DE10215579A1 - Abschalelement für den Betonbau - Google Patents
Abschalelement für den BetonbauInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine neuartige Ausbildung eines winkelförmigen Schalungs- oder Abschalelement, insbesondere zum Abschalen von Streifenfundamenten oder Fundamentplatten aus Beton, bestehend aus einer Grundplatte und einer über eine Oberseite der Grundplatte vorstehenden Stirnplatte.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Abschalelement gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Abschalelement aufzuzeigen, welches aus einem zementgebundenen Material, beispielsweise aus Stahlbeton und/oder Faserbeton besteht und als verlorene Schalung ein rationelles Abschalen, beispielsweise von Streifenfundamenten oder Fundamentplatten ohne zusätzliches Schalungsmaterial ermöglicht.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Abschalelement entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
- Die Besonderheit der Erfindung besteht darin, daß das Abschalelement aus zwei Einzelteilen besteht, die jeweils trotz der Herstellung aus einem zementgebundenen Material ein relativ geringes Gewicht aufweisen und somit auf der Baustelle problemlos, insbesondere auch ohne aufwendige Hilfsmittel gehandhabt werden können.
- Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 ein Schalungselement gemäß der Erfindung in Seitenansicht;
- Fig. 2 die Stirnplatte des Schalungselementes der Fig. 1 in Einzeldarstellung und in Seitenansicht;
- Fig. 3 die Stirnplatte der Fig. 2 in Draufsicht;
- Fig. 4 in Einzeldarstellung und in Seitenansicht die Grundplatte des Schalungselementes der Fig. 1;
- Fig. 5 die Grundplatte der Fig. 4 in Draufsicht;
- Fig. 6 ein Schalungselement in Seitenansicht bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 7 eine weitere mögliche Ausführungsform der Grundplatte in einem Längsschnitt.
- Das in der Fig. 1 dargestellte winkelförmige Schalungselement 1 dient zusammen mit weiteren gleichartigen Schalungselementen 1 zum rationellen Abschalen von Streifenfundamenten, Fundamentenplatten oder dergleichen und wird hierzu mit den weiteren, gleichartigen Schalungselementen 1 auf einem Untergrund 2 aneinander anschließend zu einer verlorenen Schalung ergänzt. Wie in der Fig. 1 mit unterbrochenen Linien angedeutet, werden beispielsweise zum Abschalen eines Streifenfundamentes spiegelbildlich zu einer vertikalen Mittelebene M zwei Reihen von Schalungselementen 1 gebildet. Der Raum zwischen diesen Schalungselementen wird dann mit Ortbeton ausgefüllt.
- Jedes Schalungselement 1 besteht aus einer Grundplatte 3 und einer Stirnplatte 4, die an einer Seite der beispielsweise rechteckförmigen Grundplatte 2 aufrecht stehend derart gehalten ist, daß die beiden Platten 3 und 4 ein Winkelstück bzw. ein winkelförmiges Schalungselement 1 bilden. Die Grundplatte 3 und auch die Stirnplatte 4 sind aus einem zementgebundenen Material, beispielsweise aus Faserbeton oder Stahlbeton hergestellt, und zwar getrennt derart, daß die beiden Platten 3 und 4 erst auf der Baustelle zu dem winkelförmigen Schalungselement 1 miteinander verbunden werden. Hierdurch ist eine einfache rationelle Erstellung einer Gesamtschalung für Streifenfundamente, Fundamentplatten usw. möglich, da in ihren Abmessungen nur relativ kleine Einzelteile mit einem geringen Gewicht bewegt werden müssen und somit keine besonderen Hebegeräte usw. erforderlich sind. Vielmehr ist auch ein rein manuelles oder körperliches Handhaben der Schalungselemente 1 bzw. deren Teile 3 und 4 möglich, allenfalls unter Verwendung von Hilfsmitteln, die auch kleineren Bauunternehmungen oder sogar Privatpersonen zur Verfügung stehen.
- Zur Verbindung der Stirnplatte 4 mit der Grundplatte 3 ist in die Stirnplatte 4 ein aus einem Stahlblech durch Biegen hergestelltes winkelförmiges Verbindungselement 5 eingebettet, und zwar derart, daß dieses Verbindungselement 5 mit einem Schenkel 5' und mit einer Teillänge des anderen Schenkels 5" im Material der Stirnplatte 4 aufgenommen ist, mit dem Rest des Schenkels 5" aber über eine Oberflächenseite der Stirnplatte 4 senkrecht wegsteht. Die Ausbildung ist weiterhin so getroffen, daß der Schenkel 5" mit seiner dem Schenkel 5 abgewandten Seite in einer gemeinsamen Ebene mit der in der Fig. 1 unteren Stirnseite 4" der ebenfalls rechteckförmigen Stirnplatte 4 liegt. In dem über die Oberflächenseite 4' der Stirnplatte 4 vorstehenden Teil des Schenkels 5" ist mit Abstand von und parallel zu der Oberflächenseite 4' ein Schlitz 6 eingebracht. In der Grundplatte 3 sind mehrere als Gewindebolzen ausgeführte Verbindungsbolzen 7 eingebettet, die über die Oberseite 3' der Grundplatte 3 vorstehen und mit ihrer Achse senkrecht zur Ebene der Oberseite 3' orientiert sind. Die Verbindungsbolzen 7 sind im gegenseitigen Abstand auf einer Linie angeordnet, die parallel zu der einen Stirnseite 3" der Grundplatte 3 verläuft.
- Bei miteinander verbundenen Platten 3 und 4 bilden die Seiten 3' und 4' die innen liegenden Flächen des winkelförmigen Schalungselementes, die der Oberflächenseite 4' abgewandte andere Oberflächenseite 4''' der Stirnplatte 4 liegt bündig mit der Stirnseite 3" und die Bolzen 7 greifen durch den Schlitz 6 im Schenkel 5". Mittels einer auf jeden Gewindebolzen 7 aufgeschraubten Mutter 8 ist der Schenkel 5" gegen die Oberseite 3' der Grundplatte 3 verspannt und dadurch die Stirnplatte 4 mit der Grundplatte 3 verbunden.
- Durch den Schlitz 6 ist zum Ausgleich von Toleranzen auch eine Verstellung der Stirnplatte 4 gegenüber der Grundplatte 3 zumindest in einer Achsrichtung senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1, d. h. parallel zu der zwischen den beiden Platten 3 und 4 gebildeten Winkelecke möglich.
- Die einzelnen Schalungselemente 1 werden zur Stellung einer Schalung so aneinander gestellt, daß sie mit dem über die Oberflächenseite 4' wegstehenden Teil der Grundplatte 3 in den später mit Beton auszufüllenden Schalungsraum hineinstehen, so daß durch das Gewicht des Betons das jeweilige Schalungselement 1 gegen Umkippen gesichert ist.
- Um auch Ecken für die Schalung realisieren zu können, sind einige Grundplatten 3 so ausgebildet, daß dort Verbindungsbolzen auch in einer Reihe parallel zu einer an die Stirnseite 3" angrenzenden Stirnseite 3''' vorgesehen sind, wie dies in der Fig. 5 bei 7a angedeutet ist.
- Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß die Verbindungsbolzen 7 Gewindebolzen sind, auf die dann zum Verbinden der Stirnplatte 4 mit der Grundplatte 3 Muttern 8 aufschraubbar sind. Zweckmäßigerweise sind die Verbindungsbolzen 7 aber entsprechend der Fig. 6 Bolzen, die an ihrem über die Oberseite 3 vorstehenden Ende mit jeweils einem Schlitz für einen Keil 9 ausgeführt sind, der vorzugsweise aus Metall, beispielsweise Stahl besteht und nach dem Einsetzen in den Schlitz des Verbindungsbolzens und nach dem Einschlagen den Schenkel 5" an der Oberseite 3' der Grundplatte 3 verspannt. Die Ausbildung ist dabei so getroffen, daß die Keile 9 mit ihrer Längserstreckung radial zur Achse des jeweiligen Verbindungsbolzens 7 orientiert sind, und zwar auch senkrecht oder quer zur Ebene der Oberflächenseite 4', so daß ein bequemes Einschlagen der Keile 9 von der die Stirnplatte 4 nicht aufweisenden Seite des Schalungselementes 1 möglich ist. Abgesehen von der unterschiedlichen Verbindung zwischen den Platten 3 und 4 entspricht das Schalungselement 1a dem Schalungselement 1 der Fig. 1.
- Die Fig. 7 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform im Schnitt die Grundplatte 3 eines Schalungselementes 1b, bei dem die Verbindung zwischen der Stirnplatte und der Grundplatte 3 wiederum über Keile 9 erfolgt. Anstelle der Verbindungsbolzen sind in der Grundplatte 3 über die Oberseite 3' wegstehende Ösen 10 vorgesehen, die von einem entsprechend gebogenen und außerhalb der Ösen 10 im Material der Grundplatte 1 eingebetteten Baustahl 11 gebildet sind. Bei miteinander verbundenen Platten 3 und 4 reichen die Ösen 10 durch den Schlitz 6 hindurch. In die über die Oberseite des Schenkels 5" vorstehenden Ösen werden dann die Keile 9 eingeschlagen.
- Die Verwendung der Schalungselemente 1, 1a und 1b läßt sich, wie folgt, beschreiben: Für die Erstellung einer Schalung, beispielsweise für ein Streifenfundament, werden zunächst die Grundplatten 3 auf einem geeigneten Baugrund, beispielsweise auf Sand oder einem Mörtelbett waagrecht verlegt, und zwar entlang der äußeren Begrenzung des Streifenfundamentes. Im Anschluß daran werden dann die Stirnplatten 4 auf den verlegten Grundplatten 3 montiert und befestigt, und zwar mit den die Schlitze 6 durchgreifenden Verbindungsbolzen 7 oder Ösen 10 und mit der Sicherung durch die Gewindemuttern 8 oder Keile 9. Da bei den dargestellten Ausführungsformen die Verbindungsbolzen 7 parallel zur Stirnseite 3" und dieser Stirnseite 3" näher liegend als der gegenüberliegenden Stirnseite der Grundplatte 3 vorgesehen sind, erfolgt das Verlegen der Grundplatten 3 selbstverständlich so, daß sich die Verbindungsbolzen 7 und entsprechend auch die Ösen 10 an der die Begrenzung des Streifenfundamentes bildenden Seite befinden.
- Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. Bezugszeichenliste 1, 1a, 1b Schalungselement
2 Baugrund
3 Grundplatte
3' Grundplattenoberseite
3", 3''' Stirnseite der Grundplatte
4 Stirnplatte
4', 4''' Oberflächenseite der Stirnplatte
4" Stirnseite der Stirnplatte
5 Verbindungsprofil
5', 5" Schenkel
6 Schlitz
7 Verbindungsbolzen
8 Gewindemutter
9 Keil
10 Öse
11 Baustahl
Claims (6)
1. Winkelförmiges Schalungs- oder Abschalelement, insbesondere zum Abschalen von
Streifenfundamenten oder Fundamentplatten aus Beton, bestehend aus einer
Grundplatte (3) und einer über eine Oberseite (3') der Grundplatte vorstehenden
Stirnplatte (4), dadurch gekennzeichnet, daß Grundplatte (3) und Stirnplatte (4) über
Verbindungselemente (5, 7, 10, 8, 9) zu dem winkelförmigen Abschalelement
miteinander verbunden sind.
2. Abschalelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (3)
und/oder die Stirnplatte (4) aus einem zementgebundenen Material, vorzugsweise
aus Faserbeton bestehen.
3. Abschalelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Stirnplatte (4) oder der Grundplatte (3) wenigstens ein über eine Oberflächenseite
(4', 3') dieser Platte wegstehendes erstes Verbindungselement (5") vorgesehen ist,
und daß an einer Oberflächenseite (3', 4') der Grundplatte (3) oder der Stirnplatte
(4) wenigstens ein Öffnungen des ersten Verbindungselementes (5")
durchgreifendes zweites Verbindungselement (7, 10) vorgesehen ist, mit dem das
erste Verbindungselement an der Oberflächenseite (3') der Grundplatte (3) oder an
der Oberflächenseite (4') der Stirnplatte (4) fixierbar ist.
4. Abschalelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten
Verbindungselemente Verbindungsbolzen (7), beispielsweise Gewindebolzen für
Gewindemuttern (8) oder geschlitzte oder mit Nuten versehene Verbindungsbolzen
(7) für Keile (9) sind.
5. Abschalelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten
Verbindungselemente Ösen, beispielsweise aus Baustahl gefertigte Ösen (10) sind.
6. Abschalelement nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das das erste Verbindungselement ein band- oder streifenförmiges Element (5) ist.
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| DE10215579A DE10215579A1 (de) | 2002-04-10 | 2002-04-10 | Abschalelement für den Betonbau |
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| DE10215579A DE10215579A1 (de) | 2002-04-10 | 2002-04-10 | Abschalelement für den Betonbau |
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| DE10215579A1 true DE10215579A1 (de) | 2003-10-23 |
Family
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE10215579A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2021082768A1 (zh) * | 2019-10-29 | 2021-05-06 | 国家电网有限公司 | 一种新型免模板抗腐蚀uhpc- nc组合承台及其施工方法 |
-
2002
- 2002-04-10 DE DE10215579A patent/DE10215579A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|---|
| WO2021082768A1 (zh) * | 2019-10-29 | 2021-05-06 | 国家电网有限公司 | 一种新型免模板抗腐蚀uhpc- nc组合承台及其施工方法 |
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