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Die Erfindung betrifft ein Schloss
zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Gattungsgemäße Schlösser werden bei den meisten
Fahrzeugtypen zur Fixierung der schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne
verwendet. Diese Mittelarmlehnen können zwischen einer Ruheposition, in
der die Mittelarmlehne in das Polster der Rücksitzbank eingepasst ist,
und einer ausgeschwenkten Funktionsstellung verschwenkt werden.
Um Verletzungen durch das ungewollte Ausschwenken der Mittelarmlehne
aus der Ruheposition bei Unfällen ausschließen zu können, sind üblicherweise
Schlösser
zur Fixierung der Mittelarmlehne in einer Verriegelungsstellung,
die in der Regel mit der Ruheposition der Mittelarmlehne übereinstimmt,
vorgesehen.
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Bei den gattungsgemäßen Schlössern wirkt ein
Schließorgan
mit einem funktionskomplementär ausgebildeten
Rastelement derart zusammen, dass das Schließorgan in der Verriegelungsstellung
der Mittelarmlehne das Rastelement fixierend hintergreift. Erst
durch Betätigung
eines Öffnungsmechanismus
am Schloss wird das Schließorgan
bzw. das Rastelement derart betätigt,
dass das Schloss sich öffnet
und die Mittelarmlehne dann ausgeschwenkt werden kann.
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Im Falle eines Auffahrunfalls, bei
dem eine bewegliche Masse, beispielsweise schwere Gepäckstücke, von
hinten auf die die Mittelarmlehne bzw. die Sitzbank bildenden Strukturen
auftreffen, kann es zu erheblichen Verformungen dieser Strukturen
kommen, die innerhalb bestimmter Grenzen an sich tolerierbar sind.
Diese Bauteildeformationen können aber
bei den aus dem Stand der Technik bekannten Schlössern dazu führen, dass
sich Schließorgan
und Rastelement so weit relativ gegeneinander verschieben, bis das
Schließorgan
außer
Eingriff kommt und sich das Schloss dadurch ungewollt öffnet.
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Aus der
JP 11-020528 A ein Schloss
für eine Mittelarmlehne
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bekannt.
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Nachteilig an dem bekannten Stand
der Technik ist es also, dass ein ungewolltes Öffnen des Schlosses im Falle
eines Unfalles nicht zuverlässig ausgeschlossen
werden kann. Dies kann beim bekannten Stand der Technik allein durch
entsprechend massiv ausgebildete Strukturen, die die Mittelarmlehne
bzw. die Sitzbank bilden, erreicht werden.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues Schloss zur
Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne vorzuschlagen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Schloss
nach der Lehre des unabhängigen
Hauptanspruches gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist das Schließorgan zweiteilig
aus einem Trägerelement
und einer daran verstellbar gelagerten Rastklinke ausgebildet, wobei
am Rastelement eine Stützeinrichtung
vorgesehen ist. Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Schlosses liegt insbesondere
darin, dass nach Erreichen der Verriegelungsstellung das Trägerelement
derart mit der Stützeinrichtung
in Eingriff kommt, dass eine Relativbewegung zwischen Trägerelement
und Rastelement quer zur Einführrichtung
im Wesentlichen ausgeschlossen ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass
auch bei starker Verformung der Bauteile, an denen das Schließorgan bzw.
das Rastelement einander gegenüberliegend
angeordnet sind, ein ungewolltes Ausrasten des Schließorgans
zuverlässig ausgeschlossen
ist. Jede Relativbewegung zwischen dem Schließorgan und dem gegenüberliegend
angeordneten Rastelement wird nämlich
mittels des Trägerelements
auf die Stützeinrichtung übertragen,
so dass eine übermäßige Verschiebung
zwischen Schließorgan
und Rastelement unmöglich
gemacht wird.
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Trotz des Eingriffs zwischen Trägerelement und
Stützeinrichtung
wird die Betätigung
der Rastklinke durch die Stützeinrichtung
nicht eingeschränkt, so
dass zum Entriegeln des Schlosses das Schließorgan durch Betätigung eines
entsprechend geeigneten Öffnungsmechanismus
ausgerastet werden kann.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die Stützeinrichtung
in der Art eines Bügels
ausgebildet, der am Rastelement angeordnet ist. Dieser Bügel umgreift
das Trägerelement
in der Verriegelungsstellung formschlüssig, so dass die erfindungsgemäße Verhinderung
der Relativbewegung zwischen Trägerelement
und Rastelement durch Formschluss realisiert wird.
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Weiterhin vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Schloss
ist es, dass nach der Montage der Mittelarmlehne und der Verrastung
des Schließorgans
in der Verriegelungsstellung auch bei Montageungenauigkeiten eine
sichere Verriegelung gewährleistet
ist. Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Schlössern kann
es nämlich
vorkommen, dass aufgrund ungenauer Montage der verschiedenen Bauteile,
beispielsweise der Mittelarmlehnenlagerung bzw. des Rahmens für die Mittelarmlehne, Schließorgan und
Rastelement relativ zueinander nicht optimal angeordnet sind, so
dass das Schließorgan
das Rastelement nur mit sehr kleiner Überdeckung hintergreift. In
diesen Fällen
reicht bereits eine sehr geringe Verformung der verschiedenen Bauteile aus,
um das Schließorgan
ungewollt auszurasten, so dass sich das Schloss öffnet. Dieser Fehler kann durch
das Montaguepersonal durch einfache Funktionsprüfung nicht festgestellt werden.
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Durch die erfindungsgemäße Stützeinrichtung
sind derartige Unsicherheiten im Montageprozess zuverlässig ausgeschlossen.
Denn wurden die Bauteile so ungenau montiert, dass eine sichere
Verrastung des Schließorgans
am Rastelement nicht mehr möglich
ist, ist der Eingriff des Schließorgans in die Stützeinrichtung
ausgeschlossen. Ist die Stützeinrichtung
beispielsweise in der Art eines Bügels ausgebildet, der das Trägerelement
in der Verriegelungsstellung formschlüssig umgreift, ist das Einführen des
Trägerelements
in den Bügel
nur bei ausreichender Montagegenauigkeit möglich. Wird diese Montagegenauigkeit
nicht mehr eingehalten, kann das Montagepersonal diesen Fehler bereits
bei Montage der Mittelarmlehne durch einfache Funktionsprüfung sofort
erkennen und eine entsprechende Korrektur vornehmen.
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Sind am Trägerelement Einführschrägen bzw. ähnliche
Einführhilfen
vorgesehen, kann dadurch die erforderliche Genauigkeit bei der Montage der
Mittelarmlehne reduziert werden. Wenn das Trägerelement zumindest geringfügig beweglich,
insbesondere gelenkig, gelagert ist, kann beim Einführen des
Trägerelements
in die Stützeinrichtung
eine Abweichung zu der optimalen relativen Zuordnung zwischen Trägerelement
und Stützeinrichtung
besonders leicht ausgeglichen werden.
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Bei schwereren Unfällen kann
es aufgrund der entsprechend hohen Belastungen zu starken Verformungen
der die Mittelarmlehne bzw. der die Sitzbank bildenden Bauteile
kommen. Damit auch durch diese starken Verformungen die Verbindung zwischen
Trägerelement
und Stützeinrichtung
nicht übermäßig groß belastet
wird, ist es besonders vorteilhaft, wenn in den das Schloss bildenden
Bauteilen Deformationszonen vorgesehen sind, in denen sich diese
Bauteile bei Überschreiten
einer bestimmten Belastungsgrenze gezielt verformen können. Dieses Prinzip
kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass am Schließorgan oder
an einer das Schließorgan
tragenden Grundplatte Deformationszonen vorgesehen sind.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 ein
Schloss zur Fixierung einer schwenkbar gelagerten Mittelarmlehne
in perspektivischer Ansicht.
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Das in 1 dargestellte
Schloss 01 dient der Fixierung einer in 1 nicht dargestellten schwenkbar gelagerten
Mittelarmlehne in einer Verriegelungsstellung. Dazu ist an der Mittelarmlehne ein
in der Art eines Drahtbügels
ausgebildetes Rastelement 02 vorgesehen, das zur Fixierung
der Mittelarmlehne an einem im Fahrzeug befestigten Schließorgan 03 eingerastet
werden kann.
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Das Schließorgan 03 ist dreiteilig
aus einem Trägerelement 04,
einer schwenkbar am Trägerelement 04 gelagerten
Rastklinke 05, und einer starr mit dem Fahrzeug verbundenen
Grundplatte 06 aufgebaut.
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Die Rastklinke 05 ist auf
einer sich zwischen zwei Stegen 07 des Trägerelements 04 erstreckenden
Welle 08 gelagert und wird von einer nicht dargestellten
Feder nach unten gedrückt.
Das Rastelement 02 und das Schließorgan 03 sind dabei
derart aneinander gegenüberliegend
im Fahrzeug befestigt, dass die Rastklinke 05 beim Zurückschwenken
der Mittelarmlehne vom Rastelement 02 angehoben wird und beim
Erreichen der Verriegelungsstellung aufgrund der Federwirkung automatisch
nach unten einrastet. Danach hintergreift die Rastklinke 05 das
Rastelement 02, so dass die Mittelarmlehne in der Verriegelungsstellung
arretiert ist.
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Zum Öffnen des Schlosses 01 wird
die Rastklinke 05 mittels eines nicht dargestellten Öffnungsmechanismus
nach oben gedrückt,
so dass das Rastelement 02 außer Eingriff des Schließorgans 03 gebracht
werden kann.
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An der Grundplatte 06 ist
eine entsprechend den Maßen
des Trägerelements 04 ausgebildete Ausnehmung
vorgesehen, durch die die Grundplatte 06 von den Stegen 07 durchgriffen
wird. Ein am Trägerelement 04 vorgesehener
umlaufender Flansch 09 hintergreift dabei die Ausnehmung
in der Grundplatte 06 und ermöglicht dadurch eine Kraftübertragung
aus dem Trägerelement 04 auf
die Grundplatte 06. Seitlich sind an der Grundplatte 06 zwei
Ausnehmungen 10 vorgesehen, durch die geeignete Befestigungsschrauben
durchgesteckt werden können,
so dass das Schließorgan 03 beispielsweise
an der Tragstruktur einer Rücksitzbank
verschraubbar ist. Zur Verbindung der Grundplatte 06 mit
dem Trägerelement 04 können beide
Teile mit Kunststoff umspritzt werden, was in 1 nicht dargestellt ist.
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Auf der Oberseite des Rastelements 02 ist eine
in der Art eines Bügels
ausgebildete Stützeinrichtung 11 angeordnet,
die das Trägerelement 04 in der
in 1 dargestellten Verriegelungsstellung formschlüssig umgreift.
Durch diesen Formschluss zwischen Stützeinrichtung 11 und
Trägerelement 04 ist
im Ergebnis eine Relativbewegung zwischen dem Rastelement 02 und
der Rastklinke 05, die zu einem ungewollten Öffnen des
Schlosses 01 führen
könnte, in
der Verriegelungsstellung zuverlässig
ausgeschlossen. Ein Öffnen
des Schlosses 01 ist vielmehr allein durch das bewusste
Hochdrücken
der Rastklinke 05 mittels des dafür vorgesehenen, in 1 nicht dargestellten Öffnungsmechanismus,
möglich.
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An der Grundplatte 06 sind
zwei bogenförmig ausgebildete
Deformationszonen 12 vorgesehen, in denen sich die Bauteilwandung
der Grundplatte 12 bei Überschreiten
einer bestimmten Belastungsgrenze verformen kann, ohne abzureißen.