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DE10207638B4 - Heißluftofen mit verbesserter Türabdichtung - Google Patents

Heißluftofen mit verbesserter Türabdichtung Download PDF

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DE10207638B4 DE10207638.3A DE10207638A DE10207638B4 DE 10207638 B4 DE10207638 B4 DE 10207638B4 DE 10207638 A DE10207638 A DE 10207638A DE 10207638 B4 DE10207638 B4 DE 10207638B4
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    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
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    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges
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Abstract

Heißluftofen für die Zubereitung von Lebensmitteln, – mit einem Gehäuse, – mit einem von vier Seitenwänden (2, 4), von denen eine als eine Tür (3) ausgebildet sein kann, sowie von einer Bodenwand und einer Deckenwand (5) begrenzten Garraum, – mit einem Gebläse für die Erzeugung eines Heißluftstroms in dem Garraum und mit einer Steuereinrichtung für den Ablauf des Garprozesses, – mit einem durch eine Wandöffnung (7) in den Garraum einführbaren drehbaren Korb (8) für die Lebensmittel, wobei der Korb (8) im Betrieb von dem Heißluftstrom durchsetzt wird, und wobei die Wandöffnung (7) im Betrieb von einem mit dem Korb (8) verbundenen Abschlusselement (10) verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlusselement (10) gegenüber dem Korb (8) in einem mit der Drehachse (14) koaxialen Drehlager (16, 17) gelagert ist und das Abschlusselement (10) ein kreisscheibenförmiges Außenteil aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Heißluftofen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Ein derartiger Heißluftofen ist beispielsweise aus der europäischen Patentschrift EP 0734503 B1 bekannt. Bei den gattungsgemäßen Heißluftöfen ist ein Korb für die zuzubereitenden Produkte in einem Garraum um eine Achse drehbar gelagert. Der Korb ist in Axialrichtung aus dem Garraum herausziehbar und an seinem freien Ende mit einer runden, konzentrisch zur Drehachse angeordneten Abschlussplatte versehen. Diese Abschlussplatte ist drehfest mit dem Korb verbunden und dichtet bei vollständig eingeschobenem Korb den Garraum nach außen ab. Zwischen dem im Betrieb ruhenden Gehäuse und einer ebenfalls ruhenden, schwenkbaren Tür einerseits und der sich drehenden Abschlussplatte andererseits ist eine Dichtung vorgesehen, die im Betrieb ebenfalls ruht und über deren Dichtfläche die Abschlussplatte des Korbes gleitet. Diese Form der gleitenden Abdichtung führt in der Praxis insbesondere nach längerer Betriebsdauer zu Dichtigkeitsproblemen. In diesen Dichtbereich kann der im Garraum befindliche Wrasen oder sich eventuell entwickelnder Rauch austreten, was neben einer möglichen Geruchsbelästigung auch zur Verschmutzung der Oberfläche des Ofens führen kann.
  • US 2 004 775 A offenbart einen Ofen, in den ein Korb zur Aufnahme von Lebensmitteln einführbar ist. Der Korb ist mit einer vorderen und hinteren Abschlussplatte ausgebildet, wobei der Korb in einer Halterung angeordnet ist, die über Führungsschienen in den Ofen rein- und rausgerollt werden kann. Auch hier stellt sich das Problem einer anhaltenden zuverlässigen Abdichtung.
  • Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen gattungsgemäßen Heißluftofen dahingehend zu verbessern, dass die Abdichtung des Garraums im Bereich der Entnahmeöffnung für den Korb verbessert wird.
  • Diese Aufgabe wird von einem Heißluftofen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Weil das Abschlusselement gegenüber dem Korb in einem mit der Drehachse zusammenfallenden Drehlager gelagert ist, kann der Korb im Betrieb gedreht werden, während das Abschlusselement in Ruhe ist. Zudem weist das Abschlusselement ein kreisscheibenförmiges Außenteil auf, dass sich besonders einfach abdichten lässt. Vorzugsweise weist das Abschlusselement einen Dichtbereich auf, der kreiszylindrisch und rotationssymmetrisch zu der Lageachse ist. Die dem Gehäuse oder der Tür zugeordnete Dichtung liegt dabei vorzugsweise an der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Bereichs an. Zur Vereinfachung der Handhabung kann weiter vorgesehen sein, dass an der dem Garraum abgewandten Oberfläche des Abschlusselements ein Handgriff vorgesehen ist, mit dem der Korb aus dem Garraum herausziehbar ist. Besondere Betriebssicherheit wird erreicht, wenn in Abhängigkeit von einer Steuerung der Korb nur dann aus dem Garraum herausziehbar ist, wenn eine an dem Korb vorgesehene Korböffnung nach oben weist. Zum Entleeren ist weiter vorteilhaft, wenn der Korb aus dieser Stellung heraus motorisch in eine Ausgabestellung drehbar ist. Bei einer besonders einfachen Ausführungsform ist vorgesehen, dass bei aus dem Garraum herausgezogenem Korb eine mechanische drehfeste Kopplung zwischen dem Abschlusselement und dem Korb erfolgt. Diese kann durch manuelle Betätigung einer dem Griff zugeordneten Kupplung oder Rastung erfolgen.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1: einen erfindungsgemäßen Heißluftofen in einer perspektivischen Darstellung; sowie
  • 2: einen Querschnitt durch den Dichtungsbereiche der Ofentür des Heißluftofens aus 1.
  • In der 1 ist ein Heißluftofen 1 perspektivisch dargestellt. Der Heißluftofen weist drei feste Seitenwände 2 sowie eine mit einer Tür 3 versehene, zu öffnende Seitenwand 4 auf. Die Oberseite ist von einer Deckenwand 5 und die Unterseite von einer nicht sichtbaren Bodenwand gebildet. Die Wände 25 umschließen den Innenraum des Heißluftofens, von dem ein Teil als Garraum ausgebildet ist.
  • Die Seitenwand 4 und die Türen 3 weisen eine kreisrunde Öffnung 7 auf, durch die ein gitterförmiger Korb 8 in den Garraum eingeführt werden kann.
  • Der Korb 8 ist in an sich bekannter Weise drehbar in dem Garraum gelagert. Im Betrieb wird der Korb von einem Heißluftstrom durchsetzt und um eine zu der Einschubrichtung parallele Achse, die mit der Symmetrieachse der Öffnung 7 zusammenfällt, gedreht.
  • Stirnseitig ist an dem Korb 8 ein Abschlusselement 10 vorgesehen, das einen Griff 11 zum Herausziehen und Einschieben des Korbes 8 aufweist.
  • Der Bereich der Öffnung 7 und das äußere Ende des Korbes 8 sind in der 2 in einer Querschnittszeichnung näher dargestellt. Gleiche Bauelemente tragen gleiche Bezugsziffern.
  • Das Abschlusselement 10 weist neben dem in 1 sichtbaren kreisscheibenförmigen Außenteil, an dem der Griff 11 angeschraubt ist, einen topfförmigen Abschnitt 13 auf, der rotationssymmetrisch um eine in der 2 mit 14 bezeichnete Drehachse ausgebildet ist und der mit dem Abschlusselement 10 verschweißt ist. Mittig und normal zu dem Abschlusselement 10 ist ein Lagerbolzen 15 angeordnet, der den Abschnitt 13 durchsetzt und in Richtung auf den Korb 8 über diesen hervorsteht. Der Bolzen 15 trägt zwei Lagerscheiben 16, die beidseits einer Stirnwand 17 des Korbes 8 angeordnet sind. Eine mittige Hülse hält die Scheiben 16 auf Abstand, so dass die Stirnwand 17 des Korbes 8 zwischen den Scheiben 16 um die Achse 14 drehbar bleibt. Eine Hutmutter 18 sichert die Scheiben 16 an dem Bolzen 15.
  • Die Tür 3, die die ebenfalls um die Achse 14 etwa konzentrisch angeordnete Öffnung 7 aufweist, ist zur Aufnahme des insoweit beschriebenen Abschlusselements 10 mit einer Dichtung 20 versehen, die aus einem gummielastischen Material gefertigt ist und die eine freie, dem Abschlusselement 10 zugewandte Dichtlippe 21 aufweist.
  • Im Betrieb kann nun das Innere des Korbes 8 mit einem Lebensmittel, beispielsweise tiefgefrorenen Pommes Frites, gefüllt werden. Der Korb 8 wird dann mittels des Griffs 11 in Richtung der Achse 14 in das Gehäuse des Heißluftofens 1, genauer gesagt in den Garraum eingeschoben, wobei die Dichtung 20 mit ihrer Dichtlippe 21 an der äußeren Umfangsfläche des Abschnitts 13 des Abschlusselements 10 anliegt. Der Garraum ist damit gegenüber der äußeren Atmosphäre abgedichtet. Der radial über die Umfangsfläche des Abschnitts 13 auskragende Teil des Abschlusselements 10 sichert den Bereich der Dichtung 20 und der Dichtlippe 21 gegen äußeren Berührung und schließt den Garraum auch optisch ab.
  • Zum Garen des Lebensmittels wird der Korb 8 in Drehung um die Achse 14 versetzt und mit einem Heißluftstrom beaufschlagt. Dabei dreht sich die Stirnwand 17 des Korbes 8 ebenfalls um die Achse 14 zwischen den Scheiben 16, während das Abschlusselement 10 mit seinen Anbauteilen in Ruhe ist. Die Abdichtung des Garraums im Bereich der Kontaktfläche zwischen der Dichtlippe 21 und der äußeren Umfangsfläche des Abschnitts 13 ist durch die mechanische Entkopplung im Bereich des von den Elementen 16 und 17 gebildeten Drehlagers in Ruhe.
  • Ist der Garvorgang beendet, so wird der Korb 8 in eine Grundstellung gedreht, in der seine Korböffnung oben ist. Sodann kann an dem Griff 11 manuell der Korb 8 bis zu einem Anschlag aus dem Gehäuse herausgezogen werden. Sodann wird motorisch die Öffnung des Korbes 8 nach unten gedreht, so dass das Lebensmittelprodukt aus dem Korb 8 ausgegeben wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann die motorische Drehung in die Ausgabestellung ersetzt werden durch eine manuelle Drehung an dem Griff 11. Hierzu ist eine in der 2 nicht dargestellte drehfeste Kopplung erforderlich, die nur dann greift, wenn der Korb 8 aus dem Garraum herausgezogen wird.
  • Insgesamt ergibt sich eine Abdichtung des Heißluftofens im Bereich der Tür 3, die gegenüber dem Stand der Technik durch die im Betrieb relativ zueinander ruhenden Dichtelemente, die Dichtung 20 mit ihrer Dichtlippe 21 und die Umfangsfläche des Abschnitts 13, eine erheblich bessere und dauerhaftere Abdichtung des Garraums gegenüber der Atmosphäre gewährleistet.

Claims (8)

  1. Heißluftofen für die Zubereitung von Lebensmitteln, – mit einem Gehäuse, – mit einem von vier Seitenwänden (2, 4), von denen eine als eine Tür (3) ausgebildet sein kann, sowie von einer Bodenwand und einer Deckenwand (5) begrenzten Garraum, – mit einem Gebläse für die Erzeugung eines Heißluftstroms in dem Garraum und mit einer Steuereinrichtung für den Ablauf des Garprozesses, – mit einem durch eine Wandöffnung (7) in den Garraum einführbaren drehbaren Korb (8) für die Lebensmittel, wobei der Korb (8) im Betrieb von dem Heißluftstrom durchsetzt wird, und wobei die Wandöffnung (7) im Betrieb von einem mit dem Korb (8) verbundenen Abschlusselement (10) verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlusselement (10) gegenüber dem Korb (8) in einem mit der Drehachse (14) koaxialen Drehlager (16, 17) gelagert ist und das Abschlusselement (10) ein kreisscheibenförmiges Außenteil aufweist.
  2. Heißluftofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlusselement (10) einen Dichtbereich (13) aufweist, der kreiszylindrisch oder ringförmig und rotationssymmetrisch zu der Lagerachse (14) ist.
  3. Heißluftofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine im Betrieb ruhende, dem Gehäuse (4) oder der Tür (3) zugeordnete Dichtung (20) an der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Bereichs (13) anliegt.
  4. Heißluftofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Garraum abgewandten Oberfläche des Abschlusselements (10) ein Handgriff (11) vorgesehen ist, mit dem der Korb (8) aus dem Garraum herausziehbar ist.
  5. Heißluftofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von einer Steuerung der Korb (8) nur dann aus dem Garraum herausziehbar ist, wenn in einer Grundstellung eine an dem Korb (8) vorgesehene Korböffnung nach oben weist.
  6. Heißluftofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (8) aus der Grundstellung heraus motorisch in eine Ausgabestellung drehbar ist.
  7. Heißluftofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mechanische drehfeste Kopplung zwischen dem Abschlusselement (10) und dem Korb (8) vorgesehen ist, die bei aus dem Garraum herausgezogenem Korb (8) in Eingriff steht.
  8. Heißluftofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplung durch manuelle Betätigung einer dem Handgriff (11) zugeordneten Kupplung oder Rastung erfolgt.
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