DE10209212A1 - Trage- und Ziehhilfe - Google Patents
Trage- und ZiehhilfeInfo
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Abstract
Eine Trage- und Ziehhilfe besitzt ein mit seinen beiden Enden (16, 18) zu einem geschlossenen Ring (24) fest zusammengefügtes Gurtband (10) und ein Ösenteil (26), durch das das Gurtband (10) hindurchgeführt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Trage- und Ziehhilfe. Zum Tragen
und Ziehen benutzen Menschen ihre Arme und Hände. Aus
verschiedenen Gründen, sei es weil Gegenstände
beispielsweise zu schwer oder zu sperrig sind, benutzt der
Mensch dem jeweiligen Verwendungszweck möglichst angepasste
Trage- und Ziehhilfen.
Möbelpacker benutzen bekanntermaßen Gurtbänder, die sie sich
quer über den Körper und dabei über eine Schulter legen.
Durch Verknoten der beiden Enden des Gurtbandes schaffen sie
sich einen unterschiedlich langen Gurt-Ring. Mit dem Gurt-
Ring kann dann der zu transportierende Schrank oder ein
vergleichbarer Gegenstand an einem Schrankfuß hinterfasst
werden. Zwei Möbelpacker können so auch relativ schwere
Gegenstände transportieren.
Zum Transportieren von auf der Jagd erlegten Tieren benutzen
Jäger bekanntermaßen sogenannte Kälberstricke. Dies sind
Seile, die mit ihrem einen Ende irgendwie am erlegten Tier
befestigt werden. Das andere Seilende wird von einem oder
mehreren Jägern erfasst und das Tier auf diese Weise aus dem
beispielsweise Unterholz oder Maisacker herausgezogen.
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine möglichst
komfortabel zu benutzende Trage- und Ziehhilfe
bereitzustellen. Diese Erfindung ist durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich daran
anschließenden, weiteren Ansprüchen.
Die Erfindung beinhaltet ein zu einem geschlossenen Ring
fest zusammengefügtes Gurtband, auf das ein Ösenteil
aufgefädelt ist. Ein solches Gurtband ist zum sofortigen
Gebrauch geeignet. Einerseits ist das Gurtband bereits als
geschlossener Ring vorhanden und braucht damit nicht mehr zu
einem Ring vor Gebrauch verknotet zu werden. Das im Stand
der Technik bekannte Zusammenknoten der Gurtbandenden hat
den Sinn, die Größe der Schlaufe an die Größe einer Person
anpassen zu können. Es ist nämlich leichter, einen schweren
Gegenstand in aufrechter als in gebeugter Haltung zu tragen.
Da einerseits Möbelpacker regelmäßig unterschiedliche Größe
haben, sind auch unterschiedlich große Gurtband-Ringe beim
gemeinsamen Tragen von Gegenständen erforderlich.
Darüberhinaus ist durch das erfindungsgemäß bereits
vorhandene, in dem Gurt aufgefädelt vorhandene Ösenteil eine
praktische Befestigungsmöglichkeit für das Gurtband gegeben.
So kann durch Durchstecken des Gurtbandes durch das Ösenteil
ein zu tragender Gegenstand wie zum Beispiel der Griff eines
Koffers oder auch ein Seil als Zugverlängerung einfach,
schnell und sicher zugfest "erfasst" werden. Beispiele dazu
sind den verschiedenen Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
Vorteilhafterweise ist das Ösenteil bereits an dem Band
befestigt. Dadurch wird ein Herumrutschen des Ösenteils
längs des Gurtbandes verhindert. Dies ist insbesondere beim
Ziehen von Gegenständen erforderlich. Richtungswechsel einer
ziehenden Person, wie beispielsweise eines Jägers, wirken
sich nämlich dann unmittelbar auf den zu ziehenden
Gegenstand aus, wie beispielsweise auf das aus einem Gebüsch
herauszuziehende Tier; das Ösenteil kann nämlich nicht längs
des Gurtbandes entlang gleiten, was einen entsprechend
verzögerten Richtungswechsel für das zu ziehende Tier
bedingen würde.
Auf einfache Weise lässt sich das Befestigen des Ösenteils
am Gurtband dadurch bewerkstelligen, dass das Ösenteil im
Bereich der beiden Gurtenden des Gurtbandes positioniert und
durch Vernähen der beidseits des Ösenteils vorhandenen
Gurtbereiche am Verschieben gehindert wird.
Ein solches Gurtband eignet sich insbesondere beispielsweise
zum Tragen von Koffern, Taschen oder dergleichen
Gegenständen. So behält die ein solches Gurtband anwendende
Person ihre beiden Arme und Hände frei und kann letztere für
andere Zwecke verwenden. Ein Ausführungsbeispiel dafür ist
in der Zeichnung angegeben.
Das vorstehend genannte, ein Ösenteil besitzende Gurtband
lässt sich durch ein oder mehrere Seile, die jeweils eine
oder mehrere Schlaufen aufweisen, sinnvoll ergänzen. Durch
das kombinatorische Zusammenwirken eines solchen Gurtbandes
mit einem oder mehreren Seilen kann eine wirkungsvolle
Bergehilfe geschaffen werden, um auch schwere Tiere, wie
beispielsweise ein erlegtes Wildschein, über einen auch
unebenen beispielsweise Waldboden mit Wurzelwerk zu ziehen.
Auch ein solcher Anwendungsfall ist in der Zeichnung
dargestellt. Das hierbei verwendete Seil hat vorzugsweise
mehrere Schlaufen. Diese Schlaufen können durch
abschnittsweises Verknoten von Seilbereichen oder
beispielsweise auch durch Schlingenbildungen des Seils
geschaffen werden. In jeder der vorhandenen Schlaufen eines
solchen Seils kann eine Einhängevorrichtung in das Ösenteil,
die insbesondere durch einen Karabinerhaken gebildet werden
kann, eingesetzt werden. Auf diese Weise kann an dem
Ösenteil des Gurtbandes ein unterschiedlich langes Seil
schnell, einfach und sicher zugfest eingehängt werden.
Darüberhinaus ist es möglich, auch mehrere Gurtbänder,
entweder in dieselbe oder in andere Schlaufen dieses Seils
einzuhängen. Auf diese Weise können beliebig viele Personen
am Ziehen eines erlegten Tieres mitwirken.
Das in das Ösenteil des Gurtbandes zugfest zu befestigende
Seil kann entsprechend einer anderen erfindungsgemäßen
Ausbildung der Trage- und Ziehhilfe aus einem eine einzige
Schlaufe aufweisenden Seil bestehen, dessen beide Seilenden
in einem Handgriff befestigt sind. Der Handgriff kann dabei
so ausgebildet sein, dass bei durch das Ösenteil des
Gurtbandes hindurchgestecktem Seil dieser Griff ein
zugfestes Widerlager für das Seil an dem Ösenteil und damit
an dem Gurtband bilden kann. Das Seil kann auch mit einer
Art Schlingenbildung durch das Ösenteil gezogen werden, um
es zugfest an demselben zu befestigen. Beide Anwendungsfälle
sind in der Zeichnung dargestellt. Dieses letztgenannte Seil
mit seinem Griff dient zum Bergen (Ziehen) von "leichteren"
Tieren. Solche leichteren Tiere sind erlegte Tiere, die noch
durch Ergreifen des an dem Seil befestigten Griffes sich
problemlos ziehen lassen. Größere und schwerere Tiere können
durch die kombinatorische Anwendung des erfindungsgemäßen
Gurtbandes von einer Person "gezogen" werden, ohne dass
diese dazu ihre Arme und Hände einsetzen müsste.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den
in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten Merkmalen sowie den
nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines mit einem Ösenteil
ausgestatteten Gurtbandes nach der Erfindung,
Fig. 1.1 eine vergrößerte Ansicht des Gurtbandbereiches mit
dem Ösenteil,
Fig. 2 ein mit dem Gurtband nach Fig. 1 kombinatorisch zu
verwendendes, mehrere Schlaufen aufweisendes Seil
nach der Erfindung,
Fig. 3 eine vergrößerte Detailansicht des Anschlussbereiches
vom Seil nach Fig. 2 an dem Gurtband nach Fig. 1,
Fig. 4 das Seil gemäß Fig. 2 in seiner kombinatorischen
Anwendung mit mehreren Gurtbändern gemäß Fig. 1,
Fig. 5 ein anderes,in Kombination mit dem Gurtband zu
verwendendes Seil nach der Erfindung,
Fig. 6 ein an dem Gurtband nach Fig. 1 befestigtes Seil nach
Fig. 5,
Fig. 6.1 eine vergrößerte Detailansicht des Befestigungs
bereiches des Seils am Gurtband gemäß Fig. 6,
Fig. 7 die in Fig. 6 dargestellte Trage- und Ziehhilfe in
ihrer Anwendung von einem Jäger beim Ziehen eines
erlegten Tieres,
Fig. 8 vier Jäger beim Ziehen eines erlegten, schweren Tieres,
wie eines Wildschweins, mit der in Fig. 4
dargestellten Trage- und Ziehhilfe,
Fig. 9 eine einen Koffer tragende Person mit der Trage- und
Ziehhilfe gemäß Fig. 1,
Fig. 9.1 eine vergrößerte Detailansicht des Befestigungs
bereiches des Gurtbandes an dem Koffer gemäß Fig. 9.
In Fig. 1 ist ein Gurtband 10 als Trage- und Ziehhilfe
dargestellt. Dieses Gurtband 10 ist an seinen
Gurtendbereichen 12, 14, d. h. an seinem linken und rechten
Ende 16, 18 durch Nähte 20, 22 zusammengenäht und damit
endseitig gehalten. Das Gurtband 10 bildet dadurch einen
geschlossenen Ring 24.
Zwischen seinen beiden endseitigen Gurtbereichen 12, 14 ist
ein Ösenteil 26 gesteckt. Das Ösenteil 26 bildet außerhalb
des Ringes 24 ebenfalls einen Ring 28. Das Ösenteil 26 ist
durch die beiden Nähte 20, 22 unverschieblich am Gurtband 10
befestigt.
Eine aus einem solchen Gurtband 10 und Ösenteil 26
bestehende Trage- und Ziehhilfe kann zum Beispiel zum Tragen
von Gegenständen, wie zum Beispiel von einem Koffer 30,
verwendet werden (Fig. 9, 9.1). Dazu wird das Ösenteil 26
durch den zwischen dem Griff 32 und dem eigentlichen Koffer
30 vorhandenen Zwischenraum 34 hindurchgeschoben und dann
das Gurtband 10 durch das Ösenteil 26 seinerseits hindurch
geschoben. Das Gurtband 10 kann sich dann der beispielsweise
Reisende 36 über seine im vorliegenden Fall rechte Schulter
37 legen. Auf diese Weise kann der Reisende 36 den Koffer 30
oder auch ein anderes Gepäckstück tragen, ohne dass er dazu
seine Arme 38, 40 benutzen müsste. Die beiden Arme 38, 40
hat der Reisende 36 frei, um andere Teile zu tragen oder um
sich beim beispielsweise Treppensteigen abzustützen oder
auch um im Falle eines Stolperns sich mit beiden Händen
abstützen zu können. Durch das arm- und händefreie Tragen
des Koffers 30 dicht am Körper kann die Möglichkeit des
Diebstahls dieses Koffers praktisch ausgeschlossen werden.
Die relativ große Breite 42 des Gurtbandes 10 verteilt die
Last des Koffers 30 großflächig im Bereich der Schulter 37,
so dass auch relativ schwere Gegenstände vergleichsweise
bequem getragen werden können.
In den Fig. 2 bis 4 ist ein Seil 50 dargestellt, das in
Kombination mit dem Gurtband 10 und dessen Ösenteil 26 eine
weitere Trage- und Ziehhilfe darstellt.
Das Seil 50 ist an seinen beiden Seilenden 52, 54 durch
einen schlaufenartigen Knoten 56 fest verbunden. Bei der
Darstellung gemäß Fig. 2 ist an zwei Stellen 58, 60 das Seil
50 zusammengeknotet. Im vorliegenden Fall werden die Knoten
an den Stellen 58, 60 durch zwei weitere, schlaufenartige
Knoten 62, 64 gebildet. Zwischen den einzelnen Knoten 56,
62, 64 bildet das Seil 50 zwei Schlaufen 66, 68. Eine
weitere Schlaufe 70 ist neben dem letzten Knoten 64 und dem
an der Stelle 72 vorhandenen, halben Seilende ausgebildet. In
dieser letzten Schlaufe 70 ist ein Karabinerhaken 74
eingehängt. Der Karabinerhaken 74 könnte auch am anderen
Seilende, in der Schlaufe 66, eingehängt werden.
Der Karabinerhaken 74 wird beim Benutzen des Seils 50
zusammen mit dem Gurtband 10 in dessen Ösenteil 26
eingehängt, so wie das in Fig. 3 dargestellt ist. Durch
wahlweises Einhängen des Karabinerhakens 74 in die Schlaufe
70 oder in die anderen Schlaufen 66, 68 kann ein
unterschiedlich langes Seil 50 an dem Ösenteil 26 befestigt
werden.
Auch mehrere Gurtbänder 10 können entweder in dieselbe oder
in unterschiedliche Schlaufen 66, 68, 70 eingehängt werden,
so wie das in Fig. 4 dargestellt ist. Mehrere Gurtbänder 10
können mit ihrem Ösenteil 26 auch in denselben
Karabinerhaken 74 eingehängt werden.
Das jeweils unterschiedlich lange, freie Ende des Seils 50
kann zu einer Schlinge ausgebildet und dann um einen Kopf
oder um die Schnauze eines beispielsweise erlegten
Wildschweines 80 geschlungen werden (Fig. 8). An dem Seil 50
ziehen gemäß Fig. 8 zwei Personen 36.2, 36.4 einer
Jagdgesellschaft. Diese beiden Personen 36.2, 36.4 haben
ihre Gurtbänder 10.2, 10.4 in einer mittleren Schlaufe,
beispielsweise einer Schlaufe 68, mittels Karabinerhaken
74.2, 74.4 eingehängt. An der letzten Schlaufe,
beispielsweise der Schlaufe 70, haben sich zwei weitere
Personen 36.6, 36.8 mit ihren Gurtbändern 10.6 und 10.8
ebenfalls eingehängt. Auf diese Weise können die vier
Personen 36.2, 36.4, 36.6, 36.8 zusammen mittels des Seils
50 das Wildschwein 80 aus beispielsweise unwegsamem Gelände
ziehen. Statt des einen Seils 50 können auch mehrere Seile
50 verwendet werden. Diese Seile 50 können mittels
Karabinerhaken 74 oder durch entsprechende Schlingenbildung
zugfest aneinander gehängt werden.
In den Fig. 5 bis 7 ist eine weitere Trage- und Ziehhilfe
dargestellt, die ebenfalls wieder das Gurtband 10 mit
anhängendem Ösenteil 26 enthält. Zusätzlich ist ein Seil 90
mit seinen beiden Enden 92, 94 an einem Handgriff 96
befestigt. Der Handgriff 96 weist eine schaumstoffummantelte
Grifffläche 98 auf. Das Seil 90 bildet eine einzige Schlaufe
100 im Gegensatz zum Seil 50, wo mehrere Schlaufen 66, 68,
70 - oder auch noch mehr davon - ausgebildet sind.
Durch Durchstecken des Seils 90 durch das Ösenteil 26 des
Gurtbandes 10 kommt der Griff 96 von - gemäß Fig. 6 -unten
an dem Ösenteil 26 zu liegen und bildet dadurch ein
zugfestes Widerlager. Im Unterschied zu Fig. 6 ist gemäß
Fig. 6.1 das Seil zusätzlich noch durch seine Schlaufe 100
hindurchgezogen. Das Seil 90 bildet mit seinem Griff 96 eine
Art zugfeste Schlinge 99 am Ösenteil 26.
Durch Ausbilden einer Zugschlinge 102 kann das Seil 90 dann
ebenso wie das Seil 50 zum Ziehen eines Tieres 80.2
verwendet werden. Gemäß Fig. 7 zieht eine einzelne Person
36.10 das Tier 80.2 mittels der aus dem Gurtband 10, dem
Ösenteil 26 und dem Seil 90 bestehenden Trage- und Ziehhilfe
durchs Gelände. Der Kopf des Tieres ist dabei angehoben, was
das Ziehen erleichtert. Die Person 36.10 trägt das Gurtband
10 in gleicher Weise wie der Reisende 36 (Fig. 9) oder die
in Fig. 8 dargestellten, beispielhaften vier Personen 36.2,
36.4, 36.6, 36.8 einer mehrköpfigen Jagdgesellschaft.
Das Seil 90 mit seinem Handgriff 96 kann auch ohne das
Gurtband 10 verwendet werden. Der alleinige Einsatz des
Seils 90 wird vor allem bei kleineren und leichteren
erlegten Tieren zum Einsatz kommen, die noch von einer
Person "per Hand" durchs Gelände gezogen werden können. Bei
größerer Kraftanstrengung wird regelmäßig das Seil 90 im
Zusammenhang mit dem Gurtband 10 zum Einsatz kommen, wie das
in Fig. 6 und 7 verdeutlicht ist.
Während das Seil 90 eine konstruktionsbedingte, gleich große
Schlaufe 100 aufweist und dadurch die an einem Gurtband 10
anhängende Seillänge 106 des Seils 90 nicht veränderlich
ist, kann diese an einem Gurtband 10 anhängende Seillänge
mit Hilfe des Seils 50 unterschiedlich groß gestaltet
werden. Dazu braucht lediglich der Karabinerhaken 74 in eine
der vorhandenen Schlaufen 66, 68, 70 eingehängt zu werden.
Da der Karabinerhaken 74 in das Ösenteil 26 des Gurtbandes
10 eingehängt wird, kann dann ein unterschiedlich langes
Zugseil 50 an dem Ösenteil 26 angehängt werden. Mit Hilfe
des Seils 50 kann also eine sehr kurze Trage- und Ziehhilfe
geschaffen werden, mit der es möglich ist, Tiere fast
vollständig angehoben, und damit mehr tragend als ziehend,
durch ein Gelände zu transportieren.
Claims (16)
1. Trage- und Ziehhilfe,
gekennzeichnet durch
ein mit seinen beiden Enden (16, 18) zu einem geschlossenen Ring (24) fest zusammengefügtes Gurtband (10) und
ein Ösenteil (26), durch das das Gurtband (10) hindurchgeführt ist.
ein mit seinen beiden Enden (16, 18) zu einem geschlossenen Ring (24) fest zusammengefügtes Gurtband (10) und
ein Ösenteil (26), durch das das Gurtband (10) hindurchgeführt ist.
2. Trage- und Ziehhilfe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Ösenteil (26) an dem Gurtband (10) befestigt ist.
3. Trage- und Ziehhilfe nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Ösenteil (26) zwischen den beiden fest miteinander verbundenen Enden (16, 18) des Gurtbandes (10) vorhanden ist,
beidseits des Ösenteils (26) die übereinanderliegenden, jeweiligen Gurtbereiche (12, 14) miteinander fest verbunden sind.
das Ösenteil (26) zwischen den beiden fest miteinander verbundenen Enden (16, 18) des Gurtbandes (10) vorhanden ist,
beidseits des Ösenteils (26) die übereinanderliegenden, jeweiligen Gurtbereiche (12, 14) miteinander fest verbunden sind.
4. Trage- und Ziehhilfe nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Gurtbereiche (12, 14) miteinander vernäht (20, 22)
sind.
5. Trage- und Ziehhilfe nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
gekennzeichnet durch
zumindest ein zumindest eine Schlaufe (66, 68, 70) aufweisendes Seil (50) und
eine an dem Seil (50) zugfest angebrachte Vorrichtung (74) zum Einhängen des Seils (50) an dem Ösenteil (26) des Gurtbandes (10).
zumindest ein zumindest eine Schlaufe (66, 68, 70) aufweisendes Seil (50) und
eine an dem Seil (50) zugfest angebrachte Vorrichtung (74) zum Einhängen des Seils (50) an dem Ösenteil (26) des Gurtbandes (10).
6. Trage- und Ziehhilfe nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die beiden Seilenden (52, 54) des Seils (50) fest
miteinander befestigt sind.
7. Trage- und Ziehhilfe nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die beiden Seilenden (52, 54) miteinander verknotet
(56) sind.
8. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
an zumindest einer Stelle (58, 60) des Seils (50)
einander gegenüberliegende Seilabschnitte fest
miteinander verbunden sind.
9. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
an zumindest einer Stelle (58, 60) des Seils (50)
einander gegenüberliegende Seilabschnitte miteinander
verknotet sind.
10. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
an zumindest einer Stelle (58, 60) des Seils (50)
einander gegenüberliegende Seilabschnitte miteinander
durch eine Schlingenbildung (62, 64) zusammengefügt sind.
11. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 5 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Karabinerhaken (74) als Einhängevorrichtung
vorhanden ist.
12. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
gekennzeichnet durch
ein eine Schlaufe (100) aufweisendes Seil (90) und
einen an den beiden Enden (92, 94) des Seils (90) befestigten Griff (96), der so ausgebildet ist, dass bei durch das Ösenteil (26) des Gurtbandes (10) hindurchge stecktem Seil (90) dieser Griff (96) ein zugfestes Widerlager für das Seil (90) an dem Ösenteil (26) und damit an dem Gurtband (10) bildet.
ein eine Schlaufe (100) aufweisendes Seil (90) und
einen an den beiden Enden (92, 94) des Seils (90) befestigten Griff (96), der so ausgebildet ist, dass bei durch das Ösenteil (26) des Gurtbandes (10) hindurchge stecktem Seil (90) dieser Griff (96) ein zugfestes Widerlager für das Seil (90) an dem Ösenteil (26) und damit an dem Gurtband (10) bildet.
13. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
gekennzeichnet durch
ein eine Schlaufe (100) aufweisendes Seil (90) und
einen an den beiden Enden (92, 94) des Seils (90) befestigten Griff (96), der so ausgebildet ist, dass bei durch das Ösenteil (26) des Gurtbandes (10) und anschließend durch seine Schlaufe (100) hindurchge stecktem Seil (90) die Schlaufe (100) mit einer Schlinge (99) zugfest an dem Ösenteil (26) befestigt ist.
ein eine Schlaufe (100) aufweisendes Seil (90) und
einen an den beiden Enden (92, 94) des Seils (90) befestigten Griff (96), der so ausgebildet ist, dass bei durch das Ösenteil (26) des Gurtbandes (10) und anschließend durch seine Schlaufe (100) hindurchge stecktem Seil (90) die Schlaufe (100) mit einer Schlinge (99) zugfest an dem Ösenteil (26) befestigt ist.
14. Trage- und Ziehhilfe nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Griff (96) stabförmig ausgebildet ist.
15. Trage- und Ziehhilfe nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Griff (96) eine schaumstoffummantelte Grifffläche
(98) besitzt.
16. Trage- und Ziehhilfe nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Gurtband (10) und/oder das eine oder die mehreren
Seile (50, 90) aus witterungsbeständigem und reißfestem
Material bestehen.
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20104123U DE20104123U1 (de) | 2001-03-08 | 2001-03-08 | Trage- und Ziehhilfe |
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Family Applications (2)
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