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Die Erfindung betrifft einen Aufzug auf einem Zylinder einer Rotationsdruckmaschine und
einen Zylinder mit diesem Aufzug gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 oder 2.
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In der DE 199 24 785 A1 wird eine Vorrichtung zum Spannen und/oder Klemmen von
biegsamen Platten mit abgekanteten Einhängeschenkeln beschrieben, wobei ein
Einhängeschenkel in einer Zylindergrube von einer schwenkbar gelagerten, mit drei
Armen versehenen Profilleiste an einer Grubenwand andrückbar angeordnet ist,
wohingegen ein anderer Einhängeschenkel mit einer Klemmrolle an einer anderen Stelle
der Grubenwand andrückbar angeordnet ist. Überdies ist aus dieser Schrift bekannt, daß
die Profilleiste zu mehrere kürzere Profilleisten oder eine die Profilleiste lagernde
Stützleiste in mehrere kürzere Stützleisten unterteilbar ist, wobei benachbarte Stützleisten
mittels einer Kupplung, z. B. einer beidendigen Verzahnung miteinander verbunden sind.
Ein freies Ende der sich in der Zylindergrube befindlichen ersten und letzten Stützleiste
sind drehfest mit einem Endkuppelstück verbunden, welches seinerseits mit seinen die
Zylindergrube überdeckenden Teilen an den Flanken des Zylinders beispielsweise durch
Verschraubung befestigt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aufzug auf einem Zylinder einer
Rotationsdruckmaschine und einen Zylinder mit diesem Aufzug zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1 oder 2 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass eine einfach
und kostengünstig herstellbare Form der mit einem Haltemittel bzw. Klemmstück
versehenen Vorrichtung zum Befestigen von mindestens einem Aufzug auf einem
Zylinder einer Rotationsdruckmaschine möglich ist.
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Insbesondere ist in Verbindung mit einer Pressung des Haltemittels bzw. Klemmstücks
gegen eine Wandung der Öffnung des Kanals eine wirkungsvolle Klemmbefestigung für
mindestens einen in die Öffnung des Kanals eingeführten Schenkels eines auf der
Mantelfläche des Zylinders aufliegenden Aufzug ausführbar.
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Für die Befestigung des Aufzugs ist weder eine mit drei leistenförmigen Armen versehene
und damit kompliziert gestaltete Profilleiste erforderlich noch eine Klemmrolle, die
zwischen der Profilleiste und einer als ihr Widerlager dienenden Stützleiste geführt und
gegen einen an der Grubenwand anliegenden Einhängeschenkel zum Zwecke einer
indirekten Klemmung angedrückt werden muß. Ebenso entfällt eine zum Beispiel aus
einer Verzahnung bestehende Kupplung zwischen benachbarten Stützleisten, um die
einzelnen Stützleisten in der Zylindergrube drehfest anzuordnen, denn gemäß der hier
vorgeschlagenen Lösung stützt sich die Klemmvorrichtung im Kanal des Zylinders selbst
ab. Falls mehrere Klemmvorrichtungen im Kanal des Zylinders angeordnet sind, trifft
dieses Merkmal auf jede einzelne Klemmvorrichtung zu. Die aus DE 199 24 785 A1
bekannte, zumindest aus einer Profilleiste, einer Stützleiste und einer Klemmrolle
bestehende Klemmvorrichtung wird damit in ihrem Aufbau vereinfacht und mithin
kostengünstiger.
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Besonders vorteilhaft ist diejenige Ausgestaltung der Vorrichtung, bei der zumindest der
Schenkel des nachlaufenden Endes des Aufzugs zumindest teilweise als eine Wippe
ausgestaltet ist, wobei sich diese Wippe nach Einführung des Schenkels in die Öffnung
des Kanals mit ihrem Lagerpunkt an der Wandung der Öffnung oder an der Wandung des
Kanals abstützt. Dabei spannt das Klemmstück den Aufzug mit dem als eine Wippe
ausgebildeten Schenkel.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden
im folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen
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Fig. 1 eine Vorrichtung zum Befestigen einer plattenförmigen Druckform auf einem
Zylinder;
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Fig. 2 eine Vorrichtung zum Befestigen eines ein Druckbild übertragenden
Drucktuches auf einem Zylinder.
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Nach einer ersten in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsvariante ist auf einer
Mantelfläche 02 eines Zylinders 01a ein Aufzug 03a, z. B. eine plattenförmige Druckform
03a, dadurch befestigt, daß an den Enden des Aufzugs 03a abgekantete Schenkel 04; 05
in einen im Zylinder 01a angeordneten Kanal 06a, der eine zur Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a gerichtete Öffnung 07 aufweist, eingeführt und dort im wesentlichen an den
mantelflächennahen Wandungen 08; 09 der Öffnung 07 angelegt sind. Zum Teil können
die Schenkel 04; 05 auch an der dem Bereich der Öffnung 07 nachfolgenden und tiefer im
Inneren des Zylinders 01a liegenden Wandung 10 des Kanals 06a anliegen, denn die
Grenze zwischen den Wandungen 08; 09 der Öffnung 07 und der Wandung 10 des
Kanals 06a verläuft fließend. Mit diesem Hinweis soll demnach nur angedeutet sein, daß
die Einführtiefe der Schenkel 04; 05 nicht exakt festgelegt ist, sondern einen größeren
Toleranzbereich umfaßt. Der Kanal 06a kann ohne einen die Erfindung hindernden
Einfluß verschiedene Querschnittsgeometrien aufweisen, jedoch ist - wie in den beiden
Figuren dargestellt - ein kreisrunder Querschnitt fertigungstechnisch sehr günstig.
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Ohne die Erfindung auf die nachfolgende vereinfachte Darstellung zu beschränken, erfolgt
die Beschreibung der Erfindung hier der Einfachheit halber derart, als ob auf dem Zylinder
nur ein einziger, den Zylinder umschlingender Aufzug zu befestigen sei. Denn für den
Fachmann ist ohne weiteres verständlich, daß auf dem Zylinder sowohl in dessen axialer
Richtung als auch in dessen Umfangsrichtung mehrere Aufzüge nach der hier
beschriebenen Erfindung zu befestigen sein können, wobei dann aber im Fall von
mehreren Aufzügen in der Umfangsrichtung auch mehrere Kanäle vorgesehen sein
müssen.
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In Produktionsrichtung P gesehen weist der auf dem Zylinder 01a zu befestigende Aufzug
03a ein vorlaufendes Ende 11 und ein nachlaufendes Ende 12 mit jeweils einem
abgekanteten Schenkel 04; 05 auf. Ebenso besitzt die Öffnung 07 des Kanals 06a eine in
Produktionsrichtung P des Zylinders 01a gesehene vordere Kante 13, von der sich eine
Wandung 08 zum Kanal 06a hin erstreckt, wobei diese Wandung 08 auch als eine erste
Wandung 08 bezeichnet wird, sowie eine hintere Kante 14, von der sich eine Wandung 09
ebenfalls zum Kanal 06a hin erstreckt, wobei diese Wandung 09 die zweite Wandung 09
genannt wird. Die Öffnung 07 ist an der Mantelfläche 02 des Zylinders 01a lang und
schmal und damit schlitzförmig ausgebildet, wobei die Schlitzweite S im Vergleich zur
Tiefe t des Kanals 06a, die z. B. 30 mm betragen kann, gering und derart bemessen ist,
daß ein Schenkel 04 eines vorlaufenden Endes 11 eines Aufzugs 03a und ein Schenkel
05 eines nachlaufenden Endes 12 desselben oder - bei mehreren in Umfangsrichtung des
Zylinders 01a befestigten Aufzügen - eines gleichartigen Aufzugs 03a in der Öffnung 07
hintereinander anordenbar sind. Vorteilhaft sind Schlitzweiten S von weniger als 5 mm,
vorzugsweise im Bereich von 1 bis 3 mm.
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Zwischen der sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a hin erstreckenden Wandung
08 und einer gedachten, auf der Mantelfläche 02 des Zylinders 01a auf der Öffnung 07
aufliegenden Tangente T ist ein spitzer Winkel α ausgebildet, der zwischen 40° und 50°,
vorzugsweise 45° beträgt. Somit verjüngt sich die Schlitzweite S der Öffnung 07 zur
Mantelfläche 02 des Zylinders 01a hin und sie vergrößert sich zum Kanal 06a hin. Der
Schenkel 04 des vorlaufenden Endes 11 des Aufzugs 03a ist an der vorderen Kante 13
der Öffnung 07 einhängbar, so daß dieser Schenkel 04 an der sich von der vorderen
Kante 13 zum Kanal 06a erstreckenden Wandung 08 vorzugsweise formschlüssig anliegt.
In dem in der Fig. 1 gezeigten Beispiel fällt die Wandung 09 an der hinteren Kante 14 der
Öffnung 07 in etwa senkrecht zum Kanal 06a hin ab. Die Wandung 09 kann jedoch auch
leicht geneigt sein, so daß sich die Öffnung 07 zum Kanal 06a hin weitet. Ein Winkel β,
der sich als Öffnungswinkel zwischen der sich von der hinteren Kante 14 zum Kanal 06a
erstreckenden Wandung 09 und der bereits erwähnten, auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a auf der Öffnung 07 aufliegenden Tangente T ergibt, liegt z. B. im Bereich
zwischen 85° und 95° und beträgt vorzugsweise 90°.
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Der Kanal 06a erstreckt sich im Regelfall achsparallel zum Zylinder 01a. In etwa diametral
gegenüber der schlitzförmigen Öffnung 07 befindet sich in der Wandung 10 des Kanals
06a eine Aussparung, beispielsweise eine Nut 15, in die bzw. in der ein plattenförmiges,
formstabiles Haltemittel 16 - vorzugsweise lose - eingestellt und schwenkbar gelagert ist.
Die Nut 15 ist demnach Lagerpunkt 24 und Abstützpunkt 24 des als ein Hebel
ausgestalteten Haltemittels 16. Um das Haltemittel 16 in der Nut 15 verschwenken zu
können, ist die Breite B der Nut 15 größer ausgebildet als die Dicke D des Haltemittels 16.
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Das Haltemittel 16 ist derart ausgebildet, daß es ein erstes oberes, an einer der beiden
Wandungen 08 oder 09 der Öffnung 07 anlegbares Ende 18 und ein der Öffnung 07
gegenüberliegendes zweites unteres Ende 19 aufweist. An dem Haltemittel 16 ist ein
Federelement 17, z. B. eine als eine Blattfeder 17 ausgebildete Druckfeder 17
angebracht, die sich derart an der von der vorderen Kante 13 der Öffnung 07
erstreckenden Wandung 08 bzw. an der Wandung 10 des Kanals 06a abstützt, daß
dadurch sowohl das schwenkbar gelagerte zweite untere Ende 19 des Haltemittels 16 an
seinem Lagerpunkt 24, d. h. in der Nut 15, fixiert ist als auch gleichzeitig das erste obere
Ende 18 des Haltemittels 16 an die sich zur hinteren Kante 14 der Öffnung 07
erstreckenden Wandung 09 gepreßt wird, wodurch sich am ersten oberen Ende 18 des
Haltemittels 16 ein Klemmpunkt 25 ergibt. Das Haltemittel 16 und das Federelement 17
bilden somit in ihrem Zusammenwirken eine im Kanal 06a wirksame Klemmvorrichtung.
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Das Federelement 17 ist vorzugsweise vorgespannt und stabilisiert damit das Haltemittel
16 in seiner Lage im Kanal 06a und sichert das Haltemittel 16 gegen ein unbeabsichtigtes
Herausfallen aus der Öffnung 07. Die Fixierung wird hier auf einfache Weise dadurch
erreicht, daß sich das Federelement 17 an der von der vorderen Kante 13 der Öffnung 07
erstreckenden Wandung 08 bzw. an der Wandung 10 des Kanals 06a derart abstützt, daß
im Abstützpunkt 23 des Federelements 17 gleichzeitig Kräfte F1; F2 in zwei in der
Querschnittsebene des Kanals 06a lotrecht aufeinander stehenden Richtungen
aufgenommen werden. Diese Kräfteaufnahme wird dadurch möglich, daß sich der
Abstützpunkt 23 dort befindet, wo die sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a hin
erstreckende Wandung 08 aufgrund des spitzen Winkels α der Öffnung 07 eine Schräge
bildet.
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In der Praxis befindet sich der Abstützpunkt 23 damit an der sich von der vorderen Kante
13 zum Kanal 06a hin erstreckenden Wandung 08 unmittelbar nach dem zum Kanal 06a
gerichteten Ende des an der vorderen Kante 13 eingehängten Schenkels 04 des
vorlaufenden Endes 11 des Aufzugs 03a. Ein Abstand a zwischen dem Ende des
Schenkels 04 und dem Abstützpunkt 23 beträgt weniger als 5 mm, insbesondere weniger
als 3 mm. In Längsrichtung des Kanals 06a können durchaus mehrere Haltemittel 16 mit
zugehörigen Federelementen 17 angeordnet sein, jedoch ist in jeder Querschnittebene
des Kanals 06a nur ein einziges Haltemittel 16 angeordnet.
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Dem von dem Federelement 17 über das Haltemittel 16 auf die Wandung 09, die sich von
der hinteren Kante 14 der Öffnung 07 erstreckt, ausgeübten Anpreßdruck wirkt ein
Stellmittel 20 entgegen, um bei einer Betätigung des Stellmittels 20 die mit dem
Haltemittel 16 an der Wandung 09 bewirkte Klemmung bei Bedarf zu lösen. Bei dem
Stellmittel 20 handelt es sich vorzugsweise um einen in Längsrichtung des Kanals 06a
verlaufenden Schlauch 20, der mit einem Druckmittel, z. B. Druckluft beaufschlagbar ist
und von einem Widerlager 21 eingefaßt sein kann. Das Widerlager 21 dieses Stellmittels
20 ist in diesem Fall eine Einhausung, die sich an der Wandung 10 des Kanals 06a
abstützt und durch ihre Formgebung die zum Lösen der Klemmung erforderliche
Volumenerweiterung des Schlauchs 20 reduziert und damit zu einer kürzeren
Reaktionszeit des Stellmittels 20 beiträgt. Bei einer anderen Realisierung des Stellmittels
20 mag ein Widerlager 21 in der hier beschriebenen Form entbehrlich sein.
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Die in der Fig. 1 dargestellte Ausführungsform zeigt überdies eine besonders vorteilhafte
Weiterbildung, bei der der Schenkel 05 des nachlaufenden Endes 12 als eine Wippe
ausgestaltet ist, wobei sich diese Wippe nach Einführung des Schenkels 05 in die Öffnung
07 des Kanals 06a mit ihrem Lagerpunkt 22 an der Wandung 09 der Öffnung 07 abstützt.
Je nachdem, mit welcher Geometrie die Kante 14 der Öffnung 07, an die ein als Wippe
ausgebildeter Schenkel 05 des nachlaufenden Endes 12 des Aufzugs 03a angelegt wird,
ausgebildet ist, kann es auch sein, daß sich der Lagerpunkt 22 der Wippe bereits auf der
Wandung 10 des Kanals 06a befindet. Der Aufzug 03a weist somit an seinem
nachlaufenden Ende 12 einen abgekanteten Schenkel 05 auf, der derart geformt ist, daß
dieser Schenkel 05 nochmals eine zusätzliche, von der Wandung 09 unter einem spitzen
Winkel von zum Beispiel 15° abstehende Abkantung besitzt, die im Lagerpunkt 22 an der
Wandung 09 der Öffnung 07 kippbar ist, wodurch die Wirkrichtung der Klemmung des
Schenkels 05 des nachlaufenden Endes 12 umgekehrt und für den auf der Mantelfläche
02 des Zylinders 01a aufliegenden Aufzug 03a eine Zugspannung erzeugt wird, die das
nachlaufende Ende 12 des Aufzugs 03a in Richtung der vorderen Kante 13 der Öffnung
07 zieht. Die Lage des Lagerpunktes 22 der Wippe kann derart gewählt sein, daß sich
zwischen dem Lagerpunkt 22 der Wippe und der Abkantung des Schenkels 05 an der
Kante 14 der Öffnung 07 ein in etwa doppelt so langer Hebelarm ergibt wie zwischen dem
Lagerpunkt 22 der Wippe und dem Klemmpunkt 25 zwischen dem Schenkel 05 und dem
Haltemittel 16. Diese Lösung hat den Vorteil, daß Fertigungstoleranzen in der Länge des
Aufzugs 03a auf einfache Weise ausgeglichen werden können. Aufzüge 03a mit einer zu
großen Länge neigen dazu, sich auf der Mantelfläche 02 des Zylinders 01a zu
verschieben. Im übrigen kann es für einen nicht vollflächig auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a aufliegenden Aufzug 03a durch die auf ihn ausgeübte Walkarbeit während
des Produktionsprozesses des Zylinders 01a zu einem Bruch beispielsweise an dessen
nachlaufendem Ende 12 kommen. Gemäß der hier vorgeschlagenen Lösung klemmt das
Haltemittel 16 den Aufzug 03a nicht nur in der zuvor beschriebenen Weise, sondern der
Aufzug 03a wird mit dem als Wippe ausgebildeten Schenkel 05 zusätzlich noch gespannt.
Bei einer entsprechenden Vorspannung des Federelementes 17 bilden die Wippe des
Schenkels 05 und das Federelement 17 in ihrem Zusammenwirken und in Verbindung mit
dem Haltemittel 16 für den Aufzug 03a ein nachspannendes System, das
Längenänderungen des Aufzugs 03a selbsttätig ausgleicht.
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Als eine weitere Ausführungsform zeigt die Fig. 2 eine Vorrichtung zum Befestigen eines
ein Druckbild übertragenden Drucktuches 30 auf einem Zylinder 01b, z. B. auf einem
Übertragungszylinder 01b einer Offsetdruckmaschine, wobei das Drucktuch 30 auf einer
auf der Mantelfläche 02 des Zylinders 01b aufliegenden, biegsamen, aber in ihrer
Flächenausdehnung formstabilen Trägerplatte 31 aufgebracht ist und die Trägerplatte 31
an ihren beiden gegenüberliegenden, zu befestigenden Enden abgekantete Schenkel 34;
35 aufweist, die in einen im Zylinder 01b angeordneten Kanal 06b mit einer zur
Mantelfläche 02 des Zylinders 01b gerichteten Öffnung 07 einführbar sind. Bei dem hier
zum Einsatz kommenden Aufzug 03b handelt es sich i. d. R. um einen komplexen
Schichtaufbau, der aber zumindest aus einer Trägerplatte 31 und einem darauf
aufgebrachten Drucktuch 30 besteht. Analog zu der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform der Vorrichtung weist die auf dem Zylinder 01b zu befestigende
Trägerplatte 31 in Produktionsrichtung P des Zylinders 01b ein vorlaufendes Ende 32 und
ein nachlaufendes Ende 33 auf. Auch hier hat die Öffnung 07 des Kanals 06b eine in
Produktionsrichtung P des Zylinders 01b gesehene vordere Kante 13 mit einer sich in den
Kanal 06b erstreckenden ersten Wandung 08 und eine hintere Kante 14 mit einer sich
ebenfalls in den Kanal 06b erstreckenden zweiten Wandung 09. Zwischen der sich von
der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a hin erstreckenden Wandung 08 und einer
gedachten, auf der Mantelfläche 02 des Zylinders 01a auf der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T ist gleichfalls ein spitzer Winkel α ausgebildet, der zwischen 40° und 50°,
vorzugsweise 45° beträgt. Der Schenkel 34 des vorlaufenden Endes 32 der Trägerplatte
31 liegt an der sich von der vorderen Kante 13 erstreckenden ersten Wandung 08
formschlüssig an. Jedoch anders als bei der in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
liegt hier auch der Schenkel 35 des nachlaufenden Endes 33 der Trägerplatte 31 an der
ersten Wandung 08 an, und zwar - mit dem größten Teil ihrer Fläche und vorzugsweise
reibschlüssig - direkt auf dem Schenkel 34 des vorlaufenden Endes 32 der Trägerplatte
31. Der Schenkel 35 des nachlaufenden Endes 33 der Trägerplatte 31 ist daher
stumpfwinklig in einem Winkel γ abgekantet, der in einem Bereich zwischen 130° und
140° liegt und vorzugsweise γ ∼ 135° beträgt. Die sich von der hinteren Kante 14 zum
Kanal 06b erstreckende Wandung 09 bildet mit der bereits erwähnten, auf der
Mantelfläche 02 des Zylinders 01b auf der Öffnung 07 aufliegenden Tangente T wie in
dem zuvor beschriebenen Beispiel einen Winkel β, der im Bereich zwischen 85° und 95°
liegt und vorzugsweise nahezu rechtwinklig ist.
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Ein in diesem Beispiel mit einem auskragenden Arm versehenes, in sich formstabiles
Klemmstück 36 besitzt ein erstes (oberes) Ende 38 und ein zweites (unteres) Ende 39,
wobei das zweite (untere) Ende 39 in einem Lagerpunkt 40 nahe am Grund des Kanals
06b schwenkbar gelagert ist, wobei der Lagerpunkt 40 als eine Aussparung in einem
Basiskörper 41 ausgebildet ist. Dabei ist der Basiskörper 41 im Kanal 06b gegen eine
Verdrehung gesichert. Der Basiskörper 41 kann aus einem Kunststoff oder aus einem
metallischen Werkstoff gefertigt sein. Sofern in Längsrichtung des Kanals 06b mehrere
Klemmstücke 36 vorgesehen sind, können die Klemmstücke 36 jeweils in einem
Basiskörper 41 angeordnet sein, wobei sich die Basiskörper 41 im Kanal 06b aneinander
reihen.
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Mittels eines Federelements 37 z. B. einer Schraubendruckfeder 37, das vom Basiskörper
41 eingefaßt ist und sich in ihm an einem Abstützpunkt 43 abstützt und zusammen mit
dem Klemmstück 36 eine Klemmvorrichtung bildet, wird mit dem ersten (oberen) Ende 38
des Klemmstücks 36 auf die an der Wandung 08 der vorderen Kante 13 aufeinander
liegenden Schenkel 34 und 35 ein Anpreßdruck ausgeübt, wodurch beide Schenkel 34
und 35 an der ersten Wandung 08 verklemmt werden. Das erste (obere) Ende 38 des
Klemmstücks 36 stützt sich derart am Klemmpunkt 45 zwischen dem Klemmstück 36 und
dem Schenkel 35 am nachlaufenden Ende 33 der Trägerplatte 31 des Aufzugs 03b an der
von der vorderen Kante 13 der Öffnung 07 erstreckenden Wandung 08 bzw. an der
Wandung 10 des Kanals 06b ab, daß im Klemmpunkt 45 gleichzeitig Kräfte F1; F2 in zwei
in der Querschnittsebene des Kanals 06b lotrecht aufeinander stehenden Richtungen
aufgenommen werden. Der Klemmpunkt 45 liegt aufgrund des spitzen Winkels α
wiederum auf einer Schrägen. Bei dieser Ausführungsvariante befindet sich der
Klemmpunkt 45 demnach in dem von den beiden aufeinander liegenden Schenkeln 34
und 35 abgedeckten Bereich der Wandung 08. Die Klemmvorrichtung mit dem
schwenkbar gelagerten Klemmstück 36 verbleibt also aufgrund ihrer Abstützung im Kanal
06b ortsfest.
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Das Federelement 37 ist vorzugsweise vorgespannt und bewirkt im Zusammenspiel mit
der Verdrehsicherung des Basiskörpers 41 durch seine Kraftwirkung auf das Klemmstück
36, daß das Klemmstück 36 in seiner Lagerung fixiert ist. In der in der Fig. 2 dargestellten
Ausführungsform hat der Kanal 06b einen kreisrunden Querschnitt. Der Basiskörper 41 ist
vorzugsweise in seiner äußeren Formgebung der Kontur des Kanals 06b angepaßt oder
stützt sich zumindest an drei Abstützpunkten an der Wandung 10 des Kanals 06b ab.
Beispielsweise befindet sich am Basiskörper 41 eine als ein Anschlag angeformte
Arretierung 42, die sich an der zweiten Wandung 09 der Öffnung 07 abstützt. Damit ist der
Basiskörper 41 gegen Verdrehung gesichert. Der Basiskörper 41 kann bei einer
entsprechenden Querschnittsgeometrie des Kanals 06b auch derart gestaltet sein, daß er
sich an der Wandung 10 des Kanals 06b verdrehsicher abstützt.
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Im Basiskörper 41 ist ebenfalls ein Stellmittel 20 vorgesehen, das dem von dem
Federelement 37 über das Klemmstück 36 auf die erste Wandung 09 der Öffnung 07
ausgeübten Anpreßdruck entgegenwirkt, um bei einer Betätigung des Stellmittels 20 die
mit dem Klemmstück 36 an der ersten Wandung 09 bewirkte Klemmung bei Bedarf zu
lösen. Bei dem Stellmittel 20 handelt es sich wiederum vorzugsweise um einen in
Längsrichtung des Kanals 06b verlaufenden Schlauch 20, der mit einem Druckmittel, zum
Beispiel Druckluft beaufschlagbar ist und vom Basiskörper 41 eingefaßt sein kann.
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Auch bei dieser Ausführungsform wird davon ausgegangen, daß in jeder
Querschnittebene des Kanals 06b nur ein einziges Klemmstück 36 angeordnet ist, daß
jedoch in Längsrichtung des Kanals 06b durchaus mehrere Klemmstücke 36 mit
zugehörigen Druckfedern 37 angeordnet sein können. Den beiden aufgezeigten
Ausführungsformen ist gemeinsam, daß im Kanal 06a; 06b ein Haltemittel 16 bzw.
Klemmstück 36 einseitig, d. h. nur an einem Ende 19; 39 schwenkbar - vorzugsweise lose
- gelagert ist, wobei durch ein mit dem Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 in
Wirkverbindung stehendes Federelement 17; 37 sowohl eine Klemmung des Schenkels
05; 35 des nachlaufenden Endes 12; 33 des Aufzugs 03a bzw. der Trägerplatte 31 als
auch gleichzeitig eine Fixierung des Haltemittels 16 bzw. Klemmstücks 36 in dessen
Lagerpunkt 24; 44 erzielt wird. Die Fixierung der aus dem Haltemittel 16 bzw. Klemmstück
36 und dem Federelement 17; 37 gebildeten Klemmvorrichtung erfolgt derart, daß unter
Einbeziehung des zwischen dem Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 und dem Schenkel
05; 35 des nachlaufenden Endes 12; 33 der Druckform 03a bzw. der Trägerplatte 31
bestehenden Klemmpunkts 25; 45 das Federelement 17; 37 infolge seiner Vorspannung
das Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 in der Querschnittsebene des Kanals 06a; 06b
gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer am Basiskörper 41 angeformten Arretierung 42
verdrehsicher stabilisiert. Der Lagerpunkt des Haltemittels 16 bzw. Klemmstücks 36
gestattet zwar die Schwenkbarkeit des Haltemittels 16 bzw. Klemmstücks 36, er ist jedoch
zumindest während des Klemmvorgangs mit Bezug auf seine Lage im oder zum Kanal
06a; 06b ortsfest.
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Somit betreffen beide Ausführungsformen der Vorrichtung zum Befestigen von
mindestens einem Aufzug 03a bzw. einer Trägerplatte 31 auf einem Zylinder 01a; 01b
eine an der Wandung 10 des Kanals 06a; 06b bzw. an den Wandungen 08; 09 der
Öffnung 07 verdrehsicher abgestützte Klemmvorrichtung mit einem im oder am Grund des
Kanals 06a; 06b schwenkbar gelagerten Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36, wobei die
Klemmvorrichtung gegebenenfalls in einem Basiskörper 41 angeordnet ist und wobei das
Federelement 17, 37 oder das Klemmstück 36 in ihrem Abstützpunkt 23 bzw.
Klemmpunkt 45 gleichzeitig Kräfte F1; F2 in zwei in der Querschnittsebene des Kanals
06a; 06b lotrecht aufeinander stehenden Richtungen aufnimmt.
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Beide zuvor beschriebenen Ausführungsformen der Vorrichtung zum Befestigen von
mindestens einem Aufzug auf einem Zylinder können im selben Druckwerk einer
Rotationsdruckmaschine verwirklicht sein, indem ein Zylinder 01a mit einer Druckform 03a
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel auf einem Zylinder 01b mit einem Aufzug 03b
gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel abrollt. Somit rollt eine auf der Mantelfläche 02
des ersten Zylinders 01a befestigte plattenförmige Druckform 03 auf einem Drucktuch 30
ab, das mittels einer Trägerplatte 31 auf der Mantelfläche 02 des zweiten Zylinders 01b
aufgebracht ist. In diesem Fall bildet der Zylinder 01a gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel einen Formzylinder und der Zylinder 01b gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel einen Übertragungszylinder. Im übrigen kann auch die aus einem
Haltemittel 16 und einer Blattfeder bestehende, im Kanal 06a des Formzylinders 01a
angeordnete Klemmvorrichtung von einem Basiskörper 41 eingefaßt sein, wobei
Aussparungen im Basiskörper 41 die zuvor beschriebene Schwenkbarkeit und Abstützung
der Klemmvorrichtung ermöglichen.
Bezugszeichenliste
01a Zylinder, Formzylinder
01b Zylinder, Übertragungszylinder
02 Mantelfläche des Zylinders
03a Aufzug, Druckform
03b Aufzug bestehend aus Drucktuch 30 und Trägerplatte 31
04 Schenkel am vorlaufenden Ende des Aufzugs 03a; 03b
05 Schenkel am nachlaufenden Ende des Aufzugs 03a; 03b
06a, 06b Kanal
07 Öffnung des Kanals 06a, 06b
08 sich von der vorderen Kante der Öffnung 07 in den Kanal 06a, 06b
erstreckende Wandung, erste Wandung
09 sich von der hinteren Kante der Öffnung 07 in den Kanal 06a, 06b
erstreckende Wandung, zweite Wandung
10 Wandung des Kanals 06a, 06b
11 vorlaufendes Ende des Aufzugs 03a
12 nachlaufendes Ende des Aufzugs 03a
13 vordere Kante der Öffnung 07
14 hintere Kante der Öffnung 07
15 Nut in der Wandung 10 des Kanals 06a
16 Haltemittel
17 Federelement, Blattfeder, Druckfeder
18 erstes (oberes) Ende des Haltemittels 16
19 zweites (unteres) Ende des Haltemittels 16
20 Stellmittel, Schlauch
21 Widerlager
22 Lagerpunkt an der Wandung 09 der Öffnung 07 für einen als Wippe
ausgebildeten Schenkel 05 am nachlaufenden Ende des Aufzugs 03a
23 Abstützpunkt des Federelements 17 an der Wandung 08 der Öffnung 07 oder
an der Wandung 10 des Kanals
24 Lagerpunkt, Abstützpunkt des Haltemittels 16 in einer Nut 15 des Kanals 06a
25 Klemmpunkt zwischen dem Haltemittel 16 und dem Schenkel 05 am
nachlaufenden Ende 12 des Aufzugs 03a
26 -
27 -
28 -
29 -
30 Drucktuch
31 Trägerplatte eines Drucktuchs 30
32 vorlaufendes Ende des aus der Trägerplatte 31 und dem Drucktuch 30
bestehenden Aufzugs 03b
33 nachlaufendes Ende des aus der Trägerplatte 31 und dem Drucktuch 30
bestehenden Aufzugs 03b
34 Schenkel am vorlaufenden Ende der Trägerplatte 31
35 Schenkel am nachlaufenden Ende der Trägerplatte 31
36 Klemmstück
37 Federelement
38 erstes (oberes) Ende des Klemmstücks 36
39 zweites (unteres) Ende des Klemmstücks 36
40 Lagerpunkt des unteren Endes 39 des Klemmstücks 36
41 Basiskörper
42 Arretierung am Basiskörper 41
43 Abstützpunkt des Federelementes 37 am Basiskörper 41
44 Lagerpunkt, Abstützpunkt des Klemmstücks 36 am Basiskörper 41
45 Klemmpunkt zwischen dem Klemmstück 36 und dem Schenkel 35 am
nachlaufenden Ende 33 der Trägerplatte 31 des Aufzugs 03b
a Abstand
P Produktionsrichtung des Zylinders 01a; 01b
T auf der Mantelfläche 02 des Zylinders 01a; 01b auf der Öffnung 07
aufliegende Tangente
S Schlitzweite der Öffnung 07
D Dicke des Haltemittels 16
B Breite der Nut 15
t Tiefe des Kanals 06a; 06b
α Winkel zwischen der sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a; 06b
erstreckenden Wandung 08 und einer auf der Mantelfläche 02 des Zylinders
01a; 01b auf der Öffnung 07 aufliegenden Tangente T
β Winkel zwischen der sich von der hinteren Kante 14 zum Kanal 06a; 06b
erstreckenden Wandung 09 und einer auf der Mantelfläche 02 des Zylinders
01a; 01b auf der Öffnung 07 aufliegenden Tangente T
γ Abkantungswinkel des Schenkels 35 am nachlaufenden Ende der Trägerplatte
31
F1, F2 Kräfte in zwei in der Querschnittsebene des Kanals 06a; 06b lotrecht aufeinander
stehenden Richtungen am Abstützpunkt 23 bzw. Klemmpunkt