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DE102004050197A1 - Einschubeinheit zum Einschieben eines Produktes in ein Verpackungsbehältnis - Google Patents

Einschubeinheit zum Einschieben eines Produktes in ein Verpackungsbehältnis Download PDF

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DE102004050197A1
DE102004050197A1 DE102004050197A DE102004050197A DE102004050197A1 DE 102004050197 A1 DE102004050197 A1 DE 102004050197A1 DE 102004050197 A DE102004050197 A DE 102004050197A DE 102004050197 A DE102004050197 A DE 102004050197A DE 102004050197 A1 DE102004050197 A1 DE 102004050197A1
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Bernd Hähnel
Thorsten Simm
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IWK Verpackungstechnik GmbH
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IWK Verpackungstechnik GmbH
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Abstract

Eine Einschubeinheit zum Einschieben eines Produktes in ein Verpackungsbehältnis, insbesondere eine Faltschachtel, in einer Verpackungsmaschine umfasst eine Fördervorrichtung, auf der mehrere Produktkammern zur Aufnahme jeweils eines Produktes ausgebildet sind. Die Produktkammern sind durch in Transportrichtung der Fördervorrichtung mit Abstand angeordnete Trennteile begrenzt und es ist eine Abdeckung vorgesehen, die in der Produktkammer auf das Produkt auflegbar ist. Mittels einer Einschubvorrichtung kann das Produkt aus der Produktkammer in das Verpackungsbehältnis eingeschoben werden. Dabei ist vorgesehen, dass die Abdeckung mehrere voneinander beabstandete Abdeckteile aufweist und dass zwischen den Abdeckteilen zumindest ein in Transportrichtung der Fördervorrichtung verlaufender Durchlass gebildet ist, wobei die Trennteile an dem Durchlass durch die Abdeckung hindurchgeführt werden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einschubeinheit zum Einschieben eines Produktes in ein Verpackungsbehältnis, insbesondere eine Faltschachtel, in einer Verpackungsmaschine, mit einer Fördervorrichtung, auf der mehrere Produktkammern zur Aufnahme jeweils eines Produktes ausgebildet sind, wobei die Produktkammern durch in Transportrichtung der Fördervorrichtung mit Abstand angeordnete Trennteile begrenzt sind, einer Abdeckung, die in der Produktkammer auf das Produkt auflegbar ist, und einer Einschubvorrichtung, mittels der das Produkt aus der Produktkammer in der Verpackungsbehältnis einschiebbar ist.
  • In einer Verpackungsmaschine ist es notwendig, ein Produkt, das in einer Produktkammer oder -zelle einer Fördervorrichtung angeordnet ist, in ein bereitgestelltes Verpackungsbehältnis einzuführen. Dies geschieht mittels einer Einschubeinheit, die eine Einschubvorrichtung umfasst, die eine im wesentlichen senkrecht zur Transportrichtung der Fördervor richtung gerichtete Einschubbewegung ausführt und dabei das Produkt aus der Produktkammer herausschiebt und gegebenenfalls zusammen mit einem vor der Öffnung des Verpackungsbehältnisses angeordneten Prospekt in der Verpackungsbehältnis einschiebt.
  • Im folgenden soll beispielhaft davon ausgegangen werden, dass das Produkt ein aus mehreren übereinanderliegenden Blisterstreifen gebildeter Blisterstapel ist, jedoch ist die Erfindung darauf nicht beschränkt und auch auf andere Produkte anwendbar.
  • Der Blisterstapel ist relativ instabil, so dass aufgrund der sehr schnellen Bewegungsabläufe in der Verpackungsmaschine und aufgrund der damit verbundenen hohen dynamischen Belastungen die Gefahr besteht, dass einzelne Blisterstreifen sich relativ zueinander verschieben oder sogar der gesamte Blisterstapel umkippt. Ein entsprechender Blisterstapel kann dann nicht mehr in das Verpackungsbehältnis eingeführt werden, so dass es zu einer Störung der Bewegungsabläufe kommt, die in vielen Fällen zu einem zeitweiligen Stillstand der Verpackungsmaschine führt. Es ist deshalb bekannt ( DE 198 48 452 ), den Blisterstapel beim Einschieben in das Verpackungsbehältnis zu stabilisieren, indem auf den Blisterstapel eine Abdeckung, insbesondere ein sogenannter Niederhalter, mit geringem Druck aufgelegt wird. Die Abdeckung führt dann zusammen mit der Einschubvorrichtung eine aufeinander abgestimmte Einschubbewegung aus, wobei die Abdeckung solange auf dem Blisterstapel bleibt, bis dieser zumindest teilweise in dem Verpackungsbehältnis aufgenommen ist.
  • Während des Transports des Blisterstapels auf der Fördervorrichtung, die üblicherweise von einem endlos umlaufenden Band- oder Kettenförderer gebildet ist, ist der Blistersta pel in der Produktkammer der Fördervorrichtung aufgenommen. Die Produktkammer ist durch wandartige Trennteile begrenzt, die in Transportrichtung der Fördervorrichtung beabstandet sind und sich quer zur Transportrichtung erstrecken. Die Trennteile sind in ihrem gegenseitigen Abstand so eingestellt, dass der Blisterstapel zwischen ihnen sicher positioniert ist, und die Trennteile überragen den Blisterstapel auf der Oberseite, wodurch verhindert ist, dass der obere Blisterstreifen des Blisterstapels aus der Produktkammer herausspringen kann.
  • Bei einer bekannten Einschubeinheit befindet sich die Abdeckung in der Ausgangsposition eines Arbeitstaktes oberhalb der Produktkammer und wird dann auf den in der Produktkammer angeordneten Blisterstapel abgesenkt und auf diesen aufgelegt. Dann wird der Blisterstapel mittels der Einschubvorrichtung in das Verpackungsbehältnis eingeschoben, wobei die Abdeckung diese Bewegung zumindest abschnittsweise mitmacht. Anschließend werden die Einschubvorrichtung und die Abdeckung zurückgezogen und die Abdeckung wird dann soweit angehoben, dass sie oberhalb der Produktkammer angeordnet ist. Daraufhin kann die Fördervorrichtung weiterbewegt werden, so dass das eine wandartige Trennteil der Produktkammer unter der Abdeckung hindurchläuft und eine neue Produktkammer mit einem neuen Blisterstapel unterhalb der Abdeckung angeordnet ist.
  • Bei der bekannten Einschubeinheit ist es nachteilig, dass die Abdeckung während eines Arbeitstaktes über einen relativ langen Weg bewegt werden muss, bis die Fördervorrichtung die nächste Produktkammer und somit den nächsten Blisterstapel in die Einschubposition bringen kann. Auf diese Weise dauert ein Arbeitstakt relativ lange, wodurch die Leistungsfähigkeit der Einschubeinheit und somit der Verpackungsmaschine stark beschränkt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einschubeinheit der genannten Art zu schaffen, die eine nur geringe Taktzeit ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einschubeinheit mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass die Abdeckung mehrere voneinander beabstandete Abdeckteile aufweist und dass zwischen den Abdeckteilen zumindest ein in Transportrichtung der Fördervorrichtung verlaufender Durchlass gebildet ist. Die die Produktkammer begrenzenden Trennteile können an dem Durchlass durch die Abdeckung hindurchgeführt werden.
  • Erfindungsgemäß wird von der Grundüberlegung ausgegangen, die Abdeckung nicht zuerst vollständig aus der Produktkammer herauszuheben und erst dann die Fördervorrichtung mit den Trennteilen weiterzubewegen, sondern die Trennteile durch die Abdeckung hindurchzuführen. Auf diese Weise kann auf ein Anheben der Abdeckung weitestgehend verzichtet werden. Sobald die Abdeckung aus ihrer teilweise in das Verpackungsbehältnis eingeführten Einschubposition in die Produktkammer zurückgezogen ist und somit der Durchlass sich in vorbestimmter Ausrichtung zu den Trennteilen befindet, kann bereits die Bewegung der Fördervorrichtung beginnen und das in Förderrichtung stromauf liegende Trennteil kann durch den Durchlass hindurchgeführt werden. Dabei kann die Abdeckung in vorbestimmter Höhenlage gehalten werden, es ist jedoch auch möglich, die Abdeckung um ein geringes Maß anzuheben, um sicherzustellen, dass der in der nächsten Produktkammer befindliche Blisterstapel unter die Abdeckung gelangt, ohne dass die Abdeckung mit dem oberen Blisterstreifen des zugeführten Blisterstapels kollidiert. Um die Gefahr einer entsprechenden Kollision weiter zu vermindern, kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass zumindest einige der Abdeckteile auf ihrer stromauf der Transportrichtung der Fördervorrichtung liegenden Seitenkante, d.h. derjenigen Seitenkante, die dem bei Bewegung der Fördervorrichtung zugeführten neuen Blisterstapel zugewandt ist, eine Einlaufschräge aufweisen. Eine entsprechende Einlaufschräge kann beispielsweise von einer nach oben gerichteten Aufbiegung des stromauf der Transportrichtung liegenden Endbereichs des Abdeckteils gebildet sein.
  • Die Trennteile können jeweils als sich quer zur Transportrichtung der Fördervorrichtung erstreckende Wand oder Wandteile ausgebildet sein. Eine entsprechende Wand oder ein derartiges Wandteil erfordern jedoch, dass der Durchlass eine relativ große Breite besitzt. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist deshalb vorgesehen, dass jedes Trennteil aus mehreren, quer zur Transportrichtung beabstandeten Trennelementen besteht und dass für jedes Trennelement ein zugeordneter Durchlass in der Abdeckung vorgesehen ist. Insbesondere können die Trennelemente von vertikal frei auskragenden, stabförmigen Fingern gebildet sein. Die Trennelemente besitzen quer bzw. senkrecht zur Transportrichtung eine relativ geringe Breite, so dass auch der zugeordnete Durchlass in der Abdeckung entsprechend schmal gehalten werden kann. Auf diese Weise verbleibt eine ausreichende Fläche für die Abdeckung, mit der diese auf der Oberseite des Blisterstapels aufliegt und diesen stabilisiert.
  • Wenn die Trennteile mehrere stabförmige Finger aufweisen, können diese als ⊔- oder ⊔⊔-förmiges Bauteil ausgebildet sein, das mit seiner unteren Basis an der Fördervorrichtung angebracht ist.
  • Da die Trennteile die Abdeckung durchdringen, muss die Abdeckung keinen oder einen nur sehr geringen vertikalen Hub ausführen, so dass der dafür vorgesehene Antrieb entsprechend ausgelegt sein kann. Wenn sich jedoch die Größe des Blisterstapels bei einem Formatwechsel der Verpackungsmaschine ändert, ändert sich auch die vertikale Ausgangsposition der Abdeckung. Um diese Änderung nicht über einen Eingriff in den zugehörigen Hubantrieb vornehmen zu müssen, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Abdeckung über ein auswechselbar gelagertes Halteteil gehalten und insbesondere mit dem zugeordneten Hubantrieb verbunden ist. Bei einem Formatwechsel wird die neue Ausgangsposition der Abdeckung für ihren Arbeitstakt durch Einsetzen eines entsprechend dimensionierten anderen Halteteils erreicht.
  • Das Halteteil kann portalartig ausgebildet sein, wobei die Trennteile durch das portalartige Halteteil hindurchgeführt werden, wenn sie gleichzeitig die Abdeckung an dem Durchlass durchdringen.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Einschubeinheit nach Ablegen der Abdeckung auf dem Blisterstapel,
  • 2 die Einschubeinheit gemäß 1 während des Einschiebens des Blisterstapels,
  • 3 die Einschubeinheit gemäß 2 bei Beendigung des Einschiebens,
  • 4 die Einschubeinheit gemäß 3 nach Zurückziehen der Einschubvorrichtung und der Abdeckung in einer veränderten perspektivischen Ansicht,
  • 5 das Durchdringen der Abdeckung bei Verstellung der Fördervorrichtung und
  • 6 eine 1 entsprechende Darstellung der Einschubeinheit nach einem Formatwechsel.
  • Eine in 1 dargestellte Einschubeinheit 10 einer Verpackungsmaschine besitzt eine Fördervorrichtung 11, die als endlos umlaufender Bandförderer ausgebildet ist und zwei parallel zueinander verlaufende Förderbänder 11a, 11b besitzt, die in Längsrichtung relativ zueinander verstellbar sind, wie es durch die Doppelpfeile R angedeutet ist. Bei Betrieb der Fördervorrichtung 11 werden die beiden Förderbänder 11a und 11b jedoch als Einheit in Transportvorrichtung T bewegt.
  • Auf der Oberseite der Fördervorrichtung 11 sind mehrere Trennteile 12 angeordnet, die in Transportrichtung T voneinander beabstandet sind und zwischen denen jeweils eine Produktkammer 19 gebildet ist. Aus Gründen einer übersichtlichen Darstellung sind nur zwei Trennteile 12 in den Figuren gezeigt.
  • Jedes Trennteil 12 ist ⊔-förmig ausgebildet und umfasst zwei quer zur Transportrichtung T beabstandete Trennelemente 12a und 12b, die von der Fördervorrichtung 11 vertikal nach oben frei auskragen und stabförmig ausgebildet sind. Die stabförmigen Trennelemente 12a und 12b sind an ihrem unteren Ende über eine Basis 12c nahe der Fördervorrichtung 11 miteinander verbunden. Jedes Trennteil 12 besitzt an seiner Basis 12c einen Befestigungsabschnitt 12d, an dem es an einem der Förderbänder 11a oder 11b angebracht ist. In Transportrichtung T aufeinanderfolgende Trennteile 12 sind an unterschiedlichen Förderbändern 11a oder 11b angebracht. Das gemäß 1 vordere, dem Betrachter zugewandte Trennteil 12 ist über seinen Befestigungsabschnitt 12d an dem Förderband 11b befestigt, während das gemäß 1 hintere Trennteil 12 über seinen Befestigungsabschnitt 12d am anderen Förderband 11a befestigt ist, wie es insbesondere aus 3 hervorgeht. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, den gegenseitigen Abstand der Trennteile 12 in Transportrichtung T durch eine relative Verstellung der beiden Förderbänder 11a und 11b zu ändern und somit auch die in Transportrichtung T gemessene Länge der Produktkammer 19 zu verändern, so dass die Größe der Produktkammer 19 an das Format eines aufzunehmenden Produktes angepasst werden kann.
  • Gemäß 1 ist in der Produktkammer 19 zwischen den beiden Trennteilen 12 ein Produkt in Form eines Blisterstapels S aufgenommen, der aus vier aufeinanderliegenden Blisterstreifen B besteht.
  • Die Einschubeinheit 10 umfasst des Weiteren einen Niederhalter 13, der ein portalartiges Halteteil 14 und eine daran angebrachte Abdeckung 15 aufweist. Das Halteteil 14 besteht aus einem oberen Querträger 14d, der in nicht näher dargestellter Weise an einen Hubantrieb angeschlossen ist, mittels dessen dem Niederhalter 13 eine senkrecht zur Oberfläche der Fördervorrichtung 11 verlaufende Hub- und Absenkbewegung erteilt werden kann, wie es durch den Doppelpfeil H angedeutet ist. Der Querträger 14d ist mit drei sich vertikal nach unten erstreckenden stabartigen Stützteilen 14a, 14b und 14c verbunden. Die Stützteile 14a, 14b und 14c sind quer zur Transportrichtung T in einer Reihe angeordnet und weisen einen gegenseitigen Abstand auf, so dass ein m-förmiges Portal gebildet ist. Jedes Stützteil 14a, 14b und 14c ist an seinem unteren, dem Querträger 14d abgewandten Ende mit einem plattenförmigen Abdeckteil 15a, 15b und 15c verbunden, die gemeinsam die Abdeckung 15 bilden. Zwischen benachbarten Abdeckteilen 15a und 15b bzw. 15b und 15c ist jeweils ein Durchlass 16a, 16b gebildet, der in Transportrichtung T der Fördervorrichtung 11 verläuft und so dimensioniert ist, dass jeweils eines der stabförmigen Trennelemente 12a, 12b des Trennteils 12 durch den zugeordneten Durchlass 16a bzw. 16b hindurchgeführt werden kann. Zusätzlich ist der Niederhalter 13 mit dem Halteteil 14 und der Abdeckung 15 quer zur Transportrichtung verstellbar, wie es durch den Doppelpfeil N angedeutet ist.
  • Neben der Produktkammer 19 ist ein Verpackungsbehältnis F in Form einer Faltschachtel bereitgestellt, die auf ihrer der Produktkammer 19 zugewandten Seite geöffnet ist. Unmittelbar vor der Öffnung der Faltschachtel ist in herkömmlicher Weise ein Prospekt P angeordnet, der zusammen mit dem Blisterstapel S in das Verpackungsbehältnis F eingeführt werden soll.
  • Auf der dem Verpackungsbehältnis F abgewandten Seite der Fördervorrichtung 11 ist eine Einschubvorrichtung vorgesehen, die eine Einschubstange 17 umfasst, die an ihrem vorderen, nahe dem Blisterstapel S angeordneten Ende eine Einschubplatte 18 trägt. Die Einschubstange 17 kann zusammen mit der Einschubplatte 18 unmittelbar oberhalb der Fördervorrichtung 11 quer zur Transportrichtung T hin und her bewegt werden, wie es durch den Doppelpfeil E angedeutet ist. Wenn die Einschubvorrichtung in Richtung des Verpackungsbehältnisses F verschoben wird, kommt die Einschubplatte 18 mit dem Blisterstapel S in Anlage und schiebt diesen quer zur Transportrichtung T der Fördervorrichtung 11 aus der Produktkammer 19 heraus und in das Verpackungsbehältnis F hinein.
  • Am oberen Ende der Einschubplatte 18 ist eine in Richtung des Blisterstapels S hervorstehende nasenförmige Kante 18a ausgebildet, die bewirkt, dass die Einschubplatte 18 den oberen Blisterstreifen des Blisterstapels S nicht an seiner äußeren Kante, sondern unterhalb von dieser, insbesondere an den beim Blisterstreifen vorhandenen Näpfen verschiebt.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Abdeckung 15 drei Abdeckteile 15a, 15b, 15c, die quer zur Transportrichtung T der Fördervorrichtung 11 nebeneinander angeordnet sind und die an ihrer stromauf der Transportrichtung T liegenden Seitenkante, d.h. derjenigen Seitenkante, auf die ein auf der Fördervorrichtung 11 angeordneter Blisterstapel bei Betätigung der Fördervorrichtung aufläuft, eine Einlaufschräge 15a1, 15b1, 15b2 aufweisen, die von einer Aufbiegung des entsprechenden Endabschnittes des jeweiligen Abdeckteils 15a, 15b bzw. 15c gebildet ist, wie es insbesondere in 4 dargestellt ist.
  • Im folgenden soll ein Arbeitstakt des Einschiebens eines Blisterstapels in das Verpackungsbehältnis anhand der Figuren im einzelnen beschrieben werden:
    1 zeigt einen Ausgangszustand, in dem der Niederhalter 13 mit der Abdeckung 15 bzw. mit den Abdeckteilen 15a, 15b und 15c auf der Oberseite des innerhalb der Produktkammer 19 befindlichen Blisterstapels S aufliegt. Anschließend wird die Einschubvorrichtung aktiviert, wodurch die Einschubplatte 18 in Anlage mit der zugewandten Seite des Blisterstapels S gelangt und diesen quer zur Transportrichtung T der Fördervorrichtung 11 von dieser herunterschiebt. Dieser Einschubbewegung folgt der Niederhalter 13, so dass der Blisterstapel S auch während des Einschiebens auf der Oberseite mit den Abdeckteilen 15a, 15b und 15c in Kontakt steht, wie es in 2 dargestellt ist.
  • Während des Einschiebens des Blisterstapels S in das Verpackungsbehältnis F kommt die dem Verpackungsbehältnis F zugewandte Seite des Blisterstapels S mit dem Prospekt P in Anlage, der vor der Öffnung des Verpackungsbehältnisses F angeordnet ist. Bei der weiteren Einführbewegung des Blisterstapels S in das Verpackungsbehältnis F wird der Prospekt P mitgenommen und ebenfalls in das Verpackungsbehältnis F eingeführt.
  • Der Niederhalter 13 folgt dem Blisterstapel S in Einschubrichtung nur soweit, bis das vordere, dem Verpackungsbehältnis F zugewandte Abdeckteil 15a nahe der Öffnung des Verpackungsbehältnisses F angeordnet oder um ein geringes Maß in das Verpackungsbehältnis F eingetreten ist. Die weitere Einschubbewegung wird alleine durch die Einschubstange 17 und die Einschubplatte 18 bewirkt, die den Blisterstapel S vollständig in das Verpackungsbehältnis F einschieben. Dieser Zustand ist in 3 dargestellt.
  • Anschließend werden die Einschubstange 17 und die Einschubplatte 18 wieder in ihre Ausgangslage zurückgezogen, in der sie auf der dem Verpackungsbehältnis F abgewandten Seite der Fördervorrichtung 11 angeordnet sind. Gleichzeitig fährt der Niederhalter 13 in seine Ausgangslage in der Produktkammer 19 zurück, in der die Durchlässe 16a und 16b zwischen den Abdeckteilen 15a, 15b und 15c mit den stabförmigen Trennelementen 12a und 12b der Trennteile 12 ausgerichtet sind. Diese Position ist in 4 dargestellt.
  • Nachdem der Niederhalter 13 seine Ausgangsstellung erreicht hat, wird die Fördervorrichtung 11 aktiviert, wodurch die Förderbänder 11a und 11b mit den darauf befindlichen Trenn teilen 12 in Transportrichtung T vorwärts bewegt werden. Dabei treten die Trennelemente 12a und 12b des nächsten Trennteils 12 jeweils in den zugeordneten Durchlass 16a bzw. 16b ein und durchlaufen diesen, so dass die Abdeckung 15 von dem Trennteil 12 durchdrungen wird, wie es in 5 dargestellt ist. Dabei laufen die Trennelemente 12a, 12b auch durch das portalartige Halteteil 14 hindurch. Gleichzeitig wird die Abdeckung 15 um ein geringes Maß angehoben, so dass ein weiterer, nicht dargestellter Blisterstapel, der sich auf der Fördervorrichtung 11 befindet, unter die Abdeckung 15 eingeführt werden kann. Nachdem der weitere Blisterstapel seine Position unterhalb der Abdeckung 15 erreicht hat, wird die Abdeckung 15 auf den weiteren Blisterstapel 15 abgesenkt und auf diesen aufgelegt, so dass wieder die in 1 dargestellte Stellung erreicht ist.
  • Bei einem Formatwechsel müssen bei der erfindungsgemäßen Einschubeinheit lediglich einige Bauteile ausgewechselt werden, wie es in 6 dargestellt ist. Dort ist ein Blisterstapel S' gezeigt, der lediglich aus zwei Blisterstreifen besteht. Zu diesem Zweck wird die Einschubplatte 18, wie sie in 1 dargestellt ist, gegen eine niedrigere Einschubplatte 18' ausgetauscht, die in ihrer Höhe an die Höhe des Blisterstapels S' angepasst ist.
  • Da der Blisterstapel S' nicht mehr so hoch ist wie der ursprüngliche Blisterstapel S, muss auch die Abdeckung 15 tiefer liegen. Dies wird erreicht, indem das portalartige Halteteil 14 gegen ein ähnliches Halteteil 14' ausgetauscht wird, das gegenüber dem ursprünglichen Halteteil 14 längere vertikale Stützteile 14a', 14b' und 14c' besitzt. Der Querträger 14d' des neuen Halteteils 14' entspricht dem Querträger 14d des bisherigen Halteteils 14 und befindet sich auch an der gleichen Stelle wie dieser, so dass keinerlei Änderungen am Hubantrieb des Niederhalters vorgenommen wer den müssen. Durch Auswechslung der Einschubplatte und des Halteteils kann somit in einfacher Weise eine Anpassung bei einem Formatwechsel des zu verpackenden Produktes erreicht werden. Wie 6 zeigt, ist selbstverständlich auch das Verpackungsbehältnis F' an die Größe des zu verpackenden Blisterstapels S' angepasst.

Claims (6)

  1. Einschubeinheit zum Einschieben eines Produktes (S) in ein Verpackungsbehältnis (F), insbesondere eine Faltschachtel, in einer Verpackungsmaschine, mit einer Fördervorrichtung (11), auf der mehrere Produktkammern (19) zur Aufnahme jeweils eines Produktes (S) ausgebildet sind, wobei die Produktkammern (19) durch in Transportrichtung (T) der Fördervorrichtung (11) mit Abstand angeordnete Trennteile (12) begrenzt sind, einer Abdeckung (15), die in der Produktkammer (19) auf das Produkt (S) auflegbar ist, und einer Einschubvorrichtung (17, 18), mittels der das Produkt (S) aus der Produktkammer (19) in das Verpackungsbehältnis (F) einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (15) mehrere voneinander beabstandete Abdeckteile (15a, 15b, 15c) aufweist und dass zwischen den Abdeckteilen (15a, 15b, 15c) zumindest ein in Transportrichtung (T) der Fördervorrichtung (11) verlaufender Durchlass (16a, 16b) gebildet ist, wobei die Trennteile (12) an dem Durchlass (16a, 16b) durch die Abdeckung (15) hindurchführbar sind.
  2. Einschubeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Trennteil (12) aus mehreren, quer zur Transportrichtung (T) beanstandeten Trennelementen (12a, 12b) besteht und dass für jedes Trennelement (12a, 12b) ein zugeordneter Durchlass (16a, 16b) in der Abdeckung (15) vorgesehen ist.
  3. Einschubeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennelemente (12a, 12b) von vertikal frei auskragenden, stabförmigen Fingern gebildet sind.
  4. Einschubeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (15) über ein auswechselbar gelagertes Halteteil (14) gehalten ist.
  5. Einschubeinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (14) portalartig ausgebildet ist und dass die Trennteile (12) durch das Halteteil (14) hindurchführbar sind.
  6. Einschubeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Abdeckteile (15a, 15b, 15c) auf ihrer stromauf der Transportrichtung (T) liegenden Seitenkante eine Einlaufschräge (15a1, 15b1, 15c1) aufweisen.
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