Stand der Technik
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Die Anmeldung geht aus von einer Anzeigevorrichtung in einem
Fahrzeug nach der Gattung des unabhängigen Patentanspruchs.
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Aus der Offenlegungsschrift DE 197 30 792 A1 der Anmelderin
ist bereits ein Verfahren und ein entsprechendes
Telematikgerät zur Ermittlung von Verkehrsinformationen
bekannt. Dabei ist das Telematikgerät derart ausgebildet,
dass es zum Anschluss eines Crash-Sensors, eines Indikators
für das Einschalten der Warnblinkanlage und/oder einer
Regelung zur Indikation eines Bremssensors eingerichtet ist.
Sensorwerte, die auch über Funksignale empfangen werden,
werden an Bord des Fahrzeugs derart ausgewertet, dass daraus
Warnhinweise abgeleitet werden. Die bordeigenen
Warnmeldungen können auch weiterversendet werden. Bei der
Ableitung der Warnhinweise werden auch Positionsdaten
berücksichtigt.
Vorteile der Erfindung
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Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen
des unabhängigen Patentanspruchs hat demgegenüber den
Vorteil, dass nun die Ausgabe der Warnung
geschwindigkeitsabhängig erfolgt, das heißt bei einer hohen
Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs das auf eine
Gefahrenstelle zusteuert, wird die Warnung in einem größeren
Abstand zur Gefahrenstelle ausgegeben als bei einem Fahrzeug
mit niedrigerer Eigengeschwindigkeit. Damit wird einem
Fahrer sehr frühzeitig eine Gefahr angezeigt, und er kann
damit den Fall vermeiden, dass er auf eine Unfallstelle
auffährt. Ist das Unfallfahrzeug nicht einsehbar, dann liegt
es abseits von der Fahrbahn, und die Fahrer von
vorbeifahrenden Fahrzeugen können erste Hilfe leisten und
einen Notdienst benachrichtigen.
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Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte
Verbesserungen der im unabhängigen Patentanspruch
angegebenen Anzeigevorrichtung möglich.
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Besonders vorteilhaft ist, dass die Anzeigevorrichtung bei
Ausgabe einer Warnung auch ein Rückhaltesystem ansteuert.
Damit ist, ähnlich einer Precrash-Sensierung, ein
frühzeitiges Scharfschalten beziehungsweise Auslösen von
Rückhaltemitteln möglich. Auch die Ansteuerung von
reversiblen Rückhaltemitteln, wie einem Gurtstraffer, kann
hier frühzeitig angegangen werden.
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Weiterhin ist es von Vorteil, dass die Daten über die
Gefahrenstelle mittels Mobilfunksignalen und/oder digitalen
Rundfunksignalen übertragen werden.
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Schließlich ist es auch von Vorteil, dass die
Anzeigevorrichtung die Warnung bei Annäherung an die in den
Daten angegebene Position intensiviert. Dies wird
beispielsweise dadurch erreicht, dass eine Blinkfrequenz
erhöht wird oder dass bei einem akkustischen Signal die
Frequenz eines Tons erhöht wird. Dies wird einem Fahrer sehr
deutlich machen, dass die Gefahr zunimmt.
Zeichnung
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen
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Fig. 1 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen
Anzeigevorrichtung und
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Fig. 2 eine schematische Darstellung einer typischen
Situation.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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Auffahrunfälle, insbesondere bei schlechter Sicht wie Nebel,
Dunkelheit, Regen oder Schneefall können zu schwerwiegenden
Unfallsituationen führen und einen bereits vorliegenden
Unfall noch weiter verschlimmern. Erfindungsgemäß wird daher
von einer solchen Unfallstelle von einem beteiligten
Fahrzeug automatisch eine Meldung, also Daten, abgegeben,
die die Position des Unfalls angeben und dass hier eine
Gefahrenstelle vorliegt. Mittels Mobilfunksignalen oder
anderen Funksignalen wird diese Nachricht versendet.
Anfahrende Fahrzeuge empfangen diese Meldung und werten sie
aus. In Abhängigkeit von ihrem Abstand zur Position und der
Eigengeschwindigkeit wird dann automatisch eine Warnung mit
der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung im Fahrzeug
ausgegeben, so dass der Fahrer weiß, dass er auf eine
Unfallstelle oder eine Baustelle zufährt. Damit wird die
Anzeigevorrichtung im Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit,
beispielsweise jenseits der 200 km/h, sehr frühzeitig eine
Warnung ausgeben, also in einem hohen Abstand von der
Gefahrenstelle, während ein Fahrzeug mit normaler
Geschwindigkeit, also 100-130 km/h, diese erst später,
beispielsweise beim halben Abstand, ausgibt. Der Abstand
wird dadurch berechnet, dass eine Ortungsvorrichtung im die
Daten empfangenden Fahrzeug vorliegt, so dass eine Differenz
zwischen den Koordinaten der Gefahrenstelle und des
Fahrzeugs berechnet werden kann. Dann wir durch die
Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs die Zeit zu der
Gefahrenstelle berechnet. Bei einer geringen Zeit bis zum
Auftreffen auf die Gefahrenstelle wird die Warnung sofort
ausgegeben, beispielsweise 20 Sekunden. Ist die Zeit zum
Erreichen der Gefahrenstelle noch relativ lang,
beispielsweise 5 Minuten, dann wird diese Warnung erst
ausgegeben, wenn ein entsprechender Abstand, beispielsweise
1,5 Minuten, erreicht ist. Dabei wird dann ein Zähler im
Fahrzeug gestartet. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung
kann diese Warnung optisch und/oder akkustisch und/oder
haptisch ausgeben. Bei Annäherung an die Gefahrenstelle wird
die Warnung intensiviert, das heißt eine Blinkfrequenz wird
erhöht, ein akkustisches Ausgabesignal wird in seiner
Frequenz zunehmend erhöht oder ein haptisches
Ausgabeelement, beispielsweise ein Rüttler, wird ebenfalls
in seiner Rüttelfrequenz erhöht. Die erfindungsgemäße
Anzeigevorrichtung ist auch mit einem Rückhaltesystem
verbunden, um dieses entsprechend anzusteuern.
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Fig. 1 zeigt als Blockschaltbild die erfindungsgemäße
Anzeigevorrichtung. Eine Antenne 1 ist an einer
Empfangsvorrichtung 2 angeschlossen, die wiederum über einen
Datenausgang mit einem Prozessor 3 verbunden ist. Der
Prozessor 3 ist über einen ersten Datenein-/-ausgang mit
einem Speicher 4 verbunden, und über einen zweiten Datenein-
/-ausgang mit einem Rückhaltesystem 11. An seinem zweiten
Dateneingang ist der Prozessor 3 mit einer
Ortungsvorrichtung 20 und über einen dritten Dateneingang
mit einem Geschwindigkeitssensor 23 verbunden. Bei dieser
Ortungsvorrichtung 20 handelt es sich hier um einen GPS-
Empfänger. Beim Anschluss eines Mobilfunkgerätes ist auch
darüber eine Ortung möglich. Über einen ersten Datenausgang
ist der Prozessor 3 mit einer Ansteuerung 5 verbunden, die
eine Anzeige 6 ansteuert. Auf der Anzeige 6 befindet sich
ein Anzeigenfeld 7, auf dem eine Warnung optisch ausgegeben
werden kann. Diese Anzeige 6 kann auch eine Anzeige sein,
die für andere Zwecke verwendet wird, beispielsweise zur
Ausgabe von Daten, die mittels Rundfunksignalen oder
Mobilfunksginalen empfangen werden. Über einen zweiten
Datenausgang ist der Prozessor 3 mit einer Ansteuerung 8
verbunden, die wiederum an einen Audioverstärker 9
angeschlossen ist. Der Audioverstärker 9 betreibt einen
Lautsprecher 10, über den akkustische Warnungen ausgebbar
sind. Wie oben dargestellt, sind alternativ auch noch
haptische Ausgabemittel möglich.
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Fig. 2 zeigt schematisch eine typische Situation in der die
erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung zum Einsatz kommt. Eine
Gefahrenstelle 12, hier ein Unfall, sorgt dafür, dass die
beteiligten Fahrzeuge über Funksignale Daten versenden, dass
hier eine Gefahrenstelle vorliegt. Innerhalb dieser Daten
ist auch die Position des Unfalls, die mittels GPS ermittelt
wird. Es sind auch andere Ortungsvorrichtungen möglich.
Dabei ist es auch möglich, dass der Sender in den Fahrzeugen
nur eine begrenzte Reichweite aufweist, so dass alle
Fahrzeuge, die innerhalb der Empfangsreichweite sind, also
das Signal vom Rauschen unterscheiden können, empfangen
können. Hier sind drei Reichweiten durch Kreise angegeben.
Ein innerer Kreis 15 weist einen Durchmesser von einem
Kilometer auf. Dieser wird erhöht auf einen weiteren,
zweiten Kreis 16 mit einem Durchmesser von drei Kilometern.
Ein dritter Kreis 17 ist fünf Kilometer im Durchmesser.
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Fahrzeuge, die wenigstens innerhalb des äußeren Kreises 17
sind, geben eine Warnung in Abhängigkeit von ihrer
Eigengeschwindigkeit aus.
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Über die Antenne 1 werden die ausgesendeten Signale
empfangen und mittels der Empfangsvorrichtung 2 verstärkt,
gefiltert und in eine Zwischenfrequenz umgesetzt sowie
digitalisiert. Der Prozessor 3 wertet dann diese Warnsignale
aus und vergleicht sie mit der Eigengeschwindigkeit des
Fahrzeugs, die über einen Geschwindigkeitssensor 23
ermittelt wird, und der Entfernung zu der Gefahrenstelle 12,
die durch einen Vergleich der Position, die in den Daten
empfangen wurde und der Eigenposition, die mittels der
Ortungsvorrichtung 20 bestimmt wurde. Bei einer bestimmten
Annäherungszeit, die der Prozessor 3 berechnet, werden
Warnungen mittels der Anzeige 6 beziehungsweise mittels des
Lautsprechers 10 ausgegeben und das Rückhaltesystem 11 in
einen erhöhten Alarmzustand versetzt.
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In Fig. 2 ist angegeben, dass zwei Fahrzeuge sich auf den
Fahrspuren 18 und 19 befinden und in den äußeren Kreis 17
eingefahren sind. Die beiden Fahrzeuge, mit den
Bezugszeichen 22 und 21 beschrieben, weisen unterschiedliche
Fahrgeschwindigkeiten auf. Das Fahrzeug 22 weist eine
Geschwindigkeit von 200 km/h, während das Fahrzeug 21 nur
eine Geschwindigkeit von 50 km/h aufweist. Da der äußere
Kreis erreicht wurde, wird hier nur das Fahrzeug 22 eine
Warnung für den Fahrer ausgeben, da dieses Fahrzeug in nur
einem Viertel der Zeit die Gefahrenstelle 12 erreichen wird.
Das Fahrzeug 21 wird dagegen keine Warnung ausgeben. Hier
muss erst noch einer der inneren Kreise 16 beziehungsweise
15 erreicht werden, um eine entsprechende Annäherungszeit zu
erreichen, die als entscheidend für die Ausgabe einer
Warnung erkannt wird. Es wird also ein Schwellwertvergleich
zwischen einer vorgegebenen Annäherungszeit und der
berechneten Annäherungszeit durchgeführt. Der Schwellwert
ist im Speicher 4 abgelegt. Der Prozessor 3 führt den
Schwellwertvergleich durch. Das Fahrzeug 14 auf der Fahrbahn
18 ist außerhalb selbst des äußeren Kreises und gibt daher
keine Warnung aus. Auch die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn
mit den Fahrspuren 22 und 21 werden eine Warnung ausgeben,
sobald sie die entsprechenden Entfernungen in Abhängigkeit
von ihrer Geschwindigkeit zu der Gefahrenstelle 12 erreicht
haben. Dies ist wichtig, da auch bei einem Unfall eine
Gegenfahrbahn betroffen sein kann.
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Es gibt verschiedene Übertragungsverfahren, die zur
Übertragung der Meldung benutzt werden können. Die Meldung
kann auch auf eine Verkehrsmeldungmoduliert sein, um die
Möglichkeiten eines Autoradios zu nutzen. Aber auch bekannte
Mobilfunksysteme wie GSM können hier verwendet werden.
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Andere Möglichkeiten sind Nachbereichsfunkübertragungen wie
Bluetooth oder auch ein Intemetradio.
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Je näher sich ein Verkehrsteilnehmer an der Gefahrenstelle
12 befindet, umso intensiver sprich hochfrequenter wird das
akkustische und/oder optische und/oder haptische Warnsignal.
Dadurch erhalten die sich in der Nähe der Gefahrenstelle 12
befindlichen Verkehrsteilnehmer auch bei schlechten
Sichtverhältnissen (Nacht, Nebel, Schneefall oder Regen)
eine frühzeitige Warnung und können sich rechtzeitig auf die
unerwartete Verkehrssituation einstellen.
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Fahrzeuge, die aus welchem Grund auch immer, von der
Fahrbahn abkommen und dann eine Böschung oder Brücke
herunter schleudern oder weit entfernt auf dem Acker zum
Stehen kommen, werden meist von anderen Verkehrsteilnehmern,
sofern diese den Unfall nicht beobachtet haben, übersehen.
Personen, die durch diesen Unfall lebensbedrohliche
Verletzungen erlitten haben, erhalten daher die für sie
notwnedige Hilfe meist zu spät.
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Durch die erfindungsgemäße Warneinrichtung erhalten heran-
oder vorbeifahrende Fahrzeuge eine Warnmeldung über eine
bestehende Gefahrensituation, die aber auch bedeuten könnte,
dass, wenn eine Gefahrensituation nicht gesehen wird, hier
enventuell ein Unfall vorliegt, der von der Fahrbahn aus
nicht ohne weiteres einsehbar ist. Erkennbar wäre dies
daran, dass eine Warnmeldung ausgegeben wird und wieder
erlischt, obwohl keine Gefahrensituation erkennbar ist.
Damit können auch vorbeifahrende Fahrer Hilfe leisten oder
zumindest einen Notdienst informieren.