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DE10212943A1 - Verfahren zum Herstellen eines Zylinders und Zylinder für den elektrofotografischen Druck - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines Zylinders und Zylinder für den elektrofotografischen Druck

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DE10212943A1
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sleeve
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Udo Draeger
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Eastman Kodak Co
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NexPress Solutions LLC
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    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Abstract

Aufgabe der Erfindung ist, einen Zylinder für den elektrofotografischen Druck bereitzustellen, der einfach montierbar und kostengünstig ist sowie eine zuverlässige elektrofotografische Aufladung und Entladung ermöglicht. Beschrieben ist ein Verfahren zum Herstellen eines Zylinders beim elektrofotografischen Druck, bei dem ein Zylinderkern bereitgestellt wird und eine auswechselbare Manschette an der Außenseite des Zylinderkerns angebracht wird, die eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff umfasst. Ferner ist ein Zylinder für den elektrofotografischen Druck vorgesehen, bei dem eine Manschette bereitgestellt ist, die eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff umfasst. Durch die Leitfähigkeit des elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoffs können die elektrostatischen Ladungen zufließen und abfließen, wobei die elektrostatische Bebilderung ermöglicht wird. Die Manschette weist aufgrund vorstehender Merkmale eine hohe Stabilität und eine hohe Elastizität auf, ist durch die Auswechselbarkeit kostengünstig und ist einfach selektiv aufladbar und entladbar. Die Manschette ist aufgrund einer geringen Masse und einer hohen Elastizität einfach auf den Zylinderkern montierbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Zylinders nach Anspruch 1 und einen Zylinder nach Anspruch 8.
  • Verschiedene Zylinder von Druckmaschinen weisen Beschichtungen auf, die bestimmten Funktionen dienen. Beispielsweise ist beim elektrofotografischen Druck der bilderzeugende Zylinder oder Bebilderungszylinder mit einem organischen Fotoleiter beschichtet, auf dem mit pulverförmigen oder flüssigem Toner Bilder erzeugt werden. Vom Bebilderungszylinder wird das Bild gewöhnlich unmittelbar auf den Bedruckstoff übertragen. Einige Druckmaschinen verwenden jedoch einen zusätzlichen Zylinder oder Zwischenzylinder, der das Bild vom Bebilderungszylinder übernimmt und auf den Bedruckstoff überträgt. Die Bilder werden hierbei durch Bebilderung des Bebilderungszylinders durch gezielte elektrostatische Aufladung der Fotoleiterschicht und Anhaften von Toner an den elektrostatischen Ladungen dargestellt. Aufgrund von Verschleiß an der Oberfläche des Bebilderungszylinders und des Zwischenzylinders werden diese von Zeit zu Zeit ausgewechselt. Die hochpräzisen Zylinder und der mit dem Auswechseln verbundene Wartungsaufwand sind jedoch kostenaufwendig. Eine bekannte Lösung in der US 5,215,013 schlägt daher auswechselbare Manschetten aus Metall vor. Diese Lösungsmöglichkeit ist jedoch teuer und das Aufbringen und Entfernen der Manschetten ist für den Bediener mühsam und aufwendig. Auf dem Gebiet des Offsetdrucks ist die Patentanmeldung WO 99/11468 offenbart, mit einer Druckkomponente mit einem Gummituch, das eine Druckschicht aus Gummi umfasst. Unter der Druckschicht befindet sich eine Verstärkungsschicht aus Gummi, darunter eine zusammendrückbare Schicht aus Gummi. Die Manschette ist zur leichteren Montage sich verjüngend ausgebildet. Das Gummituch wird auf eine Manschette aufgebracht, die aus einem mit Glasfasern verstärkten Kunststoff besteht. Zwischen dem Gummituch und der Manschette befindet sich eine Primerschicht zum Befestigen der Manschette am Gummituch. Dieser Aufbau hat zur Aufgabe, einen glatten Druckzylinder ohne Nähte bereitzustellen und ist nur bei bestimmten Druckmaschinen sowie nur bei einem Gummituchzylinder verwendbar.
  • Aufgabe der Erfindung ist, einen Zylinder für den elektrofotografischen Druck bereitzustellen, der einfach montierbar und kostengünstig ist sowie eine zuverlässige elektrofotografische Aufladung und Entladung ermöglicht.
  • Die Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und des Anspruchs 8. Beschrieben ist ein Verfahren zum Herstellen eines Zylinders beim elektrofotografischen Druck, bei dem ein Zylinderkern bereitgestellt wird und eine auswechselbare Manschette an der Außenseite des Zylinderkerns angebracht wird, die eine Schicht aus einem elastischem, faserverstärktem, leitfähigem Kunststoff umfasst. Ferner ist ein Zylinder für den elektrofotografischen Druck vorgesehen, insbesondere zum Anwenden des Verfahrens nach Anspruch 1, bei dem eine Manschette vorgesehen ist, die eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff umfasst. Durch die Leitfähigkeit des elastischem, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoffs können die elektrostatischen Ladungen zufließen und abfließen, wobei die elektrostatische Bebilderung ermöglicht wird. Die Manschette weist aufgrund vorstehender Merkmale eine hohe Stabilität und eine hohe Elastizität auf, ist durch die Auswechselbarkeit kostengünstig und ist einfach selektiv aufladbar und entladbar. Die Manschette ist aufgrund einer geringen Masse und einer hohen Elastizität einfach auf den Zylinderkern montierbar.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Vorteilhaft wird der faserverstärkte Kunststoff für die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten leitfähigen Kunststoff durch Einspritzen einer Mischung aus einem Harz und von Fasern kurzer Länge in eine Form hergestellt, besonders vorteilhaft wird der Kunststoff mit Faserlängen im Bereich von etwa 5 mm bis 6 mm extrudiert. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff lichtdurchlässig hergestellt und wird auf einen fotoleitenden Zylinder aufgebracht.
  • Vorteilhaft hinsichtlich Platzeinsparung kann die elektrofotografische Bebilderung der Manschette mit der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff von der Innenseite durchgeführt werden.
  • Bei einer weiteren Variante der Erfindung wird von der Innenseite der Manschette Druckluft zugeführt, der Durchmesser der Manschette weitet sich durch die Druckluft aus und die Manschette wird vom Zylinderkern entfernt, danach wird eine weitere Manschette auf den Zylinderkern aufgebracht. Das Wechseln der Manschette wird hierdurch erheblich vereinfacht.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform ist ein Zylinderkern mit einer Manschette für einen Bebilderungszylinder bereitgestellt, wobei die Manschette eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff, eine Elektrodenschicht, eine ladungserzeugende Schicht zum Erzeugen von elektrischen Ladungen, eine ladungstransportierende Schicht zum Transportieren von elektrischen Ladungen umfasst und bei einer Weiterbildung optional eine Abriebschicht zum Verringern des Verschleiß auf der Manschette ausgebildet ist.
  • Bei einer weiteren speziellen Ausführungsform ist ein Zylinderkern mit einer Manschette für einen Zwischenzylinder bereitgestellt, wobei die Manschette eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff und eine weitere elastische leitfähige Schicht umfasst.
  • Nachfolgend ist die Erfindung in Einzelheiten in Bezug auf die beigefügten Figuren beschrieben.
  • Fig. 1 zeigt einen schematischen perspektivischen Schnitt eines Zylinders für den elektrofotografischen Druck mit einem Zylinderkern und einer auswechselbaren Manschette,
  • Fig. 2 zeigt einen Zylinder ähnlich zur Darstellung nach Fig. 1 mit einer im Zylinder angeordneten Bebilderungseinrichtung.
  • Fig. 1 zeigt einen schematischen perspektivischen Schnitt durch einen Zylinder 1. Der Zylinder 1 ist für einen elektrofotografischen Druckvorgang vorgesehen und ist insbesondere als Bebilderungszylinder oder als Zwischenzylinder (nicht dargestellt) ausgeführt. Der Bebilderungszylinder ist mit einer speziellen Ausführungsform einer Manschette 10 ausgestattet, die zum Zweck der Bebilderung unter anderem eine oder zwei fotoleitende Schichten umfasst, eine ladungserzeugende Schicht 5 und eine ladungstransportierende Schicht 6, und von einer Bebilderungseinrichtung 7, die sich innerhalb oder außerhalb des Bebilderungszylinders befindet, mit latenten Bildern beaufschlagt wird. Beispielhaft ist in Fig. 1 die Bebilderungseinrichtung 7 innerhalb des Bebilderungszylinders oder Bilderzeugungszylinders dargestellt. Der Zwischenzylinder ist neben dem Bebilderungszylinder angeordnet, nimmt die Bilder vom Bebilderungszylinder auf und überträgt diese auf den Bedruckstoff. Der Zwischenzylinder weist eine Manschette 10 mit einer elastischen leitfähigen Schicht mit einer Dicke im Bereich von etwa 1 cm auf, beispielsweise aus Polyurethan. Zusätzlich kann eine gleichmässige dünne obere Schicht aufgebracht werden, die ein Ablösen des Toners beim Übergang auf den Bedruckstoff oder das Papier erleichtert und den Verschleiß des Zwischenzylinders reduziert. Der Bebilderungszylinder und der Zwischenzylinder drehen sich folglich gegeneinander und üben einen gewissen Druck gegeneinander aus. Der Zwischenzylinder wird im Wesentlichen verwendet, um Dickenschwankungen des Bedruckstoffs auszugleichen, denn die Oberfläche des Zwischenzylinders ist elastischer als die Oberfläche des Bebilderungszylinders. Die Bebilderung wird mittels elektrostatischer Ladungen auf die Oberfläche des Bebilderungszylinder aufgebracht. Nach dem Aufbringen der elektrostatischen Ladung auf die Manschette 10 wird durch die gesteuerte Bebilderungseinrichtung 7 ein Bild selektiv aufgebracht, indem die fotoleitende Manschette 10 pixelweise belichtet wird und ein latentes Bild entsteht. Anschließend wird das latente Bild mit Toner versehen, wobei die Tonerpartikel der Potentialdifferenz zwischen einer Einrichtung zum Betonern, welche von der Bebilderungseinrichtung umfasst ist, und dem Bebilderungszylinder oder Bildzylinder folgen und ein betonertes Bild entsteht, das auf einen weiteren Träger übertragen wird. Vom Bebilderungszylinder wird des betonerte Bild bei diesem Beispiel auf den Zwischenzylinder übertragen, welcher das Bild vom Bebilderungszylinder empfängt und auf einen Bedruckstoff überträgt. Die Übertragung des betonerten Bildes vom Bebilderungszylinder auf den Zwischenzylinder und vom Zwischenzylinder auf den Bedruckstoff wird durch eine elektrische Potentialdifferenz unterstützt, wobei die Übertragung der elektrisch geladenen Tonerpartikel durch elektrisch gegenpolige Ladungen durchgeführt wird. Im Einzelnen ist etwa bei Verwendung von elektrisch positiv geladenem Toner die elektrische negative Ladung an der Oberfläche des Zwischenzylinders größer als die elektrische negative Ladung an der Oberfläche des Bebilderungszylinders, wobei elektrisch positiv geladene Tonerpartikel an der Oberfläche des Bebilderungszylinders eine Kraftwirkung in Richtung des Zwischenzylinders erfahren. Entsprechend wirkt eine Potentialdifferenz zwischen dem Zwischenzylinder und dem Bedruckstoff. Bei Verwendung von negativ geladenem Toner werden umgekehrte Potentialdifferenzen verwendet. Die Manschette 10 mit einer Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 ist sowohl beim Bebilderungszylinder als auch beim Zwischenzylinder anwendbar, der Zylinder 1 ist folglich ein Bebilderungszylinder oder ein Zwischenzylinder. Bei der Anwendung der auswechselbaren Manschette 10 mit einer Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 bei einem Bebilderungszylinder, wie in den Figur dargestellt, wird ein Zylinderkern 2 bereitgestellt, auf den die Manschette 10 aufgebracht wird. Die Manschette 10 umfasst bei dieser Ausführungsform bei einem Bebilderungszylinder an der Außenseite eine oder zwei fotoleitende Schichten und unter diesen eine optionale Elektrodenschicht 4, beispielsweise aus aufgedampftem Aluminium (AL), Nickel (Ni) oder Chrom (Cr). Die ladungserzeugende Schicht 5 und die ladungstransportierende Schicht 6 erzeugen bzw. transportieren elektrostatische Ladungen, bei der zweischichtigen Ausführung sind die Ladungserzeugung und der Ladungstransport jeweils in einer Schicht ausgeführt, wie in den Figuren dargestellt, bei der einschichtigen, nicht dargestellten Ausführung sind diese in einer Schicht vereint. Die ladungserzeugende Schicht 5 weist eine Dicke im Bereich von etwa einem bis wenigen Mikrometern auf, die ladungstransportierende Schicht 6 weist eine Dicke im Bereich von einigen zehn Mikrometern auf. In Richtung des Zylinderkerns 2 schließt sich die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 an, wie nachfolgend beschrieben. Auf der Manschette 10 ist ferner optional und bei einer speziellen Weiterbildung eine Schicht zur Erleichterung des Ablösens des Toners und/oder zum Verhindern des Abriebs oder Abriebschicht 9 ausgebildet. Die Abriebschicht 9 ist optional und zum Erfüllen der Funktion des Zylinders 1 nicht erforderlich. Bei der Anwendung einer weiteren nicht beschriebenen speziellen Ausführungsform der auswechselbaren Manschette 10 bei einem Zwischenzylinder wird ein Zylinderkern 2 bereitgestellt, auf den die Manschette 10 aufgebracht wird, die eine elastische leitfähige Schicht mit einer Dicke im Bereich von etwa 10-2 m und unter dieser die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 umfasst. Auf der Manschette 10 ist ferner optional und bei einer speziellen Weiterbildung eine Schicht zur Erleichterung des Ablösens des Toners und/oder zum Verhindern des Abriebs oder Abriebschicht 9 ausgebildet. Der Zwischenzylinder rollt auf den Bedruckstoff ab und der Toner wird vor allem mittels elektrostatischer Kräfte vom Zwischenzylinder auf den Bedruckstoff übertragen. Die Manschette 10 umfasst einen leitfähigen Kunststoff, bei dieser beispielhaften Ausführungsform umfasst der Kunststoff Polyethylenpolyamid, auch unter dem Markennamen Nylon bekannt, oder Polyethylenpolyimid. Der leitfähige Kunststoff ist mit Fasern verstärkt, bei der vorliegenden Ausführungsform ist dies eine Aramidfaser, Polyparaphenylenterephthalamid, auch unter dem Markennamen Kevlar bekannt. Die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 der auswechselbaren Manschette 10 wird mit dem Verfahren des Extrudierens hergestellt, wobei eine Mischung aus dem leitfähigen Kunststoff und den Fasern bereitgestellt wird und die Längen der Fasern aus Polyparaphenylterephthalamid beispielhaft etwa 5 mm bis 6 mm betragen. Vorgesehen ist, dass der spezifische Widerstand der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 der Manschette 10 weniger als 108 Ωcm beträgt. Ein weiterer Herstellungsvorgang der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 der Manschette 10 ist wie nachfolgend beschrieben. Fasern aus Polyparaphenylterephthalamid mit der Länge von etwa 5 mm bis 6 mm, die diagonal zueinander verwoben angeordnet sind, werden zu einem Schlauch mit etwa dem Durchmesser der Manschette 10 geformt. Um eine gewisse Dicke der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 zu erhalten, werden mehrere Schläuche mit geringfügig unterschiedlichen Durchmessern hergestellt und übereinander angeordnet. Der entstehende Schlauch wird mit einem elektrisch leitfähigen Kunststoff, einem thermoelastischen Harz, beispielsweise Epoxidharz, imprägniert und in eine Form eingebracht, wobei sich der Schlauch an die Form anpasst. Anschließend werden die imprägnierten Fasern in der Form erwärmt und verfestigen und erhärten sich durch Abkühlen. An Stelle des thermoelastischen Harzes kann entsprechend eine Zusammensetzung aus elastischen Thermoplasten und verstärkenden Fasern verwendet werden. Zusätzlich kann an der Oberfläche der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 oder in dieser ein antistatisches Mittel aufgebracht werden bzw. beim Herstellungsvorgang mit dem leitfähigen Kunststoff vermischt werden. Nach dem Herstellen der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 werden abhängig von der Anwendung bei einem Bebilderungszylinder oder einem Zwischenzylinder weitere Schichten aufgebracht, um die auswechselbare Manschette 10 zu bilden, die auf den Zylinderkern 2 aufgezogen wird. Auf diese Weise wird ein Zylinder 1 bereitgestellt, in Fig. 1 ein Bebilderungszylinder, der durch die Auswechselbarkeit der Manschette 10 materialsparend und kostensparend verwendbar ist und dadurch einen gleichmäßigen Druck gestattet, dass dieser keine Nähte oder Rillen an der Oberfläche aufweist, welche beim Druck nachteilhaft sind. Dieses Merkmal erreicht die Manschette 10 dadurch, dass die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 keine Nähte oder Rillen aufweist. Die Manschette 10 ist einerseits stabil und andererseits derart elastisch, dass das Aufbringen der Manschette 10 auf den Zylinderkern 2 einfach durchführbar ist. Die fotoleitenden Eigenschaften des Zylinders 1, hierbei ein Bebilderungszylinder, werden durch die ladungserzeugende Schicht 5 und die ladungstransportierende Schicht 6 der Manschette 10 bereitgestellt. Bei einer Variante der Erfindung wird von der Innenseite der Manschette 10 Druckluft zugeführt, der Zylinderkern 2 umfasst zu diesem Zweck eine geeignete Druckluftvorrichtung. Der Durchmesser der Manschette 10 weitet sich durch die Druckluft aus, die Manschette 10 kann nun einfach vom Zylinderkern 2 entfernt werden. Nach dem Entfernen wird eine weitere Manschette 10 auf den Zylinderkern 2 aufgebracht. Das Wechseln der Manschette wird durch Verwenden der Druckluftvorrichtung im Zusammenhang mit der aufgrund der Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 elastischen Manschette 10 erheblich vereinfacht. Die übrigen Schichten der Manschette 10 sind derart elastisch, dass die Ausweitung des Durchmessers der Manschette 10 nicht verhindert wird.
  • Fig. 2 zeigt einen schematischen perspektivischen Schnitt einer Ansicht einer besonderen Variante der Erfindung, bei welcher die Manschette 10 ähnlich wie in Fig. 1 ausgebildet ist und im Wesentlichen lichtdurchlässig ist. Bei dieser Variante umfasst die Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff 3 der Manschette 10 einen im Wesentlichen transparenten Kunststoff und verstärkende Fasern aus Glas. Der Zylinderkern 2 ist bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ebenfalls im Wesentlichen transparent ausgeführt und ermöglicht den Durchgang der Lichtstrahlen von der Bebilderungseinrichtung 7 im Wesentlichen ohne Ablenkung. Viele Thermoplaste und thermoelastische Harze weisen eine geringe Absorption von Licht im sichtbaren Spektralbereich und nahe dem Infrarot- Spektralbereich auf und sind verwendbar. Im Innern des Zylinders 1 ist eine Bebilderungseinrichtung 7 angeordnet. Die Bebilderungseinrichtung 7 ist fest gelagert, wobei der im Wesentlichen transparente Zylinderkern 2 mit der im Wesentlichen transparenten Manschette 10 eine andere Lagerung als die Bebilderungseinrichtung 7 aufweisen, wobei die Lagerung des Zylinderkerns 2 mit der transparenten Manschette 10 eine Drehung des Zylinderkerns 2 mit der an der Außenseite des Zylinderkerns 2 angebrachten Manschette 10 gestattet. Die Bebilderungseinrichtung 7 umfasst die zur Belichtung der fotoleitenden Oberfläche der Manschette erforderlichen Merkmale, im Wesentlichen eine gesteuerte Lichtquelle. Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 verläuft die Bebilderungseinrichtung 7 entlang der Achse des Zylinders 1 von einem Ende bis zum anderen Ende des Zylinders 1 und ist mehrstrahlig ausgeführt, wie in der Fig. 2 schematisch mittels der gestrichelten Strahlengänge von der Bebilderungseinrichtung 7 bis zur Oberfläche der auswechselbaren Manschette 10 dargestellt. Die Bebilderungseinrichtung 7 kann beliebige andere Ausführungen aufweisen, etwa eine einstrahlige Lichtquelle mit einem Drehspiegelsystem, eine mehrstrahlige Lichtquelle mit einem Digital Mirror Device (DMD) oder eine mehrstrahlige Lichtquelle mit einem Lichtventil. Die Strahlengänge der Lichtstrahlen nach Fig. 2 verlaufen parallel zueinander und bewirken eine Belichtung einer Linie 11 der fotoleitenden Oberfläche der Manschette 10 zu einem Zeitpunkt, wobei die Linie 11 entlang der Oberfläche der Manschette 10 axial zum Zylinder 1 verläuft und gestrichelt dargestellt ist. Durch Drehung des Zylinders 1, wobei die Bebilderungseinrichtung 7 stationär ist, wird der Zylinderkern 2und die Manschette 10 in eine Richtung bewegt. In einem bestimmten Abstand, der von der Auflösung der verwendeten Druckmaschine und einem bestimmten Druckjob abhängt, wird mittels der ladungserzeugenden Schicht 5 und der ladungstransportierenden Schicht 6 die nächste Linie 11 an der Oberfläche der fotoleitenden Manschette 10 belichtet. Die Aneinanderreihung der Anzahl von bebilderten Linien 11 ergibt das belichtete latente Bild. Mit Hilfe des vorstehend beschriebenen Zylinders 1 mit der auswechselbaren Manschette 10 und der Bebilderungseinrichtung 7 im Innern des Zylinders 1 ist wertvoller Platz in einer Druckmaschine einsparbar, die Bebilderungseinrichtung 7 ist nicht außerhalb des Zylinders 1 angebracht, wie im Stand der Technik vorgeschlagen, wobei erheblicher Platz in der Druckmaschine vorgesehen ist. Auf ähnliche Weise kann eine Entladelampe zum Entladen des elektrostatischen latenten Bildes im Innern des Zylinders 1 angeordnet sein, wobei der Zylinderkern 2 und die Manschette 10 transparent sind. Die Entladelampe ist stationär angeordnet und dient dazu, elektrische Ladungen an der Oberfläche der fotoleitenden Oberfläche der Manschette 10 nach dem Aufbringen des Bildes auf den Bedruckstoff zu beseitigen, damit ein erneutes gleichmäßiges Beaufschlagen mit elektrischen Ladungen zum Zweck der Erzeugung eines weiteren latenten Bildes erfolgen kann. Die beschriebenen Ausführungsformen sind nur beispielhaft auszulegen und beschränken den Schutzbereich der Erfindung nicht, welcher durch die unabhängigen Ansprüche festgelegt ist.

Claims (18)

1. Verfahren zum Herstellen eines Zylinders (1) für den elektrofotografischen Druck, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zylinderkern (2) bereitgestellt wird und eine auswechselbare Manschette (10) an der Außenseite des Zylinderkerns (2) angebracht wird, die eine Schicht aus elastischem, faserverstärktem, leitfähigem Kunststoff (3) umfasst.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht aus faserverstärktem Kunststoff (3) durch Einspritzen einer Mischung aus einem Harz und von Fasern kurzer Länge in eine Form hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht aus faserverstärktem Kunststoff (3) mit Faserlängen im Bereich von etwa 5 mm bis 6 mm extrudiert wird.
4. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schlauch aus dem Fasermaterial hergestellt wird, der etwa den Durchmesser der Manschette (10) aufweist, der Schlauch mit einem Kunststoff in eine Form eingebracht wird, die Form auf eine vorbestimmte Temperatur erhitzt wird, um den Kunststoff zu erhitzen, wobei eine Mischung aus dem Fasermaterial und dem Kunststoff hergestellt wird, die Form abgekühlt wird, bis sich die Mischung verfestigt und die Mischung aus der Form entnommen wird.
5. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (10) lichtdurchlässig hergestellt wird, auf einen fotoleitenden Zylinder (1) aufgebracht wird und die Manschette (10) auf dem Zylinder (1) von der Innenseite der Manschette (10) elektrofotografisch bebildert wird.
6. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht aus elastischem, faserverstärktem, leitfähigem Kunststoff (3) gewirkte oder gewebte Fasern umfasst.
7. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Innenseite der Manschette (10) Druckluft zugeführt wird, der Durchmesser der Manschette (10) sich durch die Druckluft ausweitet und die Manschette (10) vom Zylinderkern (2) entfernt wird sowie eine weitere Manschette (10) auf den Zylinderkern (2) aufgebracht wird.
8. Zylinder (1) für den elektrofotografischen Druck, insbesondere hergestellt nach dem Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Manschette (10), die eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff (3) umfasst.
9. Zylinder (1) für den elektrofotografischen Druck nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch einen Zylinderkern (2) mit einer Manschette (10) für einen Bebilderungszylinder, wobei die Manschette (10) eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff (3), eine Elektrodenschicht (4), eine ladungserzeugende Schicht (5) zum Erzeugen von elektrischen Ladungen und eine ladungstransportierende Schicht (6) zum Transportieren von elektrischen Ladungen umfasst.
10. Zylinder (1) für den elektrofotografischen Druck nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch einen Zylinderkern (2) mit einer Manschette (10) für einen Zwischenzylinder, wobei die Manschette (10) eine Schicht aus einem elastischen, faserverstärkten, leitfähigen Kunststoff (3) und eine weitere elastische leitfähige Schicht umfasst.
11. Zylinder (1) für den elektrofotografischen Druck nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Manschette (10) eine Abriebschicht (9) zum Verringern des Verschleiß ausgebildet ist.
12. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff aus Duroplastharzen besteht, insbesondere aus Epoxidharzen oder Polyesterharzen.
13. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff aus Thermoplasten besteht, insbesondere aus Polyethylenpolyamiden oder Polyethylenpolyimiden.
14. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Fasermaterial Glas, Karbon, Siliziumcarbonat, Aluminiumfasern und/oder Polyparaphenylentherephthalamid umfasst.
15. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erhöhung der Festigkeit der Schicht aus elastischem, faserverstärktem, leitfähigem Kunststoff (3) Fasern mit einer Länge größer als 5 mm bis 6 mm verwendet werden, die in bestimmten Winkeln oder diagonal zueinander verwoben angeordnet sind.
16. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der spezifische Widerstand der Manschette (10) weniger als 108 Ωcm beträgt.
17. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht aus elastischem, faserverstärktem, leitfähigem Kunststoff (3) mit Karbon, Graphit und/oder Metallpartikeln gefüllt ist.
18. Zylinder (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (10) antistatische Mittel umfasst.
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