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DE10207585A1 - Beleuchtungseinrichtung mit Reflektorelement aus farbigem Papier - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung mit Reflektorelement aus farbigem Papier Download PDF

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DE10207585A1
DE10207585A1 DE2002107585 DE10207585A DE10207585A1 DE 10207585 A1 DE10207585 A1 DE 10207585A1 DE 2002107585 DE2002107585 DE 2002107585 DE 10207585 A DE10207585 A DE 10207585A DE 10207585 A1 DE10207585 A1 DE 10207585A1
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Regiolux GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung (01, 14, 20) mit zumindest einem Licht abstrahlenden Leuchtmittel (05) und einem Gehäuse (02, 15, 21), das zumindest eine Lichtaustrittsöffnung (12) aufweist. An der Innenwandung des Gehäuses (02, 15, 21) sind zumindest abschnittsweise Reflektorelemente (08, 09) aus farbigem Papier angeordnet, an denen das vom Leuchtmittel (05) erzeugte Licht zumindest teilweise reflektiert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gattungsgemäße Beleuchtungseinrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, als Pendelleuchte, Stehleuchte oder Wandleuchte eingesetzt. Zur Erzeugung des abzustrahlenden Lichts ist in der Beleuchtungseinrichtung ein Leuchtmittel, beispielsweise eine Leuchtstofflampe oder eine Glühbirne, vorgesehen. Das Gehäuse, das der Beleuchtungseinrichtung seine mechanische Stabilität verleiht, weist zumindest eine Lichtaustrittsöffnung auf, so dass das vom Leuchtmittel innerhalb des Gehäuses erzeugte Licht aus dem Gehäuse austreten kann.
  • Aus dem Stand der Technik sind Beleuchtungseinrichtungen bekannt, die eine neutrale Beleuchtung mit einer im wesentlichen weißen Lichtfarbe ermöglichen. Außerdem sind Beleuchtungseinrichtungen bekannt, die eine farbige Beleuchtung der Umgebung ermöglichen. Die Lichtfarbe wird dabei entweder durch die Abstrahlung farbigen Lichts durch das Leuchtmittel oder durch entsprechende Filterung von weißem Licht realisiert. Zur Filterung des weißen Lichts können beispielsweise trans parente Abdeckungen verwendet werden, die in einer bestimmten Farbe eingefärbt sind.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine neue Beleuchtungseinrichtung vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Beleuchtungseinrichtung nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung beruht auf dem Grundgedanken, in einer Beleuchtungseinrichtung die Möglichkeit zur farbigen und zur neutralen Beleuchtung zu vereinen. Dazu wird an der Innenwandung des Gehäuses zumindest abschnittsweise ein oder mehrere Reflektorelemente aus farbigem Papier angeordnet. Das vom Leuchtmittel erzeugte Licht wird an diesem farbigen Papier reflektiert, so dass der reflektierte Lichtanteil eine bestimmte Lichtfarbe aufweist. Das von der Beleuchtungseinrichtung insgesamt abgestrahlte Licht mischt sich in seiner Farbe somit aus dem Anteil, der direkt vom Leuchtmittel abgestrahlt wird, und dem Anteil, der durch Reflektion an der farbigen Papieroberfläche eine andere Lichtfarbe erhalten hat. Durch entsprechende Auswahl des Leuchtmittels und des farbigen Papiers können somit in einfacher Weise beliebige Lichtfarben erzeugt werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das vom Leuchtmittel erzeugte Licht eine im wesentlichen weiße Lichtfarbe aufweist. Derartige Leuchtmittel, beispielsweise Leuchtstofflampen, sind außerordentlich preisgünstig verfügbar. Außerdem wird erreicht, dass durch die direkte Abstrahlung von weißem Licht eine gute Umgebungsausleuchtung ermöglicht wird. Bei der Beleuchtung von Präsentationsgegenständen, kann erfindungsgemäß trotz eines intensiven Farbeindrucks beim Betrachter eine unerwünschte Farbverfälschung beim Präsentationsgegenstand vermieden werden.
  • Die Reflektorelemente aus farbigem Papier sollten vorzugsweise eine matte Oberfläche aufweisen, um Blendeffekte zu vermeiden bzw. auszuschließen. Durch die matte Oberfläche lässt sich zudem eine hohe Farbtiefe realisieren.
  • Durch die Verwendung von aus farbigem Papier hergestellten Reflektorelementen lassen sich die erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtungen außerordentlich preisgünstig herstellen, da farbiges Papier zu günstigen Preisen in einer großen Variationsvielfalt angeboten wird. Dies ermöglicht es darüber hinaus, bei günstigen Investitionskosten eine große Vielfalt von Reflektorelementen anzubieten. Bei der Dekoration von Ladengeschäften kann durch einfaches Auswechseln der Reflektorelemente ein geänderter Farbeindruck geschaffen werden.
  • Die Variationsvielfalt des farbigen Papiers kann zusätzlich dazu ausgenutzt werden, in einer Beleuchtungseinrichtung verschiedene Farbeffekte zu erzielen. Dazu sind an der Beleuchtungseinrichtung zumindest zwei Abschnitte oder Bereiche vorgesehen, die eine unterschiedliche Papierfarbe aufweisen.
  • Farbiges Papier wird in sehr fein abgestuften Farbnuancen angeboten. Dadurch ist es möglich, in der Beleuchtungseinrichtung kontinuierlich abgestufte Farbverläufe zu realisieren. Die Reflektorelemente mit unterschiedlicher Papierfarbe werden dabei in der Beleuchtungseinrichtung entsprechend ihrer Farbabstufung geordnet angebracht. Damit ist es beispielsweise möglich, eine Beleuchtungseinrichtung herzustellen, bei der sich die Lichtfarbe jeweils von den äußeren Enden her aufhellt bzw. abdunkelt.
  • Verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend beispielhaft erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Pendelleuchte mit aus farbigem Papier hergestelltem Reflektorelement in einer Explosionsdarstellung;
  • 2 die Pendelleuchte gemäß 1 im Querschnitt;
  • 3 eine zur Produktpräsentation geeignete Stehleuchte in perspektivischer Ansicht;
  • 4 eine zur Produktpräsentation geeignete Wandleuchte in perspektivischer Ansicht.
  • Die in 1 dargestellte Pendelleuchte 01 besteht im wesentlichen aus einem aus Blech hergestellten Gehäuse 02, zwei elektrischen Anschlusselementen 03 und 04 und einem in der Art einer Leuchtstofflampe ausgebildeten Leuchtmittel 05. Zur Bildung von fünf Leuchtfeldern 06 sind im Gehäuse vier Trennwände 07 vorgesehen. Vor der Befestigung des Leuchtmittels 05 an den Anschlusselementen 03 und 04 wird in jedem Leuchtfeld 06 ein Reflektorelement 08 aus farbigem Papier, von denen in 1 lediglich ein Reflektorelement 08 dargestellt ist, angeordnet. Je nach Anwendungsfall kann zusätzlich zum Reflektorelement 08 an der jeweiligen Rückwand jedes Leuchtfeldes ein weiteres Reflektorelement 09 (siehe 2) angeordnet werden.
  • Das Reflektorelement 08 ist aus einem rechteckigen Papierstreifen hergestellt, der entsprechend den Abmaßen der Leuchtfelder 06 an drei Faltkanten 10 umgelegt ist. Die Vorderkante und die Hinterkante des Papierstreifens treffen sich dabei in der vierten Ecke jedes Leuchtfeldes 06. Für den Durchtritt des Leuchtmittels 05 sind zwei Ausschnitte 11 im Reflektorelement 08 vorgesehen.
  • Wie in dem in 2 dargestellten Querschnitt der Pendelleuchte 01 erkennbar, werden alle vier Seitenflächen jedes Leuchtfeldes 06 und auch die Rückwand durch die farbigen Reflektorelemente 08 und 09 abgedeckt. Durch die nach unten gerichtete Lichtaustrittsöffnung 12 wird somit Licht abgestrahlt, das aus mehreren Lichtanteilen gemischt ist. Der direkt vom Leuchtmittel 05 herrührende Lichtanteil weist eine den Eigenschaften des Leuchtmittels entsprechende Lichtfarbe, beispielsweise Weiß, auf. Der Lichtanteil des vom Leuchtmittel 05 erzeugten Lichts, der an den Reflektorelementen 08 und 09 reflektiert wird, erfährt dadurch eine Änderung der Lichtfarbe. Das reflektierte Licht mit geänderter Lichtfarbe tritt ebenfalls durch die Lichtaustrittsöffnung 12 nach unten aus, und ergibt mit dem direkt vom Leuchtmittel 05 abgestrahlten Lichtanteil eine bestimmte Mischfarbe.
  • Man erkennt, dass zur Befestigung des Reflektorelements 08 die unteren Kanten des Gehäuses 02 umgelegt sind. Bei der Befestigung des Reflektorelements 08 wird dieses etwas nach innen gedrückt und nimmt aufgrund seiner Eigenelastizität die gewünschte Lage hinter den umgelegten Unterkanten 13 ein. Dadurch können die Reflektorelemente 08 in einfacher Weise montiert und ausgewechselt werden.
  • In 3 ist eine Stehleuchte 14 schematisch dargestellt. Wieder werden vom Gehäuse 15 und Trennwandungen 16 fünf Leuchtfelder 17 mit jeweils nach vorne gerichteter Lichtaustrittsöffnung gebildet. Die vier Seitenwände der Leuchtfelder 17 werden dabei jeweils von aus farbigem Papier hergestellten Reflektorelementen 08a, 08b, 08c, 08d und 08e abgedeckt. Die Reflektorelemente 08a, 08b, 08c, 08d und 08e weisen entsprechend einem bestimmten Farbverlauf unterschiedliche Farben auf. Die jeweils untere Seitenwand ist als Stellfläche 18 zur Präsentation von Gegenständen, beispielsweise auf Messeständen oder in Ladengeschäften, vorgesehen.
  • Die Rückwände 19 der Leuchtfelder 17 sind jeweils aus transparentem Material, beispielsweise transparenten Kunststoffplatten, hergestellt, wobei die Farbe des transparenten Materials der Farbe der aus Papier gefertigten Reflektorelemente 08 an den Seitenflächen entspricht. Hinter den transparenten Rückwänden 19 sind jeweils 2 Leuchtstofflampen zur Beleuchtung der Leuchtfelder vorgesehen, was in 3 strichliniert angedeutet ist.
  • Die in 4 dargestellte Wandleuchte 20 dient ebenfalls der Präsentation von Gegenständen, beispielsweise Produkten. Durch das Gehäuse 21 und zwei Trennwände 22 werden drei horizontal nebeneinander angeordnete Leuchtfelder 23 gebildet, wobei auf den unteren Stellflächen 24 ausreichend Platz zur Präsentation der Gegenstände vorhanden ist.
  • Die nach vorne gerichteten Lichtaustrittsöffnungen der Leuchtfelder 23 sind durch eine nicht dargestellte Glasscheibe abgedeckt, so dass eine Art geschlossene Vitrine entsteht, der Inhalt betrachtet aber nicht angefasst werden kann. Um Gegenstände auf den Stellflächen 24 abstellen zu können, kann der Deckel 25 des Gehäuses 21 abgenommen werden. Die in der Art von drei Leuchtstofflampen ausgebildeten Leuchtmittel 05 der Wandleuchte 21 sind im oberen Querbalken 26 der Wandleuchte 20 angeordnet, was in 4 strichliniert angedeutet ist.
  • Im Ergebnis wird dadurch erreicht, dass die auf den Stellflächen 24 präsentierten Gegenstände mittelbar durch die Leuchtstofflampen beleuchtet werden, was eine neutrale Beleuchtung mit hauptsächlich weißem Licht der Gegenstände ermöglicht. Die Umgebung der Gegenstände dagegen reflektiert das weiße Licht an der farbigen Papieroberfläche, wodurch sich eine ganz spezielle Optik der Präsentation realisieren lässt. Trotz eines intensiven Farbeindrucks beim Betrachter kann eine unerwünschte Farbverfälschung bei der Präsentation von Gegenständen in der Wandleuchte 20 vermieden werden.
  • Das weiße Licht selbst kann durch den Betrachter aufgrund der verdeckten Anordnung hinter dem als Abdeckelement dienenden Querbalken 26 von außen nicht wahrgenommen werden.

Claims (17)

  1. Beleuchtungseinrichtung (01, 14, 20) mit zumindest einem Licht abstrahlenden Leuchtmittel (05) und einem Gehäuse (02, 15, 21), das zumindest eine Lichtaustrittsöffnung (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenwandung des Gehäuses (02, 15, 21) zumindest abschnittsweise Reflektorelemente (08, 09) aus farbigem Papier angeordnet sind, an denen das vom Leuchtmittel (05) erzeugte Licht zumindest teilweise reflektiert wird.
  2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das vom Leuchtmittel (05) erzeugte Licht eine im wesentlichen weiße Lichtfarbe aufweist.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (05) in der Art einer Leuchtstofflampe oder Leuchtdiode ausgebildet ist.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zur Herstellung des Reflektorelements (08, 09) verwendete Papier eine matte Oberfläche aufweist.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (02, 15, 21) im wesentlichen aus Metallblech hergestellt ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Beleuchtungseinrichtung (01, 14, 20) zumindest zwei Abschnitte oder Bereiche mit mehreren Reflektorelementen (08a, 08b, 08c, 08d, 08e) vorgesehen sind, deren Papierfarbe sich unterscheidet.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Papierfarben in Farbton und Anordnung derart gestaltet sind, dass sich kontinuierlich abgestufte Farbverläufe ergeben.
  8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (05) hinter einer transparenten Abdeckung (19) angeordnet ist.
  9. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe der transparenten Abdeckung (19) im wesentlichen der Papierfarbe der Reflektorelemente (08a, 08b, 08c, 08d, 08e) in dem entsprechenden Abschnitt oder Bereich entspricht.
  10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung in der Art einer Pendelleuchte (01) ausgebildet ist.
  11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung in der Art einer Stehleuchte (14) oder Wandleuchte (20) ausgebildet ist.
  12. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stehleuchte (14) oder Wandleuchte (20) insbesondere horizontal verlaufende Stellflächen (18, 24) zur Präsentation von Gegenständen aufweist.
  13. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der Beleuchtungseinrichtung (01, 14, 20) zumindest zwei durch eine Trennwand (07, 16, 22) voneinander getrennte Leuchtfelder (06, 17, 23) mit einer Rückwand und vier Seitenflächen vorgesehen sind.
  14. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass alle vier Seitenflächen und/oder die Rückwand eines Leuchtfeldes mit farbigem Papier abgedeckt sind.
  15. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdeckung der vier Seitenflächen ein im wesentlichen rechteckiger Papierstreifen (08) vorgesehen ist, der an zumindest drei Faltkanten (10) umgelegt ist.
  16. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsöffnung mit Glas abgedeckt ist.
  17. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (05) derart hinter einem Abdeckelement (26) angeordnet ist, dass das vom Leuchtmittel erzeugte Licht im wesentlichen nur durch Reflektion aus der Lichtaustrittsöffnung austreten kann.
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