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DE10203987A1 - Teppich - Google Patents

Teppich

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Publication number
DE10203987A1
DE10203987A1 DE2002103987 DE10203987A DE10203987A1 DE 10203987 A1 DE10203987 A1 DE 10203987A1 DE 2002103987 DE2002103987 DE 2002103987 DE 10203987 A DE10203987 A DE 10203987A DE 10203987 A1 DE10203987 A1 DE 10203987A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
decorative element
carpet
interchangeable
bands
base
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2002103987
Other languages
English (en)
Inventor
Miloje Tesanovic
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication of DE10203987A1 publication Critical patent/DE10203987A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C1/00Processes, not specifically provided for elsewhere, for producing decorative surface effects
    • B44C1/18Applying ornamental structures, e.g. shaped bodies consisting of plastic material
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G27/00Floor fabrics; Fastenings therefor
    • A47G27/02Carpets; Stair runners; Bedside rugs; Foot mats
    • A47G27/0243Features of decorative rugs or carpets
    • A47G27/025Modular rugs
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06NWALL, FLOOR, OR LIKE COVERING MATERIALS, e.g. LINOLEUM, OILCLOTH, ARTIFICIAL LEATHER, ROOFING FELT, CONSISTING OF A FIBROUS WEB COATED WITH A LAYER OF MACROMOLECULAR MATERIAL; FLEXIBLE SHEET MATERIAL NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06N7/00Flexible sheet materials not otherwise provided for, e.g. textile threads, filaments, yarns or tow, glued on macromolecular material
    • D06N7/0063Floor covering on textile basis comprising a fibrous top layer being coated at the back with at least one polymer layer, e.g. carpets, rugs, synthetic turf
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06NWALL, FLOOR, OR LIKE COVERING MATERIALS, e.g. LINOLEUM, OILCLOTH, ARTIFICIAL LEATHER, ROOFING FELT, CONSISTING OF A FIBROUS WEB COATED WITH A LAYER OF MACROMOLECULAR MATERIAL; FLEXIBLE SHEET MATERIAL NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06N2211/00Specially adapted uses
    • D06N2211/12Decorative or sun protection articles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Carpets (AREA)

Abstract

Die bekannten Teppiche werden mit oder ohne Muster hergestellt. Das sichtbare Dekor der Teppiche ist mit der Herstellung festgelegt und kann nicht verändert werden. DOLLAR A Der erfindungsgemäße Teppich soll mit wenig Aufwand immer wieder in seinem sichtbaren Dekor verändert werden können. DOLLAR A Auf einer Unterlage (3) sind dekorative Elemente (1, 2) flächig aneinander angrenzend angeordnet, wobei mindestens ein austauschbares dekoratives Element (2) entfernbar ist. Diese austauschbaren dekorativen Elemente (2) können ausgewechselt werden, so dass das Aussehen des Teppichs verändert werden kann. DOLLAR A Innendekoration.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Teppich gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zum Einsetzen eines austauschbaren dekorativen Elements in eine Aussparung eines Teppichs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
  • Teppiche werden häufig zur Dekoration von Räumen benutzt, um das Wohlbefinden der sich darin aufhaltenden Menschen zu steigern. Es sind verschiedene Teppicharten bekannt wie z. B. gewebte oder geknüpfte Teppiche oder solche, die in der Gobelintechnik hergestellt sind. Die Teppiche sind oft mit dekorativen Mustern versehen, um die optische Gefälligkeit zu erhöhen. Diese Muster sind dann fester, unveränderlicher Bestandteil des Teppichs.
  • Die DE 33 33 332 A1 beschreibt ein Verfahren, ein Handarbeitsset und eine Vorlage zur Herstellung geknüpfter Teppichteile, bei dem auf einem Träger ein Muster entsprechend der Vorlage aus Fäden eingegeknüpft wird. Ein Raster der Vorlage stimmt mit einem Raster des Trägers überein, um das Knüpfen entsprechend der Vorlage zu erleichtern, wobei entsprechend dem Arbeitsfortschritt die Vorlage zeilenweise entfernt werden kann. Dieser Teppich soll nach einem fest vorgegebenen Muster hergestellt werden.
  • Aus der DE 24 60 646 A1 ist ein dekoratives Textilerzeugnis bekannt, bei dem ein individuelles Dekor aus einzelnen faden- oder flächenförmigen Kompositionselementen besteht, die sich teilweise überdecken und deren Fasern mittels Nadelfilztechnik verbunden sind. Das Dekor kann nicht zerstörungsfrei vom Textilerzeugnis entfernt werden.
  • Bei allen bisher bekannten Teppichen besteht der Nachteil, dass der einmal fertiggestellte Teppich in seinem Aussehen nicht mehr verändert werden kann. Das einmal hergestellte Dekor liegt fest.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Teppich zu schaffen, der weitestgehend frei aus- und umgestaltbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Montage eines derartigen Teppichs zu schaffen.
  • Die erste Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Ein Teppich, bei dem die dekorativen Elemente flächig aneinander angrenzend angeordnet sind und bei dem mindestens ein dekoratives Element als austauschbares dekoratives Element ausgebildet und auf der Unterlage entfernbar angeordnet ist, kann zumindest ein Teil der dekorativen Elemente leicht ausgetauscht werden. Hierdurch kann der Teppich weitgehend frei ausgestaltet und immer wieder umgestaltet werden, so dass ein einziger Teppich für verschiedene Gelegenheiten und Feiertage - z. B. Empfänge, Parties, Geburtstage, Weihnachten oder Ostern - individuell angepasst werden kann.
  • Dies wirkt sich besonders bei Teppichen für kleine Kinder positiv aus. Denn Kinder sprechen sehr stark auf optische Reize an, so dass sie zumindest zusätzlich mit Hilfe des Teppichs auf z. B. Feiertage eingestimmt werden können. Weiterhin ändert sich bei Kindern mit dem Alter das geschmackliche Empfinden, auf das mit Umgestaltung des Teppichs reagiert werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass bei Verschmutzung oder Brandflecken nicht der gesamte Teppich verdorben ist, sondern einfach die entsprechenden dekorativen Elemente ausgetauscht werden können. Gegebenenfalls sind die austauschbaren dekorativen Elemente waschbar und dann wieder verwendbar.
  • Die Unteransprüche betreffen die vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung.
  • Das austauschbare dekorative Element nach Anspruch 2, das auf der Unterlage aufliegt, ist besonders leicht herausnehmbar beziehungsweise einsetzbar.
  • Das austauschbare dekorative Element nach Anspruch 3, das auf der Unterlage lösbar befestigt ist, ist sicher auf der Unterlage gehalten und eignet sich besonders für große austauschbare dekorative Elemente.
  • Ein Teppich nach Anspruch 4, bei dem mindestens eines der dekorativen Elemente als festes dekoratives Element ausgebildet und fest mit der Unterlage verbunden ist, bei dem in diesem festen dekorativen Element mindestens eine Aussparung angeordnet ist, und bei dem in jeder Aussparung eines der austauschbaren dekorativen Elemente angeordnet ist, wobei die Abmessungen der Aussparung (4) und des austauschbaren dekorativen Elements im wesentlichen gleich sind, verknüpft die Eigenschaften eines bekannten, konventionellen Teppichs mit den Vorteilen der Erfindung. Es müssen nur verhältnismäßig wenige austauschbare dekorative Elemente ausgetauscht werden, um eine angepasste Gestaltung des Teppichs zu erzielen. Die Montage ist einfach, weil mit der Aussparung die Lage und die Form festgelegt sind und somit ohne Aufwand ein passgenaues Einsetzen möglich ist.
  • Dadurch, dass entsprechend Anspruch 5 das austauschbare dekorative Element einen Träger und eine Dekorschicht aufweist, wobei seine Gesamthöhe in etwa der Höhe des Flors des festen dekorativen Elements entspricht, so dass die Oberfläche der Nutzlage weitgehend eine Ebene bildet, wird vermieden, dass die Oberfläche des austauschbaren Elements aus der Oberfläche des festen dekorativen Elements herausragt. Die austauschbaren dekorativen Elemente können auf konventionelle Art hergestellt werden oder aus konventionellen Teppichen geschnitten werden.
  • Die Anordnung einer Vielzahl austauschbarer dekorativer Elemente neben- und hintereinander über die gesamte Fläche der Unterlage nach Anspruch 6 erlaubt es, den Teppich komplett individuell zu gestalten und umzugestalten.
  • Rechteckige austauschbare Elemente nach Anspruch 7 und runde austauschbare Elemente nach Anspruch 8 sind besonders einfach herzustellen und zu montieren.
  • Unterschiedliche Dekore der dekorativen Elemente nach Anspruch 9 erlauben die vielfältige Ausgestaltung des Teppichs.
  • Eine Klettverschlussvorrichtung nach Anspruch 10 und eine Druckknopfvorrichtung nach Anspruch 11 sind preiswert sowie in der Fertigung einfach an der Unterlage und an den austauschbaren dekorativen Elementen anzubringen. Sie eignen sich besonders gut für die Montage, wobei die Haftung auch nach vielfachem Gebrauch gewährleistet ist.
  • Die zweite Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 12 gelöst.
  • Dadurch, dass die Vorrichtung ein oder mehrere Bänder aufweist, wobei das oder die Bänder im wesentlichen einen Zylinder bilden, dessen Umfang durch Verschieben der Enden des oder von benachbarten Enden der Bänder gegeneinander veränderbar ist, kann die Vorrichtung in eine der Aussparungen gestellt werden, wobei der Umfang der Vorrichtung zunächst kleiner ist als der Umfang der Aussparung und dann an diesen angepasst wird. Auf diese Weise kann anschließend das austauschbare dekorative Element von oben in die Vorrichtung und somit anschließend passgenau in die Aussparung eingesetzt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass am Rand der Aussparung Teile des Flors des festen dekorativen Elements beim Einsetzen des austauschbaren dekorativen Elements umgeknickt werden und dann unter dem austauschbaren dekorativen Element liegen. Letzteres würde zu sichtbaren Fehlern im Teppich führen und den optischen Eindruck stören. Die Montage der austauschbaren dekorativen Elemente wird durch die Vorrichtung erheblich erleichtert.
  • Die zwei Abkantungen an den Längsseiten ermöglichen eine einfach herzustellende und zu handhabende verschiebbare Führung zweier Enden des Bandes beziehungsweise der Bänder
  • Die Grundrisse nach den Ansprüchen 14 und 16 entsprechen den bevorzugten Formen der austauschbaren dekorativen Elemente. Die Ansprüche 15 und 17 betreffen Ausführungsformen der Vorrichtung für diese bevorzugten Formen.
  • Die trichterförmige Erweiterung am oberen Ende der Vorrichtung nach Anspruch 18 erleichtert das Einführen des austauschbaren dekorativen Elements in die Vorrichtung und somit auch in die Aussparung.
  • Die Erfindung wird anhand von vereinfacht dargestellten Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen
  • Fig. 1 ein erstes Beispiel eines erfindungsgemäßen Teppichs in der Draufsicht,
  • Fig. 2 einen unmaßstäblichen Querschnitt eines austauschbaren dekorativen Elements,
  • Fig. 3 einen unmaßstäblichen Querschnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 1 ohne (3a) und mit (3b) eingesetzten austauschbaren dekorativen Elementen,
  • Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Teppichs in der Draufsicht,
  • Fig. 5 einen unmaßstäblichen Querschnitt gemäß Fig. 4,
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer runden Vorrichtung zum Einlegen eines austauschbaren dekorativen Elements in einen erfindungsgemäßen Teppich,
  • Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer rechteckigen Vorrichtung zum Einlegen eines austauschbaren dekorativen Elements in einen erfindungsgemäßen Teppich
  • und Fig. 8 einen Querschnitt einer trichterförmig erweiterten Vorrichtung.
  • Teppich Beispiel 1
  • Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist eine Nutzlage eines Teppichs auf der Oberfläche einer Unterlage 3 angeordnet.
  • Die Unterlage 3 ist ein flächiges Element entsprechend der Größe des Teppichs; sie besteht aus z. B. Gewebe, Gewirke oder Vlies und ist gegebenenfalls auf der Unterseite mit einer Schicht aus z. B. Schaumstoff versehen.
  • Die Nutzlage besteht aus einem festen dekorativen Element 1 und aus z. B. neun austauschbaren dekorativen Elementen 2.
  • Das feste dekorative Element 1 besteht aus einem Flor, der aus Fäden gebildet ist. Es ist fest mit der Unterlage 3 verbunden, indem die Fäden auf bekannte Weise mit der Unterlage 3 z. B. verknüpft sind. Die Oberfläche des festen dekorativen Elements 1 ist in diesem Fall einfarbig. Im festen dekorativen Element 1 sind neun Aussparungen 4 angeordnet, das heißt, die Unterlage 3 weist neun Stellen ohne Flor auf.
  • In jeder Aussparung 4 ist eines der austauschbaren dekorativen Elemente 2 angeordnet, wobei die Abmessungen der Aussparung 4 und des austauschbaren dekorativen Elements 2 im wesentlichen gleich sind. Die austauschbaren dekorativen Elemente 2 sind mit einer Klettverschlußvorrichtung 5 lösbar an der Unterlage 3 befestigt.
  • Innerhalb jeder Aussparung 4 ist auf der Unterlage 3 mindestens ein Stück eines männlichen Teils 5a (das ist der Teil mit Widerhaken) einer Klettverschlussvorrichtung 5 unlösbar befestigt, z. B. angenäht.
  • Das austauschbare dekorative Element 2 besteht aus einem Träger 6 aus z. B. Gewebe, Gewirke oder Vlies, auf dessen Oberfläche eine Dekorschicht 7 aus Flor angeordnet ist, der aus Fäden wie bei dem festen dekorativen Element 1 gebildet ist. Das austauschbare dekorative Element 2 ist in die Aussparung 4 einsetzbar und im eingesetzten Zustand lösbar auf der Unterlage 3 befestigt. Hierfür ist auf der Unterseite des Trägers 6 mindestens ein Stück eines weiblichen Teils 5b der Klettverschlussvorrichtung 5 unlösbar befestigt, z. B. angenäht, wobei die Lage der Stücke des männlichen Teils 5a und des weiblichen Teils 5b so ist, dass sie sich im eingesetzten Zustand des austauschbaren dekorativen Elements 2 in der Aussparung 4 gegenüber liegen.
  • Die Größe des austauschbaren dekorativen Elements 2 ist so bemessen, dass es genau in die Aussparung 4 passt. Hierbei sind beliebige Größen und Formen - z. B. Stern, Oval, oder Pfeil - der Aussparungen 4 und der austauschbaren dekorativen Elemente 2 möglich. Bevorzugt sind aber runde und rechteckige Formen.
  • Die dekorativen Elemente 1, 2 bilden also insgesamt eine dichte Nutzlage, indem sie flächig aneinander angrenzend auf der Unterlage 3 angeordnet sind.
  • Die Dekorschicht 7 jedes austauschbaren dekorativen Elements 2 ist in diesem Beispiel mehrfarbig und weist auf der Oberfläche ein Dekor aus Kreis, Pfeil, Dreieck, Linie, Mond oder Stern auf, wobei jedes Dekor mehrfach vorhanden sein kann.
  • Die gesamte Höhe des austauschbaren dekorativen Elements 2 einschließlich der Klettverschlußvorrichtung 5 entspricht in etwa der Länge des Flors des festen dekorativen Elements 1, so dass die Oberfläche der Nutzschicht des Teppichs weitgehend eine Ebene bildet. Die Dekorschicht 7 ist also kürzer als der Flor des festen dekorativen Elements 1.
  • Als Alternative kann die Unterlage 3 im Bereich des festen dekorativen Elements 1 zweilagig ausgeführt sein, indem in einer z. B. als Trägergewebe ausgebildeten Lage den Aussparungen 4 entsprechende Aussparungen vorgesehen sind und diese Lage Teppichboden auf einer zweiten, z. B. als Schaumstoffmatte ausgebildeten Lage unlösbar befestigt ist. Diese Ausführungsart hat den Vorteil, dass die Dekorschicht 7 in etwa so lang ausgeführt sein kann wie der Flor des festen dekorativen Elements 1.
  • Teppich Beispiel 2
  • Bei einem zweiten Teppich, der aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich ist, besteht die Nutzlage ausschließlich aus den austauschbaren dekorativen Elementen 2, die beginnend am Rand flächig neben- und hintereinander auf der gesamten Oberfläche der Unterlage 3 angeordnet sind. Hierbei sind die austauschbaren dekorativen Elemente 2 rechteckig und grenzen unmittelbar aneinander, so dass außer an den Rändern des Teppichs jedes von vier anderen austauschbaren dekorativen Elementen 2 umschlossen ist. Auf diese Weise ist die Nutzlage des Teppichs wie bei einem bekannten Teppich weitestgehend dicht geschlossen.
  • Die Unterlage 3 ist hier aus z. B. aus einem rutschfesten mittelweichen Kunst- oder Schaumstoff gefertigt.
  • Die austauschbaren dekorativen Elemente 2 sind mit Hilfe der Klettverschlussvorrichtung 5 wie im Beispiel 1 beschrieben lösbar an der Unterlage 3 befestigt.
  • Für einen erfindungsgemäßen Teppich gilt allgemein:
    Für die Befestigung der austauschbaren dekorativen Elemente 2 auf der Unterlage sind auch andere Vorrichtungen geeignet wie z. B. Haken, Druckknopfvorrichtungen, lösbarer Klebstoff oder doppelseitiges Klebeband.
  • Es ist auch möglich, einzelne austauschbare dekorative Elemente 2 ohne Befestigungsmittel einzulegen, wobei sie dann von den umgebenden dekorativen Elementen 1, 2 gehalten sind.
  • Die austauschbaren dekorativen Elemente 2 sind mit verschiedenen Dekoren versehen, was bedeutet, dass jedes auf der Oberfläche der Dekorschicht 7 entweder ein- oder mehrfarbig ist und/oder z. B. figürliche Darstellungen (Pflanzen, Tiere, Ostersymbole, Weihnachtssymbole, Wolken usw.) oder Zeichen (Buchstaben, Zahlen, Pfeile usw.) aufweist.
  • Für die Herstellung der austauschbaren dekorativen Elemente 2 sind außer dem oben beschriebenen teppichartigen Material weitere Materialien wie Gummi, Kunst- oder Schaumstoffe sowie Metalle einsetzbar, wobei der Teppich mit allen unterschiedlichen dekorativen Elementen versehen sein kann.
  • Vorrichtung zum Einsetzen des austauschbaren dekorativen Elements, Beispiel 1
  • Wie aus Fig. 6 ersichtlich besteht eine Vorrichtung 10 zum Einsetzen mit rundem Grundriss aus einem länglichen Band 11, das zu einem flachen Kreiszylinder (Durchmesser größer als Höhe H) gebogen ist und dessen breitseitige Enden 12, 13 überlappend miteinander verbunden sind; das heißt, dass sich eine Außenseite des einen Endes 12 eng an die Innenseite des anderen Endes 13 anschmiegt. Die Höhe H des Zylinders, die gleich der Breite des Bandes 11 ist, entspricht mindestens der Länge des Flors des festen dekorativen Elements 1, hier etwa der doppelten bis dreifachen Länge des Flors.
  • Die Verbindung der Enden 12, 13 ist so ausgestaltet, dass die Enden 12, 13 in Längsrichtung des Bandes 11 gegeneinander verschiebbar sind. Hierfür weist das Ende 13 an jeder Längsseite des Bleches 11 eine Abkantung auf, die hier als U-förmige Führung 14 ausgebildet ist. Das andere Ende 12 ist an seinen Längsseiten mit so geringem Spiel in jeder U-förmigen Führung 14 verschiebbar gehalten, dass durch Reibung eine jeweils eingestellte Position bestehen bleibt.
  • Die Vorrichtung ist aus dünnem elastischem Material wie z. B. Blech oder Kunststoff gefertigt.
  • Zum Einsetzen des austauschbaren dekorativen Elements 2 wird die Vorrichtung 10 in die Aussparung 4 eingesetzt, wobei ein Rand der Vorrichtung 10 auf der Unterlage 3 aufliegt und der Umfang der Vorrichtung 10 kleiner ist als der Umfang der Aussparung 4. Jetzt wird der Umfang der Vorrichtung 10 durch Auseinanderziehen der Enden 12, 13 in der Führung 14 so viel vergrößert, dass er weitgehend gleich dem Umfang der Aussparung 4 ist. Hierbei werden die Fäden des Flors zur Seite gedrückt. Das austauschbare dekorative Element 2 wird mit der Dekorschicht 7 nach oben in die Vorrichtung 10 eingesetzt und auf die Unterlage gedrückt, wobei gegebenenfalls die lösbare Befestigung zur Wirkung kommt. Anschließend wird die Vorrichtung 10 aus dem Teppich entfernt.
  • Vorrichtung zum Einsetzen des austauschbaren dekorativen Elements, Beispiel 2
  • Ein anderes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 15 weist nach Fig. 7 einen rechteckigen Grundriss auf. Sie ist aus vier länglichen Bändern 16 aufgebaut, wobei jedes Band 16 senkrecht zur Längsachse und in der Fläche des Bands 16 rechtwinklig gebogen ist. Diese Umbiegung ist bei etwa 1/3 der Gesamtlänge des Bands 16 so angeordnet, dass ein L-förmiges Bauteil gegeben ist. Die vier Bänder 16 sind überlappend und gegeneinander verschiebbar so an ihren Enden 20, 21 zusammengesetzt, dass sich ein rechteckiger Zylinder ergibt.
  • An einem der Enden 21 der Bänder 16 ist ein längliches Loch 17, das sich parallel zur Längsachse erstreckt. Am anderen Ende 20 der Bänder 16 ist ein kurzer Niet 18 senkrecht zur Fläche des Bandes 16 befestigt, z. B. eingepresst, und durch das Loch 17 geführt. Das Ende des Niets 18, das durch das Loch 17 geführt ist, weist einen flachen Kopf 19 auf, wobei zwischen den zugehörigen zwei Bändern 16 und dem Kopf 19 ein Abstand mit geringem Spiel gebildet ist. Auf diese Weise sind die Bänder 16 verschiebbar miteinander verbunden.
  • Die Vorrichtung ist aus dünnem elastischem Material wie z. B. Blech oder Kunststoff gefertigt.
  • Das Einsetzen des austauschbaren dekorativen Elements 2 erfolgt analog zum Beispiel 1 der Vorrichtung.
  • Die Ausführung der verschiebbaren Verbindung der Bänder 11, 16 ist unabhängig von der Form der Vorrichtung. Es sind auch andere Arten der Verbindung möglich, wie z. B. die Anordnung von Lochreihen längs der Enden des Bandes 11/der Bänder 16, wobei die Vorrichtung 10, 15 durch Stifte, die durch sich deckende Löcher gesteckt sind, im Umfang eingestellt wird.
  • Wie aus dem Querschnitt in Fig. 8 ersichtlich ist bei einem dritten Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Einsetzen das Band 11, 16 in einem Randbereich parallel zur Längsachse um 20° bis 45° geknickt, so dass die Vorrichtung 10, 15 aus dem zylindrischen und einem trichterförmig erweiterten Teil gebildet ist. Das heißt, auf dem zylindrischen Teil der Vorrichtung 10, 15 ist ein kegelstumpfförmiger Teil aufgesetzt.

Claims (18)

1. Teppich
mit einer Unterlage und mit einer Nutzlage,
wobei die Nutzlage mindestens zwei dekorative Elemente aufweist und
wobei mindestens eines der dekorativen Elemente an der Unterlage befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die dekorativen Elemente (1, 2) flächig aneinander angrenzend angeordnet sind und
dass mindestens ein dekoratives Element als austauschbares dekoratives Element (2) ausgebildet und auf der Unterlage (3) entfernbar angeordnet ist.
2. Teppich nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorative Element (2) auf der Unterlage (3) aufliegt.
3. Teppich nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorativen Element (2) auf der Unterlage (3) lösbar befestigt ist.
4. Teppich nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der dekorativen Elemente (1, 2) als festes dekoratives Element (1) ausgebildet und fest mit der Unterlage (3) verbunden ist, dass in diesem festen dekorativen Element (1) mindestens eine Aussparung (4) angeordnet ist, und dass in jeder Aussparung (4) eines der austauschbaren dekorativen Elemente (2) angeordnet ist, wobei die Abmessungen der Aussparung (4) und des austauschbaren dekorativen Elements (2) im wesentlichen gleich sind.
5. Teppich nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorative Element (2) einen Träger (6) und eine Dekorschicht (7) aufweist, wobei seine Gesamthöhe in etwa der Höhe des Flors des festen dekorativen Elements (1) entspricht, so dass die Oberfläche der Nutzlage weitgehend eine Ebene bildet.
6. Teppich nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl austauschbarer dekorativer Elemente (2) neben- und hintereinander auf der gesamten Fläche der Unterlage (3) angeordnet ist.
7. Teppich nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorative Element (2) rechteckig ist.
8. Teppich nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorative Element (2) rund ist.
9. Teppich nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dekorativen Elemente (1, 2) unterschiedliche Dekore aufweisen.
10. Teppich nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorative Element (2) mit einer Klettverschlussvorrichtung (5) lösbar befestigt ist.
11. Teppich nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das austauschbare dekorative Element (2) mit einer Druckknopfvorrichtung lösbar befestigt ist.
12. Vorrichtung zum Einsetzen eines austauschbaren dekorativen Elements in eine Aussparung eines Teppichs gemäß den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10, 15) ein oder mehrere Bänder (11, 16) aufweist, wobei das oder die Bänder (11, 16) im wesentlichen einen Zylinder bilden, dessen Umfang durch Verschieben der Enden (12, 13) des Bandes (11) oder von benachbarten Enden (20, 21) der Bänder (16) gegeneinander veränderbar ist.
13. Vorichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende (13) des Bandes (11) oder ein Ende eines der Bänder (16) mit mindestens einer Abkantung versehen ist, in der das andere Ende (12) des einen Bandes (11) oder das Ende des benachbarten Bandes (16) geführt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundriss des durch die Bänder (16) gebildeten Zylinders rechteckig ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch vier rechtwicklig gebogene Bänder (16), deren benachbarte Enden überlappend und gegeneinander verschiebbar angeordnet sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundriss des durch die Bänder (11, 16) gebildeten Zylinders rund ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch ein kreisförmig gebogenes elastisches Band (11), dessen Enden (12, 13) überlappend und gegeneinander verschiebbar angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Bänder (11, 16) ein zylindrischer Teil und darüber ein Bereich trichterförmig erweiterter Teil gebildet ist.
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