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DE10204744B4 - Verschluss an einem Flügel eines Fensters, einer Tür od. dgl. mit einem Klappgriff - Google Patents

Verschluss an einem Flügel eines Fensters, einer Tür od. dgl. mit einem Klappgriff Download PDF

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DE10204744B4
DE10204744B4 DE2002104744 DE10204744A DE10204744B4 DE 10204744 B4 DE10204744 B4 DE 10204744B4 DE 2002104744 DE2002104744 DE 2002104744 DE 10204744 A DE10204744 A DE 10204744A DE 10204744 B4 DE10204744 B4 DE 10204744B4
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05C9/021Arrangements of simultaneously actuated bolts or other securing devices at well-separated positions on the same wing with one sliding bar for fastening when moved in one direction and unfastening when moved in opposite direction; with two sliding bars moved in the same direction when fastening or unfastening with rack and pinion mechanism

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Abstract

Verschluss an einem Flügel (11) eines Fensters, einer Tür od. dgl., insbesondere an einem Schiebeflügel,
wobei der Schiebeflügel (11) gegenüber einem feststehenden Blendrahmen (10) und/oder einem weiteren Flügel (12) insbesondere verschieblich bewegbar ist,
mit einem im Schiebeflügel (11) angeordneten Getriebe (19, 31), welches über einen beim Betätigen (34) einer Drehhandhabe mitdrehbaren Steuerbolzen (15) zwischen einer Verriegelungs- und Entriegelungsstellung des Schiebeflügels (11) bewegbar ist,
und dass die Drehhandhabe aus einem Klappgriff (20) besteht, dessen eines Griffende (26) im Bereich des Steuerbolzens (15) an einem quer zur Bolzendrehachse (35) verlaufenden Schwenklager (30) angelenkt ist,
wobei der Klappgriff (20) in einer Einklappposition (20.1) mindestens teilweise mit seiner Bauhöhe im Flügelprofil versenkt angeordnet ist und in eine, aus dem Flügelprofil herausragende, Ausklappposition (20.2) schwenkbar (24) ist,
in welcher der Klappgriff (20) zwecks Drehung (34, 45) des Steuerbolzens (15) manuell verdrehbar ist
dadurch gekennzeichnet,
dass das Flügelprofil eine...

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf einen Verschluss der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art. Für einen raumsparenden Aufbau des Fensters und Flügels lässt sich der Klappgriff des Verschlusses zwischen zwei unterschiedlichen Positionen überführen. In einer normalerweise vorliegenden Einklappposition ist der Klappgriff mindestens mit einem Teil seiner Bauhöhe im Flügelprofil versenkt angeordnet. Dann lässt sich der Flügel auch im Bereich des Klappgriffes in kurzer Entfernung vom feststehenden Blendrahmen bzw. einem weiteren Flügel vorbeibewegen. Um aber den Klappgriff manuell bequem betätigen zu können, lässt er sich in eine Ausklappposition überführen, wo er ausreichend weit aus dem Flügelprofil herausragt.
  • Bei einem bekannten Verschluss dieser Art ( GB 2 277 957 A ) ist der Klappgriff in seiner Einklappposition versenkt im Flügelprofil angeordnet. Durch Drücken eines, im Bereich des Schwenklagers schanzenartig ausgeformten Betätigungsvorsprunges auf dem Klappgriff konnte dieser aus seiner Einklappposition in eine Ausklappposition herausgeschwenkt werden. Erst danach war es möglich ihn mit der Hand zu hinterfassen. Aufgrund dieses Betätigungsvorsprunges musste zwischen den Flügelprofilen zweier gegeneinander parallel verschieblicher Fenster ein ausreichend großer Freiraum verfügbar sein.
  • Die Druckschrift CH 187 646 A zeigt einen weiteren Klappgriff, bei dem der Klappgriff um einen Drehpunkt im Inneren der Handhabe nach außen geklappt wird. Eine weitere Betätigung des Hebels kann nicht mehr stattfinden, da die Wirkungsweise des Hebels ausschließlich das Herausziehen um den oben genannten Drehpunkt darstellt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen preiswerten Verschluss der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art zu entwickeln, der in seiner Einklappposition nur minimal aus dem Flügelprofil herausragt und bequeme in die Ausklappposition überführbar ist. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 genannten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Der plan im Flügelprofil liegende Klappgriff des Verschlusses ist in seiner Einklappposition eingebettet in eine Aufnahme, die länger ausgebildet ist, als der Griff. Dadurch entsteht am Ende des Klappgriffes ein Freiraum. In diesen kann der Finger einer menschlichen Hand gesteckt werden um so das freie Ende der Handhabe zu hintergreifen und den Klappgriff aus der Einklappposition in die Ausklappposition zu schwenken.
  • Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch die Profile eines feststehenden Blendrahmens und der beiden Holme von zwei nahe aneinander vorbeibeweglichen Flügeln,
  • 2, in einer gegenüber 1 größeren Darstellung die Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Drehhandhabe, wenn sich diese in ihrer Ruhelage befindet,
  • 3, in einer der 2 entsprechenden Blickrichtung, die Draufsicht unter Berücksichtigung der Schnittlinie III-III von 1, woraus die getriebemäßige Verbindung zwischen einem drehfest mit der Drehhandhabe verbundenen Steuerbolzen und einem damit zusammenwirkenden Getriebe erkennbar sind,
  • 4 einen Längsschnitt durch die in 2 gezeigte Handhabe längs der dortigen Schnittlinie IV-IV,
  • 5, in einem der 4 entsprechenden Längsschnitt, die Drehhandhabe nach Überführung in ihre Arbeitslage und nach ihrer Drehbetätigung,
  • 6, in Analogie zu 2, eine Draufsicht auf die Drehhandhabe, wenn sie sich in ihrer aus 5 ersichtlichen besonderen Position befindet,
  • 7, in einer zu 4 analogen Darstellung die Ruhelage eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Drehhandhabe,
  • 8, in Analogie zu 5, die Drehhandhabe, wenn sie sich in ihrer Arbeitslage befindet und manuell betätigt worden ist und
  • 9, in Analogie zu 6, die Draufsicht auf die Drehhandhabe von 8.
  • In 1 sind lediglich im Querschnitt jeweils nur ein Holm eines Blendrahmens 10 und zweier Flügel 11, 12 gezeigt. Beide Flügel 11, 12 können für sich gegenüber dem Blendrahmen 10 in jeder an sich bekannten Weise bewegbar sein, z. B. kippbeweglich und/oder schwenkbeweglich. Der eine Flügel 12 soll darüber hinaus gegenüber dem anderen Flügel 11 parallel verschieblich sein. In 1 ist die Situation dargestellt, in welcher die beiden Flügel 11, 12 in einem minimalen Abstand 13 aneinander vorbei bewegt werden.
  • Zur Bewegung des Flügels 11 dient eine besondere Handhabe 20, die in einem schalenförmigen Gehäuse 21 angeordnet ist, was besonders gut aus 2 bis 4 zu entnehmen ist. Das Gehäuse 21 ist im Profilinneren 14 des Flügels 11 versenkt angeordnet und übergreift den Flügel schauseitig nur mit einem Umfangsflansch 22. Im Gehäuseboden 23 ist zwar axialfest aber drehbar ein Steuerbolzen 15 angeordnet, der in der Regel als Vierkant ausgebildet ist. Im vorliegenden Fall entsteht die axialfeste Verbindung zwischen dem Steuerbolzen 15 und dem Gehäuse 21 durch einen in einer Nut eingreifenden Federscheibe, die sich an der Rückseite des Gehäusebodens 23 abstützt. Auf der Vorderseite des Gehäusebodens ist im Umfangsbereich des Steuerbolzens eine Kunststoffscheibe 16 angeordnet.
  • Der Steuerbolzen 15 wirkt mit einem im oder am Flügel 11 angeordneten Getriebe zusammen, welches mindestens zwischen zwei Stellungen, nämlich einer Verriegelungs- und Entriegelungsstellung der Drehhandhabe 20 umsteuerbar ist. Dazu ist im vorliegenden Fall, wie 3 zeigt, der Steuerbolzen 15 drehfest mit einem Zahnsegment 17 verbunden, welches in Eingriff mit einer Zahnstange 18 steht. Die Zahnstange 18 gehört zu einer im Flügelinneren 14 längsbeweglichen Treibstange. Die Treibstange 19 kann einen aus 1 ersichtlichen Zapfen 31 tragen, der bei Betätigung der Drehhandhabe 20 mittels der Treibstange 19 längsbewegt wird und dabei im Verriegelungs- bzw. Entriegelungssinne mit einem in 1 angedeuteten Schließblechen 32 od. dgl. zusammenwirkt. Die im Profilinneren des Flügels 11 verlaufende Treibstange 19 wird von einer Deckschiene 54 überdeckt. Entscheidend ist, dass die Drehhandhabe 20 sich normalerweise in einer aus 2 und 4 ersichtlichen Ruhelage befindet, wo sie im Profilinneren 14 des Flügels 11 versenkt angeordnet ist und dadurch eine Vorbei-Bewegung des Flügels 11 mit seinem Gehäuse 21 in dem bereits erwähnten, aus 1 ersichtlichen minimalen Abstand 13 gegenüber einem Nachbarflügel 12 gestattet. Dies ist bei der Erfindung in folgender besonderer Weise gelöst.
  • Der Steuerbolzen 15 besitzt an seinem im Gehäuse 21 befindlichen Ende ein Schwenklager 30 in Form eines quer zur Bolzendrehachse 35 verlaufenden Lagerstifts. Dieses Schwenklager 30 macht die erfindungsgemäße Drehhandhabe zu einem Klappgriff, der zwischen zwei aus 4 und 5 ersichtlichen Positionen im Sinne der Schwenkpfeile aufschwenkbar 24 bzw. zuschwenkbar 24' ist, wenn man das freie Ende 25 des Klappgriffs 20 betrachtet.
  • Die 2 und 4 zeigen eine durch die Hilfslinie 20.1 verdeutlichte Einklappposition des freien Griffendes 25. In diesem Fall ist der Klappgriff 20 über seine ganze Länge bündig im Gehäuse 21 angeordnet. Das Innere des schalenförmigen Gehäuses 21 bildet eine Aufnahme 27 für den Klappgriff 20. Die innere Begrenzung 28 der Aufnahme 27 folgt zweckmäßigerweise der Profilform des Klappgriffs 20. In der Einklappposition 20.1 von 2 und 4 befindet sich das dem freien Griffende 25 gegenüberliegende Lagerende 26 im Öffnungsbereich der Aufnahme 27. Dabei sind die Konturen von 26 und 28 so gewählt, dass das Lagerende 26 die Aufnahme im wesentlichen in diesem Bereich verschließt.
  • Wie 2 verdeutlicht, ist die Länge 29 des Klappgriffs 20 gegenüber der Länge 39 der Aufnahme 27 kürzer ausgebildet, weshalb in der Einklappposition 20.1 ein Freiraum 38 gegenüber der aufnahmeseitigen Begrenzung 28 verbleibt. Dieser Freiraum 38 ist ausreichend groß bemessen, um einen in 2 verdeutlichten Finger 41 einer menschlichen Hand einzuführen. Dabei ist die Tiefe der Aufnahme 27 im Gehäuse 21 gegenüber dem Griffprofil so bemessen, dass, wie 4 zeigt, der Finger 41 das freie Griffende 25 hintergreifen kann. Dann kann der Klappgriff herausgeschwenkt und manuell verdreht werden, wie aus den in 5 und 6 gezeigten Positionen zu erkennen ist. Diese Positionen sind durch die Hilfslinien 20.2 markiert, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Bezogen auf sein freies Griffende 25 befindet sich in der Position 20.2 der Klappgriff in einer Ausklappposition. Das freie Griffende 25 ragt soweit schauseitig aus dem Flügel 11 heraus, dass das sich daran anschließende Griffstück 55, wie 5 und 6 verdeutlichen, von der menschlichen Hand 40 faustartig umgriffen werden kann. Das vorerwähnte Lagerende 26 des Griffs ist dagegen ins Innere der Aufnahme 27 abgetaucht und kann dort mit dem Gehäuseboden 23 bzw. der dort angeordneten Kunststoffscheibe 16 Anschlagfunktionen ausüben. Dadurch kann der Herausschwenk-Winkel 33 von 5 begrenzt sein, z. B. auf 35°. Dann ist eine Drehbetätigung 34 des Handgriffs 20 gemäß 5 und 6 besonders bequem möglich. Durch die dann vorliegende verhältnismäßig große effektive Länge lässt sich ein relativ großes Drehmoment auf das freie Griffende 25 ausüben, wodurch große Kräfte auf den Steuerbolzen 15 übertragen werden können. Der Steuerbolzen 15 wird mit überraschend großer Kraft um seine Bolzendrehachse 35 verschwenkt und übt die gewünschten Funktionen über das Getriebe zur Verriegelung bzw. Entriegelung des Flügels 11 aus.
  • Zweckmäßigerweise wirkt auf den Klappgriff 20 eine Federkraft 36 bzw. 37, die bestrebt ist den Klappgriff in mindestens eine seiner beiden Positionen 20.1 bzw. 20.2 zu überführen. Dazu dient in beiden Ausführungsbeispielen der Erfindung eine zweischenklige Blattfeder, die aber in diesen beiden Beispielen in zueinander unterschiedlichem Sinne wirksam ist.
  • Im ersten Ausführungsbeispiel von 1 bis 6 greift der eine Schenkel am Lagerende 26 des Klappgriffs 20 an und ist bestrebt sich im Spreizsinne gegenüber dem am Gehäuseboden 23 bzw. an der Kunststoffscheibe 16 sich abstützenden zweiten Schenkel 52 wegzubewegen. Dadurch entsteht eine im Zuschwenksinne 24 strichwirksame Federbelastung 36. Diese Federbelastung 36 ist bestrebt den Klappgriff in seine Einklappposition 20.1 zurückzuschwenken. An der Unterseite 42 ist der Klappgriff 20 mit wenigstens einer Rippe 43 versehen, die als Steckprofil für einen aus elastomerem Material bestehenden Schutzbelag 44 dient. Lässt man den Klappgriff 20 in seiner Ausklappposition 20.2 von 5 los, so wird er aufgrund der erwähnten Federbelastung 36 im Zuschwenksinne 24' von 5 bewegt. Vorausgehend ist natürlich der Klappgriff 20 manuell in Gegenrichtung zur vorerwähnten Drehbetätigung 34 von 6 zurückgedreht worden. Dann fällt aufgrund der Federbelastung 36 der Klappgriff 20 von selbst in seine Einklappposition 20.1 von 4. Der weiche Schutzbelag 44 stößt bei der Zuschwenkbewegung 24' zwar gegen den Gehäuseboden 23, doch wird dieser Stoß gedampft. Die Zuschwenkbewegung 24' erfolgt geräuscharm.
  • Im zweiten Ausführungsbeispiel von 7 bis 9 ist die Schenkelfeder 50 mit ihren beiden Schenkeln 51, 52 gegensinnig zum ersten Ausführungsbeispiel orientiert. Der erste Schenkel 51 greift hier an dem langen, dem freien Griffende 25 zugekehrten Arm an, wodurch der Klappgriff 20 in diesem Fall bestrebt ist in seine Ausklappposition 20.2 zu gelangen. Ausweislich des in 7 und 8 gezeigten Kraftpfeils 37 wird in diesem Fall der Klappgriff 20 im Aufschwenksinne 24 federbelastet. Die 8 zeigt die Normallage des Klappgriffs 20. Um den Klappgriff 20 in seine Einklappposition 20.1 von 7 zu überführen, wird manuell die Zuschwenkbewegung 24' ausgeführt, nachdem der Klappgriff 20 im Sinne des Drehpfeils 45 zurückbewegt worden ist und dabei mit der Aufnahme 27 im Gehäuse 21 fluchtet.
  • Zwischen dem Klappgriff 20 und seiner Aufnahme 27 ist eine Festhaltung 46 vorgesehen, die hier in Form von Rastmitteln ausgebildet ist. Diese bestehen aus gegenüberliegenden Rastvorsprüngen 47, welche in der Einklappposition 20.1 von 7 mit entsprechenden Ausnehmungen zusammenwirken und den Klappgriff 20 in seiner Einklappposition 20.1 festhalten. Diese Festhaltung 46 ist ausreichend groß, um der im Aufschwenksinne 24 wirksamen Federbelastung 37 entgegenzuwirken.
  • Im vorliegenden Fall besteht der Flügel 11 nicht aus Vollmaterial, sondern besitzt ein Stegprofil. Die äußere Profilwand besitzt, wie 1 und 7 zeigen, einen dem Umriss des Gehäuses 21 angepassten Ausschnitt 48, in welchem das Gehäuse 21 versenkt angeordnet werden kann und dabei nur mit seinem bereits erwähnten Umfangsflansch 22 sich schauseitig abstützt. Wie aus 7 und 9 hervorgeht, sind in diesem Fall zwei Bohrungen 49 im Gehäuse 21 vorgesehen, in welche mittels zwei Befestigungsschrauben 53 eingeführt und versenkt in entsprechenden Gewindeaufnahmen im Profilinneren verschraubt werden können. Es versteht, sich dass jede andere bekannte Befestigung des Gehäuses 21 und Anlenkung der Handhabe 20 am Steuerbolzen 15 anwendbar sind.
  • 10
    Holm des Blendrahmens
    11
    Holm des ersten Flügels
    12
    Holm des zweiten Flügels
    13
    Abstand zwischen 11, 12
    14
    Profilinneres von 11
    15
    Steuerbolzen
    16
    Kunststoffscheibe bei 23
    17
    Zahnsegment an 15
    18
    Zahnstange an 19 (3)
    19
    Treibstange für 31 (3)
    20
    Handhabe, Klappgriff
    20.1
    Einklappposition von 20 (4, 7)
    20.2
    Ausklappposition von 20 (5, 8)
    21
    Schalenförmiges Gehäuse für 20
    22
    Umfangsflansch von 21 (4, 7)
    23
    Gehäuseboden von 21
    24
    Pfeil der Aufschwenkbewegung von 20 (4, 7)
    24'
    Pfeil der Zuschwenkbewegung von 20 (5, 8)
    25
    freies Griffende von 20
    26
    Lagerende von 20
    27
    Aufnahme für 20 in 21
    28
    Begrenzung von 27 (2)
    29
    Länge von 20 (2)
    30
    Schwenklager von 20 an 15, Lagerstift
    31
    Zapfen an 19 (1)
    32
    Schließblech für 31 (1)
    33
    Aufschwenkwinkel von 20 in 20.2 (5)
    34
    Drehbetätigung von 20 (5, 6)
    35
    Bolzendrehachse von 15 (5)
    36
    Federbelastung von 50 (4, 5)
    37
    Federbelastung von 50 (7, 8)
    38
    Freiraum zwischen 25, 28 (2)
    39
    Länge von 27 (2)
    40
    menschliche Hand (5, 6)
    41
    Finger von 40 (4)
    42
    Unterseite von 20
    43
    Rippe von 20 bei 42 (4)
    44
    Schutzbelag bei 43 (4)
    45
    Rückdrehpfeil von 20 (9)
    46
    Festhaltung zwischen 20, 27 (7)
    47
    Rastvorsprung von 46 (9)
    48
    Ausschnitt in 11 (1, 7)
    49
    Bohrung in 21 (7)
    50
    Schwenkfeder für 36 bzw. 37
    51
    erster Schenkel von 50
    52
    zweiter Schenkel von 50
    53
    Befestigungsschraube
    54
    Deckschiene für 19 (7)
    55
    Griffstück für 40 (6)

Claims (4)

  1. Verschluss an einem Flügel (11) eines Fensters, einer Tür od. dgl., insbesondere an einem Schiebeflügel, wobei der Schiebeflügel (11) gegenüber einem feststehenden Blendrahmen (10) und/oder einem weiteren Flügel (12) insbesondere verschieblich bewegbar ist, mit einem im Schiebeflügel (11) angeordneten Getriebe (19, 31), welches über einen beim Betätigen (34) einer Drehhandhabe mitdrehbaren Steuerbolzen (15) zwischen einer Verriegelungs- und Entriegelungsstellung des Schiebeflügels (11) bewegbar ist, und dass die Drehhandhabe aus einem Klappgriff (20) besteht, dessen eines Griffende (26) im Bereich des Steuerbolzens (15) an einem quer zur Bolzendrehachse (35) verlaufenden Schwenklager (30) angelenkt ist, wobei der Klappgriff (20) in einer Einklappposition (20.1) mindestens teilweise mit seiner Bauhöhe im Flügelprofil versenkt angeordnet ist und in eine, aus dem Flügelprofil herausragende, Ausklappposition (20.2) schwenkbar (24) ist, in welcher der Klappgriff (20) zwecks Drehung (34, 45) des Steuerbolzens (15) manuell verdrehbar ist dadurch gekennzeichnet, dass das Flügelprofil eine Aufnahme (27) für den Klappgriff (20) aufweist, welche gegenüber der Länge (29) des Klappgriffs (20) länger (39) ausgebildet ist und so in der Einklappposition (20.1) des Klappgriffs (20) ein Freiraum (38) zwischen dem freien Klappgriff-Ende (25) und der Begrenzung (28) der Aufnahme (27) im Schiebeflügel (11) verbleibt, dieser Freiraum (38) das Einstecken des Fingers (41) einer menschlichen Hand (40) ermöglicht um so das freie Klappgriffende (25) des Klappgriffs (20) manuell (41) zu hintergreifen (42) und dass zwischen dem Klappgriff (20) und seiner Aufnahme (27) im Schiebeflügel (11) eine Festhaltung (46) angeordnet ist, welche den Klappgriff (20) in seiner Einklappposition (20.1) gegen die im Ausklappsinne wirkende Federbelastung (37) festhält.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Festhaltung (46) durch Rastmittel (47) erzeugt ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappgriff (20) auf seiner dem Schiebeflügel (11) zugekehrten Unterseite (42) wenigstens bereichsweise einen weichen Schutzbelag (44) aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappgriff (20) auf seiner Unterseite (42) ein Steckprofil (43) aufweist, und dass der Schutzbelag (44) ein Steckelement ist, welches ein zum Steckprofil (43) komplementäres Gegenprofil aufweist.
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