DE10211154A1 - Anschlußvorrichtung zur Kontaktierung von elektrischen Maschinen, elektrische Maschine mit Anschlußvorrichtung sowie Startervorrichtung für Brennkraftmaschinen mit einer eine Anschlußvorrichtung aufweisenden elektrischen Maschine - Google Patents
Anschlußvorrichtung zur Kontaktierung von elektrischen Maschinen, elektrische Maschine mit Anschlußvorrichtung sowie Startervorrichtung für Brennkraftmaschinen mit einer eine Anschlußvorrichtung aufweisenden elektrischen MaschineInfo
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Abstract
Es wird eine Anschlussvorrichtung zum Kontaktieren von elektrischen Maschinen (13), mit einem ersten elektrisch isolierenden Isolierteil (16) und einem zweiten elektrisch isolierenden Isolierteil (19) vorgeschlagen, wobei zwischen den beiden Isolierteilen (16) und (19) ein Halter (22) aufgenommen ist. Vom Halter (22) getrennt und mit dem zweiten Isolierteil (19) verbunden ist ein Leiterteil (25). Die Anschlussvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der erste elektrisch isolierende Isolierteil (16), der Halter (22), das zweite elektrisch isolierende Isolierteil (19) und das Leiterteil (25) unlösbar verbunden sind.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung zur Kontaktierung von elektrischen Maschinen nach der Gattung des unabhängigen Patentanspruchs. Eine solche Anschlussvorrichtung ist aus der Deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 101 03 008.8 bekannt. Die dort beschriebene Anschlussvorrichtung für einen Starter weist ein erstes Isolierteil an der Außenseite eines Startergehäuses auf. Dieses erste Isolierteil und ein zweites Isolierteil, dort als Distanzhülse bezeichnet, nehmen zwischen sich die Wandung des Startergehäuses auf. Von der Außenseite des ersten Isolierteils ist in dieses eine Kontakthülse eingesetzt. Diese Kontakthülse reicht durch das zweite Isolierteil hindurch und drückt mit einem Absatz auf ein Leiterteil. Mit dem Leiterteil ist eine Haltemutter fest verbunden. Am Leiterteil sind Kontakte bzw. stromführende Litzen für eine Bürstenanordnung zu befestigen. Um die Anschlussvorrichtung zu befestigen, ist es erforderlich, einen Schraubenbolzen durch zentrale Öffnungen der Kontakthülse, des ersten Isolierteils und des zweiten Isolierteils hindurch zu stecken und schließlich mit der Haltemutter am Leiterteil zu verschrauben. Bei dieser Ausführung ist nachteilig, dass verhältnismäßig viele Teile nötig sind, um die Anschlussklemme zu bilden. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Schraubenbolzen unbedingt erforderlich ist, um die Anschlussklemme sicher am Startermotorgehäuse zu halten. Für den nachfolgenden Montageprozess beim Kraftfahrzeughersteller ist es darüber hinaus wieder erforderlich, den Schraubenbolzen zu lockern bzw. ganz zu entfernen, um eine Polklemme eines mit der Starterbatterie verbundenen Starterkabels zu befestigen.
- Vorteile der Erfindung
- Die Anschlussvorrichtung zur Kontaktierung von elektrischen Maschinen mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat den Vorteil, dass auf das Leiterteil keine Verdrehkräfte wirken, wodurch ein unerwünschtes Verdrehen der Leiterplatte an einen Massekontakt ausgeschlossen ist.
- Darüber hinaus sitzt die Bolzenanordnung nach der Montage unlösbar fest und kann sich durch Schüttelbeanspruchung beim Transport oder gar im Betrieb nicht von alleine lösen. Der Bolzen kann nicht verloren gehen.
- Des Weiteren sind Manipulationen an der Anschlussvorrichtung leicht erkennbar und weniger Bauteile nötig.
- Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Anschlussvorrichtung nach dem Hauptanspruch möglich.
- Dadurch, dass das erste elektrisch isolierende Isolierteil einen zum zweiten Isolierteil gerichteten einstückig angeformten Ring aufweist, der dabei eine nicht kreisförmige Außenkontur und eine nicht kreisförmige Innenkontur aufweist, kann erreicht werden, dass sich das erste Isolierteil in einer der nicht kreisförmigen Außenkontur des einstückig angeformten Rings angepassten Öffnung nicht verdreht. Es besteht hier Formschluss, so dass bei einem Befestigen eines Starterkabels dieses Isolierteil sich nicht verdrehen kann. Gleichzeitig ermöglicht die nicht kreisförmige Innenkontur, dass sich beispielsweise auch der Bolzen in einer eindeutigen Position zum Isolierteil und damit auch zum Halter befindet. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn der Bolzen nicht kreiszylindrisch gestaltet ist und damit eine eindeutige Position des Bolzens zum Halter erforderlich ist.
- Weist das Leiterteil eine nicht kreisförmige Innenkontur auf, so kann die Position des Leiterteils zum Halter durch die Außenkontur des Bolzens eindeutig bestimmt werden. Es ist dadurch möglich, das Leiterteil beim Befestigungsvorgang in einer eindeutigen Position zu halten, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn in der Nähe des Leiterteils elektrisch leitfähige bzw. masseführende Bauteile sind und dadurch ein Kurzschluss vermeidbar ist.
- Weist das zweite elektrisch isolierende Isolierteil ein vom ersten Isolierteil wegweisendes Formschlusselement auf, kann mit diesem Formschlusselement eine sichere und eindeutige Position des Isolierteils zum Leiterteil dadurch gesichert werden, indem das Leiterteil eine dem Formschlusselement entsprechende Öffnung aufweist und beide Formschlusselemente gegenseitig ineinander greifen.
- Es ist vorgesehen, den Bolzen mit einem zumindest zweiteiligen Schaft auszubilden, wobei ein erster Schaftteil durch das erste Isolierteil, den Kalter, das zweite Isolierteil und das Leiterteil ragt und ein zweiter zu einem ringförmigen Bolzenkopf umgeformter Schaftteil zum Verspannen bzw. Verbinden der vorgenannten. Teile dient.
- Schließt sich an den Bolzen bzw. an das zweite zum ringförmigen Bolzenkopf umgeformte Schaftteil ein drittes Schaftteil an, so ist über dieses dritte Schaftteil eine Umformkraft, d. h., die Kraft, um den zweiten Schaftteil in einen Bolzenkopf umzuformen, einleitbar. Auf diese Art und Weise ist ein einfacher Formschluss zwischen dem Werkzeug zum Umformen des zweiten Schaftteils und dem Bolzen möglich, wobei gleichzeitig von der Seite des Bolzens umgeformt werden kann, die dem dritten Schaftteil abgewandt ist.
- Weist der dritte Schaftteil ein Innengewinde auf, so kann dieses dazu dienen, von Seiten des Bolzenkopfs eine Umformkraft einzuleiten. Die Krafteinleitung erfolgt gleichmäßig, wodurch sich der zweite Schaftteil zu einem gleichmäßig verformten Bolzenkopf umformt. Das Innengewinde kann darüber hinaus zur Befestigung eines Kabelschuhs mittels eines Schraubenbolzens dienen.
- Ist das erste Schaftteil mit seiner Außenkontur an die Innenkontur des ersten elektrisch isolierenden Isolierteils angepasst, so ist eine eindeutige Zuordnung bzw. Lage des Bolzens zum ersten isolierenden Isolierteil darstellbar. Ist der erste Schaftteil mit seiner Außenkontur an die Innenkontur des Leiterteils angepasst, so lässt sich das Leiterteil mittels des ersten Schaftteils über das erste Isolierteil eindeutig zum Halter positionieren. Es ist dadurch gesichert, dass das Leiterteil mit einem möglicherweise masseführenden Bauteil nicht in Berührung gelangt, ein Kurzschluss somit ausgeschlossen ist.
- Durch ein Innengewinde im ersten Schaftteil kann alternativ ein Kabelschuh befestigt werden.
- Hat das Leiterteil zumindest einen Anschlussflügel, an dem zumindest ein Leiterelement, beispielsweise eine Litze befestigbar ist, so ist die freie ungestützte Länge der Litze zwischen einem Gleitkontakt und dem Leiterteil besonders kurz. Dies hat den Vorteil, dass einerseits die Handhabung der Litzen beim Anschweißen an das Leiterelement vereinfacht ist, da die Litzen so steifer sind und ihre Lage nicht unter ihrer Eigenlast verändern. Andererseits ist durch die kurze Baulänge der Litze der Einfluss von möglicherweise die Litze zerstörenden Schwingungen reduziert.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass an das Leiterteil ein Riegelelement einstückig angeformt ist, welches zum Eingriff in eine Lasche eines die elektrische Maschine zumindest teilweise verschließenden Deckels dient. Der Eingriff dieses Riegelelements in eine Lasche führt dazu, dass durch die Befestigung der Anschlussvorrichtung am Halter bzw. Startermotorgehäuse in seiner Lage einerseits gesichert und andererseits durch die endgültige Befestigung des Anschlusselements durch einen Bolzen schließlich auch versiegelt ist. Der Startermotor kann nur noch durch Beschädigen des Siegels (Bolzen) geöffnet werden. Des weiteren ist durch das Riegelelement und die Lasche sichergestellt, dass während des Fertigungsvorgangs einer elektrischen Maschine bzw. Startvorrichtung alle Teile des Startermotors unverlierbar sind. Ein Teileverlust während des Fertigungsvorgangs bzw. umständliche Nacharbeit ist so nicht notwendig. Ist das Riegelelement an das Leiterteil einstückig angeformt, hat dies den Vorteil, dass das notwendige Biegen des Riegelelements gleichzeitig mit anderen Bearbeitungsschritten am Leiterteil erfolgen kann.
- Ist das Riegelelement an das zweite Isolierteil einstückig angeformt, hat dies den Vorteil, dass bei einem als Spritzgussteil ausgeführten zweiten Isolierteil das Riegelelement im gleichen Arbeitsgang ohne weiteren Arbeitsschritt angeformt werden kann.
- In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele einer erfindergemäßen Anschlussvorrichtung dargestellt.
- Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Anschlussvorrichtung in einer Schnittdarstellung,
- Fig. 2a zeigt eine Ansicht auf ein erstes elektrisch isolierendes Isolierteil,
- Fig. 2b zeigt eine Draufsicht auf einen Halter, mit einer nicht kreisförmigen Öffnung,
- Fig. 3a zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des ersten elektrisch isolierenden Isolierteils,
- Fig. 3b zeigt eine Draufsicht auf eine entsprechende Öffnung im Halter,
- Fig. 4 zeigt ein Leiterteil mit einem zweiten elektrisch isolierenden Isolierteil,
- Fig. 5a zeigt die auf der Außenseite des Halters angeordneten Teile der Anschlussvorrichtung,
- Fig. 5b zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Anschlussvorrichtung,
- Fig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des Leiterteils,
- Fig. 7a und Fig. 7b zeigen zwei verschiedene Ausführungsmöglichkeiten für den Eingriff eines Riegelelements in eine Lasche eines Deckels,
- Fig. 8 zeigt in symbolischer Darstellung eine elektrische Maschine mit einer erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung,
- Fig. 9 zeigt eine Startvorrichtung für Brennkraftmaschinen mit einer elektrischen Maschine, die eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung aufweist.
- In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Anschlussvorrichtung 10 zur Kontaktierung von elektrischen Maschinen 13 dargestellt. Die Anschlussvorrichtung 10 hat ein erstes elektrisch isolierendes Isolierteil 16, nachfolgend erstes Isolierteil genannt, und ein zweites elektrisch isolierendes Isolierteil 19, nachfolgend zweites Isolierteil genannt. Zwischen beiden Isolierteilen 16 und 19 ist ein Halter 22 aufgenommen. An das zweite Isolierteil 19 schließt sich ein mit diesem verbundenes Leiterteil 25 an. Das erste Isolierteil 16, der Halter 22, das zweite Isolierteil 19 und das Leiterteil 25 sind unlösbar miteinander verbunden. Unlösbar insofern, als dass zumindest eines der Bauteile zerstört werden muß, um den Zusammenhalt der Verbindung zu beenden. Im Beispiel sind die vorgenannten Bauteile durch einen Bolzen 28 miteinander verbunden. Für einen guten Sitz der Anschlussvorrichtung 10 am Halter 22 klemmen das erste Isolierteil 16 und das zweite Isolierteil 19 zwischen sich den Halter 22 ein. Darüber hinaus ist das Leiterteil 25 durch den unlösbaren Bolzen 28 mit dem zweiten Isolierteil 19 verspannt. Durch diese Maßnahme ist eine unlösbare Bolzenanordnung 29 gebildet.
- Der Bolzen 28 weist einen Bolzenkopf 31 auf, an den sich ein mehrteiliger Schaft 34 anschließt. Der Schaft 34 weist ein erstes Schaftteil 37 auf, der durch das erste Isolierteil 16, den Halter 22, das zweite Isolierteil 19 sowie das Leiterteil 25 ragt. An den ersten Schaftteil 37 schließt sich ein zweiter Schaftteil 40 an, der zu einem ringförmigen Bolzenkopf umgeformt ist. Der Bolzenkopf 31 und der zum ringförmigen Bolzenkopf angeformte Schaftteil 40 dienen zum Verbinden des ersten Isolierteils 16, des Halters 22, des zweiten Isolierteils 19 und des Leiterteils 25.
- Im dargestellten Beispiel schließt sich an den zweiten Schaftteil 40 ein drittes Schaftteil 43, über den eine Umformkraft einleitbar ist. Der dritte Schaftteil 43 ist im Beispiel rohrförmig und trägt ein Innengewinde 46. Der Bolzen 28 hat mit dem ersten Schaftteil 37 einen gemeinsamen Schaftteil, der mit seiner Außenkontur 49 an eine Innenkontur 51 des Leiterteils 25 angepasst ist.
- Fig. 2a zeigt eine Ansicht auf das erste Isolierteil 16. Dabei ist die Seite des ersten Isolierteils 16 zu sehen, die dem Halter 22 zugewandt ist. Die dabei dargestellte ringförmige und gleichzeitig sechseckförmige Kontur ist ein zum Halter 22 gerichtetes Formschlusselement 55. Dieses Formschlusselement 55 dient dazu, in ein Gegenformschlusselement 58 des Halters 22 einzugreifen. Dabei grenzt das Formschlusselement 55 mit seiner Außenkontur 61 im montierten Zustand an die Innenkontur 64 des Gegenformschlusselements 58.
- In Fig. 3a und 3b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer solchen Anordnung von erstem Isolierteil 16 und Halter 22 dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel dienen zwei Formschlusselemente 55 am ersten Isolierteil dazu, in entsprechende Gegenformschlusselemente 58 am Halter 22 einzugreifen. In beiden Ausführungsbeispielen ist eines der Formschlusselemente 55 ein zum zweiten Isolierteil 19 gerichteter einstückig angeformter Ring 67, der eine nicht kreisförmige Ringinnenkontur 70 aufweist. Die Gegenformschlusselemente 58 sind dabei jeweils durch Ausnehmungen im Halter 22 gebildet.
- In Fig. 4 sind einerseits das Leiterteil 25 als auch das zweite Isolierteil 19 dargestellt. Das Leiterteil 25 weist im Beispiel eine Basisplatte 72 auf, die in montiertem Zustand, siehe Fig. 1, an einer Unterseite 74 des zweiten Isolierteils 19 anliegt. Von der Basisplatte 72 erstrecken sich auf jeder Seite je ein Anschlussflügel 76, die dazu dienen, daran Litzen zu befestigen, die mit Bürsten der elektrischen Maschine 13 verbunden sind, siehe auch Fig. 1. Ist genug Bauraum vorhanden, so ist zumindest ein Anschlussflügel 76 notwendig, um daran ein Leiterelement zu befestigen. Wie bereits erwähnt, weist das Leiterteil 25 eine nicht kreisförmige Innenkontur 52 auf, die im Wesentlichen der Außenkontur 49 des Bolzens 28 entspricht.
- Um das Leiterteil 25 mit dem zweiten Isolierteil 19 vormontieren zu können, ist vorgesehen, zumindest ein vom ersten Isolierteil 16 wegweisendes Formschlusselement 78 anzuformen. Dieses Formschlusselement 78 ist für eine positionssichere Auflage am Leiterteil 25 an eine dem Formschlusselement 78 entsprechende Öffnung 80 des Leiterteils 25 angepasst. Die Formschlusselemente 78 können dabei beispielsweise als Zapfen ausgebildet sein. Am zweiten Isolierteil 19 ist darüber hinaus ein Riegelelement 82 einstückig angeformt. Dieses Riegelelement 82 dient dazu, in eine in Fig. 4 nicht dargestellte Lasche eines die elektrische Maschine 13 zumindest teilweise verschließenden Deckels einzugreifen.
- In Fig. 5a sind die von außen sichtbaren Teile der Anschlussvorrichtung 10 vor der Montage dargestellt. Es wird einerseits der Bolzen 28, das erste Isolierteil 16 und der Halter 22 gezeigt. Beim Bolzen 28 ist sehr gut der Bolzenkopf 31, der erste Schaftteil 37 und daran anschließend der zweite Schaftteil 40, sowie der dritte Schaftteil 43 zu erkennen. Der erste Schaftteil 37 ist im Beispiel sechseckig ausgebildet. Das erste Isolierteil 16 weist eine Anlage 84 auf, die dazu dient, ein Anschlusskabel mit seinem Kabelschuh in einer bestimmten Position montieren zu können. Das erste Isolierteil hat im Bereich einer zentralen Öffnung eine Senkung 87, in die der Bolzenkopf 31 passt. An die Senkung schließt sich der bereits aus Fig. 2a bekannte Ring 67 an, der die Ringinnenkontur 70 zeigt. Der Bolzen 28 ist mit seinem erste Schaftteil 37 und dessen Außenkontur 49 an die Ringinnenkontur 70 des ersten elektrisch isolierenden Isolierteils 16 angepasst.
- In Fig. 5b ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Anschlussvorrichtung 10 dargestellt, wobei nachfolgend nur auf den Unterschied des Bolzens 28 eingegangen wird. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 5a, wo die Innenseite des ersten Schaftteils 37 zylindrisch ausgebildet ist, und im Unterschied zum ersten Schaftteil 37 aus Fig. 1, wo die Innenseite sechseckig ausgebildet ist, weist der Bolzen 28 in Fig. 5b auf der Innenseite des ersten Schaftteils 37 ein Innengewinde 90 auf. Das Innengewinde 90 dient dazu, einen Schraubenbolzen einschrauben zu können, um dadurch einen Kabelschuh des Anschlusskabels befestigen und elektrisch kontaktieren zu können. In gleicher Weise ist dies alternativ auch mit dem Innengewinde 46 im dritten Schaftteil 43 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 möglich.
- Während im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 das zweite Isolierteil 19 das angeformte Riegelelement 82 aufweist, weist das in Fig. 6 dargestellte Leiterteil 25 ersatzweise das Riegelelement 82 auf. Auch dieses Riegelelement 82 dient, wie bereits nach Fig. 4 beschrieben, dazu, in eine Lasche eines die elektrische Maschine 13 zumindest teilweise verschließenden Deckels einzugreifen.
- In Fig. 7a ist dargestellt, wie ein mit dem Leiterteil 25 einstückig verbundenes Riegelelement 82 in die Lasche 93 des Deckels 95 eingreift. In analoger Weise greift das mit dem zweiten Isolierteil 19 einstückig verbundene Riegelelement 82 in die Lasche 93.
- In Fig. 8 ist in symbolischer Weise die elektrische Maschine 13 dargestellt, die eine Anschlussvorrichtung 10 für elektrische Leiter aufweist.
- Ebenso symbolisch ist in Fig. 9 eine Startvorrichtung 100 dargestellt, die als Antrieb eine elektrischen Maschine 13 aufweist, die wiederum eine Anschlussvorrichtung 10 hat.
- Das erste Schaftteil 37 kann alternativ auch eine Außenkontur 49 aufweisen, die beispielsweise allgemein polygon- oder wellenförmig ist. Eine geeignete unlösbare Bolzenanordnung 29 weist als unlösbaren Bolzen 28 einen Niet auf.
- Der Schaft 34 ist zumindest zweiteilig und umfasst zumindest den ersten Schaftteil 37 und den zum Bolzenkopf 31 umgeformten Schaftteil 40.
- Der Halter 22 ist nach einer Variante als Polgehäuse einer elektrischen Maschine ausgebildet. Statt als Polgehäuse ist der Halter 22 in einer weiteren Variante als allgemeines Gehäuse für eine elektrische Maschine gestaltet, in der die elektrische Maschine aufgenommen ist. Insgesamt ist vorgesehen, die Anschlussvorrichtung 10 bei einer Startvorrichtung 100 zu verwenden. Der Deckel 95 ist dabei ein Bürstenhalter.
Claims (16)
1. Anschlussvorrichtung zur Kontaktierung von elektrischen
Maschinen (13), mit einem ersten elektrisch
isolierenden Isolierteil (16) und einem zweiten elektrisch
isolierenden Isolierteil (19), wobei zwischen den
beiden Isolierteilen (16) und (19) ein Halter (22)
aufgenommen ist, mit einem vom Halter (22) getrennten
und mit dem zweiten Isolierteil (19) verbundenen
Leiterteil (25), dadurch gekennzeichnet, dass das erste
elektrisch isolierende Isolierteil (16), der Halter
(22), das zweite elektrisch isolierende Isolierteil
(19) und das Leiterteil (25) unlösbar verbunden sind.
2. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste elektrisch isolierende
Isolierteil (16) zumindest ein zum Halter (22) gerichtetes
Formschlusselement (55) hat, das in zumindest ein
Gegenformschlusselement (58) des Halters (22) eingreift.
3. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste elektrisch isolierende
Isolierteil (16) einen zum zweiten Isolierteil (19)
gerichteten einstückig angeformten Ring (67) aufweist,
der eine nicht kreisförmige Ringinnenkontur (70)
aufweist.
4. Anschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leiterteil
(25) eine nicht kreisförmige Innenkontur (52) aufweist.
5. Anschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite
elektrisch isolierende Isolierteil (19) zumindest ein
vom ersten Isolierteil (16) wegweisendes
Formschlusselement (78) hat, das für eine positionssichere Auflage
an eine dem Formschlusselement (87) entsprechende
Öffnung (80) des Leiterteils (25) angepasst ist.
6. Anschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine unlösbare
Verbindung mittels einer Bolzenanordnung (29) vorhanden
ist, die einen Bolzen (28) mit einem sich an einen
Bolzenkopf (31) anschließenden zumindest zweiteiligen
Schaft (34) hat, wobei ein erster Schaftteil (37) durch
das erste Isolierteil (16), den Halter (22), das zweite
Isolierteil (19) und das Leiterteil (25) ragt und ein
zweiter zu einem ringförmigen Bolzenkopf umformbarer
Schaftteil (40) zum Verbinden des ersten Isolierteils
(16), des Halters (22), des zweiten Isolierteils (19)
und des Leiterteils (25) dient.
7. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bolzen (28) einen sich an den
zweiten, zum ringförmigen Bolzenkopf umformbaren
Schaftteil (40) anschließenden dritten Schaftteil (43)
hat, über den eine Umformkraft einleitbar ist.
8. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das dritte Schaftteil (43) rohrförmig
ist und ein Innengewinde (46) trägt.
9. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schaftteil (37)
mit seiner Außenkontur (49) an die Ringinnenkontur (70)
des ersten elektrisch isolierenden Isolierteils (16)
angepasst ist.
10. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen einen
Schaftteil hat, der mit seiner Außenkontur (49) an die
Innenkontur (52) des Leiterteils (25) angepasst ist.
11. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schaftteil (37)
ein Innengewinde trägt.
12. Anschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leiterteil
(25) zumindest einen Anschlussflügel (716) hat, an dem
ein Leiterelement befestigbar ist.
13. Anschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an das
Leiterteil (25) ein Riegelelement (82) einstückig angeformt
ist, das zum Eingriff in eine Lasche (93) eines die
elektrische Maschine (13) zumindest teilweise
verschließenden Deckels (95) dient.
14. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass an das zweite Isolierteil
(19) ein Riegelelement (82) einstückig angeformt ist,
das zum Eingriff in eine Lasche (93) eines die
elektrische Maschine (13) zumindest teilweise verschließenden
Deckels (95) dient.
15. Elektrische Maschine, insbesondere Startermotor, mit
einer Anschlussvorrichtung (10) für elektrische Leiter,
dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussvorrichtung
(10) nach den Merkmalen eines der vorhergehenden
Ansprüche ausgebildet ist.
16. Startvorrichtung für Brennkraftmaschinen, wobei die
Startvorrichtung eine elektrische Maschine (13) als
Antrieb hat, dadurch gekennzeichnet, dass die
elektrische Maschine (13) nach den Merkmalen des
Anspruches 15 ausgebildet ist.
Priority Applications (10)
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