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DE10209626B4 - Pyrotechnischer Schalter - Google Patents

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DE10209626B4 DE2002109626 DE10209626A DE10209626B4 DE 10209626 B4 DE10209626 B4 DE 10209626B4 DE 2002109626 DE2002109626 DE 2002109626 DE 10209626 A DE10209626 A DE 10209626A DE 10209626 B4 DE10209626 B4 DE 10209626B4
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Takata Petri Sachsen GmbH
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MBB Airbag Systems GmbH
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H39/00Switching devices actuated by an explosion produced within the device and initiated by an electric current
    • H01H39/006Opening by severing a conductor

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  • Switch Cases, Indication, And Locking (AREA)

Abstract

Pyrotechnischer Schalter (1) zur Abschaltung elektrischer Stromkreise,
mit einem elektrisch leitenden Körper (3), der zwei voneinander beabstandete Leiterabschnitte (8, 9) und einen dazwischen angeordneten Solltrennbereich (7) mit einem Hohlraum (27) aufweist, in dem eine Druckquelle (29) angeordnet ist, die in dem Hohlraum (27) auf ein Auslösesignal hin einen heftigen Druckanstieg zur Durchtrennung des Solltrennbereichs (7) erzeugt,
mit einem Gehäuse (2), das zumindest den Solltrennbereich (7) des Körpers (3) umgibt, wobei der unversehrte Körper (3) in dem Gehäuse mit radialem Spiel gehalten ist, und die Leiterabschnitte (8, 9) elektrisch isolierend mechanisch derart miteinander verbindet, dass es nach Durchtrennung des Solltrennbereichs (7) eine begrenzte Axialbewegung der Leiterabschnitte (8, 9) zulässt, wobei die voneinander entfernte Lagerung der Leiterabschnitte (8, 9) so fest ist, dass auch bei einem Unfall eines Kraftfahrzeugs auftretende Beschleunigungen nicht zum Lösen der Leiterabschnitte führen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen pyrotechnischen Schalter zur Abschaltung elektrischer Stromkreise der auch als Pyrosicherung bezeichnet wird.
  • Aus der nachveröffentlichten DE 102 05 369 A1 sind Pyrosicherungen bekannt, die einen elektrischen Leiter aufweisen, der nach Auslösen der Sicherung durch die Einwirkung einer pyrotechnischen Ladung durchtrennt wird. Dabei wird ein vorhandener Stromweg unterbrochen, der von zwei Kontaktstücken und einem zwischen diesen gehaltenen rohrförmigen Leiter gebildet wird. Um zu erreichen, dass der Stromkreis nicht wieder geschlossen wird, werden die Kontaktstücke nach dem Wegsprengen des rohrförmigen Leiters voneinander weg bewegt, so dass ein erheblicher Abstand zwischen den voneinander getrennten Leiterenden entsteht.
  • Die DE 102 05 369 A1 geht davon aus, dass die irreversible Trennung der Bordverkabelung von der Autobatterie kurz nach einem Unfall erfolgt. Von besonderer Bedeutung ist eine sichere Trennung und ein sicheres Getrennthalten der Leiterenden jedoch bei Systemen, die starken Beschleunigungen unterliegen. Dies ist beispielsweise bei Kraftfahrzeugen im Falle eines Aufprallunfalls der Fall. Hier sind elektrische Energiequellen, wie beispielsweise die Kraftfahrzeugbatterie oder etwaige Brennstoffzellen von den angeschlossenen Stromkreisen abzutrennen, ohne dass es durch die Einwirkung der bei einem Auffahrunfall auftretenden heftigen Stöße zu einer zufälligen Wiederverbindung der getrennten Leiterenden kommt.
  • Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, einen pyrotechnischen Schalter mit erhöhter Sicherheit zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird mit dem Schalter nach Anspruch 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße pyrotechnische Schalter weist einen elektrisch leitenden Körper mit zwei voneinander beabstandeten Leiterabschnitten, zwischen denen ein Solltrennbereich angeordnet ist und ein Gehäuse auf, das den elektrisch leitenden Körper wenigstens teilweise umschließt. Die beiden Enden des elektrisch leitenden Körpers ragen als elektrische Anschlüsse aus dem Gehäuse heraus. Von dem Gehäuse ist insbesondere der Solltrennbereich des Körpers umschlossen, der nach Auslösen des Schalters aufge sprengt wird. Das Gehäuse dient dazu, die stattfindende Explosion einzuschließen und die voneinander getrennten Leiterabschnitte festzuhalten. Erfindungsgemäß lässt das Gehäuse nach Durchtrennung des Solltrennbereich eine begrenzte Axialbewegung der separierten Leiterabschnitte zu. Diese Axialbewegung ist eine axiale Expansionsbewegung, bei der die beiden Leiterabschnitte voneinander weg bewegt werden. Dadurch wird nach dem Durchtrennen des Solltrennbereichs ein Abstand zwischen den Leiterabschnitten erzielt, der größer ist als die Länge des Solltrennbereichs. So kann mit axial relativ kurzen Solltrennbereichen gearbeitet werden, die eine lediglich kleine bzw. schwache pyrotechnische Ladung erfordern. Dennoch wird nach dem Trennen ein erheblicher Sicherheitsabstand zwischen den Leiterabschnitten erreicht, was ein Wiederverbinden des Stromkreises ausschließt. Außerdem wird verhindert, dass eine Wiederüberbrückung oder Verbindung des Stromkreises durch die in dem Gehäuse verbleibenden Bruchstücke des Solltrennbereichs erfolgt. Selbst wenn der Solltrennbereich nicht pulverisiert sondern in größere Bruchstücke und Splitter zerlegt wird, ist eine Wiederverbindung, d.h. Überbrückung der Leiterabschnitte nicht mehr möglich oder wesentlich weniger wahrscheinlich.
  • Die begrenzte Axialbewegung der Leiterabschnitte ist vorzugsweise nur mit den bei der Auslösung der Druckquelle, d.h. beispielsweise bei der Explosion einer entsprechenden Ladung entstehenden erheblichen Kraft möglich. Beispielsweise sitzen die Leiterabschnitte schwergängig in entsprechenden Durchbrüchen des Gehäuses, so dass sie nach der erfolgten Trennung des Solltrennbereichs expandiert werden aber nicht zurück rutschen können. Somit ist eine Fangeinrichtung ausgebildet, die die Leiterabschnitte nach der axialen Verlagerung in ihrer expandierten Position hält. Dabei ist vorzugsweise jedem der beiden Leiterabschnitte jeweils eine Fangeinrichtung zugeordnet, so dass die Maximaldistanzen zwischen den Leiterabschnitten nach Auslösung des Schalters eingehalten wird.
  • Vorzugsweise ist die Fangeinrichtung jedoch so ausgebildet, dass sie nicht nur auf der Reibung zwischen einzelnen Elementen sondern zusätzlich auf wenigstens abschnittsweiser plastischer Deformation von Bereichen des Gehäuses, des Leiterabschnitts oder eines gesonderten Elements beruht. Die plastische Deformation bewirkt das Aufzehren der in der Bewegung der Leiterabschnitte enthaltenen Energie und zusätzlich das sichere Festklemmen der expandierten Leiterabschnitte. Die voneinander entfernte Lagerung der Leiterabschnitte ist dabei so fest, dass auch bei einem Unfall eines Kraftfahrzeugs auftretende Beschleunigungen nicht zum Lösen der Leiterabschnitte aus der Fangeinrichtung führen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gehäuse zwei Stirnwände mit Öffnungen auf, deren Berandung jeweils in Ringnuten der Leiterabschnitte greifen. Dabei ist der unversehrte Körper des pyrotechnischen Schalters in dem Gehäuse mit radialem Spiel gehalten. Jedoch ist die Nut in jedem Leiterabschnitt vorzugsweise breiter als die Dicke der Stirnwand, so dass die Leiterabschnitte durch Auslösen des Schalters axial beweglich werden. Nimmt nun der Nutquerschnitt in Axialrichtung zu dem Solltrennbereich hin ab, keilt sich der Leiterabschnitt beispielsweise mit dem Nutboden im Verlaufe seiner axialen Expansionsbewegung in der Durchgangsöffnung der Stirnwand fest. Im Verlauf seiner weiteren Axialbewegung deformiert er die Stirnwand und klemmt sich dabei selbst fest. Dies kann mit einem konischen Nutboden, mit einem abschnittsweise konischen Nutboden oder mit einem anderweitigen Nutboden erreicht werden, dessen Außenumriss in Axialrichtung nach innen zu dem Solltrennbereich hin zunimmt. Die Zunahme kann durch Durchmesservergrößerung, durch einzelne Vorsprünge oder durch eine Änderung der Form, etwa durch einen Übergang vom kreisförmigen Querschnitt zu einem vier- oder sechseckigen oder mehreckigen Querschnitt geschehen. Über die Querschnittszunahme lässt sich außerdem die Abbremswirkung der von der Explosion nach außen beschleunigten Leiterabschnitte steuern. Außerdem kann erreicht werden, dass diese in Expansionsstellung unverrückbar festgekeilt sind.
  • Die Ringnut weist vorzugsweise ebene Flanken auf, die mit ebenen Innen- und Außenseiten der Stirnwände korrespondieren. Die Nuten sind dabei jedoch vorzugsweise breiter als die Dicke der jeweiligen Stirnwand. Dadurch wird die axiale Beweglichkeit der Leiterabschnitte nach Durchtrennung des Solltrennbereichs ermöglicht. Jedoch stimmt der Abstand der nach innen weisenden Nutflanken vorzugsweise mit dem Abstand der nach außen weisenden Flächen der Stirnseiten überein, so dass der Körper in dem Gehäuse axial unverschiebbar gelagert ist, solange der Solltrennbereich die Leiterabschnitte verbindet. Der Sitz des Gehäuses an dem Körper kann mehr oder weniger dicht sein. Bevorzugterweise ist zwischen den Stirnwänden und den betreffenden Bereichen der Leiterabschnitte ein enger Spalt ausgebildet.
  • Der Übergang des Solltrennbereichs zu den Leiterabschnitten erfolgt vorzugsweise in einer Stufe, so dass an den Leiterabschnitten zwei im Abstand einander gegenüber liegende Planflächen ausgebildet sind. Diese Planflächen können als Angriffsflächen für eine von der Explosion des Solltrennbereichs ausgehende Druckwelle dienen, die die voneinander getrennten Leiterabschnitte axial nach außen treibt.
  • Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Zeichnung, der Beschreibung oder von Unteransprüchen. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Schalter in schematisierter, längsgeschnittener Darstellung,
  • 2 den Schalter nach 1 nach dem Auslösen,
  • 3 einen Leiterabschnitt des Schalters nach 1, geschnitten entlang der Linie III-III in 1,
  • 4 den Leiterabschnitt des Schalters nach 1, geschnitten entlang der Linie IV-IV,
  • 5 eine abgewandelte Ausführungsform eines Leiterabschnitts bei einem Schalter nach 1, geschnitten entlang der Linie III-III,
  • 6 den Leiterabschnitt der Ausführungsform nach 5, jedoch geschnitten entlang der Linie IV-IV in 1 und
  • 7 eine abgewandelte Ausführungsform des Schalters mit verformbarem Gehäuse nach dem Auslösen in längsgeschnittener Darstellung.
  • In 1 ist ein als Pyrosicherung dienender pyrotechnischer Schalter 1 veranschaulicht, der ein etwa zylindrisches Gehäuse 2 und einen Körper 3 aufweist, der in einem Innenraum 4 des Gehäuses 2 angeordnet ist und mit beiden Enden 5, 6 aus dem Gehäuse 2 herausragt. Die Enden 5, 6 dienen als elektrische Anschlüsse des elektrisch leitenden, beispielsweise aus Messing bestehenden Körpers 3, der vorzugsweise koaxial zu dem Gehäuse 2 angeordnet ist.
  • Der Körper 3 ist vorzugsweise rotationssymmetrisch ausgebildet, so dass seine Enden 5, 6 etwa zylindrisch ausgebildet sind. Mittig in dem Gehäuse 2 ist an dem Körper 3 ein zylindrischer Solltrennbereich 7 ausgebildet, an den sich zu beiden Seiten Leiterabschnitte 8, 9 anschließen. Zu diesen gehören auch die Enden 5, 6. Im Übergang zwischen dem Solltrennbereich und den Leiterabschnitten 8, 9 ist jeweils eine Stufe vorgesehen, die durch aufeinander zu weisende Planflächen 11, 12 festgelegt ist. Die Planflächen sind Ringflächen mit einer radialen Erstreckung, die vorzugsweise etwa so groß ist wie der Durchmesser des Solltrennbereichs 7. Anstelle der Planflächen 11, 12 können auch entsprechende konische Flächen vorgesehen werden. Der äußere Rand der jeweiligen Planfläche 11, 12 geht in einen zylindrischen Außenumfangsbereich der Leiterabschnitte 8, 9 über, an den sich bedarfsweise ein Radialflansch 14, 15 anschließen kann. Dieser schließt gehäuseseitig wiederum an eine ringförmige Planfläche 16, 17 an, die in einem Abstand A von der Gehäusewand steht.
  • Zwischen den Planflächen 16, 17 und einer jeweils im Abstand gegenüber liegenden Planfläche 18, 19 ist in dem jeweiligen Leiterabschnitt 8, 9 eine Nut 21, 22 ausgebildet, die breiter ist als an dem Gehäuse 2 vorgesehene Stirnwände 23, 24. Die Planflächen 18, 19 sind dabei so positioniert, dass sie an der Außenseite der jeweiligen Stirnwand 23, 24 anliegen.
  • Die Nut 21, 22 weist einen Boden 25, 26 auf, der im Bereich der Stirnwand 23, 24 vorzugsweise zylindrisch und in seiner Form mit der in der jeweiligen Stirnwand 23, 24 vorgesehenen Öffnung übereinstimmend ausgebildet ist. Wie aus den 3 und 4 hervorgeht, vergrößert der Boden 25, 26 zu der jeweiligen Planfläche 16, 17 hin seinen Durchmesser, wobei sein Durchmesser oder zumindest sein Außenumriss dabei den Umriss des Innenumfangs der in der jeweiligen Stirnwand 23, 24 vorgesehenen Öffnung übersteigt.
  • Das Gehäuse 2 ist vorzugsweise aus einem nichtleitenden Material wie beispielsweise Kunststoff ausgebildet. Es kann an seinem Außenumfang auf nicht weiter veranschaulichte Weise mit einem Metallmantel versehen sein. Seine Stirnwände 23, 24 sind jedoch elektrisch isolierend von der Nut 21, 22 aufgenommen oder bestehen aus elektrisch isolierendem Material. Das Material ist vorzugsweise weicher als das Material des Körpers 3, was bei den meisten weichplastischen Kunststoffen in der Regel ohne Weiteres der Fall ist.
  • Der Körper 3 weist eine zentrale Öffnung 27 auf, die endseitig beispielsweise durch eine Vergussmasse 28 geschlossen sein kann. Die Öffnung 27 definiert jedoch einen Hohlraum, der sich insbesondere durch den Solltrennbereich 7 hindurch erstreckt, so dass dieser durch einen dünnwandigen rohrförmigen Steg gebildet ist. In dem durch die Öffnung 27 gebildeten Hohlraum ist eine Treibladung 29 angeordnet, die als Druckquelle zum Aufsprengen des Solltrenn bereichs 7 dient. Die Treibladung 29 kann durch Wärmeentwicklung in Folge Stromdurchflusses des Körpers 3 oder durch eine gesonderte, in 1 schematisch dargestellte, Zündeinrichtung 30 ausgelöst werden. Die Zündeinrichtung 30 kann durch eine in die Vergussmasse 28 eingebettete Zündleitung gebildet sein, die endseitig mit einer Zündkapsel oder einem Zünddraht versehen ist.
  • Der insoweit beschriebene Schalter 1 arbeitet wie folgt:
    Der Schalter 1 ist in eine Schaltung zwischen einer elektrischen Energiequelle und einem oder mehreren Abnehmern angeordnet. Der Solltrennbereich 7, der den geringsten Leitungsquerschnitt aufweist ist so dimensioniert, dass er sich durch die vorgesehenen Nennströme nicht nennenswert erwärmt. Die Treibladung 29 bleibt somit inaktiv und die elektrische Verbindung zwischen den beiden Enden 5, 6 bleibt bestehen.
  • Soll der Schalter 1 trennen, um beispielsweise im Fall einer Notsituation oder einer sonstigen drohenden Gefahr, die an die elektrische Energiequelle angeschlossenen Stromkreise leistungslos zu machen, wird die Treibladung 29 ausgelöst. Dies kann über die Zündeinrichtung 30 geschehen. Alternativ kann die Zündung bewirkt werden, indem ein Überstrom den Solltrennbereich 7 soweit erwärmt, dass die Treibladung 29 direkt oder durch Vermittlung eines Zündlacks zündet. Eine fremdgesteuerte Zündung ist über eine Zündleitung möglich, die durch die Vergussmasse 28 zu der Treibladung oder einem Initialzünder oder einem elektrischen Zünder führt. Durch die Explosion der Treibladung 29 entsteht in dem durch die Öffnung 27 gebildeten Hohlraum ein sehr schneller und steiler Druckanstieg, der den Solltrennbereich 7 bersten lässt. Die sich dabei entwickelnde Druckerhöhung in dem Innenraum 4 und insbesondere die zunächst von dem Solltrennbereich 7 ausgehende Druckwelle führt kurzzeitig zu sehr großen Druckkräften auf die Planflächen 11, 12. Der weggesprengte Solltrennbereich 7 hält nun die voneinander separierten Leiterabschnitte 8, 9 nicht mehr zusammen. Die auf die Planflächen 11, 12 wirkenden Kräfte treiben nun die Leiterabschnitte 8, 9 axial nach außen. Damit werden die konischen Abschnitte der Böden 25, 26 unter Aufweitung der Stirnwandöffnungen in diese eingetrieben bis die Planflächen 16, 17, wie aus 2 hervorgeht, an der Innenseite der jeweiligen Stirnwand 23, 24 anliegen. Hier kommt die Axialbewegung zum stehen, wobei durch die Deformation der Wandung der Stirnwandöffnungen eine Klemmwirkung zwischen der Stirnwand 23 und dem Leiterabschnitt 8, sowie der Stirnwand 24 und dem Leiterabschnitt 9 auftritt. Die Klemmwirkung bewirkt, dass die Leiterabschnitte 8, 9 in ihren axial expandierten Positionen festgehalten werden. Dadurch ist der Abstand zwischen den Planflächen 11, 12 nunmehr gegenüber dem nicht gezündeten Zustand vergrößert. Er ist gleich der Summe aus der Länge des Solltrennbereichs 7 und dem Zweifachen des Abstands A (1). Dieser Abstand ist so groß, dass Bruchstücke des Solltrennbereichs 7 auf keine Weise zu einer Verbindung der beiden Leiterabschnitte 8, 9, d.h. zu einer elektrischen Überbrückung des Abstands zwischen diesen führen können.
  • In 4 und 5 ist eine abgewandelte Ausführungsform des Schalters 1 anhand des Körpers 4 veranschaulicht. Bei ansonsten gleicher Ausbildung des Schalters 1 unterscheidet sich der Körper 4 der Ausführungsform nach den 5 und 6 von dem vorbeschriebenen Körper 4 durch die Form des Bodens 25, 26 der jeweiligen Nut 21, 22. In den 5, 6 ist dies anhand des Bodens 25 veranschaulicht. Der Umriss des Endes 5 ist, wie auch in 4 und 3, jeweils gestrichelt veranschaulicht. Der Boden 25 weicht von der Kreisform ab. Beispielsweise kann er im Bereich des Schnitts III-III viereckig (5) und im Bereich des Schnitts IV-IV wiederum kreisförmig (6) sein. Auch jeder andere Art von Vorsprüngen und dergleichen im Bereich des in 1 zwischen der Innenseite der Stirnwand 23, 24 und der Planfläche 16, 17 befindlichen Teils des Bodens 25, 26 ist vorsehbar. Beispielsweise können an dem Boden 25, 26 Radien, Schrägen oder sonstige Vorsprünge ausgebildet sein, die sich bei der axialen Expansion der Leiterabschnitte 8, 9 in die Wandung der Stirnöffnung eingraben.
  • 7 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Bei dieser ist das Gehäuse 2 irreversibel plastisch deformierbar ausgebildet. In nicht gezündetem Zustand hat es etwa die Form des Gehäuses 2 nach 1, was in 7 gestrichelt veranschaulicht ist. Die Nuten 21, 22 sind enger ausgebildet, so dass die Stirnwände 23, 24 spielarm in diesen sitzen. Bei der Auslösung der Treibladung 29 wird der Solltrennbereich 7 aufgesprengt und die Leiterabschnitte 8, 9 werden voneinander weg bewegt. Dieser Zustand ist in 7 veranschaulicht. Dabei werden die Stirnwände 23, 24 des Gehäuses 2 deformiert, wobei sie in dieser deformierten Position stehen bleiben und die Leiterabschnitte 8, 9 dann in dieser Position halten. Wie bei den vorstehend beschriebenen Beispielen lassen die an die Enden 5, 6 angeschlossenen äußeren Leiter die eintretende geringe Axialbewegung der Leiterabschnitte 8, 9 und somit der Enden 5, 6 zu.
  • Ein pyrotechnischer Schalter, der beispielsweise als Pyrosicherung dienen kann, weist ein Gehäuse und einen Sicherungsleiter in Form eines Körpers 4 auf. Dieser Körper 4 ist mit einem Solltrennbereich 7 versehen, der durch eine intern angebrachte Treibladung 29 aufsprengbar ist. Nach Separation der verbleibenden Leiterabschnitte 8, 9 können diese durch die sich entwickelnde Druckwelle axial nach außen expandiert werden, wobei sie in einer expandierten Position festgeklemmt werden. Dazu dient eine plastische Deformation des Gehäuses 2, des betreffenden Leiterabschnitts 8, 9 oder eines zwischen beiden vorgesehenen Quetschelements. Die Nut 21, 22 und insbesondere die spezielle Formgebung ihres jeweiligen Bodens 25, 26 bildet somit im Zusammenhang mit der Stirnöffnung der Stirnwand 23, 24 eine Fangeinrichtung 31. Durch die Expansionsbewegung und die Fixierung der Leiterabschnitte 8, 9 in expandierter Position wird ein erhöhter Sicherheitsabstand zwischen den getrennten Leiterabschnitten 8, 9 erreicht. Ein Wiederverbinden durch Vibration, durch Druck von außen, durch bei einem Unfall des Kraftfahrzeugs auftretende Beschleunigungen oder durch herumfliegende Bruchstücke des Solltrennbereichs 7 ist somit mit höchster Sicherheit ausgeschlossen.

Claims (23)

  1. Pyrotechnischer Schalter (1) zur Abschaltung elektrischer Stromkreise, mit einem elektrisch leitenden Körper (3), der zwei voneinander beabstandete Leiterabschnitte (8, 9) und einen dazwischen angeordneten Solltrennbereich (7) mit einem Hohlraum (27) aufweist, in dem eine Druckquelle (29) angeordnet ist, die in dem Hohlraum (27) auf ein Auslösesignal hin einen heftigen Druckanstieg zur Durchtrennung des Solltrennbereichs (7) erzeugt, mit einem Gehäuse (2), das zumindest den Solltrennbereich (7) des Körpers (3) umgibt, wobei der unversehrte Körper (3) in dem Gehäuse mit radialem Spiel gehalten ist, und die Leiterabschnitte (8, 9) elektrisch isolierend mechanisch derart miteinander verbindet, dass es nach Durchtrennung des Solltrennbereichs (7) eine begrenzte Axialbewegung der Leiterabschnitte (8, 9) zulässt, wobei die voneinander entfernte Lagerung der Leiterabschnitte (8, 9) so fest ist, dass auch bei einem Unfall eines Kraftfahrzeugs auftretende Beschleunigungen nicht zum Lösen der Leiterabschnitte führen.
  2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (2) eine Fangeinrichtung (31) ausgebildet ist und dass dem jeweiligen Leiterabschnitt (8, 9) Einrichtungen zur abschnittsweisen plastischen Deformation von Bereichen des Gehäuses (2) und/oder des Leiterabschnitts (8, 9) vorgesehen sind.
  3. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) zwei Stirnwände (23, 24) aufweist, die mit Öffnungen versehen sind und dass die Leiterabschnitte (8, 9) jeweils eine Ringnut (21, 22) aufweisen, die der Aufnahme von die Öffnungen umgrenzenden Bereichen der Stirnwand (23, 24) dienen.
  4. Schalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringnut (21, 22) einen Nutabschnitt aufweist, in dem der Nutquerschnitt in Axialrichtung zu dem Solltrennbereich (7) hin abnimmt.
  5. Schalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutabschnitt innerhalb des Gehäuses (2) angeordnet ist.
  6. Schalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutabschnitt einen kreisringförmigen Querschnitt aufweist.
  7. Schalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutabschnitt einen konischen Nutboden (25, 26) aufweist.
  8. Schalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutabschnitt einen Nutboden (25, 26) aufweist, der mit Vorsprüngen (25a) versehen ist.
  9. Schalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnitte der Vorsprünge in Axialrichtung zu dem Solltrennbereich (7) hin zunehmen.
  10. Schalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringnut (21, 22) ebene Nutflanken (16, 17, 18, 19) aufweist.
  11. Schalter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (21, 22) breiter sind als die Dicke der jeweiligen Stirnwand (23, 24).
  12. Schalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand äußerer Nutflanken (18, 19) voneinander mit der axialen Länge des Gehäuses (2) übereinstimmt.
  13. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand innerer Nutflanken (16, 17) voneinander geringer ist als die axiale Länge des Innenraums (4) des Gehäuses.
  14. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zu beiden Seiten des Solltrennbereichs (7) im Übergang zu den Leiterabschnitten (8, 9) Stufen ausgebildet sind.
  15. Schalter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufen durch aufeinander zu weisende Flächen (11, 12) gebildet sind.
  16. Schalter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen konische Flächen sind.
  17. Schalter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen Planflächen sind.
  18. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich (7) einen geringeren Durchmesser aufweist als die Leiterabschnitte (8, 9).
  19. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbereiche (8, 9) aus Metall bestehen.
  20. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (3) einstückig ausgebildet ist und im ganzen aus Metall besteht.
  21. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) Stirnwände aus Kunststoff aufweist.
  22. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) insgesamt aus Kunststoff ausgebildet ist.
  23. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist.
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