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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Fördern
und Drehen eines Gegenstandes mit flachem Boden, insbesondere einer
quaderförmigen Faltschachtel,
mit einer ersten Bahn zum Zufördern des
Gegenstandes, einer Drehvorrichtung zum Drehen des Gegenstandes
und einer zweiten Bahn zum Abfördern
des Gegenstandes, wobei die Drehvorrichtung mindestens ein Kontaktelement
aufweist, dass den Gegenstand kontaktiert und diesen dreht.
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Eine derartige Vorrichtung ist aus
der
DE 199 06 882
A1 bekannt. Dort weist die erste Bahn zwei Förderketten
mit Mitnehmern auf, an denen die Faltschachtel beim Transport entlang
der ersten Bahn anliegt. Die Faltschachtel ist, bezogen auf deren Transportrichtung,
im Bereich der ersten Bahn quer zu dieser orientiert und steht seitlich über die
Ketten über.
Neben der ersten Bahn ist eine Drehvorrichtung mit umlaufenden Mitnehmern
angeordnet, wobei die die Mitnehmer aufnehmende Umlaufkette mit
einer größeren Geschwindigkeit
bewegt wird als die Förderketten
der ersten Bahn. Dies bedingt, dass ein Mitnehmer der Drehvorrichtung
gegen die hintere Fläche
der Faltschachtel, benachbart der der Drehvorrichtung zugewandten
seitlichen Fläche
der Faltschachtel bewegt wird und die Faltschachtel auf den Ketten
der ersten Bahn dreht. Zwischen diesen Ketten ist eine Tragschiene
angeordnet, so dass die Faltschachtel in diesem Bereich nicht abkippen
kann. Nach der Drehung der Faltschachtel mittels des Mitnehmers
um 90°,
somit bezogen auf die Förderrichtung
der ersten Bahn in ihre Längsrichtung,
unterstützt
ein dem Kontaktelement nachlaufendes Stützelement die Faltschachtel
im Bereich der vormals hinteren, nunmehr seitlichen Fläche. Mitnehmer
und Kontaktelement dienen dann als seitliche, bewegliche Führung für die Faltschachtel.
Beim Drehen der Faltschachtel wird diese einer zweiten Bahn zugefördert, die
innerhalb der ersten Bahn ausgebildet ist. Die zweite Bahn weist
entsprechend der Ausbildung der ersten Bahn zwei parallel zueinander
angeordnete Ketten mit Mitnehmern zum Weiterfördern der Faltschachtel auf.
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Bei der beschriebenen Vorrichtung
wird die Drehung ausschließlich über den
Mitnehmer in die Faltschachtel eingeleitet. Es sind zwar ergänzend im Bereich
der ersten Bahn oberhalb der Faltschachtel reibbeaufschlagte Rollen
positioniert, die sich unter Einleitung eines gewissen Drehmoments
drehen können
und von oben auf die Faltschachtel einwirken, um eine Bremskraft
in diese einzuleiten, die entgegen der Förderrichtung der Faltschachtel
wirkt, um so die Drehung der Faltschachtel zu unterstützen. Dieses
Drehmoment trägt
aber kaum zur Beschleunigung der Drehung der Faltschachtel bei.
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Die beschriebene Vorrichtung wird
durchaus mit einer Taktfrequenz von zwei bis drei Schachteln pro
Sekunde betrieben, wobei sichergestellt sein muss, dass die Maschine
dauerhaft betrieben werden kann und hierbei die Faltschachteln präzise gedreht
werden, so dass sie anschließend
weiter gehandhabt werden, insbesondere stirnseitig verschlossen
werden können.
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Problematisch ist bei derart hohen
Taktfrequenzen das sichere Drehen der Faltschachteln, wenn diese
ein relativ großes
Längen-/Breitenverhältnis aufweisen.
Die Drehung kann durch die im Bereich der ersten Bahn auf den Deckel
der Faltschachtel einwirkenden reibbeaufschlagten Rollen, die in
Förderrichtung
hintereinander angeordnet sind, nicht optimiert werden, insbesondere
nicht im Sinne einer Drehung bei minimaler Förderstrecke. Abgesehen hiervon
ist es erforderlich, die Position dieser Rollen auf die exakte,
je nach Verpackungstyp veränderliche
Faltschachtelhöhe
abzustimmen.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit
dieser, bei besonders kurzer Baulänge der Vorrichtung, Gegenstände, insbesondere
Faltschachteln, die ein großes
Längen-/Breitenverhältnis aufweisen,
gedreht werden können,
insbesondere von Längsausrichtung
in Querausrichtung.
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Gelöst wird die Aufgabe bei einer
Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch, dass im Drehbereich
des Gegenstandes stationäre
Friktionselemente vorgesehen sind, die den Boden des Gegenstandes
kontaktieren, wobei die Friktionselemente entlang einer der Drehrichtung
des Gegenstands entsprechenden Kurve angeordnet sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist somit vorgesehen, dass die Elemente zum Unterstützten der
mittels der Drehvorrichtung in den Gegenstand eingeleiteten Drehbewegung – die Friktionselemente – mit dem
Boden des Gegenstandes zusammenwirken. Die Friktionselemente sind
somit unabhängig von
der Höhe
des Gegenstandes, insbesondere der Höhe der Faltschachtel wirksam.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Vorrichtung bezüglich der
Friktionselemente umzurüsten,
wenn Gegenstände
anderer Höhe
mittels der Vorrichtung gefördert
und gedreht werden. Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung
ist darin zu sehen, dass die Friktionselemente in einer der Drehrichtung
des Gegenstands entsprechenden Kurve angeordnet sind. Erfindungsgemäß reicht
es somit aus, wenn die Friktionselemente nur in diesem Kurvenbereich
angeordnet sind. Diese Gestaltung macht sich die Erkenntnis zu nutze,
dass nur derjenige Bereich der Vorrichtung, der beim Drehen des
Gegenstandes von dessen Boden überstrichen
wird, mit den Friktionselementen zu versehen ist. Die kurvenförmige Anordnung
der Friktionselemente entspricht der kurvenförmigen Bewegung des Gegenstandes
beim Drehen.
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Die kurvenförmige Anordnung der Friktionselemente
bedingt damit, dass, in Abstand zur Drehvorrichtung, die Förderung
des Gegenstandes behindernde Kräfte
in den Gegenstand eingeleitet werden, mit der Folge, dass die Drehvorrichtung
den Gegenstand auf einer recht kurzen Strecke drehen kann. In Abhängigkeit
von der Gestaltung der Drehvorrichtung ist es unerheblich, ob die
Drehung des Gegenstandes von dessen Längsausrichtung in dessen Querausrichtung
erfolgt, oder aber von dessen Querausrichtung in dessen Längsausrichtung.
Bevorzugt ist allerdings Ersteres, insbesondere unter Verwendung
der zum Stand der Technik beschriebenen Drehvorrichtung.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass die Friktionselemente in eine Platte
integriert sind. Diese ist insbesondere stationär im Bereich der zweiten Bahn
angeordnet, wobei die Friktionselemente geringfügig über die obere Fläche der
Platte hinausstehen. Die Anordnung der Friktionselemente in einer
Platte ermöglicht es,
durch Austausch der Platte, die Vorrichtung gegebenenfalls schnell
und einfach auf andere Bodenformate des zu fördernden und zu drehenden Gegenstandes
umzurüsten.
Die unterschiedlichen Platten weisen somit insbesondere unterschiedliche
Friktionselemente, bezogen auf deren Zahl, Gestaltung und Anordnung
auf.
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Die Friktionselemente, insbesondere
die in die Platte integrierten Friktionselemente, sind vorzugsweise
in dem Bereich der Vorrichtung zum Fördern und Drehen angeordnet,
die den beiden Förderbahnen
im Bereich deren zugewandeten Enden zugeordnet ist. Die Friktionselemente,
insbesondere die Platte mit den Friktionselementen, kann bezüglich der
beiden Bahnen überlappend
positioniert sein, insbesondere zwischen den Ketten der jeweiligen Bahn
angeordnet sein.
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Die Platte zur Aufnahme der Friktionselemente
kann unterschiedlich gestaltet sein. Bevorzugt ist das jeweilige
Friktionselement als längliches
Bauteil ausgebildet, dass in eine Nut der Platte eingesetzt ist.
Es ist allerdings auch denkbar, statt der Nuten zur Aufnahme der
Friktionselemente Bohrungen in der Platte vorzusehen, in die stiftförmig ausgebildete Friktionselemente
eingesetzt sind.
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Bevorzugt ist ein erstes Friktionselement bzw.
sind erste Friktionselemente senkrecht zur Förderrichtung des Gegenstandes,
bezogen auf den Zeitpunkt vor dessen Drehung, angeordnet. Dies bedingt,
dass über
das quer zur Förderrichtung
angeordnet erste Friktionselement bzw. in dieser Querrichtung angeordnete
erste Friktionselemente eine relativ hohe Bremskraft in den Gegenstand
eingeleitet wird. Das jeweils folgende Friktionselement bzw. die
jeweils folgenden Friktionselemente sind vorzugsweise so positioniert,
dass sie parallel zur Stirnfläche
des Gegenstandes, der bereits eine Teildrehung vollführt hat,
angeordnet sind. Hierdurch wird immer eine maximale Bremskraft über das
jeweils folgende Friktionselement bzw. die jeweils folgenden Friktionselemente
in den Boden des Gegenstandes eingeleitet. Das jeweils folgende
Friktionselement bzw. die jeweils folgenden Friktionselemente sind insbesondere
unter einem spitzen Winkel, vorzugsweise einem Winkel von weniger
als 10° zum
vorhergehenden Friktionselement bzw. den vorhergehenden Friktionselementen
angeordnet. Das letzte Friktionselement bzw. die letzten Friktionselemente
sind beispielsweise unter einem Winkel von 30° bis 60°, insbesondere einem Winkel
von 45°,
zur Förderrichtung
des Gegenstandes vor dessen Drehung angeord net. Aus dieser Position
heraus kann der nahezu bzw. vollständig gedrehte Gegenstand, unter
Einwirkung einer relativ geringen Reibkraft auf den Boden des Gegenstandes,
mittels der zweiten Bahn weitergefördert werden.
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Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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In den Figuren ist die Erfindung
anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
dargestellt, es zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
der Vorrichtung, die dem Fördern
und Drehen einer Faltschachtel dient, in einer Draufsicht, veranschaulicht bei
einer vorlaufenden, bereits gedrehten Faltschachtel und einer nachlaufenden,
zu drehenden Faltschachtel,
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2 einen
Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der Linie II-II in 1,
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3 eine
Ansicht der Vorrichtung gemäß 1, bei Abförderung
der vorlaufenden, gedrehten Faltschachtel und zu Beginn der Drehbewegung
der nachlaufenden Faltschachtel,
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4 eine
Ansicht der Vorrichtung gemäß 3, veranschaulicht bei der
etwa zur Hälfte
gedrehten, nachlaufenden Faltschachtel, wobei die dieser nachlaufende
Faltschachtel teilweise gezeigt ist,
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5 eine
Ansicht der Vorrichtung gemäß 4, bei fast vollständig um
90° gedrehter
Faltschachtel und dieser nachlaufenden, weitertransportierten Faltschachtel,
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6 eine
Ansicht der Vorrichtung gemäß 5, bei vollständig gedrehter
Faltschachtel und dieser nachlaufenden, weiterbeförderten
Faltschachtel,
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7 eine
zur Ausführungsform
der Vorrichtung nach den 1 bis 6 alternative Ausführungsform,
mit in einer Platte integrierten Friktionselementen, die als Noppen
ausgebildet sind und
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8 eine
zur Ausführungsform
der Vorrichtung gemäß 7 alternative Ausführungsform,
bei der der gesamte Friktionsbereich als sektorförmiger Plattenabschnitt ausgebildet
ist.
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Die 1 und 2 zeigen eine erste schmale Bahn 1 zum
Fördern
einer quaderförmigen,
längs ausgerichteten
Faltschachtel 2 in Förderrichtung
A sowie eine zweite Bahn 3 zum Fördern der um 90° gedrehten,
somit quer ausgerichteten Faltschachtel 2, in dieser Förderrichtung
A. Neben den beiden Bahnen 1 und 3 ist eine Drehvorrichtung 4 angeordnet, wobei
diese nur geringfügig
den Förderabschnitt
der ersten Bahn 1 überdeckt,
somit insbesondere im Bereich der zweiten Bahn 3 angeordnet
ist. Die erste Bahn 1 ist seitlich zur zweiten Bahn 3 versetzt
und schmäler
als diese gestaltet sowie näher
zur Drehvorrichtung 4 angeordnet. Jede Bahn 1 bzw. 3 weist zur
Aufnahme der Faltschachteln 2 zwei Kunststoffketten 5 auf
und es liegt das jeweilige Obertrum der Ketten 5 auf einer
nicht näher
spezifizierten Unterlage auf. Die Ketten 5 der Bahn 3 sind
mit Paaren von Mitnehmern 6 versehen, wobei die Mitnehmer 6 des jeweiligen
Paares senkrecht zur Förderrichtung
der Bahn 3 miteinander fluchten. Im Bereich der Bahn 1 wird
die Faltschachtel 2 zwischen den beiden Ketten 5 dieser
Bahn 1 sowie einem oberhalb dieser Ketten 5 angeordneten
Oberläufer
transportiert. Die Ketten 5 der Bahn 1 sind somit
nicht mit Mitnehmern 6 versehen. Die Mittel zum Antreiben
der Ketten 5 der beiden Bahnen 1 und 3 sind
in den Figuren nicht näher beziffert.
In den einander zugeordneten Bereichen der Bahnen 1 und 3 sind
Umlenkrollen 7 und deren Lagerachsen 8 veranschaulicht.
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Die jeweilige Faltschachtel 2 wird,
bezogen auf die Förderrichtung
A, in den Bereich des vorlaufenden Endes der Bahn 1 befördert. Hierbei
ist die quaderförmige
Faltschachtel 2 beispielsweise soweit vorgefaltet, dass
an deren Deckelabschnitt 9 angrenzende, stirnseitige Laschenabschnitte
nach dem Drehen der Faltschachtel 2 nur noch nach unten
abzuwinkeln und mit dem vorderen Seitenabschnitt 10 sowie
dem hinteren Seitenabschnitt 11 der Verpackung zu verbinden,
insbesondere zu verkleben, sind. Bezogen auf die Position der im
Bereich der Bahn 1 befindlichen Faltschachtel 2 gemäß 1, ist der der Drehvorrichtung 4 zugewandte
lange Seitenabschnitt der Faltschachtel 2 mit der Bezugsziffer 12,
der andere abgewandte lange Seitenabschnitt mit der Bezugsziffer 13 bezeichnet.
Der flache Bodenabschnitt der Faltschachtel 2 ist mit der
Bezugsziffer 14 bezeichnet.
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Wie der Darstellung der 1 zu entnehmen ist, ist
die Breitenerstreckung der Faltschachtel 2 größer als
die Breitenerstreckung der Bahn 1 und die Längserstreckung
der Faltschachtel 2 größer als
die Breitenerstreckung der Bahn 3. Zwischen den beiden Ketten 5 der
Bahn 3 ist eine Platte 15 angeordnet. Deren obere
Fläche 16 liegt
auf einem Niveau mit dem Bereich der Ketten 5, der der
Aufnahme der Faltschachtel 2 dient. Die Platte 15 weist
eine solche Breite auf, dass sie unmittelbar benachbart den beiden
Ketten 5 der Bahn 3 ist und über die Bahn 3 hinaus,
in Richtung der Bahn 1, verlängert ist und kurz vor dieser
endet. Die Platte 15 dient der Aufnahme mehrerer Friktionselemente,
beim Ausführungsbeispiel
gemäß der 1 bis 6 der Aufnahme von 6 streifenförmigen Friktionselementen 17.
Diese stehen geringfügig über die
obere Fläche 16 der
Platte 15 hinaus und sind in einer der Drehrichtung der
Faltschachtel 2 entsprechenden Kurve, veranschaulicht durch
den Pfeil B, angeordnet. Zur Aufnahme der Friktionselemente 17 ist
die Platte 15 mit entsprechenden Nuten 18 versehen.
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Die Platte 15 ist austauschbar
im nicht näher veranschaulichten
Rahmen für
die Bahn 1 gehalten. Dies ermöglicht es, die mit den Friktionselementen 17 versehene
Platte 15 gegen eine andere Platte 15, die eine
andere Breite bzw. Länge aufweist
und gegebenenfalls andersartige Friktionselemente 17 besitzt,
auszutauschen. Die Vorrichtung kann so, entsprechend veränderlichen
Größen der
Faltschachtel 2, umgerüstet
werden, insbesondere durch aufeinander zu verstellen bzw. voneinander
weg verstellen der Ketten 5 der Bahn 3 einerseits,
bzw. der Ketten 5 der Bahn 1 andererseits.
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Die nur teilweise dargestellte Drehvorrichtung 4 weist
zwei in vertikalen Achsen 19 gelagerte Kettenräder 20 auf,
wobei die im Bereich der Bahn 3 angeordnete Achse 19 angetrieben
wird. Die Antriebsmittel sind nicht näher veranschaulicht und beinhalten
einen regelbaren Elektromotor sowie ein Untersetzungsgetriebe. Die
Kettenräder 20 umspannt eine
Metallkette 21. Die Umlaufrichtung der Kette 21 ist,
bezogen auf den Kettenabschnitt 22, durch den Pfeil C verdeutlicht.
Die Kette 21 nimmt, nach außen gerichtet, drei Elementenpaare 23 auf,
die um jeweils dieselbe Kettenlänge
voneinander beabstandet sind. Da nur der den Bahnen 1 und 3 zugewandte
Bereich der Drehvorrichtung 4 gezeigt ist, sind nur zwei
der drei Elementenpaare 23 zu sehen. Jedes Elementenpaar 23 weist
zwei identisch gestaltete, an der Kette 21 befestigte Elemente
auf, die als vorlaufendes Kontaktelement 24 und nachlaufendes
Stützelement 25 bezeichnet
sind. Jedes Element 24 bzw. 25 weist einen plattenförmigen Grundkörper 26 auf,
der in den beiden Kettenbolzen 27 des zugeordneten Kettengliedes 28 gelagert
ist, so dass eine feste Verbindung von Kettenglied 28 und
zugeordnetem Grundkörper 26 gebildet
ist. Das der Kette abgewandte, konisch zulaufende Ende des jeweiligen
Grundkörpers 26 nimmt,
frei drehbar um eine Achse 29, eine Zylinderrolle 30 auf.
Diese ragt auf ihrer der Bahn 1 bzw. Bahn 3 zugewandten
Seite über
den Grundkörper 26 hinaus.
Die Elemente 24 und 25 jedes Elementenpaares 23 sind
so mit der Kette 21 verbunden, dass zwischen diesen ein
Kettenglied 28 frei verbleibt.
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Wie der Darstellung der 1 zu entnehmen ist, erfolgt
aufgrund dieser Anordnung im Bereich der Umlenkung der Kette 21 eine
Spreizung der Elemente 24 und 25 des jeweiligen
Elementenpaares.
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Insbesondere die 1 und 3 veranschaulichen,
dass die Rollen 30 dann, wenn die Elemente 24 und 25 den
geraden Kettenabschnitt 22 durchlaufen, in etwa der Flucht
derjenigen Kette 5 der Bahn 1 angeordnet sind,
die benachbart der Drehvorrichtung 4 ist. Die Umlaufgeschwindigkeit
der Kette 21 ist bezüglich
der Fördergeschwindigkeit
der Bahnen 1 und 3 derart koordiniert, dass immer
dann, wenn eine Faltschachtel 2 mittels der ersten Bahn 1 in
den Bereich der Drehvorrichtung 4 gefördert wird, das nächstfolgende
Elementenpaar 23 im Bereich des nachlaufenden Kettenrades 20 der
Drehvorrichtung 4 in den geraden Kettenabschnitt 22 eingeschwenkt wird.
In der Konsequenz, dies ist in der 3 veranschaulicht,
wird die Rolle 30 des Kontaktelementes 24 gegen
den hinteren Seitenabschnitt 11 der Faltschachtel 2 bewegt
und zwar in der Nähe
des Seitenabschnittes 12.
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Dieses in Eingriff gelangte Kontaktelement 24 schiebt,
aufgrund der Bewegung in der Förderrichtung
C, die Faltschachtel 2 in Förderrichtung A, wobei es in
den Bereich des ersten, quer zur Förderrichtung A angeordneten
Friktionselementes 17 gelangt, das den Bodenabschnitt 14 der
Faltschachtel 2 benachbart des Seitenabschnittes 13 kontaktiert,
konkret etwa diejenige Hälfte
des Bodenabschnittes 14 kontaktiert, die dem Seitenabschnitt 13 zugeordnet
ist. Die Einwirkung dieses Friktionselementes 17 führt zu einer
exzentrischen Krafteinwirkung im Sinne einer Bremskraft auf die
Faltschachtel 2, so dass in diese ein Drehmoment eingeleitet
wird, dass das Drehmoment aufgrund Einwirkung des Kontaktelementes 24 überlagert.
Die Faltschachtel 2 hat somit das Bestreben, bei minimaler
Förderstrecke
eine maximale Drehung zu vollführen.
Beim weiteren Fördern
der Faltschachtel 2 gelangt der vordere Seitenabschnitt 10 in den
Bereich des nachfolgenden, zweiten Friktionselementes 17,
das unter einem spitzen Winkel, beispielsweise einem Winkel von
5°, zum
ersten Friktionselement 17 angeordnet ist. Beim weiteren
Fördern
der Faltschachtel 2 wird diese bereits durch das erste
und das zweite Friktionselement 17 abgebremst und zusätzlich gedreht.
Vier weitere Friktionselemente 17 wirken, bei fortschreitender
Drehung der Faltschachtel 2, wie es in den 4 und 5 veranschaulicht
ist, auf den Bodenabschnitt 14 der Faltschachtel 2 ein.
Die Friktionselemente 17 sind strahlenförmig angeordnet. Das letzte
Friktionselement ist vorzugsweise unter einem Winkel von 30 bis
60° zur Förderrichtung
A der Faltschachtel, bezogen auf dessen Position vor seiner Drehung,
angeordnet.
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5 zeigt
die fast vollständig
um 90° gedrehte
Faltschachtel 2, 6 die
um 90° gedrehte Faltschachtel.
Der vordere Seitenabschnitt 10 der Faltschachtel 2 kontaktiert
eine, in Förderrichtung
A orientierte Führungsplatte 31,
auf der der Drehvorrichtung 4 abgewandten Seite der Bahn 3 außerhalb dieser,
zunächst
im Bereich der nachlaufenden vertikalen Stirnkante der Faltschachtel 2,
um dann flächig an
der Führungsplatte 31 anzuliegen.
Bei Drehung der Faltschachtel 2 um 90° kann dann aufgrund des eingestellten
Abstandsmaßes
zwischen der Rolle 30 und der Führungsplatte 31, die
etwa dem Längenmaß der Faltschachtel 2 entspricht,
die Rolle 30 des Kontaktelementes 24 am hinteren
Seitenabschnitt 11 der Faltschachtel 2 ablaufen
und entsprechend auch die Rolle 30, die in dieser Position
an der Faltschachtel 2 anliegt, des nachfolgenden Stützelementes 25 an
diesem Seitenabschnitt 11 ablaufen. Dieses Elementenpaar 23 dient
somit zu diesem Zeitpunkt als in Förderrichtung A mitbewegte Führung. Erreicht
das jeweilige Elementenpaar 23 das in Förderrichtung nachlaufende Kettenrad 20,
gelangen die Rollen 30 dieses Elementenpaares 23 außer Kontakt
mit der Faltschachtel 2 und es wird diese durch die Mitnehmer 6 der
Ketten 5 der Bahn 3 weitergefördert (siehe 1). Der Bewegungsablauf der Elementenpaare 23 und
der Bahn 3 ist so abgestimmt, dass die Mitnehmer 6 der
Ketten 5 dieser Bahn unmittelbar beim Wegschwenken dieses
Elementenpaares 23 in Anlage mit dem Seitenabschnitt 13 der
Faltschachtel 2 gelangen.
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Die 7 veranschaulicht
eine Ausführungsform,
bei der, statt der streifenförmigen
Friktionselemente 17, zwar gleichfalls solche vorgesehen sind,
die in einer Streifenanordnung positioniert sind; allerdings ist
jeder Streifen durch mehrere, konkret drei bis fünf Bohrungen, gebildet, die
der Aufnahme von stiftförmig
ausgebildeten Friktionselementen 17 dienen.
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Bei der Ausführungsform nach 8 ist ein einziges plattenförmiges,
sektorartiges Friktionselement 17 vorgesehen, dass in eine
entsprechende Ausnehmung in der oberen Fläche 16 der Platte 15 eingesetzt
ist. Die Außenkontur 32 dieses
Friktionselementes 17 entspricht einer geschlossenen Hüllkurve
der Anordnungen der Friktionselemente 17, gemäß den Ausführungsformen
nach den 1 und 7.
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Die Friktionselemente 17 können aus
jedem beliebigen Material bestehen, das geeignet ist, Reibkräfte auf
eine über
diese bewegte Fläche
zu übertragen.
Gedacht ist beispielsweise an Friktionselemente 17, die
aus Gummi bestehen.