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DE10214381A1 - Vorrichtung zum Entstapeln von Blättern von einer Unterseite eines Stapels - Google Patents

Vorrichtung zum Entstapeln von Blättern von einer Unterseite eines Stapels

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DE10214381A1
DE10214381A1 DE2002114381 DE10214381A DE10214381A1 DE 10214381 A1 DE10214381 A1 DE 10214381A1 DE 2002114381 DE2002114381 DE 2002114381 DE 10214381 A DE10214381 A DE 10214381A DE 10214381 A1 DE10214381 A1 DE 10214381A1
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transport roller
roller
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DE2002114381
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Horst Heimann
Ulrich Dilger
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HUGO BECK MASCHINENBAU GMBH & CO. KG, 72581 DETTIN
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Hugo Beck & Co KG Verpack GmbH
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    • B65H2403/512Cam mechanisms involving radial plate cam

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sheets, Magazines, And Separation Thereof (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zum Entstapeln von Blättern von einer Unterseite eines Stapels (12) mit einer Auflage (14) für den Stapel (12) und einer darunter angeordneten Transportwalze (18). Die Tranportwalze (18) weist einzelne Walzenscheiben (20) auf, zwischen denen Sauggreifer (24) an Armen (26) angeordnet sind. Die Arme (26) sind außerhalb eines Zwischenraums zwischen der Tranportwalze (18) und dem Stapel (12) mit einer Hohlwelle (28) verbunden, die mit Hebeln (30) gelagert ist. Die Hebel (30) befinden sich an Stirnseiten außerhalb der Tranportwalze (18). Die Erfindung ermöglicht es, die Hohlwelle (28) außerhalb des Zwischenraums zwischen der Transportwalze (18) und dem Stapel (12) anzuordnen, so dass die Transportwalze (18) dicht unterhalb des Stapels (12) angeordnet werden kann. Zugleich ermöglicht es die Erfindung, die Sauggreifer (24) so zu führen, dass sie sich in einer oberen Stellung in einer Ebene mit der Unterseite des Stapels (12) und in einer unteren Stellung in einer Tangentialebene der Transportwalze (18) befinden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entstapeln von Blättern von einer Unterseite eines Stapels mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Bekannte derartige Vorrichtungen weisen eine Auflage für den Stapel auf, auf der der Stapel so aufliegt, dass er an einer Seite übersteht. Unter der Auflage ist eine drehend antreibbare Transportwalze angeordnet, die ein von der Unterseite des Stapels entstapeltes Blatt an ihrem Umfang transportiert. Zu diesen Zweck weist die Transportwalze einen Blatthalter auf, der das Blatt lösbar am Umfang der Transportwalze hält. Bekannte Blatthalter sind beweglich an der Transportwalze angebracht, sie übergreifen das Blatt an einem in Transportrichtung vorderen Rand und klemmen den Rand zwischen sich und dem Umfang der Transportwalze fest. Es sind auch andere Ausgestaltungen von Blatthaltern möglich, das Blatt kann beispielsweise mit einer Saugeinrichtung, die am Umfang der Transportwalze mündet, an der Transportwalze gehalten werden. Des weiteren weisen die bekannten Vorrichtungen einen oder auch mehrere Sauggreifer auf, der mit einer Greiferführung zwischen einer Unterseite des Stapels, wo sich der Sauggreifer im Bereich des Überstands des Stapels über die Auflage befindet, und der Transportwalze hin- und herbewegbar ist. Beim Hin- und Herbewegen des Sauggreifers verschwenkt die Greiferführung den Sauggreifer so, dass er sich an der Unterseite des Stapels in etwa in einer Ebene mit der Unterseite des Stapels und an der Transportwalze in etwa in einer Tangentialebene der Transportwalze befindet.
  • Die Greiferführungen der bekannten Vorrichtungen weisen einen Arm auf, der drehfest von einer Welle absteht und an dem mit Abstand von der Welle der Sauggreifer angebracht ist. Durch Hin- und Herschwenken der Welle wird der Sauggreifer auf einer Kreisbogenbahn zwischen der Unterseite des Stapels und der Tangentialebene der Transportwalze hin- und herbewegt. Auf Grund der Geometrie befindet sich die Welle der Greiferführung zwischen dem Stapel und der Transportwalze. Es muss deswegen die Welle zwischen der Transportwalze und der Auflage für den Stapel durchgeführt werden, weswegen ein ausreichender Abstand zwischen der Transportwalze und der Auflage vorgesehen werden muss. Dieser Abstand hat zur Folge, dass das untere Blatt des Stapels beim Entstapeln stark gebogen werden muss. Dadurch beeinflusst die Blattqualität, insbesondere die Blattsteifigkeit das Entstapeln stark. Es ist deswegen schwierig, die bekannten Vorrichtungen auf die jeweilige Blattqualität einzustellen, oftmals genügt es nicht, den Unterdruck des Sauggreifers und/oder den Überstand des Stapels zu verstellen, sondern es muss der oder müssen die Sauggreifer gewechselt werden. Die Umrüstung auf andere Blattqualitäten ist deswegen aufwendig und das Entstapeln und Vereinzeln nicht immer zuverlässig.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der vorstehend erläuterten Art vorzuschlagen, bei der ein Abstand zwischen Transportwalze und Auflage für den Stapel verkleinert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Erfindung sieht eine Greiferführung vor, die außerhalb eines Zwischenraums zwischen der Auflage und der Transportwalze angeordnet ist. Die Erfindung ermöglicht einen kleinen Abstand zwischen der Transportwalze und der Auflage für den Stapel, wodurch ein Blatt beim Entstapeln weniger stark gebogen werden muss. Dadurch ist der Einfluss der Blattqualität, insbesondere der Blattsteifigkeit auf das Entstapeln und Vereinzeln verringert, es können unterschiedliche Blattqualitäten ohne Verstellung der Betriebsparameter der Vorrichtung entstapelt werden. Insbesondere ist ein Auswechseln des oder der Sauggreifer allenfalls in Ausnahmefällen erforderlich. Es können steifere Blätter entstapelt werden. Weiterer Vorteil ist, dass wegen der geringeren Biegung des unteren Blattes beim Entstapeln der Überstand des Stapels über die Auflage verringert werden kann. Dadurch ist es möglich, kleine Blattformate bis Visitenkartengröße zu Entstapeln. Wegen der geringeren Biegung eines Blatts beim Entstapeln ermöglicht die Erfindung einen kleineren Durchmesser der Transportwalze.
  • Es sind unterschiedliche Ausbildungen der Greiferführung, beispielsweise Führungen entlang gekrümmter Linien wie Stangen- oder Kulissenführungen oder Hebelgetriebe möglich. Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Welle vor von der ein Arm drehfest absteht, der mit Abstand von der Welle den Sauggreifer hält. Die Welle ist achsparallel zur Transportwalze außerhalb ihres Umfangs und außerhalb des Zwischenraums zwischen der Auflage und der Transportwalze angeordnet. Um die gewünschte Bewegung des Sauggreifers zu verwirklichen wird die Welle außer drehend zugleich auch translatorisch quer zu ihrer Längsachse bewegt. Diese erfindungsgemäße Ausbildung der Greiferführung ist mit vergleichsweise einfacher Mechanik herstellbar und arbeitet zuverlässig.
  • Bei einer Weiterbildung ist die Welle drehfest an einem Hebel befestigt, der sich stirnseitig neben der Transportwalze befindet. Der Hebel ist mit Abstand von der Welle drehbar gelagert. Die Greiferführung ist dadurch mit einer einfachen Drehlagerung möglich, die übrigen Teile der Greiferführung, nämlich die Welle, der Hebel und der Arm, sind starr miteinander verbunden. Eine gedachte Drehachse des die Welle tragenden Hebels der Greiferführung kann die Transportwalze oder den Stapel schneiden. Dadurch ist es möglich, die Greiferführung um eine gedachte Achse zu schwenken, die durch die Transportwalze, den Stapel oder den Zwischenraum zwischen Transportwalze und Stapel schneidet ohne eine Welle zwischen der Transportwalze und dem Stapel vorsehen zu müssen.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht gleichachsig und mit Zwischenraum voneinander angeordnete Walzenscheiben, die drehfest miteinander sind, als Transportwalze vor. Der den Sauggreifer haltende Arm kann im Zwischenraum zwischen den Walzenscheiben angeordnet werden. Bei mehreren Sauggreifern mit mehreren Armen ist eine entsprechende Anzahl Walzenscheiben mit Zwischenräumen vorgesehen.
  • Zum Weitertransport eines entstapelten Blattes sieht eine Ausgestaltung der Erfindung ein Förderband vor, das um die Transportwalze umläuft. Vorzugsweise ist ein zweites Förderband vorgesehen, dessen einer Trum an einem ablaufenden Trum des um die Transportwalze umlaufenden Förderbandes anliegt. Ein am Umfang der Transportwalze anliegendes Blatt gelangt bei Drehung der Transportwalze zwischen die beiden Förderbänder und wird von der Transportwalze wegtransportiert.
  • Die Auflage für den Stapel ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung in einer Ebene mit der Unterseite des Stapels verschiebbar geführt. Dadurch kann der Überstand des Papierstapels über die Auflage eingestellt werden. Dies dient der Anpassung der Vorrichtung an unterschiedliche Blattformate und Blattqualitäten.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine bewegliche Stütze vor, die beispielsweise als Winkelprofil ausgebildet ist und die den Stapel an einer über die Auflage überstehenden Kante stützt und gegen Mitbewegen mit der Transportwalze rückhält. Zum Entstapeln eines unteren Blatts des Stapels wird die Stütze von der Kante des Stapels wegbewegt, so dass das untere Blatt mit dem Sauggreifer nach unten an den Umfang der Transportwalze gebogen werden kann. Bevor der Blatthalter das untere Blatt am Umfang der Transportwalze fixiert wird die Stütze wieder in die die überstehende Kante des Stapels stützende und den Stapel gegen Mitbewegen mit der Transportwalze rückhaltende Stellung bewegt. Das mit seinem vorderen Rand auf den Umfang der Transportwalze bewegte und dort mit dem Blatthalter fixierte untere Blatt kann dadurch unter dem Stapel vorgezogen werden ohne dass sich der Stapel insgesamt bewegt.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Welle der Greiferführung als Hohlwelle ausgebildet und kommuniziert durch eine Leitung mit dem Sauggreifer. Auf diese Weise ist ein einfacher Anschluss des Sauggreifers an eine Saugvorrichtung möglich. Mehrere Sauggreifer können gemeinsam durch die Hohlwelle an eine Saugvorrichtung angeschlossen werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen Radialschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
  • Fig. 2 eine Stirnansicht der Vorrichtung aus Fig. 1 mit gleicher Blickrichtung wie in Fig. 1.
  • Die Zeichnung ist als vereinfachte und schematisierte Darstellung zu verstehen.
  • Die in Fig. 1 dargestellte, insgesamt mit 10 bezeichnete, erfindungsgemäße Vorrichtung dient zum Entstapeln von Blättern von einer Unterseite eines Stapels 12. Die Blätter können beispielsweise Papier, Pappe, Kunststoff oder dgl. sein. Auch das Entstapeln gefalteter Prospekte, Broschüren und dgl. ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 möglich. Die Prospekte, Broschüren und dgl. können auch mehrlagig ineinanderliegende gefaltete Blätter enthalten. Der Stapel 12 liegt auf einem Tischblech 14, das eine Auflage für den Stapel 12 bildet. Der Stapel 12 steht an einer Seite um einen Überstand 16 über das Tischblech 14 über. Das Tischblech 14 ist in seiner Ebene verschiebbar und der Überstand 16 dadurch einstellbar.
  • Unter dem Tischblech 14 ist eine Transportwalze 18 angeordnet. Die Transportwalze 18 besteht aus einer Anzahl Walzenscheiben 20, die gleichachsig und mit Zwischenraum voneinander angeordnet sind. Die Walzenscheiben 20 sind drehfest auf einer Welle 22 angeordnet und dadurch drehfest miteinander. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Transportwalze 18 vier Walzenscheiben 20 und damit drei Zwischenräume zwischen den Walzenscheiben 20 auf.
  • In den Zwischenräumen zwischen den Walzenscheiben 20 sind Sauggreifer 24 angeordnet. Die Sauggreifer 24 sind als Saugnäpfe ausgebildet. Es ist in jedem Zwischenraum zwischen zwei Walzenscheiben 20 ein Sauggreifer 24 angeordnet, die dargestellte und beschriebene Vorrichtung 10 weist also drei Sauggreifer 24 auf. Die Anzahl der Walzenscheiben 20 und der Sauggreifer 24 kann variieren. Die Sauggreifer 24 sind nach oben stehend an Enden von Armen 26 angeordnet. Die Arme 26 befinden sich in den Zwischenräumen zwischen den Walzenscheiben 20 unterhalb des Tischblechs 14. Sie erstrecken sich auf einer dem Überstand 16 des Stapels 12 über das Tischblech 14 fernen Seite bis außerhalb eines Umfangs der Walzenscheiben 20. Dort sind die Arme 26 starr beispielsweise durch Schweißen oder Hartlöten mit einer Welle 28 verbunden. Diese Welle 28 verläuft parallel zur Welle 22 der Walzenscheiben 20 außerhalb des Umfangs der Walzenscheiben 20. Die Welle 28, an der die Arme 26 der Sauggreifer 24 angebracht sind, ist als Hohlwelle ausgebildet. Die Arme 26 sind Rohre, die durch in der Zeichnung nicht sichtbare Radialbohrungen in der Hohlwelle 28 mit der Hohlwelle 28 kommunizieren. Auf diese Weise können zentral durch die Hohlwelle 28 die Sauggreifer 24 mit Unterdruck beaufschlagt werden. An der Hohlwelle 28 ist ein zentraler Sauganschluss 29 vorgesehen, durch den die Sauggreifer 24 gemeinsam an eine nicht dargestellte Saugeinrichtung angeschlossen sind.
  • Die Hohlwelle 28 weist an ihren beiden Enden Hebel 30 auf, die drehfest mit der Hohlwelle 28 verbunden sind (Fig. 2). Die Hebel 30 stehen in etwa gleicher Richtung wie die Arme 26 der Sauggreifer 24 von der Hohlwelle 28 ab. Allerdings befinden sich die Hebel 30 an Stirnseiten außerhalb der Transportwalze 18. Die Hebel 30 sind drehfest auf kurzen Wellen 32, die von den Hebeln 30 seitlich nach außen abstehen. Die kurzen Wellen 32 und mit ihnen die Hebel 30 sind drehbar um eine gedachte Drehachse 34 gelagert. Da sich die kurzen Wellen 32 seitlich außerhalb der Transportwalze 18, des Tischblechs 14 und des darauf liegenden Stapels 12 befinden kann die gedachte Drehachse 34 der kurzen Wellen 32 und der Hebel 30 durch die Transportwalze 18, das Tischblech 14 oder den Stapel 12 hindurch verlaufend angeordnet sein ohne dass die kurzen Wellen 32 mit einem der genannten Teile 12, 14, 18 der Vorrichtung 10 kollidiert. Da die Vorrichtung 10 auf diese Weise keine Teile aufweist, die zwischen einem Umfang der Transportwalze 18 und dem Tischblech 14 angeordnet sind, kann die Transportwalze 18 dicht unterhalb des Tischblechs 14 angeordnet werden, so dass die Transportwalze 18 bzw. ein um sie umlaufendes Förderband 56 gerade nicht am Tischblech 14 streift.
  • Die mit den kurzen Wellen 32 drehbar gelagerten Hebel 30 und die Hohlwelle 28 bilden eine Greiferführung 36 für die Sauggreifer 24 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10. Die Greiferführung 36 befindet sich vollständig außerhalb der Transportwalze 18, des Tischblechs 14 und des Stapels 12, die Greiferführung 36 befindet sich auch nicht in einem Zwischenraum zwischen der Transportwalze 18 und dem Tischblech 14. Eine Lagerung der kurzen Wellen 32 ist in der Zeichnung der Erkennbarkeit der Greiferführung 36 wegen weggelassen. In einer nicht dargestellten Draufsicht bilden die Hebel 30, die Arme 26 der Sauggreifer 24 und die Hohlwelle 28 eine Art Rechen, wobei die Hohlwelle einen Querbalken des "Rechens" bildet, von dem die Hebel 30 und die Arme 26 als "Zinken" abstehen.
  • Zum Schwenken der Hebel 30 weist mindestens eine der beiden kurzen Wellen 32 einen drehfest von ihr abstehenden Schwenkhebel 38 auf. Mit Abstand von der kurzen Welle 32 ist eine Augenstange 40 schwenkbar am Schwenkhebel 38 angelenkt, die den Schwenkhebel 38 gelenkig mit einem Treibhebel 42 verbindet. Der Treibhebel 42 ist schwenkbar gelagert, er weist eine Rolle 44 an einer Seite auf, die am Umfang einer Kurvenscheibe 46 anliegt. Die Kurvenscheibe 46 ist drehfest auf einer Stirnseite der Transportwalze 18 auf deren Welle 22 aufgesetzt, die Kurvenscheibe 46 dreht also mit der Transportwalze 18 mit. Der Umfang der Kurvenscheibe 46 ist so geformt, dass die Kurvenscheibe 46 die Arme 26 mit den Sauggreifern 24 einmal pro Umdrehung der Transportwalze 18 über den Treibhebel 42, die Augenstange 40, den Schwenkhebel 38 und die Greiferführung 36 von einer Unterseite des Stapels 12 nach unten an einen Umfang der Transportwalze 18 bewegt. Es wird pro Umdrehung der Transportwalze 18 ein Blatt entstapelt. Es ist auch möglich, dass die Sauggreifer 24 mehrmals pro Umdrehung der Transportwalze 18 von der Unterseite des Stapels 12 nach unten an den Umfang der Transportwalze 18 bewegt werden. In diesem Fall ist die Transportwalze 18 zum Transport einer entsprechenden Anzahl Blätter mit einer entsprechenden Anzahl noch zu erläuternder Blatthalter 50 an ihrem Umfang auszubilden (nicht dargestellt). Es werden mehrere Blätter pro Umdrehung der Transportwalze 18 entstapelt.
  • Die die gedachte Drehachse 34 der Greiferführung 36 definierenden kurzen Wellen 32 sind so angeordnet, dass die Sauggreifer 24 sich in einer oberen, an der Unterseite des Stapels 12 anliegenden Stellung in einer Ebene mit der Unterseite des Stapels 12 und in einer unteren Stellung in einer Tangentialebene der Transportwalze 18 befinden. Die an der Unterseite des Stapels 12 anliegende Stellung ist in der Zeichnung mit durchgezogenen Linien und die untere, in der Tangentialebene der Transportwalze 18 befindliche Stellung der Sauggreifer 24 ist mit Strichpunktlinien dargestellt. Die gedachte Drehachse 34 befindet sich im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel in einer Ebene mit dem Tischblech 14. Wie in der Zeichnung zu sehen, bewegt sich die Hohlwelle 28 auf einer gedachten Kreisbogenbahn um die Drehachse 34 auf- und ab.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 weist eine bewegliche Stütze 48 auf. Diese ist als Profilleiste mit L-förmigem Querschnitt ausgebildet und an einer vom Tischblech 14 überstehenden unteren Kante des Stapels 12 angeordnet. Die Stütze 48 unterstützt den Stapel 12 an der über das Tischblech 14 überstehenden Kante und hält außerdem den Stapel 12 gegen ein Mitbewegen mit der Transportwalze 18 beim Entstapeln eines unteren Blattes vom Stapel 12 zurück. Zum Entstapeln des unteren Blattes ist die Stütze 48 wie in der Zeichnung dargestellt von der überstehenden unteren Kante des Stapels 12 wegbewegbar. Der Antrieb der Stütze 48 kann mit einer Kurvenscheibe wie der Antrieb der Greiferführung 36 erfolgen. Auch ein beispielsweise pneumatischer Antrieb ist möglich. Derartige Antriebe sind dem Fachmann bekannt und sollen, da der Antrieb der Stütze 48 nicht den eigentlichen Gegenstand der Erfindung bildet, an dieser Stelle nicht erläutert werden.
  • Die Transportwalze 18 weist einen Blatthalter 50 auf, der ein mit den Sauggreifern 24 an den Umfang der Transportwalze 18 angelegtes Blatt an dessen in Transportrichtung vorderem Rand auf der Transportwalze 18 hält. Der Blatthalter 50 ist hakenförmig, es ist in jedem Zwischenraum zwischen zwei Walzenscheiben 20 ein Blatthalter 50 vorgesehen. Der Blatthalter 50 übergreift ein mit den Sauggreifern 24 auf den Umfang der Transportwalze 18 angelegtes Blatt an dessen in Transportrichtung vorderem Rand und drückt den vorderen Blattrand gegen die Transportwalze 18. Dadurch ist der vordere Blattrand festgeklemmt und das Blatt wird mit der Transportwalze 18 transportiert. Zum Lösen wird der Blatthalter 50 vom Umfang der Transportwalze 18 abgehoben. Der Blatthalter 50 ist an einer Blatthalterwelle 54 angebracht, die in den Walzenscheiben 20 drehbar gelagert ist. Die Steuerung des Blatthalters 50 kann in an sich bekannter Weise mit einer nicht dargestellten Kurvenscheibe erfolgen, die gleichachsig zur Transportwalze 18 und nicht-mitdrehend angeordnet ist.
  • Um die Transportwalze 18 läuft das bereits genannte Förderband 56 um. Ein zweites Förderband 58 ist unterhalb der Transportwalze 18 so angeordnet, dass ein Trum 60 an einem von der Transportwalze 18 ablaufenden Trum 62 des einen Förderbandes 56 anliegt. Die beiden Förderbänder 56, 58 laufen mit gleicher Bandgeschwindigkeit um. Die beiden Förderbänder 56, 58 weisen einzelne mit Abstand nebeneinander angeordnete, in Seitenansicht deckungsgleich umlaufende Gurte auf. Die Anzahl der Gurte der Förderbänder 56, 58 stimmt mit der Anzahl der Walzenscheiben 20 der Transportwalze 18überein, die Zwischenräume zwischen den Walzenscheiben 20 bestehen also auch zwischen den Gurten der Förderbänder 56, 58.
  • Das Entstapeln eines unteren Blattes vom Stapel 12 geschieht folgendermaßen: Es wird die Stütze 48 von der überstehenden unteren Kante des Stapels 12 wegbewegt und die Sauggreifer 54 werden nach oben in Anlage an das untere Blatt des Stapels 12 bewegt. Die Sauggreifer 24 sind so angeordnet, dass sie im Bereich des Überstands 16 an der Unterseite des Stapels 12 zur Anlage kommen. Die Sauggreifer 24 saugen das untere Blatt des Stapels 12 im Bereich des Überstandes 16 über das Tischblech 14 an. Anschließend werden die Sauggreifer 24 nach unten in die Tangentialebene der Transportwalze 18 bewegt. Das untere Blatt des Stapels 12 wird dadurch nach unten gebogen und mit seinem in Transportrichtung vorderen Rand an den Umfang der Transportwalze 18 angelegt. Der vordere Rand des unteren Blattes wird mit dem Blatthalter 50 am Umfang der Transportwalze 18 festgeklemmt. Während des nach unten Bewegens der Sauggreifer 24 und des Festklemmens des vorderen Blattrandes auf der Transportwalze 18 mit dem Blatthalter 50 wird die Stütze 48 wieder an die überstehende untere Kante des Stapels 12 bewegt. Die während der gesamten beschriebenen Vorgänge drehende Transportwalze 18 zieht das mit seinem in Transportrichtung vorderen Blattrand auf der Transportwalze 18 festgeklemmte untere Blatt des Stapels 12 unter dem Stapel 12 vor, wobei die Stütze 48 den Stapel 12 gegen ein Mitbewegen rückhält. Die Sauggreifer 24 werden belüftet, sobald das Blatt mit dem Blatthalter 50 an der Transportwalze 18 festgeklemmt ist, so dass das Blatt nicht mehr an den Sauggreifern 24 haftet und mit der Transportwalze 18 transportiert werden kann.
  • Das vereinzelte und entstapelte Blatt, das am Umfang der Transportwalze 18 oder genauer gesagt auf einer Außenseite des um die Transportwalze 18 umlaufenden Förderbandes 56 anliegt wird durch die Drehung der Transportwalze 18 zwischen die beiden Förderbänder 56, 58 transportiert. Der Blatthalter 50 wird in dem Bereich vom Umfang der Transportwalze 18 abgehoben, in dem das zweite Förderband 58 an der Transportwalze 18 anliegt.
  • Das Entstapelte Blatt ist dadurch von der Transportwalze 18 gelöst und wird von den beiden Förderbändern 56, 58 zwischen deren beiden aneinander anliegenden Trumen 60, 62 von der Transportwalze 18 weggefördert.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Entstapeln von Blättern von einer Unterseite eines Stapels, mit einer Auflage für den Stapel, auf der der Stapel an einer Seite überstehend aufliegt, mit einer unter der Auflage angeordneten, drehend antreibbaren Transportwalze, die einen Blatthalter zum lösbaren Halten eines Blattes am Umfang der Transportwalze aufweist, und mit einem Sauggreifer, der mit einer Greiferführung zwischen der Unterseite des Stapels, wo sich der Sauggreifer im Bereich des Überstands des Stapels über die Auflage befindet, und der Transportwalze hin- und herbewegbar geführt ist, wobei die Greiferführung den Sauggreifer bei seiner Bewegung so verschwenkt, dass er sich an der Unterseite des Stapels in etwa in einer Ebene mit der Unterseite des Stapels und an der Transportwalze in etwa in einer Tangentialebene der Transportwalze befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die Greiferführung (36) außerhalb eines Zwischenraums zwischen der Auflage (14) und der Transportwalze (18) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Greiferführung (36) eine Welle (28) aufweist, von der ein Arm (26) drehfest absteht, an dem der Sauggreifer (24) angebracht ist, dass die Welle (28) achsparallel zur Transportwalze (18) außerhalb ihres Umfangs und außerhalb des Zwischenraums zwischen der Auflage (14) und der Transportwalze (18) angeordnet ist, und dass die Welle (28) eine translatorische und eine rotatorische Bewegung vollführt und dadurch den Sauggreifer (24) hin- und herbewegt und gleichzeitig verschwenkt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (28) drehfest an einem Hebel (30) befestigt ist, der sich stirnseitig neben der Transportwalze (18) befindet und der mit Abstand von der Welle (28) drehbar gelagert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportwalze (18) Walzenscheiben (20) aufweist, die gleichachsig und mit Zwischenraum angeordnet und drehfest miteinander sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der den Sauggreifer (24) haltende Arm (26) zwischen zwei Walzenscheiben (20) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) ein Förderband (56) aufweist, das um die Transportwalze (18) umläuft.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) ein zweites Förderband (58) aufweist, dessen eines Trum (60) an einem von der Transportwalze (18) ablaufenden Trum (62) des einen Förderbandes (56) anliegt, und dass die beiden Förderbänder (56, 58) mit gleicher Geschwindigkeit angetrieben sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (14) in der Ebene der Unterseite des Stapels (12) verschiebbar geführt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) eine bewegliche Stütze (48) aufweist, die den Stapel (12) an einer über die Auflage (14) überstehenden Kante stützt und/oder den Stapel (12) gegen Mitbewegen mit der Transportwalze (18) rückhält und dass die Stütze (48) von der Kante des Stapels (12) wegbewegt wird, wenn der Sauggreifer (24) ein unteres Blatt des Stapels (12) greift.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (48) in eine die überstehende Kante des Stapels (12) stützende und den Stapel (12) gegen Mitbewegen mit der Transportwalze (18) rückhaltende Stellung bewegt wird bevor der Blatthalter (50) ein unteres Blatt des Stapels (12) am Umfang der Transportwalze (18) hält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (28) der Greiferführung (36) eine Hohlwelle ist, die durch eine Leitung (26) mit dem Sauggreifer (24) kommuniziert.
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