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DE10204137A1 - Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug - Google Patents

Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug

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Publication number
DE10204137A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
warning
display device
display
speed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10204137A
Other languages
English (en)
Inventor
Thorsten Grabow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE10204137A priority Critical patent/DE10204137A1/de
Publication of DE10204137A1 publication Critical patent/DE10204137A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/01Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents
    • B60R21/013Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including means for detecting collisions, impending collisions or roll-over
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/01Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents
    • B60R21/013Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including means for detecting collisions, impending collisions or roll-over
    • B60R21/0134Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including means for detecting collisions, impending collisions or roll-over responsive to imminent contact with an obstacle, e.g. using radar systems

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Abstract

Es wird eine Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug vorgeschlagen, die in Abhängigkeit von einer empfangenen Meldung über Funksignale eine Warnung unter Bezugnahme der Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgibt. Als Ausgabemittel sind optische, akustische oder haptische Mittel anwendbar. Die Anzeigevorrichtung kann auch ein Rückhaltesystem ansteuern. Bei Annäherung an die Gefahrenstelle wird die Warnung intensiviert.

Description

    Stand der Technik
  • Die Anmeldung geht aus von einer Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug nach der Gattung des unabhängigen Patentanspruchs.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 197 30 792 A1 der Anmelderin ist bereits ein Verfahren und ein entsprechendes Telematikgerät zur Ermittlung von Verkehrsinformationen bekannt. Dabei ist das Telematikgerät derart ausgebildet, dass es zum Anschluss eines Crash-Sensors, eines Indikators für das Einschalten der Warnblinkanlage und/oder einer Regelung zur Indikation eines Bremssensors eingerichtet ist. Sensorwerte, die auch über Funksignale empfangen werden, werden an Bord des Fahrzeugs derart ausgewertet, dass daraus Warnhinweise abgeleitet werden. Die bordeigenen Warnmeldungen können auch weiterversendet werden. Bei der Ableitung der Warnhinweise werden auch Positionsdaten berücksichtigt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass nun die Ausgabe der Warnung geschwindigkeitsabhängig erfolgt, das heißt bei einer hohen Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs das auf eine Gefahrenstelle zusteuert, wird die Warnung in einem größeren Abstand zur Gefahrenstelle ausgegeben als bei einem Fahrzeug mit niedrigerer Eigengeschwindigkeit. Damit wird einem Fahrer sehr frühzeitig eine Gefahr angezeigt, und er kann damit den Fall vermeiden, dass er auf eine Unfallstelle auffährt. Ist das Unfallfahrzeug nicht einsehbar, dann liegt es abseits von der Fahrbahn, und die Fahrer von vorbeifahrenden Fahrzeugen können erste Hilfe leisten und einen Notdienst benachrichtigen.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte Verbesserungen der im unabhängigen Patentanspruch angegebenen Anzeigevorrichtung möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass die Anzeigevorrichtung bei Ausgabe einer Warnung auch ein Rückhaltesystem ansteuert. Damit ist, ähnlich einer Precrash-Sensierung, ein frühzeitiges Scharfschalten beziehungsweise Auslösen von Rückhaltemitteln möglich. Auch die Ansteuerung von reversiblen Rückhaltemitteln, wie einem Gurtstraffer, kann hier frühzeitig angegangen werden.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, dass die Daten über die Gefahrenstelle mittels Mobilfunksignalen und/oder digitalen Rundfunksignalen übertragen werden.
  • Schließlich ist es auch von Vorteil, dass die Anzeigevorrichtung die Warnung bei Annäherung an die in den Daten angegebene Position intensiviert. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass eine Blinkfrequenz erhöht wird oder dass bei einem akkustischen Signal die Frequenz eines Tons erhöht wird. Dies wird einem Fahrer sehr deutlich machen, dass die Gefahr zunimmt.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
  • Fig. 1 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung und
  • Fig. 2 eine schematische Darstellung einer typischen Situation.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • Auffahrunfälle, insbesondere bei schlechter Sicht wie Nebel, Dunkelheit, Regen oder Schneefall können zu schwerwiegenden Unfallsituationen führen und einen bereits vorliegenden Unfall noch weiter verschlimmern. Erfindungsgemäß wird daher von einer solchen Unfallstelle von einem beteiligten Fahrzeug automatisch eine Meldung, also Daten, abgegeben, die die Position des Unfalls angeben und dass hier eine Gefahrenstelle vorliegt. Mittels Mobilfunksignalen oder anderen Funksignalen wird diese Nachricht versendet. Anfahrende Fahrzeuge empfangen diese Meldung und werten sie aus. In Abhängigkeit von ihrem Abstand zur Position und der Eigengeschwindigkeit wird dann automatisch eine Warnung mit der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung im Fahrzeug ausgegeben, so dass der Fahrer weiß, dass er auf eine Unfallstelle oder eine Baustelle zufährt. Damit wird die Anzeigevorrichtung im Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit, beispielsweise jenseits der 200 km/h, sehr frühzeitig eine Warnung ausgeben, also in einem hohen Abstand von der Gefahrenstelle, während ein Fahrzeug mit normaler Geschwindigkeit, also 100-130 km/h, diese erst später, beispielsweise beim halben Abstand, ausgibt. Der Abstand wird dadurch berechnet, dass eine Ortungsvorrichtung im die Daten empfangenden Fahrzeug vorliegt, so dass eine Differenz zwischen den Koordinaten der Gefahrenstelle und des Fahrzeugs berechnet werden kann. Dann wir durch die Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs die Zeit zu der Gefahrenstelle berechnet. Bei einer geringen Zeit bis zum Auftreffen auf die Gefahrenstelle wird die Warnung sofort ausgegeben, beispielsweise 20 Sekunden. Ist die Zeit zum Erreichen der Gefahrenstelle noch relativ lang, beispielsweise 5 Minuten, dann wird diese Warnung erst ausgegeben, wenn ein entsprechender Abstand, beispielsweise 1,5 Minuten, erreicht ist. Dabei wird dann ein Zähler im Fahrzeug gestartet. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung kann diese Warnung optisch und/oder akkustisch und/oder haptisch ausgeben. Bei Annäherung an die Gefahrenstelle wird die Warnung intensiviert, das heißt eine Blinkfrequenz wird erhöht, ein akkustisches Ausgabesignal wird in seiner Frequenz zunehmend erhöht oder ein haptisches Ausgabeelement, beispielsweise ein Rüttler, wird ebenfalls in seiner Rüttelfrequenz erhöht. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ist auch mit einem Rückhaltesystem verbunden, um dieses entsprechend anzusteuern.
  • Fig. 1 zeigt als Blockschaltbild die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung. Eine Antenne 1 ist an einer Empfangsvorrichtung 2 angeschlossen, die wiederum über einen Datenausgang mit einem Prozessor 3 verbunden ist. Der Prozessor 3 ist über einen ersten Datenein-/-ausgang mit einem Speicher 4 verbunden, und über einen zweiten Datenein- /-ausgang mit einem Rückhaltesystem 11. An seinem zweiten Dateneingang ist der Prozessor 3 mit einer Ortungsvorrichtung 20 und über einen dritten Dateneingang mit einem Geschwindigkeitssensor 23 verbunden. Bei dieser Ortungsvorrichtung 20 handelt es sich hier um einen GPS- Empfänger. Beim Anschluss eines Mobilfunkgerätes ist auch darüber eine Ortung möglich. Über einen ersten Datenausgang ist der Prozessor 3 mit einer Ansteuerung 5 verbunden, die eine Anzeige 6 ansteuert. Auf der Anzeige 6 befindet sich ein Anzeigenfeld 7, auf dem eine Warnung optisch ausgegeben werden kann. Diese Anzeige 6 kann auch eine Anzeige sein, die für andere Zwecke verwendet wird, beispielsweise zur Ausgabe von Daten, die mittels Rundfunksignalen oder Mobilfunksginalen empfangen werden. Über einen zweiten Datenausgang ist der Prozessor 3 mit einer Ansteuerung 8 verbunden, die wiederum an einen Audioverstärker 9 angeschlossen ist. Der Audioverstärker 9 betreibt einen Lautsprecher 10, über den akkustische Warnungen ausgebbar sind. Wie oben dargestellt, sind alternativ auch noch haptische Ausgabemittel möglich.
  • Fig. 2 zeigt schematisch eine typische Situation in der die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung zum Einsatz kommt. Eine Gefahrenstelle 12, hier ein Unfall, sorgt dafür, dass die beteiligten Fahrzeuge über Funksignale Daten versenden, dass hier eine Gefahrenstelle vorliegt. Innerhalb dieser Daten ist auch die Position des Unfalls, die mittels GPS ermittelt wird. Es sind auch andere Ortungsvorrichtungen möglich. Dabei ist es auch möglich, dass der Sender in den Fahrzeugen nur eine begrenzte Reichweite aufweist, so dass alle Fahrzeuge, die innerhalb der Empfangsreichweite sind, also das Signal vom Rauschen unterscheiden können, empfangen können. Hier sind drei Reichweiten durch Kreise angegeben. Ein innerer Kreis 15 weist einen Durchmesser von einem Kilometer auf. Dieser wird erhöht auf einen weiteren, zweiten Kreis 16 mit einem Durchmesser von drei Kilometern. Ein dritter Kreis 17 ist fünf Kilometer im Durchmesser.
  • Fahrzeuge, die wenigstens innerhalb des äußeren Kreises 17 sind, geben eine Warnung in Abhängigkeit von ihrer Eigengeschwindigkeit aus.
  • Über die Antenne 1 werden die ausgesendeten Signale empfangen und mittels der Empfangsvorrichtung 2 verstärkt, gefiltert und in eine Zwischenfrequenz umgesetzt sowie digitalisiert. Der Prozessor 3 wertet dann diese Warnsignale aus und vergleicht sie mit der Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs, die über einen Geschwindigkeitssensor 23 ermittelt wird, und der Entfernung zu der Gefahrenstelle 12, die durch einen Vergleich der Position, die in den Daten empfangen wurde und der Eigenposition, die mittels der Ortungsvorrichtung 20 bestimmt wurde. Bei einer bestimmten Annäherungszeit, die der Prozessor 3 berechnet, werden Warnungen mittels der Anzeige 6 beziehungsweise mittels des Lautsprechers 10 ausgegeben und das Rückhaltesystem 11 in einen erhöhten Alarmzustand versetzt.
  • In Fig. 2 ist angegeben, dass zwei Fahrzeuge sich auf den Fahrspuren 18 und 19 befinden und in den äußeren Kreis 17 eingefahren sind. Die beiden Fahrzeuge, mit den Bezugszeichen 22 und 21 beschrieben, weisen unterschiedliche Fahrgeschwindigkeiten auf. Das Fahrzeug 22 weist eine Geschwindigkeit von 200 km/h, während das Fahrzeug 21 nur eine Geschwindigkeit von 50 km/h aufweist. Da der äußere Kreis erreicht wurde, wird hier nur das Fahrzeug 22 eine Warnung für den Fahrer ausgeben, da dieses Fahrzeug in nur einem Viertel der Zeit die Gefahrenstelle 12 erreichen wird. Das Fahrzeug 21 wird dagegen keine Warnung ausgeben. Hier muss erst noch einer der inneren Kreise 16 beziehungsweise 15 erreicht werden, um eine entsprechende Annäherungszeit zu erreichen, die als entscheidend für die Ausgabe einer Warnung erkannt wird. Es wird also ein Schwellwertvergleich zwischen einer vorgegebenen Annäherungszeit und der berechneten Annäherungszeit durchgeführt. Der Schwellwert ist im Speicher 4 abgelegt. Der Prozessor 3 führt den Schwellwertvergleich durch. Das Fahrzeug 14 auf der Fahrbahn 18 ist außerhalb selbst des äußeren Kreises und gibt daher keine Warnung aus. Auch die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn mit den Fahrspuren 22 und 21 werden eine Warnung ausgeben, sobald sie die entsprechenden Entfernungen in Abhängigkeit von ihrer Geschwindigkeit zu der Gefahrenstelle 12 erreicht haben. Dies ist wichtig, da auch bei einem Unfall eine Gegenfahrbahn betroffen sein kann.
  • Es gibt verschiedene Übertragungsverfahren, die zur Übertragung der Meldung benutzt werden können. Die Meldung kann auch auf eine Verkehrsmeldungmoduliert sein, um die Möglichkeiten eines Autoradios zu nutzen. Aber auch bekannte Mobilfunksysteme wie GSM können hier verwendet werden.
  • Andere Möglichkeiten sind Nachbereichsfunkübertragungen wie Bluetooth oder auch ein Intemetradio.
  • Je näher sich ein Verkehrsteilnehmer an der Gefahrenstelle 12 befindet, umso intensiver sprich hochfrequenter wird das akkustische und/oder optische und/oder haptische Warnsignal. Dadurch erhalten die sich in der Nähe der Gefahrenstelle 12 befindlichen Verkehrsteilnehmer auch bei schlechten Sichtverhältnissen (Nacht, Nebel, Schneefall oder Regen) eine frühzeitige Warnung und können sich rechtzeitig auf die unerwartete Verkehrssituation einstellen.
  • Fahrzeuge, die aus welchem Grund auch immer, von der Fahrbahn abkommen und dann eine Böschung oder Brücke herunter schleudern oder weit entfernt auf dem Acker zum Stehen kommen, werden meist von anderen Verkehrsteilnehmern, sofern diese den Unfall nicht beobachtet haben, übersehen. Personen, die durch diesen Unfall lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben, erhalten daher die für sie notwnedige Hilfe meist zu spät.
  • Durch die erfindungsgemäße Warneinrichtung erhalten heran- oder vorbeifahrende Fahrzeuge eine Warnmeldung über eine bestehende Gefahrensituation, die aber auch bedeuten könnte, dass, wenn eine Gefahrensituation nicht gesehen wird, hier enventuell ein Unfall vorliegt, der von der Fahrbahn aus nicht ohne weiteres einsehbar ist. Erkennbar wäre dies daran, dass eine Warnmeldung ausgegeben wird und wieder erlischt, obwohl keine Gefahrensituation erkennbar ist. Damit können auch vorbeifahrende Fahrer Hilfe leisten oder zumindest einen Notdienst informieren.

Claims (4)

1. Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug, wobei die Anzeigevorrichtung mit einer Empfangsvorrichtung (1, 2) verbunden ist und in Abhängigkeit von mit der Empfangsvorrichtung (1, 2) empfangenen Daten eine Warnung an den Fahrer ausgibt, wobei die Daten eine Position aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung die Ausgabe der Warnung mittels einer Anzeige (6) und/oder eines Lautsprechers (10) und/oder eines haptischen Ausgabemittels in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs ausgibt.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung bei Ausgabe einer Warnung auch ein Rückhaltesystem (11) ansteuert.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsvorrichtung (1, 2) die Daten über Mobilfunksignale oder digitale Rundfunksignale empfängt.
4. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung die Warnung bei Annäherung an die in den Daten angegebene Position intensiviert.
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