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DE10208406A1 - Variable Armabduktionsorthese - Google Patents

Variable Armabduktionsorthese

Info

Publication number
DE10208406A1
DE10208406A1 DE10208406A DE10208406A DE10208406A1 DE 10208406 A1 DE10208406 A1 DE 10208406A1 DE 10208406 A DE10208406 A DE 10208406A DE 10208406 A DE10208406 A DE 10208406A DE 10208406 A1 DE10208406 A1 DE 10208406A1
Authority
DE
Germany
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distal
shoulder
wedge
arm
axillary
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10208406A
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English (en)
Inventor
Karin Behr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Universitätsklinikum Regensburg
Original Assignee
Universitätsklinikum Regensburg
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Filing date
Publication date
Application filed by Universitätsklinikum Regensburg filed Critical Universitätsklinikum Regensburg
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Priority to US10/506,000 priority patent/US20050171460A1/en
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Priority to PCT/EP2003/001926 priority patent/WO2003071994A2/de
Publication of DE10208406A1 publication Critical patent/DE10208406A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/37Restraining devices for the body or for body parts; Restraining shirts
    • A61F5/3715Restraining devices for the body or for body parts; Restraining shirts for attaching the limbs to other parts of the body
    • A61F5/3723Restraining devices for the body or for body parts; Restraining shirts for attaching the limbs to other parts of the body for the arms
    • A61F5/3753Abduction support

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  • Biomedical Technology (AREA)
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung zur variablen Arm- bzw. Schulterlagerung zur Verfügung gestellt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere zur konservativen oder operativen Versorgung verschiedener Schulterverletzungen eingesetzt werden. Bevorzugt weist die Erfindung ein Distalelement, ein Proximalelement sowie einen Achselkeil auf, der bezüglich des Distalelements zumindest höhenverstellbar ist. Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform ist das Proximalelement bezüglich des Distalelements zumindest winkelverstellbar und in einer dritten bevorzugten Ausführungsform sind sowohl Achselkeil als auch Proximalelement gegenüber dem Distalelement verstellbar. Der Vorteil der Erfindung liegt in der variablen und unkomplizierten Einstellbarkeit der Orthese in Abhängigkeit von der Patientengröße und der medizinischen Notwendigkeit.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur variablen Arm- bzw. Schulterlagerung. Derartige Vorrichtungen werden zur konservativen oder operativen Versorgung verschiedener Schulterverletzungen eingesetzt. Nach einer Schulterverletzung ist es wünschenswert, das Operationsergebnis zu sichern, Komplikationen zu vermeiden und auftretende Schmerzen durch Muskelentspannung zu reduzieren. Weiterhin ist eine geeignete Stellung des Schultergelenks sicherzustellen, um die Basis für physiologische Bewegungen zu schaffen.
  • Abhängig vom Ausmaß einer Schädigung, das oft erst intraoperativ feststellbar ist, oder abhängig von der Größe eines operativen Eingriffs kann die adäquate Lagerung des Armes vom Operateur oft erst im Operationssaal festgelegt werden. In Abhängigkeit von den oben genannten Faktoren wird dann die entsprechende Winkelstellung des Armes definiert, d. h. der Operateur verordnet den optimalen Abduktionswinkel (Abspreizwinkel) des Armes.
  • Für die Versorgung nach Schulter-Armverletzungen existieren verschiedene Arten von Vorrichtungen, die sich in die Gruppen Immobilisationsbandagen, Armabduktionstragekeile bzw. -kissen und Armabduktionsschienen einteilen lassen. Diese Gruppen werden im folgenden beschrieben:
  • 1. Immobilisationsbandagen
  • Beispiele für Immobilisationsbandagen sind die TRICODOR Gilchrist Bandage der Fa. Beiersdorf AG und die OMOTRAIN der Fa. Bauerfeind. Derartige meist elastische Bandagen liegen eng am Körper an und sollen Schulter und Arm durch Schlingen um den Oberkörper, die Hüfte, die Taille, den Arm und/oder die Schulter fixieren. Sie werden für die Behandlung von postoperativen und posttraumatischen Indikationen an Schulter und Oberarm eingesetzt.
  • Die Versorgung mit Immobilisationsbandagen erweist sich als unkomfortabel und unfunktionell, da die durch sie bewirkte Fixierung des Armes in extremer Innenrotation schnell zu einer Verklebung des Recessus axillaris und damit zur unerwünschten Kontraktur im Schultergelenk führen kann. Weiterhin kann es durch die Immobilisation des Ellenbogengelenks im 90°-Winkel bereits nach ein bis zwei Tagen zu einem starken Hypertonus des M, biceps brachii und begleitend zur Sensibilitätsstörung im Bereich des M. ulnaris kommen. Die Patienten beklagen Sensibilitätsstörungen im 4. und 5. Finger. Weiterhin behindern Immobilisationsbandagen ein adäquates Ankleiden des Patienten und verursachen Probleme bei der Hygiene.
  • 2. Abduktionskeile bzw. -kissen
  • Bekannte Ausführungsformen sind Abduktionskissen der Fa. Orthopädietechnik Kurtze GmbH, die DonJoy Armschlinge ULTRA SLING der Fa. medi Bayreuth, das aufblasbare medi Schulter-Abduktions-Kissen SAK der Fa. medi Bayreuth sowie der Abduktions-Tragekeil LÜBECK der Fa. ADEV Orthopädiebedarf. Die Abduktionskeile oder -kissen werden mit einer Schlinge quer über eine Schulter des Patienten gehängt und liegen an der Taille oder auf dem Beckenkamm der entgegengesetzten Körperseite des Patienten auf. Der Unterarm des Patienten wird mittels Schlingen am Keil oder Kissen befestigt.
  • Die zur Zeit auf dem Markt erhältlichen Abduktionskissen sind für den Patienten zwar meist komfortabler als die Gilchrist Bandage, genügen aber den Anforderungen der medizinischen Fachkräfte nicht, da sie kaum die Biomechanik, die Funktion des Schultergelenks und das operative Ergebnis berücksichtigen.
  • 3. Armabduktionsschienen
  • Bekannte Ausführungsformen von Abduktionsschienen sind ABDUKTOR, System Dr. Berrehail, der Fa. Polytech Silimed Europe GmbH, die Armabduktionsorthese in Modularbauweise der Fa. Otto Bock, Orthopädische Industrie, QUADRANT der Fa. medi Bayreuth, S.C.O.I. der Fa, medi Bayreuth sowie ARTROSWING der Fa. Ormed Medizintechnik. Bei den Armabduktionsschienen handelt es sich um verstellbare Schienen, die mittels mehrerer Gurte am Oberkörper befestigt werden und die den Arm in einer Position fixiert halten. Je nach Verletzungsbild und -zustand ist die Position der Schiene in einigen Ausführungen variabel.
  • Abduktionsschienen genügen zwar mehr oder weniger den Anforderungen der medizinischen Fachkräfte, berücksichtigen jedoch das Wohlbefinden des Patienten nur ungenügend. Abduktionsschienen bereiten dem Patienten beim Tragen große Unannehmlichkeiten, was sich besonders während der Nachtruhe äußert. Weiterhin können diese Schienen in den seltensten Fällen selbstständig angelegt werden. Erfahrungsgemäß werden die mit hohen Kosten verbundenen Abduktionsschienen von den Patienten nur selten oder gar nicht getragen.
  • Die Anforderungen an eine optimale Armabduktionsorthese lassen sich in drei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe umfaßt die Anforderungen des Arztes, die zweite Gruppe die Anforderungen des Patienten und die dritte Gruppe die Anforderungen des Physiotherapeuten an eine Armabduktionsorthese.
    • a) Der Arzt fordert eine Armabduktionsorthese mit individuell einstellbarer Armlänge und mit wählbarem Abduktionswinkel, die schnell und handlich direkt nach der Operation im Aufwachraum angelegt werden kann. Dies gewährleistet zum einen eine Kostenersparnis, da das Provisorium mit einer Immobilisationsbandage (z. B. Gilchristverband) entfällt. Zum anderen gewährleistet dies eine enorme Zeitersparnis, da im Gegensatz zu den herkömmlichen, technisch aufwendigen Abduktionsschienen kein Sanitätstechniker zum Anlegen der Schienen benötigt wird und der Arzt die Orthese dem Patienten noch in Narkose leicht selbst anlegen kann.
    • b) Der Patient fordert eine Armabduktionsorthese mit einem hohen Tragekomfort, die ihm Tag und Nacht Sicherheit bietet und die es ihm ermöglicht, sie selbstständig ohne fremde Hilfe ab- und anzulegen. Weiterhin muß die Orthese das Schultergelenk in einer Position ruhig stellen, die eine Gelenkkapselschrumpfung und damit die schmerzhafte Bewegungseinschränkung vermeidet.
    • c) Der Physiotherapeut fordert eine Armabduktionsorthese, die in Abhängigkeit vom Schmerz, von der Heilung der operierten Strukturen sowie vom erarbeiteten Rehabilitationsergebnis stets von Patient und Therapeut auf das aktuelle Bewegungsausmaß eingestellt werden kann. Weiterhin sollte die Orthese eine frühstmögliche Funktionsbehandlung ermöglichen, da diese nur eine kurze Behandlung zur Wiederherstellung der Gelenkmobilisation notwendig macht. Weiterhin sollte das Schultergelenk bei Bewegung des Ellenbogen- und Handgelenkes gesichert sein und so dazu beigetragen werden, das postoperative Ödem zu reduzieren. Die Hand sollte trotz Versorgung mit der Armorthese bei alltäglichen Bewegungen, z. B. beim Essen, in ihrer Funktion eingesetzt werden können.
  • Zum Vermeiden der Nachteile der bestehenden Lösungen und zum besseren Erfüllen der beschriebenen Forderungen an eine Armabduktionsorthese ist von der Erfinderin zunächst ein Abduktionskissen weiterentwickelt worden. Diese Orthese besteht aus einem Basiskissen mit einem Abduktionswinkel von ca. 30°, der durch ein Erweiterungselement auf einen größeren Abduktionswinkel erweitert werden kann. Zusätzlich wird zur Stützung der Schulter und des Armes ein Achselkeil am Basiskissen angebracht, der bei einer Vergrößerung des Abduktionswinkels durch einen breiteren Keil ersetzt werden kann. Die einzelnen Elemente werden durch Klettbänder miteinander verbunden.
  • Vorteile dieser Lösung sind vor allem in der Akzeptanz durch die Patienten aufgrund des hohen Tragekomforts sowie in der Kostenersparnis, da die Patienten direkt im OP-Saal mit der Abduktionsorthese versorgt werden können, zu sehen. Im letzteren Fall kann der Arzt zwischen zwei Abduktionswinkeln auswählen. Ein Nachteil dieser ersten Entwicklungsstufe ist zum einen die mangelnde Anpassungsfähigkeit an die Armlänge des Patienten. So bestehen u. U. Probleme, die Armabduktionsorthese Patienten mit einer Körpergröße kleiner als 160 cm, d. h. Patienten mit einem kurzen Oberarm, oder sehr großen Patienten mit einer Körpergröße von größer als 180 cm anzupassen. Weiterhin ist es nicht möglich, den Abduktionswinkel in mehreren Abduktionsgraden in Abhängigkeit vom operativen Eingriff, vom Schmerz und vom Rehabilitationsverlauf durch Arzt, Patienten und Physiotherapeuten flexibel einzustellen. Auch zeigen sich Irritationen des Plexus axillaris bei Versorgung von Patienten mit der 60°-Armabduktionsorthese, da bei dieser Versorgung bei Vergrößerung des Abduktionswinkels der breitere Achselkeil verwendet werden muß. Hinzu kommt, daß von weiblichen Patienten mit großer Oberweite mangelnder Tragekomfort beklagt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zur Arm- bzw. Schulterlagerung bereitzustellen, die die beschriebenen Anforderungen erfüllt und die bestehenden Nachteile überwindet. Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der Patentansprüche gelöst.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine Vorrichtung zur Arm- bzw. Schulterlagerung zur Verfügung zu stellen, die ein körperfernes Element zur Fixierung des Armes (Distalelement) sowie einen Achselkeil und/oder ein körpernahes Element (Proximalelement) aufweist, wobei der Achselkeil mit einem Verlängerungselement zumindest höhenverstellbar ist und/oder das Distalelement und das Proximalelement im Abstand und/oder Winkel zueinander verstellbar sind. Die Vorrichtung weist in der Grundeinstellung vorzugsweise einen Abduktionswinkel von ca. 30° auf.
  • Das Verlängerungselement zur Verstellung des Achselkeils ist in einer bevorzugten Ausführungsform mechanisch, vorzugsweise als Teleskopstange, ausgeführt.
  • Weiterhin ist der Achselkeil in einer bevorzugten Ausführungsform bezüglich des Distalelements winkelverstellbar, höhenverstellbar, austauschbar und/oder in seiner äußeren Form verstellbar. Bevorzugt weist der Achselkeil eine dorsal erhöhte Form auf. In der Regel ist es nicht notwendig, die Breite des Achselkeils zu vergrößern, da zum einen die Auflagefläche des Unterarmes ausreicht, um den Abduktionswinkel zu vergrößern und zum zweiten ein kleinerer Keil einen höheren Tragekomfort bietet. Dennoch kann in einigen Fällen ein austauschbarer bzw. ein in seiner äußeren Form veränderbarer Keil zur optimalen Anpassung von Vorteil sein. Die Verbindung zwischen Distal- und Proximalelement erfolgt vorzugsweise durch eine scharnier- oder gelenkartige Verbindung, wobei in weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsformen die Verbindung über Stoffelemente, Riemen oder auch durch einfaches Annähen erfolgen kann. Die Verstellung von Distal- und Proximalelement zueinander erfolgt vorzugsweise mechanisch oder pneumatisch. Dies kann beispielsweise durch mechanisch verstellbare Gelenk- oder Teleskopstangen bzw. durch pneumatisch verstellbare Zylinder oder aufblasbare Elemente erfolgen.
  • Bei der Winkelverstellung des Proximalelements gegenüber dem Distalelement sollte das Verstellen vorzugsweise nicht zu einer Erhöhung der Armauflage, beispielsweise durch Entstehen einer Stufe an der Oberseite der Elemente, führen. Dies kann beispielsweise durch ein Vorsehen der Drehachse unterhalb der oberen Kante des Distalelement und/oder am Proximalelement nach innen versetzt sichergestellt werden.
  • In der Praxis muß zunächst darauf geachtet werden, daß die Schonhaltung (Schulterhochstand) des Patienten im Laufe der Rehabilitation ausgeglichen wird. Die Schonhaltung entsteht beispielsweise schmerzbedingt oder kompensatorisch, um die fehlende Schulter-Muskelkraft durch einen Hypertonus der Nackenmuskeln auszugleichen. Das Ziel ist, die Höhensymmetrie beider Schultern zu erreichen. Weiterhin sollte der Ellenbogen in einer dafür vorgesehenen, extra weich gepolsterten Mulde im Kissen liegen, damit der N. ulnaris geschützt wird. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die einzelnen Elemente daher flexibel ausgeführt, so daß sie sich der speziellen Anatomie des Patienten anpassen.
  • Hierzu sind die Elemente bevorzugt gepolstert und vorzugsweise mit einem Schaumstoff mit Memory-Effekt gefüllt, so daß sie sich dem Patienten formbar anpassen und die erfolgten Anpassungen über einen längeren Zeitraum beibehalten. Um den Tragekomfort und die Patientenhygiene zu verbessern, weisen die Elemente der Vorrichtung bevorzugt einen atmungsaktiven und/oder abwaschbaren Bezugsstoff auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die beiden Kissen eine leichte C-Form auf, die die Physiognomie des Körpers aufnimmt. Die konkave Seite liegt hierbei am Körper an. Weiterhin weisen in einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform Distal- und Proximalelement eine Höhe von 16 cm und der Achselkeil eine Höhe von 8 cm auf. Weiterhin beträgt die Breite des Distalelements vorzugsweise 10 cm. Die untere hintere Breite des Proximalelements ist vorzugsweise 8 cm, die untere vordere Breite 5 cm und das Proximalelement verjüngt sich nach oben bis zu einer Breite von ca. 0,5 bis 1 cm und/oder schließt mit einem entsprechenden Radius ab. Der Achselkeil weist in dieser Ausführungsform eine Breite von ca. 10 cm auf. Die bevorzugte Länge der Orthese beträgt 40 cm. In Abhängigkeit der konkreten Ausführungsform können die erfindungsgemäßen Ausführungen von den oben genannten Maßen abweichende Maße aufweisen.
  • Weiterhin erfolgen die Längen- und Winkelverstellungen vorzugsweise stufenlos. Um eine optimale, wiederholbare Einstellung der Orthese (Abduktionswinkel) zu ermöglichen weist diese Skalen und/oder Markierungen, vorzugsweise zur Winkel- und Längenmessung bzw. -einstellung auf. Derartige Skalen können auf bestehende Elemente der Vorrichtung, wie z. B. auf Teleskopstangen oder Gelenke, aufgetragen werden oder auch als zusätzliche Elemente an der Orthese dauerhaft oder lösbar bzw. auswechselbar angebracht werden. Zur Messung eignen sich prinzipiell alle gängigen Meßprinzipien, wobei die Messung sowohl direkt als auch indirekt erfolgen kann. Zur Winkelmessung wird in einer bevorzugten Ausführungsform das Plurimeter-Meßsystem eingesetzt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die erwünschte Einstellung der Orthese über direkt über die Patientenmaße erfolgen. In diesem Fall sind geometrische Umrechnungen bereits in den Skalenwerten berücksichtigt. Wichtig hierbei ist eine durchgängige Definition der Patientenmaße wie z. B. der Oberarmlänge als dem Abstand von der lateralen Akromionspitze bis zum Radiusköpfchen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform erlauben die Trage- und Verschlußmechanismen eine leichte Handhabung. Weiterhin weist die Vorrichtung bevorzugt mindestens eine Lasche zur Fixierung des Armes auf, die zur Erhöhung des Tragekomforts vorzugsweise an den Rändern gepolstert ist. Die Vorrichtung ist bevorzugt mit einem Handübungsgerät kombinierbar.
  • Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung nicht einschränkend und beispielhaft dargestellt. Es zeigen:
  • Fig. 1a eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in räumlicher Darstellung von hinten außen,
  • Fig. 1b eine Darstellung ähnlich Fig. 1a mit verlängerter Achselstütze,
  • Fig. 2 eine bevorzugte erfindungsgemäße Ausführung ähnlich Fig. 1a mit winkelverstelltem Proximalelement, und
  • Fig. 3a eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung am Patienten,
  • Fig. 3b eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit höhenverstellter Achselstütze,
  • Fig. 3c eine Vorderansicht ähnlich Fig. 3b mit winkelverstelltem Proximalelement,
  • Fig. 3d eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
  • Fig. 4 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ähnlich Fig. 1 mit Winkelskala,
  • Fig. 5 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ähnlich Fig. 1 mit Plurimeter-Meßsystem,
  • Fig. 6a eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit winkelverstellbarer Achselstütze, und
  • Fig. 6b eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit Meßsystem der Verstellung der Achselstütze.
  • Fig. 1a zeigt ein variables Armabduktionskissen mit einem Distalelement 1, einem Proximalelement 2 und einem Achselkeil 3. Der Achselkeil 3 ist mittels eines Verlängerungselements 4 zumindest höhenverstellbar, vorzugsweise höhen- und winkelverstellbar, mit dem Proximalelement 2 oder bevorzugt mit dem Distalelement 1 verbunden. Am Distalelement 1 ist eine Armfixationsvorrichtung 5 zur Halterung des Armes angebracht. Die Armfixationsvorrichtung 5 besteht vorzugsweise aus einem Fixationelement 6, das bevorzugt als Tuch ausgeführt ist, sowie Klettbändern, Haltegurten oder -riemen 7. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind Distalelement 1 und Proximalelement 2 durch ein scharnier- oder gelenkartiges Element 8 miteinander verbunden. Weiterhin weist die variable Armabduktionsorthese Vorrichtungen 9, vorzugsweise Schnallen oder Ösen, zur Befestigung der Armfixationsvorrichtung 5 mittels der Haltegurte 7 auf.
  • Fig. 1b zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform nach Fig. 1a, wobei der Achselkeil 3 mittels zweier Verlängerungselemente 4 gegenüber Distal- und Proximalelement 1 bzw. 2 höhenverstellt ist.
  • Fig. 2 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform nach Fig. 1, wobei das Proximalelement 2 gegenüber dem Distalelement 1 um einen Winkel α geneigt ist.
  • Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform der variablen Armabduktionsorthese in Vorder- und Seitenansicht. Fig. 3a zeigt die Orthese in einer bevorzugten Position am Patienten. Hierbei liegt die äußere Seite des Proximalelements 2 am seitlichen Oberkörper des Patienten 10 an. Der Achselkeil 3 ist unter der Achsel des Patienten positioniert. Der Unterarm 11 des Patienten liegt auf der äußeren Seite des Distalelements an. In einer bevorzugten Ausführungsform der variablen Armabduktionsorthese weist das Distalelement zur besseren Lagerung des Unterarmes 11 eine Vertiefung 12 auf. Fig. 3b zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform mit einem durch das mechanische Verstellelement 4, vorzugsweise einer Teleskopstange, höhenverstellten Achselkeil 3. Fig. 3c zeigt weiterhin ein um einen Winkel α gegenüber dem Distalelement 1 geneigtes Proximalelement 2. Die Winkelverstellung erfolgt beispielsweise mittels eines Verstellelements 13, das in bevorzugten Ausführungsformen mechanisch oder pneumatisch realisiert ist sowie mittels einer gelenkartigen Verbindung 8, die in bevorzugten Ausführungsformen als mechanisches Gelenk, Riemen, Gurten oder Stoffverbindungen ausgeführt ist. Fig. 3d zeigt eine Seitenansicht einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform mit einem Handübungsgerät 14.
  • Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform nach Fig. 1, wobei zwischen Proximalelement 2 und Distalelement 1 eine Meßelement 15 über eine Skala die jeweilige Winkelverstellung, den jeweiligen Abduktionswinkel und/oder sonstige Maße anzeigt bzw. diese anhand der Skala eingestellt werden können.
  • Fig. 5 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform nach Fig. 1, wobei die Winkelverstellung und/oder der jeweilige Abduktionswinkel von einem am Proximalelement 2 angebrachten Plurimeter 16 ablesbar und/oder einstellbar sind.
  • Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform der variablen Armabduktionsorthese in Vorderansicht. Fig. 6a zeigt die Orthese mit einem z. B. durch ein Kugelgelenk winkelverstellbaren Axelkeil 3. Fig. 6b zeigt die Orthese mit einer am Verstellelement 4 für die Höhenverstellung angebrachten Skala 17 zum Anpassen der Orthesenabmaße an den Patienten und/oder zum Einstellen der Orthese auf die Oberarmlänge des Patienten. Im letzteren Fall ist der eingestellte Abduktionswinkel mit in die Skala 17 einbezogen.
  • Die Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß die variable Armabduktionsorthese eine individuell einstellbare Armlänge sowie einen frei wählbaren Abduktionswinkel aufweist. So kann sie schnell und handlich nach der Operation schon im Aufwachraum angelegt werden. Weiterhin bietet die Abduktionsorthese Tag und Nacht einen hohen Tragekomfort und kann vom Patienten selbständig ohne fremde Hilfe an- und abgelegt werden. Sie stellt das Schultergelenk in einer physiologisch geeigneten Position ruhig, die von Therapeut und Patient stets dem aktuellen Rehabilitationszustand angepaßt werden kann.

Claims (23)

1. Vorrichtung zur Arm- bzw. Schulterlagerung mit einem Distalelement (1) sowie einem Achselkeil (3), der bezüglich des Distalelements (1) zumindest höhenverstellbar ausgebildet ist.
2. Vorrichtung zur Arm- bzw. Schulterlagerung mit einem Distalelement (1) sowie einem Proximalelement (2), das bezüglich des Distalelements (1) zumindest winkelverstellbar ausgebildet ist.
3. Vorrichtung zur Arm- bzw. Schulterlagerung gemäß einer Kombination der Ansprüche 1 und 2.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, wobei der Achselkeil (3) bezüglich des Distalelements (1) und/oder des Proximalelements (2) höhen- und winkelverstellbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei das Proximalelement (2) bezüglich des Distalelements (1) im Abstand und Winkel verstellbar ist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, wobei Höhen-, Abstand- und/oder Winkelverstellung stufenlos ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 6, wobei zur Höhenverstellung mindestens ein Verstellelement (4) vorgesehen ist, das mechanisch, vorzugsweise als Teleskopstange, ausgeführt ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Winkelverstellung, Höhenverstellung, Armlänge des Patienten und/oder der Abduktionswinkel direkt und/oder indirekt ablesbar und/oder einstellbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 8, wobei der Achselkeil (3) austauschbar und/oder variabel ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, wobei die Verbindung zwischen Distal- (1) und Proximalelement (2) durch eine gelenkartige Verbindung (8) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Verbindung von Distal- (1) und Proximalelement (2) durch Gurte, Riemen, Gelenke, Scharniere oder Stoffbahnen erfolgt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, wobei Distal- (1) und Proximalelement (2) mechanisch oder pneumatisch zueinander verstellbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das Distalelement (1) und/oder das Proximalelement (2) mindestens eine Vertiefung (12) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das Distalelement (1) eine Höhe von etwa 16 cm, eine Breite von etwa 10 cm und eine Länge von etwa 40 cm,
das Proximalelement (2) eine Höhe von etwa 16 cm, eine untere hintere Breite von etwa 8 cm, eine untere vordere Breite von etwa 5 cm, eine obere Breite von etwa 0,5 bis 1 cm und eine Länge von etwa 40 cm, und
der Achselkeil (3) eine Höhe von etwa 8 cm und eine Breite von etwa 10 cm aufweist und wobei die Gesamtform der Orthese leicht geschwungen, C- förmig, ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 14, wobei der Achselkeil (3) eine dorsal erhöhte Keilform aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei das Distalelement (1), der Achselkeil (3) und/oder das Proximalelement (2) flexibel ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Distalelement (1), der Achselkeil (3) und/oder das Proximalelement (2), z. B. mit einem Schaumstoff mit Memory-Effekt, insbesondere im Bereich des N. ulnaris, gepolstert ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei das Distalelement (1), der Achselkeil (3) und/oder das Proximalelement (2) einen atmungsaktiven und/oder abwaschbaren Bezugsstoff aufweist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die Vorrichtung mindestens eine Vorrichtung (5, 6, 7, 9) zur Fixierung des Armes aufweist, die zumindest stellenweise gepolstert ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei die Vorrichtung mit einem Handübungsgerät (14) kombiniert ist.
21. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche zur Lagerung des Armes und/oder der Schulter bei Verletzungen, insbesondere bei Verletzungen des Schultergelenks, des Schlüsselbeins und/oder des Schulterblattes.
22. Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 21, bei Verletzungen aus der Gruppe der
Schulterluxationen,
Rupturen der Rotatorenmanschette,
Schulterkopffrakturen,
Schulterkopfprothesen,
Subcapitale Humerusfrakturen,
Humerusschaftfrakturen,
AC-Sprengungen, und
gelenknaher Scapulafrakturen.
23. Methode zur Therapie einer Verletzung, insbesondere einer Verletzung des Schultergelenks, des Schlüsselbeins und/oder des Schulterblattes durch Ruhigstellung des Armes mit Hilfe einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20.
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