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Die Erfindung betrifft eine Dichtungsvorrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruch 1.
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Es sind allgemein Dichtungsvorrichtungen für Türen bekannt,
die eine automatische Abdichtung des Spaltes zwischen der Unterseite
des Türblattes und
dem Fußboden
erlauben, wenn die Tür
geschlossen wird. Hierzu ist an der Unterseite des Türblattes
in eine Nut eine bewegliche Dichtlippe eingesetzt, die beim Schließen der
Tür von
einer Betätigungseinrichtung
mittels Federkraft auf dem Fußboden
gedrückt
wird und so den Spalt zwischen dem Türblatt und den Fußboden abdichtet,
wenn die Tür geschlossen
ist. Die Betätigungseinrichtung
weist dabei ein Betätigungselement
auf, das sich seitlich aus der Nut des Türblattes erstreckt. Während des Schließens tritt
das Betätigungselement
mit der Zarge in Kontakt und wird in die Nut gedrückt, woraufhin durch
die Betätigungseinrichtung
die Dichtlippe in eine Dichtstellung gebracht wird.
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Um eine derartige Dichtungsvorrichtung
einzubauen, ist es nötig,
in die Unterseite des Türblattes eine
Nut einzubringen, in die die Dichtlippe mit der Betätigungseinrichtung
eingesetzt werden kann. Diese Dichtungsvorrichtung kann jedoch nicht
verwendet werden, um eine umlaufende Abdichtung einer Tür oder eines
Fensters zu erzielen, da dies durch das sich seitlich aus der Nut
erstreckende Betätigungselement
verhindert wird.
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Aus der
DE 28 15 244 A1 ist eine
Dichtungsvorrichtung bekannt, bei der zur Abdichtung eines Spaltes
zwischen einem Türblatt
und einem Fußboden
mittels eines Betätigungselements
ein Dichtungselement beim Schließen der Tür in eine den Spalt verschließende Stellung
gebracht wird, wenn das Betätigungselement
mit einer Zarge in Eingriff steht. Das als Betätigungsschiene ausgebildete
Betätigungselement
ist dabei an einer ersten Längsseite
der Befestigungsschiene angeordnet und beim Schließen der
Tür verschwenkbar.
Zwischen der Betätigungsschiene
und einer zweiten Längsseite
der Befestigungsschiene ist ein verformbares Dichtungselement angeordnet.
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Die Elemente der Abdichtungsvorrichtung befinden
sich dabei in einem U-förmigen Schutzgehäuse und
werden beim Schließen
der Tür
durch eine Druckleiste aus dem Schutzgehäuse herausgedrückt. Das
Gehäuse
muss dabei entweder in eine U-förmige
Ausnehmung der Unterseite des Türblatts eingesetzt
sein oder das Türblatt
muss entsprechend gekürzt
sein, wenn das U-förmige Gehäuse unterhalb
des Türblatts
befestigt werden soll. Beides lässt sich
nachträglich
an einer bereits eingebauten Tür schwerlich
durchführen.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
eine Dichtungsvorrichtung bereitzustellen, die einfach und problemlos
an einer eingesetzten Tür
oder einem Fenster befestigt werden kann.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch
die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ausgehend von der
DE 28 15 244 A1 ist die Lösung der
Aufgabe der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschiene
im Querschnitt L-förmig
ausgebildet ist, wobei die Betätigungsschiene
am oberen Ende eines aufrechtstehenden Schenkels der an einer Tür oder einem
Fenster angeordneten Befestigungsschiene angelenkt ist, wobei die
Betätigungsschiene
mit einem stehenden Schenkel und einem liegenden Schenkel im Querschnitt
L-förmig
ausgebildet ist, und dass das Dichtungselement am freien Ende des
liegenden Schenkels der Betätigungsschiene
befestigt ist.
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Durch diese Maßnahme wird es möglich, die gesamte
Dichtungsvorrichtung nachträglich
an eine bestehende Tür
anzubringen, ohne dass eine Vertiefung gefräst werden muss oder die Tür beschädigt wird.
Wenn eine solche Dichtungsvorrichtung mittels Klebung oder durch
Schrauben an einer bestehenden Tür
angebracht wird, kann sie im allgemeinen leicht wieder entfernt
werden, sofern Bedarf besteht. Eine Änderung der bestehende Tür ist für den Einsatz
der Erfindung nicht erforderlich.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Betätigungsschiene
gegenüber
der Befestigungsschiene federnd vorgespannt ist, so dass das Dichtungselement
durch Federwirkung der Federelemente bei offener Tür oder Fenster gespannt
ist und den Spalt nicht verschließt, während bei geschlossener Tür oder geschlossenem
Fenster das Dichtungselement durch die verschwenkte Betätigungsschiene
gestaucht wird und sich wölbt.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
die Befestigungsschiene durch Kleben an einer Tür oder einem Fenster befestigbar
ist, um die Montage an einer eingebauten Tür oder einem eingebautem Fenster
zu erleichtern.
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In einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Betätigungsschiene
eine solche Länge
aufweist, dass wenigstens ein Ende beim Schließen der Tür oder des Fensters durch Anschlag
an eine Zarge betätigbar
ist. So wird das Dichtungselement nur bei geschlossener Tür oder geschlossenem Fenster
in eine Spalt verschließende
Position gebracht und behindert ansonsten nicht da" Öffnen und Schließen der
Tür.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Dichtungselement, die Betätigungsschiene
und die Befestigungsschiene aus Kunststoff extrudiert bzw. aus Aluminium
stranggepresst sind, so dass diese Bestandteile der Dichtungsvorrichtung
als Endlosteile bereitgestellt werden, die bei Bedarf abgelängt werden
können.
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In einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Dichtungselement bei betätigter Betätigungsschiene
U-förmig
gewölbt
ist, so dass auch Türen oder
Fenster mit unterschiedlichen Spalthöhen oder Bodenunebenheiten
sicher abgedichtet werden können.
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In einer anderen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Dichtungselement zwei Schienenelemente
aufweist, die über
ein Filmgelenk schwenkbar miteinander verbunden sind, wobei das
erste Schienenelement an der Befestigungsschiene schwenkbar befestigt
ist und das zweite Schienenelement an der Betätigungsschiene schwenkbar befestigt
ist, so dass bei betätigter
Betätigungsschiene die
Schienenelemente in V-förmigem
Winkel zueinander stehend verschwenkt sind. Eine der beiden Schienenelemente
ist über
das Filmgelenk hinaus verlängert
und bildet so eine Auflagedichtung, die dann mit dem Schienenelement
verschwenkt wird und es so ermöglicht,
besonders hohe Spalthöhen abzudichten.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
die Betätigungsschiene
und die Befestigungsschiene jeweils eine Nut aufweisen, in denen
Endabschnitte des Dichtungselements befestigbar sind. Auch andere Befestigungsarten
wie Kleben, Verschweißen
u.a. sind möglich.
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In einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Dichtungselement, die Betätigungsschiene
und die Befestigungsschiene einstückig gefertigt sind, so dass
eine Montage der einzelnen Bestandsteile der Dichtungsvorrichtung
nicht nötig
ist und für
die Fertigstellung nur die Federelemente eingesetzt und der mit
Klebstoff beschichtete Haftstreifen aufgebracht werden müssen.
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Da das Betätigungselement einer montierten Dichtungsvorrichtung
erst durch den Kontakt mit einer Zarge oder einem Fensterrahmen
das Dichtungselement so verformt, dass der Spalt geschlossen wird,
gleitet die Dichtung nicht auf denn Boden, so dass Bodenunebenheiten
das Öffnen
und Schließen der
Tür nicht
behindern. Außerdem
ist hierdurch der Verschleiß der
erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
minimiert.
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Dabei ist die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung
aus einfachen Bauteilen zusammengesetzt, die eine zuverlässige Funktion
gewährleisten. Diese
einfachen Bauteile können
problemlos aus Kunststoff hoher Festigkeit extruiert bzw. aus Aluminium
stranggepresst werden, die bei Bedarf abgelängt werden. Somit ist es nicht
notwendig, für
Türen unterschiedlicher
Breite verschiedene Bauteile mit unterschiedlichen Abmessungen zu
fertigen und bereit zu stellen. Auch die Montage der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
ist besonders einfach, da die erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung mit der
Befestigungsschiene an ein Türblatt
oder Fenster angeklebt wird.
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Im Folgenden wird die Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnung genauer erläutert, wobei
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1 einen
Schnitt durch eine leicht geöffnete
Tür mit
einer erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
zeigt,
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2 einen
Schnitt durch eine geschlossene Tür mit der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
zeigt,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Türblatt
mit der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
zeigt,
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4 eine
perspektivische Ansicht einer geschlossenen Tür mit der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
zeigt, und
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5 ein
zweites Ausführungsbeispiel
des Dichtungselements zeigt.
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Es wird auf die 1 und 2 Bezug
genommen.
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In 1 ist
eine Tür
mit einem Türblatt 16 in einer
etwas geöffneten
Stellung gezeigt, wobei ein Spalt 12 zwischen der Unterseite 14 des
Türblattes 16 und
dem Fußboden 18 vorhanden
ist. An dem Türblatt 16 ist
die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung
befestigt.
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Diese umfasst eine Befestigungsschiene 20 zur
Befestigung an dem Türblatt 16,
eine Betätigungsschiene 22,
ein streifenförmiges
Dichtungselement 10 und zwei Federelemente 24.
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Die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung ist
an dem Türblatt 16 durch
die im Querschnitt L-förmige
Befestigungsschiene 20 angebracht, deren erster, liegender
Schenkel 26 sich über
die gesamte Breite und Dicke des Türblattes 16 erstreckt
und somit die Unterseite 14 des Türblattes 16 vollständig bedeckt,
während
der zweite Schenkel 28 aufrecht stehend an der Vorderseite
des Türblattes 16 befestigt
ist. An einer ersten Längsseite 44 am
oberen Ende des aufrecht stehenden Schenkels 28 der Befestigungsschiene 20 ist
die Betätigungsschiene 22 schwenkbar
angelenkt, während
an einer zweiten Längsseite 46 am
Ende des liegenden Schenkels 26 der Befestigungsschiene 20 das
Dichtungselement 10 befestigt ist. Das Gelenk weist eine
im Querschnitt gekrümmt
ausgebildeten Nut auf, in die eine entsprechend gekrümmt ausgebildete
Feder eingreift, wobei das Gelenk staubdicht verkleidet ist und
daher nicht verschmutzen kann. Bei Verwendung von Kunststoff kann
das Gelenk auch als Filmgelenk ausgebildet sein.
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Die Betätigungsschiene 22 weist
ebenfalls zwei Schenkel 30, 32 auf, von denen
der erste Schenkel 30 stehend und der zweite Schenkel 32 liegend
angeordnet sind, so dass auch die Betätigungsschiene 22 im
Querschnitt L-förmig
ausgebildet ist. Die Länge
des stehenden Schenkels 30 der Betätigungsschiene 22 ist
dabei geringfügig
größer als
die Länge
des stehenden Schenkels 28 der Befestigungsschiene 20.
Im Gegensatz dazu ist die Länge des
liegenden Schenkels 32 des Betätigungsschiene 22 kleiner
als die Länge
des liegenden Schenkels 26 der Befestigungsschiene 20,
so dass die Betätigungsschiene 22 das
Türblatt 16 nur
teilweise umgreift. Um die Betätigungsschiene 22 federnd
vorzuspannen, sind zwischen dem stehenden Schenkel 30 der
Betätigungsschiene 22 und
dem stehenden Schenkel 28 der Befestigungsschiene 20 im
Querschnitt V-förmige
Federelemente 24 aus Metal oder Kunststoff eingesetzt.
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Das Dichtungselement 10 weist
an zwei gegenüberliegenden
Seiten verbreiterte Endabschnitte auf, mit denen das Dichtungselement 10 an
der Befestigungsschiene 20 und der Betätigungsschiene 22 befestigbar
ist. Am Ende des liegenden Schenkels 32 und der Betätigungsschiene 22 ist
dazu eine Nut 34 vorgesehen, in die der erste, verbreiterte
Endabschnitt des Dichtungselementes 10 eingesetzt ist. Der
gegenüberliegende,
zweite verbreiterte Endabschnitt des Dichtungselementes 10 ist
in eine Nut 36 am Ende des liegenden Schenkels 26 der
Befestigungsschiene 20 eingesetzt, so dass das Dichtungselement 10 zwischen
der Betätigungsschiene 22 und
der Befestigungsschiene 20 gespannt ist, da die Betätigungsschiene 22 in
ihrer Ruhestellung durch die Federelemente 24 ausgelenkt
ist.
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In 2 ist
das Türblatt 16 in
einer geschlossenen Position gezeigt, bei der der Spalt 12 durch das
Dichtungselement 10 verschlossen ist. Der stehende Schenkel 30 der
Betätigungsschiene 22 stößt während des
Schließens
der Tür
an eine Anschlagfläche 42 einer
Zarge 38 an und wird an den stehenden Schenkel 28 der
Befestigungsschiene 20 gedrückt. Dadurch wird die Betätigungsschiene 22 so verschwenkt,
dass die jeweiligen Schenkel 30 und 3
2 der
Betätigungsschiene 22 an
den Schenkeln 26, 28 der Befestigungsschiene20 anliegen.
In dieser Position wird das Dichtungselement 10 durch die
verschwenkte Betätigungsschiene 22 zusammengestaucht,
so dass diese U-förmig gewölbt wird
und sich in den Spalt 12 zwischen dem Türblatt 16 und dem
Fußboden 18 erstreckt,
um diesen zu verschließen.
Die Bezeichnung Wölbung
kennzeichnet sowohl eine kreisabschnittförmige Ausbildung als auch eine
V-förmige oder
andere Form des betätigten Dichtungselements 10.
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Wird die Tür wieder geöffnet, so wird durch die federnde
Vorspannung die Betätigungsschiene 22 wieder
in ihre in 1 gezeigte
Ruheposition zurückgeschwenkt
und das Dichtungselement 10 gespannt, so dass ein Verschwenken
der Tür
möglich ist,
ohne das dabei eine auf dem Fußboden 18 aufliegendes
Dichtungselement 10 das Verschwenken des Türblattes 16 behindert.
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Es wird auf die 3 und 4 Bezug
genommen.
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In 3 ist
ein Türblatt 16 gezeigt,
an dem eine erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung
befestigt ist. Die Federelemente 24 sind im Bereich der
beiden seitlichen Enden des Türblattes 16 zwischen
der Betätigungsschiene 22 und
der Befestigungsschiene 20 eingesetzt. Um die Montage der
Dichtungsvorrichtung zu vereinfachen, ist an einer Seite der Befestigungsschiene 20 ein
Haftstreifen 40 angebracht, der mit Klebstoff beschichtet
ist, um eine einfache und problemlose Befestigung an dem Türblatt 16 zu
ermöglichen.
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In 4 ist
ebenfalls ein Türblatt 16 mit
einer erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
gezeigt, die bei geschlossener Tür
den Spalt 12 abdichtet. Dabei stößt der stehende Schenkel 30 der
Betätigungsschiene 22 mit
seiner gesamten Länge
an die Anschlagfläche 42 der
Zarge 38, so dass mit der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung nicht
nur ein Spalt 12 zwischen der Unterseite 14 des
Türblattes 16 und
dem Fußboden 18,
sondern auch ein Spalt zwischen dem Türblatt 16 und der
Zarge 38 abgedichtet werden kann. Genauso gut kann mit
der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung
auch ein vollständig
umlaufender Spalt zwischen einem Fenster und seinem Rahmen abgedichtet
werden.
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Es wird auf die 5 Bezug genommen.
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In 5 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel des
Dichtungselements 50 dargestellt. Dieses Dichtungselement 50 weist
ein Y-förmiges
Profil mit zwei oberen Schienenelementen 52, 54 und
eine unterhalb der beiden Schienenelemente 52, 54 angeordnete
Auflagedichtung 56 auf, die als Verlängerung des Schieneelementes 54 gebildet
ist. Die beiden Schienenelemente 52, 54 weisen
an ihren oberen Enden verbreiterte Endabschnitte auf, mit denen
die Schienenelemente 52, 54 an der Befestigungsschiene 20 und
der Betätigungsschiene 22 schwenkbar befestigt
werden können.
Das Schienenelement 52 ist an seinem unteren Ende über ein
Filmgelenk 58 mit einem mittleren Abschnitt des Schienenelementes 54 verbunden,
so dass die beiden Schienenelemente 52, 54 schwenkbar
miteinander verbunden sind, während
das verlängerte
untere Ende des zweiten Schenkels 54 die Auflagedichtung 56 bildet.
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Beim Schließen einer Tür werden die beiden oberen
Schienenelemente 52, 54 durch die Schwenkbewegung
der Betätigungsschiene 22 V-förmig zusammengedrückt und
damit die beiden Schienenelemente 52, 54 verschwenkt,
so dass die an dem Schienenelement 54 angeordnete Auflagedichtung 56 in
einen Spalt gedrückt
wird und diesen verschließt.
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- 10
- Dichtungselement
- 12
- Spalt
- 14
- Unterseite
- 16
- Türblatt
- 18
- Fußboden
- 20
- Befestigungsschiene
- 22
- Betätigungsschiene
- 24
- Federelement
- 26
- liegender
Schenkel
- 28
- stehender
Schenkel
- 30
- stehender
Schenkel
- 32
- liegender
Schenkel
- 34
- Nut
- 36
- Nut
- 38
- Zarge
- 40
- Haftstreifen
- 42
- Anschlagsfläche
- 44
- Längsseite
- 46
- Längsseite
- 50
- Dichtungselement
- 52
- Schienenelement
- 54
- Schienenelement
- 56
- Auflagedichtung
- 58
- Filmgelenk