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Die Erfindung betrifft einen Bausatz für eine
Türzargenabdeckung.
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Türzargen können nach längerer Verwendung durch
Beschädigungen, Kratzer u. dgl. unansehnlich werden oder aber die
Optik von Türzargen gefällt dem Benutzer nicht mehr, so dass
der Wunsch besteht, Türzargen mit neuer, hochwertiger Optik zu
erhalten.
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Es können selbstverständlich die alten Türzargen entfernt
werden und neue Türzargen montiert werden, wobei diese
Vorgehensweise kostenaufwendig ist, da sie in der Regel nur von
Fachleuten durchgeführt werden kann, und zum einen bedeutet
das Herausstemmen der alten Türzargen viel Schmutz, der
insbesondere in privaten Wohnräumen unerwünscht ist.
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Eine andere Möglichkeit ist, die bestehenden Türzargen mit
Folien zu versehen, wobei das Auftragen der Folien wiederum
von einem Fachpersonal durchgeführt werden sollte, um eine
Faltenbildung zu vermeiden, und hierdurch entstehen recht hohe
Kosten. Zum anderen sind die bekannten Folien nachteilig, da
sie relativ empfindlich sind und daher leicht beschädigt werden
können, so dass sie nach einigem Gebrauch wiederum recht
unansehnlich wirken können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Türzargen mit
handwerklich einfachen Mitteln kostengünstig und bei dennoch
hervorragender Optik renovieren zu können.
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Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die
Lehre des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches
gelöst.
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Mit anderen Worten ausgedrückt wird ein Bausatz für die
Türzargenabdeckung vorgeschlagen, wobei auf die ursprüngliche
Türzarge diese abdeckenden Zargenabdeckungen aufgelegt
und befestigt werden, so dass nach Aufbringung der
Türzargenabdeckung die ursprüngliche alte Türzarge nicht mehr sichtbar
ist und lediglich die neue Türzargenabdeckung, wobei die
Futterplattenabdeckung und die Zierbekleidungsabdeckung
ineinandergreifend ausgebildet sind und sich daher beim Betrachter
der Eindruck einer komplett neuen Türzarge ergibt.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen erläutert.
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In vorteilhafter Ausgestaltung weist die Futterplattenabdeckung
eine zum Rand geöffnete Ausnehmung auf, in die ein Vorsprung
der Zierbekleidungsabdeckung eingreifend ausgebildet ist.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist die Ausnehmung der
Futterplattenabdeckung zum einen von der ursprünglichen Türzarge
begrenzt und zum anderen durch die Futterplattenabdeckung
selbst, so dass durch diese Ausbildung zum einen eine einfache
Herstellung dieser Ausnehmung möglich ist und zum anderen
eine einfache Montage ermöglicht wird.
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In vorteilhafter Ausgestaltung weist die
Falzbekleidungsabdeckung eine oder mehrere Öffnungen für die Türscharniere der
ursprünglichen Türzarge auf.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist die Futterplattenabdeckung aus
Massivholz ausgebildet, um hierdurch ein hochwertiges Äußeres
zu erreichen und um auch bei einer unterschiedlichen
Profilierung der Futterplattenabdeckung stets den Massivholzcharakter
zu ermöglichen.
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In vorteilhafter Ausgestaltung sind die
Falzbekleidungsabdeckungen und die Zierbekleidungsabdeckungen aus
Holzwerkstoffen, wie z. B. MDF-Material, gebildet mit einem an der
Außenseite angeordneten Furnier, so dass sich auch bei diesen
Bauteilen der Massivholzcharakter ergibt.
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In vorteilhafter Ausgestaltung sind die Abmessungen der
Abdeckungen für die ursprüngliche Futterplatte, die ursprüngliche
Falzbekleidung und die ursprüngliche Zierbekleidung so
ausgebildet, dass sie ohne Nacharbeiten an normgerechten,
ursprünglichen Türzargen aufgebracht werden können,
insbesondere auf ursprüngliche Stahltürzargen, die nach der Abdeckung
mit dem vorgeschlagenen Bausatz die Optik einer
Massivholztürzarge ermöglichen.
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In den nachfolgenden Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, wobei in
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Fig. 1 in einem Querschnitt eine Wandung an einer
Türöffnung dargestellt ist mitsamt daran angeordneter
ursprünglicher Stahltürzarge und daran
angeordneter Türzargenabdeckung und die
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Fig. 2, 3 und 4 zeigen schaubildlich die unterschiedlichen Bauteile
für die vorgeschlagene Türzargenabdeckung.
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Bezugnehmend auf Fig. 1 ist eine Türzargenabdeckung 1
dargestellt, die im wesentlichen aus einer Futterplattenabdeckung
2, einer Falzbekleidungsabdeckung 3 und einer
Zierbekleidungsabdeckung 4 besteht. Diese Bauteile sind auf einer
ursprünglichen Stahlzarge 5 aufgebracht, die an einer Wandung 6
einer Türöffnung anliegt.
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Wie aus den Fig. 2, 3 und 4 hervorgeht, besteht die
vorgeschlagene Türzargenabdeckung aus lediglich drei Bauteilen, nämlich
der bereits erwähnten Futterplatten-, Falzbekleidungs- und
Zierbekleidungsabdeckung, wobei die Futterplattenabdeckung 2 in
vorteilhafter Weise aus Massivholz besteht, um auch bei einer
unterschiedlichen Profilierung dieser Futterplattenabdeckung
jeweils eine Massivholzoptik zu erreichen. Selbstverständlich stellt
das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel nur eine
Möglichkeit dar, die Profilierung der Futterplattenabdeckung 2
vorzunehmen. Selbstverständlich kann die Futterplattenabdeckung 2
auch aus furnierten Werkstoffen, z. B. MDF-Werkstoffen,
Spanplattenmaterial u. dgl. bestehen oder aber auch aus ganz
anderen Oberflächen, wie z. B. lackierten Oberflächen,
Metalloberflächen u. dgl., und die freie Auswahl der möglichen Werkstoffe
gilt auch für die Falzbekleidungsabdeckung 3 und
Zierbekleidungsabdeckung 4, die in diesem Ausführungsbeispiel aus
furnierten Holzwerkstoffen bestehen. In diesem
Ausführungsbeispiel sind jedoch sämtliche drei Bestandteile 2, 3 und 4 aus
massivem, d. h. plattenartigen, dicken Material und
unterscheiden sich daher deutlich von den aus der Praxis bekannten
Folienabdeckungen.
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Um eine ursprüngliche Türzarge mit dem vorgeschlagenen
Bausatz abzudecken, wird zunächst die Falzbekleidungsabdeckung
3 auf die ursprüngliche Falzbekleidung aufgesetzt, so dass die
Falzbekleidungsabdeckung 3 in vorteilhafter Ausgestaltung die
ganze ursprüngliche Falzbekleidung abdeckt. In diesem
Ausführungsbeispiel stößt die Falzbekleidungsabdeckung einerseits an
die Wandung 6 und ragt mit einem Schenkel 7 über die
Stirnseite der Wandung 6, die zu der Türöffnung gerichtet ist. Ein
Halterung für das Scharnier 8 einer Tür 9 bleibt in der ursprünglichen
Stahlzarge 5 erhalten, so dass die Stahlzarge das Gewicht der
Tür 9 weiterhin aufnimmt und die Falzbekleidungsabdeckung 3
lediglich eine optische Abdeckung der ursprünglichen
Falzbekleidung übernimmt. Das Scharnier 8 ragt bei montierter
Falzbekleidungsabdeckung 3 durch eine Ausnehmung 12.
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Die Befestigung der Abdeckungen 3, 4 und 5 erfolgt in
vorteilhafter Weise über chemische Befestigungsmittel, wie
beispielsweise Kleber, kann jedoch auch über mechanische
Befestigungsmittel erfolgen.
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Nach Aufbringen der Falzbekleidungsabdeckung 3 wird die Tür 9
geschlossen und anschließend wird die Futterplattenabdeckung
2 auf die ursprüngliche Futterplatte bzw. auf die ursprüngliche
Stahlzarge 5 angelegt und befestigt.
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Die Futterplattenabdeckung 2 weist eine Ausnehmung 10 an
ihrem Außenrand auf, der der Zierbekleidungsabdeckung 4
zugewandt ist. Diese Ausnehmung wird zum einen begrenzt durch
die ursprüngliche Zarge, in diesem Ausführungsbeispiel die
ursprüngliche Stahlzarge 5, und andererseits durch die Wandung
der Futterplattenabdeckung 2. Durch die Befestigung der
Futterplattenabdeckung 2 auf der ursprünglichen Zarge ergibt sich
also in diesem Ausführungsbeispiel eine Nut, in die ein Vorsprung
11 der Zierbekleidungsabdeckung 4 nach Befestigung der
Zierbekleidungsabdeckung 4 selbst hineinreichend ausgebildet ist.
Daß diesem Vorsprung 11 entgegengesetzte Ende der
Zierbekleidungsabdeckung 4 liegt an der Wandung 6 an, so dass die
ursprüngliche Stahlzarge 5 in diesem Ausführungsbeispiel ganz
von den Abdeckungen 2, 3 und 4 umgeben ist und nach der
Abdeckung der ursprünglichen Zarge für den Betrachter nichts
mehr von dieser ursprünglichen Zarge zu sehen ist.
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Selbstverständlich kann eine entsprechende Abdeckung auch
von ursprünglichen Holzzargen erfolgen.
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Wichtig ist, dass der gewählte Bausatz so in seinen
Abmessungen gewählt ist, dass mit ihm Normstahlzargen und
Normholzzargen ohne weitere Nachbearbeitung abgedeckt werden
können, so dass dieser Tätigkeit der Abdeckung von ursprünglichen
Türzargen mit den Abdeckungen 2, 3 und 4 von Laien ohne
weiteres durchzuführen ist. Insbesondere ist ein Herausstemmen
der ursprünglichen Türzarge nicht notwendig, und bei Wahl
eines entsprechenden, vorgeschlagenen Bausatzes kann
innerhalb von kürzester Zeit eine optische Renovierung der
ursprünglichen Türzarge durch Abdeckung mit entsprechenden
Zargenabdeckungen erreicht werden. Ein besonderer Vorteil der
vorgeschlagenen Türzargenabdeckung ist, dass die Vorteile der
ursprünglichen Stahlzargen erhalten bleiben können, die auch
sehr schwere Türen problemlos halten können und die weiterhin
als Träger für die Türen genutzt werden können.