DE10217997A1 - Flüssigkeitstank in Doppelwandausführung mit optischer Füllstands- und Leckerkennung - Google Patents
Flüssigkeitstank in Doppelwandausführung mit optischer Füllstands- und LeckerkennungInfo
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Abstract
Flüssigkeitstank in Doppelwandausführung mit optischer Füllstands- und Leckerkennung. Bei den seither üblichen Doppelwandtanks wird in der Regel sowohl die Füllstandsanzeige des Tankinhaltes wie auch die Überwachung des Leckerkennungsraumes durch jeweils ein gesondertes Anzeigegerät vorgenommen. Durch die Erfindung können diese Aufgaben auf einfachere Art ohne solche Anzeigegeräte erfüllt werden. Außerdem können Beschädigungen der Tankaußenwände einfacher lokalisiert werden. DOLLAR A Obiger Tank besteht aus einem Innentank und einem Außentank, welcher den Innentank mindestens im gesamten füllstandsbeaufschlagten Bereich vollständig und fest verbunden umschließt. Zwischen dem Innentank und dem Außentank ist ein Zwischenraum angeordnet, der als Leckerkennungsraum dient. Mindestens die senkrechten Wände beider Tanks sind transluzent. DOLLAR A Durch entsprechende Ausführung und Anordnung sowohl der Tankwände wie auch der dazwischenliegenden Abstandselemente wird erreicht, dass ohne besondere Anzeigegerät die Pegelstände sowohl der Tankfüllung wie auch der Leckflüssigkeit optisch gut sichtbar und unterscheidbar sind. DOLLAR A Um eventuelle Beschädigungen an den Tankaußenwänden einfach lokalisieren zu können, werden die Wandeigenschaften so gestaltet, dass sie bei starker Schlagbeanspruchung nicht splittern, sondern nur an der direkten Schlagstelle eine Beschädigung durch deutlich sichtbare Mikrorissbildung anzeigen und so Maßnahmen zur Umweltschadensverhinderung ermöglichen. DOLLAR A Vorliegende Tanks ...
Description
Flüssigkeitstanks für wassergefährdende Flüssigkeiten werden aufgrund der Sicherheitsvor
schriften vielfach in Doppelwandausführung ausgeführt.
Hierbei dient die äußere Wand (1) als Auffangtank. Der Zwischenraum zwischen Außenflä
che Innenwand (2) und Innenfläche Außenwand dient hierbei als Leckerkennungsraum (3).
Der Füllstand des Tankinhalts wir hierbei in der Regel durch ein gesondertes Anzeigegerät
angezeigt. In ähnlicher Weise geschieht dies meistens durch ein zweites Anzeigegerät für
den Leckerkennungsraum bzw. bei Beschädigung des Innentanks dort eingedrungene Leck
flüssigkeit aus dem Innentankinhalt.
Bekannt ist auch die Möglichkeit zur Leckerkennung die Außenwand transluzent auszufüh
ren, sodass dadurch das zweite Anzeigegerät ersetzt werden kann.
Scheinbar naheliegend ist deshalb auch die Möglichkeit, die Innenwand transluzent auszu
führen und dadurch das Anzeigegerät für den Tankinhalt zu ersetzen.
Dieses angestrebte Ziel wurde jedoch bisher nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit er
reicht, weil dies die optischen Gesetze der Reflektion und Brechung des Lichts durch ver
schiedene Medien und Materialschichten nicht ohne weiteres zulassen.
Durch eine zielorientierte Entwicklung und Versuche wurde nun ein Weg gefunden, durch
den diese Schwierigkeiten überwunden werden können und eine zuverlässige und deutliche
optische Erkennung und Überprüfung sowohl des Tankfüllstandes, wie auch von Leckflüs
sigkeit ohne gesonderte Anzeigegeräte sichergestellt werden kann.
Voraussetzung hierzu ist, dass beide Pegelstände gut sichtbar sind, sich aber gegeneinan
der im Helligkeitsgrad des Füllbildes und in der Bildschärfe des oberen Pegelrandes deutlich
unterscheiden.
Diese Eigenschaften müssen mindestens in allen den Tankwandbereichen sichergestellt
sein, in denen sowohl der Füllstand wie auch eventuell aus dem Innenbehälter ausgetretene
Leckflüssigkeit sichtbar sein muss. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Tankseiten
wände.
Konstruktiv erreicht werden diese Eigenschaften im vorliegenden Fall durch folgende techni
schen Merkmale:
- a) Außenwand (1), Innenwand (2) und Abstandselemente (4) sind gut transluzent. Sie sind jedoch nicht glasklar, sondern enthalten gebrochenes Licht.
- b) Für alle diese Teile wird gleicher, gut transluzenter glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) verwendet, der aus identischen Grundkomponenten besteht und im gleichen Verfahren verarbeitet wird.
- c) Die Schichtdicken sowohl der Außenwand (1) wie auch der Innenwand (2) und des Le ckerkennungsraumes (3) müssen in sich möglichst konstant sein. Dagegen können sie jedoch gegeneinander zweckbedingt abweichen.
- d) Die Schichtdicke sowohl der Außenwand (1) wie auch der Innenwand (2) soll wegen der Erhaltung der guten Transluzenz 10 mm nicht übersteigen. Aus dem gleichen Grund soll die Schichtdicke des Leckerkennungsraumes 100 mm nicht übersteigen. Letztere soll auch 0,1 mm nicht unterschreiten, da sonst der ungehinderte Fluss von Leckageflüssig keit nicht mehr sichergestellt ist.
Sofern bestimmte Verhältnisse es erfordern sollten, so kann ohne großen Fertigungs-
Mehraufwand eine noch weitere Erkennungsverbesserung der Flüssigkeitspegelstände da
durch erreicht werden, dass im Tankseitenbereich die Innenwand mit einem oder mehreren
einige Zentimeter breiten senkrecht angeordneten, undurchsichtigen Farbstreifen versehen
wird. Dadurch wird die optische Trennung zwischen Tankinhalt und Leckflüssigkeit noch
weiter optimiert.
Die der Neuerung zugrunde liegenden Aufgaben werden durch die Lehre des Hauptan
spruchs in Verbindung mit den Unteransprüchen gelöst. Zeichnerisch erläutert wird die Neu
erung durch die Fig. I bis III, in denen jeweils die grundsätzlichen Details dargestellt sind.
Die Zeichnungen zeigen hierbei in
Fig. Ia, b, c: Gesamttank in 3 Hauptansichten;
Fig. II: Schnitt A-A aus Fig. I;
Fig. III: Schnitt B-B aus Fig. I.
Ein geschlossener oder oben offener Tank besteht aus jeweils transluzenten Seitenwänden
(5), Boden (6) und ggf. Dach (7).
Hierbei sind mindestens der Boden und die Seitenwände doppelwandig. Da das Dach i. d. R.
nicht flüssigkeitsbeaufschlagt ist, kann es in diesem Fall auch einwandig ausgeführt sein.
Alle flüssigkeitsbeaufschlagten Flächen müssen dagegen doppelwandig sein, d. h. Außen-
und Innenwand sind mindestens an mehreren über ihrer gesamten Fläche verteilten Punkten
fest miteinander verbunden. Die sich dadurch ergebenden Innen- bzw. Außentanks müssen
jeweils in sich dicht sein. Die gegenseitigen Abmessungen sind so zu wählen, dass zwischen
der Außenfläche des Innentanks und der Innenfläche des Außentanks ein Zwischenraum (3)
vorhanden ist, der als Leckerkennungsraum dient.
Im Boden- und Dachbereich (6 + 7) kann ggf. auf die Transluzenz der Materialien verzichtet
werden, weil diese Bereiche i. d. R. keinen Einfluss auf die optische Erkennung des Tankin
halts bzw. der Leckflüssigkeit haben.
Der Abstand zwischen den Tankaußenwänden (1) und den Tankinnenwänden (2) wird durch
Abstandselemente (4) erreicht, die sowohl kraftschlüssig mit den Tankaußen- bzw. Innen
wänden verbunden sein können oder aber lose auf diesen aufstehen. Über die Ausbildung
dieser Abstandselemente entscheidet die Zweckmäßigkeit. Hierbei ist auch zu beachten,
dass der ungehinderte Fluss der Leckflüssigkeit erhalten bleibt.
Ein weiterer Sicherheitsgewinn für die beschriebenen Tanks wird dadurch erreicht, dass
mindestens für den gesamten Außentank ein glasfaserverstärkter Kunststoff verwendet wird,
der auch die Eigenschaft hat, dass er bei starker Schlagbeanspruchung nicht splittert, son
dern nur an der direkten Schlagstelle durch deutlich sichtbare Mikrorissbildung (Weißbruch)
reagiert. Solche Werkstoff-Formulierungen sind allgemein bekannt.
Dadurch ist ein praktisch vollständiger Schutz des Innenbehälters bei Schlagbeanspruchung
gegeben. Außerdem können eventuelle gewaltsame Beschädigungen des Außenbehälters
leicht erkannt und ohne Beeinträchtigung des Innenbehälters repariert werden.
Tanks in der vorliegenden Bauart erreichen einen sehr hohen Sicherheitsgrad und sind
trotzdem verhältnismäßig einfach und preiswert.
Besonders gut eignen sie sich für wassergefährdende Flüssigkeiten.
Claims (8)
1. Flüssigkeitstank in Doppelwandausführung mit optischer Füllstands- und Leckerkennung,
dadurch gekennzeichnet, dass er aus glasfaserverstärktem Kunststoff besteht und dass
sowohl die Außenwand (1) wie auch die Innenwand (2) und die Abstandselemente (4)
mindestens in den Bereichen, in denen Leckageflüssigkeit aus dem Innenbehälter sicht
bar sein muss, gut transluzent (durchscheinend), jedoch nicht glasklar sind und sich
hierin gegenseitig entsprechen. Diese Eigenschaften werden dadurch erreicht, dass die
se Bauteile aus identischen Werkstoff-Grundkomponenten bestehen und im gleichen
Verfahren hergestellt werden.
2. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Dach (7)-
bzw. Bodenbereich (6) oder aber beide nicht transluzent sind und deshalb nicht zwingend
aus den selben Grundkomponenten bestehen und im gleichen Verfahren hergestellt sein
müssen.
3. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Tankseiten
bereich die Innenwand mit einem oder mehreren einige Zentimeter breiten, senkrecht
angeordneten, undurchsichtigen Farbstreifen versehen ist.
4. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichtdicke
des Leckerkennungsraumes (3) im Bereich zwischen 0, 1 und 100 mm liegt.
5. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstands
elemente (4) so ausgebildet sind, dass sie den ungehinderten Fluss von Leckflüssigkeit
nach allen Richtungen gewährleisten.
6. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstands
elemente (4) sowohl kraftschlüssig mit den angrenzenden Wandflächen verbunden sein
können oder aber lose auf diesen aufstehen.
7. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens für
den gesamten Außentank ein glasfaserverstärkter Kunststoff verwendet wird, der auch
die Eigenschaft hat, dass er bei starker Schlagbeanspruchung nicht splittert, sondern nur
an der direkten Schlagstelle durch deutlich sichtbare Mikrorissbildung (Weißbruch) rea
giert.
8. Flüssigkeitstank nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass er aus anderen
Werkstoffen besteht, die die beschriebenen oder ähnliche Eigenschaften aufweisen.
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