DE10218165A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Förderung von Verpackungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Förderung von VerpackungenInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Förderung von einer eine Außenhülle 1 sowie einen Innenbeutel 2 aus einem siegelfähigen Werkstoff umfassenden Verpackung. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß der mit einem Produkt befüllte Innenbeutel 2 in die Außenhülle 1 eingesetzt wird, daß die Außenhülle 1 sowie der Innenbeutel 2 einer Förderstrecke 7 zugeführt und entlang dieser Förderstrecke 7 gemeinsam transportiert werden, wobei der Innenbeutel 2 während eines Teils der Förderstrecke 7 in eine relative Hochlage und in den Wirkbereich einer Quersiegelstation 12 sowie einer Schneidvorrichtung 16 überführbar ist. Des weiteren bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur Förderung von einer eine Außenhülle 1 sowie einen befüllten Innenbeutel 2 aufweisenden Verpackung. Diese Vorrichtung ist gekennzeichnet durch einen eine Durchlauföffnung aufweisenden Längsförderer 5 zum gemeinsamen Transport von einer die Außenhülle 1 sowie den Innenbeutel 2 aufweisenden Verpackung 3, wobei durch die Durchlaßöffnung sowie eine mit dieser korrespondierenden Öffnung in der Außenhülle 1 ein Heber 8 zum Anheben des Innenbeutels relativ zur Außenhülle bewegbar ist (Fig. 2).
Description
- Die Erfindung bezieht sich zunächst auf ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Förderung von einer eine Außenhülle sowie einen Innenbeutel aus einem siegelfähigen Werkstoff umfassenden Verpackung.
- Verfahren und Vorrichtung der vorgenannten Art sind bekannt, wobei als Außenhülle einer Verpackung üblicherweise Faltschachteln Verwendung finden. Dabei werden flachliegende Faltschachteln, die mit einem Innenfutter aus einem Folienmaterial als Innenbeutel versehen sind, stufenweise geöffnet und an Kammern einer interimitierend arbeitenden Transportkette übergeben. Danach wird zunächst die Unterseite der Verpackung durch Verschweißen des Innenfutters sowie Umlegen und Verkleben von Kartonlaschen verschlossen. Nach einem Wendevorgang werden die Verpackungen an den Füllbereich einer Maschine gegeben, so daß der Innenbeutel mit dem Produkt befüllt werden kann. Dabei können Flüssigfüller, Rotationsfüller, Schneckendosiermaschinen, Abfüllwaagen oder ähnliche handelsübliche Geräte eingesetzt werden. Das Verschließen der Verpackungsoberseite erfolgt auf gleicher Weise wie bei der Verpackungsunterseite, so daß der Innenbeutel durch Verschweißung geschlossen und die Außenhülle durch Umlegen und Verkleben vorn Kartonlaschen verschlossen wird.
- Nachteilig bei diesem bekannten Verfahren und einer nach diesem Verfahren arbeitenden Vorrichtung ist, daß mit solchen Maschinen Produkte abzufüllen sind, die während des Abfüllvorganges geschüttet werden, so daß sie locker in der Verpackung bevorratet sind, was sich aber nachträglich ändert, da die eingefüllte Produktmenge sich setzt bzw. durch weitere Transport- und/oder Handhabungsvorgänge verdichtet, so daß sich die Verschließnaht des Innenbeutels danach zu richten hat, welche Packungshöhe das eingefüllte Produkt nach dem Füllvorgang einnimmt.
- Dies führt vielfach dazu, daß nach Öffnen einer so befüllten Verpackung durch einen Verbraucher der Eindruck entsteht, daß Produktmenge und Verpackungsgröße in einem unrealistischen Verhältnis zu einander stehen.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, mit denen die vorerwähnten Nachteile zu vermeiden sind, und mit denen Beutel mit hohen Füllungsgrad zu erstellen sind.
- Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich das Verfahren der eingangs genannten Art dadurch aus, daß der mit einem Produkt gefüllte Innenbeutel in die Außenhülle eingesetzt wird, daß die Außenhülle sowie der Innenbeutel zu einer Förderstrecke bewegt und entlang dieser Förderstrecke gemeinsam transportiert werden, wobei der Innenbeutel während eines Teils der Förderstrecke in eine relative Hochlage und in den Wirkbereich einer Quersiegelstation sowie einer Schneidvorrichtung überführbar ist.
- Nach diesem Verfahren kann der Innenbeutel in die relative Hochlage zu der Außenhülle gebracht werden, so daß mittels der Quersiegelstation individuell eine Quersiegelnaht zum Verschließen des Innenbeutels dort vorgesehen werden kann, wo sie - je nach Art des eingefüllten Produktes - vorgesehen werden soll, um einen hohen Füllungsgrad des Innenbeutels zu realisieren. Dabei kann sich während der Förderung auf der Förderstrecke schon ein Setzvorgang des Produktes ergeben, was in der Quersiegelstation individuell berücksichtig werden kann. Auch ist es ohne weiteres möglich, die Hochlage und damit die Bewegung relativ zu der Außenhülle z. B. betriebsspezifisch oder in Abhängigkeit von sonstigen Betriebsparametern wie beispielsweise Fördergeschwindigkeit und dergleichen individuell zu steuern.
- Als besonders vorteilhaft hat sich ergeben, wenn vor dem Erreichen der Quersiegelstation der Innenbeutel und damit das eingefüllte Produkt gerüttelt werden kann, so daß der Innenbeutel und damit das Produkt relativ zur Außenhülle Auf- und Abbewegungen durchführt, womit ein Verdichtungs- bzw. Setzvorgang individuell einstellbar bzw. auf relativ kurzer Förderstrecke vollzogen werden kann. Auch das Maß der Rüttelbewegung kann individuell anpaßbar gestaltet sein und z. B. in Abhängigkeit von Produktart oder auch sonstiger Betriebsparameter individuell eingestellt werden.
- Zweckmäßigerweise wird dabei nach dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, daß der Innenbeutel nach seiner Befüllung gefaltet und geheftet wird, so daß nach der Befüllung eingefüllte Produkte nicht entweichen können. Nach Vorsehen der Quersiegelnaht in der relativen Hochlage des Innenbeutels zu der Außenhülle kann dann ein Schneidvorgang oberhalb der Quersiegelnaht durchgeführt werden, womit dann der gefaltete Heftbereich von der Endverpackung abgeschnitten wird. Danach kann der Innenbeutel wieder abgesenkt werden und die Außenhülle verschlossen werden. Ist als Außenhülle eine Faltschachtel vorgesehen, kann dies durch Faltung und Verklebung im herkömmlichen Sinne geschehen.
- Um die relative Hochlage realisieren zu können, ist zweckmäßigerweise die Außenhülle, z. B. einer Faltschachtel, unterseitig mit einer Öffnung auszubilden, durch die ein mechanisches Hebe- und/oder Rüttelwerkzeug eingebracht werden kann.
- Die Vorrichtung nach der Erfindung zur Lösung der vorgenannten Aufgabe und insbesondere auch zur Durchführung des vorgeschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich durch einen eine Durchlaßöffnung aufweisenden Längsförderer zum gemeinsamen Transport von einer die Außenhülle sowie den Innenbeutel aufweisenden Verpackung aus, wobei durch die Durchlaßöffnung des Längsförderers sowie durch einem mit dieser korrespondierenden Öffnung in der Außenhülle der Verpackung ein Heber zum Anheben des Innenbeutels relativ zur Außenhülle bewegbar ist. Dabei kann der Längsförderer z. B. mit Abstand von einander angeordnete Endlosförderer, z. B. Kettenförderer, haben, auf denen die Außenhülle, z. B. eine Faltschachtel, zum gemeinsamen Transport abzustellen ist. Durch die Durchlaßöffnung zwischen diesen beiden Endlosförderern kann dann der Heber durchgreifen und durch die Öffnung in der Außenhülle auf den Innenbeutel einwirken und diesen anheben aber auch z. B. Rüttelbewegungen durch entsprechende Auf- und Abbewegungen durchführen. Dies kann gesteuert durchgeführt werden, wozu beispielswiese Kurvenbahnen vorgegeben sein können und entsprechende Exzenterantriebe.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus weiteren Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren und mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu erstellenden Verpackung aus einer Faltschachtel und einem Innenbeutel aus einem heißsiegelbaren Material,
- Fig. 2 exemplarisch ein Ausführungsbeispiel eines Längsförderers mit der Förderstrecke, in der der Innenbeutel angehoben und gerüttelt wird,
- Fig. 3 in einer schematischen Seitenansicht den Förderer mit einer Anzahl nacheinander angeordneter Heber.
- In der Zeichnung sind grundsätzlich gleichwirkende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern versehen.
- Allgemein mit 1 ist eine als Faltschachtel ausgebildete Außenhülle und allgemein mit 2 ein Innenbeutel aus einem heißsiegelbaren Material beziffert, aus denen die allgemein mit 3 bezeichnete Fertigverpackung mit einem Füllgrad von größer 95% hergestellt werden soll. Im einzelnen nicht näher dargestellt hat die Außenhülle 1 eine bodenseitige Öffnung.
- Wie näher aus Fig. 2 hervorgeht, wird der mit einem Produkt befüllte Innenbeutel entsprechend der Pfeilrichtung 4 in Fig. 2 in den Innenbeutel gesetzt, wonach gemeinsam Innenbeutel 2 und Faltschachtel 1, also die noch nicht verschlossene Verpackung 3, einem Längsförderer 5 zugeführt wird, mit dem die Verpackung 3 entlang der Pfeilrichtung 6 entlang einer Förderstrecke 7 weiter transportiert wird. Im einzelnen nicht näher dargestellt soll der Längsförderer benachbart angeordnete Endlosförderer aufweisen, die zwischen sich einen Durchlaß haben, so daß durch diesen Durchlaß in Fig. 2 und 3 dargestellte Heber 8 bewegt werden können. Die Heber 8 sind über einen einstellbaren Exzenter 9 (Fig. 3) auf- und abzubewegen und nehmen die aus den Fig. 2 und 3 ersichtlichen Kurvenbahnen 10 ein, so daß sie ihrerseits verschiedene Hochlagen einnehmen können. Dabei laufen sie synchron mit den nicht gezeigten Endlosförderern in Horizontalrichtung. Während einer Bewegung ist je ein Heber einer Verpackung 3 zugeordnet und bringt sie im Verlaufe der Förderstrecke 7 aus ihrer vorderen Ausgangsposition, in der in dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel der Innenbeutel 2 sowie auch das eingefüllte Produkt noch eine größere Höhe haben als die Außenhülle 1, in verschiedene Hochlagen, wobei der Heber 8 in die Außenhülle 1 eintaucht und die durch die Pfeile 11 ersichtliche Auf- und Ab- bzw. Rüttelbewegung durchführt. Dabei wird das eingefüllte Produkt verdichtet auf ein vorbestimmbares Maß. Die Rüttelbewegungen sind vor Erreichen der Quersiegelstation 12 beendet, so daß dann der Innenbeutel mit dem verdichteten Material in einer Hochlage in den Wirkbereich dieser Quersiegelstation 12 gebracht wird und die Quersiegelstation 12 die obere Quersiegelnaht, durchführt. Danach wird der Innenbeutel verschlossen, und zwar mit einer Quersiegelnaht die sich dicht oberhalb des eingefüllten und verdichteten Produktes befindet. Zuvor war das obere Ende des Innenbeutels 2 mit einer Faltung 13 und einer Heftung 14 versehen worden. Diese Faltung 13 und die Heftung 14 werden oberhalb der oberen Quersiegelnaht 15 mittels einer Schneidvorrichtung 16 abgeschnitten und entfernt. Danach wird der Innenbeutel 2 über den Heber 8 abgesenkt und hat nun ein Höhenmaß, das geringfügig geringer ist als das Höhenmaß der Außenhülle 1, so daß dann die Außenhülle 1 wie bei 17 angedeutet verschlossen werden kann.
- Zur Steuerung der Rüttel- und Fördervorgänge können verschiedene Steuerungseinheiten vorgesehen sein, um Bewegungen, Hochlagen und dergleichen in Abhängigkeit vorgebbarer Betriebsparameter auch produktspezifisch durchführen und anpassen zu können.
Claims (16)
1. Verfahren zur Förderung von einer eine Außenhülle (1) sowie einen Innenbeutel
(2) aus einem siegelfähigen Werkstoff umfassenden Verpackung (3), dadurch
gekennzeichnet, daß der mit einem Produkt befüllte Innenbeutel (2) in die
Außenhülle (1) eingesetzt wird, daß die Außenhülle (1) sowie der Innenbeutel (2)
einer Förderstrecke (7) zugeführt und entlang dieser Förderstrecke gemeinsam
transportiert werden, wobei der Innenbeutel (2) während eines Teils der
Förderstrecke (7) in eine relative Hochlage und in den Wirkbereich einer
Quersiegelstation (12) sowie einer Schneidvorrichtung (16) überführbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbeutel (2)
während der gemeinsamen. Förderbewegung in relative Rüttelbewegungen zu
der Außenhülle (1) versetzbar ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rüttelbewegung vor Erreichen der Quersiegelstation (12) durchgeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die relative Hochlage in Abhängigkeit von vorgebbaren Betriebsparametern
veränderbar ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die relativen Rüttelbewegungen steuerbar sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Innenbeutel (2) in eine als Faltschachtelverpackung ausgebildete
Außenhülle (1) einsetzbar ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Innenbeutel (2) nach einer Quersiegelung und einem Schneidvorgang in die
Außenhülle (1) abgesenkt und anschließend die Außenhülle (1) verschlossen
wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Innenbeutel (2) nach der Befüllung mit dem Produkt gefaltet und
anschließend geheftet wird.
9. Vorrichtung zur Förderung einer eine Außenhülle (1) sowie einen befüllten
Innenbeutel (2) aufweisenden Verpackung (3), insbesondere zur Durchführung
des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch
einen eine Durchlaßöffnung aufweisenden Längsförderer (5) zum gemeinsamen
Transport von einer die Außenhülle (1) sowie den Innenbeutel (2) aufweisenden
Verpackung (3), wobei durch die Durchlaßöffnung sowie eine mit dieser
korrespondierenden Öffnung in der Außenhülle (1) ein Heber (8) zum Anheben des
Innenbeutels (2) realtiv zur Außenhülle (1) bewegbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß über den Heber
(8) Rüttelbewegungen zum Verdichten des eingefüllten Produktes ausführbar
sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung eine Heftstation zur Heftung einer Kopfnaht eines befüllten
Innenbeutels (2) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Quersiegelstation (12) zur Erstellung einer Quersiegelung unterhalb
der Kopfnaht vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Beutelüberstand oberhalb der Quersiegelnaht mittels einer Schneidvorrichtung (16)
abtrennbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, der
Längsförderer (5) zwei mit Abstand nebeneinander angeordnete Endlosförderer
aufweist und der Heber (8) zwischen den benachbarten Endlosförderern auf und
ab zu bewegen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Heber (8)
über Kurvenbahnen steuerbar sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Heber (8) über Führungsschlitten mit einem zugehörigen Kettentrieb
verbindbar sind.
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