DE10206349A1 - Elektromechanische Verbindungsvorrichtung - Google Patents
Elektromechanische VerbindungsvorrichtungInfo
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Abstract
Eine elektromechanische Verbindungsvorrichtung (10) aus zwei Anschlussteilen (12, 14) besitzt elektrische Kontaktelemente (20, 28) in beiden Anschlussteilen (12, 14), die mittels Magnetkräften gegenseitig anziehend ausgebildet sind. Zusätzlich zu den Kontaktelementen (20) ist in jedem Anschlussteil (12, 14) zumindest eine Anschlussvorrichtung (36, 46) für zumindest ein zusätzliches Kabel vorhanden. In miteinander verbundenem Zustand der beiden Anschlussteile (12, 14) sind auch ihre Anschlussvorrichtungen miteinander verkoppelt.
Description
Die Erfindung betrifft eine elektromechanische, zwei
Anschlussteile enthaltende Verbindungsvorrichtung. Diese
beiden Anschlussteile können elektrisch leitend miteinander
verbunden werden. Dabei wirkt das eine Anschlussteil als
eine Art Steckdose und das andere Anschlussteil als eine Art
Stecker. Durch derartige elektromechanische Verbindungsvor
richtungen können elektrische Ströme bzw. Datenströme der
unterschiedlichsten Art und zu den unterschiedlichsten
Zwecken übertragen werden. Der jeweilige Verwendungs- und
Einsatzzweck bestimmt weitgehend die Ausbildung der
betreffenden elektromechanischen Verbindungsvorrichtung.
Aus der DE-A 199 30 642 ist eine elektromechanische Ver
bindungsvorrichtung der eingangs genannten Art bekannt. Ihre
beiden als eine Art Steckdose bzw. als eine Art Stecker zu
verwendenden Anschlussteile besitzen jeweils mehrere elek
trische Kontaktelemente. Die Kontaktelemente jedes An
schlussteils liegen mit ihren gegenseitigen Kontaktflächen
in einer elastisch verformbaren Wand. Dabei sind jeweils
drei Kontaktelemente so an einem Magneten, der ebenfalls in
der jeweiligen elastischen Wand der beiden Anschlussteile
eingebettet vorhanden ist, angeschlossen, dass beim Auf
einandertreffen des Magneten des einen Anschlussteils mit
dem zugehörigen Magneten des anderen Anschlussteils auch die
an den beiden Magneten angeschlossenen jeweiligen drei
elektrischen Kontaktelemente mit in ihre elektrische
Kontaktierungsposition aneinander gezogen werden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine elektromechanische Verbindungs
vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die sich
möglichst universell und dabei insbesondere möglichst auch
universell in einem Fahrzeug einsetzen läßt.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1
gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand von sich an den Anspruch 1 anschließenden
weiteren Ansprüchen.
Die Anschlussteile der elektromechanischen Verbindungsvor
richtung besitzen elektrische Kontaktelemente, die über
Magnetkräfte in ihre Kontaktstellung verschoben werden.
Erfindungsgemäß ist zusätzlich zu den Kontaktelementen in
jedem Anschlussteil mindestens ein zentraler Kanal
vorgesehen, durch den hindurch es möglich ist, noch
zusätzlich Kabel, die nicht an den elektrischen Kontakt
elementen angeschlossen sind, miteinander durch die
elektromechanische Verbindungsvorrichtung zu kontaktieren.
Diese zusätzlichen Kabel können ein oder mehrere
Glasfaserkabel, Stromkabel oder beispielsweise Antennenkabel
sein.
Nähere Einzelheiten zu solchen Anschlussteilen sind
merkmalsmäßig weiteren Ansprüchen sowie einem Ausführungs
beispiel zu entnehmen. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform ist vorgesehen, dass das zusätzliche Kabel
ein Antennenkabel ist, so dass dementsprechend in beiden
Anschlussteilen das jeweilige Kabelende als HF-Kontakt
ausgebildet endet. Die beiden HF-Kontakte der beiden
Anschlussteile können einerseits in einer kreiszylindrischen
Einformung in dem einen Anschlussteil und in einer
auskragenden Hülse im anderen Anschlussteil vorhanden sein.
Die auskragende Hülse kann in die kreiszylindrische
Einformung hineingeschoben werden, sowie das für sich allein
genommen bei Antennensteckverbindungen zum Stand der Technik
gehört.
Im vorliegenden Fall kann vorgesehen sein, die auskragende
Hülse lösbar vom zentralen Kanal auszubilden. Solches bietet
sich an, wenn kein zusätzliches Kabel, wie beispielsweise
ein Antennenkabel, durch die elektromechanische Verbindungs
vorrichtung hindurchgeschleift werden soll.
Zusätzlich kann vorgesehen werden, die Mündung der
Kanalenden in beiden Anschlussteilen verschließbar wie
insbesondere abdeckbar auszubilden.
Um eine optimale gegenseitige Anlage der Kontaktelemente der
beiden Anschlussteile zu erreichen, was umso problematischer
wird, je mehr Kontaktelemente vorhanden sind, ist gemäß dem
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
vorgesehen, jeweils drei (oder auch nur zwei)
Kontaktelemente eines jeden Anschlussteils als Gruppe
gemeinsam durch eine magnetische Haltekraft an jeweils einer
die gleiche Anzahl von Kontaktelementen aufweisenden Gruppe
von Kontaktelementen des anderen Anschlussteils
anzukoppeln. Bis zu drei Kontaktelemente können sich auch
bei schiefer gegenseitiger Annäherung an die entsprechende
Anzahl von Kontaktelementen gleich gut anlegen. Im
vorliegenden Beispielsfall ist vorgesehen, die Gruppe von
beispielsweise drei Kontaktelementen in einem elastischen
Formteil einzubetten, das Teil eines elastischen Körpers
ist. In dem elastischen Körper jedes Anschlussteils sind
also mehrere Gruppen von beispielsweise drei Kontakt
elementen vorhanden. Die mehreren Formteile können sich in
Grenzen beliebig gegenseitig ausrichten. Außerdem ist eine
elastische Verformbarkeit innerhalb des elastischen
Formteils gegeben. Zwecks optimaler Anlage ist im
vorliegenden Fall die elastische Verformbarkeit zwischen den
benachbarten Formteilen größer als sie innerhalb eines jeden
Formteils ist.
Diese unterschiedliche Elastizität kann auf unterschiedliche
Weise verwirklicht werden. Gemäß dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Ein-Komponenten-
Körper als elastischer Körper vorhanden, bei dem die
unterschiedliche Elastizität durch unterschiedliche
Materialdicke erzeugt wird. So sind die Formteile, in denen
Gruppen von jeweils beispielsweise drei Kontaktelementen
eingebettet sind, dicker als die Stoßbereiche, mit denen
benachbarte Formteile aneinander stoßen. Es ist allerdings
auch möglich, die Formteile aus einem relativ weniger
elastischen Material herzustellen und mit einem demgegenüber
biegeweicheren Kunststoffmaterial zu umhüllen (umspritzen)
und aus diesem elastisch relativ weichen Material auch die
Stoßbereiche zwischen benachbarten Formteilen und damit die
gesamte Außenfläche des elastischen Körpers zu bilden.
Wie ebenfalls in der Zeichnung dargestellt, sind in einem
elastischen Formteil jeweils ein Magnet oder eine Gruppe von
Magneten zusammen mit den beispielsweise drei Kontakt
elementen eingebettet vorhanden. Die Kontaktelemente sind
also in jedem Formteil biegeweich mit dem oder den Magneten
des betreffenden Formteils verbunden. Beim Verbinden der
beiden Anschlussteile ziehen sich der oder die Magnete, die
in den Anschlussteilen jeweils einander gegenüberliegen an.
Dabei werden auch die Kontaktelemente der betreffenden
Formteile mit angezogen.
Um auch bei einer unterstellten nicht völlig axialen
gegenseitigen Ausrichtung der Kontaktelemente eine gute
Kontaktierung zwischen den Kontaktelementen zu ermöglichen,
sind im vorliegenden Fall die stirnseitigen Kontaktflächen
der Kontaktelemente des einen Anschlussteils in etwa
ebenflächig und die Kontaktflächen der Kontaktelemente des
anderen Anschlussteils gewölbt ausgebildet. Außerdem sind
sie in dem als Steckdose dienenden Anschlussteil etwas
versenkt angeordnet. Durch flächiges Berühren der
Stirnfläche des Steckdosen-Anschlussteils werden dadurch
dessen möglicherweise unter Spannung stehenden
Kontaktelemente nicht berührt. Dies erhöht den Berührschutz
solcher Steckdosen-Anschlussteile. Maßnahmen für einen
solchen Berührschutz sind allerdings überflüssig, wenn
zwischen den Kontaktelementen und der elektrischen Zuleitung
zu dem Steckdosen-Anschlussteil ein Arbeitsschlitten
vorgesehen wird, wie er dem Grunde nach aus der EP 0 573 471
vorbekannt ist.
Die elektrische Verdrahtungstechnik für die Kontaktelemente,
die regelmäßig relativ biegesteif ist, kann die
Beweglichkeit der in dem elastischen Körper gleichsam
schwimmenden Kontaktelemente beeinträchtigen. Um diese
Beweglichkeit voll aufrechtzuerhalten kann nach einer
wesentlichen Weiterbildung der Erfindung eine mit elektrisch
leitenden Bahnen ausgestattete flexible Folie vorgesehen
werden, die mit ihren einen Bahn-Enden an den Kontakt
elementen befestigt wird und die mit ihren anderen Bahn-
Enden an Kontaktstellen angeschlossen wird, die im
rückwärtigen Teil des jeweiligen Anschlussteils, ohne
Kontakt mit dem elastischen Körper, vorhanden sind. Diese
Kontaktstellen können beispielsweise Kontaktstifte sein, die
dann mittels eines Steckverbinders elektrisch leitend an die
Zuleitung des betreffenden Anschlussteils angeschlossen
werden können. Einzelheiten für eine solche mit elektrisch
leitenden Bahnen ausgestattete flexible Folie sind
beispielhaft weiteren Ansprüchen sowie dem Ausführungs
beispiel zu entnehmen.
Die in den Anschlussteilen verwendeten Magnete können
codiert sein, so wie das ebenfalls in dem eingangs genannten
Stand der Technik beschrieben ist. Mittels der codierten
Magnete kann erreicht werden, dass nur bestimmte als Stecker
dienende Anschlussteile an als Steckdose dienende
Anschlussteile angeschlossen werden können; nur wenn die
gegenseitigen Magnete, die die magnetische Haltekraft
zwischen den Anschlussteilen sicherstellen, die gleiche
Codierung aufweisen, können die in dem elastischen Körper
schwimmend gelagerten Kontaktelemente in ihre
Kontaktstellung verschoben werden. Nur durch entsprechendes,
durch Magnetkraft bewirktes Verschieben der Kontaktelemente
gelangen die Kontaktelemente nämlich in ihre elektrisch
leitende Kontaktstellung.
Durch spezielle Codierungen der Magnete ergeben sich
praktisch unbegrenzte Anwendungsmöglichkeiten. So kann für
jeden Anwendungsfall ein eigener Code für die elektrome
chanische Verbindungsvorrichtung eines entsprechenden
Systems vorgesehen werden. In dem System können dabei die
unterschiedlichsten elektrischen und elektronischen Geräte
verwendet werden. Dadurch bietet sich ein solches System im
Fahrzeugbereich geradezu an. So können für alle in einem
Fahrzeug den Insassen zur Verfügung stehenden elektrischen
Geräte die erfindungsgemäßen elektromechanischen
Verbindungsvorrichtungen verwendet werden. Das als Stecker
dienende Anschlussteil kann also beispielsweise an ein
Handy, an ein Faxgerät, an ein Notebook, an einen
sogenannten kleinen Computer wie einen "PDA" (Personal-
Digital-Assistent) oder auch an Geräte mit höherem
Stromverbrauch angeschlossen werden. Da diese Geräte
unterschiedliche Drähte der vorhandenen beispielsweise 18
Drähte des Gegensteckers (Steckdosen-Anschlussteil) zur
Stromversorgung und zur Datenübertragung nutzen, kann der
gleiche Stecker 25a für die unterschiedlichsten elektrischen
bzw. elektronischen Geräte in gleicher Weise verwendet
werden. Die Verdrahtung des Steckers 25a wird dabei dem
jeweils angeschlossenen Gerät angepaßt sein und somit
regelmäßig weniger als 18 Drähte umfassen. Das Stecker-
Anschlussteil passt also immer auf den gleichen Typ von
Steckdosen-Anschlussteil. Dadurch kann das gleiche
Steckdosen-Anschlussteil für alle Anwendungsfälle zur
Verfügung stehen. Es bietet sich dann an, das Steckdosen-
Anschlussteil an den jeweils von den Insassen eines
Fahrzeuges gewünschten Stellen in einem Fahrzeugtyp zu
platzieren. Das jeweilige elektrische bzw. elektronische
Gerät kann dann mit seinem Stecker-Anschlussteil an jede der
vorhandenen Steckdosen-Anschlussteile im Fahrzeug
angeschlossen werden.
Bei der in der Zeichnung dargestellten elektromechanischen
Verbindungsvorrichtung werden die jeweils miteinander zu
verbindenden Anschlussteile nicht nur durch Magnetkräfte,
sondern zusätzlich auch durch eine formschlüssige Haltekraft
aneinander gehalten. Die Betriebssicherheit der elektrome
chanischen Verbindung wird dadurch erhöht; so ist es nicht
möglich, ein Stecker-Anschlussteil beispielsweise von dem
anderen Steckdosen-Anschlussteil wegzuziehen, was bei einer
lediglich durch Magnetkräfte bewirkten Anschlußtechnik
prinzipiell der Fall sein könnte.
Die zusätzliche formschlüssige Haltekraft zwischen zwei
Anschlussteilen kann durch eine Art Bajonettverriegelung auf
technisch einfache Weise bewirkt werden.
Nähere Einzelheiten zu dieser Art Bajonettverriegelung sind
merkmalsmäßig weiteren Ansprüchen sowie einem beispielhaften
Ausführungsbeispiel zu entnehmen. Dabei ist gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Kragteile
der Bajonettverriegelung und die jeweils eine Hinter
schneidung aufweisenden Vertiefungen in dem anderen An
schlussteil der Bajonettverriegelung untereinander jeweils
unterschiedlich geformt sind. Damit wird erreicht, dass die
Kragteile nur in ganz bestimmte Vertiefungen und damit in
ihre Hinterschneidungen eingeführt werden können. Dies hat
zur Folge, dass die beiden Anschlussteile nur in vorbe
stimmter gegenseitiger Dreh-Ausrichtung aneinander befestigt
werden können.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der erfindungsgemäßen
Verbindungsvorrichtung sind den in den Ansprüchen ferner
aufgeführten Merkmalen sowie dem nachfolgenden Ausführungs
beispiel zu entnehmen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Frontansicht eines als Steckdose
dienenden Anschlussteils einer Verbindungsvorrichtung
nach der Erfindung,
Fig. 2 die Frontansicht des Anschlussteils von Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Frontansicht eines als Stecker
dienenden Anschlussteils einer Verbindungsvorrichtung
nach der Erfindung,
Fig. 4 eine Rückansicht des bei dem Anschlussteil nach Fig.
1 vorhandenen elastischen Körpers,
Fig. 5 eine Darstellung auf drei mit elektrisch leitenden
Bahnen ausgestatteten flexiblen Folien, die
elektrische Kupplungselemente für die in dem
elastischen Körper gemäß Fig. 4 eingebetteten 18
Kontaktelemente sind,
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf die
Rückseite eines als Steckdose dienenden
Anschlussteils gemäß Fig. 1,
Fig. 7 eine Darstellung von mehreren Verbindungsvor
richtungen nach der Erfindung, angewendet bei einem
Fahrzeug,
Fig. 8 eine schematische Funktionsdarstellung der
verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von
Verbindungsvorrichtungen nach der Erfindung bei dem
Fahrzeug nach Fig. 7.
Von einer elektromechanischen Verbindungsvorrichtung 10
(Fig. 8) sind in den Fig. 1 und 3 die beiden Anschlussteile
12, 14 dieser Verbindungsvorrichtung prinzipiell darge
stellt. Das in Fig. 1 dargestellte Anschlussteil, das als
eine Art Steckdose dient, wird im Nachfolgenden auch als
Stromgeber 12 und das in Fig. 3 dargestellte Anschlussteil,
das als eine Art Stecker dient, im Folgenden auch als Strom
abnehmer 14 bezeichnet. Der Stromgeber 12 wird regelmäßig
mit einer Spannungsquelle verbunden, während der Stromab
nehmer 14 über seine Zuleitung 16 an einem elektrischen oder
elektronischen Gerät angeschlossen ist.
Der Stromgeber 12 besitzt auf seiner Stirnfläche mehrere, im
vorliegenden Fall 18 elektrische Kontaktelemente 20, die
weitgehend gleichmäßig verteilt auf der Stirnfläche 18
angeordnet sind. Die etwa stabförmig geformten Kontakt
elemente 20 sind in einem elastischen Körper 22 eingebettet.
Ihre stirnseitige Kontaktfläche 24 ist etwas versenkt in der
Stirnfläche 18 des elastischen Körpers 22 vorhanden. Ihre
Kontaktfläche 24 ist im vorliegenden Fall ebenflächig
ausgebildet.
Auch der Stromabnehmer 14 besitzt einen elastischen Körper
26, der dem elastischen Körper 22 entspricht. Auch in dem
elastischen Körper 26 sind 18 elektrische Kontaktelemente 28
angeordnet. Die Kontaktelemente 28 sind in gleicher Weise
wie die Kontaktelemente 20 voneinander beabstandet. Diese
Kontaktelemente 28 besitzen eine etwas ballige Kontaktfläche
30, mit der sie stirnseitig aus der Stirnfläche 32 des
elastischen Körpers 26 etwas auskragen.
Längs der Längsachse 34 des Stromgebers 12 ist ein in
Längsrichtung durchgehender Kanal 36 ausgebildet, der im
Bereich der Stirnfläche 18 mit einer kreiszylindrischen
Einformung 38 endet, in der ein HF-Kontakt 40 versenkt
angeordnet ist. Dieser HF-Kontakt 40 stellt damit das eine
Ende einer in dem Stromgeber 12 endenden Antennenleitung
dar.
In dem Stromabnehmer 14 ist ein dem Kanal 36 vergleichbarer
Kanal 46 zur Längsachse 44 des Stromabnehmers 14 angeordnet.
Durch den Kanal 46 ist ebenfalls eine in der Zuleitung 16
integriert vorhandene Antennenleitung vorhanden, die mit
einem HF-Kontakt 50 endet, der versenkt in einer Hülse 48
platziert ist. Die Hülse 48 kragt aus der Stirnfläche 32 des
elastischen Körpers 26 nach vorne aus. Die Hülse 48 und die
kreiszylindrische Einformung 38 sind so gegenseitig geformt,
dass im aneinander liegenden Zustand der beiden Stirnflächen
18, 32 die beiden HF-Kontakte 40, 50 leitend miteinander
verbunden sind.
Die einzelnen elektrischen Kontaktelemente 20 - und das
Nachfolgende gilt ebenso auch für die Kontaktelemente 28 -
sind in ihrer axialen und radialen Richtung beweglich in dem
elastischen Körper 22 eingelagert. Jeweils drei der
elektrischen Kontaktelemente 20 sind in einem Formteil 54
angeordnet, der einen Teilbereich dieses elastischen Körpers
22 dargestellt. Bei 18 Kontaktelementen 20 sind also sechs
Formteile 54 mit jeweils drei Kontaktelementen 20 vorhanden.
Jedes Formteil 54 ist durch im vorliegenden Fall Material
schwächungen darstellende, um ihn herumlaufende Gräben 52
weitgehend von benachbarten Formteilen 54 abgetrennt.
Dadurch sind die Formteile 54 gegenseitig allseitig
beweglich in dem elastischen Körper 22 vorhanden. Zusätzlich
sind die drei Kontaktelemente 20 eines jeden Formteils 54 in
dem betreffenden Formteil 54 wiederum allseits beweglich
gelagert.
In jedem Formteil 54 ist ein Magnet 56 eingebettet vor
handen. Beim Aneinanderfügen der beiden Anschlussteile 12,
14, was noch nachstehend näher beschrieben wird, ziehen sich
aufeinander treffende Magnete 56 des einen Anschlussteils 12
und des anderen Anschlussteils 14 aneinander und verschieben
dadurch ihr jeweiliges Formteil 54 mit den in sie
eingebetteten entsprechenden drei Kontaktelementen 20.
Aufgrund der schwimmenden Lage der drei Kontaktelemente 20
in jedem Formteil 54 werden durch die Kraft der Magnete 56
also jeweils drei Kontaktelemente 20 eines Formteils 54
eines Anschlussteils 12 mit entsprechenden drei Kontakt
elementen 28 eines diesbezüglich identisch ausgebildeten
Formteils 54 des elastischen Körpers 26 eines Gegen
Anschlussteils 14 so aneinander gefügt, dass die
Kontaktflächen 24, 30 der betreffenden Kontaktelemente 20,
28 fest aneinander liegen. Bei diesem Aneinandertreffen der
beiden Stirnflächen 18, 32 der beiden Anschlussteile 12, 14
verwölben sich ihre Stirnflächen 18, 32 etwas, was durch die
gegenseitige Verformungsmöglichkeit ihrer Formteile 54
untereinander und durch die zusätzliche Verformungsmög
lichkeit eines jeden Formteils 54 die gewünschte gute Anlage
der 18 Kontaktelemente 20 mit den 18 Kontaktelementen 28
bewirkt.
Die sechs Kontaktelemente 20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5, 20.6
von zwei Formkörpern 54.1, 54.2 werden durch eine flexible
Folie mit ihren sechs Leiterbahnen 92.1, 92.2, 92.3, 92.4,
92.5, 92.6 mit der Anzahl der Leiterbahnen 92 entsprechenden
Anzahl von in diesem Fall sechs Kontaktstellen einer
Leitungsanschlussstelle 94 elektrisch leitend verbunden. Bei
den vorhandenen 18 Kontaktelementen sind dementsprechend
drei solche Folien 90 vorhanden, die ihrerseits mit drei
Leitungsanschlussstellen 94 verbunden sind.
In jeder Leitungsanschlussstelle 94 sind sechs Kontaktstifte
96 mit über die betreffende Folie 90 angeschlossenen sechs
Kontaktelementen 20 elektrisch leitend verbunden.
Wie Fig. 5 verdeutlicht, sind die - in Fig. 5 - inneren
Enden der sechs Leiterbahnen 92.1 bis 92.6 entsprechend der
geometrischen Anordnung von sechs Kontaktelementen 20
aufgefächert, so dass diese sechs Enden 98 mit ihren
vorhandenen sechs Löchern 100 mit den sechs Kontaktelementen
20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5, 20.6 elektrisch leitend
kontaktiert werden können. Dazu wird die Folie 90 mit ihren
sechs Löchern 100 auf rückwärtige dornartige Fortsätze der
betreffenden sechs Kontaktelemente 20.1 bis 20.6 geschoben.
Die in Fig. 5 äußeren sechs Enden 102 der sechs Leiterbahnen
92.1 bis 92.6 liegen dicht nebeneinander. In jeder dieser
Leiterbahnen ist jeweils ein Loch 104 vorhanden. Durch
Umschlagen der Folie 90 aus ihrer in Fig. 5 gezeichneten
flachen Position in ihre in Fig. 6 ersichtliche
umgeschlagene Position können die sechs Löcher 104 der Folie
90 unterhalb (gemäß Fig. 6) der Leitungsanschlussstelle 94
auf die bereits dort vorhandenen Kontaktstifte 96 geschoben
werden. Jede der drei vorhandenen Leitungsanschlussstellen
94 ist in dem Anschlusselement 12 - und das Gleiche gilt für
das Anschlussteil 14 - lagefixiert gehalten und belastet
dadurch nicht den elastischen Körper. Die in dem elastischen
Körper 22 schwimmend gelagerten 18 Kontaktelemente werden
durch die an sie angeschlossene Leitungsverbindung in ihrer
Beweglichkeit nicht behindert; dazu ist die flexible Folie
90 ausreichend biegeweich.
Zur weiteren leitungsmäßigen Verbindung kann auf die sechs
Kontaktstifte 96 einer Leitungsanschlussstelle 94 ein im
Stand der Technik bekannter, üblicher Buchsenstecker
aufgeschoben werden. Bei den im vorliegenden Fall 18
Kontaktelementen werden also mittels dreier solcher in der
Zeichnung nicht dargestellter Buchsenstecker alle 18
Kontaktelemente 20 an eine beispielsweise Spannungsquelle
angeschlossen. Ihr gemeinsames Leitungskabel kann zentral
rückseitig aus dem Anschlussteil 12 oder als Zuleitung 16
seitlich aus dem Anschlussteil 14 herausgeführt werden.
Zusätzlich zu der durch die Magnete 56 bewirkten Haltekraft
zwischen den beiden Anschlussteilen 12, 14 und damit auch
zwischen den jeweiligen Kontaktelementen 20, 28 ist noch
eine formschlüssige Haltekraft mittels einer Art Bajonett
verriegelung zwischen den beiden Anschlussteilen 12, 14
vorhanden.
Der Stromabnehmer 14 besitzt auf einem seine Stirnfläche 32
einrahmenden, umlaufenden Rücksprung 60 zwei Kragteile 62,
64. Diese beiden Kragteile liegen sich im vorliegenden Fall
an dem Rücksprung 60 umfangsmäßig gegenüber. Das Kragteil 62
ist im Querschnitt größer als das Kragteil 64. So besitzt
das Kragteil 62 im Querschnitt eine elliptische Form,
während das Kragteil 64 eine kreiszylindrische Form
aufweist.
Von der Stirnfläche 18 des Stromgebers 12 ragt umfangsmäßig
ein umlaufender Wulst 70 aus. In diesem Wulst sind umfangs
mäßig einander gegenüberliegend zwei nutartige Vertiefungen
72, 74 vorhanden, die auf der Innenseite des Wulstes 70
ausgebildet sind. Die beiden Vertiefungen 72, 74 enden in
abgeknickten Nutbereichen, die jeweils eine Hinterschneidung
76, 78 darstellen. Die Vertiefungen 72, 74 sind unterschied
lich breit. Die Vertiefung 72 ist dem Kragteil 62 und die
Vertiefung 74 dem Kragteil 64 größenmäßig angepaßt. Dadurch
kann das Kragteil 62 nur in die Vertiefung 72 und nicht auch
in die Vertiefung 74 eingeführt werden. Beim axialen An
einanderfügen des Stromabnehmers 14 auf den Stromgeber 12,
was durch den geschwungenen Pfeil 80 angedeutet wird, tau
chen die beiden Kragteile 62, 64 in die Vertiefungen 72, 74
ein. Durch anschließendes Verdrehen des Stromabnehmers 14 um
seine Längsachse 44 im Uhrzeigersinn, was durch den Pfeil 82
angedeutet wird, gleiten die beiden Kragteile 62, 64 in die
beiden Hinterschneidungen 76, 78. Beim Eintauchen der Krag
teile 62, 64 in die Vertiefungen 72, 74, also bei axialer
Annäherung der beiden Anschlussteile 12, 14 parallel zur
Längsachse 44, 34 sind ihre Kontaktelemente 20, 28 noch
nicht in axialer Richtung exakt zueinander ausgerichtet;
zueinander gehörige Kontaktelemente 20, 28 sind noch seit
lich versetzt zueinander vorhanden. Der beim Aufeinander
treffen der Kontaktelemente 20, 28 unvermeidliche Funken
flug, der kurz vor der gegenseitigen Berührung der Kontakt
elemente 20, 28 entsteht, ist bei der axial versetzten An
näherung der Kontaktelemente 20, 28 stark vermindert. Durch
die gegenseitige Verdrehung der beiden Teile 12, 14, bei der
die Kragteile 62, 64 in die Hinterschneidungen 76, 78
eintauchen, gleiten die Kontaktelemente 28 von der Seite
her, in einer zur Stirnfläche 18 mehr oder weniger
parallelen Ebene, auf die elektrischen Kontaktelemente 20
des Stromgebers 12. Durch das seitliche Aufeinanderschieben
wird die Kontaktfläche der Kontaktelemente auch schmutzfrei
gehalten.
Die gegenseitige Anlage des Stromabnehmers 14 und des
Stromgebers 12 erfolgt bei diesem mehrpoligen
Verbindungssystem also durch Magnetkräfte, die durch in dem
Stromgeber 12 und in dem Stromabnehmer 14 sich jeweils
gegenüberliegende Magnete 56 erzeugt werden. Zusätzlich wird
die Fixierung des Stromabnehmers 14 am Stromgeber 12 durch
den formschlüssigen Halt der Kragteile 62, 64 in den
Hinterschneidungen 76, 78 aufrechterhalten. Der
Stromabnehmer 14 kann also nicht durch Abziehen vom
Stromgeber 12 gelöst werden; zum Lösen ist erst eine
Verdrehung des Stromabnehmers 14 relativ zum Stromgeber 12
erforderlich, um die Kragteile 62, 64 aus den Hinter
schneidungen 76, 78 herauszudrehen.
Die beiden Anschlussteile einer elektromechanischen Ver
bindungsvorrichtung werden in ihrer die Verbindung bewir
kenden gegenseitigen Lage also fixiert einmal durch die
Kraft von Magneten 56, die in beiden Anschlussteilen 12, 14
entsprechend platziert sind, und andererseits durch
Haltekräfte, die durch einen Formschluss zwischen den beiden
Anschlussteilen 12, 14 erzeugt werden.
Die Anschlussteile 12, 14 stellen sowohl eine Niedervolt
verbindung, eine höhere Voltverbindung als auch eine Hoch
frequenzverbindung, wie sie beispielsweise bei einer
Antennenverbindung benötigt wird, dar.
In dem in Fig. 7 dargestellten Personenkraftfahrzeug 110
sind an 11 verschiedenen Stellen Anschlussteile des Typs 12
angebracht, die als eine Art Steckdose funktionieren. So ist
ein derartiges Anschlussteil 12.1 im Motorraum, zwei
derartige Anschlussteile 12.2 und 12.3 links und rechts im
Fußraum, eine derartige Steckdose 12.4 in der
Armaturenkonsole, zwei derartige Anschlussteile 12.5 und
12.6 in der Mittelkonsole, zwei weitere derartige
Anschlussteile 12.7 und 12.8 in der linken und rechten
Türenverkleidung, ein weiteres derartiges Anschlussteil 12.9
in der Mittelarmlehne und ein weiteres derartiges
Anschlussteil 12.10 im Kofferraum jeweils fest angebracht.
Zusätzlich ist im Außenbereich 12.11 ein weiteres derartiges
Anschlussteil platziert. Alle diese Anschlussteile 12.1 bis
12.11 sind an die Batterie des Fahrzeuges angeschlossen. In
jeder dieser Anschlussteile 12.1 bis 12.11 sind dadurch 18
elektrisch leitende Kontaktelemente zur Übertragung von
elektrischen Strömen und/oder Datenströmen vorhanden.
In jede der als Steckdosen funktionierenden Anschlussteile
12.1 bis 12.11 von Verbindungsvorrichtungen 10 können die
als Stecker dienenden Anschlussteile 14.1 bis 14.6
elektrisch leitend angeschlossen werden, sowie das im
Vorstehenden mit den Anschlussteilen 12, 14 ausgeführt ist.
In der Fig. 8 sind beispielhaft verschiedene
elektrische/elektronische Geräte angegeben, die jeweils mit
einem Anschlussteil 14 verbunden sind bzw. verbunden werden
können. Derartige Geräte können beispielsweise ein Handy
112, ein Faxgerät 114, ein Notebook 116, ein sogenannter PDA
118 oder auch ein (größerer) Computer 120 oder ein
Fernsehgerät 122 sein. Diese verschiedenen Geräte 112 bis
122 benötigen zur Strom- und Datenübertragung regelmäßig
nicht 18 Leitungsdrähte. Deswegen werden von den möglichen
18 Leitungsdrähten, die in einem Stecker-Anschlussteil 14
über die dort vorhandenen 18 Kontaktelemente zur Verfügung
gestellt werden können, nur eine Teilmenge an
Leitungsdrähten angeschlossen sein. Daher kann das Handy 112
beispielsweise mit anderen Drähten als der PDA 118 oder das
Faxgerät 114 mit dem Stecker-Anschlussteil 14 elektrisch
leitend verbunden sein. Folglich kann jedes der Stecker-
Anschlussteile 14.1, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6 an jede
der Steckdosen-Anschlussteile 12.1 bis 12.11 angeschlossen
werden, da sich die Stecker-Anschlussteile 14.1 bis 14.6
lediglich hinsichtlich ihrer Elektrik/Elektronik, dagegen
nicht hinsichtlich der äußeren für die Kontaktierung
maßgeblichen Form voneinander unterscheiden.
Claims (29)
1. Elektromechanische Verbindungsvorrichtung (10), bestehend
aus zwei Anschlussteilen (12, 14), die elektrisch leitend
miteinander zu verbinden sind,
wobei das eine Anschlussteil (12) in seiner Funktion als eine Art Steckdose an eine elektrische Spannungsquelle und das andere Anschlussteil (14) in seiner Funktion als eine Art Stecker an ein elektrisches Gerät (112 bis 122) anschließbar ist,
mit elektrischen Kontaktelementen (20, 28) in beiden Anschlussteilen (12, 14), die mittels Magnetkräften gegenseitig anziehend ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
zusätzlich zu den Kontaktelementen (20) in jedem Anschlussteil (12, 14) zumindest eine Anschlussvor richtung (36, 46) für zumindest ein zusätzliches Kabel, wie insbesondere ein Glasfaserkabel und/oder Stromkabel und/oder Antennenkabel vorhanden ist,
im miteinander verbundenem Zustand der beiden Anschlussteile (12, 14) auch ihre Anschlussvorrichtungen miteinander verkoppelt sind.
wobei das eine Anschlussteil (12) in seiner Funktion als eine Art Steckdose an eine elektrische Spannungsquelle und das andere Anschlussteil (14) in seiner Funktion als eine Art Stecker an ein elektrisches Gerät (112 bis 122) anschließbar ist,
mit elektrischen Kontaktelementen (20, 28) in beiden Anschlussteilen (12, 14), die mittels Magnetkräften gegenseitig anziehend ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
zusätzlich zu den Kontaktelementen (20) in jedem Anschlussteil (12, 14) zumindest eine Anschlussvor richtung (36, 46) für zumindest ein zusätzliches Kabel, wie insbesondere ein Glasfaserkabel und/oder Stromkabel und/oder Antennenkabel vorhanden ist,
im miteinander verbundenem Zustand der beiden Anschlussteile (12, 14) auch ihre Anschlussvorrichtungen miteinander verkoppelt sind.
2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein zentraler Kanal (36, 46) in jedem Anschlussteil (12, 14) vorhanden ist,
zumindest ein zusätzliches Kabel durch den jeweiligen Kanal (36, 46) führbar ist und mit einer Anschlussvorrichtung in jedem Anschlussteil endet.
ein zentraler Kanal (36, 46) in jedem Anschlussteil (12, 14) vorhanden ist,
zumindest ein zusätzliches Kabel durch den jeweiligen Kanal (36, 46) führbar ist und mit einer Anschlussvorrichtung in jedem Anschlussteil endet.
3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anschlussvorrichtung für das zumindest eine
zusätzliche Kabel als HF-Kontakt (40, 50) ausgebildet
ist.
4. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
der HF-Kontakt (40) in dem einen Anschlussteil (12) in
einer kreiszylindrischen Einformung (38) und in dem
anderen Anschlussteil (14) in einer auskragenden Hülse
(48) vorhanden ist.
5. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die auskragende Hülse (48) lösbar vorhanden ist.
6. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Mündung des die kreiszylindrische Einformung (38)
aufweisenden einen Kanals (36) und die von der
auskragenden Hülse (48) befreite Mündung des anderen
Kanals (46) jeweils abdeckbar beziehungsweise
verschließbar ist.
7. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
jeweils zwei oder drei Kontaktelemente (20) eines
Anschlussteils (12, 14) als Gruppe gemeinsam durch eine
magnetische Haltekraft an jeweils eine die gleiche Anzahl
von Kontaktelementen aufweisende Gruppe von Kontakt
elementen (28) eines anderen Anschlussteils (14)
ankoppelbar sind.
8. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die zwei oder drei Kontaktelemente (20, 28) enthaltende Gruppe von Kontaktelementen in einem elastischen Formteil (54) vorhanden sind,
das elastische Formteil (54) Teil eines elastischen Körpers (22, 26) ist,
mehrere elastische Formteile (54) gegenseitig verformbar in dem elastischen Körper (22, 26) vorhanden sind,
die elastische Verformbarkeit zwischen benachbarten Formteilen (54) größer ist als die elastische Verformbarkeit innerhalb eines jeden Formteils (54).
dadurch gekennzeichnet, dass
die zwei oder drei Kontaktelemente (20, 28) enthaltende Gruppe von Kontaktelementen in einem elastischen Formteil (54) vorhanden sind,
das elastische Formteil (54) Teil eines elastischen Körpers (22, 26) ist,
mehrere elastische Formteile (54) gegenseitig verformbar in dem elastischen Körper (22, 26) vorhanden sind,
die elastische Verformbarkeit zwischen benachbarten Formteilen (54) größer ist als die elastische Verformbarkeit innerhalb eines jeden Formteils (54).
9. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
jeweils ein Magnet (56) oder eine Gruppe von Magneten in einem elastischen Formteil (54) eingebettet vorhanden sind,
die Kontaktelemente (20, 28) einer Gruppe ebenfalls in einem Formteil (54) eingebettet vorhanden sind, so dass die Kontaktelemente (20, 28) eines jeden Formteils (54) biegeweich an den oder die Magnete (56) des betreffenden Formteils (54) angeschlossen sind.
dadurch gekennzeichnet, dass
jeweils ein Magnet (56) oder eine Gruppe von Magneten in einem elastischen Formteil (54) eingebettet vorhanden sind,
die Kontaktelemente (20, 28) einer Gruppe ebenfalls in einem Formteil (54) eingebettet vorhanden sind, so dass die Kontaktelemente (20, 28) eines jeden Formteils (54) biegeweich an den oder die Magnete (56) des betreffenden Formteils (54) angeschlossen sind.
10. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die stirnseitigen Kontaktflächen (24) der Kontaktelemente (20) des einen Anschlussteils (12) etwas versenkt zur Stirnfläche (18) des elastischen Formteils (54) und/oder des elastischen Körpers (22) vorhanden sind,
die stirnseitigen Kontaktflächen (30) der Kontaktelemente (28) des zu kontaktierenden anderen Anschlussteils (14) geringfügig aus der Stirnfläche (32) dieses betreffenden anderen Formteils (54) und/oder elastischen Körpers (26) hervorstehen.
dadurch gekennzeichnet, dass
die stirnseitigen Kontaktflächen (24) der Kontaktelemente (20) des einen Anschlussteils (12) etwas versenkt zur Stirnfläche (18) des elastischen Formteils (54) und/oder des elastischen Körpers (22) vorhanden sind,
die stirnseitigen Kontaktflächen (30) der Kontaktelemente (28) des zu kontaktierenden anderen Anschlussteils (14) geringfügig aus der Stirnfläche (32) dieses betreffenden anderen Formteils (54) und/oder elastischen Körpers (26) hervorstehen.
11. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktflächen (24) der versenkt angeordneten Kontaktelemente (20) in etwa ebenflächig ausgebildet sind,
die Kontaktflächen (30) der auskragenden Kontaktelemente (28) gewölbt ausgebildet sind.
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktflächen (24) der versenkt angeordneten Kontaktelemente (20) in etwa ebenflächig ausgebildet sind,
die Kontaktflächen (30) der auskragenden Kontaktelemente (28) gewölbt ausgebildet sind.
12. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
mehrere Kontaktelemente (20, 28) und/oder mehrere Gruppen von Kontaktelementen eines Anschlussteils (12, 14) über ein elektrisches Kupplungselement (90) leitungsmäßig mit einer Leitungsanschlussstelle (94) dieses Anschlussteils (12, 14) verbunden sind,
an dieser einen oder an den mehreren Leitungsan schlussstellen (94) dieses Anschlussteils (12, 14) die nach außen aus dem betreffenden Anschlussteil herausführende Leitungsverbindung (16) anschließbar ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
mehrere Kontaktelemente (20, 28) und/oder mehrere Gruppen von Kontaktelementen eines Anschlussteils (12, 14) über ein elektrisches Kupplungselement (90) leitungsmäßig mit einer Leitungsanschlussstelle (94) dieses Anschlussteils (12, 14) verbunden sind,
an dieser einen oder an den mehreren Leitungsan schlussstellen (94) dieses Anschlussteils (12, 14) die nach außen aus dem betreffenden Anschlussteil herausführende Leitungsverbindung (16) anschließbar ist.
13. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
als Kupplungselement eine mit elektrisch leitenden
Bahnen ausgestattete flexible Folie (90) vorhanden ist.
14. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Leitungsbahnen (92) dieser Folie (90) mit ihren einen Enden (102) eng beieinander liegen und mit ihren anderen Enden (98) gegenseitig flächig aufgefächert vorhanden sind,
jede der aufgefächerten Enden (98) mit einem Kontaktelement (20, 28) verbunden ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
die Leitungsbahnen (92) dieser Folie (90) mit ihren einen Enden (102) eng beieinander liegen und mit ihren anderen Enden (98) gegenseitig flächig aufgefächert vorhanden sind,
jede der aufgefächerten Enden (98) mit einem Kontaktelement (20, 28) verbunden ist.
15. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktelemente (20, 28) einen untereinander gleich
großen gegenseitigen Abstand aufweisen.
16. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass
jedes Kontaktelement (20, 28) stabförmig mit einem rückseitigen stiftförmigen Ansatz ausgebildet ist,
jedes der aufgefächerten Enden (98) der Leitungsbahnen (92) ein Loch (100) aufweist, derart, dass die Leitungsbahn (92) mit diesem Loch (100) über den stiftförmigen Ansatz schiebbar und dort befestigbar ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
jedes Kontaktelement (20, 28) stabförmig mit einem rückseitigen stiftförmigen Ansatz ausgebildet ist,
jedes der aufgefächerten Enden (98) der Leitungsbahnen (92) ein Loch (100) aufweist, derart, dass die Leitungsbahn (92) mit diesem Loch (100) über den stiftförmigen Ansatz schiebbar und dort befestigbar ist.
17. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die flächig eng beieinander liegenden Enden (102) der
Leitungsbahn (92) Löcher (104) aufweisen, derart, dass
die Leitungsbahnen (92) mit diesen Löchern (104) über
anzahlmäßig entsprechend viele Kontaktstifte (96) einer
Leitungsanschlussstelle (94) schiebbar sind.
18. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
an die Kontaktstifte (96) jeder Leitungsanschlussstelle
(94) ein Steckverbinder ansteckbar ist.
19. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Anschlussteil (12, 14) sechs Gruppen von jeweils drei Kontaktelementen (20, 28) enthält,
die Kontaktelemente (20, 28) gleichmäßig verteilt in dem Anschlussteil (12, 14) vorhanden sind,
jeweils zwei Gruppen von Kontaktelementen (20, 28) über ein Kupplungselement (90) mit jeweils einer Leitungsan schlussstelle (94) dieses Anschlussteils (12, 14) verbunden sind,
die Leitungen der drei Leitungsanschlussstellen (94) und die in dem zentralen Kanal (36, 46) vorhandene zusätzliche Leitung in einem gemeinsamen Leitungskabel (16) aus dem Anschlussteil (14) herausführbar sind.
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Anschlussteil (12, 14) sechs Gruppen von jeweils drei Kontaktelementen (20, 28) enthält,
die Kontaktelemente (20, 28) gleichmäßig verteilt in dem Anschlussteil (12, 14) vorhanden sind,
jeweils zwei Gruppen von Kontaktelementen (20, 28) über ein Kupplungselement (90) mit jeweils einer Leitungsan schlussstelle (94) dieses Anschlussteils (12, 14) verbunden sind,
die Leitungen der drei Leitungsanschlussstellen (94) und die in dem zentralen Kanal (36, 46) vorhandene zusätzliche Leitung in einem gemeinsamen Leitungskabel (16) aus dem Anschlussteil (14) herausführbar sind.
20. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Magnetkräfte durch codierte Magnete (56) erzeugbar
sind.
21. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest eine Gruppe der in einem Fahrzeug (110) vorhandenen, jeweils funktionell als Steckdose benutzbaren Anschlussteile (12) codierte Magnete (56) besitzt,
als Stecker benutzbare Anschlussteile (14) die gleichen codierten Magnete (56) besitzt, derart, dass nur diese als Stecker benutzbare Anschlussteile (14) an diese als Steckdosen benutzbaren Anschlussteile (12) ankoppelbar sind.
dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest eine Gruppe der in einem Fahrzeug (110) vorhandenen, jeweils funktionell als Steckdose benutzbaren Anschlussteile (12) codierte Magnete (56) besitzt,
als Stecker benutzbare Anschlussteile (14) die gleichen codierten Magnete (56) besitzt, derart, dass nur diese als Stecker benutzbare Anschlussteile (14) an diese als Steckdosen benutzbaren Anschlussteile (12) ankoppelbar sind.
22. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktelemente (20) in dem funktionell als Steckdose benutzbaren Anschlussteil (12) an eine elektrische Spannungsquelle angeschlossen sind,
in dem funktionell als Stecker benutzbaren Anschlussteil (14) nur ein Teil der Kontaktelemente (28) elektrisch an ein elektronisches oder elektrisches Gerät (112 bis 122) angeschlossen sind,
unterschiedliche Geräte (112 bis 122) mit jeweils einem dieser als Stecker benutzbaren Anschlussteile (14) verbunden sind, wobei die Stecker von der Form her gleich ausgebildet aber mit jeweils unterschiedlichen Kontakt elementen (28) elektrisch an das jeweilige Gerät (112 bis 122) angeschlossen sind, so dass jedes Gerät (112 bis 122) über seinen ihm lediglich in elektrisch funktioneller Weise angepassten Stecker (14) in jedes als Steckdose dienendes Anschlussteil (12) körperlich und elektrisch funktionell ankoppelbar ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktelemente (20) in dem funktionell als Steckdose benutzbaren Anschlussteil (12) an eine elektrische Spannungsquelle angeschlossen sind,
in dem funktionell als Stecker benutzbaren Anschlussteil (14) nur ein Teil der Kontaktelemente (28) elektrisch an ein elektronisches oder elektrisches Gerät (112 bis 122) angeschlossen sind,
unterschiedliche Geräte (112 bis 122) mit jeweils einem dieser als Stecker benutzbaren Anschlussteile (14) verbunden sind, wobei die Stecker von der Form her gleich ausgebildet aber mit jeweils unterschiedlichen Kontakt elementen (28) elektrisch an das jeweilige Gerät (112 bis 122) angeschlossen sind, so dass jedes Gerät (112 bis 122) über seinen ihm lediglich in elektrisch funktioneller Weise angepassten Stecker (14) in jedes als Steckdose dienendes Anschlussteil (12) körperlich und elektrisch funktionell ankoppelbar ist.
23. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
im miteinander verbundenen Zustand der beiden
Anschlussteile (12, 14) zusätzlich zu der mittels der
Magnetkräfte bewirkbaren magnetischen Haltekraft eine
formschlüssige Haltekraft zwischen den beiden
Anschlussteilen (12, 14) vorhanden ist.
24. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Art Bajonettverriegelung (62, 64, 72, 74, 76, 78)
zwischen den beiden Anschlussteilen vorhanden ist.
25. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest ein Kragteil (62, 64) an dem einen Anschlussteil (14) vorhanden ist, welches in jeweils eine in dem anderen Anschlussteil (12) vorhandene Vertiefung (72, 74) bei axialer Annäherung (80) der beiden Anschlussteile (12, 14) einführbar ist,
die zumindest eine Vertiefung (72, 74) eine Hinterschneidung (76, 78) besitzt, in die das zumindest eine Kragteil (62, 64) durch gegenseitiges Verdrehen (82) der beiden Anschlussteile (12, 14) einführbar ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest ein Kragteil (62, 64) an dem einen Anschlussteil (14) vorhanden ist, welches in jeweils eine in dem anderen Anschlussteil (12) vorhandene Vertiefung (72, 74) bei axialer Annäherung (80) der beiden Anschlussteile (12, 14) einführbar ist,
die zumindest eine Vertiefung (72, 74) eine Hinterschneidung (76, 78) besitzt, in die das zumindest eine Kragteil (62, 64) durch gegenseitiges Verdrehen (82) der beiden Anschlussteile (12, 14) einführbar ist.
26. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, dass
zwei Vertiefungen (72, 74) des einen Anschlussteils (12) in einem alle Kontaktelemente (20) dieses Anschlussteils (12) umfassenden, ringartig auskragenden Wulst (70) vorhanden sind,
zwei Kragteile (62, 64) an einem alle Kontaktelemente (28) des anderen Anschlussteils (14) umfassenden ringartigen Rücksprung (60) dieses anderen Anschlussteils (14) vorhanden sind.
dadurch gekennzeichnet, dass
zwei Vertiefungen (72, 74) des einen Anschlussteils (12) in einem alle Kontaktelemente (20) dieses Anschlussteils (12) umfassenden, ringartig auskragenden Wulst (70) vorhanden sind,
zwei Kragteile (62, 64) an einem alle Kontaktelemente (28) des anderen Anschlussteils (14) umfassenden ringartigen Rücksprung (60) dieses anderen Anschlussteils (14) vorhanden sind.
27. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der oder die Kragteile (62, 64) an dem mit einem elektrischen Gerät verbindbaren Anschlussteil (14) vorhanden sind,
die eine oder die mehreren Vertiefungen (72, 74) in dem an eine elektrische Spannungsquelle anschließbaren anderen Anschlussteil (14) vorhanden sind.
dadurch gekennzeichnet, dass
der oder die Kragteile (62, 64) an dem mit einem elektrischen Gerät verbindbaren Anschlussteil (14) vorhanden sind,
die eine oder die mehreren Vertiefungen (72, 74) in dem an eine elektrische Spannungsquelle anschließbaren anderen Anschlussteil (14) vorhanden sind.
28. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kragteile (62, 64) und die ihnen angepassten
Vertiefungen (72, 74) jeweils untereinander
unterschiedlich geformt sind, so dass nur jeweils ein
ganz bestimmtes Kragteil (62 bzw. 64) in eine ganz
bestimmte Vertiefung (72 bzw. 74) einführbar ist.
29. Verbindungsvorrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
zwei Kragteile (62, 64) zueinander axial
gegenüberliegend an einem Anschlussteil (14) angeordnet
sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002106349 DE10206349A1 (de) | 2001-02-17 | 2002-02-14 | Elektromechanische Verbindungsvorrichtung |
Applications Claiming Priority (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20102892U DE20102892U1 (de) | 2001-02-17 | 2001-02-17 | Telefonhalterung für ein Handy in einem Fahrzeug |
| DE20104862U DE20104862U1 (de) | 2001-02-17 | 2001-03-21 | Elektromechanische Verbindungsvorrichtung |
| DE20104861U DE20104861U1 (de) | 2001-02-17 | 2001-03-21 | Elektromechanische Verbindungsvorrichtung |
| DE2002106349 DE10206349A1 (de) | 2001-02-17 | 2002-02-14 | Elektromechanische Verbindungsvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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Family Applications After (1)
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2002
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