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DE10208413A1 - Schwenkbarer Stativkopf für eine Kamera - Google Patents

Schwenkbarer Stativkopf für eine Kamera

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DE10208413A1
DE10208413A1 DE10208413A DE10208413A DE10208413A1 DE 10208413 A1 DE10208413 A1 DE 10208413A1 DE 10208413 A DE10208413 A DE 10208413A DE 10208413 A DE10208413 A DE 10208413A DE 10208413 A1 DE10208413 A1 DE 10208413A1
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Abstract

Der schwenkbare Stativkopf wird aus Elementen eines Bausatzes aufgebaut, nämlich biegesteifen geraden Stäben (15), Aufnahmeblöcken (21) für die Stäbe (15), Motorantriebsmodulen (2), Motoraufnahmeelementen (10) zum Verbinden mit der Abtriebswelle (4) eines Motorantriebsmoduls und einem Aufnahmeelement (34) für die Kamera. Aus den Elementen eines solchen Bausatzes können Stativköpfe für Kameras unterschiedlichen Gewichtes und unterschiedlicher Größe aufgebaut werden, die um eine, zwei oder mehr Achsen schwenkbar sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen schwenkbaren Stativkopf für eine Kamera gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Insbesondere Film-, Fernseh- oder Videokameras werden auf einem schwenkbaren Stativkopf z. B. mit Hilfe einer Schnellspannplatte montiert. Der Stativkopf selbst wird dann in einen Aufnahmering eines stationären oder fahrbaren Stativs eingesetzt. Üblicherweise kann die Kamera mit dem Stativkopf um zwei Achsen verschwenkt werden, nämlich im Azimut und in der Elevation, sodass Schwenk- und Nickbewegungen ausgeführt werden können. Es sind auch Stativköpfe bekannt, die um drei Achsen, im allgemeinen eine zusätzliche Rollachse verschwenkbar sind.
  • Derartige Stativköpfe werden entweder manuell von einem Kameramann z. B. über mit dem Stativkopf verbundene Hebelarme verschwenkt; es sind jedoch auch Stativköpfe bekannt, die um die jeweilige Achse mit Hilfe eines Motorantriebs verschwenkbar sind.
  • Film- und Fernsehkameras gibt es in den verschiedensten Gewichtsklassen, angefangen von einer nur wenige Kilogramm schwere Handkameras bis zu teilweise 80 kg und mehr schweren Kameras. Für jede Gewichtsklasse derartiger Kameras werden unterschiedliche Stativköpfe zur Verfügung gestellt, mit denen die Kamera mit ihrem jeweiligen Gewicht sicher gehandhabt werden kann. Die entsprechende Herstellerfirma der Stativköpfe bietet aus diesem Grunde ein breites Sortiment an, wobei jeder Stativkopf für eine individuelle Gewichtsklasse aus separaten unterschiedlichen Teilen angefertigt wird. Dies erfordert unter anderem eine umfangreiche Lagerung der einzelnen Teile für die individuellen Stativköpfe.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen schwenkbaren Stativkopf der in Rede stehenden Art anzugeben, der einfach für Kameras unterschiedlichen Gewichtes und unterschiedlicher Größe modifiziert werden kann, sodass zum einen die Herstellung als auch die Lagerhaltung der Stativköpfe vereinfacht wird.
  • Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Wesentlicher Gedanke der Erfindung ist demnach, den jeweiligen Stativkopf aus Elementen eines Bausatzes zusammenzusetzen, wobei die einzelnen Elemente des Bausatzes für Stativköpfe für Kameras unterschiedlicher Gewichtsklasse verwendet werden.
  • Die Elemente eines Stativkopfes gemäß der Erfindung sind die folgenden:
    • - Motorantriebsmodule mit einem vorzugsweise zylindrischen Motorgehäuse und einer eben solchen Abtriebswelle, wobei das Motorgehäuse Befestigungseinrichtungen zum Verbinden des Motorgehäuses mit einem weiteren Element des Bausatzes aufweist;
    • - biegefeste gerade Stäbe;
    • - Aufnahmeblöcke für die Stäbe, wobei die Aufnahmeblöcke so ausgebildet sind, dass sie jeweils zwei Gruppen von Stäben aufnehmen und die Stäbe der beiden Gruppen senkrecht zueinander verlaufen; und
    • - Klemmelemente, die jeweils mit der Abtriebswelle eines Motorantriebsmodules verbindbar und so ausgebildet sind, dass sie zumindest eine Gruppe von Stäben senkrecht zu der Achse der Abtriebswelle aufnehmen.
  • Mit den biegesteifen geraden Stäben und den anderen Elementen des Bausatzes kann ein Grundgerüst des Stativkopfes aufgebaut werden, mit dem dann noch die Aufnahme für die Kamera, z. B. eine Kameraplatte oder eine Schnellspannplatte etc. verbunden wird. Die Kameraplatte kann hierbei z. B. mit Aufnahmeblöcken oder zwischen mehreren Stäbe durch Klemmelemente befestigt werden etc..
  • Die biegesteifen Stäbe sind z. B. Aluminium- oder Kohlefaserrohre und werden z. B. als Meterware mit verschiedenen, etwa drei Durchmessern von etwa 6 mm, 10 mm und 15 mm angeboten und können dann auf die gewünschte Länge geschnitten werden. Die übrigen Elemente des Bausatzes sind dann an diese Durchmesser angepasst. Mit den einzelnen Bausätzen können dann Stativköpfe für Kameras in mehreren Gewichts- und Größenklassen aufgebaut werden. Ebenso ist es hinsichtlich der Optimierung auf das jeweilige Kameragewicht günstig, die Motorantriebsmodule z. B. in zwei Varianten mit unterschiedlicher Antriebskraft anzubieten.
  • Bevorzugt weisen die Aufnahmeblöcke und die Klemmelemente jeweils ein quaderförmiges zentrales Kernstück auf, wobei auf gegenüberliegenden Seiten der Quader Mulden und Klemmplatten mit komplementären Mulden zur Halterung der Stäbe angeordnet sind. Die Mulden sind im Querschnitt z. B. halbkreisförmig; andere etwa prismatische Querschnitte sind ebenso wie für die Stäbe natürlich möglich. Die Klemmplatten werden etwa mit dem zentralen Kernstück verschraubt, sodass die Stäbe in jeder Position fest gehalten werden.
  • Bevorzugt umfasst jede Gruppe von Stäben, die in einem Aufnahmeblock bzw. in einem Klemmelement aufgenommen ist, vier parallele Stäbe, die paarweise auf gegenüber liegenden Seiten eines Aufnahmeblockes bzw. eines Klemmelementes angeordnet sind. Hierdurch ergibt sich eine stabile biege- und torsionssteife Konstruktion.
  • Jeder Aufnahmeblock hat noch eine mittige durchgehende Öffnung, durch die z. B. eine Schraube hindurchgreift, die in ein Gewindeloch an dem Motorgehäuse eingeschraubt werden kann, sodass mit dem Aufnahmeblock ein Motorantriebsmodul fest verbunden werden kann.
  • Zum Verbinden eines Motorantriebsmodules mit einem Klemmelement weist dieses eine zentrale Aufnahmeöffnung für die Abtriebswelle des Motorantriebsmodules und eine Befestigungseinrichtung, z. B. eine Klemmscheibe mit konischen seitlichen Außenflächen, die in einen konischen Sitz der Aufnahmeöffnung eingesetzt und mit der Stirnseite der Abtriebswelle verschraubt wird.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser stellen dar:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines um zwei Achsen schwenkbaren Stativkopfes, der aus einem Stativkopf-Bausatz gemäß der Erfindung zusammengesetzt ist;
  • Fig. 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Teiles des Stativkopfes gemäß Fig. 1;
  • Fig. 3 einen um zwei Achsen schwenkbaren Stativkopf für leichte Kameras;
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines um drei Achsen schwenkbaren Stativkopfes;
  • Fig. 5 eine einfache Ausführung eines um zwei Achsen schwenkbaren Stativkopfes für eine Überwachungskamera;
  • Fig. 6 ein um eine Achse schwenkbaren Stativkopf; und
  • Fig. 7 eine Ansicht eines Drehtellers, der aus Elementen eines Bausatzes gemäß der Erfindung aufgebaut ist.
  • Ein Stativkopf 1 gemäß Fig. 1 weist drei Motorantriebsmodule 2-1, 2-2 und 2-3 auf. Die Motorantriebsmodule sind Elektromotoren und weisen jeweils ein zylindrisches Motorgehäuse 3 und eine mittig von diesem abgehende ebenfalls vorzugsweise zylindrische Abtriebswelle 4 auf. Die Abtriebswelle 4 des Motorantriebsmodules 2-1 dreht um eine vertikale Achse A-1, die Abtriebswellen 4 der Motorantriebsmodule 2-2 und 2-3 drehen um eine gemeinsame horizontale Achse A-2.
  • Das Motorantriebsmodul 2-1 ist mit, die in zwei Gewindelöcher 6 an der Rückseite des Motorgehäuses 3 eingreifen, mit einer Basiseinheit 7 verbunden. Die Basiseinheit 7 ist in diesem Falle ein Standfuß, kann aber auch eine Kalotte sein, die in einen Aufnahmering eines Statives eingesetzt ist. Andere Ausführungsformen der Basiseinheit sind natürlich denkbar.
  • Die Abtriebswelle 4 des Motorantriebsmodules 2-1 ist vertikal entlang der Achse A-1 ausgerichtet. Auf die Abtriebswelle 4 ist ein quaderförmiges Motorklemmelement 10 mit einer die Abtriebswelle 4 aufnehmenden zentralen Öffnung 11 aufgeschoben; vgl. Fig. 2 für das Motaorantriebsmodul 2-2. Die Abtriebswelle 4 wird mit Hilfe einer Klemmscheibe 12, die in die zentrale Öffnung 11 hineinragt und an der Stirnseite der Abtriebsseite des Motorgehäuses 3 anliegt mit Hilfe von Schrauben 13 befestigt, die in entsprechende, hier nicht gezeigte Gewindelöcher an der Stirnseite der Abtriebswelle 4 eingreifen.
  • Das Motorklemmelement besteht aus einem quaderförmigen zentralen Kernstück 16, in dem die Öffnung 11 für die Abtriebswelle vorgesehen ist, wobei an den Seitenflächen des zentralen Kernstückes 16 zu beiden Seiten der Öffnung 11 jeweils zwei im Querschnitt halbkreisförmige Mulden 17 vorgesehen sind. Die Achsrichtung der Mulden ist senkrecht zu der Achsrichtung der Öffnung 11, d. h. in diesem Falle der Achse A-1.
  • Das Motorklemmelement 10 weist ferner zwei Klemmplatten 18 auf, die an den Seiten des zentralen Kernstückes 16 mit den Mulden 17 anliegen und die auf der dem Kernstück 16 zugewandten Flächen komplementäre im Querschnitt ebenfalls halbkreisförmige Mulden 19 aufweisen. In die Mulden des Kernstückes und der Klemmplatten werden vier Stäbe 15 eingelegt und in dem Klemmelement 10 durch Verschrauben der Klemmplatten 18 mit Hilfe von Schrauben 20 eingespannt und in ihrer Position gehalten.
  • Die Längen der Stäbe 15 zu beiden Seiten der Achse A-1 der Abtriebswelle sind gleich; die freien Enden dieser Stäbe 15 werden jeweils in einem Aufnahmeblock 21 aufgenommen und dort fixiert. Jeder Aufnahmeblock 21 hat eine ähnliche Konfiguration wie das Motorklemmelement 10 und besteht aus einem quaderförmigen zentralen Kernstück 22 und vier Klemmplatten 23 an vier jeweils paarweise gegenüberliegenden Endflächen des Kernstückes 21. Das Kernstück weist an den den Klemmplatten zugewandten Seiten jeweils im Querschnitt halbkreisförmige Mulden 24 auf; ebenso sind die zugeordneten Klemmplatten 23 mit im Querschnitt halbkreisförmigen Mulden 25 versehen.
  • Durch diese Konstruktion werden zwei Gruppen aus jeweils vier Stäben 15 in einem Aufnahmeblock 21 aufgenommen, die senkrecht zueinander ausgerichtet sind. Fixiert werden die Stäbe 15 durch Verschrauben der Klemmplatten 23 mit dem zentralen Kernstück 22 mit Hilfe von Schrauben 28.
  • Die freien Enden der Stäbe der zweiten Gruppe werden wiederum in jeweils einem oberen Aufnahmeblock 21 fixiert. Die beschriebene Konstruktion wird für die gegenüber liegende Seite wiederholt.
  • Hiermit ist ein erster U-förmiger Rahmen für den Stativkopf geschaffen.
  • Auf die beiden oberen Aufnahmeblöcke 21 wird jeweils ein Antriebsmodul 2-2 bzw. 2-3 aufgesetzt, und mit dem Aufnahmeblock 21 verschraubt. Hierzu hat der Aufnahmeblock 21 eine parallel zu den vertikalen Stäben verlaufende mittige, das zentrale Kernstück 22 durchsetzende Öffnung 31, durch die eine Schraube 32 gesteckt werden kann, die in ein entsprechendes Gewindeloch 33 am Motorgehäuse eingreift. Selbstverständlich können auf den Aufnahmeblöcken und/oder am Motorgehäuse noch Einrichtungen vorgesehen sein, die ein Verschwenken des Motorgehäuses verhindern und eine genaue Ausrichtung der Achse der Abtriebswelle ermöglichen. Wie in Fig. 2 angedeutet, kann z. B. die Oberfläche des Kernstückes 22 gewölbt und die zylindrische Oberfläche des Motorgehäuses angepasst sein.
  • Auf die Abtriebswellen 4 der Motorantriebsmodule 2-2 und 2- 3 werden wiederum Klemmelemente 10 aufgeschoben und die Abtriebswellen fixiert. Mit den Klemmelementen 10 werden wiederum vier Stäbe 15 mit Hilfe der Klemmplatten 18 befestigt; lediglich ein solcher Stab ist in Fig. 2 dargestellt. Diese Stäbe führen nach unten in einen unteren Aufnahmeblock 21 und sind dort mit diesem verbunden. Die beiden unteren gegenüber liegenden Aufnahmeblöcke 21 werden durch vier horizontale Stäbe 15 miteinander verbunden.
  • Mittig auf diesen Stäben 15 ist eine Kameraplatte 34 befestigt, z. B. aufgeklemmt, auf der dann letztlich die Kamera 35 montiert ist, die somit um die Achsen A-1 und A-2 mit Hilfe der Motorantriebsmodule schwenkbar ist. Gesteuert werden die Motorantriebsmodule und damit die des Stativkopfes z. B. mit Hilfe eines Joysticks in Verbindung mit einer geeigneten Software.
  • In Fig. 3 ist eine vereinfachte Version eines Stativkopfes 1 gezeigt, die für leichte Kameras 35 geeignet ist. Der Stativkopf 1 gleicht praktisch der "linken" Seite des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Stativkopfes, sodass der Stativkopf eine "einseitige" Konstruktion ist.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel und den weiteren in den folgenden Figuren beschriebenen Ausführungsbeispielen werden die gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1 und 2 für gleiche Bauteile verwendet.
  • Der Stativkopf 1 gemäß Fig. 3 weist somit ein Antriebsmodul 2-1 auf, das auf einem Standfuß 7 befestigt ist. Auf die Abtriebswelle ist ein Klemmelement 10 geschoben und fixiert, wobei in dem Klemmelement vier horizontale Stäbe 15 gehalten sind. Die freien Ende der Stäbe werden, wie oben beschrieben, in einem Aufnahmeblock 21 fixiert, von dem vier vertikal nach oben weisende Stäbe 15 ausgehen, deren freien Enden wiederum in einem Aufnahmeblock 21 eingespannt sind. Mit diesem Aufnahmeblock ist ein weiteres Antriebsmodul 2-2 verbunden, dessen horizontal verlaufende Abtriebswelle mit einem weiteren Klemmelement 10 verbunden ist. Von diesem gehen vier Stäbe 15 nach unten aus, die in einem unteren Aufnahmeblock 21 eingespannt sind. In diesem Aufnahmeblocks sind zwei weitere horizontale Stäbe 15 eingespannt, auf die eine Kameraplatte 34 aufgeklemmt ist, auf der die Kamera 35 montiert ist. Bevorzugt ist die Kamera so montiert, dass deren Schwerpunkt auf der Drehachse A-1 des Motorantriebsmodules 2-1 liegt.
  • In Fig. 4 ist ein weiterer Stativkopf 1 gezeigt, der um drei Achsen, nämlich wiederum eine vertikale Achse A-1, um eine horizontale Achse A-2 und zusätzlich um eine Rollachse A-3 schwenkbar ist. Der Aufbau des Stativkopfes für die Achsen A-1 und A-2 ist so wie bei dem Stativkopf, der in den Fig. 1 und 2 beschrieben worden ist, sodass sich eine nähere Beschreibung der mit den Antriebsmodulen 2-1, 2-2 und 2-3 verbundenen Bauelement erübrigt und nur die Konstruktion für die Elemente beschrieben wird, die ein Rollen der Kamera 35 um die Achse A-3 ermöglichen. Hierzu sind mit den "unteren" Aufnahmeblöcken 21, die über die Stäbe 15 mit den Klemmelementen 10 für die Antriebsmodule 2-2 und 2-3 verbunden sind, jeweils vier horizontale Stäbe 15 verbunden, die in weiteren Aufnahmeblöcken 21 enden, zwischen denen mittig ein Antriebsmodul 2-4 für die Rollbewegungen der Kamera 35 um die Achse A-3 verbunden ist. Mit der Abtriebswelle dieses Motorantriebsmodules 2-4 ist wiederum ein Klemmelement 10 verbunden, von dem sich zwei Stäbe 15 erstrecken, die in einem Aufnahmeblock 21 aufgenommen sind. Von diesem Aufnahmeblock erstrecken sich senkrecht hierzu wiederum zwei Stäbe 15, die mit einer Kameraplatte 34 verbunden, z. B. in dieser eingeklemmt sind. Auf der Kameraplatte ist dann die Kamera 35 aufgesetzt.
  • In Fig. 5 ist ein um zwei Achsen, nämlich eine vertikale Achse A-1 und eine horizontale Achse A-2 verschwenkbarer Stativkopf 1 für eine Überwachungskamera dargestellt. Dieser Stativkopf weist ein erstes Antriebsmodul 2-1 auf, das auf einem Standfuß 7 befestigt ist und dessen Abtriebswelle um die vertikale Achse A-1 dreht. Auf die Abtriebswelle dieses Motorantriebsmodules 2-1 ist ein Adapter aufgesetzt, auf dessen Oberseite ein weiteres Antriebsmodul 2-2 befestigt ist, dessen Abtriebswelle um die horizontale Achse A-2 dreht. Auf die Abtriebswelle dieses Motorantriebsmodules ist ein Klemmelement 10 geschoben, das wie oben beschrieben, fixiert wird. Von diesem Klemmelement erstrecken sich vier Stäbe 15 nach "unten", die mit einer Aufnahmeplatte 34 für die Kamera 35 verbunden sind. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass die unteren Enden der Stäbe 15 mit Innengewinden versehen sind, in die jeweils eine die Kameraplatte 34 durchgreifende Schraube 37 eingreift.
  • Für diese einfache Konstruktion eines Stativkopfes werden somit keine Aufnahmeblöcke 21 benötigt.
  • Fig. 6 zeigt eine einfache Konstruktion z. B. für eine Überwachungskamera 35, die lediglich um eine vertikale Achse A-1 verschwenkbar ist. Dieser Stativkopf 1 weist lediglich ein Motorantriebsmodul 2-1 auf, das auf einem Standfuß 7 befestigt ist und dessen Abtriebswelle um die erwähnte vertikale Achse A-1 dreht. Auf die Abtriebswelle ist ein modifiziertes Klemmelement 10 geschoben, welches direkt eine als Arm ausgebildete Kameraplatte 34 aufweist, die horizontal verläuft. Auf dieser Kameraplatte ist dann die Kamera 35 aufgesetzt.
  • Eine solche Konstruktion eignet sich z. B. zur Überwachung eines begrenzten Raumbereiches, etwa in Geschäften oder Banken.
  • In Fig. 7 ist ein vertikal auf einem Standfuß 7 aufgesetztes Motorantriebsmodul 2-1 gezeigt, auf dessen Abtriebswelle ein Teller 38 aufgesetzt ist und über zwei Schrauben 39 mit den Gewindelöchern auf der Stirnseite der Abtriebswelle verbunden ist. Auf diesem Teller 38 können z. B. Gegenstände präsentiert werden, sodass insgesamt hier ein drehbarer Werbeständer vorliegt.
  • Selbstverständlich sind für die einzelnen Elemente des Bausatzes unterschiedliche Ausgestaltungen möglich, sofern nur die damit bezweckten Aufgaben erzielt werden.

Claims (9)

1. Schwenkbarer Stativkopf für eine Kamera, insbesondere eine Film-, Fernseh- oder Videokamera, der um mindestens eine Achse mit Hilfe eines Motorantriebes verschwenkbar ist und eine Aufnahme für die Kamera aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Stativkopf aus Elementen eines Bausatzes zusammengesetzt ist, nämlich
Motorantriebsmodulen (2) mit einem Motorgehäuse (3) und einer Abtriebswelle (4), wobei das Motorgehäuse Befestigungseinrichtungen (33) zur Verbindung des Motorgehäuses mit einem weiteren Element des Bausatzes aufweist;
biegefesten geraden Stäben (15);
Aufnahmeblöcken (21) für die Stäbe (15), wobei die Aufnahmeblöcke so ausgebildet sind, dass sie jeweils zwei Gruppen von Stäben aufnehmen und die Stäbe der beiden Gruppen senkrecht zueinander verlaufen;
Klemmelementen (10), die jeweils mit der Abtriebswelle (4) eines Motorantriebsmodules (2) verbindbar und so ausgebildet sind, dass sie zumindest eine Gruppe von Stäben (15) senkrecht zu der Achse der Abtriebswelle aufnehmen.
2. Stativkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeblöcke (21) und die Klemmelemente (10) jeweils ein quaderförmiges zentrales Kernstück (22, 16) aufweisen, und dass auf gegenüberliegenden Seiten der Quader Mulden (25, 17) und Klemmplatten (23, 18) mit komplementären Mulden (25, 19) zur Halterung der Stäbe (15) angeordnet sind.
3. Stativkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Gruppe von Stäben (15), die in einem Aufnahmeblock (21) bzw. in einem Klemmelement (10) aufgenommen ist, vier parallele Stäbe aufweist, die paarweise auf gegenüber liegenden Seiten eines Aufnahmeblockes bzw. eines Klemmelementes angeordnet sind.
4. Stativkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Aufnahmeblock (21) eine mittige durchgehende Öffnung (31) aufweist, durch die ein Befestigungselement, insbesondere eine Schraube (32) hindurchgreift, wobei das Befestigungselement mit einer komplementären Befestigungseinrichtung, insbesondere einem Gewindeloch (33) an dem Motorgehäuse (3) zusammenwirkt.
5. Stativkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Klemmelement (10) eine zentrale Aufnahmeöffnung (11) für die Abtriebswelle (4) eines Motorantriebsmodules (2) und eine Befestigungseinrichtung (12, 13) für die Abtriebswelle (4) in der Öffnung aufweist.
6. Stativkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biegesteifen geraden Stäbe (15) Rohre sind.
7. Stativkopf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stäbe (15) Aluminiumrohre sind.
8. Stativkopf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stäbe (15) Kohlefaserrohre sind.
9. Stativkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Aufbau von Stativköpfen unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Gewichtes die Elemente des Bausatzes jeweils in mehreren, insbesondere drei aufeinander abgestimmten Gruppen vorliegen.
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