumindest teilweise in die weitere Flotation 10 geführt werden. In vielen Fällen wird es sinnvoll sein, den Gutstoff A10 der Flotation 10 in einer vorzugsweise reduzierend arbeitenden Bleichstufe 11 zu behandeln, wozu die Bleich-Chemikalien CH3 zugegeben werden. Es ist unter Umständen auch von Vorteil, die im Filtrat F3 enthaltenen Feststoffe an der Flotation 10 vorbei in die Bleichstufe 11 zu führen (gestrichelt gezeichnete Linie 26).
  • Die Abfolge der Bleichstufen: Zuerst oxidierend in einer feinstoffarmen Grobfraktion und später reduzierend im Vollstrom zu bleichen, ist oft die günstigste Methode. In anderen Fällen kann zuerst reduktiv und dann oxidierend gebleicht werden.
  • Die 2 zeigt etwas detailliertere Darstellungen einer für das Verfahren benutzbaren Vorrichtungen, ohne dass hier konstruktive maschinelle Ausgestaltungen entnehmbar wären. Dabei wird eine Faserstoffsuspension in einem Stofflöser 13 gebildet, über Hydrozyklon 15 sowie Sortierer 16 mechanisch gereinigt und dann einer ersten Fraktionierung 2 zugeführt. Für die erste Fraktionierung 2 wird eine Nasssiebmaschine von der Art eines Drucksortierers verwendet, der entsprechend den Anforderungen einer Fraktionierung ausgestattet und betrieben wird. Er soll also nicht zur Abtrennung von Schmutzstoffen dienen, bei der möglichst alle Fasern in den Durchlauf gelangen. Anders als bei der Schmutzstoffentfernung („Sortierung") besteht also bei der Fraktionierung auch der Überlauf zu einem großen Teil aus Fasern. Die Faserstoffsuspension S wird in das Innere des Gehäuses eines solchen Drucksortierers eingepumpt und mit Hilfe eines Siebkorbes 17 fraktioniert. Die zur Fraktionierung im Drucksortierer erforderlichen Parameter sind an sich bekannt; die wichtigsten sind Form und Größe der Sieböffnungen, Konsistenz der Suspension, Überlaufrate und Art der Siebräumung. Typische Sieböffnungen sind Rundlöcher im Bereich zwischen 0,2 und 0,5 mm oder Schlitze zwischen 0,1 und 0,3 mm.
  • Durch Wahl der Vorrichtungen und Betriebsbedingungen zur Realisierung der Fraktionierung 2 lässt sich die Aufteilung des Faserstoffes in Grob- und Feinfraktion einstellen. Dabei kann es von besonderem Vorteil sein, die Fraktionierung 2 so vorzunehmen, dass möglichst viele Fasern, seien sie nun kurz oder lang, in die Grobfraktion G gelangen und die Feinfraktion F im Wesentlichen die auszusortierenden Schmutzstoffe, anorganische Feinstoffe (Füllstoffe) und organische Feinstoffe (Faserfeinstoff) enthält. Eine solche spezielle Fraktionierung wird bei einem gemäß 3 verwendeten Drucksortierer durch relativ geringe Konsistenz begünstigt, wobei für die Sieböffnungen eher relativ kleine Werte, also z. B. ca. 0,2 mm Loch oder 0,1 mm Schlitz, zu wählen sind. Die Überlaufrate wäre relativ hoch, z. B. ca. 50%, wobei sich solche Werte auf den jeweiligen Feststoffgehalt der Suspension beziehen.
  • Der Anteil der Fasern wird in der Regel als Rückstand des Siebes R 100 nach Bauer-McNett ermittelt (Labor-Methode nach TAPPT Standard T 233). Feinstoffe fallen in derselben Analyse als Durchlauf des 100 mesh-Siebes an.
  • Die Konsistenz der Grobfraktion G aus der Fraktionierung 2 wird durch Eindickung 4 auf einen Wert zwischen 15 und 25% erhöht. Dazu ist hier exemplarisch eine Schneckenpresse 19 angedeutet; bekanntlich gibt es aber auch andere eventuell mehrstufig arbeitende Eindickungsapparaturen. Das Filtrat 14 aus dieser Eindickung 4 kann z. B. zur Bildung der Faserstoffsuspension S im Stofflöser 13 verwendet werden. Der eingedickte Stoff gelangt dann über ein nicht gezeigtes Transportschneckensystem in einen Scheibendisperger 18, bei dem bekanntlich mit Zähnen versehene Dispergierwerkzeuge in einem kurzen Abstand relativ zueinander bewegt werden, die durch hohe Scherkräfte eine Dispergierung des hochkonsistenten Stoffes bewirken. Alternativ kann auch ein Kneter statt des Scheibendispergers 18 verwendet werden. Normalerweise ist es zweckmäßig, den zur Dispergierung vorgesehenen hochkonsistenten Stoff zu erwärmen, z. B. auf eine Temperatur zwischen 80° und 95°C. Dazu kann, wie hier angedeutet, eine direkte Einspeisung von Dampf D in den Scheibendisperger 18 erfolgen. Die spezifische Arbeit, die bei der Dispergierung 5 auf den Faserstoff übertragen wird, wird üblicherweise auf einen Wert zwischen 30 und 120 kWh/t, vorzugsweise ca. 60 kWh/t, eingestellt.
  • Die Feinfraktion F der Fraktionierung 2 wird mit der dispergierten und verdünnten Grobfraktion G vermischt und in die Flotationsanlage 20 geleitet. Diese kann aus mehreren Stufen bestehen. In ihr werden mit Hilfe von Luft L die flotierbaren Störstoffe R1 entfernt.
  • Das neue Verfahren kann mit Vorteil so ausgestaltet sein, dass die nach der Fraktionierung 3 vorgenommene selektive Flotation 1 die erste in der Aufbereitung ist. Neben den dadurch möglichen Einsparungen hat das den Vorteil, dass die Auflösung 13 schonender, z. B. auch mit weniger Chemikalien vorgenommen werden kann. Die Fraktionierung 3 führt die mit Druckfarben verbundenen Fasern in die Grobfraktion G, die dispergiert wird, wodurch gezielt eine Abtrennung erfolgt. Die dann folgende Wäsche oder Flotation entfernt die abgelösten Druckfarben.
  • Der Gutstoff A1 aus der Flotationsanlage 20 wird fraktioniert. Diese Fraktionierung 3 erfolgt hier in einer Waschvorrichtung 30. Das Filtrat der Waschvorrichtung 30 ist dann die Feinfraktion F3. Bekanntlich wird bei einer Wäsche ein bestimmter Anteil von sehr feinen Feststoffen aus der zugeführten Suspension entfernt, während möglichst alle Fasern zurückgehalten und als Gutstoff weitergeleitet werden. Anders als bei einem Sortierer verbleiben also bei einer Wäsche die unerwünschten Stoffe in der Feinfraktion, weshalb diese auch als Rejekt bezeichnet werden könnte. Solche Waschvorrichtungen für Faserstoffe sind bekannt. Sie dienen dazu, nicht nur das Wasser vom Feststoff zu trennen (Filter), sondern sollen auch den Feststoff selbst fraktionieren. Eine besonders geeignete technische Ausführungsform und die bevorzugten Parameter sind z. B. in der Patentschrift DE 30 05 681 beschrieben. Bei einer solchen Waschvorrichtung wird die auszuwaschende Suspension zwischen einen undurchlässigen Zylinder 31 und ein durchlässiges umlaufendes Siebband 32 mit geringer Konsistenz turbulent eingespritzt. Der zwischen Siebband 32 und Zylinder 31 entwässerte und gewaschene Faserstoff wird anschließend als Gutstoff A3 zur Eindickung 7 und weiteren Dispergierung 8 geführt. Es sind auch ähnlich arbeitende Vorrichtungen mit zwei umlaufenden Siebbändern bekannt. Ein Beispiel zeigt die EP 0 341 913 .
  • Auch die in 2 vor der Dispergierung 4 angeordnete Schneckenpresse 19 kann gleich oder in ähnlicher Form als Vorrichtung für die an dieser Stelle durchgeführte Fraktionierung 3 dienen. Da der eingedickte Stoff am Sieb der Schneckenpresse ständig bewegt wird, ist bei geringer Konsistenz auch hier eine Fraktionierung möglich, bei der also ein Teil der Feinstoffe und Kurzfasern zu größerem Anteil in die Feinfraktion F gelangt.
  • Bekanntlich kann man Fasern aber auch in Hydrozyklonen fraktionieren, wobei eine Konsistenz zwischen 0,3% und 0,7% besonders günstig ist.
  • Die Dispergierung 8 der Grobfraktion G3 aus der Fraktionierung 3 kann ähnlich durchgeführt werden wie es anhand der ersten Dispergierung 5 bereits beschrieben wurde. Es erfolgt also eine weitere Eindickung 7 und dann eine Dispergierung 8, eventuell mit Erhitzung. Der dispergierte Faserstoff wird in einer Verdünnung 9 mit Wasser W vermischt und anschließend in einer weiteren Flotation 10 behandelt, wozu hier die Flotationsanlage 21 benutzt wird, die prinzipiell ähnlich wie die Flotationsanlage 20 für die Flotation 1 aufgebaut sein kann. Möglicherweise kann die Flotationsanlage 21 für die weitere Flotation 10 aber bedeutend kleiner ausgelegt werden, was sowohl vom Betrieb, als auch von der Investition ein Vorteil ist. Der Gutstoff A10 der Flotationsanlage 21 wird vorteilhafterweise durch eine Bleiche 11 auf einen höheren Weißgrad gebracht. Dabei ist eine reduzierende Fahrweise dieser Bleiche 11 an dieser Stelle von Vorteil, insbesondere bei höherem Aschegehalt. Der Rejekt R10, also der Flotationsschaum der Flotationsanlage 21 wird einer Rejektbearbeitung 25 zugeführt und kann z. B. entsorgt werden.
  • In der Regel ist es nicht mehr erforderlich, eine weitere (also dritte) selektive Flotation vorzusehen. Vielmehr bietet die Erfindung die Möglichkeit, weitere Flotationen einzusparen, da zumeist durch die beiden Flotationen 1 und 10 ein bereits voll befriedigendes Flotationsergebnis erzielbar ist. Auch eine bisher oft erforderliche Gesamtflotation vor der Fraktionierung kann entfallen, was zu einer beträchtlichen Einsparung führt.
  • Die Feinfraktion F3 der Fraktionierung 3, in diesem Falle das Filtrat aus der Waschvorrichtung 30, wird entweder zum aus dem Disperger 8 kommenden Faserstoff zugeführt, z. B. zur Verdünnung 9 oder es wird eine Entstoffung 12 in einer Anlage zur Entspannungsflotation 22 durchgeführt. Bekanntlich werden in einer Entspannungsflotation DAF durch sehr feine Luftblasen praktisch alle Feststoffe in einem Flotationsschaum gesammelt und entfernt. Zurück bleibt ein recht gut verwertbares Rückwasser, das zu Verdünnungs- oder Spülzwecken eingesetzt wird. Mit Hilfe eines Reglers 23, der z. B. mit Signalen versorgt wird, die die Faserstoffqualität angeben, kann eine Aufteilung der Feinfraktion F3 erfolgen. Auf diese Weise kann ein Kompromiss zwischen gewünschter Faserstoffqualität und Ausbeute des Verfahrens gefunden werden. Es versteht sich, dass dieser Kompromiss je nach Rohstoffen, Verfahrensbedingungen und Anforderungen an das erzeugte Papier verschieden aussehen kann.
  • Es ist in der Stoffaufbereitung für Papierstoffe bekannt und üblich, dass die Verfahrensschritte, die zur Abtrennung von unerwünschten Bestandteilen der Faserstoffsuspension durchgeführt werden, ein- oder mehrstufig ausgestaltet sind. Dabei ist mit „mehrstufig" gemeint, dass die Rejekte der ersten Stufe als Zulauf zur zweiten Stufe dienen, deren Rejekt dann entweder verworfen oder in mindestens eine weitere Stufe (z. B. dritte Stufe) geführt wird. Das hat den Vorteil, dass die Gutstoffe der ersten Stufe sauber sind und dass diese Sauberkeit nicht durch zu hohe Faserverluste erkauft werden muss. Mit anderen Worten: Die weiteren Stufen dienen der Rückgewinnung von verwertbaren Fasern, erhöhen also die Ausbeute des gesamten Verfahrens. In den Figuren dargestellte Reinigungsschritte, wie z. B. Reinigungsanlage 14, Hydrozyklon 15, Sortierer 16, können also auch mehrstufig ausgeführt sein. Der letzte Rejekt (Abfallsymbol) stammt dann jeweils aus der letzten Stufe.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3005681 [0022]
    • - EP 0341913 [0022]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Herbert Britz „Flotationsdeinking – Grundlagen und Systemeinbindung", Wochenblatt für Papierfabrikation 10, 1993, Seiten 394–401 [0003]

Claims (24)

  1. Verfahren zur Entfernung von Störstoffen aus einer wässrigen Faserstoffsuspension (S), insbesondere aus bedrucktem Altpapier gebildeten Faserstoffsuspension (S), wobei durch eine Fraktionierung (2) aus der Faserstoffsuspension (S) eine Feinfraktion (F) und eine Grobfraktion (G) gebildet wird, wobei die Feinfraktion (F) in einer Flotation (1) behandelt wird, welche die erste Flotation im Aufbereitungsverlauf des Verfahrens ist und wobei die Grobfraktion (G) dispergiert, flotiert und danach einer weiteren Fraktionierung (3) unterzogen wird, in der eine Feinfraktion (F3) und eine Grobfraktion (G3) gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Grobfraktion (G3) der weiteren Fraktionierung (3) erneut dispergiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Fraktionierung (3) eine Wäsche ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feinfraktion (F, F3) bei der Fraktionierung (2, 3) mit Kurzfasern und die Grobfraktion (G, G3) mit Langfasern angereichert ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Feinfraktion (F, F3) bei der Fraktionierung (2) mit Feinstoffen und die Grobfraktion (G, G3) mit Lang- und Kurzfasern angereichert wird.
  5. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grobfraktion (G3) der zweiten Fraktionierung (3) nach der weiteren Dispergierung (8) in einer weiteren Flotation (10) behandelt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Feinfraktion (F3) der weiteren Fraktionierung (3) in die weitere Flotation (10) geführt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststoffe zumindest eines Teils der Feinfraktion (F3) entfernt werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufteilung der Feinfraktion (F3) zur Regelung der Qualität des Faserstoffes eingestellt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufteilung der Feinfraktion (F3) zur Regelung der Ausbeute des Verfahrens eingestellt wird.
  10. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Feinfraktion (F) und zumindest einen Teil der dispergierten Grobfraktion (G) bearbeitende selektive Flotation (1) die erste selektive Flotation im Aufbereitungsverlauf des Verfahren ist.
  11. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die selektive Flotation (1, 10) bei einer Konsistenz zwischen 0,8 und 2,5%, vorzugsweise 1,0 bis 2%, durchgeführt wird.
  12. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dispergierung (4, 8) in einem Scheibendisperger oder Kneter bei einer Konsistenz zwischen 15 und 35% durchgeführt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die bei der Dispergierung (4, 8) übertragene spezifische Arbeit zwischen 30 und 120 kWh/t, vorzugsweise ca. 60 kWh/t, liegt.
  14. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fraktionierung (2, 3) bei einer Konsistenz zwischen 0,6 und 4% durchgeführt wird.
  15. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fraktionierung (2, 3) mit einem Drucksortierer durchgeführt wird, der mit mindestens einem Sieb ausgestattet ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen im Sieb Schlitze sind, die eine Schlitzweite zwischen 0,08 und 0,3 mm, vorzugsweise 0,1 bis 0,15 mm, haben.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Fraktionierung (3) in zumindest teilweise Hydrozyklonen bei einer Konsistenz zwischen 0,1 und 2%, vorzugsweise 0,3–0,7%, durchgeführt wird.
  18. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fraktionierung (2) der Faserstoffsuspension (S) in einer Waschvorrichtung (30) durchgeführt wird.
  19. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fraktionierung (3) des Gutstoffes (A1) der Flotation (1) in einer Waschvorrichtung (30) durchgeführt wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Fraktionierung (3) des Gutstoffes (A1) der Flotation (1) in einer Schneckenpresse durchgeführt wird.
  21. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bleiche vor oder während der Dispergierung (5, 7) durchgeführt wird.
  22. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grobfraktion (G) in einer Bleiche unter Zugabe von Bleich-Chemikalien (CH1) behandelt wird.
  23. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutstoff (A1) der zweiten Flotation (10) in einer Bleiche (11) behandelt wird, wozu Bleich-Chemikalien (CH3) zugegeben werden.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Bleich-Chemikalien (CH3) zu einer reduzierenden Bleiche führen.
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