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DE10214797C1 - Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper - Google Patents

Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper

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DE10214797C1
DE10214797C1 DE10214797A DE10214797A DE10214797C1 DE 10214797 C1 DE10214797 C1 DE 10214797C1 DE 10214797 A DE10214797 A DE 10214797A DE 10214797 A DE10214797 A DE 10214797A DE 10214797 C1 DE10214797 C1 DE 10214797C1
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Errolson Hugh
Michaela Sachenbacher
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Abstract

Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper zu entwickeln, welcher unter anderem eine übersichtliche, diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen und sonstigem Reisebedarf ermöglicht. DOLLAR A Der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper mit zwei miteinander verbindbaren Vorderteilen und einem vorzugsweise zum Bekleidungsgegenstand getragenem Gebrauchsgegenstand zeichnet sich unter anderem dadurch aus, daß im Verbindungsbereich der Vorderteile des Bekleidungsgegenstandes mit dem Rückenteil, ein- oder beidseitig am Bekleidungsgegenstand bzw. in diesem Bereich des Bekleidungsgegenstandes am Vorder- oder Rückenteil seitlich versetzt, eine vom Saum (10) bis in den Bereich des Armloches (7) des Bekleidungsgegenstandes (3) reichende Einschuböffnung (8) angeordnet ist und daß der zum Bekleidungsgegenstand getragene Gebrauchsgegenstand mit einem am Körper zu tragenden Schultergurt (2) ausgestattet ist. DOLLAR A Bei der Erfindung handelt es sich um einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.

Description

Die Erfindung betrifft einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, wobei der Bekleidungsgegenstand sowohl eine Jacke, ein Mantel, eine Wetterjacke, ein Blouson, eine Weste, ein Sweatshirt, ein Hemd oder ähnliches sein kann, welches insbesondere beim Einkaufsbummel, bei Stadtbesichtigungen, bei Reisen oder bei Wanderungen als Oberbekleidung Anwendung finden kann.
Im Stand der Technik wird beispielsweise in der DE 26 45 889 C2 ein Reisemantel mit an der Innenseite aus zwei zusammenfaltbaren Teilen versehenen Aufnahmetasche für den Transport des nicht getragenen Mantels vorgestellt. In dieser Ausführungsform sind die aufgeklappten rechteckförmigen Aufnahmetaschen hochkant im Vorderteil des Reisemantels angeordnet und mit durch Reißverschlüsse verschließbaren Einsteckbeuteln ausgestattet, welche in der Gebrauchsstellung des Mantels eine herunterhängende Lage einnehmen, so daß die beispielsweise in diesen Beuteln zusätzlich untergebrachten Ausweispapiere stets greifbar bleiben.
Im zusammengefalteten Zustand bildet der Reisemantel dann eine Handtasche, welche in einer speziellen Ausführungsform mit Griffschlaufen versehenen sein kann.
Ein Nachteil dieser Ausführungsform besteht unter anderem darin, das in den Brusttaschen nur Gepäckstücke mit kleinen Abmessungen und geringem Gewicht transportiert werden können, wodurch auf Reisen zusätzlich zum Reisemantel stets ein weiterer Rucksack oder eine zusätzliche Reisetasche zum Transport der größeren Reisebedarfsgegenstände erforderlich ist.
Ein anderer Nachteil des Reisemantels resultiert daraus, daß zur Verwandlung des Reisemantels in eine Tasche dieser zwangsläufig auf einer möglichst ebenen Unterlage abgelegt und zusammengefaltet werden muß, so daß sich das Ausziehen und das Zusammenfalten der Jacke beispielsweise während einer Wanderung recht aufwendig gestaltet. Daher erfordert ein Zusammenlegen des Reisemantels während des Wanderns zwangsläufig einen Zwischenstopp oder fremde Hilfe.
In diesem Zusammenhang zeigt sich noch ein weiterer Nachteil dieser Ausführungsform, der darin besteht, das während des Ausziehens und Verwandelns des Reisemantels eine beispielsweise bei Stadtbesichtigungen mitgeführte Reisetasche abgelegt werden muß, so daß diese dabei zwangsläufig einem erhöhten Diebstahlsrisiko ausgesetzt ist.
Darüber hinaus muß der zusammengefaltete und zur Tasche umgewandelte Reisemantel, wie jede andere Handtasche auch, entweder in einem Rucksack verstaut oder in der Hand getragen werden, so daß er zwangsläufig dann den Handlungsspielraum beeinträchtigt.
All diese bereits beschriebenen Nachteile weist auch die aus der WO 84/01092 A1 bekannte Ausführungsform einer Windjacke mit einer ebenfalls unter der Windjacke zu tragenden, in einen Gürtelbeutel verwandelbaren Transporthandtasche auf.
In der EP 0228 767 A2, wie auch in der US 5,165,111 A werden spezielle Rucksack-Jacke-Kombinationen vorgestellt, bei denen der Rucksack regen- und zugriffsungeschützt auf der entfalteten Jacke getragen wird.
Diese Ausführungsformen haben neben dem Nachteil, daß der Rucksack zum Entfalten und Verstauen der Jacke abgesetzt werden muß, auch den Nachteil gemeinsam, daß beispielsweise auf dichtbevölkerten Plätzen unberechtigterweise (von Fremden) Gegenstände aus dem Rucksack entnommen werden können.
Andere Ausführungsformen mit Kombinationen von Rucksack und Poncho bei der Rucksack im Bedarfsfall diebstahls- und regengeschützt vom Regenschutz umhüllt werden kann, wie beispielsweise in der DE 201 02 379 U1 vorbeschrieben, oder mit Kombinationen von Rucksack und Regenjacke, bei der Rucksack im Bedarfsfall ebenfalls diebstahls- und regengeschützt von einer Regenjacke umhüllt werden kann, wie beispielsweise gemäß der aus der DE 44 46 814 C1 bekannten Lösung, mit einer mit einem Rucksack kombinierten Schutzjacke, bei welcher die die Schutzjacke aufnehmende Tasche an einer der beiden Seiten des Rucksackes angeordneten ist, und die fest mit dem Rucksack verbundene Schutzjacke sowohl dem Rucksackträger wie auch den Rucksack zu umhüllen vermag, haben zwar den Vorteil, daß bei Wandertouren oder Stadtbesichtigungen alle Reisebedarfsgegenstände transportgerecht im Rucksack verstaut werden können, jedoch ist bei diesen Ausführungsformen der Inhalt des Rucksackes nicht jederzeit dem Träger zugänglich da der Rucksack kann erst nach dem Absetzen vom Träger geöffnet werden.
Darüber hinaus muß der Rucksack bei all diesen Ausführungsformen sowohl zum Entfalten wie auch zum Verstauen der Regenhülle, bzw. der Regenjacke abgesetzt werden, da in all diesen Ausführungsformen ein Entfalten oder Verstauen der Regenjacke während des Wanderns ohne fremde Hilfe nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper zu entwickeln, welcher eine übersichtliche, diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen und sonstigem Reisebedarf derart ermöglicht, daß bei am Körper getragenem Bekleidungsgegenstand der in Form oder mittels eines Gebrauchsgegenstandes am Körper getragene Reisebedarf selbst auf dichtbevölkerten Plätzen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden kann, wobei darüber hinaus der Gebrauchsgegenstand weder zum Entfalten noch zum Verstauen des Bekleidungsgegenstandes abgesetzt werden soll, und so fern der Gebrauchsgegenstand auch für den Transport des erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstandes benutzt werden kann, soll der Bekleidungsgegenstand während des Laufens jederzeit schnell und ohne fremde Hilfe sowohl aus dem Gebrauchsgegenstand heraus entfaltet, aber auch in den Gebrauchsgegenstand hinein verstaut werden können, wobei gleichzeitig auch der gesamte im Gebrauchsgegenstand Platz findende Inhalt dem Träger während des Laufens ohne fremde Hilfe jederzeit schnell zugänglich sein soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Bekleidungsgegenstand mit den Merkmalen des Hauptanspruches der Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen vorgestellt.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung neben dem Wortlaut der Ansprüche, auch in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen, aus den nachfolgenden Erläuterungen zu den Ausführungsbeispielen.
Es zeigen hierbei:
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer einfachen Ausführungsform ohne Blenden während des An- bzw. des Ausziehens mit umgehängter Schultertasche 1.
Fig. 2 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß Fig. 1 mit einer Umhängetasche 1 im Tragezustand;
Fig. 3 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer gehobenen Ausführungsform mit Blenden bei umgehängter Schultertasche 1 im Tragezustand in der Vorderansicht;
Fig. 4 den erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand aus Fig. 3 in der Rückansicht;
Fig. 5 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer weiteren Ausführungsform mit Einschubschürze während des Zugriffes in die umgehängte Schultertasche 1;
Fig. 6 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß Fig. 5 mit Einschubschürze im Tragezustand bei umgehängter Schultertasche;
Fig. 7 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß der Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2 getragenem Fotoapparat 16;
Fig. 8 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß der Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2 getragenem Laptop 17.
Die Fig. 1 zeigt den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer einfachen Ausführungsform ohne Blenden während des An- bzw. des Ausziehens des Bekleidungsgegenstandes 3 bei umgehängter Schultertasche 1.
Dabei zeichnet sich der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand dadurch aus, daß dieser beidseitig der Vorderteile im Verbindungsbereich zum Rückenteil eine vom Saum 10 bis in den Bereich des Armloches 7 des Bekleidungsgegenstandes 3 reichende Einschuböffnung 8 aufweist, wodurch bei geöffneter Einschuböffnung 8 mindestens eine der beiden Vorderteilhälften des Bekleidungsgegenstandes 3 in ihrem unteren Bereich einen Flügel 4 bildet. Im Saumbereich ist an den beiden die Einschuböffnung 8 bildenden Teilen des Bekleidungsgegenstandes eine Lasche 15 mit einem Verschlusselement 6, in Form eines Druckknopfes angeordnet.
Der Gebrauchsgegenstand selbst ist in dieser Ausführungsform als eine mit Schultergurt 2 versehene Schultertasche 1 ausgebildet.
Die erfindungsgemäße Lösung bewirkt nun eine diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche Aufbewahrung jedes mit einem Schultergurt versehenen Gebrauchsgegenstandes unter dem Bekleidungsgegenstand, und ermöglicht gleichzeitig ein schneller Zugriff zu allen eventuell im Gebrauchsgegenstand, hier beispielsweise in der Schultertasche 1, aufbewahrten Ausweispapieren, sonstigen Bedarfsgegenständen, Lebensmitteln oder weiterem Reisebedarf.
So kann während einer Stadtbesichtigung, eines Einkaufsbummels oder einer Wanderung der Bekleidungsgegenstand beispielsweise aus einem separaten Fach der Schultertasche entnommen und während des Laufens bei umgehängter Schultertasche 1 übergezogen werden.
Bei noch mittig geöffneter Bekleidungsgegenstand wird dann während des Laufens der Flügel 4 unter den an der Brust anliegenden Schultergurt 2 hindurch gesteckt, und unter der Tasche glatt gezogen.
Der zwischen den beiden Vorderteilen des Bekleidungsgegenstandes angeordnete Verschluss wird anschließend bis in die Nähe des Schultergurtes, wie in der Fig. 1 dargestellt, geschlossen.
In der Fig. 2 ist der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand 3 aus Fig. 1 mit einer Schultertasche 1 im Tragezustand dargestellt.
Im Tragezustand wird die Schultertasche 1 durch die Einschuböffnung 8 hindurch unter das Rückenteil des Bekleidungsgegenstandes geschoben.
An der Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile ist oberhalb der für den Schultergurt 2 vorgesehenen Durchtrittsöffnung eine Lasche 15 mit einem Verschlusselement 6 in Form eines Druckknopfes angeordnet.
Auch im Bereich des Saumes 10 befindet sich an der Einschuböffnung 8 des Bekleidungsgegenstandes 3 eine Lasche 15 mit einem an dieser, in Form eines Druckknopfes, angeordnetem Verschlusselement 6.
Dieses Verschlusselement 6 wird im Tragezustand der Schultertasche 1 geschlossen.
Dadurch wird die Lage der Schultertasche exakt positioniert und gleichzeitig gewährleistet, daß der gesamte in der Schultertasche 1 aufbewahrte Inhalt diebstahlsicher verwahrt ist. Nach dem Öffnen des an der Einschuböffnung 8 angeordneten Verschlusselementes 1 ist die Schultertasche 1 schnell zugänglich, so daß der Bekleidungsgegenstand selbst während des Laufens (im umgekehrter Reihenfolge wie zuvor beschrieben) wieder ausgezogen, und auch während des Laufen unkompliziert und ohne fremde Hilfe wieder in der Schultertasche 1 verstaut werden kann.
Darüber hinaus ist gleichzeitig dem Träger der gesamte in der Schultertasche 1 aufbewahrte Inhalt während des Laufens jederzeit ohne fremde Hilfe schnell und mit wenigen Handgriffen zugänglich, ohne daß dazu der Bekleidungsgegenstand 3 ausgezogen werden müsste.
Zudem wird insbesondere infolge des am Körper getragenen erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstandes ein Entwenden der gesamten Schultertasche 1 durch Abschneiden, bzw. eine unberechtigte Entnahme von Gegenstände aus der Schultertasche, selbst auf dichtbevölkerten Plätzen, verhindert.
In der bisher beschriebenen Variante gemäß der Fig. 1 und 2 wird davon ausgegangen, daß die Einschuböffnungen beidseitig an der Bekleidungsgegenstand angeordnet sein kann, so daß die Schultertasche demzufolge sowohl rechts, wie auch links am Körper getragen werden kann.
Die Fig. 3 zeigt nun den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer gehobenen Ausführungsform mit Blenden bei umgehängter Schultertasche 1 im Tragezustand in der Vorderansicht.
Ein wesentliches Merkmal dieser Lösung besteht darin, daß die Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile durch eine Sturmblende 5 abgedeckt wird, welche oberhalb der für den Schultergurt 2 vorgesehenen Durchtrittsöffnung mit einem Verschlusselement 6, in Form eines Druckknopfesversehen ist.
Bei dieser Ausführungsform wird die Einschuböffnung in sinnvoller Weise auf der der Sturmblendenöffnungsrichtung zugewandten Seite des Bekleidungsgegenstandes angeordnet.
Die Sturmblende 5 ermöglicht dabei, nach dem Verschließen des oberhalb der für den Schultergurt 2 vorgesehenen Durchtrittsöffnung angeordneten Verschlusselementes 6, einen optimalen Wind- und Wetterschutz.
Erfindungswesentlich ist auch, daß der Schultergurt 2, wie in dieser Fig. 3 dargestellt, mit einer Gurtverlängerung 13 versehen sein kann.
Diese Gurtverlängerung 13 ermöglicht einen noch bequemeren Zugriff zum Tascheninhalt.
Kennzeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß die Gurtverlängerung 13 am Schultergurt 2 als Schnellverlängerung ausgebildet sein kann.
Eine solche, vorzugsweise im unteren Brustbereich anzuordnende Schellverlängerung ermöglicht einen nochmals erhöhten Tragekomfort und verringert gleichzeitig die Zugriffszeiten zum Tascheninhalt.
Die Fig. 4 zeigt nun den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand aus Fig. 3 in der Rückansicht mit einer Schultertasche 1 im Tragezustand.
Die Einschuböffnung 8 befindet sich bei dieser Ausführungsform an der der Sturmblendenöffnungsrichtung zugewandten Seite des Bekleidungsgegenstandes 3.
Kennzeichnend ist dabei, daß entlang der Einschuböffnung 8 eine Einschubblende 9 angeordnet ist, welche im Bereich des Saumes 10 mit einem Verschlusselement 6 in Form eines Druckknopfes versehen ist
Diese Einschubblende bewirkt neben einem Wetterschutz auch gleichzeitig einen zusätzlichen Diebstahlsschutz.
Wesentlich in diesem Zusammenhang ist auch, daß an der der Einschuböffnung 8 gegenüberliegenden Rückenseite des Bekleidungsgegenstandes 3, ein vom Saum 10 nach oben reichender Keil 12 angeordnet ist.
Dieser Keil 12 ermöglicht eine Vergößerung des Umfanges des Bekleidungsgegenstandes um beispielsweise selbst eine prall gefüllte Schultertasche 1 bequem unter dem Bekleidungsgegenstand am Rücken tragen zu können.
Der Keil 12 ist in dieser Ausführungsform an seinen Rändern mit einem Reißverschluß 11 versehen.
Dieser Reißverschluß 11 dient dem schnellen, vollständigen oder teilweisen Öffnen bzw. Schließen des Keiles 12 zum dadurch einen perfekten Sitz des Bekleidungsgegenstand selbst bei unterschiedlichen Schultertaschenvolumen zu gewährleisten.
Die Fig. 5 zeigt nun den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer weiteren Ausführungsform mit Einschubschürze 14 während des Zugriffes in die umgehängte Schultertasche 1.
In dieser Ausführungsform ist entlang der Einschuböffnung 8 ein Einschubschürze 14 angeordnet, welche mittels eines Reißverschlusses 11 mit dem Vorderteil des Bekleidungsgegenstandes 3 verbunden werden kann.
Infolge dieser am Bekleidungsgegenstand 3 angeordneten Einschubschürze 14 kann der mit einem Schultergurt versehene zu transportierende Gebrauchsgegenstand optimal geschützt transportiert werden.
In der Fig. 6 ist der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand 3 mit Einschubschürze 14 im Tragezustand, mit am Körper getragener, mit einem Schultergurt 2 versehener Schultertasche, dargestellt.
Die Fig. 7 zeigt den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß der Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2 getragenem Fotoapparat 16.
In der Fig. 8 ist der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand 3 gemäß der Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2 getragenem Laptop 17 dargestellt.
Mittels der erfindungsgemäßen Lösung ist es somit gelungen einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper zu entwickeln, welcher eine übersichtliche, diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen und sonstigem Reisebedarf derart ermöglicht, daß bei am Körper getragenem erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand der mittels oder in Form eines Gebrauchsgegenstandes ebenfalls am Körper getragene Reisebedarf selbst auf dichtbevölkerten Plätzen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden kann, wobei darüber hinaus der Gebrauchsgegenstand weder zum Entfalten noch zum Verstauen des Bekleidungsgegenstandes abgesetzt werden muß, und sofern das Gebrauchsgegenstand auch für den Transport des erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstandes genutzt wird, kann der Bekleidungsgegenstand zudem während des Laufens jederzeit schnell und ohne fremde Hilfe sowohl aus dem Gebrauchsgegenstand heraus entfaltet aber auch in den Gebrauchsgegenstand hinein verstaut werden, wobei dem Träger gleichzeitig sowohl der Gebrauchsgegenstand selbst, wie auch der gesamte im Gebrauchsgegenstand Platz findende Inhalt während des Laufens ohne fremde Hilfe jederzeit schnell zugänglich ist.
Bezugszeichenzusammenstellung
1
Schultertasche
2
Schultergurt
3
Bekleidungsgegenstand
4
Flügel
5
Sturmblende
6
Verschlußelement
7
Armloch
8
Einschuböffnung
9
Einschublende
10
Saum
11
Reißverschluß
12
Keil
13
Gurtverlängerung
14
Einschubschürze
15
Lasche
16
Fotoapparat
17
Laptop

Claims (12)

1. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper mit zwei miteinander verbindbaren Vorderteilen und einem vorzugsweise zum Bekleidungsgegenstand getragenem Gebrauchsgegenstand, dadurch gekennzeichnet, daß im Verbindungsbereich der Vorderteile des Bekleidungsgegenstandes mit dem Rückenteil, ein- oder beidseitig am Bekleidungsgegenstand bzw. in diesem Bereich des Bekleidungsgegenstandes am Vorder- oder Rückenteil seitlich versetzt, eine vom Saum (10) bis in den Bereich des Armloches (7) des Bekleidungsgegenstand (3) reichende Einschuböffnung (8) angeordnet ist, so daß mindestens eine der beiden Vorderteilhälften des Bekleidungsgegenstandes (3) in ihrem unteren Bereich einen Flügel (4) bildet, und daß der zum Bekleidungsgegenstand getragene Gebrauchsgegenstand mit einem am Körper zu tragenden Schultergurt (2) ausgestattet ist.
2. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem zum Bekleidungsgegenstand zu tragenden, mit einem Schultergurt ausgestatteten Gebrauchsgegenstand um eine Schultertasche, einen Einkaufsbeutel, einen Fotoapparat, einen Laptop oder ähnliches handelt.
3. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der am Gebrauchsgegenstand angeordnete Schultergurt (2) mit einer Gurtverlängerung (13) versehen ist.
4. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile durch eine Sturmblende (5) abgedeckt wird.
5. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Einschuböffnung (8) ein Einschubblende (9) angeordnet ist.
6. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Einschuböffnung (8) eine Einschubschürze (14) angeordnet ist.
7. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile oberhalb der für den Schultergurt (2) vorgesehenen Durchtrittsöffnung ein Verschlusselement (6) beispielsweise in Form eines Knopfes mit Knopfloch, eines Druckknopfes, eines Klettverschlusses oder eines Magnetknopfes und/oder eine Lasche (15) mit einem solchen Verschlußelement (6) angeordnet ist.
8. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Hüft- und/oder Saumbereich an den beiden die Einschuböffnung (8) bildenden Teilen des Bekleidungsgegenstandes ein Verschlußelement (6) beispielsweise in Form eines Knopfes mit Knopfloch, eines Druckknopfes, eines Klettverschlusses eines Magnetknopfes und/oder eine Lasche (15) mit einem solchen Verschlußelement (6) angeordnet ist.
9. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Einschuböffnung gegenüberliegenden Seite des Bekleidungsgegenstandes, im Verbindungsbereich zwischen der dort angeordneten Vorderteilhälfte und dem Rückenteil, am Vorderteil, oder am Rückenteil ein vom Saum (10) nach oben reichender Keil (12) angeordnet ist.
10. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gurtverlängerung (13) am Schultergurt (2) als Schnellverlängerung ausgebildet ist.
11. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Längsseite der Einschubschürze (14) mit einem oder mehreren Verschlusselementen (6), auch in Form eines Reißverschlusses (11), versehen ist.
12. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (12) an seinen Rändern mit einem oder mehreren Verschlusselementen (6), auch in Form eines Reißverschlusses (11), versehen ist.
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