DE10217048A1 - Schutzvorrichtung für eine Haushaltsmaschine - Google Patents
Schutzvorrichtung für eine HaushaltsmaschineInfo
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Abstract
Schutzvorrichtung für eine Haushaltsmaschine, insbesondere einen Küchenherd zum Schützen vor einer unerwünschten Bedienung durch Kinder. Eine Halteschiene (2) ist fest am oberen Bereich und/oder an der vorderen Oberseite der Haushaltsmaschine oder an einer diese an ihrer Oberseite aufnehmenden Küchenarbeitsplatte angebracht. An der Halteschiene (2) befindet sich eine Abdeckblende (1), die um eine horizontale Achse zwischen einer Position, in der sie die an der Oberseite der Haushaltsmaschine befindlichen Bedienungselemente abdeckt, und davon versetzten Position, in der die Bedienungselemente zugänglich sind, schwenkbar angebracht ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für eine Haushaltsmaschine, insbesondere einen Küchenherd mit einer Halteeinrichtung zum festen Anbringen an der Oberseite und/oder im oberen Bereich der Haushaltsmaschine oder einer diese an ihrer Oberseite umgebende Küchenarbeitsplatte.
- Durch eine derartige Schutzvorrichtung sollen Haushaltsmachinen, wie beispielsweise Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen und Küchenherde gegenüber dem Hantieren an den Bedienungselementen durch Kinder gesichert werden und sollen Kinder gegenüber Verbrennungen an den Herdplatten geschützt werden.
- Es sind bereits Kindersicherungen für Küchenherde bekannt, die in Form eines Schutzgitters ausgebildet sind, das die Herdplatten wenigstens teilweise umgibt. Derartige Schutzgitter bestehen insbesondere aus einer Befestigungsschiene zum Anbringen an einer den Küchenherd an der Oberseite umgebenden Küchenarbeitsplatte, einer abklappbar an der Schiene angebrachten vorderen gitterartigen Blende, die sich über die gesamte Vorderseite des Küchenherdes erstreckt und im hochgestellten Zustand die Herdplatten für Kinder unzugänglich macht und zwei an den Außenseiten der gitterartigen Blende angelenkten flügelartigen Blenden, die die Herdplatte seitlich teilweise umgeben und abschirmen.
- Mit einer derartigen Kindersicherung können die heißen Bereiche von Küchenherden, das heißt insbesondere die Herdplatten gegenüber Kindern abgesichert werden und kann das Herunterziehen von auf dem Herd stehenden heißen Gerätschaften durch Kinder verhindert werden. Diese Kindersicherungen schützen dabei nicht nur den Frontbereich der Herde, sondern durch die seitlich angeordneten Blenden auch dessen seitlichen Bereiche.
- Die bekannten Kindersicherungen sind nur dazu bestimmt, entweder im aufgeklappten Zustand den Kochfeldbereich eines Küchenherdes abzuschirmen oder im abgeklappten Zustand die Bedienungselemente des Herdes zu sichern.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, eine Schutzvorrichtung für eine Haushaltsmaschine zu schaffen, die immer einen Schutz vor einem Hantieren an den Bedienungselementen und im Bedarfsfall auch des Kochfeldbereiches eines Küchenherdes bietet.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Ausbildung gelöst, die im Anspruch 1 angegeben ist.
- Mit der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung ist es möglich, bei verschiedensten Haushaltsmaschinen zu verhindern, dass die Bedienungselemente, beispielsweise die Bedienungsknöpfe für Kinder frei zugänglich sind.
- Besonders bevorzugte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 12.
- Im Folgenden werden anhand der zugehörigen Zeichnungen besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben. Es zeigen
- Fig. 1 in einer Draufsicht auf die einzelnen Bauteile im auseinandergenommenen Zustand ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung,
- Fig. 2 in einer Vorderansicht, einer Seitenansicht und einer Draufsicht die bei dem Ausführungsbeispiel von Fig. 1 vorgesehene Befestigungsschiene,
- Fig. 3 in einer Seitenansicht das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung in drei verschiedenen Anordnungen,
- Fig. 4 in einer Seitenansicht den Verbindungs- und Rastteil zwischen der vorderen Blende und den Seitenteilen im Einzelnen,
- Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel der Befestigungsschiene für eine nicht eingebaute einzelne Haushaltsmaschine,
- Fig. 6 die Verriegelungselemente zwischen der Befestigungsschiene, der vorderen Blende und den Seitenteilen,
- Fig. 7 Draufsichten auf die Bauteile eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung im auseinandergenommenen Zustand und
- Fig. 8 die Halteeinrichtung für das in Fig. 7 dargestellte Ausführungsbeispiel im Einzelnen.
- Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung für einen Küchenherd besteht im Wesentlichen aus einer vorderen gitterartigen Blende 11, die sich über die gesamte Vorderseite z. B. eines Küchenherdes erstreckt und von dessen Oberkante vertikal vorsteht, und an dessen Seitenkanten angelenkten Seitenteilen 14, die abgewinkelt zur Blende 11 stellbar sind, so dass das Kochfeld des Küchenherdes an der Vorderseite und wenigstens teilweise an den Seiten abgeschirmt werden kann.
- Die vordere Blende 11 ist an einer Schiene 2 abklappbar angeordnet, die fest an der oberen Vorderkante und/oder der Seite des Küchenherdes oder der entsprechenden Kante einer Küchenarbeitsplatte befestigt werden kann, die den oberen Teil des Küchenherdes umgibt. Diese Befestigung kann über eine Klebung erfolgen.
- Wie es im Einzelnen in Fig. 1 dargestellt ist, sind die Seitenteile 14 über Scharniere 16 und Scharnierbolzen 17 an die Blende 11 angelenkt, die ihrerseits an ihrer Unterkante mit Laschen 33 ausgebildet ist, die in Ausparungen 34 der Schiene 2 sitzen. Über Doppelstifte ist die Blende 11 an der Schiene 2 arretierbar, derart, dass bei voll eingeschobenen Doppelstiften die Blende 11 vertikal feststeht und bei halb herausgezogenen Doppelstiften die Blende 11 nach unten/oben relativ zur Schiene 2 abklappbar ist.
- An der Schiene 2 ist schwenkbar über entsprechende Lager 5 eine Abdeckblende 1 für die Bedienungselemente des Herdes angebracht, die wie die anderen Abschirmelemente 11, 14 gitterartig ausgebildet ist.
- Die Abdeckblende 1 kann in einem vertikal nach unten abgeklappten Zustand angeordnet werden, in der sie die Bedienungselemente des Herdes abschirmt, und relativ zur Schiene 2 nach oben geschwenkt werden, so dass die Bedienungselemente frei zugänglich sind.
- Wie es in Fig. 1 im Einzelnen dargestellt ist, sind an der Unterseite der Blende 2 federnde Elemente 6a und 6b vorgesehen, die elastisch verformbar sind. An entsprechenden Stellen der Abdeckblende 1 befinden sich Nuten 8 mit Nasen 7, die so ausgebildet sind, dass die federnden Elemente 6a, 6b im abgeklappten Zustand der Abdeckblende 1 an deren Vorderseite angeordnet sind und die Abdeckblende 1 im abgeklappten Zustand an den Nasen 7 halten. Die federnden Elemente 6a, 6b können beim Hochklappen der Abdeckblende 1 von Hand so verformt werden, dass sie durch die Nuten 8 und an den Nasen 7 vorbeigehen, so dass über eine beidhändige Betätigung einerseits an den federnden Elementen 6a und 6b und andererseits an der Abdeckblende 1 diese aus ihrer die Bedienungselemente abschirmenden Position nach oben geschwenkt werden kann. Vorzugsweise sind die federnden Elemente 6a, 6b und somit die Nuten 8 in einem derartigen Abstand voneinander angeordnet, dass ein Kind nicht in der Lage ist, beide Elemente mit einer Hand zu verformen und somit die Abdeckblende 1 aus ihrer Abdeckposition hochzuschwenken, in der die federnden Elemente 6a, 6b an den Nasen 7 der Nuten 8 anliegen.
- Wie es im Einzelnen in Fig. 4 dargestellt ist, sind an der Blende 11 und den Seitenteilen 14 vorstehende Elemente 21, 22 vorgesehen, die ineinander oder hintereinander greifen, wenn die Seitenteile 14 an die Blende 11 angeklappt werden, so dass die Seitenteile 14 gegenüber der Blende 11 nicht verrutschen können, wenn diese abgeklappt ist.
- Durch das oben beschriebene Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung können Kinder am Bedienen der Bedienungselemente eines Küchenherdes dadurch gehindert werden, dass die Abdeckblende 1 nach unten vertikal über die Bedienungselemente abgeklappt wird. Hierzu ist die Abdeckblende 1 an der flachwinklig ausgebildeten Schiene 2 bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel oder an entsprechend ausgebildeten Bauelementen schwenkbar gelagert, die später beschrieben werden, so dass sie in der senkrechten Position einrasten kann oder von Hand eingerastet werden kann. Wenn die Bedienungselemente benutzt werden sollen, wird die Abdeckblende 1 aus ihrer vertikalen Position entriegelt und über die Lager 5 nach oben geschwenkt oder werden die Baugruppen entriegelt, in denen die Abdeckblende 1 drehbar gelagert ist, so dass diese nach oben geschwenkt werden kann.
- Nach einer Bedienung der Bedienungselemente kann die Abdeckblende 1 von Hand oder selbsttätig durch ihr Eigengewicht in ihre vertikale Position zurückgebracht werden und sich dabei automatisch mit der Schiene 2 oder den entsprechenden Drehbaugruppen verriegeln.
- Weil Kinder die Abdeckblende 1 nicht entriegeln können, da dazu mit einer Hand die federnden Elemente 6a, 6b verformt werden müssen und mit der anderen Hand die Abdeckblende 1 hochgeschwenkt werden muss, ist die geforderte Sicherheit gegenüber einer Betätigung der Bedienungselemente durch Kinder gegeben.
- Fig. 2 zeigt die Ausbildung der Schiene 2 im Einzelnen. Die Aussparung 34, in die die Laschen 33 der Blende 11 eingeführt sind, sind in der in Fig. 2 dargestellten Weise von einer Abstützung 41 und einer Nut- und Federanordnung 45 begrenzt, derart, dass zwischen der Blende 11 und der Schiene 2 eine Feder-Nut-Verbindung zur Widerstandserhöhung gebildet ist. Die Schiene 2 ist darüber hinaus über wenigstens einen Teil als Hohlkammerprofil 12 ausgebildet. Eine Lochreihe 39 ist zur Befestigung der Schiene 2 vorgesehen, falls diese nicht mit einem Doppelklebeband oder einem Klebstoff am Küchenherd oder der Arbeitsplatte befestigt wird.
- Fig. 3 zeigt die in Fig. 1 dargestellte Schutzvorrichtung links in einem Zustand, in dem die Blende 11 hochgeklappt und die Abdeckblende 1 abgeklappt ist, das heißt im Schutzzustand, in der Mitte in einem Zustand, in dem die Blende 11 nach unten geklappt ist und die Seitenteile 14 eingeklappt sind, und rechts ohne Blende 11 im abgeklappten Zustand, wobei die arretierenden federnden Elemente 6a, 6b dargestellt sind.
- Wie es in Fig. 3 weiterhin gezeigt ist, ist vorzugsweise an der Abdeckblende 1 und zwar am Innenrand 26 eine Kerbung 28 vorgesehen.
- Fig. 5 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel der Befestigungsschiene 2b mit Anlängungen 24 und einer daran vorgesehen Materialverjüngung 25. Dieses Ausführungsbeispiel der Schiene 2b ist dazu bestimmt, an einer einzelnen Haushaltsmaschine, beispielsweise an einem Einzelherd angebracht zu werden, wobei in diesem Fall die Schiene 2b mit den Anlängungen 24 seitlich an der Haushaltsmaschine beispielsweise durch Kleben befestigt wird. Eine zusätzliche Befestigung der Schiene 2b an der Vorderseite ist gleichfalls möglich.
- Fig. 6 zeigt im Einzelnen die Arretierungselemente zum Arretieren der Blende 11 an der Schiene 2. Diese bestehen aus einem Doppelstift 13 mit einem längeren Stift 40. Der Doppelstift 13 wird an der Blende 11 und der Schiene 2 angebracht und sichert beide Bauteile gegeneinander. Durch eine sich überlagernde Bewegung, beispielsweise durch ein Ziehen und ein Festhalten kann der Doppelstift entriegelt werden und kann die Blende 11 aus ihrer jeweiligen Stellung verschwenkt werden, was für Kinder nicht möglich ist. In dieser Weise wird die Schutzfunktion der Blende 11 gewährleistet. Der Stift 40 kann eine Querbohrung aufweisen, in der eine Feder 42 angeordnet ist, so dass er nur durch die Überwindung einer Federkraft abgezogen werden kann, was die Kindersicherheit erhöht.
- Fig. 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung, bei dem keine Schiene vorgesehen ist, sondern die Abdeckblende 1 mit gitterartigen Aussparungen 19 über Arme 4 und Gelenke 3 an den beiden Seiten der Haushaltsmaschine angebracht ist. Die Gelenke 3 können an die Haushaltsmaschine angeklebt oder in sonstiger Weise daran befestigt sein. Die Arme 4 sind über Bohrungen 31 mit der Abdeckblende 1 verbunden und die Arme 4 sind im Gelenkbereich 29 schwenkbar angebracht. Das Gelenk 3 weist im Bereich 30 vorzugsweise Festanschläge auf, die den Drehwinkel auf weniger als 150° begrenzen. Zähne 10 am Gelenk 3 arbeiten mit einem Zahn 9 an einem federnden Element 6 am Arm 4 so zusammen, dass eine Arretierung in verschiedenen Schwenkpositionen möglich ist.
- Bei dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist nur die Abdeckblende 1 für die Bedienungselemente vorgesehen.
- Weitere Einzelheiten und bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung sind die Folgenden:
Die Blende 11 und die Schiene 2 sind durch die Doppelstifte 13 mit den Seitenteilen 14 über Vielkeilstifte 15 verbunden, wobei die Blende 11 und/oder die Schiene 2 im Verbindungsbereich ein oder mehrere hohlkammerförmige Ausbildungen 12 zur Erhöhung des Widerstandsmomentes gegen Verformungen haben. - An der Blende 11 und/oder der Schiene 2 sind starre und/oder elastische Elemente 6a, 6b mit gerader oder gewundener Ausgestaltung angebracht, die rastende und/oder fixierende Verbindungen zwischen diesen Teilen herstellen. Diese sind so ausgebildet, dass sie aufgrund ihrer Abmessung nicht von Kindern bedient werden können. Die rastenden Verbindungen müssen beim Auf- und Abklappen der Blende 11 entriegelt und festgehalten werden und gleichzeitig muss die Blende 11 gedreht werden.
- Die rastenden Verbindungen 6a, 6b und die Nasen 7 können gleiche oder verschiedene geometrische Formen an der Blende 11 oder Schiene 2 haben, und können direkt daran angelenkt oder über Zusatzbauteile ausgebildet sein. Eine Nase kann hinter oder in eine entsprechende Anlängung des Arms 4 und/oder der Schiene 2 eingreifen und wird damit verrastet. Die Abdeckblende 1 besteht vorzugsweise aus einem klaren oder durchsichtigen Material und ist drehbar gelagert. Die Abdeckblende 1 kann aus ihrem unteren Totpunkt nur um weniger als 180° nach oben gedreht werden, was durch eine entsprechende Ausgestaltung erreicht wird. Die Abdeckblende 1 kann dann, wenn sie um mehr als 45° nach oben gedreht wurde und herunterfallen gelassen wird, selbständig in ihren unteren Totpunkt zurückfallen und dort verriegeln. Die Abdeckblende 1 geht zwischen ihrem unteren Totpunkt und einem Winkel von 25° nach oben eine rastende Verbindung ein. Diese kann nur von Hand durch eine zwei- oder mehrteilige Bewegung gelöst werden, was von Kindern nicht vollzogen werden kann.
- Die gitterartigen Bauteile der Schutzvorrichtung können aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, vorzugsweise bestehen sie aus Kunststoffpritzgussteilen.
- Die Seitenteile 4 sind mit Stiften 15 und/oder angelenkten Hülsen 16 axial verschiebbar an der Blende 11 befestigt. Die Verbindung der Blende 11 mit den Seitenteilen 14 erfolgt über übergreifende Hülsen 16 mit Vielkeilbereichen 18, die anstatt der normalerweise vorgesehenen Stifte 15 vorgesehen sein können.
- Der Doppelstift 13 kann durch einen einfachen Stift mit entsprechender Geometrie ersetzt sein und mit entsprechenden Aussparungen an der Schiene 2 und/oder der Blende 11 zusammenwirken, damit eine feste jedoch lösbare und/oder drehbare Verbindung erzielt wird. Der Doppelstift 13 kann aus einem oder mehreren Teilen bestehen.
- Die Blende 11, die Seitenteile 14 und die Abdeckblende 1 können unterschiedliche geometrische Aussparungen 19 mit und ohne abgerundeten Ecken aufweisen und vollflächig sein oder mit Stegen 20 ausgebildet sein, die die Biegesteifigkeit erhöhen.
- Die verschiedenen Bauteile können aus unterschiedlich harten Materialien hergestellt sein, um Kaltverschweißungen zwischen den Einzelteilen zu vermeiden.
- An der Blende 11 und/oder der Schiene 2 können Anlängungen und/oder Aussparungen, Hinterschnitte und Verzahnungen 45 vorgesehen sein, die zwischen den Einzelteilen eine Feder-Nut-Verbindung zur Widerstandserhöhung bilden.
- An der Blende 11 und/oder den Seitenteilen 14 können vorstehende Elemente 21, 22 angeordnet, die ineinander oder hintereinander greifen, wenn die Seitenteile 14 an die Blende 11 formflüssig angeklappt werden, so dass ein Verrutschen der Seitenteile 14 gegenüber der Blende 11 im unteren Totpunkt, das heißt im nach unten abgeklappten Zustand verhindert ist. Diese Verriegelung kann nur durch ein zwangsweise erfolgendes Verformen der Blende 11, der Seitenteile 14 und/oder des Stiftes 15 bei gleichzeitiger axialer Verschiebung aufgehoben werden.
- Das Gelenk 3 kann über ein Doppelklebeband und/oder einen Klebstoff 23 an einer oder mehreren Seiten der Haushaltsmaschine befestigt sein.
- Die Laschen 33 an der Blende 11 können konisch ausgebildet sein, um eine leichtere Führung der Laschen 33 in die Aussparung 34 der Schiene 2 zu ermöglichen.
- Der Doppelstift 13 kann an einem oder beiden Stiftenden 40 eine Querbohrung 44 aufweisen, die zusammen mit dem Federelement 24 und dem Stift 25 in der Querbohrung 44 eine Einheit bildet und damit ein Herausziehen des Doppelstiftes 13 auf der Schiene verhindert. Der Doppelstift 13 kann im Bereich der Schiene 2 eine zusätzliche Abstützung haben.
- Die Abdeckblende 1, die Blende 11 und die Seitenteilte 14 können verschiedene Geometrien haben, vorzugsweise sind sie rechtwinklig ausgebildet.
Claims (12)
1. Schutzvorrichtung für eine Haushaltsmaschine,
insbesondere einen Küchenherd mit einer Halteeinrichtung zum
festen Anbringen am oberen Bereiche und/oder an der
Oberseite der Haushaltsmaschine oder einer diese an ihrer Oberseite
aufnehmenden Küchenarbeitsplatte, gekennzeichnet durch eine
Abdeckblende (1), die um eine horizontale Achse zwischen
einer Position, in der sie die an der Oberseite der
Haushaltsmaschine befindlichen Bedienungselemente abdeckt, und
einer davon versetzten Position, in der die
Bedienungselemente zugänglich sind, schwenkbar an der Halteeinrichtung
angebracht ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung eine Schiene (2, 2b)
ist, die über die gesamte Vorderseite der Haushaltsmaschine
verläuft.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schiene (2) als Winkelschiene ausgebildet
und an die Haushaltsmaschine geklebt ist.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schiene (2b) mit seitlichen
Verlängerungen versehen ist, mit denen sie an den Seiten der
Haushaltsmaschine angebracht wird.
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung aus seitlichen Armen (4)
besteht, die in Gelenken (3) schwenkbar sitzen, die an den
Seiten der Haushaltsmaschine angebracht werden.
6. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abdeckblende (1) in ihrer die
Bedienungselemente abdeckenden Position durch Arretierungselemente an
der Schiene oder den Armen und Gelenken (3, 4) arretierbar
ist.
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Arretierelemente federnde Elemente (6a,
6b) sind, die an der Schiene (2, 2a, 2b) ausgebildet sind
und an Nasen (7) in Nuten (8) anliegen, die in der
Abdeckblende (1) an Stellen vorgesehen sind, die den Stellen
entsprechen, an denen die federnden Elemente (6a, 6b)
vorgesehen sind, derart, dass die federnden Elemente (6a, 6b) durch
die Nuten (8) hindurchgehen können, wenn sie von Hand leicht
verformt werden.
8. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abdeckblende (1) in ihrer die
Bedienungselemente abdeckenden Position durch eine Zahnreihe (10), die
am Gelenk (3) ausgebildet ist, und durch einen federnden
Zahn (9) arretierbar ist, der an den Armen (4) ausgebildet
ist.
9. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass an der Schiene eine Blende (11) zum
Abschirmen der Oberseite der Haushaltsmaschine, insbesondere des
Kochfeldes eines Küchenherdes angelenkt ist, an deren
Seitenrändern flügelartige Seitenteile (14) gelenkig angebracht
sind.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Blende (11) und die Schiene (2) durch
einen Doppelstift (13) lösbar miteinander arretiert sind,
der an wenigstens einem Stiftende eine Querbohrung (44)
aufweist und an dem ein Federelement (42) und ein Stift
angeordnet sind.
11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schiene (2) teilweise als Hohlprofil mit
hohlkammerförmigen Ausbildungen (12) geformt ist.
12. Schutzvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Blende (11) und die Schiene (2) über eine
Nut- und Federverbindung (45) miteinander verbunden sind.
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| DE2002117048 DE10217048B4 (de) | 2002-04-17 | 2002-04-17 | Schutzvorrichtung für eine Haushaltsmaschine |
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- 2002-04-17 DE DE2002117048 patent/DE10217048B4/de not_active Expired - Fee Related
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Representative=s name: KOTITSCHKE & HEURUNG PARTNERSCHAFT, DE Representative=s name: KOTITSCHKE & HEURUNG PARTNERSCHAFT MBB PATENT-, DE Representative=s name: KOTITSCHKE & HEURUNG PARTNERSCHAFT MBB, DE Representative=s name: DR. RALF KOTITSCHKE, DE |
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