DE10211120A1 - Vorrichtung zum Speichern und Zuführen von flachgelegten Packungszuschnitten - Google Patents
Vorrichtung zum Speichern und Zuführen von flachgelegten PackungszuschnittenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) zum Speichern und Zuführen von flachgelegten Zuschnitten (1) weist ein Maschinengestell (11) auf, auf dem zwei endlos umlaufende Förderbänder (14, 15) angeordnet sind. Die beiden Förderbänder (14, 15) weisen an ihren Außenseiten Trennwände (19, 20) auf, welche zum Speichern der Zuschnitte (1) in Form jeweils eines Zuschnittstapels dienen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung (10) lässt sich besonders einfach an unterschiedliche Formate der Zuschnitte (1) anpassen und ermöglicht aufgrund ihrer Bauweise eine sehr hohe Speicherkapazität.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Speichern und Zuführen von flachgelegten Packungszuschnitten. Beim Herstellen von beispielsweise mit Lebensmitteln befüllten Beutelpackungen sind zwei verschiedene Techniken üblich: Bei der einen Technik wird die zu befüllende Packung erst auf der Verpackungsanlage aus einem Packstoffzuschnitt hergestellt, welcher von einer Packstoffrolle abgezogen und abgeschnitten wird. Derartige Maschinen, die der eigentlichen Befüll- und Verschlußmaschine vorgeschaltet sind, werden als sogenannte Schlauchbeutelmaschinen oder als Dornradmaschinen bezeichnet, je nach Art der Packung beziehungsweise des Packstoffmaterials. Bei der zweiten Technik werden hingegen der Verpackungsanlage bereits vorab bei einem Packmittelhersteller vorgefertigte Beutelpackungen zugeführt. Derartige Beutelpackungen, wie sie zum Beispiel beim Abpacken von Salz, Zucker, Mehl, Gries oder ähnlichem verwendet werden, bestehen üblicherweise aus Papier als Packstoffgrundmaterial und haben einen gefalteten und verklebten Bodenverschluß in Form eines sogenannten Klotzbodens, welcher eine standfähige, quaderförmige Beutelpackung ermöglicht.
- Die vorliegende Erfindung befasst sich mit Beutelpackungen, welche mittels der zuletzt genannten Technik vorab außerhalb der Verpackungsanlage hergestellt wurden und dieser in Form von flachgelegten Packungszuschnitten zugeführt werden. Charakteristisch für derartige flachgelegte Zuschnitte der Beutelpackungen ist, dass infolge des vorgefalteten und gegen die Ebene einer Seitenwand umgelegten Bodenverschlußes der Zuschnitt im Bereich des Bodenverschlußes in etwa die doppelte Dicke aufweist als im Bereich der Beutelöffnung, durch die die Beutelpackung befüllt wird (Fig. 1).
- Das Befüllen eines der Verpackungsanlage zugeordneten Vorratsmagazins mit derartigen flachgelegten Beutelzuschnitten ist insofern problematisch, als auch der Stapel von Beutelpackungen aufgrund der beschriebenen Charakteristik im Bereich der Böden der Zuschnitte in etwa doppelt so dick ist wie in dem Kopfbereich der Zuschnitte. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen ist es bekannt, Beutelmagazine zu verwenden, welche bogenförmig ausgebildet sind, wobei die Bodenverschlüsse am äusseren Radius des Magazins angeordnet sind.
- Aufgrund der bogenförmigen Ausbildung der vorbekannten Beutelmagazine ist der Speichervorrat derartiger Beutelmagazine beschränkt. Dies ergibt sich daraus, dass der Bogen aus Handhabungsgründen nur einen bestimmten Winkelbereich beziehungsweise Bogenbereich aufweisen darf. Ferner ist bei den bekannten Beutelmagazinen nachteilig, dass jedes Beutelmagazin dem jeweiligen Format der Beutelpackungen angepasst werden muß, damit die Beutelpackung im Magazin definiert zwischen den Wänden des Beutelmagazins geführt werden können.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Speichern und Zuführen von flachgelegten Packungszuschnitten mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass sie bezüglich ihres Speichervolumens beliebig groß ausgelegt werden kann und dass eine Formatanpassung bei unterschiedlich hohen Packungszuschnitten nicht erforderlich ist. Dies wird erfindungsgemäß im Wesentlichen durch die umlaufenden Fördermittel erreicht, welche mittels Trennwänden Speicherräume ausbilden, zwischen denen jeweils ein Stapel von flachgelegten Packungszuschnitten einführbar ist. Dadurch ist die Speicherkapazität der Vorrichtung lediglich von der Länge der Fördermittel abhängig, welche bei entsprechendem Platzangebot beliebig groß gewählt werden kann. Da die Zuschnitte mit ihren Seitenwänden parallel zu den Trennwänden der Fördermittel angeordnet sind, ist eine Anpassung der Fördermittel bei unterschiedlichen Packungshöhen nicht erforderlich.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Speichern und Zuführen von flachgelegten Packungszuschnitten sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Vorteilhaft ist es, die Trennwände einander gegenüberliegender Fördermittel zueinander zu beabstanden, so dass im Auslaufbereich der Vorrichtung der zuvorderst geförderte Zuschnitt, beispielsweise von einem Übernahmesauger, an seiner Packungswand greifbar ist.
- Als besonders vorteilhaft hat es sich zudem erwiesen, die beiden Fördermittel unterschiedlich hoch auszubilden. Dadurch lässt sich der Stapel von Zuschnitten besonders einfach in die Vorrichtung einschleusen, indem der Stapel zunächst oberhalb des niedrigeren Fördermittels angeordnet und dann zwischen zwei Trennwände des höheren Fördermittels eingebracht wird, worauf anschließend der Stapel nach unten, zwischen die korrespondierenden Trennwände des niedrigeren Fördermittels abgesenkt wird. Dabei dienen die Trennwände des höheren Fördermittels beim Absenken des Stapels als Führung.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Formatanpassung bezüglich unterschiedlich breiter Zuschnitte durch eine Verstellung des Abstands der beiden Fördermittel zueinander möglich.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anschließend näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 den Zuschnitt einer flachgelegten Beutelpackung in einer Seitenansicht,
- Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Draufsicht,
- Fig. 3 die Vorrichtung nach Fig. 2 in einer Vorderansicht und
- Fig. 4 die Anordnung der beiden umlaufenden Fördertriebe der Vorrichtung gemäß der Fig. 2 und 3 in einer perspektivischen Ansicht.
- In der Fig. 1 ist der flachgelegte Zuschnitt 1 einer Beutelpackung dargestellt. Zwischen den beiden gegeneinander gelegten Seitenwänden 2, 3 des Zuschnitts 1 ist eine V- förmig eingezogene Seitenfaltung 4 erkennbar. Der Boden 5der Beutelpackung ist als sogenannter Klotzboden ausgebildet und gegen die eine Seitenwand 2 derart umgelegt, dass der Boden 5 mit einem Abschnitt 6 nahezu parallel zur Seitenwand 2 angeordnet ist. Ein derartiger Zuschnitt 1 einer Beutelpackung weist in ihrem Kopfbereich 7, durch die die Beutelpackung befüllt wird, eine Dicke d auf, welche in etwa halb so groß ist wie die Dicke D im Bereich des Bodens 5 des Zuschnitts 1. Ist nun eine Vielzahl von Zuschnitten 1 in Form eines Stapels 8 übereinander gelegt, so ist offensichtlich, dass dieser Stapel 8 im Bereich der Böden 5 der Zuschnitte 1 eine wesentlich größere Dicke aufweist als im Bereich der Kopfbereiche 7.
- Die in den Fig. 2 bis 4 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung 10 weist ein Maschinengestell 11 auf. Das Maschinengestell 11 trägt an seiner Oberseite einen aus Blech bestehenden, als Führung für die Zuschnitte 1 dienenden Boden 12. Oberhalb des Bodens 12 sind zwei endlos umlaufende, synchron antreibbare Förderbänder 14, 15 vorgesehen. Die Förderbänder 14, 15 erstrecken sich jeweils an einer Längsseite des Bodens 12, wobei deren Drehachsen senkrecht zur Förderrichtung 16 verlaufen.
- Die Vorrichtung 10 weist einen Einschleußbereich 17 und einen Ausschleußbereich 18 auf, wobei die Zuschnitte 1 aus dem Ausschleußbereich 18 mittels nicht dargestellter Mittel, insbesondere mittels eines Saugnäpfe aufweisenden Abziehmechanismus, aus der Vorrichtung 10 entnommen werden können, um einer nachgeschalteten Befüll- und Verschließstation zugeführt zu werden.
- Die beiden Förderbänder 14, 15 erstrecken sich parallel und beabstandet zueinander. Die Fördertürme der Förderbänder 14, 15 weisen an ihren Außenseiten jeweils parallel zueinander angeordnete Trennwände 19, 20 auf, welche an den Förderbändern 14, 15 einstückig angeformt sind. Die Trennwände 19, 20 sind parallel zu den Drehachsen der Förderbänder 14, 15, das heißt senkrecht zur Förderrichtung 16 angeordnet, und weisen an beiden Förderbändern 14, 15 jeweils dieselben gleichen Abstände zueinander auf. Ferner fluchten die Trennwände 19 des einen Förderbandes 14 mit den Trennwänden 20 des zweiten Förderbandes 15 senkrecht zur Förderrichtung 16. Der Abstand A zwischen den beiden einander zugewandten Förderturmen der Förderbänder 14, 15 lässt sich mittels nicht dargestellter Mittel zur Formatanpassung bezüglich der Breite der Zuschnitte 1 verändern, wozu am Maschinengestell 11 ein entsprechender Verstellmechanismus mit einem Verstellrad 21 angeordnet ist.
- Die Höhe der beiden Förderbänder 14, 15 ist unterschiedlich ausgebildet, derart, dass beispielsweise das erste Förderband 14 eine in etwa doppelt so große Höhe aufweist wie das zweite Förderband 15. Die beiden Förderbänder 14, 15 sind an ihrer Oberseite von einem Schutzblech 22, 23 überdeckt, um das Bedienpersonal vor etwaigen Eingriffen beziehungsweise Verletzungen zu schützen. Der Abstand der Trennwände 19, 20 zueinander ist jeweils derart ausgebildet, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trennwänden 19, 20 jeweils ein Stapel von beispielsweise zwanzig bis fünfzig Zuschnitten 1 angeordnet sein kann. Entsprechend der Darstellung in Fig. 3 wird ein derartiger Stapel von Zuschnitten 1 zwischen die Trennwände 19, 20 der Förderbänder 14, 15 eingebracht, indem die Bedienperson den Stapel aus Richtung des niedrigeren Förderbandes 15 zwischen zwei Trennwände 19 des höheren Förderbandes 14 einschiebt (Pfeil 25), wobei die Böden 5 der Zuschnitte 1 bevorzugt in Richtung des Bodens 12 der Vorrichtung 10 weisen. Anschließend wird der Stapel mit Zuschnitten 1 senkrecht nach unten (Pfeil 26) abgesenkt, wobei er sich in Folge der Führung durch die Trennwände 19 am ersten Förderband 14problemlos zwischen die Trennwände 20 des zweiten Förderbandes 15 einführen lässt.
- Dadurch, dass die Zuschnitte 1 von oben her zwischen die beiden Förderbänder 14, 15 eingebracht werden, benötigt die Vorrichtung 10 bei einem Formatwechsel bezüglich der Höhe der Zuschnitte 1 keinerlei Umstellarbeiten. Auch ist es möglich, dass die Zuschnitte 1 eine grössere Höhe aufweisen als die Höhe des höheren Förderbandes 14. Es muß lediglich eine sichere Führung der Zuschnitte 1 zwischen den Trennwänden 19, 20 gewährleistet sein.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 läßt sich in vielfältiger Art und Weise abwandeln, ohne vom Erfindungsgedanken abzuweichen, welcher darin besteht, die Zuschnitte 1 zwischen den Trennwänden 19, 20 der beiden Förderbänder 14, 15 zu speichern.
Claims (6)
1. Vorrichtung (10) zum Speichern und Zuführen von
flachgelegten Packungszuschnitten (1), bei der die
Packungszuschnitte (1) einen Bodenverschluß (5),
insbesondere einen Klotzboden aufweisen, der jeweils in
die Ebene der gegeneinander flachgelegten Seitenwände
(2, 3) eines Packungszuschnitts (1) gefaltet ist, so
dass der Bodenverschluß (5) teilweise neben einer der
Seitenwände (2, 3) angeordnet ist, mit zwei synchron
antreibbaren, endlos umlaufenden Fördermitteln (14,
15), die parallel und beabstandet zueinander angeordnet
sind, und mit an den Fördermitteln (14, 15)
angeordneten Trennwänden (19, 20), welche senkrecht zur
Förderrichtung (16) der Fördermittel (14, 15)
verlaufen, so dass ein Stapel von flachgelegten
Packungszuschnitten (1) zwischen die zueinander
fluchtenden und gegenüberliegenden Trennwände (19, 20)
der Fördermittel (14, 15) einsetzbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trennwände (19, 20) der einander
gegenüberliegenden Fördermittel (19, 20) zueinander
beabstandet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen den einander zugewandten
Trennwänden (19, 20) ein Bodenblech (12) angeordnet
ist, auf dem die Beutelpackungszuschnitte (1) während
ihres Transports entlanggleiten.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden Fördermittel (14, 15)
eine unterschiedliche Höhe aufweisen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstand (A) der beiden
Fördermittel (14, 15) zueinander veränderbar
ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fördermittel als Riemenbänder
(14, 15) ausgebildet sind, an denen die Trennwände (19,
20) einstückig angeformt sind.
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