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DE10205723A1 - Mastlegevorrichtung - Google Patents

Mastlegevorrichtung

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DE10205723A1
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auxiliary
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sleeve
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Manfred Paul
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    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
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    • B63B15/00Superstructures, deckhouses, wheelhouses or the like; Arrangements or adaptations of masts or spars, e.g. bowsprits
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B63B2015/0016Masts characterized by mast configuration or construction
    • B63B2015/005Masts characterized by mast configuration or construction with means for varying mast position or orientation with respect to the hull
    • B63B2015/0058Masts characterized by mast configuration or construction with means for varying mast position or orientation with respect to the hull comprising active mast inclination means

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Abstract

Zum vereinfachten Legen und Stellen eines Mastes eines Segelbootes werden seitliche Haltestützen (7) vorgeschlagen, deren oberes Ende in einer an einem Hilfsmast (2) verschiebbar geführten Hülse (1) gelenkig angeordnet ist. Das untere Ende der Haltestützen (7) wird jeweils von einem Wantenpütting (8) gehalten, wobei die Püttings (8), quer Längsrichtung des Boots gesehen, miteinander fluchten (Figur 2).

Description

Die Erfindung betrifft eine Mastlegevorrichtung zum stellen und Legen eines Mastes, insbesondere eines Mastes von Segelbooten, der in einem Mastfuß um eine Schwenkachse begrenzt verschwenk­ bar angeordnet und in aufrechter Stellung festlegbar ist.
Der die Besegelung eines Segelboote tragende Bootsmast weist bei üblichen Segelbooten eine Länge von etwa bis zu 10 m auf und wird mit seinem unteren Ende in einem am Bootsaufbau befes­ tigten sogenannten Mastfuß, beispielsweise mit Hilfe eines durchgesteckten Drehbolzens gehalten. Der Mastfuß ist so ausge­ bildet, dass er ein Legen des Mastes in Richtung zum Heck des Boots ermöglicht, wobei der aufrecht gestellte Mast in seiner Drehbewegung zum Bug des Boots durch Anschläge des Mastfußes begrenzt ist. In der aufrechten Stellung wird der Mast durch Spannseile, sogenannte Stage bzw. Wanten verspannt und gegen die auf ihn einwirkenden Windkräfte in der aufrechten Stellung gesichert.
Beim Legen des Mastes werden diese Spannelemente gelöst und der Mast um seinen Drehpunkt im Mastfuß nach Achtern umgelegt. Um die Drehbewegung kontrolliert ermöglichen zu können, wird übli­ cherweise das sogenannte Großschot betätigt, das nach Art eines Flaschenzugs mit Hilfe von Rollen am vorderen Ende des Spinna­ kerbaums und am Bug des Boots befestigt ist.
Insbesondere bei höheren und schweren Masten ist es in der Re­ gel nicht möglich, die beschriebenen Arbeiten ohne Hilfsperso­ nal durchzuführen, die den Mast beim Legen bzw. Stellen mit Hilfe von Halteseilen oder dergleichen seitlich absichern.
Aus dem Stand der Technik sind bereits Mastlegehilfsvorrichtun­ gen, auch als Jütvorrichtungen bezeichnet, bekannt, bei denen unter anderem seitliche, am Mast montierte Hilfswanten verwen­ det werden, die ein seitliches Abkippen des Mastes verhindern sollen. Die Verankerungen der dabei verwendeten Stützen müssen jedoch zum Drehpunkt des Mastes fluchten, so dass die entspre­ chenden Wantenstützen bzw. Püttings in der Regel zusätzlich montiert werden müssen.
Bei nicht genau fluchtender Anordnung der seitlichen Stützen variiert die effektive Länge der seitlichen Wanten aufgrund der teilkreisförmigen Bewegung des Anlenkpunkts am Mast, so dass durch die nachlassende Zugspannung wiederum Probleme auftreten können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu mon­ tierende Mastlegevorrichtung zu schaffen, mit der ein schnelles Legen und Stellen des Mastes ohne zusätzliches Hilfspersonal möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass jeweils eine sich seitlich zum Mast erstreckende Haltestütze vorgesehen ist, deren erstes Ende an einer seitlichen, im Abstand zum Mast befindlichen Verankerung befestigt und deren zweites Ende in oder an einem vom Mast getragenen Hilfsmast in dessen Längs­ richtung verschiebbar angeordnet ist. Es sei darauf hingewie­ sen, dass ein solcher am Mast befestigter Hilfsmast auch als Hilfsbaum bezeichnet wird. Ein derartiger Hilfsmast kann bei­ spielsweise als Spinnakerbaum ausgebildet sein, worauf nachfol­ gend noch eingegangen wird.
Die erfindungsgemäße Jütvorrichtung besteht beispielsweise aus zwei starren Hohlrohrstützen, deren erstes Ende an Deck, insbe­ sondere am Vordeck des Boots seitlich zum Mast befestigt wird. Die Befestigungspunkte der Haltestützen sollten quer zur Längs­ richtung des Boots fluchten, wobei sie jedoch unabhängig vom Drehpunkt des Mastes angeordnet werden können. Die zweiten En­ den der Stützen können beweglich an einer Rohrhülse befestigt sein, wobei die Rohrhülse über den Hilfsmast, insbesondere ei­ nen Spinnakerbaum, gesteckt ist und in dessen Längsrichtung verschoben werden kann.
Die Befestigungspunkte der Haltestützen am Vordeck können bei­ spielsweise durch seitliche Püttings, durch Relingstützen oder auch durch eine Fußreling bereitgestellt werden. Um eine freie Drehbewegung des Mastes zu gewährleisten, sind die Haltestützen sowohl an den Befestigungspunkten am Vordeck als auch an der rohrförmigen Hülse verschwenkbar angelenkt. Hierzu können die Haltestützen an ihren jeweiligen beiden Enden mit einem Auge ausgebildet sein, in welches ein zugeordneter Drehbolzen eines Befestigungspunktes am Vordeck bzw. der Rohrhülse einführbar ist.
Aufgrund dieser Anordnung kann nun die verschiebbare Hülse je nach Stellung des Mastes in Längsrichtung des Spinnakerbaums gleiten, so dass dieser in jeder Position seitlich abgestützt ist. Die Drehbewegung des Mastes kann daher von einer Bedie­ nungsperson durch Betätigung der vorderen Taille bzw. des Groß­ schots erfolgen.
Es sei erwähnt, dass die verschiebbare Hülse auch am Hauptmast angeordnet werden kann, wobei es jedoch zweckmäßig ist, sie am Hilfsmast, beispielsweise am Spinnakerbaum, zu positionieren. Dadurch kann die Länge der seitlichen Haltestützen reduziert werden. Sie können in aufrechter Stellung des Mastes von den seitlichen Wantenpüttings bzw. der verschiebbaren Rohrhülse ge­ löst werden und an Deck verstaut werden, so dass die Bewegungs­ freiheit an Bord nicht beeinträchtigt ist. Die gesamte Mastle­ gevorrichtung umfasst also im Prinzip lediglich drei Teile, nämlich die beiden seitlichen Stützen und die verschiebbare Hülse, so dass keine zusätzlichen Montagearbeiten erforderlich sind.
Eine derartige Mastlegevorrichtung kann selbstverständlich auch zum Stellen und Legen eines beliebigen Mastes, wie etwa eines Fahnenmastes verwendet werden.
Wie bereits erwähnt, sind die seitlichen Verankerungen zum Hal­ ten der unteren Enden der Haltestützen unabhängig vom Drehpunkt des Mastes, so dass jeweils zwei vorhandene gegenüberliegende Wantenpüttings verwendet werden können, sofern sie, quer zur Längsachse des Boots gesehen, zueinander fluchten. Die Mastle­ gevorrichtung kann daher ohne zusätzliche Montagearbeiten bei praktisch jedem Segelboot, auch nachträglich, verwendet werden.
Die Haltestützen bestehen vorzugsweise aus Hohlrohren, so dass sie ein vergleichsweise geringes Gewicht aufweisen. Sie können z. B. aus Aluminium- oder Edelstahlrohren bestehen.
Die in Längsrichtung des Hilfsmastes verschiebbare Hülse kann nach dem Entfernen der Haltestützen auf dem Mast oder Hilfsmast verbleiben und gegebenenfalls mit einer Feststelleinrichtung wie einer Klemmschraube in einer gewünschten Stellung gesichert werden. Die Befestigung der Haltestützen an der Hülse kann in bekannter Weise mit Hilfe von lösbaren Gelenkverbindungen er­ folgen, die Befestigung der Haltestützen an den seitlichen Wan­ tenpüttings, die üblicherweise als Ösen ausgebildet sind, kann beispielsweise mit Hilfe eines Schnappverschlusses erfolgen, so dass die erforderlichen Drehbewegungen der Seitenstützen beim Verschwenken des Mastes gewährleistet sind.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise beschrieben, und wird im Nachfolgenden anhand der Zeichnung im Einzelnen er­ läutert. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Boots mit ge­ legtem Mast,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Boots gemäß Fig. 1 beim Stellen des Mastes und
Fig. 3 eine Seitenansicht des Boots gemäß Fig. 1 und 2 mit gestelltem Mast.
Bei der in den Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsform einer Mastlege-Vorrichtung wird eine Hülse 1 auf den Hilfsmast bzw. Spinnakerbaum 2 aufgesetzt, der am Mast 3 eines Segelboots angelenkt ist. Die Hülse 1 ist in Längsrichtung des Spinnaker­ baums 2 verschiebbar geführt.
Der Mast 3 wird mit seinem unteren Ende in einem Mastfuß 4 gehalten, der als zum Bug des Boots hin offene Aufnahme ausge­ bildet und am Bootsrumpf befestigt ist. Mittels eines Steckbol­ zens 5 kann der Mast 3 aus einer aufrechten Stellung in Rich­ tung zum Heck des Boots und umgekehrt verschwenkt werden.
An der verschiebbaren auf dem Spinnakerbaum 2 angeordneten Hül­ se 1 greifen in einem Gelenkpunkt 6 zwei seitliche Haltestützen 7 an, von denen in der Zeichnungsfigur nur die dem Betrachter zugewandte Haltestütze zu sehen ist. Die Haltestütze 7 ist mit ihrem unteren Ende verschwenkbar in einem seitlichen wantpüt­ ting 8 gehalten. Am oberen Ende 9 des Spinnakerbaums 2 ist eine vordere Talje bzw. ein Großschot 10 mittels einer Rolle 11 be­ festigt, die über eine weitere untere Rolle 12 geführt ist und nach Art eines Flaschenzugs aufgebaut ist, so dass der Spinna­ kerbaum 2 bzw. der mit ihm verbundene Mast 3 durch Betätigung der Talje 10 verschwenkt werden kann.
In den Zeichnungsfiguren wird das Stellen des Mastes 3 aus ei­ ner etwa horizontalen Stellung (Fig. 1) in eine vertikale Stellung (Fig. 3) gezeigt. Dabei verschiebt sich die Lage der Hülse 1 am Spinnakerbaum 2 je nach Stellung des Mastes 3 bzw. Spinnakerbaums 2, wobei die seitlichen Haltestützen 7 den Mast 3 nach Lee und Luv abstützen.
In vertikaler Stellung gemäß Fig. 3 kann der Mast 3 durch nicht dargestellte zusätzliche Wanten verspannt und gesichert werden, wobei die Haltestützen 7 entfernt werden können.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform ist die seitliche Verankerung der Haltestütze durch eine Vorrichtung an einer vertikal verlaufenden Relingsstütze realisiert. Hierzu weist die Vorrichtung eine Schelle auf, mit welcher diese an der Re­ lingsstütze befestigbar ist, wobei die Schelle einen Drehbolzen aufweist, auf dem ein Auge am ersten Ende der Haltestütze auf­ steckbar ist, so dass die Haltestütze relativ zur Vorrichtung schwenkbar gehalten ist. Damit die Haltestütze nicht vom Dreh­ bolzen abspringt, ist eine Mutter auf diesen aufgedreht.
In einer weiteren Ausführungsform können die Haltestützen auch an einer Fußreling in ähnlicher Weise befestigt sein.
Bezugszeichenliste
1
Hülse
2
Hilfsmast, Spinnakerbaum
3
Mast
4
Mastfuß
5
Steckbolzen
6
Gelenkpunkt
7
Haltestütze
8
Wantenpütting, Verankerung
9
Oberes Ende
10
Talje, Großschot
11
Rolle
12
Rolle

Claims (12)

1. Mastlegevorrichtung zum Stellen und Legen eines Mastes, insbesondere eines Mastes von Segelbooten, der in einem Mastfuß um eine Schwenkachse begrenzt verschwenkbar ange­ ordnet und in aufrechter Stellung festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine sich seitlich zum Mast (3) erstreckende Haltestütze (7) vorgesehen ist, deren erstes Ende an einer seitlich im Abstand zum Mast (3) be­ findlichen Verankerung (8) befestigt und deren zweites En­ de in oder an einem vom Mast (3) getragenen Hilfsmast (2) in dessen Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist.
2. Mastlegevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, dass die zweiten Enden der Haltestützen (7) am Hilfs­ mast (2) mittels einer den Hilfsmast (2) umfänglich um­ greifenden, in dessen Längsrichtung bewegbaren und mit den zweiten Enden verbindbaren Hülse (1) verschiebbar angeord­ net sind.
3. Mastlegevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, dass die Hülse (1) zylindrisch ausgebildet ist und die zweiten Enden der Haltestützen schwenkbar mit der Hül­ se (1) verbunden sind.
4. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, dass die seitlichen Verankerungen, quer zur Längsachse des Boots gesehen, zueinander fluch­ tend angeordnet sind.
5. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, dass die Haltestützen (7) aus Hohl­ rohren bestehen.
6. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, dass die seitlichen Verankerungen zur Befestigung der ersten Enden der Haltestützen (7) durch an Deck montierte Wantenpüttings (8) gebildet sind.
7. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, dass die seitlichen Verankerungen zur Befestigung der ersten Enden der Haltestützen (7) durch an Deck montierte Relingsstützen gebildet sind.
8. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, dass die seitlichen Verankerungen zur Befestigung der ersten Enden der Haltestützen (7) durch eine an Deck montierte Fußreling gebildet ist.
9. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, dass zum Stellen bzw. Legen des Mas­ tes (3) mindestens ein am Hilfsmast (2) angreifendes, nach Art eines Flaschenzugs wirkendes Zugseil vorgesehen ist.
10. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, dass zum Festlegen des gestellten Mastes (3) Spannelemente wie Spannseile bzw. Wanten vorge­ sehen sind.
11. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, dass als Hilfsmast (2) ein Spinna­ kerbaum vorgesehen ist.
12. Mastlegevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, dass die Haltestützen (7) mit ihren Enden lösbar am Hilfsmast (2) bzw. der Hülse (1) und den seitlichen Verankerungen (8) befestigbar sind.
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