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DE10213794A1 - Sicherheitselement - Google Patents

Sicherheitselement

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DE10213794A1
DE10213794A1 DE10213794A DE10213794A DE10213794A1 DE 10213794 A1 DE10213794 A1 DE 10213794A1 DE 10213794 A DE10213794 A DE 10213794A DE 10213794 A DE10213794 A DE 10213794A DE 10213794 A1 DE10213794 A1 DE 10213794A1
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DE
Germany
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security
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DE10213794A
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DE10213794B4 (de
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Walter Schneider
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Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
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Priority to DE50308409T priority patent/DE50308409D1/de
Priority to EP03744848A priority patent/EP1494874B1/de
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Priority to ES03744848T priority patent/ES2290482T3/es
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Abstract

Ein Balkencode ist im Papier in Form eines Wasserzeichens integriert. Die die informationsvermittelnden Balken des Balkencodes voneinander trennenden Felder (6) sind als Wasserzeichen ausgebildet. Die informationsvermittelnden Balken können, müssen aber nicht als Wasserzeichen ausgebildet sein. Ihre Breite ergibt sich durch die Beabstandung der Trennfelder (6). Die Trennfelder (6) sind schmaler als die informationsvermittelnden Balken, wodurch die Gesamtlänge des Balkencodes kurzgehalten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement, nämlich einen Balkencode in Form eines Wasserzeichens, sowie ein Sicherheitspapier und ein daraus hergestelltes Wert- oder Sicherheitsdokument, wie zum Beispiel Banknote, Scheck, Aktie, Ausweis, Fahrkarte, Eintrittskarte und dergleichen, mit einem solchen Balkencode sowie des Weiteren ein Verfahren und ein Papiersieb zur Herstellung des Sicherheitspapiers.
  • Es ist bekannt, einen Balkencode - auch Barcode genannt - nach Art eines Wasserzeichens in Papier, insbesondere in Sicherheitspapier, zur Herstellung von Sicherheits- bzw. Wertdokumenten einzubringen. Beispielsweise kann die Echtheit von Banknoten anhand des Balkencodes geprüft werden, wenn alle Banknoten eines bestimmten Wertes und eines bestimmten Ausgabetages in gleicher Weise ein gewisses Wasserzeichen tragen. Durch Vergleich mit der auf der Banknote aufgedruckten Seriennummer und Denomination lässt sich dann die Echtheit der Banknote anhand des Balkencodes überprüfen. Je nach der Komplexität der im Wasserzeichenbalkencode verschlüsselten Information kann der Balkencode vergleichsweise lang werden, was bei Wertpapieren mit kleinen Abmessungen, wie beispielsweise Banknoten, unerwünscht ist.
  • Problematisch ist aber nicht nur die Länge des Balkencodes sondern insbesondere dessen Überprüfbarkeit zu Zwecken der Echtheitsbestimmung. Denn je breiter die als Wasserzeichen ins Papier eingebrachten Balken sind, desto ungleichmäßiger ist ihr Erscheinungsbild bei Durchlichtbetrachtung. Dies liegt daran, dass sich ein Wasserzeichen mit einer gleichmäßig dunklen Fläche nur sehr schwer realisieren lässt. Für die Herstellung des Wasserzeichens wird das Papiersieb geprägt, um die Anlagerung der Papierfasern bei der Blattbildung zu beeinflussen. Wird das Sieb tiefgeprägt, lagert sich in diesem Bereich mehr Papiermasse an, während eine Hochprägung die Anlagerung von Papiermasse behindert. Bei einer geprägten Fläche bilden sich vor allem die Ränder der Fläche gut ab. Die Fläche selbst wird nach innen entweder wieder heller oder dunkler.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Barcode in Form eines Wasserzeichens vorzuschlagen, der vielseitiger und vergleichsweise platzsparend ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein mit einem solchen Balkencode ausgestattetes Sicherheitspapier und daraus hergestelltes Wertpapier bzw. Sicherheitsdokument sowie ein Verfahren und ein Papiersieb zur Herstellung des Sicherheitspapiers zur Verfügung zu stellen.
  • Diese Aufgaben werden durch einen Balkencode, ein Sicherheitspapier, ein Sicherheitsdokument, ein Verfahren und ein Papiersieb gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
  • Dementsprechend werden die Trennfelder, durch welche die informationsvermittelnden Balken voneinander getrennt sind, als eindeutig detektierbare Wasserzeichen ausgebildet. Diese Trennfelder werden dann vom Barcodeleser als (Trennfeld-)Balken detektiert. Die eigentliche Balkencodeinformation wird jedoch nicht durch die Breite der detektierten (Trennfeld-)Balken sondern durch die Breite der zwischen den detektierten (Trennfeld-)Balken liegenden Feldern bestimmt, wobei diese Felder die eigentlichen Balken des Balkencodes darstellen.
  • Dies bietet die beiden folgenden wesentlichen Vorteile gegenüber dem Stand der Technik. Erstens können die zwischen den Trennfeldern liegenden informationsvermittelnden Balken des Balkencodes beliebig breit gewählt werden. Da die Helligkeit der informationsvermittelnden Balken selbst nicht in die Auswertung mit eingeht, gibt es keine Probleme mit einer ungleichmäßig ausgefüllten dunklen oder hellen Balkenfläche. Zweitens können die Trennfelder besonders schmal ausgebildet sein, insbesondere durch Verwendung von Elektrotypen auf dem Papiersieb, wodurch die Gesamtlänge des Balkencodes vergleichsweise kurz und platzsparend ist.
  • Um die Länge des Balkencodes weiter zu reduzieren, ist es vorteilhaft, den Balkencode als zweidimensionalen Balkencode auszubilden.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die zwischen den Trennfeldern liegenden, die eigentlichen informationsvermittelnden Balken des Balkencodes bildenden Felder nicht als Wasserzeichen ausgeführt sind, so dass im Durchlicht allein die Trennfelder des Wasserzeichenbalken erkennbar sind. Das erste und das letzte Trennfeld begrenzen dabei den Balkencode.
  • Zur Kontrasterhöhung können auch die informationsvermittelnden Balken des Balkencodes als Wasserzeichen ausgeführt sein, wobei die Trennfelder als helle und die informationsvermittelnden Balken als dunkle Wasserzeichen ausgebildet sind - oder umgekehrt -. Es ist insoweit vorzuziehen, nicht die informationsvermittelnden Balken sondern die Trennfelder als helle Wasserzeichen auszubilden, da ansonsten bei hellen informationsvermittelnden Balken mit zunehmender Balkenbreite die Gefahr der Lochbildung im Papier bestünde.
  • Gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung definiert ein randseitiges, das heißt erstes oder letztes, Trennfeld des Balkencodes beispielsweise durch seine charakteristische Breite oder Faserdichte den Informationsgehalt, der unterschiedlich breiten Balken zuzuordnen ist, ob also ein breiter Balken eine "1" und ein schmaler Balken eine "0" angibt oder umgekehrt. Alternativ kann der erste Balken als Startbit definiert sein und dessen Breite kann angeben, ob ein breiter Balken des Balkencodes eine "1" und ein schmaler Balken eine "0" angibt oder umgekehrt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der begleitenden Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
  • Fig. 1 eine Banknote mit einem erfindungsgemäßen Wasserzeichenbalkencode,
  • Fig. 2 eine Durchlichtansicht eines erfindungsgemäßen Wasserzeichenbalkencodes,
  • Fig. 3 eine Durchlichtansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Wasserzeichenbalkencodes,
  • Fig. 4 ein Papiersieb schematisch im Querschnitt,
  • Fig. 5 eine Durchlichtintensitätskurve gemäß einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Wasserzeichenbalkencodes,
  • Fig. 6 eine Durchlichtintensitätskurve gemäß einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Wasserzeichenbalkencodes,
  • Fig. 7 eine Durchlichtintensitätskurve gemäß einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Wasserzeichenbalkencodes,
  • Fig. 8 eine Durchlichtansicht eines Wasserzeichenbalkencodes gemäß dem Stand der Technik,
  • Fig. 9 eine Durchlichtintensitätskurve zu einem Wasserzeichenbalkencode gemäß dem Stand der Technik, und
  • Fig. 10 eine Durchlichtintensitätskurve zu einem Wasserzeichenbalkencode gemäß einem weiteren Stand der Technik.
  • Fig. 1 zeigt beispielhaft für eines von vielen möglichen Wertpapieren und Sicherheitsdokumenten eine Banknote 1 mit der Denomination 2 von "EUR 100". Die Banknote 1 besitzt einen zweidimensionalen Balkencode 3, der nach Art eines Wasserzeichens in das Sicherheitspapier, aus dem die Banknote 1 hergestellt ist, integriert ist.
  • Wertpapiere mit einem eindimensionalen Barcode in Form eines Wasserzeichens sind bereits aus dem Stand der Technik bekannt. Je breiter die als Wasserzeichen ins Papier eingebrachten Balken sind, desto ungleichmäßiger ist ihr Erscheinungsbild im Durchlicht, so dass die Auswertung der Balken sehr problematisch ist. Dies ist in Fig. 8 dargestellt, die schematisch einen im Durchlicht betrachteten Wasserzeichenbalkencode 3 zeigt. Der Balkencode 3 wurde mit einem geprägten Papiersieb erzeugt, welches in seinen geprägten, die Balken 5 des Balkencodes 3 erzeugenden Bereichen die Anlagerung von Papierfasern fördert. Jedoch nimmt die Faserdichte zum Inneren der Balkenflächen hin ab, so dass sich zwar der Flächenrand gut abbilden lässt, jedoch das Flächeninnere im Durchlicht demgegenüber wieder heller erscheint. Dies ist graphisch in Fig. 9 dargestellt, wo die von einer normalen Durchlichtintensität I0 abweichende Durchlichtintensität I+, I- aufgetragen ist. Es ist zu erkennen, dass die Durchlichtintensität I im Zentrum der Balken um so näher bei der normalen Durchlichtintensität I0 liegt, je breiter der Balken ist.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass der normale Durchlichtintensitätswert I0 in Fig. 9 idealisiert dargestellt ist. Tatsächlich schwankt dieser Wert I0 um einen Mittelwert, so dass es bei breiten Balken vorkommen kann, dass ein Balkencodesensor das Ende eines Balkens 5 bzw. den Beginn eines Trennfeldes 6 signalisiert, obwohl erst die Mitte des Balkens 5 erreicht ist. Dies kann zu Lesefehlern führen, indem ein breiter Balken 5 irrtümlich als zwei kurze Balken interpretiert wird.
  • Die Alternative, anstelle eines dunklen Balkencodes einen hellen Balkencode zu benutzen, weist denselben Nachteil auf, dass die Faserdichte zur Balkenmitte abnimmt. Es ergibt sich wieder kein gleichmäßig heller Balken mit der gewünschten Ausdehnung. Vielmehr besteht bei breiten Balken die Gefahr der Lochbildung im Papier.
  • In Fig. 10 ist die Durchlichtintentsität I für einen aus der DE 30 34 916 A1 bekannten Balkencode dargestellt, bei welchem die vorbeschriebene Problematik nicht auftritt. Demnach werden die Bereiche des Papiersiebs zur Erzeugung der Balken des Balkencodes als rechtwinklige, ungleichschenklige Dreiecke in das Papiersieb geprägt. Der mittels der steilen Kante im Papier erzeugte Teil des Wasserzeichens ist im Durchlicht als ausgeprägter dunkler oder heller Streifen ohne weiteres zu erkennen und markiert den Beginn eines Balkens 5. Ob der Balken 5 eine "1" oder "0" repräsentiert, hängt nicht von seiner Breite sondern davon ab, ob der Balken hell oder dunkel ist, das heißt ob die Prägung des Papiersiebs aus der Papiersiebebene nach oben oder unten gerichtet ist. Dadurch kann auch die Länge des gesamten Balkencodes gering gehalten werden, weil Trennfelder 6 zwischen den einzelnen Balken 5 zu deren eindeutiger, gegenseitiger Abgrenzung entfallen können. Als nachteilhaft stellt sich jedoch dar, dass der Balkencode auf eine Digitalcodierung beschränkt ist, weil nur zwischen hellen und dunklen Feldern unterschieden wird.
  • Die Fig. 2 und 3 zeigen jeweils einen Ausschnitt zu unterschiedlichen Ausführungsformen eines Wasserzeichenbalkencodes 3 aus Fig. 1 gemäß Linie AA bei Betrachtung im Durchlicht. In beiden Fällen und auch in den nachfolgend erläuterten Beispielsfällen handelt es sich um einen digitalen, aus Nullen und Einsen bestehenden Balkencode, wobei die Balkenbreite den Wert "0" oder "1" angibt. Die Balken 5 sind voneinander durch Trennfelder 6 getrennt, wobei das erste und das letzte Trennfeld den Balkencode begrenzen. Der in den Fig. 2 und 3 dargestellte Balkencode lautet somit jeweils 0-1-1-0.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 erscheinen die Trennfelder 6 dunkel im Vergleich zu den Balken 5. Das heißt, in den Bereichen der Trennfelder 6 besitzt die Banknote eine erhöhte Faserdichte, die durch eine entsprechende Prägung des zur Herstellung des Banknotenpapiers verwendeten Papiersiebs herrührt. Diese Papiersiebprägung verursacht eine erhöhte Papierfaseranlagerung bei der Papierbildung, wodurch die Durchlichtintensität bei Betrachtung des Papiers im Durchlicht entsprechend herabgesetzt wird und die Trennfelder 6 dunkel erscheinen. Die Balken 5, welche die eigentliche Information des Barcodes definieren, erscheinen im Durchlicht weder heller noch dunkler als das den Barcode umgebende Banknotenmaterial, denn die Balken 5 weisen keinerlei Wasserzeichencharakteristik auf. Da aufgrund dieser Tatsache mittels eines Barcodelesers nicht die informationsvermittelnden Balken 5 sondern die Trennfelder 6 detektiert werden, wird die Breite der informationsvermittelnden Balken lediglich indirekt bestimmt über den Abstand zwischen den detektierten Trennfeldern 6.
  • Entsprechendes gilt für das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel, bei dem jedoch abweichend zu dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 die Trennfelder 6 des Balkencodes hell erscheinen, abgesehen von dem äußerst linken Trennfeld. Die hellen Trennfelder 6 können besonders auffällig durch Verwendung sogenannter Elektrotypen erzeugt werden. Elektrotypen sind in der Regel kleine Metallteile, die fest auf einer Seite des Papiersiebs fixiert sind, beispielsweise verlötet oder mittels eingesteckten und umgebogenen Laschen. Damit lassen sich sehr schmale und besonders helle Durchlichteffekte erzielen, die sensorisch leicht zu detektieren sind.
  • Das äußerst linke Trennfeld 6 in Fig. 3 definiert, dass die nachfolgenden breiten Balken als "0" und die schmalen Balken 5 als "1" zu werten sind, wie dies auch in Fig. 2 der Fall ist. Wäre das äußerst linke Trennfeld 6 wie die übrigen Trennfelder 6 als helles Trennfeld ausgebildet, so würde der Informationsgehalt der Balken 5 umgekehrt und die Gesamtinformation des Balkencodes lautete nicht 0-1-1-0 sondern 1-0-0-1.
  • Anstelle der charakteristischen Durchlichtintensität bzw. Faserdichte des äußerst linken Trennfelds 6 - es könnte auch das äußerst rechte Trennfeld 6 sein - kann auch die Breite des Trennfelds herangezogen werden, um den Informationsgehalt der breiten und schmalen Balken 5 anzugeben. Beide Möglichkeiten können auch kombiniert werden, insbesondere um weitere Informationen des Barcodes zu definieren.
  • Alternativ oder zusätzlich kann auch der erste oder letzte Balken 5 als Startbit bzw. Endbit dienen, wobei beispielsweise die Breite des Startbit- bzw. Endbitbalkens Auskunft darüber gibt, ob die breiten Balken als "0" und die schmalen Balken als "1" zu werten sind oder umgekehrt.
  • In Fig. 4 ist beispielhaft und lediglich schematisch ein Ausschnitt aus einem Papiersieb 8 dargestellt, mit welchem ein Papier mit einem Wasserzeichenbarcode gemäß Fig. 3 hergestellt werden kann. Das Papiersieb 8 besitzt dazu entsprechend beabstandete Elektrotypen 7 auf seiner papierbildenden Oberfläche zur Erzeugung der hellen Trennfelder 6 sowie einen tief geprägten Bereich 9 zur Erzeugung des äußerst linken, dunklen Trennfelds 6.
  • Die Fig. 5 zeigt einen idealisierten Durchlichtintensitätsverlauf eines Balkencodes ähnlich dem in Fig. 2 gezeigten Balkencode mit dunklen Trennfeldern 6 und mit informationsvermittelnden Balken 5. Die Durchlichtintensität I in den Bereichen der Balken 6 liegt unterhalb einer allgemeinen Durchlichtintensität I0 des Banknotenpapiers, da die Faserdichte F in den Bereichen der Trennfelder 6 entsprechend hoch ist. Die Durchlichtintensitätskurve I fällt somit mit der Faserdichtekurve F zusammen, wenn die Intensitätszunahme I+ nach oben und die Faserdichtezunahme F+ nach unten aufgetragen werden. Durchlichtintensitätskurve und Faserdichtekurve sind daher gemeinsam mit der Bezugsziffer 4 bezeichnet.
  • Fig. 6 zeigt die Durchlichtintensitäts- und Faserdichtekurve 4 für einen Balkencode ähnlich dem in Fig. 12 gezeigten Balkencode. In diesem Falle liegen die Durchlichtintensitäten I in den Bereichen der Trennfelder 6 über der vorgegebenen Durchlichtintensität I0, abgesehen von dem äußerst linken Trennfeld 6, bei dem die Durchlichtintensität I unterhalb der allgemeinen Durchlichtintensität I0 liegt. Im Gegensatz zur Darstellung nach Fig. 5 ist die Durchlichtintensitätskurve in Fig. 6 weniger idealisiert dargestellt, indem ersichtlich wird, dass die Durchlichtintensität bzw. Faserdichte trotz ihrer im allgemeinen gleichmäßigen Verteilung I0, F0 über das gesamte Papier im geringen Maße um einen Mittelwert I0 bzw. F0 schwankt, der die "allgemeine Durchlichtintensität" und "allgemeine Faserdichte" angibt.
  • In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Kombination des Standes der Technik gemäß Fig. 9 und der Ausführungsform gemäß Fig. 6 bzw. Fig. 3. Das heißt, sowohl die Trennfelder 6 als auch die Balken 5 sind im Papier nach Art eines Wasserzeichens integriert, wobei die informationsvermittelnden Balken 5 als dunkle Bereiche mit den eingangs als nachteilhaft beschriebenen, etwas helleren Zentren und die Trennfelder 6 als leicht identifizierbare, ausgeprägt helle Linien erscheinen. Die besondere Durchlichtintensität in den Bereichen der Trennfelder 6 übersteigt die Durchlichtintensität in den helleren, zentralen Bereichen der informationsvermittelnden Balken 5 derart, dass eine Fehlinterpretation, wie sie eingangs erläutert wurde, ausgeschlossen werden kann. Die Ausführungsform nach Fig. 7 bietet gegenüber den Ausführungsformen gemäß Fig. 5 und 6 bzw. 2 und 3 eine zusätzliche Kontrasterhöhung und somit eine verbesserte Lesbarkeit des Balkencodes.

Claims (25)

1. Sicherheitspapier mit einer allgemeinen Faserdichte (F0) zur Herstellung eines Wert- oder Sicherheitsdokuments, wie zum Beispiel Banknote, Scheck, Aktie, Ausweis, Fahrkarte, Eintrittskarte und dergleichen, umfassend einen aus informationsvermittelnden, durch Trennfelder (6) voneinander getrennten Balken (5) bestehenden Balkencode (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Trennfelder (6) als Wasserzeichen in das Sicherheitspapier eingebracht sind, so dass die Faserdichte (F) des Sicherheitspapiers in den Bereichen dieser Trennfelder (6) von der allgemeinen Faserdichte (F0) abweicht.
2. Sicherheitspapier nach Anspruch 1, wobei die Faserdichte (F) des Sicherheitspapiers in den Bereichen der informationsvermittelnden Balken (5) in einer anderen positiven oder negativen Richtung von der allgemeinen Faserdichte (F0) abweicht, als in den Bereichen der Trennfelder (6).
3. Sicherheitspapier nach Anspruch 2, wobei die Faserdichte (F) des Sicherheitspapiers in den Bereichen der informationsvermittelnden Balken (5) höher und in den Bereichen der Trennfelder (6) niedriger ist als die allgemeine Faserdichte (F0).
4. Sicherheitspapier nach Anspruch 1, wobei die Faserdichte (F) des Sicherheitspapiers in den Bereichen der informationsvermittelnden Balken (5) der allgemeinen Faserdichte (F0) entspricht.
5. Sicherheitspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Trennfelder (6) schmaler sind als die informationsvermittelnden Balken (5).
6. Sicherheitspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Sicherheitspapier bei Betrachtung im Durchlicht zumindest in einem der Trennfelder (6) heller erscheint als in einem Bereich des Sicherheitspapiers mit der allgemeinen Faserdichte (F0) und zumindest in einem anderen der Trennfelder (6) dunkler erscheint als in einem Bereich des Sicherheitspapiers mit der allgemeinen Faserdichte (F0).
7. Sicherheitspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei ein randseitiger informationsvermittelnder Balken (5) des Balkencodes (3) eine charakteristische Eigenschaft aufweist, um anzugeben, welcher Informationsgehalt ("0", "1") unterschiedlich breiten Balken (5) des Balkencodes (3) jeweils zugeordnet ist.
8. Sicherheitspapier nach Anspruch 7, wobei die charakteristische Eigenschaft die Breite und/oder Faserdichte des randseitigen Balkens ist.
9. Sicherheitspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der Balkencode (3) ein zweidimensionaler Balkencode ist.
10. Sicherheits- oder Wertdokument (1) umfassend ein Sicherheitspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
11. Sicherheits- oder Wertdokument nach Anspruch 10, ausgewählt aus der Gruppe von Dokumenten: Banknote, Scheck, Aktie, Ausweis, Fahrkarte, Eintrittskarte.
12. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit einer allgemeinen Faserdichte (F0) für ein Sicherheits- oder Wertdokument (1), wie zum Beispiel Banknote, Scheck, Aktie, Ausweis, Fahrkarte, Eintrittskarte und dergleichen, mit einem aus informationsvermittelnden, durch Trennfelder (6) voneinander getrennten Balken (5) bestehenden Balkencode (3), wobei das Sicherheitspapier in den Bereichen der Trennfelder (6) als Wasserzeichen mit einer von der allgemeinen Faserdichte (F0) abweichenden Faserdichte (F+, F-) erzeugt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12 unter Verwendung eines Papiersiebs (8), welches in den Bereichen der Trennfelder (6) speziell ausgebildet ist, so dass in diesen Bereichen die Anlagerung von Fasern zur Erzeugung eines Wasserzeichens in dem herzustellenden Sicherheitspapier positiv oder negativ beeinflusst wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das Papiersieb (8) in den Bereichen der informationsvermittelnden Balken (5) so ausgebildet ist, dass in diesen Bereichen die Anlagerung von Fasern weder positiv noch negativ beeinflusst wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das Papiersieb (8) in den Bereichen der informationsvermittelnden Balken (5) so geprägt ist, dass die Anlagerung von Fasern in diesen Bereichen positiv beeinflusst wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, wobei das Papiersieb (8) zumindest im Bereich (9) eines der Trennfelder (6) so geprägt ist, dass die Anlagerung von Fasern positiv beeinflusst wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei das Papiersieb (8) zumindest im Bereich eines der Trennfelder (6) mit einer Elektrotype (7) ausgerüstet ist, so dass die Anlagerung von Fasern negativ beeinflusst wird.
18. Papiersieb (8) zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit einem aus informationsvermittelnden, durch Trennfelder (6) voneinander getrennten Balken (5) bestehenden Balkencode (3), wobei das Papiersieb (8) Bereiche zur Erzeugung der Trennfelder (6) besitzt, in denen das Papiersieb speziell ausgebildet ist, um in diesen Bereichen die Anlagerung von Fasern zur Erzeugung eines Wasserzeichens in einem mit dem Papiersieb herzustellenden Papier positiv oder negativ zu beeinflussen.
19. Papiersieb nach Anspruch 18, wobei das Papiersieb in seinen die informationsvermittelnden Balken (5) erzeugenden Bereichen so ausgebildet ist, dass in diesen Bereichen die Anlagerung von Fasern nicht speziell beeinflusst und kein Wasserzeichen in einem mit dem Papiersieb herzustellenden Papier erzeugt wird.
20. Papiersieb nach Anspruch 18, wobei das Papiersieb in seinen die informationsvermittelnden Balken (5) erzeugenden Bereichen geprägt ist, um die Anlagerung von Fasern in diesen Bereichen zur Erzeugung eines Wasserzeichens in einem mit dem Papiersieb herzustellenden Papier positiv zu beeinflussen.
21. Papiersieb nach Anspruch 18 oder 19, wobei das Papiersieb zumindest in einem seiner die Trennfelder (6) erzeugenden Bereiche geprägt (9) ist, um die Anlagerung von Fasern zur Erzeugung eines Wasserzeichens in einem mit dem Papiersieb herzustellenden Papier positiv zu beeinflussen.
22. Papiersieb nach einem der Ansprüche 18 bis 21, wobei das Papiersieb zumindest in einem seiner die Trennfelder (6) erzeugenden Bereiche mit einer Elektrotype (7) ausgerüstet ist, um die Anlagerung von Fasern zur Erezeugung eines Wasserzeichens in einem mit dem Papiersieb herzustellenden Papier negativ zu beeinflussen.
23. Papiersieb nach einem der Ansprüche 18 bis 22, wobei die Bereiche des Papiersiebs zur Erzeugung der Trennfelder (6) schmaler ausgebildet sind als die Bereiche des Papiersiebs zur Erzeugung der informationsvermittelnden Balken (5).
24. Balkencode (3) in Form eines Wasserzeichens, umfassend informationsvermittelnde Balken (5), die durch Trennfelder (6) voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennfelder als Wasserzeichen ausgebildet sind.
25. Balkencode nach Anspruch 24, wobei die Trennfelder (6) schmaler sind als die informationsvermittelnden Balken (5).
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