DE10216349C1 - Gehäuse für eine Airbageinrichtung mit Gehäuseversteifungen - Google Patents
Gehäuse für eine Airbageinrichtung mit GehäuseversteifungenInfo
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Abstract
Ein Gehäuse für eine einen Gassack und einen Gasgenerator umfassende Airbageinrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einer rechteckigen Außenkontur mit zwei Längswänden, zwei Stirnwänden und einem Gehäuseboden, die einen Gehäuseinnenraum umschließen, wobei an dem Gehäuse der Hauptbelastungsrichtung des Gehäuses entgegenwirkende Versteifungen vorgesehen sind, ist dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (10) wenigstens eine sich über seine Längswände (11) erstreckende, in einer Höhenlinie senkrecht zur Aufweitungsrichtung des Gehäuses (10) verlaufende Versteifungsfläche (17) ausgebildet ist, deren Breite, ausgehend von den Stirnwänden (40) des Gehäuses (10) zu dessen Mitte hin, zunimmt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine einen Gassack
und einen Gasgenerator umfassende Airbageinrichtung in
einem Kraftfahrzeug mit einer rechteckigen Außenkontur mit
zwei Längswänden, zwei Stirnwänden und einem Gehäuseboden,
die einen Gehäuseinnenraum umschließen, wobei an dem
Gehäuse der Hauptbelastungsrichtung des Gehäuses
entgegenwirkende Versteifungen vorgesehen sind.
Ein Gehäuse mit den vorgenannten Merkmalen ist in der DE 197 03 787 A1
beschrieben. Soweit bei insbesondere aus
Kunststoff hergestellten Gehäusen das Problem auftritt, daß
sich aufgrund des nach Auslösung des Gasgenerators
kontinuierlich ansteigenden und auf die Gehäusewände
einwirkenden Druckes insbesondere die Längswände des
Gehäuses nach außen aufweiten, ist bei dem bekannten
Gehäuse vorgeschlagen, daß zum einen die Längswände des
Gehäuses mehrwandig ausgeführt sind und daß zusätzlich auf
ihrer Außenseite bzw. Außenkontur die Längswände mit deren
Aufweitung entgegenwirkenden Versteifungsrippen versehen
sind. Die Versteifungsrippen sind dabei so angeordnet, daß
sie von der Oberseite des nach oben offenen Gehäuses zu
dessen geschlossener Bodenseite verlaufen, wobei V-förmige
Rippen mit kreisbogenförmigen Versteifungsrippen kombiniert
sind oder auch die Versteifungsrippen eine wabenförmige
Struktur ausbilden.
Mit dem bekannten Gehäuse ist noch der Nachteil verbunden,
daß der fertigungstechnische Aufwand für die sowohl
mehrwandige Ausbildung der Längswände, aber auch für die
Ausbildung der eine komplexe Struktur aufweisenden
Versteifungsrippen vergleichsweise hoch ist, und der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse mit
den gattungsgemäßen Merkmalen in seiner Ausbildung zu
vereinfachen und gleichzeitig eine ausreichende
Widerstandsfähigkeit gegen eine Aufweitung der Gehäusewände
einzurichten.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen aus dem
Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung
nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß an dem
Gehäuse wenigstens eine sich über seine Längswände
erstreckende, in einer Höhenlinie senkrecht zur
Aufweitungsrichtung des Gehäuses verlaufende
Versteifungsfläche ausgebildet ist, deren Breite ausgehend
von den Stirnwänden des Gehäuses zu dessen Mitte hin
zunimmt und in der Gehäusemitte ein Maximum erreicht.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß zunächst
die Längswände als einteilige Wände ausgeführt werden
können, wobei die Herstellung der in ihrer Anordnung und
Ausbildung einfach strukturierten Versteifungsflächen
vereinfacht ist; trotz der einfachen Struktur erfolgt
insbesondere in dem am meisten gegen Ausbauchung
gefährdeten mittleren Bereich der Längserstreckung des
Gehäuses eine sehr wirksame Versteifung der Längswände,
weil die wenigstens eine Versteifungsfläche hier mit einem
Maximum ausgelegt ist.
Aus der US 6 123 358 A ist ein Gehäuse für eine
Airbageinrichtung bekannt, an dessen oberem Rand eine
umlaufende Flanschfläche angeordnet ist, deren Breite sich
über die Länge des Gehäuses zum Zwecke der Anbringung von
Befestigungslöchern ändert.
Nach unterschiedlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung,
kann vorgesehen sein, daß sich die Materialstärke der
jeweiligen Versteifungsfläche über deren Verlauf entlang
der Längswände des Gehäuses ändert. Es können über die Höhe
des Gehäuses mehrere sich über dessen Längswände
erstreckende Versteifungsflächen angeordnet sein, und es
können die mehreren Versteifungsflächen jeweils eine
unterschiedliche Materialstärke aufweisen.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Längswände des Gehäuses sich zur Mitte
des Gehäuses hin unter Verringerung ihres Abstandes zur
Gehäuselängsachse verjüngen und die über die Längswände
außenliegend verlaufenden Versteifungsflächen mit ihrem
Außenrand die rechteckige Außenkontur des Gehäuses
ausbilden; hierdurch erhält der Innenraum des Gehäuses eine
in etwa knochenförmige Gestalt. Durch die Einschnürung der
Längswände in dem mittleren Bereich des Gehäuses wird die
Stabilität des Gehäuses bereits vergrößert, wobei die außen
verlaufenden Versteifungsflächen die Steifigkeit der
Längswände noch erhöhen. Bei dieser Ausführung wird der in
das Gehäuse einzulegende Gassack vorwiegend in den beiden
äußeren Endbereichen des knochenförmigen Gehäuseinnenraumes
eingefaltet, womit eine schnellere Entfaltung des Gassackes
aus dem Gehäuse heraus verbunden ist. Hierbei kann zunächst
vorgesehen sein, daß sich die Längswände über ihre gesamte
Höhe zur Gehäusemitte hin verjüngen, insoweit als
Längswände also einheitlich ausgebildet sind.
In diesem Fall kann vorgesehen sein, daß eine
Versteifungsfläche den oberen Rand des Gehäuses bildet und
eine weitere Versteifungsfläche mit Abstand dazu an der
Außenseite des Gehäuses verläuft. Hierbei ist nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß die
außenliegende Versteifungsfläche einen außen um das Gehäuse
verlaufenden, über die Kontur der Längswände und der
Stirnwände vorspringenden Flansch ausbildet.
In einer Abwandlung der vorstehenden Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, daß die Längswände des Gehäuses
in den beiden, an die Stirnwände anschließenden
Endbereichen mit einer unterhalb eines oberen Randbereiches
nach innen einspringenden Stufe ausgebildet sind und sich
Randbereich zur Gehäusemitte hin verjüngen und in dem
verjüngten Bereich einen über seine Höhe gradlinigen
Wandbereich bilden.
In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß die in den beiden an die Stirnwände
anschließenden Endbereichen mit einem geradlinigen Verlauf
ausgebildeten Längswände sich zur Mitte des Gehäuses hin
mit einem Teil ihrer Höhe unter Ausbildung einer in den
Gehäuseinnenraum einspringenden Stufe verjüngen und die
Versteifungsfläche gehäuseinnenseitig an der Stufe
ausgebildet ist; hierbei ergibt sich keine knochenförmige
Gestalt des Gehäuseinnenraumes, vielmehr ist der
Gehäuseinnenraum als einheitlicher, im wesentlichen
weiterhin rechteckiger Innenraum ausgebildet. In diesem
Fall erfolgt die Versteifung der Längswände des Gehäuses
durch deren unter gleichzeitiger Ausbildung einer Stufe
sich zur Längsachse des Gehäuses hin verengenden Verlauf.
Hierbei kann vorgesehen sein, daß sich die
gehäuseinnenseitig ausgebildete Versteifungsfläche in einem
am Gehäuse außenseitig umlaufenden Flansch fortsetzt.
Soweit bei den Ausführungsbeispielen der Erfindung die
außenliegenden Versteifungsflächen oder deren Fortsetzung
von der Gehäuseinnenseite her jeweils einen außen
umlaufenden Flansch ausbilden, ist vorgesehen, daß der
außenseitig um das Gehäuse verlaufende Flansch an den
Stirnwänden des Gehäuses einen Vorsprung ausbildet und zur
Befestigung des Gehäuses eingerichtet ist.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Stirnwände des
Gehäuses an den Längswänden mit einem kurvenförmigen
Übergang angeschlossen sind und die außenliegenden
Versteifungsflächen mit ihrem Außenrand die rechteckige
Außenkontur des Gehäuses ausbilden; hiermit wird die
Stabilität des Gehäuses insgesamt erhöht.
Vorzugsweise wird das Gehäuse als Tiefziehteil oder als
Spritzgußteil gefertigt.
Soweit üblicherweise der in das Gehäuse einzufaltende
Gassack zu seiner Befestigung sowie zur Halterung eines im
Inneren des Gassacks angeordneten Gasgenerators ein
Diffusorteil umfaßt, ist eine Gehäuseanordnung mit
Diffusorteil aus der US 5 613 704 bekannt; hierbei ist das
Diffusorteil als rohrförmiger Körper ausgebildet und
dementsprechend aufwendig in den Gassack einzubringen und
an dem Gehäuse zu befestigen. Zur Vereinfachung der
Diffusoranordnung schlägt die Erfindung vor, daß das
Diffusorteil zweiteilig mit zwei formschlüssig miteinander
verbindbaren Teilen ausgebildet ist und beide Teile des
Diffusorteils beim Einlegen der Gassackeinheit jeweils mit
dem Gehäuse verklipsbar sind; hierbei kann vorgesehen sein,
daß die Klipsverbindung zwischen Diffusorteilen und Gehäuse
zusätzlich durch eine Schraube sicherbar ist.
Nach unterschiedlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung
kann das Diffusorteil aus zwei in seiner Längsachse
geteilten oder auch in seiner Querrichtung geteilten
Hälften bestehen, die nach Einlegen des Gasgenerators
jeweils zusammenfügbar sind.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß das Diffusorteil aus
zwei in seiner Längsachse geteilten Hälften besteht, die an
einer Scharnierlinie miteinander verbunden und nach
Einlegen des Gasgenerators gegeneinander klappbar sind.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, daß das plattenförmige Diffusorteil an seinen
beiden äußeren Enden jeweils einen aufstehenden Halter zur
formschlüssigen Aufnahme des Endes des Gasgenerators und in
seinem Mittelteil einen die im Mittelbereich des
Gasgenerators angeordneten Gasausströmöffnungen
übergreifenden und abdeckenden Haubenbereich aufweist.
Hiermit ist der Vorteil einer leichten und gewichtsparenden
Ausbildung des Diffusorteils verbunden, welches zudem in
einfacher Weise montierbar ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Gehäuse mit darin eingelegtem Diffusorteil in
einer Draufsicht,
Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3 den Gegenstand der Fig. 1 im Schnitt nach Linie
III-III in Fig. 1
Fig. 4 den Gegenstand der Fig. 1 im Schnitt nach Linie
IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 das Gehäuse mit eingelegtem Diffusorteil in einer
anderen Ausführungsform in Draufsicht,
Fig. 6 den Gegenstand der Fig. 5 in Seitenansicht.
Fig. 7 den Gegenstand der Fig. 5 im Schnitt nach Linie
VII-VII in Fig. 5,
Fig. 8 den Gegenstand der Fig. 5 im Schnitt nach Linie
VIII-VIII in Fig. 5
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform des Gehäuses in
Draufsicht,
Fig. 10 den Gegenstand der Fig. 9 im Schnitt nach Linie X
-X in Fig. 9,
Fig. 11 den Gegenstand der Fig. 9 im Schnitt nach Linie
XI-XI in Fig. 9,
Fig. 12 ein Diffusorteil mit Gasgenerator in einer
Einzeldarstellung in Draufsicht vor der
Endmontage,
Fig. 13 den Gegenstand der Fig. 12 in einer anderen
Ausführungsform,
Fig. 14 den Gegenstand der Fig. 13 in Seitenansicht,
Fig. 15 ein weiteres Ausführungsbeispiel des Diffusors
mit Gasgenerator vor der Endmontage in
Seitenansicht,
Fig. 16 den Gegenstand der Fig. 15 in montiertem Zustand.
Das zunächst in den Fig. 1 und 2 dargestellte Gehäuse 10
für eine Airbageinrichtung besteht aus Längswänden 11 und
diese verbindenden Stirnwänden 40, wobei das Gehäuse 10
einen Boden 12 umfaßt; an seiner Oberseite ist das Gehäuse
10 offen dargestellt; hier sind ggf. nicht dargestellte
Abdeckklappen anzubringen. Im Inneren des Gehäuses ist ein
später noch zu beschreibendes Diffusorteil 13 eingelegt,
welches einen Gasgenerator 14 haltert und gemeinsam mit dem
Gasgenerator 14 in einen Gassack 42 derart eingelegt ist,
daß der Gassack 42 zwischem dem Diffusorteil 13 und dem
Gehäuse 10 eingeklemmt und dadurch befestigt ist; das
Diffusorteil ist vorzugsweise mit dem Gehäuse 10 durch
entsprechend angeordnete Clipsverbindungen verbunden.
Wie sich im einzelnen aus Fig. 1 ergibt, sind die
Stirnwände 40 an die Längswände 11 mit einem kurvenförmigen
Übergang angeschlossen, wobei sich die Längswände 11 zur
durch die Mittenlinie 15 bezeichneten Gehäusemitte hin
unter Verringerung ihres Abstandes zur Gehäuselängsachse 16
verjüngen, so daß der Gehäuseinnenraum eine insgesamt
knochenförmige Ausgestaltung mit an die Stirnwände 40
anschließenden außenliegenden Erweiterungen und einer
mittleren Einengung erhält. Wie sich aus einem Vergleich
der unterschiedliche Schnittebenen darstellenden Fig. 3
und 4 ergibt, erstrecken sich über die Längswände 11 in
deren Längsrichtung in einer Höhenlinie senkrecht zur
Aufweitungsrichtung des Gehäuses 10 verlaufende
Versteifungsflächen, von denen eine Versteifungsfläche 17a
den oberen Rand des Gehäuses 10 bildet und eine weitere
Versteifungsfläche 17b mit Abstand dazu an der Außenseite
des Gehäuses 10 verläuft. Die beiden äußeren
Versteifungsflächen 17a, 17b bilden dabei einen außen um
das Gehäuse verlaufenden Flansch 18, der im Bereich der
Stirnwände 40 mit einem Vorsprung 19 weiter über die
Stirnwände 40 vorspringt, so daß in dem Vorsprung 19
Befestigungslöcher 20 ausgebildet sein können, mit denen
das Gehäuse 10 im Fahrzeug befestigbar ist. Soweit die
Längswände 11 zur Gehäusemitte 15 hin sich verjüngen wird
der zunehmende Abstand zur rechteckigen Außenkontur des
Gehäuses durch die Versteifungsflächen 17a, 17b dadurch
ausgeglichen, daß die Versteifungsflächen 17a, 17b in ihrer
Breite entsprechend der Verengung der Längswände 11
zunehmen und so in der Gehäusemitte 15 ein Maximum
erreichen. Durch die Versteifungsflächen einerseits wie
auch durch den stetig bogenförmigen Verlauf der Längswände
11 andererseits sind die Längswände 11 insbesondere in
ihrem mittleren Bereich ausreichend versteift.
Das in den Fig. 5 bis 8 dargestellte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem zu den Fig. 1 bis 4
ausführlich beschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch, daß
die Längswände 11 des Gehäuses 10 in den beiden an die
Stirnwände 40 anschließenden Endbereichen mit einer
unterhalb eines oberen Randbereiches 21 nach innen
einspringenden Stufe 22 ausgebildet sind (Fig. 7, 8),
wobei sich die dadurch strukturierten Längswände 11 zur
Gehäusemitte 15 hin derart verjüngen, daß sich im Bereich
der Gehäusemitte 15 ein über die Höhe der Längswand 11
erstreckender geradliniger Wandbereich ergibt, mithin also
die Abstufung zwischen Randbereich 21 und Stufe 22
aufgehoben ist.
Bei dem in den Fig. 9 bis 11 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist von der knochenförmigen
Ausgestaltung des Gehäuseinnenraumes gemäß den Fig. 1
bis 8 abgegangen, wobei die Längswände 11 in den beiden an
die Stirnwände 40 anschließenden Endbereichen einen über
ihre Höhe geradlinigen Verlauf aufweisen, so daß sich in
diesen Bereichen eine trogförmige Gestalt des
Gehäuseinnenraumes ergibt. Soweit sich die Längswände 11
nun zur Gehäusemitte 15 hin verjüngen, erfolgt diese
Verjüngung nur über einen Teil der Höhe der Längswände 11
unter Ausbildung einer nach innen einspringenden Stufe 22,
so daß die den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1
bis 8 entsprechende Versteifungsfläche 17 im Inneren des
Gehäuses 10 an der Stufe 22 ausgebildet ist.
In den Fig. 12 bis 16 schließlich ist jeweils das
Diffusorteil 13 im Hinblick auf die Montage des
Gasgenerators 14 in dem Diffusorteil 13 dargestellt, wobei
das Diffusorteil vorteilhaft als Spritzgußteil gefertigt
ist.
Wie sich hierzu im einzelnen aus Fig. 12 und 13
entnehmen läßt, ist das Diffusorteil jeweils zweiteilig mit
Einzelteilen 41 ausgebildet, wobei diese Einzelteile 41
gemäß Fig. 12 aus in der Längsrichtung des Diffusorteils 13
geteilten Hälften oder entsprechend Fig. 13 aus in der
Querrichtung des Diffusorteils 13 geteilten Hälften
bestehen können. Entsprechend ihrer Teilung werden die
beiden Teile 41 des Diffusorteils 13 nach dem Einlegen des
Gasgenerators 14 zusammengefügt. Wie nicht weiter
dargestellt ist, werden beide Teile 41 des Diffusorteils 13
jeweils mit dem Gehäuse 10 verrastet, wobei eine
entsprechende Clipsverbindung zusätzlich durch eine
Schraube 31 gesichert werden kann (Fig. 16). Das jeweilige
Zusammenfügen der Teile 41 des Diffusorteils 13 ist durch
entsprechend angedeutete Montagepfeile 29 verdeutlicht.
Wie sich hierzu aus Fig. 14 ergibt, ist das Diffusorteil 13
zweckmäßig in Form eines flachen Bodenbleches 25
ausgebildet, an dessen äußeren Enden jeweils ein Halter 26
zur Aufnahme des zugeordneten Endes des Gasgenerators 14
angeordnet ist. Soweit die bei dem Gasgenerator 14
ausgebildeten Gasauströmöffnungen 28 in dessen
Mittenbereich angeordnet sind, ist an dem Bodenblech 25 des
Diffusorteils 13 ein den Gasgenerator 14 mit seinen
Gasausströmöffnungen 28 übergreifender Haubenbereich 27
ausgebildet, der in Längsrichtung des Diffusorteils 13
offen ist, so daß das aus dem Gasgenerator 14 ausströmende
Gas durch den Haubenbereich 27 umgelenkt wird und an dessen
Stirnseiten in den Gassack strömen kann.
Wie sich schließlich noch aus Fig. 15 entnehmen läßt,
können die Teile 41 des geteilt ausgebildeten Diffusorteils
13 durch eine Scharnierlinie 30 miteinander verbunden sein,
so daß sie nach dem Einlegen des Gasgenerators 13
gegeneinander geklappt und zu dem Diffusorteil 13
zusammengefügt werden.
Claims (21)
1. Gehäuse für eine einen Gassack und einen Gasgenerator
umfassende Airbageinrichtung in einem Kraftfahrzeug
mit einer rechteckigen Außenkontur mit zwei
Längswänden, zwei Stirnwänden und einem Gehäuseboden,
die einen Gehäuseinnenraum umschließen, wobei an dem
Gehäuse der Hauptbelastungsrichtung des Gehäuses
entgegenwirkende Versteifungen vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (10)
wenigstens eine sich über seine Längswände (11)
erstreckende, in einer Höhenlinie senkrecht zur
Aufweitungsrichtung des Gehäuses (10) verlaufende
Versteifungsfläche (17) ausgebildet ist, deren Breite
ausgehend von den Stirnwänden (40) des Gehäuses zu
dessen Mitte hin zunimmt und in der Gehäusemitte ein
Maximum erreicht.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Materialstärke der Versteifungsfläche (17)
über deren Verlauf längs einer Längswand (11) ändert.
3. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich über die Höhe des Gehäuses
(10) mehrere sich über dessen Längswände (11)
erstreckende Versteifungsflächen (17a, 17b) angeordnet
sind.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die mehreren Versteifungsflächen (17a, 17b) jeweils
eine unterschiedliche Materialstärke aufweisen.
5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längswände (11) des Gehäuses
(10) sich zur Mitte des Gehäuses (10) hin unter
Verringerung ihres Abstandes zur Gehäuselängsachse
(16) verjüngen und die über die Längswände (11)
außenliegend verlaufenden Versteifungsflächen (17) mit
ihrem Außenrand die rechteckige Außenkontur des
Gehäuses (10) ausbilden.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Längswände (11) über ihre ganze Höhe zur
Gehäusemitte hin verjüngen.
7. Gehäuse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Versteifungsfläche (17a) den
oberen Rand des Gehäuses (10) bildet und eine weitere
Versteifungsfläche (17b) mit Abstand dazu an der
Außenseite des Gehäuses (10) verläuft.
8. Gehäuse nach Anspruch 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die außenliegende Versteifungsfläche (17) einen
außen um das Gehäuse (10) verlaufenden, über die
Kontur der Längswände (11) und der Stirnwände (40)
vorspringenden Flansch (18) ausbildet.
9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 5 bis 8 dadurch
gekennzeichnet, daß die Längswände (11) des Gehäuses
(10) in den beiden, an die Stirnwände (40)
anschließenden Endbereichen mit einer unterhalb eines
oberen Randbereiches (21) nach innen einspringenden
Stufe (22) ausgebildet sind und sich Randbereich (21
und Stufe 22) zur Gehäusemitte hin verjüngen und in
dem verjüngten Bereich (23) einen über seine Höhe
gradlinigen Wandbereich bilden.
10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die in den beiden an die
Stirnwände (40) anschließenden Endbereichen mit einem
geradlinigen Verlauf ausgebildeten Längswände (11)
sich zur Mitte des Gehäuses hin mit einem Teil ihrer
Höhe unter Ausbildung einer in den Gehäuseinnenraum
einspringenden Stufe (22) verjüngen und die
Versteifungsfläche (17) gehäuseinnenseitig an der
Stufe (22) ausgebildet ist.
11. Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die gehäuseinnenseitig ausgebildete
Versteifungsfläche (17) in einem am Gehäuse (10)
außenseitig umlaufenden Flansch (18) fortsetzt.
12. Gehäuse nach Anspruch 8 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der außenseitig um das Gehäuse
(10) verlaufende Flansch (18) an den Stirnwänden (40)
des Gehäuses (10) einen Vorsprung (19) ausbildet und
zur Befestigung des Gehäuses (10) eingerichtet ist.
13. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnwände (40) des Gehäuses
(10) an den Längswänden (11) mit einem kurvenförmigen
Übergang angeschlossen sind und die außenliegenden
Versteifungsflächen (17) mit ihrem Außenrand die
rechteckige Außenkontur des Gehäuses (10) ausbilden.
14. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, welches als
Tiefziehteil ausgebildet ist.
15. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, welches als
Spritzgußteil ausgebildet ist.
16. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei in
dem Gehäuse ein im Inneren des Gassackes eingelegtes,
der Befestigung von Gasgenerator und Gassack dienendes
Diffusorteil festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Diffusorteil (13) zweiteilig mit zwei
formschlüssig miteinander verbindbaren Teilen (41)
ausgebildet ist und beide Teile (41) des Diffusortelis
(13) beim Einlegen der Gassackeinheit jeweils mit dem
Gehäuse (10) verklipsbar sind.
17. Gehäuse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klipsverbindung zwischen Diffusorteilen (41) und
Gehäuse (10) zusätzlich durch eine Schraube (31)
sicherbar ist.
18. Gehäuse nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Diffusorteil (13) aus zwei in
seiner Längsachse geteilten Hälften (41) besteht, die
nach Einlegen des Gasgenerators (14) zusammenfügbar
sind.
19. Gehäuse nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Diffusorteil (13) aus zwei in
seiner Längsachse geteilten Hälften (41) besteht, die
an einer Scharnierlinie (30) miteinander verbunden und
nach Einlegen des Gasgenerators (14) gegeneinander
klappbar sind.
20. Gehäuse nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Diffusorteil (13) aus zwei in
seiner Querrichtung geteilten Hälften (41) besteht,
die nach Einlegen des Gasgenerators (14) durch
Verschiebung in Längsrichtung des Diffusorteils (13)
zusammenfügbar sind.
21. Gehäuse nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das plattenförmige Diffusorteil
(13) an seinen beiden äußeren Enden jeweils einen
aufstehenden Halter (26) zur formschlüssigen Aufnahme
des Endes des Gasgenerators (14) und in seinem
Mittelteil einen die im Mittelbereich des
Gasgenerators (14) angeordneten Gasausströmöffnungen
(28) übergreifenden und abdeckenden Haubenbereich (27)
aufweist.
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