DE10214797C1 - Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper - Google Patents
Bekleidungsgegenstand für den OberkörperInfo
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Abstract
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper zu entwickeln, welcher unter anderem eine übersichtliche, diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen und sonstigem Reisebedarf ermöglicht. DOLLAR A Der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper mit zwei miteinander verbindbaren Vorderteilen und einem vorzugsweise zum Bekleidungsgegenstand getragenem Gebrauchsgegenstand zeichnet sich unter anderem dadurch aus, daß im Verbindungsbereich der Vorderteile des Bekleidungsgegenstandes mit dem Rückenteil, ein- oder beidseitig am Bekleidungsgegenstand bzw. in diesem Bereich des Bekleidungsgegenstandes am Vorder- oder Rückenteil seitlich versetzt, eine vom Saum (10) bis in den Bereich des Armloches (7) des Bekleidungsgegenstandes (3) reichende Einschuböffnung (8) angeordnet ist und daß der zum Bekleidungsgegenstand getragene Gebrauchsgegenstand mit einem am Körper zu tragenden Schultergurt (2) ausgestattet ist. DOLLAR A Bei der Erfindung handelt es sich um einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Description
Die Erfindung betrifft einen Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1, wobei der Bekleidungsgegenstand sowohl
eine Jacke, ein Mantel, eine Wetterjacke, ein Blouson, eine Weste, ein
Sweatshirt, ein Hemd oder ähnliches sein kann, welches insbesondere beim
Einkaufsbummel, bei Stadtbesichtigungen, bei Reisen oder bei Wanderungen
als Oberbekleidung Anwendung finden kann.
Im Stand der Technik wird beispielsweise in der DE 26 45 889 C2 ein
Reisemantel mit an der Innenseite aus zwei zusammenfaltbaren Teilen
versehenen Aufnahmetasche für den Transport des nicht getragenen Mantels
vorgestellt. In dieser Ausführungsform sind die aufgeklappten rechteckförmigen
Aufnahmetaschen hochkant im Vorderteil des Reisemantels angeordnet und
mit durch Reißverschlüsse verschließbaren Einsteckbeuteln ausgestattet,
welche in der Gebrauchsstellung des Mantels eine herunterhängende Lage
einnehmen, so daß die beispielsweise in diesen Beuteln zusätzlich
untergebrachten Ausweispapiere stets greifbar bleiben.
Im zusammengefalteten Zustand bildet der Reisemantel dann eine
Handtasche, welche in einer speziellen Ausführungsform mit Griffschlaufen
versehenen sein kann.
Ein Nachteil dieser Ausführungsform besteht unter anderem darin, das in den
Brusttaschen nur Gepäckstücke mit kleinen Abmessungen und geringem
Gewicht transportiert werden können, wodurch auf Reisen zusätzlich zum
Reisemantel stets ein weiterer Rucksack oder eine zusätzliche Reisetasche
zum Transport der größeren Reisebedarfsgegenstände erforderlich ist.
Ein anderer Nachteil des Reisemantels resultiert daraus, daß zur Verwandlung
des Reisemantels in eine Tasche dieser zwangsläufig auf einer möglichst
ebenen Unterlage abgelegt und zusammengefaltet werden muß, so daß sich
das Ausziehen und das Zusammenfalten der Jacke beispielsweise während
einer Wanderung recht aufwendig gestaltet. Daher erfordert ein
Zusammenlegen des Reisemantels während des Wanderns zwangsläufig
einen Zwischenstopp oder fremde Hilfe.
In diesem Zusammenhang zeigt sich noch ein weiterer Nachteil dieser
Ausführungsform, der darin besteht, das während des Ausziehens und
Verwandelns des Reisemantels eine beispielsweise bei Stadtbesichtigungen
mitgeführte Reisetasche abgelegt werden muß, so daß diese dabei
zwangsläufig einem erhöhten Diebstahlsrisiko ausgesetzt ist.
Darüber hinaus muß der zusammengefaltete und zur Tasche umgewandelte
Reisemantel, wie jede andere Handtasche auch, entweder in einem Rucksack
verstaut oder in der Hand getragen werden, so daß er zwangsläufig dann den
Handlungsspielraum beeinträchtigt.
All diese bereits beschriebenen Nachteile weist auch die aus der
WO 84/01092 A1 bekannte Ausführungsform einer Windjacke mit einer
ebenfalls unter der Windjacke zu tragenden, in einen Gürtelbeutel
verwandelbaren Transporthandtasche auf.
In der EP 0228 767 A2, wie auch in der US 5,165,111 A werden spezielle
Rucksack-Jacke-Kombinationen vorgestellt, bei denen der Rucksack regen-
und zugriffsungeschützt auf der entfalteten Jacke getragen wird.
Diese Ausführungsformen haben neben dem Nachteil, daß der Rucksack zum
Entfalten und Verstauen der Jacke abgesetzt werden muß, auch den Nachteil
gemeinsam, daß beispielsweise auf dichtbevölkerten Plätzen
unberechtigterweise (von Fremden) Gegenstände aus dem Rucksack
entnommen werden können.
Andere Ausführungsformen mit Kombinationen von Rucksack und Poncho bei
der Rucksack im Bedarfsfall diebstahls- und regengeschützt vom Regenschutz
umhüllt werden kann, wie beispielsweise in der DE 201 02 379 U1
vorbeschrieben, oder mit Kombinationen von Rucksack und Regenjacke, bei
der Rucksack im Bedarfsfall ebenfalls diebstahls- und regengeschützt von einer
Regenjacke umhüllt werden kann, wie beispielsweise gemäß der aus der
DE 44 46 814 C1 bekannten Lösung, mit einer mit einem Rucksack
kombinierten Schutzjacke, bei welcher die die Schutzjacke aufnehmende
Tasche an einer der beiden Seiten des Rucksackes angeordneten ist, und die
fest mit dem Rucksack verbundene Schutzjacke sowohl dem Rucksackträger
wie auch den Rucksack zu umhüllen vermag, haben zwar den Vorteil, daß bei
Wandertouren oder Stadtbesichtigungen alle Reisebedarfsgegenstände
transportgerecht im Rucksack verstaut werden können, jedoch ist bei diesen
Ausführungsformen der Inhalt des Rucksackes nicht jederzeit dem Träger
zugänglich da der Rucksack kann erst nach dem Absetzen vom Träger geöffnet
werden.
Darüber hinaus muß der Rucksack bei all diesen Ausführungsformen sowohl
zum Entfalten wie auch zum Verstauen der Regenhülle, bzw. der Regenjacke
abgesetzt werden, da in all diesen Ausführungsformen ein Entfalten oder
Verstauen der Regenjacke während des Wanderns ohne fremde Hilfe nicht
möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde einen Bekleidungsgegenstand
für den Oberkörper zu entwickeln, welcher eine übersichtliche,
diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche Aufbewahrung von
Bedarfsgegenständen und sonstigem Reisebedarf derart ermöglicht, daß bei
am Körper getragenem Bekleidungsgegenstand der in Form oder mittels eines
Gebrauchsgegenstandes am Körper getragene Reisebedarf selbst auf
dichtbevölkerten Plätzen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden kann,
wobei darüber hinaus der Gebrauchsgegenstand weder zum Entfalten noch
zum Verstauen des Bekleidungsgegenstandes abgesetzt werden soll, und so
fern der Gebrauchsgegenstand auch für den Transport des
erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstandes benutzt werden kann, soll der
Bekleidungsgegenstand während des Laufens jederzeit schnell und ohne
fremde Hilfe sowohl aus dem Gebrauchsgegenstand heraus entfaltet, aber
auch in den Gebrauchsgegenstand hinein verstaut werden können, wobei
gleichzeitig auch der gesamte im Gebrauchsgegenstand Platz findende Inhalt
dem Träger während des Laufens ohne fremde Hilfe jederzeit schnell
zugänglich sein soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Bekleidungsgegenstand mit
den Merkmalen des Hauptanspruches der Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen
vorgestellt.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Einzelheiten und Vorteile der
erfindungsgemäßen Lösung neben dem Wortlaut der Ansprüche, auch in
Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen, aus den nachfolgenden
Erläuterungen zu den Ausführungsbeispielen.
Es zeigen hierbei:
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer
einfachen Ausführungsform ohne Blenden während des An-
bzw. des Ausziehens mit umgehängter Schultertasche 1.
Fig. 2 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß
Fig. 1 mit einer Umhängetasche 1 im Tragezustand;
Fig. 3 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer
gehobenen Ausführungsform mit Blenden bei umgehängter
Schultertasche 1 im Tragezustand in der Vorderansicht;
Fig. 4 den erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand aus Fig. 3 in
der Rückansicht;
Fig. 5 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer
weiteren Ausführungsform mit Einschubschürze während des
Zugriffes in die umgehängte Schultertasche 1;
Fig. 6 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß
Fig. 5 mit Einschubschürze im Tragezustand bei
umgehängter Schultertasche;
Fig. 7 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß
der Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2
getragenem Fotoapparat 16;
Fig. 8 den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß
der Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2
getragenem Laptop 17.
Die Fig. 1 zeigt den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in einer
einfachen Ausführungsform ohne Blenden während des An- bzw. des
Ausziehens des Bekleidungsgegenstandes 3 bei umgehängter
Schultertasche 1.
Dabei zeichnet sich der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand dadurch
aus, daß dieser beidseitig der Vorderteile im Verbindungsbereich zum
Rückenteil eine vom Saum 10 bis in den Bereich des Armloches 7 des
Bekleidungsgegenstandes 3 reichende Einschuböffnung 8 aufweist, wodurch
bei geöffneter Einschuböffnung 8 mindestens eine der beiden Vorderteilhälften
des Bekleidungsgegenstandes 3 in ihrem unteren Bereich einen Flügel 4 bildet.
Im Saumbereich ist an den beiden die Einschuböffnung 8 bildenden Teilen des
Bekleidungsgegenstandes eine Lasche 15 mit einem Verschlusselement 6, in
Form eines Druckknopfes angeordnet.
Der Gebrauchsgegenstand selbst ist in dieser Ausführungsform als eine mit
Schultergurt 2 versehene Schultertasche 1 ausgebildet.
Die erfindungsgemäße Lösung bewirkt nun eine diebstahlssichere und jederzeit
schnell zugängliche Aufbewahrung jedes mit einem Schultergurt versehenen
Gebrauchsgegenstandes unter dem Bekleidungsgegenstand, und ermöglicht
gleichzeitig ein schneller Zugriff zu allen eventuell im Gebrauchsgegenstand,
hier beispielsweise in der Schultertasche 1, aufbewahrten Ausweispapieren,
sonstigen Bedarfsgegenständen, Lebensmitteln oder weiterem Reisebedarf.
So kann während einer Stadtbesichtigung, eines Einkaufsbummels oder einer
Wanderung der Bekleidungsgegenstand beispielsweise aus einem separaten
Fach der Schultertasche entnommen und während des Laufens bei
umgehängter Schultertasche 1 übergezogen werden.
Bei noch mittig geöffneter Bekleidungsgegenstand wird dann während des
Laufens der Flügel 4 unter den an der Brust anliegenden Schultergurt 2
hindurch gesteckt, und unter der Tasche glatt gezogen.
Der zwischen den beiden Vorderteilen des Bekleidungsgegenstandes
angeordnete Verschluss wird anschließend bis in die Nähe des Schultergurtes,
wie in der Fig. 1 dargestellt, geschlossen.
In der Fig. 2 ist der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand 3 aus Fig. 1
mit einer Schultertasche 1 im Tragezustand dargestellt.
Im Tragezustand wird die Schultertasche 1 durch die Einschuböffnung 8
hindurch unter das Rückenteil des Bekleidungsgegenstandes geschoben.
An der Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile ist oberhalb der für den
Schultergurt 2 vorgesehenen Durchtrittsöffnung eine Lasche 15 mit einem
Verschlusselement 6 in Form eines Druckknopfes angeordnet.
Auch im Bereich des Saumes 10 befindet sich an der Einschuböffnung 8 des
Bekleidungsgegenstandes 3 eine Lasche 15 mit einem an dieser, in Form eines
Druckknopfes, angeordnetem Verschlusselement 6.
Dieses Verschlusselement 6 wird im Tragezustand der Schultertasche 1
geschlossen.
Dadurch wird die Lage der Schultertasche exakt positioniert und gleichzeitig
gewährleistet, daß der gesamte in der Schultertasche 1 aufbewahrte Inhalt
diebstahlsicher verwahrt ist. Nach dem Öffnen des an der Einschuböffnung 8
angeordneten Verschlusselementes 1 ist die Schultertasche 1 schnell
zugänglich, so daß der Bekleidungsgegenstand selbst während des Laufens
(im umgekehrter Reihenfolge wie zuvor beschrieben) wieder ausgezogen, und
auch während des Laufen unkompliziert und ohne fremde Hilfe wieder in der
Schultertasche 1 verstaut werden kann.
Darüber hinaus ist gleichzeitig dem Träger der gesamte in der Schultertasche 1
aufbewahrte Inhalt während des Laufens jederzeit ohne fremde Hilfe schnell
und mit wenigen Handgriffen zugänglich, ohne daß dazu der
Bekleidungsgegenstand 3 ausgezogen werden müsste.
Zudem wird insbesondere infolge des am Körper getragenen
erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstandes ein Entwenden der gesamten
Schultertasche 1 durch Abschneiden, bzw. eine unberechtigte Entnahme von
Gegenstände aus der Schultertasche, selbst auf dichtbevölkerten Plätzen,
verhindert.
In der bisher beschriebenen Variante gemäß der Fig. 1 und 2 wird davon
ausgegangen, daß die Einschuböffnungen beidseitig an der
Bekleidungsgegenstand angeordnet sein kann, so daß die Schultertasche
demzufolge sowohl rechts, wie auch links am Körper getragen werden kann.
Die Fig. 3 zeigt nun den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in
einer gehobenen Ausführungsform mit Blenden bei umgehängter
Schultertasche 1 im Tragezustand in der Vorderansicht.
Ein wesentliches Merkmal dieser Lösung besteht darin, daß die
Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile durch eine Sturmblende 5
abgedeckt wird, welche oberhalb der für den Schultergurt 2 vorgesehenen
Durchtrittsöffnung mit einem Verschlusselement 6, in Form eines
Druckknopfesversehen ist.
Bei dieser Ausführungsform wird die Einschuböffnung in sinnvoller Weise auf
der der Sturmblendenöffnungsrichtung zugewandten Seite des
Bekleidungsgegenstandes angeordnet.
Die Sturmblende 5 ermöglicht dabei, nach dem Verschließen des oberhalb der
für den Schultergurt 2 vorgesehenen Durchtrittsöffnung angeordneten
Verschlusselementes 6, einen optimalen Wind- und Wetterschutz.
Erfindungswesentlich ist auch, daß der Schultergurt 2, wie in dieser Fig. 3
dargestellt, mit einer Gurtverlängerung 13 versehen sein kann.
Diese Gurtverlängerung 13 ermöglicht einen noch bequemeren Zugriff zum
Tascheninhalt.
Kennzeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß die Gurtverlängerung 13 am
Schultergurt 2 als Schnellverlängerung ausgebildet sein kann.
Eine solche, vorzugsweise im unteren Brustbereich anzuordnende
Schellverlängerung ermöglicht einen nochmals erhöhten Tragekomfort und
verringert gleichzeitig die Zugriffszeiten zum Tascheninhalt.
Die Fig. 4 zeigt nun den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand aus
Fig. 3 in der Rückansicht mit einer Schultertasche 1 im Tragezustand.
Die Einschuböffnung 8 befindet sich bei dieser Ausführungsform an der der
Sturmblendenöffnungsrichtung zugewandten Seite des
Bekleidungsgegenstandes 3.
Kennzeichnend ist dabei, daß entlang der Einschuböffnung 8 eine
Einschubblende 9 angeordnet ist, welche im Bereich des Saumes 10 mit einem
Verschlusselement 6 in Form eines Druckknopfes versehen ist
Diese Einschubblende bewirkt neben einem Wetterschutz auch gleichzeitig
einen zusätzlichen Diebstahlsschutz.
Wesentlich in diesem Zusammenhang ist auch, daß an der der
Einschuböffnung 8 gegenüberliegenden Rückenseite des
Bekleidungsgegenstandes 3, ein vom Saum 10 nach oben reichender Keil 12
angeordnet ist.
Dieser Keil 12 ermöglicht eine Vergößerung des Umfanges des
Bekleidungsgegenstandes um beispielsweise selbst eine prall gefüllte
Schultertasche 1 bequem unter dem Bekleidungsgegenstand am Rücken
tragen zu können.
Der Keil 12 ist in dieser Ausführungsform an seinen Rändern mit einem
Reißverschluß 11 versehen.
Dieser Reißverschluß 11 dient dem schnellen, vollständigen oder teilweisen
Öffnen bzw. Schließen des Keiles 12 zum dadurch einen perfekten Sitz des
Bekleidungsgegenstand selbst bei unterschiedlichen Schultertaschenvolumen
zu gewährleisten.
Die Fig. 5 zeigt nun den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 in
einer weiteren Ausführungsform mit Einschubschürze 14 während des
Zugriffes in die umgehängte Schultertasche 1.
In dieser Ausführungsform ist entlang der Einschuböffnung 8 ein
Einschubschürze 14 angeordnet, welche mittels eines Reißverschlusses 11 mit
dem Vorderteil des Bekleidungsgegenstandes 3 verbunden werden kann.
Infolge dieser am Bekleidungsgegenstand 3 angeordneten Einschubschürze 14
kann der mit einem Schultergurt versehene zu transportierende
Gebrauchsgegenstand optimal geschützt transportiert werden.
In der Fig. 6 ist der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand 3 mit
Einschubschürze 14 im Tragezustand, mit am Körper getragener, mit einem
Schultergurt 2 versehener Schultertasche, dargestellt.
Die Fig. 7 zeigt den erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstand 3 gemäß der
Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2 getragenem Fotoapparat
16.
In der Fig. 8 ist der erfindungsgemäße Bekleidungsgegenstand 3 gemäß der
Fig. 1 und 2 mit einem an einem Schultergurt 2 getragenem Laptop 17
dargestellt.
Mittels der erfindungsgemäßen Lösung ist es somit gelungen einen
Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper zu entwickeln, welcher eine
übersichtliche, diebstahlssichere und jederzeit schnell zugängliche
Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen und sonstigem Reisebedarf derart
ermöglicht, daß bei am Körper getragenem erfindungsgemäßen
Bekleidungsgegenstand der mittels oder in Form eines
Gebrauchsgegenstandes ebenfalls am Körper getragene Reisebedarf selbst
auf dichtbevölkerten Plätzen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden
kann, wobei darüber hinaus der Gebrauchsgegenstand weder zum Entfalten
noch zum Verstauen des Bekleidungsgegenstandes abgesetzt werden muß,
und sofern das Gebrauchsgegenstand auch für den Transport des
erfindungsgemäßen Bekleidungsgegenstandes genutzt wird, kann der
Bekleidungsgegenstand zudem während des Laufens jederzeit schnell und
ohne fremde Hilfe sowohl aus dem Gebrauchsgegenstand heraus entfaltet aber
auch in den Gebrauchsgegenstand hinein verstaut werden, wobei dem Träger
gleichzeitig sowohl der Gebrauchsgegenstand selbst, wie auch der gesamte im
Gebrauchsgegenstand Platz findende Inhalt während des Laufens ohne fremde
Hilfe jederzeit schnell zugänglich ist.
1
Schultertasche
2
Schultergurt
3
Bekleidungsgegenstand
4
Flügel
5
Sturmblende
6
Verschlußelement
7
Armloch
8
Einschuböffnung
9
Einschublende
10
Saum
11
Reißverschluß
12
Keil
13
Gurtverlängerung
14
Einschubschürze
15
Lasche
16
Fotoapparat
17
Laptop
Claims (12)
1. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper mit zwei miteinander
verbindbaren Vorderteilen und einem vorzugsweise zum
Bekleidungsgegenstand getragenem Gebrauchsgegenstand, dadurch
gekennzeichnet, daß im Verbindungsbereich der Vorderteile des
Bekleidungsgegenstandes mit dem Rückenteil, ein- oder beidseitig am
Bekleidungsgegenstand bzw. in diesem Bereich des Bekleidungsgegenstandes
am Vorder- oder Rückenteil seitlich versetzt, eine vom Saum (10) bis in den
Bereich des Armloches (7) des Bekleidungsgegenstand (3) reichende
Einschuböffnung (8) angeordnet ist, so daß mindestens eine der beiden
Vorderteilhälften des Bekleidungsgegenstandes (3) in ihrem unteren Bereich
einen Flügel (4) bildet, und daß der zum Bekleidungsgegenstand getragene
Gebrauchsgegenstand mit einem am Körper zu tragenden Schultergurt (2)
ausgestattet ist.
2. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei dem zum Bekleidungsgegenstand zu
tragenden, mit einem Schultergurt ausgestatteten Gebrauchsgegenstand um
eine Schultertasche, einen Einkaufsbeutel, einen Fotoapparat, einen Laptop
oder ähnliches handelt.
3. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der am Gebrauchsgegenstand angeordnete Schultergurt
(2) mit einer Gurtverlängerung (13) versehen ist.
4. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile durch eine
Sturmblende (5) abgedeckt wird.
5. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß entlang der Einschuböffnung (8) ein Einschubblende (9)
angeordnet ist.
6. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß entlang der Einschuböffnung (8) eine Einschubschürze
(14) angeordnet ist.
7. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Verbindungsöffnung der beiden Vorderteile
oberhalb der für den Schultergurt (2) vorgesehenen Durchtrittsöffnung ein
Verschlusselement (6) beispielsweise in Form eines Knopfes mit Knopfloch,
eines Druckknopfes, eines Klettverschlusses oder eines Magnetknopfes
und/oder eine Lasche (15) mit einem solchen Verschlußelement (6) angeordnet
ist.
8. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß im Hüft- und/oder Saumbereich an den beiden die
Einschuböffnung (8) bildenden Teilen des Bekleidungsgegenstandes ein
Verschlußelement (6) beispielsweise in Form eines Knopfes mit Knopfloch,
eines Druckknopfes, eines Klettverschlusses eines Magnetknopfes und/oder
eine Lasche (15) mit einem solchen Verschlußelement (6) angeordnet ist.
9. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an der der Einschuböffnung gegenüberliegenden Seite
des Bekleidungsgegenstandes, im Verbindungsbereich zwischen der dort
angeordneten Vorderteilhälfte und dem Rückenteil, am Vorderteil, oder am
Rückenteil ein vom Saum (10) nach oben reichender Keil (12) angeordnet ist.
10. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gurtverlängerung (13) am Schultergurt (2) als
Schnellverlängerung ausgebildet ist.
11. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine Längsseite der Einschubschürze (14) mit
einem oder mehreren Verschlusselementen (6), auch in Form eines
Reißverschlusses (11), versehen ist.
12. Bekleidungsgegenstand für den Oberkörper nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keil (12) an seinen Rändern mit einem oder mehreren
Verschlusselementen (6), auch in Form eines Reißverschlusses (11), versehen
ist.
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