DE10214698A1 - Klimaschutz speziell für Personenwagen - Google Patents
Klimaschutz speziell für PersonenwagenInfo
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Classifications
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Landscapes
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Description
- Stand der Technik
- Auch Garagenwagen sind bei Berufsausübung, im Urlaub und bei Freizeitbetätigungen nicht nur den extrem kalten und heißen Klimaeinwirkungen, sondern auch den zunehmenden Verunreinigungen der Luft ausgesetzt. Autoabdeckungen gegen Kälteeinwirkungen wie auch gegen extreme Sonneneinstrahlung und Hitzebildung sind in vielen Variationen bekannt.
- Viele dieser oft als "Halbgarage" oder "Garage" bezeichneten Überzüge bestehen aus "Nässe-aufnehmenden" Stoffen; wenn diese nass im Autofond liegen, erhöhen sie die Luftfeuchtigkeit so stark, dass bei nächster stärkerer Kälte die Autoscheiben von innen Reif ansetzen.
- Fast alle Kraftfahrzeuge können mit Standheizungen und/oder Kältemaschinen bei Neukauf gegen indirekt höheren Aufwand geliefert werden; der nachträgliche Einbau ist direkt als sehr aufwändig erkennbar. Verunreinigungen der Luft setzen sich mit entsprechenden Folgen bei im Freien geparkten Personenwagen ab und schädigen - zusätzlich zu den oben erwähnten Kälte- und Hitzeeinwirkungen - den Autolack.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Mängel zumindest weitgehend und umweltschonend zu beseitigen; sie löst die Aufgabe mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 und Erfindungsziel: Die Erfindung will auf einfache, d. h. wirtschaftlich vertretbare Weise
- - im Sommer beim Start nach längerer Sonneneinwirkung gesundheitliche Gefahren durch extreme Hitze meiden; und
- - Im Winter den sicheren polizeilich erlaubten Start auch nach Frost und Niederschlagsfolgen sicheren Start ermöglichen.
- Im Folgenden wird anhand von Figuren ein bevorzugtes Ausführungs- Beispiel beschrieben: Dabei zeigt
- Fig. 1 eine Seitenansicht eines Personenkraftwagens mit auf dem Dach angeordneter Gestängevorrichtung für die Klimaschutzplane, jedoch ohne eingezeichnete Klimaschutzplane
- Fig. 2 eine Draufsicht von oben gemäss Fig. 1
- Fig. 3 eine Detailschnittansicht durch die Klimaschutzplane mit Befestigungsvorrichtung an einem Gestängestab.
- Fig. 4 die Vorderansicht des Personenkraftwagens mit Klimaschutz- Vorrichtung in Betriebsstellung.
- Fig. 5 die Seitenansicht des Personenkraftwagens mit Klimaschutzvorrichtung in Betriebsstellung
- In einer beispielhaften Ausführung besteht die Erfindung aus zwei größeren waagerecht zu benutzenden Halbschirmen, (Fig. 1) 10 die jeder mit einem oder mehreren Magneten 11 - geschützt durch Kunststofffolien oder andere den Autolack gegen Beschädigung schützenden Stoffen - mittig auf dem Autodach aufliegen.
- Der Drehpunkt der Schirmhälften 12 kann je als kleine Halteplatte ausgebildet sein, die selbst je aus zwei durch Scharnier verbundene Hälften besteht, womit jeder Halbschirm 10 bei Nichtgebrauch zusammengeklappt werden kann.
- Vom jeweiligen Drehpunkt der Halbschirme, (Fig. 1 und Fig. 2) 12 führen mindestens je zwei Röhren bzw. Röhrchen 21 nahezu rechtwinklig in Richtung der Personenwagenseiten und mindestens zwei in Richtung gedachtem Schnittpunkt 23 von Unterkante Frontscheibe und verlängerter Scheibenunterkante der Seitentüren, bzw. hinten 24. Die genaue Richtung der Röhrchen kann durch Anschläge und/oder gefederte Rasterungen - entsprechend der jeweiligen Autoform - bestimmt sein. Die Röhrchen oder Rohre können auch in Ringen oder Löchern (Fig. 3)31 oder Löchern mit Spielraum fixiert sein, wobei solche Metall-, Kunststoff- oder Geweberinge an entsprechenden Stellen (Fig. 3) 34 unter dem Schirmstoff, der Seitenfolie oder Gewebebändern angebracht sind.
- Die Rohre oder Röhrchen sollten aus nichtrostendem Material, gegebenenfalls auch aus Kunststoff, bestehen; ihre Vermehrung auf 5, 6 oder weitere Rohre oder Röhrchen ist machbar.
- In diesen Rohren oder Röhrchen können teleskopartig je eines oder mehrere weitere Röhrchen liegen, deren "Ausziehen" der jeweiligen Autodachgröße in der Weise angepasst wird, dass die Innenröhrchen oder -röhre in bekannter Weise aus- oder eingezogen und dann festgestellt werden können.
- Im Sinne der Erfindung ist es gewollt, dass die Rohre nicht oder nur an wenigen Punkten auf dem Autodach direkt aufliegen; sie sind gegebenenfalls mit Material zu umgeben, das Beschädigungen am Lack des Autodaches ausschließt.
- Der Übergang von den im wesentlichen waagerechten Planenteilen zu den im wesentlichen senkrechten Planenteilen kann - anstatt relativ scharf rechtwinklig - in nachfolgender Weise gerundet werden: Aus den äußeren Rohr- oder Röhrchenenden ragen elastische Profile (Fig. 2) 25 so heraus, dass die auf ihnen liegenden Planen in größerem Bogen mit zum Beispiel Radius 100 mm in die Senkrechte übergehen. Die Verbindung der Rohrkonstruktion mit der Bespannung kann beispielsweise in der Weise erfolgen, dass ein breiteres Gewebeband 30, zum Beispiel 60 mm breit, das aus Kunststoffgarn bestehen kann, an dem waagerechten einen Teil der Plane befestigt, zum Beispiel geklebt, geschweißt oder genietet ist, dessen anderer Teil 32 in nahezu rechtem Winkel herunter hängt und in dafür ausgebildeten Löchern die Röhrchen oder Rohre bei (Fig. 3) 31 führt. Fig. 4 zeigt eine Schirmhälfte im Querschnitt von vorne, wobeideutlich wird, dass der Schirmstoff, also auch Gewebe oder Folie, nicht mit seiner ganzen Fläche am Automobil anliegt, sondern prinzipiell nur auf den Röhrchen (Fig. 2) 21 und 22 und an den Rändern dicht am Autoblech anliegt.
- Die Diebstahlsicherung dieses Klimaschutzes kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Erste mögliche Sicherung: Die Halbschirme enthalten dünne Stahlseile, die mit kleinen Ankern 43 in den Fond des Kraftfahrzeuges durch die Scheibenspalten führen, welche mit dem Hochdrehen der Scheiben und dem darauf folgenden Abschließen des Autos wirken. - Zweite mögliche Diebstahlsicherung: Unter der Motorhaube können einfache elektrische Kabel 42 von der Batterie über einen Widerstandmesser 45 zum Halbschirm oder zu den Halbschirmen angebracht sein, mit denen sie jeweils nach dem Aufsetzen der Halbschirme durch Stecker in bekannter Weise verbunden sind; bei Diebstahlversuch wird der Alarm durch Ton der Hupe 46 für eingestellte Zeitdauer ausgelöst.
Claims (15)
1. Klimaschutzvorrichtung für einen Kraftwagen, vorzugsweise Personenkraftwagen,
mit einem als Folie, Plane, Luftpolsterfolie oder dergleichen ausgebildeten
flächigem flexiblen Abdeckelement, gekennzeichnet durch
eine auf dem Dach des Kraftwagens abstützbare, das Dach über seinen
gesamten Grundriss oder zumindest nur einen Abschnitt seines
Grundrisses übergreifende schirm- oder scherenartig ausgebildete
Gestängevorrichtung, an oder auf der das Abdeckelement derart angebracht oder
anbringbar ist, dass ein sich über den Dachgrundriss hinaus
erstreckender, herabhängender und/oder nach unten gespannter Abschnitt des
Abdeckelements im wesentlichen vertikal oder relativ zu einer vorderseitigen
und/oder heckseitigen und/oder seitlichen Scheibenfläche des
Kraftwagens im wesentlichen parallel oder spitzwinklig verlaufend
angeordnet ist unter möglichster Ausbildung eines Luftspalts zwischen
der Scheibenfläche und dem Abdeckelement.
2. Klimaschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Abdeckelement in seinem unteren Randbereich am Kraftwagen
oder bodenseitig fixierbar ist.
3. Klimaschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass zur Fixierung des Abdeckelements eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen
ist, die als Hakenvorrichtung und/oder Ösenvorrichtung und/oder
Verrastvorrichtung und/oder Gurtvorrichtung und/oder Gummibandvorrichtung
und/oder Magnetvorrichtung ausgebildet ist.
4. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung auf dem Dach des Kraftwagens,
vorzugsweise unmittelbar auf dem Dach und/oder auf einem Dachträger und/oder
auf einem Dachkoffer fixierbar ist.
5. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
insbesondere nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung auf dem Dach des Kraftwagens temporär
anordenbar ist, vorzugsweise lösbar, z. B. mittels Magnet fixierbar ist.
6. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung an nur einem Abstützpunkt oder nur
wenigen Abstützpunkten auf dem Dach des Kraftwagens abstützbar
ist, vorzugsweise an einem im Zentrum des Dachs angeordneten
Abstützpunkt.
7. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung in einer Betriebsstellung auseinanderklapp- oder
1. schiebbar ist und in eine Außerbetriebsstellung zusammenklapp- oder
- schiebbar ist.
8. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung aus mehreren, vorzugsweise separat
betätigbaren schirm- oder scherenartigen Gestängevorrichtungen besteht.
9. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung teleskopartig verschiebbare und 1 oder separat
betätigbare Gestängestäbe aufweist.
10. Klimaschutzvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Gestängestab in variabel einstellbarer Position fixierbar ist.
11. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung in der Betriebsstellung im wesentlichen
waagrecht gerichtet über dem Dach angeordnet ist, vorzugsweise aus
starren, geraden miteinander gelenkig verbundenen Gestängestäben
gebildet.
12. Klimaschutzvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängevorrichtung bogenförmig nach unten verlaufende Enden
aufweist zur Abstützung des über den Dachgrundriss sich hinaus
erstreckenden herabhängenden und/oder nach unten gespannten Abschnitt
des Abdeckelements, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß das
bogenförmig nach unten verlaufende Ende einen Krümmungsradius größer
als 10 mm aufweist.
13. Klimaschutzvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bogenförmig nach unten verlaufende Ende als starres
bogenförmiges Ende oder elastisch biegbares Ende ausgebildet ist.
14. Klimaschutzvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bogenförmig nach unten verlaufende Ende an einem waagrecht
gerichteten Gestängestab einstückig oder über eine
Verbindungseinrichtung verbunden anschließt.
15. Klimaschutzvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bogenförmig nach unten verlaufende Ende als Feder, z. B.
Spiralfeder, Gummistab, Gummischlauch, elastisches Metallprofil oder
dergleichen ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE10214698A1 true DE10214698A1 (de) | 2003-10-09 |
Family
ID=27816117
Family Applications (1)
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| DE2002114698 Withdrawn DE10214698A1 (de) | 2002-03-29 | 2002-03-29 | Klimaschutz speziell für Personenwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10214698A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102007006382A1 (de) * | 2007-02-08 | 2008-08-21 | Hs Genion Gmbh | Faltbares Notverdeck |
| ITPD20110304A1 (it) * | 2011-09-27 | 2013-03-28 | Edoardo Majer | Protezione antigrandine per autovetture |
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2002
- 2002-03-29 DE DE2002114698 patent/DE10214698A1/de not_active Withdrawn
Cited By (6)
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| DE102007006382B4 (de) * | 2007-02-08 | 2009-07-09 | Hs Genion Gmbh | Faltbares Notverdeck |
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| WO2013045979A1 (en) * | 2011-09-27 | 2013-04-04 | Edoardo Majer | Hail guard for cars |
| US8960212B2 (en) | 2011-09-27 | 2015-02-24 | Edoardo Majer | Hail guard for cars |
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