DE10204375A1 - Halterung für Kleidungsstücke - Google Patents
Halterung für KleidungsstückeInfo
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Abstract
Halterung für Kleidungsstücke, umfassend ein Aufhängeteil an dem Kleidungsstücke unmittelbar und/oder auf Kleiderbügeln fixierte Kleidungsstücke aufhängbar sind und ein mit dem Aufhängeteil verbundenes Fixierteil zur Anbringung der Halterung an einem Möbelstück, einer Tür oder dergleichen, wobei das Fixierteil zwei voneinander beabstandete am Aufhängeteil (10) angebrachte Fixierelemente (11, 12) umfasst, zwischen denen ein plattenähnliches Teil (13) eines Möbels oder dergleichen, an dem die Halterung zu fixieren ist, einschiebbar ist, derart, dass sich das eine Fixierelement (12) auf der einen Seite des plattenähnlichen Elements (13) und das andere Fixierelement (11) auf der anderen Seite des plattenähnlichen Elements abstützt.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halterung für Kleidungsstücke umfassend ein Aufhängeteil an dem Kleidungsstücke unmittelbar und/oder auf Kleiderbügeln fixierte Kleidungsstücke aufhängbar sind und ein mit dem Aufhängeteil verbundenes Fixierteil zur Anbringung der Halterung an einem Möbelstück, einer Tür oder dergleichen.
- Aus dem Stand der Technik sind Halterungen für Kleidungsstücke der vorgenannten Art bekannt, bei denen beispielsweise die Halterung an einem Türblatt einhängbar ist, insbesondere im oberen Bereich des Türblatts, so dass bei geschlossener Tür die Halterung geklemmt wird. Eine solche Halterung bietet die Möglichkeit, Kleidungsstücke im Bereich eines Türblatts aufzuhängen. Weiterhin sind Halterungen für Kleidungsstücke bekannt, bei denen eine Anbringung an oder in einem Möbelstück, beispielsweise im Inneren eines Kleiderschranks im Bereich der Schranktür vorgesehen ist. Ist eine Aufhängung der Kleidungsstücke unmittelbar vorgesehen, so kann die beispielsweise an einem Türblatt anbringbare Halterung hakenähnlich und einfach aufgebaut sein. Ist das Einhängen von Kleiderbügeln, auf denen Kleidungsstücke fixiert sind, an der Halterung vorgesehen, bietet sich die Verwendung einer Halterung mit einem langgestreckten Aufhängeteil an, welches beispielsweise ein rohrförmiger oder stabförmiger Ausleger sein kann, an dem man gegebenenfalls mehrere Kleiderbügel aufhängen kann.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Halterung für Kleidungsstücke der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die derart ausgebildet ist, dass sie eine möglichst vielseitige Anbringung an verschiedenen Gegenständen ermöglicht.
- Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Halterung für Kleidungsstücke der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Die erfindungsgemäße Halterung für Kleidungsstücke umfasst wenigstens ein Aufhängeteil, an dem die Kleidungsstücke oder Kleiderbügel aufhängbar sind und zwei Fixierelemente, die voneinander beabstandet am Aufhängeteil angebracht sind. Dadurch ist es möglich, beispielsweise ein plattenähnliches Teil eines Möbels oder dergleichen zwischen diese beiden Fixierelemente zu schieben bzw. die Fixierelemente auf ein plattenähnliches Teil eines Möbels aufzuschieben und zwar derart, dass sich das eine Fixierelement auf der einen Seite des plattenähnlichen Elements und das andere Fixierelement auf der anderen Seite des plattenähnlichen Elements abstützt. Diese beiden Fixierelemente ermöglichen in einem ersten Anwendungsfall eine Anbringung an einem im wesentlichen horizontal ausgerichteten plattenähnlichen Element, beispielsweise an einer Tischplatte. Dabei kann das auslegerartig ausgebildete Aufhängeteil durch sein Eigengewicht quasi ein Drehmoment erzeugen, so dass die z. B. auf eine Tischplatte aufgeschobene Halterung durch das Eigengewicht des Auslegers quasi selbsttätig an der Tischplatte gehalten wird. Es sind also keine Klemmvorrichtungen notwendig, die ein Anklemmen der Halterung z. B. an der Tischplatte erfordern, wie beispielsweise bei bekannten Halterungen mit Fixierteilen, die nach dem Prinzip einer Schraubzwinge arbeiten. Vielmehr genügt es, die beiden Fixierelemente der erfindungsgemäßen Halterung auf eine Platte oder dergleichen aufzuschieben, ohne diese weiterhin zu befestigen durch Schrauben oder Klemmen, denn die Halterung hält nach dem Aufschieben von selbst.
- Dadurch, dass die beiden Fixierelemente mit Abstand voneinander am Halterungsteil angebracht sind und jedes Fixierelement bei Anbringung an einer im Prinzip horizontalen Platte einen Auflagepunkt oder eine Auflagefläche an der einen bzw. anderen Seite dieser Platte hat, kann die Halterung an Platten mit ganz unterschiedlicher Materialstärke angebracht werden, ohne dass eine Einstellung oder sonstige Veränderung an den Fixierelementen notwendig ist.
- Besonders vorteilhaft ist bei der erfindungsgemäßen Halterung für Kleidungsstücke gemäß einer bevorzugten Weiterbildung, dass das eine der Fixierelemente so geformt sein kann, beispielsweise zweifach abgewinkelt sein kann (etwa L-förmig), dass man bei Nutzung nur dieses einen Fixierelements die Halterung über ein Türblatt oder dergleichen hängen kann. Dies ermöglicht demnach eine Anbringung an einem im Prinzip vertikalen plattenförmigen Teil, bei der man jedoch nur eines der Fixierelemente nutzt. Dieses eine Fixierelement für die Anbringung z. B. an einem Türblatt befindet sich vorzugsweise endseitig oder etwa endseitig an dem langgestreckten Aufhängeteil. Dieses langgestreckte, einem Ausleger ähnliche, Aufhängeteil kann unterschiedlichste Formen haben und z. B. über seine Länge leicht gekrümmt verlaufen. Es ist vorzugsweise relativ langgestreckt und etwa rohrförmig oder stabförmig. Um bei der einen Variante der Anbringung an einem im wesentlichen horizontalen plattenförmigen Teil (z. B. einer Tischplatte) ein Verkratzen zu vermeiden, kann man wenigstens eines der Fixierteile endseitig mit einem Auflagestück aus einem etwas nachgiebigen weicheren Werkstoff ausstatten.
- Das andere Fixierelement, welches mit dem endseitig angebrachten Fixierelement beim Aufschieben der Halterung auf eine Tischplatte oder dergleichen zusammenwirkt, kann beispielsweise ein von dem auslegerartigen Aufhängeteil in einem Winkel abgehender etwa hakenförmig gebogener, vorzugsweise zum Ende des Aufhängeteils hin gebogener Schenkel sein. Dieses Fixierelement muss nicht gebogen sein, sondern kann z. B. auch rechtwinklig abgewinkelt sein.
- Um Kleidungsstücke an der Halterung aufzuhängen, weist das Aufhängeteil vorzugsweise Haken, stiftartige oder nockenförmige Arretierelemente oder dergleichen auf, an denen man beispielsweise Schlaufen eines Kleidungsstücks aufhängen kann. Außerdem können derartige Arretierelemente beim Einhängen mehrerer Kleiderbügel an dem auslegerartigen Aufhängeteil dazu dienen, zu verhindern, dass sich die Kleiderbügel zusammenschieben.
- Die Fixierelemente sind an der Halterung vorzugsweise so angebracht, dass sich einerseits bei in einem Türblatt eingehängter Halterung unter Verwendung des einen endseitigen Fixierelements das Aufhängeteil im wesentlichen horizontal von dem Türblatt weg erstreckt, und dass sich auch bei Aufschieben der Halterung auf eine im wesentlichen horizontale Platte, z. B. eine Tischplatte, unter Nutzung beider Fixierelemente das Aufhängeteil im wesentlichen horizontal oder von der Ebene der Tischplatte ausgehend in einem leichten Winkel nach oben oder unten geneigt ausrichtet.
- Im Gegensatz zu den bisher bekannten Halterungen für Kleidungsstücke liegt bei der zuvor geschilderten bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Halterung die Besonderheit in der Bifunktionalität der Nutzung des bzw. der Fixierelemente für ganz unterschiedliche Arten der Anbringung, beispielsweise an einer Tischplatte einerseits oder an einem senkrechten Türblatt andererseits. Weiterhin liegt ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Halterung in der besonders einfachen Anbringung bei gleichzeitig großer Variabilität in Bezug auf die Form und die Abmessungen des Gegenstands, an dem die Anbringung der Halterung erfolgt, dadurch, dass ohne eine Veränderung an der Halterung vornehmen zu müssen, beispielsweise eine Anbringung an sehr dünnen oder relativ dicken Platten möglich ist.
- Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
- Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
- Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Halterung, die an einem Türblatt angebracht ist;
- Fig. 2 eine Ansicht der gleichen Halterung, die an einer dünnen horizontalen Platte angebracht ist;
- Fig. 3 eine weitere Ansicht einer erfindungsgemäßen Halterung, die an einer dickeren horizontalen Platte angebracht ist;
- Fig. 4 eine Vorderansicht der Halterung in Richtung des Pfeils IV von Fig. 1 gesehen.
- Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt die erfindungsgemäße Halterung, die einerseits ein Aufhängeteil 10 umfasst, an dem Kleidungsstücke oder Kleiderbügel angebracht werden und andererseits ein Fixierteil, welches zwei Fixierelemente umfasst, die mit dem Bezugszeichen 11 und 12 bezeichnet sind. Das eine der beiden Fixierelemente 12 befindet sich endseitig an dem auslegerartigen Aufhängeteil 10. Dieses Fixierelement 12 ist in sich zweifach abgewinkelt und bildet in der Seitenansicht gemäß Fig. 1 gesehen etwa die Form eines auf dem Kopf stehenden L ab. Dieses endseitige Fixierelement 12 kann etwa plattenförmig sein und die unterschiedlichsten Grundrissformen haben, beispielsweise die Form einer teilweise abgerundeten Platte wie sich aus der Ansicht gemäß Fig. 4 ergibt. Fig. 1 zeigt eine erste Variante der Anbringung der erfindungsgemäßen Halterung für Kleidungsstücke an einem Türblatt 14. Wie man sieht, ist das Fixierelement 12 dabei in das Türblatt 14 durch Aufschieben von oben eingehängt, wobei das auslegerartige Aufhängeteil 10, das in sich etwas gekrümmt ist, dann im wesentlichen sich horizontal in einem leichten Bogen erstreckt und etwa in einem rechten Winkel oder leicht stumpfen Winkel von der Ebene des Türblatts 14 aus nach vorn ragt. Das Fixierelement 12 umfasst einen ersten Schenkel 12a, der bei der Anbringung am Türblatt, wie man aus Fig. 1 erkennt, senkrecht nach unten ausgerichtet ist und an der Vorderseite 14a des Türblatts anliegt. Das Fixierelement 12 umfasst weiterhin einen Schenkel 12b, der rechtwinklig zu dem Schenkel 12a steht und kürzer ist als dieser und der auf der oberseitigen Fläche 14b des Türblatts aufliegt. Das Fixierelement 12 umfasst weiterhin einen dritten Schenkel 12c, der rechtwinklig ausgehend von dem Schenkel 12b nach unten abgewinkelt ist parallel zu dem Schenkel 12a und der kürzer ist als der Schenkel 12a und in dem Ausführungsbeispiels auch etwas kürzer als der Schenkel 12b. Dieser dritte Schenkel 12c übergreift wie man sieht die Falzfläche 14c des Türblatts, so dass sich das Fixierelement 12 über den Türfalz hakt und bei geschlossener Tür zwischen Türblatt und Türrahmen festgeklemmt wird, so dass die Halterung insgesamt fixiert ist.
- In Fig. 1 erkennt man weiterhin, dass das zweite Fixierelement 11 aus einem etwa rohrförmigen oder stangenförmigen Material besteht ähnlich wie das Aufhängeteil 10, während das Fixierelement 12 plattenartig ist und aus einem Flachmaterial besteht. Das Fixierelement 11 befindet sich an dem Aufhängeteil 10 mit Abstand von dem Ende des Aufhängeteils und somit mit Abstand von dem Fixierelement 12 und von dem Türblatt 14 bei Anbringung am Türblatt, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist. Bei dieser Art der Anbringung ist das Fixierelement 11 funktionslos. Die Funktion des Fixierelements 11 kommt aber bei der Anbringung der erfindungsgemäßen Halterung an einem plattenähnlichen Teil 13 zum Tragen, welches etwa horizontal ausgerichtet ist, wie beispielsweise eine Tischplatte 13. Diese Art der Anbringung ist in Fig. 2 dargestellt, auf die nachfolgend Bezug genommen wird. Man erkennt, dass das Fixierelement 11 von dem Aufhängeteil 10 in einem Winkel ausgeht, beispielsweise in einem rechten Winkel oder in einem spitzen Winkel, wie dies in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 dargestellt ist. Das im Querschnitt vorzugsweise rohrförmige oder stabförmige Fixierelement 11 ist in sich gebogen zu einem etwa hakenförmigen Schenkel, dessen freies Ende 11a zum Aufhängeteil 10 hingebogen ist, so dass das Fixierelement 11 etwa einen 90° Bogen in der Seitenansicht gemäß Fig. 2 vollzieht. Endseitig befindet sich an dem Fixierelement 11 ein Auflagestück 15 aus einem etwas nachgiebigen weicheren Werkstoff.
- Wie man aus Fig. 2 erkennen kann, erfolgt die Anbringung an der Tischplatte 13 einfach so, dass die Seite der Halterung, an der sich die beiden Fixierelemente 11, 12 befinden, auf die Tischplatte 13 aufgeschoben wird und zwar derart, dass das freie Ende 11a mit dem Auflagestück 15 auf der Oberseite der Tischplatte 13 zur Auflage kommt, während das andere Fixierelement 12 an der Unterseite der Tischplatte 13 anliegt. Der Anlagebereich des Fixierelements 12, der in der Zeichnung mit 12d bezeichnet ist, ist dabei etwa der Kantenbereich, dort, wo die beiden Schenkel 12a und 12b etwa in einem rechten Winkel aufeinander stoßen.
- Wie man weiterhin in Fig. 2 erkennt, verläuft bei dieser Art der Anbringung das auslegerartige Aufhängeteil 10 zunächst horizontal etwa parallel zur Tischplatte 13 und erstreckt sich dann in einem leichten Bogen etwas aufwärts geneigt von der Tischplatte weg. Im Prinzip verläuft das Aufhängeteil 10 also leicht nach oben geneigt oder horizontal, so dass man an diesem Kleidungsstücke oder Kleiderbügel aufhängen kann. Diese zweite Art der Anbringung der Halterung wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, erfolgt nur durch Aufschieben der beiden Fixierelemente 11, 12 auf die Tischplatte 13, die diese zwischen sich aufnehmen, ohne Verwendung von Befestigungselementen wie Klemmschrauben, Zwingen oder dergleichen. Dabei wird die Halterung dadurch gehalten, dass der von der Tischplatte 13 wegragende auslegerartige Arm des Aufhängeteils 10 durch sein Eigengewicht ein Drehmoment erzeugt (siehe Pfeil in Fig. 2), durch welches das Fixierelement 12 gegen die Unterseite der Tischplatte 13 gedrückt wird, wodurch sich die auf die Tischplatte 13 aufgeschobene Halterung nicht selbsttätig lösen kann. Ein Lösen der Halterung ist aber leicht möglich, wenn man das vordere Ende 17 des Aufhängeteils 10 leicht anhebt und somit das Aufhängeteil 10 im Uhrzeigersinn schwenkt, so dass man die beiden Fixierelemente 11, 12 von der Tischplatte 13 nach vorne hin abziehen kann.
- Fig. 3 zeigt nun in anschaulicher Weise, wie die Anbringung der erfindungsgemäßen Halterung 10 an einer dickeren Tischplatte 13 erfolgen kann. Wie man durch Vergleich mit Fig. 2 erkennt, beträgt die Materialstärke der Tischplatte 13 in Fig. 3 fast das dreifache derjenigen von Fig. 2. Die Anbringung erfolgt gemäß Fig. 3 in der gleichen Weise, indem das Ende des Aufhängeteils 10, an dem sich die beiden Fixierelemente 11, 12 befinden, auf die Tischplatte 13 aufgeschoben wird, so dass das freie Ende des Fixierelements 11 auf der Oberseite der Tischplatte 13 liegt, und dass der Kantenbereich 12d im Knick zwischen den beiden Schenkeln 12a, 12b an der Unterseite der Tischplatte 13 anliegt. Dadurch, dass die Tischplatte 13 hier eine größere Materialstärke aufweist, richtet sich die Halterung etwas anders aus (verglichen mit Fig. 2) und das auslegerartige Aufhängeteil 10 ragt von der Tischplatte 13 ausgehend etwas nach oben. Je dicker die Tischplatte 13 ist, desto steiler ist die Ausrichtung des Aufhängeteils 10. Dieses kann aber auch wenn es in einem Winkel zur Horizontalen etwas nach oben geneigt ausgerichtet ist, wie in Fig. 3 gezeigt, problemlos zum Aufhängen von Kleidungsstücken an den dafür vorgesehenen stiftartigen oder nockenförmigen Arretierelementen 16 genutzt werden. Über die Arretierelemente 16 kann man die Schlaufen von Kleidungsstücken hängen. Ebenso gut kann man die Haken von Kleiderbügeln über den rohrförmigen oder stabförmigen Ausleger des Aufhängeteils 10 hängen, wobei durch die Arretierelemente 16 insbesondere bei einer leicht geneigten Anordnung des Aufhängeteils 10 verhindert wird, dass die Kleiderbügel zusammenrutschen. Bei Anbringung an einer dickeren Tischplatte 13 verändert sich lediglich der Auflagepunkt der jeweiligen Fixierelemente 11, 12, verglichen mit einer dünneren Platte gemäß Fig. 2, nicht aber das Anbringungsprinzip. Die beiden Fixierelemente 11, 12 können starr an dem auslegerartigen Aufhängeteil 10 angebracht sein und müssen bei Variierung der Materialstärke der Platte 13 weder angepasst noch verstellt werden. Dies sichert eine rasche und bequeme Anbringung ebenso wie bei der Anbringungsvariante an einem Türblatt, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist. Der Vergleich der Anbringungsvarianten gemäß Fig. 1 und Fig. 3 zeigt auch, dass das zweite Fixierelement 12 in beiden Fällen unterschiedliche Funktionen erfüllt, während es bei der Variante gemäß Fig. 1 über den Falz des Türblatts gehängt wird und dabei die etwa L-förmige Winkelform des Fixierelements 12 genutzt wird, dient bei der Anbringung gemäß Fig. 3 das zweite Fixierelement 12 quasi nur als unteres Widerlager an der Unterseite der Tischplatte 13, an der das Fixierelement 12 eine punktförmige oder linienförmige Anlage hat. Die Umrissform des Fixierelements 12 geht aus der Vorderansicht gemäß Fig. 4 anschaulich hervor.
- Das Fixierelement 12 sollte eine gewisse Breite haben, damit verhindert wird, dass das Aufhängeteil 10 bzw. die gesamte Halterung seitlich wegkippt.
Claims (14)
1. Halterung für Kleidungsstücke umfassend ein Aufhängeteil an
dem Kleidungsstücke unmittelbar und/oder auf Kleiderbügeln
fixierte Kleidungsstücke aufhängbar sind und ein mit dem
Aufhängeteil verbundenes Fixierteil zur Anbringung der Halterung
an einem Möbelstück, einer Tür oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierteil zwei voneinander
beabstandete am Aufhängeteil (10) angebrachte Fixierelemente
(11, 12) umfasst, zwischen denen ein plattenähnliches Teil (13)
eines Möbels oder dergleichen, an dem die Halterung zu fixieren
ist, einschiebbar ist, derart, dass sich das eine Fixierelement
(12) auf der einen Seite des plattenähnlichen Elements (13) und
das andere Fixierelement (11) auf der anderen Seite des
plattenähnlichen Elements abstützt.
2. Halterung für Kleidungsstücke nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das eine Fixierelement (12) sich etwa
endseitig an dem langgestreckten Aufhängeteil (10) befindet.
3. Halterung für Kleidungsstücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das eine Fixierelement (12) zweifach
abgewinkelt ist, derart, dass es in ein Türblatt (14) oder
dergleichen einhängbar ist und dabei dieses übergreift.
4. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass das andere Fixierelement (11)
einen mit Abstand vom Ende des Aufhängeteils (10)
angeordneten von diesem in einem Winkel abgehenden
hakenförmig gebogenen Schenkel umfasst.
5. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das andere Fixierteil (11)
endseitig ein Auflagestück (15) aus einem etwas nachgiebigen
weicheren Werkstoff umfasst.
6. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängeteil (10) relativ
langgestreckt etwa rohrförmig oder stabförmig ist.
7. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängeteil (10) über seine
Länge leicht gekrümmt verläuft.
8. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängeteil (10) mindestens
einseitig vorzugsweise im Abstand angeordnete vorstehende
stiftartige oder nockenförmige Arretierelemente (16) aufweist.
9. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass das eine Fixierelement (12) etwa
L-förmig geformt ist und mit seinem Hauptschenkel (12a) einen
stumpfen Winkel zur Achse des Aufhängeteils (10) einnimmt,
vorzugsweise einen Winkel zwischen etwa 90 und etwa 120°.
10. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass das andere Fixierelement (11) ein
verglichen zu dem Aufhängeteil (10) kürzeres etwa in einem
Bogen von annähernd 90° gebogenes rohrförmiges oder
stangenartiges Element ist.
11. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Fixierelemente
(11, 12) auf plattenähnliche Elemente (13) von vorzugsweise in
relativ weiten Bereichen variierender Materialstärke aufschieben
lassen.
12. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, dass sich bei auf ein horizontales
plattenförmiges Element (13) aufgeschobener Halterung das
Aufhängeteil (10) in einem leichten Bogen zu seinem vorderen
Ende (17) hin aufwärts erstreckt.
13. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, dass sich bei in einem Türblatt (14)
über das Fixierelement (12) eingehängter Halterung das
Aufhängeteil (10) im wesentlichen horizontal von dem Türblatt
weg erstreckt.
14. Halterung für Kleidungsstücke nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, dass die auf ein horizontales
plattenförmiges Element (13) aufgeschobene Halterung durch ein
durch das Eigengewicht des Aufhängeteils erzeugtes
Drehmoment an dem zwischen den beiden Fixierelementen (11,
12) liegenden plattenförmigen Element (13) festgelegt ist.
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| DE2002104375 Expired - Fee Related DE10204375B4 (de) | 2002-02-02 | 2002-02-02 | Halterung für Kleidungsstücke |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB277440A (en) * | 1926-06-21 | 1927-09-21 | William Reid Sharp | Improvements in and relating to brackets for supporting articles |
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2002
- 2002-02-02 DE DE2002104375 patent/DE10204375B4/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10204375B4 (de) | 2007-10-18 |
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Owner name: CARL FREUDENBERG KG, 69469 WEINHEIM, DE |
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Effective date: 20130903 |