DE10207294A1 - Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt und Warenpräsentationssystem mit einem solchen Klemmbeschlag - Google Patents
Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt und Warenpräsentationssystem mit einem solchen KlemmbeschlagInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Klemmbeschlag (1) zur Befestigung eines oder mehrerer Warenträger an einem Wandabschnitt und ein Warenpräsentationssystem (60) mit einem solchen Klemmbeschlag (1). Um die lokalen Belastungen auf flächige Warenträger zu vermindern und damit den Einsatz neuer Materialien für den Warenträger, wie beispielsweise Glas, zu ermöglichen, werden ein Klemmbeschlag (1) und ein Warenpräsentationssystem mit einem solchen Klemmbeschlag bereitgestellt, der ein erstes Paar beabstandeter Klemmflächen (9, 9', 11) zur Befestigung des Klemmbeschlags (1) an dem Wandabschnitt und ein zweites Paar beabstandeter Klemmflächen (13, 15) zur Befestigung eines flächigen Warenträgers an dem Klemmbeschlag (1) aufweist; wobei in dem Klemmbeschlag (1) der Abstand zwischen den das erste Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen (9, 9', 11) und der Abstand zwischen den das zweite Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen (13, 15) festsetzbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt und ein Warenpräsentationssystem mit einem solchen Klemmbeschlag. Warenpräsentationssysteme, bei denen mittels eines Klemmbeschlags Warenträger lösbar befestigt werden können, werden beispielsweise als Systemlösungen im Ladenbaubereich eingesetzt.
- Im Stand der Technik sind verschiedene Systeme bekannt, um einen Warenträger an Regalwänden oder an Regalständern zu befestigen.
- So werden häufig Warenträger an ihren korrespondierenden Bauteilen über Steckverbindungen befestigt. Hierbei können die Warenträger Steckabschnitte umfassen, die in die Regalwände, in die Regalständer oder zugleich in Regalwand und Regalständer eingesteckt werden. Beispiele für solche Systeme sind in der DE 198 33 506 C1 und in der DE 199 05 333 A1 offenbart.
- Zur Befestigung von plattenförmigen Bauteilen sind im Fassadenbau Klemmbeschläge bekannt, beispielsweise aus der DE 199 47 661 A1. Diese sind für eine sehr hohe Belastung der plattenförmigen Bauteile ausgelegt, z. B. für Windbelastung auf der Außenseite eines Gebäudes, und bringen entsprechend sehr hohe lokale Belastungen auf die plattenförmigen Bauteile auf. Auch weisen diese Klemmbeschläge des Fassadenbaus eine sehr geringe Variabilität und Verstellbarkeit auf, da die plattenförmigen Bauteile üblicherweise nach deren Montage dauerhaft und unverändert am Bauwerk verbleiben.
- Die im Stand der Technik bekannten Klemmsysteme ermöglichen es bislang nicht, belastbare Warenträger winklig an Regalwänden oder ähnlichem zu befestigen. Dies gilt insbesondere, da die bekannten Klemmbeschläge hohe Punktlasten auf die zu verbindenden Bauteile erzeugen und eine sehr geringe Variabilität besitzen. Dies begrenzt die Gestaltungsfreiheiten bezüglich der Wandstärken und der Werkstoffe für die verwendeten Bauteile wie Regalwände, Warenträger, etc. Eine solche Begrenzung wiederum bedeutet eine Beschränkung des ästhetischen Gestaltungsspielraums.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und eine Möglichkeit bereitzustellen, durch welche die Beanspruchung der Bauteile von Warenpräsentationssystemen wie Regalwände, Warenträger, etc. auch bei Belastung des Warenträgers reduziert wird.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Klemmbeschlag mit den Merkmalen von Anspruch 1, einen Klemmbeschlag mit den Merkmalen von Anspruch 3 sowie ein Warenpräsentationssystem mit den Merkmalen von Anspruch 15. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
- Die vorliegende Erfindung beruht auf dem Grundgedanken, die bei einem Warenpräsentationssystem typischerweise dem Betrachter zugewandten Warenträger an dem Hintergrund des Warenpräsentationssystems über einen Klemmbeschlag zu befestigen, der die aufgebrachte Belastung verteilt und so die Beanspruchung der Bauteile vermindert. Dies ermöglicht es dem Gestalter, Materialien für den Hintergrund zu wählen, die bislang aufgrund mangelhafter Festigkeit nicht zur Verfügung standen, beispielsweise Glas. Somit ist es erstmals möglich, ein Warenpräsentationssystem bereitzustellen; bei dem Warenträger und Wände ausschließlich aus Glas bestehen können. Darüber hinaus können jedoch selbstverständlich auch weiterhin herkömmliche Materialien wie Holz, Kunststoff, Metall oder dergleichen als Warenträger und/oder Wände eingesetzt werden. Dies ergibt ein neuartiges und ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild. Allgemein werden die Gestaltungsfreiheiten für Warenpräsentationssysteme aufgrund der vorliegenden Erfindung vielfältiger.
- Entsprechend weist ein erfindungsgemäßer Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt ein erstes Paar beabstandeter Klemmflächen zur Befestigung des Klemmbeschlags an dem Wandabschnitt auf. Über die Klemmwirkung wird der Klemmbeschlag an dem Wandabschnitt, typischerweise an einer oder zwei Regalwänden, sicher befestigt, und die Flächigkeit der Klemmbefestigung gewährleistet eine Verteilung der von dem Klemmbeschlag auf den Wandabschnitt ausgeübten Last. Der Klemmbeschlag gemäß der vorliegenden Erfindung kann ein zweites Paar beabstandeter Klemmflächen umfassen, mit dem ein flächiger Warenträger an dem Klemmbeschlag befestigt werden kann. Die Gestaltung des erfindungsgemäßen Klemmbeschlags mit einem zweiten Klemmflächenpaar entspricht dem gleichen Prinzip, wie die Gestaltung bezüglich des ersten Klemmflächenpaares. Der flächige Warenträger kann nämlich über eine Klemmung sicher an dem Klemmbeschlag befestigt werden, zugleich wird aber die von dem Warenträger auf den Klemmbeschlag ausgeübte Kraft verteilt. Alternativ oder zusätzlich kann der Klemmbeschlag gemäß der vorliegenden Erfindung eine von dem ersten Klemmflächenpaar beabstandete Warenträgeraufnahme umfassen, die zur Befestigung eines stabförmigen Warenträgers dient. Die Beabstandung der Aufnahme für den stabförmigen Warenträger ermöglicht es, die Krafteinleitung von dem Klemmbeschlag in den Wandabschnitt großflächig zu gestalten, ohne eine Störung durch die Aufnahme des stabförmigen Warenträgers zur verursachen. In dem erfindungsgemäßen Klemmbeschlag ist der Abstand zwischen den das erste Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen und/oder der Abstand zwischen den das zweite Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen festsetzbar, so dass auf die Abmessungen des Wandabschnitts und/oder des flächigen Warenträgers abgestimmt eine sichere Befestigung variabel ermöglicht wird.
- Trotz der Anforderung der Kraftverteilung lässt sich der erfindungsgemäße Klemmbeschlag kompakt ausführen, wenn er gemäß einer Weiterbildung der Erfindung eine Konsole umfasst, die eine Klemmfläche des ersten Klemmflächenpaares aufweist.
- Es ist überdies bevorzugt, wenn der erfindungsgemäße Klemmbeschlag eine Löseeinrichtung umfasst, mit dem der festgesetzte Abstand zwischen den Klemmflächen, die das erste Klemmflächenpaar bilden, lösbar ist. Erfindungsgemäß ist nach dieser Weiterbildung die Löseeinrichtung dergestalt, dass sie bei befestigtem Warenträger nicht lösbar ist. Dies bietet den Vorteil, dass ein unbeabsichtigtes Lösen bei befestigtem Warenträger, das insbesondere bei schweren Waren gefährlich sein könnte, unterbunden ist.
- Die Löseeinrichtung gemäß dieser Weiterbildung umfasst bevorzugt einen um eine Achse schwenkbaren Hebel, der mindestens einen um die Drehachse angeordneten Nocken aufweist. Durch diese bevorzugte Ausgestaltung der Löseeinrichtung kann der Abstand zwischen den das erste Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen mit einer exakt definierten Spannung festgesetzt werden, so dass auf die Krafteinleitung in den Wandabschnitt entsprechend seines Werkstoffes, seinen Dimensionen, o. dgl. wohl definiert ist.
- Um darüber hinaus die Konstruktion des erfindungsgemäßen Klemmbeschlags und somit auch seine Bedienung möglichst einfach zu gestalten, ist es bevorzugt, dass der Hebel der Löseeinrichtung schwenkbar an einem Ende eines Ankerstabs gelagert ist, und dass der Ankerstab an seinem anderem Ende mit einem Befestigungsklotz verbunden ist. Über die Koppelung von Hebel und Befestigungsklotz, der eine Klemmfläche des ersten Klemmflächenpaares bereitstellt, wird die Krafteinleitung vom Hebel in die Befestigung des Klemmbeschlags an dem Wandabschnitt unmittelbar verwirklicht, kann aber durch eine geeignete Ausgestaltung des Nockens im Sinne eines Getriebes unter- oder übersetzt werden, so dass die zum Betätigen der Löseeinrichtung erforderliche Handkraft dem Benutzer unmittelbar die maximale Belastbarkeit der verwendeten Werkstoffe und/oder Abmessungen wiederspiegelt.
- Zu diesem Zweck ist es besonders günstig, wenn der Ankerstab verschiebbar in der Konsole gelagert ist.
- Um auf besonders einfache aber dennoch effektive Weise zu gewährleisten, dass die Löseeinrichtung bei befestigtem Warenträger nicht unbeabsichtigt gelöst werden kann, ist eine der Klemmflächen des zweiten Klemmflächenpaares auf der Lösevorrichtung vorgesehen. Dies gewährleistet, dass bei eingesetztem flächigen Warenträger der Warenträger an der Klemmfläche der Löseeinrichtung anliegt, so dass deren unbeabsichtigtes Lösen ausgeschlossen ist.
- Es ist gemäß einer weiteren Fortbildung dieser Erfindung alternativ oder zusätzlich möglich, ein unbeabsichtigtes Lösen der Löseeinrichtung auch bei eingesetztem stabförmigen Warenträger zu verhindern. Dies kann auf einfache und stabile Weise verwirklicht werden, wenn als Warenträgeraufnahme zur Befestigung des stabförmigen Warenträgers ein Schlitz vorgesehen ist, der sich typischerweise sowohl durch die Löseeinrichtung als auch durch die Konsole erstreckt. So kann nämlich durch den in die Warenträgeraufnahme eingesetzten, stabförmigen Warenträger ein Formschluss zwischen Konsole und Löseeinrichtung geschaffen werden, der das unbeabsichtigte Lösen auf einfachste Weise verhindert, insbesondere wenn der Klemmbeschlag belastet ist.
- Durch die vorliegende Erfindung wird ebenfalls ein Warenpräsentationssystem bereitgestellt, das einen Klemmbeschlag wie vorstehend beschrieben umfasst, und zusätzlich zumindest einen Warenträger und/oder einen Wandabschnitt. Der Wandabschnitt kann ortsfest oder beweglich sein. Warenträger und/oder Wandabschnitt in Verbindung mit dem zuvor beschriebenen Klemmbeschlag bieten die Möglichkeit, ein vollständiges Warenpräsentationssystem mit erheblichen Freiheitsgraden der Gestaltung zu schaffen.
- So ist es beispielsweise möglich, den zumindest einen Wandabschnitt, üblicherweise ebenfalls den oder die Warenträger, in Glas oder vergleichbaren Materialien auszuführen, mit den einhergehenden Vorteilen eines ansprechenden äußeren Erscheinungsbilds, was gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ebenfalls in den Ansprüchen definiert ist.
- Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. Es zeigt:
- Fig. 1(a) eine Frontansicht und (b) eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems;
- Fig. 2 eine seitliche Ansicht dieses Warenpräsentationssystems;
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Klemmbeschlages;
- Fig. 4(a) eine frontale und (b) eine seitliche Schnittansicht durch eine vertikale Mittelebene eines erfindungsgemäßen Klemmbeschlages;
- Fig. 5(a) eine perspektivische Ansicht einer Kralle und (b) eine seitliche Schnittansicht durch eine vertikale Mittelebene einer Konsole gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 6(a) eine seitliche Ansicht eines Ankerstabes und einer dazugehörigen Rändelmutter, und (b) eines schwenkbaren Hebels gemäß der vorliegenden Erfindung.
- Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausführlich unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
- Fig. 1(a) zeigt schematisch eine Frontansicht und Fig. 1(b) eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems 60, Fig. 2 zeigt schematisch eine seitliche Ansicht desselben. Das Warenpräsentationssystem 60 umfasst einen Klemmbeschlag 1, der an einem Wandabschnitt 7 befestigt ist und einen flächigen Warenträger 3 sowie einen stabförmigen Warenträger 5 trägt.
- Der flächige Warenträger 3 dient zur Ablage von Waren und besteht aus einem biegesteifen Material, wie beispielsweise Holz, Metall, Kunststoff oder dergleichen. Bevorzugt wird der flächige Warenträger 3 aus einem optisch ansprechenden Material gebildet, insbesondere aus Glas. Der stabförmige Warenträger 5 dient zum Anhängen von Waren und besteht ebenfalls aus einem biegesteifen Material wie beispielsweise Holz, Metall, Kunststoff oder dergleichen, bevorzugt aus Metall.
- Auch der Wandabschnitt 7 besteht aus einem plattenförmigen, biegesteifen Material. Dabei ist es zur Erzeugung eines einheitlichen, ansprechenden Erscheinungsbildes bevorzugt, dass der Wandabschnitt 7 aus demselben Material besteht wie der flächige Warenträger 3, insbesondere aus Glas. Der Wandabschnitt 7 weist senkrecht zu seiner Ebene einen Durchgangsschlitz 8 auf, der zur in vertikaler Richtung verstellbaren Befestigung des Klemmbeschlages 1 an dem Wandabschnitt 7 dient.
- Der Klemmbeschlag 1 ist in Fig. 3 schematisch durch eine isometrische Ansicht dargestellt. Der Klemmbeschlag 1 weist zunächst eine Konsole 19 und eine Kralle 33 auf. Die Konsole 19 ist in Fig. 5b in einer seitlichen Schnittansicht schematisch dargestellt und besteht aus einem metallischen Material, das bevorzugt in einem Druckgussverfahren hergestellt ist. Sie besitzt eine obere Fläche 31, eine hintere Klemmfläche 9, zwei in Richtung der hinteren Klemmfläche 9 hervorstehende, benachbarte Zapfen 37, einen hinteren Vorsprung 10 sowie eine senkrecht zur Ebene der hinteren Klemmfläche 9 verlaufende Durchgangsbohrung 38. Diese ist bevorzugt in einer Ebene zwischen den benachbarten Zapfen 37 angeordnet.
- Die Kralle 33 ist in Fig. 5a durch eine isometrische Ansicht schematisch dargestellt und besteht bevorzugt aus demselben Material wie die Konsole 19. Die Kralle 33 besitzt eine untere Klemmfläche 15, zwei hintere Klemmflächen 9', zwei vertikale Reihen von Aussparungen 35, sowie einen hinteren Vorsprung 34. Die Kralle 33 ist derart ausgelegt, dass sie an die Konsole 19 im Bereich zwischen deren oberer Fläche 31 und hinterer Klemmfläche 9 angelegt werden kann. Dabei sind die Aussparungen 35 so vorgesehen, dass die benachbarten Zapfen 37 der Konsole 19 beim Anlegen der Kralle 33 in Aussparungen 35 jeweils einer vertikalen Reihe eingreifen. Da in der Kralle 33 mehrere Aussparungspaare 35 übereinander angeordnet sind, kann die Kralle 33 in verschiedenen Eingriffspositionen an die Konsole 19 angelegt werden. Die Aussparungen 35 können beispielsweise als Langlöcher oder als Rundlöcher ausgebildet sein.
- Weiterhin weist der erfindungsgemäße Klemmbeschlag der vorliegenden Ausführungsform einen Befestigungsklotz 27 mit einer Klemmfläche 11 und einer Durchgangsbohrung senkrecht zu dieser Ebene, einen Ankerstab 29, eine Feder 43 und einen schwenkbaren Hebel 21 auf. Die Höhe des Befestigungsklotzes 27 entspricht dabei bevorzugt der Breite des Vorsprungs 34 an der Kralle 33. Diese Komponenten dienen gemeinsam zur Befestigung der Konsole 19 und der Kralle 33 an dem Wandabschnitt 7. Der schwenkbare Hebel 21 (Fig. 6b) ist an einem Ende des Ankerstabes 29 (Fig. 6a) befestigt und dort um eine horizontale Schwenkachse 23 schwenkbar. Der Hebel 21 besitzt im Bereich der Verbindung mit dem Ankerstab 29 einen Nocken 25. Um die Handhabung des Hebels 21 zu erleichtern, besitzt dieser an seinem dem Nocken 25 gegenüberliegenden Ende zwei Grifflaschen 24, von denen nur eine dargestellt ist. Alternativ kann auch der gesamte Hebel 21 breiter als die Konsole 19 ausgeführt sein, um ein Greifen des Hebels 21 zu erleichtern. Der Ankerstab 29 ist an seinem dem schwenkbaren Hebel gegenüberliegenden Ende mit einem Gewindeabschnitt 41 versehen, auf welchen eine passende Mutter 39 aufgeschraubt werden kann.
- Die Konsole 19, der Hebel 21 und die Kralle 33 dienen zusammen zur Aufnahme des flächigen Warenträgers 3. Dabei wird der flächige Warenträger 3 zwischen der unteren Klemmfläche 15 der Kralle 33 und der oberen Klemmfläche 13 des Hebels 21 eingelegt. Der lichte Abstand zwischen den Klemmflächen 13 und 15 kann durch Verändern der Eingriffsposition der Kralle 33 an der Konsole 19 an die Dicke des flächigen Warenträgers 3 angepasst werden. Dabei ist es bevorzugt, dass die Aussparungspaare 35 in solchen vertikalen Abständen zueinander vorgesehen sind, dass der lichte Abstand zwischen den Klemmflächen 13 und 15 auf standardmäßig verwendete Dicken des flächigen Warenträgers 3 eingestellt werden kann. Diese standardmäßig verwendeten Dicken des flächigen Warenträgers 3 betragen beispielsweise bei Warenpräsentationssystemen aus Glas 3 mm, 8 mm, 16 mm und 22 mm, wenn sie für Textilien verwendet werden. Bei anderen Werkstoffen, z. B. HDF oder MDF können andere Stärken zum Einsatz kommen. Eine Verstellmöglichkeit wird um bis zu 45 mm gewährleistet.
- Zum Bilden des Warenpräsentationssystems 60 wird der Klemmbeschlag 1 wie folgt an dem Wandabschnitt 7 befestigt. In einem ersten Schritt werden Kralle 33, Konsole 19, Ankerstab 29 mit seiner Rändelmutter 39 und dem schwenkbaren Hebel 21 vormontiert. Hierbei wird die Kralle 33 über eine konzentrisch um den Gewindeabschnitt des Ankerstabs 29 angeordnete Feder an die Konsole 19 angelegt. Die Zapfen 37 der Konsole 19 greifen in Aussparungen 35 der Kralle 33 derart ein, dass der lichte Abstand zwischen den Klemmflächen 13 und 15 der Dicke des einzuklemmenden flächigen Warenträgers entspricht. Hiernach wird der Befestigungsklotz 27 mittels des ausgeschwenkten Hebels 21 relativ zur Konsole 19 derart gedreht, dass seine schmale Seite fluchtend zum hinteren Vorsprung 34 an der Kralle 33 ausgerichtet ist. Da der Hebel ausgeschwenkt ist, stellt er gleichzeitig eine optische Anzeige für die Ausrichtung des Befestigungsklotzes dar und der Ankerstab 29 befindet sich in einer ausgerückten Stellung.
- Sobald das vormontierte System so weit in den Schlitz 8 zwischen den Wandabschnitten 7 eingeführt ist, dass der Befestigungsklotz 27 vollständig hinter den Wandabschnitten 7 vorsteht, ist von vorne sichtbar, dass der hintere Vorsprung 34 der Kralle 33 in den zwischen den Wandabschnitten 7 gebildeten Durchgangsschlitz 8 eingreift und somit für den Klemmbeschlag 1 als Verdrehsicherung dient. In diesem Zustand liegen die Konsole 19 und die Kralle 33 mit ihren Klemmflächen 9 bzw. 9' an dem Wandabschnitt 7 in einer gewünschten Befestigungshöhe an. Daraufhin wird der Befestigungsklotz 27 mittels des Ankerstabs 29 durch Drehen an dem schwenkbaren Hebel 21 in die horizontale Lage gebracht, so dass er mit seiner Klemmfläche 11 an dem Wandabschnitt 7 lose anliegt. In dieser Position nimmt der schwenkbare Hebel 21 eine Ein- bzw. Aushängeposition, d. h. einen Schwenkwinkel ein, in welchem der Nocken 25 nicht zwischen der Konsole 19 und dem Hebel 21 liegt, beispielsweise etwa horizontal von der Konsole 19 abstehend. Die endgültige Fixierung des Klemmbeschlags 1 an dem Wandabschnitt 7 wird durch Schwenken des Hebels 21 um die Schwenkachse 23 in Richtung des Nockens 25 erreicht.
- Alternativ zum Drehen des Befestigungsklotzes 27 gegenüber der Konsole 19 kann auch der gesamte Klemmbeschlag 1 um 90° gedreht werden, um den Klotz 27 in den Schlitz 8 zwischen den Wandabschnitten 7 einzuführen. Sobald der Befestigungsklotz 27 vollständig hinter dem Wandabschnitt 7 hervorsteht, kann der gesamte Klemmbeschlag in umgekehrter Richtung um 90° gedreht werden, und der hintere Vorsprung 34 der Kralle 33 kann in den Durchgangsschlitz 8 eingeführt werden, so dass der Klemmbeschlag 1 mit seinen Klemmflächen 9 bzw. 9' an dem Wandabschnitt 7 in einer gewünschten Befestigungshöhe anliegt. Die endgültige Fixierung des Klemmbeschlages 1 an dem Wandabschnitt 7 wird wiederum durch Schwenken des Hebels 21 von seiner Ein- bzw. Aushängeposition um die Schwenkachse 23 in Richtung des Nockens 25 erreicht.
- Bei diesem Schwenkvorgang kommt der Nocken 25 an der Konsole 19 zum Anliegen, so dass die auf den Hebel 21 aufgebrachte Kraft in eine Zugkraft in dem Ankerstab 29 umgesetzt wird. Der Ankerstab wird somit eingerückt, was eine vorgespannte Fixierung, d. h. eine Klemmung, des Klemmbeschlages 1 an dem Wandabschnitt 7 erzeugt. Der schwenkbare Hebel 21 wird so weit um die Schwenkachse 23 geschwenkt, bis sein freies Ende an der Konsole 19 anliegt. Die Vorspannkraft zwischen dem Klemmbeschlag 1 und dem Wandabschnitt 7 kann vorteilhaft über die Geometrie und Ausgestaltung des Nockens 25 und/oder den Schwenkwinkel des schwenkbaren Hebels 21 definiert und so an die Belastbarkeit der verwendeten Materialen bzw. an die vorhandene Belastung des Warenpräsentationssystems 60 angepasst werden.
- Zum stufenlosen Verstellen der Befestigungshöhe des Klemmbeschlages 1 an dem Wandabschnitt 7 muss der schwenkbare Hebel 21 nicht in seine beispielsweise horizontale Ein- bzw. Aushängeposition, sondern lediglich in eine Verstellposition gebracht werden. Dazu wird der Hebel nur so weit geöffnet, dass der Klemmbeschlag 1 vertikal verschieblich ist, der hintere Vorsprung 34 sich jedoch noch im Schlitz 8 des Wandabschnitts 7 befindet, um ein seitliches Verdrehen des Klemmbeschlages 1 zu verhindern. Um ein Einrasten des Hebels 21 in der Verstellposition zu ermöglichen, kann der Hebel einen zusätzlichen, in den Figuren nicht dargestellten Nocken aufweisen. Nach einem vertikalen Verschieben des Klemmbeschlages 1 entlang des Schlitzes 8 des Wandabschnitts 7 kann dieser in einer neuen Befestigungshöhe wieder angezogen werden. Die Feder 43 dient in diesem von außen nicht vorgespannten Zustand dazu, dass sich die Kralle 33 nicht aus dem Eingriff mit den Zapfen 37 der Konsole 19 löst. Um das Hochschwenken des Hebels 21 zu erleichtern, sind Grifflaschen 24 vorgesehen, die etwas über die Konsole hervorstehen. Alternativ kann auch der gesamte Hebel 21 breiter als die Konsole 19 ausgeführt sein.
- Nach dem Fixieren des Klemmbeschlages 1 an dem Wandabschnitt 7 wird der flächige Warenträger 3 zwischen den zusammenwirkenden Klemmflächen 13 und 15 des Klemmbeschlages 1 eingelegt. Da die Klemmflächen 13 und 15 in der vorliegenden Ausführungsform nicht unmittelbar übereinander liegen, ergibt sich aus dem Eigengewicht des flächigen Warenträgers 3 sowie etwaiger darauf abgelegter Waren an den Klemmflächen 13 und 15 ein Kräftepaar, welches den flächigen Warenträger 3 fixiert. Um die Fixierung des flächigen Warenträgers 3 in den Klemmflächen 13 und 15 weiter zu verbessern, sind diese bevorzugt mit einer Schutz- und Haftschicht versehen, die beispielsweise aus Gummi, Moosgummi, Filz oder dergleichen besteht. Gleiches gilt für die Klemmflächen 9, 9' und 11 zwischen dem Klemmbeschlag 1 und dem Wandabschnitt 7.
- Die Klemmwirkung des Klemmbeschlages 1 an dem Wandabschnitt 7 kann vor dem Befestigungsvorgang eingestellt werden, indem die Mutter 39, die auf der der Konsole 19 gegenüberliegenden Seite des Ankerstabs 29 aufgeschraubt ist, angezogen wird, bis der Abstand der Klemmflächen 9, 9' und 11 des Klemmbeschlags 1 bei ausgerückter Stellung des Ankerstabes 29 geringfügig größer ist, als die Dicke des Wandaschnitts 7. Sollte sich beim Befestigungsvorgang herausstellen, dass die zum Herunterschwenken des Hebels 21 benötigte Handkraft zu hoch oder zu niedrig ist, kann eine Nachjustierung des Abstandes erfolgen.
- Ein unbeabsichtigtes Lösen des schwenkbaren Hebels 21 ist bei eingesetztem Warenträger 3 dadurch ausgeschlossen, dass der Warenträger 3 in der vorliegenden Ausführungsform auf der Klemmfläche 13 des Hebels 21 aufliegt. Auf diese Weise wird nicht nur ein unbeabsichtigtes Lösen des schwenkbaren Hebels 21 verhindert, sondern es wird auch eine sichere Unterstützung für den flächigen Warenträger 3 bereitgestellt.
- Weiterhin weist der Klemmbeschlag 1 eine schlitzförmige Warenträgeraufnahme 17 im Inneren der Konsole 19 auf (Fig. 2). In dieser Warenträgeraufnahme 17 kann das scheibenförmige Ende 6 des stabförmigen Warenträgers 5 von der dem Wandabschnitt 7 gegenüberliegenden Seite befestigt werden. Um den Zugang zu der Warenträgeraufnahme 17 zu ermöglichen, weist der schwenkbare Hebel 21 ebenfalls einen vertikalen Schlitz 22 auf, durch welchen das scheibenförmige Ende 6 des stabförmigen Warenträgers 5 passieren kann, um in der Warenträgeraufnahme 17 befestigt zu werden. Hierdurch wird gleichzeitig sichergestellt, dass der schwenkbare Hebel 21 bei eingebautem stabförmigem Warenträger 5 nicht gelöst werden kann.
- Im zusammengesetzten Zustand ist es bevorzugt, dass der flächige Warenträger 3 in der Wandabschnitt 7 einander nicht berühren, sondern zumindest geringfügig beabstandet sind, um lokale Schädigungen durch Kontakt der Bauteile unter Belastung zu vermeiden.
Claims (16)
1. Klemmbeschlag (1) zur Befestigung eines Warenträgers (3,
5) an einem Wandabschnitt (7), der aufweist
ein erstes Paar beabstandeter Klemmflächen (9, 9', 11) zur Befestigung des Klemmbeschlags (1) an dem Wandabschnitt (7) und
ein zweites Paar beabstandeter Klemmflächen (13, 15) zur Befestigung eines flächigen Warenträgers (3) an dem Klemmbeschlag (1);
wobei in dem Klemmbeschlag (1) der Abstand zwischen den das erste Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen (9, 9', 11) und der Abstand zwischen den das zweite Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen (13, 15) jeweils festsetzbar ist.
ein erstes Paar beabstandeter Klemmflächen (9, 9', 11) zur Befestigung des Klemmbeschlags (1) an dem Wandabschnitt (7) und
ein zweites Paar beabstandeter Klemmflächen (13, 15) zur Befestigung eines flächigen Warenträgers (3) an dem Klemmbeschlag (1);
wobei in dem Klemmbeschlag (1) der Abstand zwischen den das erste Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen (9, 9', 11) und der Abstand zwischen den das zweite Klemmflächenpaar bildenden Klemmflächen (13, 15) jeweils festsetzbar ist.
2. Klemmbeschlag (1) nach Anspruch 1 und zur Befestigung
mehrerer Warenträger (3, 5) an einem Wandabschnitt (7),
dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung eines
stabförmigen Warenträgers (5) an dem Klemmbeschlag (1)
ferner eine von dem ersten Klemmflächenpaar (9, 9', 11)
beabstandete Warenträgeraufnahme (17) vorgesehen ist.
3. Klemmbeschlag (1) zur Befestigung eines Warenträgers (3,
5) an einem Wandabschnitt (7), der aufweist
ein erstes Paar beabstandeter Klemmflächen (9, 9', 11) zur Befestigung des Klemmbeschlags (1) an dem Wandabschnitt (7), bei dem der Abstand zwischen den Klemmflächen (9, 9', 11) festsetzbar ist; und
eine von dem ersten Klemmflächenpaar (9, 9', 11) beabstandeten Warenträgeraufnahme (17) zur Befestigung eines stabförmigen Warenträgers (5) an dem Klemmbeschlag (1).
ein erstes Paar beabstandeter Klemmflächen (9, 9', 11) zur Befestigung des Klemmbeschlags (1) an dem Wandabschnitt (7), bei dem der Abstand zwischen den Klemmflächen (9, 9', 11) festsetzbar ist; und
eine von dem ersten Klemmflächenpaar (9, 9', 11) beabstandeten Warenträgeraufnahme (17) zur Befestigung eines stabförmigen Warenträgers (5) an dem Klemmbeschlag (1).
4. Klemmbeschlag (1) nach Anspruch 3 und zur Befestigung
mehrerer Warenträger (3, 5) an einem Wandabschnitt (7),
dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung eines
flächigen Warenträgers (3) an dem Klemmbeschlag (1)
ferner ein zweites Paar beabstandeter Klemmflächen (13,
15) vorgesehen ist, bei dem der Abstand zwischen den
Klemmflächen (13, 15) festsetzbar, und das von dem
ersten Klemmflächenpaar (9, 9', 11) und der
Warenträgeraufnahme (17) beabstandet ist.
5. Klemmbeschlag (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Konsole
(19) umfasst, die eine Klemmfläche (9) des ersten
Klemmflächenpaares aufweist.
6. Klemmbeschlag (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung
zum Lösen der Festsetzung des zwischen den das erste
Klemmflächenpaar (9, 9', 11) bildenden Klemmflächen
festgesetzten Abstandes vorgesehen ist, die bei
befestigtem Warenträger (3) nicht lösbar ist.
7. Klemmbeschlag (1) nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Löseeinrichtung einen um eine
Achse (23) schwenkbaren Hebel (21) umfasst, der einen um
die Achse (23) angeordneten Nocken (25) aufweist.
8. Klemmbeschlag (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Klemmfläche
(11) des ersten Klemmflächenpaars (9, 9', 11) die
Seitenfläche eines Befestigungsklotzes (27) ist.
9. Klemmbeschlag (1) nach Anspruch 7 und 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Hebel (21) schwenkbar an einem
Ende eines Ankerstabs (29) gelagert ist, und der
Ankerstab (29) an seinem anderen Ende mit dem
Befestigungsklotz (27) verbunden ist.
10. Klemmbeschlag (1) nach Anspruch 9, sofern abhängig von
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Ankerstab
(29) verschiebbar in der Konsole (19) gelagert ist.
11. Klemmbeschlag (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 10,
sofern abhängig von Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Löseeinrichtung eine der
Klemmflächen (13) des zweiten Klemmflächenpaares (13,
15) aufweist.
12. Klemmbeschlag (1) nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 4
bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Klemmfläche
(15) des zweiten Klemmflächenpaares (13, 15) von einer
Kralle (33) gebildet ist, die rechtwinklig zu ihrer
Klemmfläche (15) bewegbar gelagert ist.
13. Klemmbeschlag (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass als Warenträgeraufnahme
(17) zur Befestigung des stabförmigen Warenträgers (5)
ein Schlitz vorgesehen ist.
14. Klemmbeschlag (1) nach Anspruch 13, sofern abhängig von
Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der
Schlitz durch die Löseeinrichtung erstreckt.
15. Warenpräsentationssystem (60) mit einem Klemmbeschlag
(1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche
und zumindest einem Warenträger (3, 5) und/oder zumindest
einem Wandabschnitt (7).
16. Warenpräsentationssystem (60) nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest ein Wandabschnitt (7) aus
Glas besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002107294 DE10207294B4 (de) | 2002-02-21 | 2002-02-21 | Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt und Warenpräsentationssystem mit einem solchen Klemmbeschlag |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002107294 DE10207294B4 (de) | 2002-02-21 | 2002-02-21 | Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt und Warenpräsentationssystem mit einem solchen Klemmbeschlag |
Publications (2)
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|---|---|
| DE10207294A1 true DE10207294A1 (de) | 2003-09-11 |
| DE10207294B4 DE10207294B4 (de) | 2005-09-08 |
Family
ID=27740278
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|---|---|---|---|
| DE2002107294 Expired - Fee Related DE10207294B4 (de) | 2002-02-21 | 2002-02-21 | Klemmbeschlag zur Befestigung eines Warenträgers an einem Wandabschnitt und Warenpräsentationssystem mit einem solchen Klemmbeschlag |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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Citations (3)
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| DE9407340U1 (de) * | 1994-05-03 | 1994-09-01 | Dula-Werke Dustmann & Co GmbH, 44225 Dortmund | Befestigungselement für Warenträger |
| DE29914267U1 (de) * | 1999-08-19 | 1999-11-25 | Display Partner Gmbh, 63829 Krombach | Regaleinheit |
| DE20012148U1 (de) * | 2000-07-13 | 2001-11-22 | Paul Henke GmbH & Co KG, 32584 Löhne | Glasbodenhalter |
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2002
- 2002-02-21 DE DE2002107294 patent/DE10207294B4/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10207294B4 (de) | 2005-09-08 |
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