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DE10207414B4 - Schloss zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne - Google Patents

Schloss zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne Download PDF

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DE10207414B4
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locking
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Roland Dix
Wolfgang Kuhn
Manfred Messner
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FS Fehrer Automotive GmbH
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F S FEHRER AUTOMOTIVE SYSTEMS
FS Fehrer Automotive GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/75Arm-rests
    • B60N2/763Arm-rests adjustable
    • B60N2/767Angle adjustment

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Schloss (01) zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne in einer Verriegelungsstellung relativ zu einem feststehend in einem Fahrzeug angeordneten Bauteil, insbesondere einer Sitzbank, mit einem Schließorgan (03) und einem funktionskomplementär ausgebildeten Rastelement (02), wobei das Schließorgan (03) ein Trägerelement (04) und eine daran beweglich gelagerte Rastklinke (05) aufweist, die in der Verriegelungsstellung der Mittelarmlehne das Rastelement (02) fixierend hintergreift, dadurch gekennzeichnet, dass am Rastelement (02) eine Stützeinrichtung (11) vorgesehen ist, die nach Erreichen der Verriegelungsstellung mit dem Trägerelement (04) derart in Eingriff ist, dass eine Relativbewegung zwischen Trägerelement (04) und Rastelement (02) quer zur Eingriffsrichtung im wesentlichen ausgeschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schloss zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Gattungsgemäße Schlösser werden bei den meisten Fahrzeugtypen zur Fixierung der schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne verwendet. Diese Mittelarmlehnen können zwischen einer Ruheposition, in der die Mittelarmlehne in das Polster der Rücksitzbank eingepasst ist, und einer ausgeschwenkten Funktionsstellung verschwenkt werden. Um Verletzungen durch das ungewollte Ausschwenken der Mittelarmlehne aus der Ruheposition bei Unfällen ausschließen zu können, sind üblicherweise Schlösser zur Fixierung der Mittelarmlehne in einer Verriegelungsstellung, die in der Regel mit der Ruheposition der Mittelarmlehne übereinstimmt, vorgesehen.
  • Bei den gattungsgemäßen Schlössern wirkt ein Schließorgan mit einem funktionskomplementär ausgebildeten Rastelement derart zusammen, dass das Schließorgan in der Verriegelungsstellung der Mittelarmlehne das Rastelement fixierend hintergreift. Erst durch Betätigung eines Öffnungsmechanismus am Schloss wird das Schließorgan bzw. das Rastelement derart betätigt, dass das Schloss sich öffnet und die Mittelarmlehne dann ausgeschwenkt werden kann.
  • Im Falle eines Auffahrunfalls, bei dem eine bewegliche Masse, beispielsweise schwere Gepäckstücke, von hinten auf die die Mittelarmlehne bzw. die Sitzbank bildenden Strukturen auftreffen, kann es zu erheblichen Verformungen dieser Strukturen kommen, die innerhalb bestimmter Grenzen an sich tolerierbar sind. Diese Bauteildeformationen können aber bei den aus dem Stand der Technik bekannten Schlössern dazu führen, dass sich Schließorgan und Rastelement so weit relativ gegeneinander verschieben, bis das Schließorgan außer Eingriff kommt und sich das Schloss dadurch ungewollt öffnet.
  • Aus der JP 11-020528 A ein Schloss für eine Mittelarmlehne gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
  • Nachteilig an dem bekannten Stand der Technik ist es also, dass ein ungewolltes Öffnen des Schlosses im Falle eines Unfalles nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Dies kann beim bekannten Stand der Technik allein durch entsprechend massiv ausgebildete Strukturen, die die Mittelarmlehne bzw. die Sitzbank bilden, erreicht werden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues Schloss zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Schloss nach der Lehre des unabhängigen Hauptanspruches gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß ist das Schließorgan zweiteilig aus einem Trägerelement und einer daran verstellbar gelagerten Rastklinke ausgebildet, wobei am Rastelement eine Stützeinrichtung vorgesehen ist. Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Schlosses liegt insbesondere darin, dass nach Erreichen der Verriegelungsstellung das Trägerelement derart mit der Stützeinrichtung in Eingriff kommt, dass eine Relativbewegung zwischen Trägerelement und Rastelement quer zur Einführrichtung im Wesentlichen ausgeschlossen ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass auch bei starker Verformung der Bauteile, an denen das Schließorgan bzw. das Rastelement einander gegenüberliegend angeordnet sind, ein ungewolltes Ausrasten des Schließorgans zuverlässig ausgeschlossen ist. Jede Relativbewegung zwischen dem Schließorgan und dem gegenüberliegend angeordneten Rastelement wird nämlich mittels des Trägerelements auf die Stützeinrichtung übertragen, so dass eine übermäßige Verschiebung zwischen Schließorgan und Rastelement unmöglich gemacht wird.
  • Trotz des Eingriffs zwischen Trägerelement und Stützeinrichtung wird die Betätigung der Rastklinke durch die Stützeinrichtung nicht eingeschränkt, so dass zum Entriegeln des Schlosses das Schließorgan durch Betätigung eines entsprechend geeigneten Öffnungsmechanismus ausgerastet werden kann.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Stützeinrichtung in der Art eines Bügels ausgebildet, der am Rastelement angeordnet ist. Dieser Bügel umgreift das Trägerelement in der Verriegelungsstellung formschlüssig, so dass die erfindungsgemäße Verhinderung der Relativbewegung zwischen Trägerelement und Rastelement durch Formschluss realisiert wird.
  • Weiterhin vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Schloss ist es, dass nach der Montage der Mittelarmlehne und der Verrastung des Schließorgans in der Verriegelungsstellung auch bei Montageungenauigkeiten eine sichere Verriegelung gewährleistet ist. Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Schlössern kann es nämlich vorkommen, dass aufgrund ungenauer Montage der verschiedenen Bauteile, beispielsweise der Mittelarmlehnenlagerung bzw. des Rahmens für die Mittelarmlehne, Schließorgan und Rastelement relativ zueinander nicht optimal angeordnet sind, so dass das Schließorgan das Rastelement nur mit sehr kleiner Überdeckung hintergreift. In diesen Fällen reicht bereits eine sehr geringe Verformung der verschiedenen Bauteile aus, um das Schließorgan ungewollt auszurasten, so dass sich das Schloss öffnet. Dieser Fehler kann durch das Montaguepersonal durch einfache Funktionsprüfung nicht festgestellt werden.
  • Durch die erfindungsgemäße Stützeinrichtung sind derartige Unsicherheiten im Montageprozess zuverlässig ausgeschlossen. Denn wurden die Bauteile so ungenau montiert, dass eine sichere Verrastung des Schließorgans am Rastelement nicht mehr möglich ist, ist der Eingriff des Schließorgans in die Stützeinrichtung ausgeschlossen. Ist die Stützeinrichtung beispielsweise in der Art eines Bügels ausgebildet, der das Trägerelement in der Verriegelungsstellung formschlüssig umgreift, ist das Einführen des Trägerelements in den Bügel nur bei ausreichender Montagegenauigkeit möglich. Wird diese Montagegenauigkeit nicht mehr eingehalten, kann das Montagepersonal diesen Fehler bereits bei Montage der Mittelarmlehne durch einfache Funktionsprüfung sofort erkennen und eine entsprechende Korrektur vornehmen.
  • Sind am Trägerelement Einführschrägen bzw. ähnliche Einführhilfen vorgesehen, kann dadurch die erforderliche Genauigkeit bei der Montage der Mittelarmlehne reduziert werden. Wenn das Trägerelement zumindest geringfügig beweglich, insbesondere gelenkig, gelagert ist, kann beim Einführen des Trägerelements in die Stützeinrichtung eine Abweichung zu der optimalen relativen Zuordnung zwischen Trägerelement und Stützeinrichtung besonders leicht ausgeglichen werden.
  • Bei schwereren Unfällen kann es aufgrund der entsprechend hohen Belastungen zu starken Verformungen der die Mittelarmlehne bzw. der die Sitzbank bildenden Bauteile kommen. Damit auch durch diese starken Verformungen die Verbindung zwischen Trägerelement und Stützeinrichtung nicht übermäßig groß belastet wird, ist es besonders vorteilhaft, wenn in den das Schloss bildenden Bauteilen Deformationszonen vorgesehen sind, in denen sich diese Bauteile bei Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze gezielt verformen können. Dieses Prinzip kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass am Schließorgan oder an einer das Schließorgan tragenden Grundplatte Deformationszonen vorgesehen sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 ein Schloss zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne in perspektivischer Ansicht.
  • Das in 1 dargestellte Schloss 01 dient der Fixierung einer in 1 nicht dargestellten schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne in einer Verriegelungsstellung. Dazu ist an der Mittelarmlehne ein in der Art eines Drahtbügels ausgebildetes Rastelement 02 vorgesehen, das zur Fixierung der Mittelarmlehne an einem im Fahrzeug befestigten Schließorgan 03 eingerastet werden kann.
  • Das Schließorgan 03 ist dreiteilig aus einem Trägerelement 04, einer schwenkbar am Trägerelement 04 gelagerten Rastklinke 05, und einer starr mit dem Fahrzeug verbundenen Grundplatte 06 aufgebaut.
  • Die Rastklinke 05 ist auf einer sich zwischen zwei Stegen 07 des Trägerelements 04 erstreckenden Welle 08 gelagert und wird von einer nicht dargestellten Feder nach unten gedrückt. Das Rastelement 02 und das Schließorgan 03 sind dabei derart aneinander gegenüberliegend im Fahrzeug befestigt, dass die Rastklinke 05 beim Zurückschwenken der Mittelarmlehne vom Rastelement 02 angehoben wird und beim Erreichen der Verriegelungsstellung aufgrund der Federwirkung automatisch nach unten einrastet. Danach hintergreift die Rastklinke 05 das Rastelement 02, so dass die Mittelarmlehne in der Verriegelungsstellung arretiert ist.
  • Zum Öffnen des Schlosses 01 wird die Rastklinke 05 mittels eines nicht dargestellten Öffnungsmechanismus nach oben gedrückt, so dass das Rastelement 02 außer Eingriff des Schließorgans 03 gebracht werden kann.
  • An der Grundplatte 06 ist eine entsprechend den Maßen des Trägerelements 04 ausgebildete Ausnehmung vorgesehen, durch die die Grundplatte 06 von den Stegen 07 durchgriffen wird. Ein am Trägerelement 04 vorgesehener umlaufender Flansch 09 hintergreift dabei die Ausnehmung in der Grundplatte 06 und ermöglicht dadurch eine Kraftübertragung aus dem Trägerelement 04 auf die Grundplatte 06. Seitlich sind an der Grundplatte 06 zwei Ausnehmungen 10 vorgesehen, durch die geeignete Befestigungsschrauben durchgesteckt werden können, so dass das Schließorgan 03 beispielsweise an der Tragstruktur einer Rücksitzbank verschraubbar ist. Zur Verbindung der Grundplatte 06 mit dem Trägerelement 04 können beide Teile mit Kunststoff umspritzt werden, was in 1 nicht dargestellt ist.
  • Auf der Oberseite des Rastelements 02 ist eine in der Art eines Bügels ausgebildete Stützeinrichtung 11 angeordnet, die das Trägerelement 04 in der in 1 dargestellten Verriegelungsstellung formschlüssig umgreift. Durch diesen Formschluss zwischen Stützeinrichtung 11 und Trägerelement 04 ist im Ergebnis eine Relativbewegung zwischen dem Rastelement 02 und der Rastklinke 05, die zu einem ungewollten Öffnen des Schlosses 01 führen könnte, in der Verriegelungsstellung zuverlässig ausgeschlossen. Ein Öffnen des Schlosses 01 ist vielmehr allein durch das bewusste Hochdrücken der Rastklinke 05 mittels des dafür vorgesehenen, in 1 nicht dargestellten Öffnungsmechanismus, möglich.
  • An der Grundplatte 06 sind zwei bogenförmig ausgebildete Deformationszonen 12 vorgesehen, in denen sich die Bauteilwandung der Grundplatte 12 bei Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze verformen kann, ohne abzureißen.

Claims (10)

  1. Schloss (01) zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne in einer Verriegelungsstellung relativ zu einem feststehend in einem Fahrzeug angeordneten Bauteil, insbesondere einer Sitzbank, mit einem Schließorgan (03) und einem funktionskomplementär ausgebildeten Rastelement (02), wobei das Schließorgan (03) ein Trägerelement (04) und eine daran beweglich gelagerte Rastklinke (05) aufweist, die in der Verriegelungsstellung der Mittelarmlehne das Rastelement (02) fixierend hintergreift, dadurch gekennzeichnet, dass am Rastelement (02) eine Stützeinrichtung (11) vorgesehen ist, die nach Erreichen der Verriegelungsstellung mit dem Trägerelement (04) derart in Eingriff ist, dass eine Relativbewegung zwischen Trägerelement (04) und Rastelement (02) quer zur Eingriffsrichtung im wesentlichen ausgeschlossen ist.
  2. Schloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung (11) von einem am Rastelement (02) angeordneten Bügel gebildet wird, wobei der Bügel das Trägerelement (02) in der Verriegelungsstellung formschlüssig umgreift.
  3. Schloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (02) in der Art eines Drahtbügels ausgebildet ist.
  4. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (02) an der Mittelarmlehne angeordnet ist.
  5. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastklinke (05) federnd gelagert ist und in der Verriegelungsstellung automatisch das Rastelement (02) hintergreifend einrastet.
  6. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerelement zumindest eine Einführschräge vorgesehen ist.
  7. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement zumindest geringfügig beweglich, insbesondere gelenkig, gelagert ist.
  8. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließorgan (03) eine Grundplatte (06) aufweist, an der das Trägerelement (04) angeordnet ist, wobei die Grundplatte (06) feststehend im Fahrzeug fixierbar ist.
  9. Schloss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Trägerelement (04) und Grundplatte (06) zur Bildung eines Bauteils mit Kunststoff umspritzt sind.
  10. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 9, insbesondere nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Schließorgan (03), insbesondere an der Grundplatte (06), zumindest eine Deformationszone (12) vorgesehen ist, in der sich die Bauteilwandung bei Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze gezielt verformen kann.
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