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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gehäusebaugruppe für einen Steckverbinder, einen Steckverbinder mit einer solchen Gehäusebaugruppe, eine Steckverbinderanordnung mit dem Steckverbinder und einem Gegensteckverbinder und ein Verfahren zum Montieren eines solchen Steckverbinders.
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Hintergrund der Erfindung
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Die Erfindung liegt auf dem Gebiet von elektrisch geschirmten Steckverbindern mit abgewinkeltem Kabelabgang, wobei eine gute elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) mit anderen elektrischen und elektronischen Elementen in der Umgebung sichergestellt werden soll. Für eine gute Schirmwirkung ist es wichtig, dass die Schirmung möglichst durchgehend ist und einzelne Schirmbauteile nach Möglichkeit allseitig leitend verbunden sind.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß werden eine Gehäusebaugruppe für einen Steckverbinder mit einem Steckerinnenelement, ein Steckverbinder mit einer solchen Gehäusebaugruppe, eine Steckverbinderanordnung mit dem Steckverbinder und einem Gegensteckverbinder und ein Verfahren zum Montieren eines solchen Steckverbinders mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung.
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Die Gehäusebaugruppe und/oder der Steckverbinder und/oder der Gegensteckverbinder kann z.B. eingerichtet sein für Hochstromanwendungen (z.B. mehr als 10A, bevorzugt mehr als 25A, besonders bevorzugt mehr als 50A und besonders bevorzugt mehr als 100A) und/oder für Hochvoltanwendungen (z.B. mehr als 40V, bevorzugt mehr als 100V, besonders bevorzugt mehr als 220V und ganz besonders bevorzugt mehr als 380V).
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Die Erfindung schafft eine Lösung für einen Steckverbinder mit einem Steckerinnenelement, die auch bei einem abgewinkelten Kabelabgang eine gute elektrische Schirmung ermöglicht. Weiterhin wird dadurch eine einfach herstellbare und modular nutzbare Gehäusebaugruppe bereitgestellt. Ein solches Steckerinnenelement kann beispielsweise ein Innengehäuse sein, in welchem ein oder mehrere Kontaktelemente, Kabel usw. aufgenommen sein kann bzw. können. Ein derartiges Steckerinnengehäuse kann z.B. aus einem elektrisch isolierenden Material, z.B. einem Kunststoff, bestehen oder ein derartiges Material umfassen bzw. aufweisen, insbesondere zum überwiegenden Teil. Grundsätzlich kann das Steckerinnenelement auch als Kontaktelement ausgestaltet sein bzw. als Teil eines Kontaktelements.
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Im Einzelnen weist die Gehäusebaugruppe ein Steckverbindergehäuse mit einer ersten Einstecköffnung und einer ersten Kabelöffnung auf, wobei die erste Einstecköffnung einen Einsteckkanal begrenzt und die erste Kabelöffnung einen Kabelkanal begrenzt. Dabei dient die Einstecköffnung insbesondere dazu, den Steckverbinder „einzustecken“, d.h. mit einem Gegensteckverbinder zu verbinden, und die Kabelöffnung dient zur Zuführung des Kabels bzw. eines z.B. mit einem Kabel verbundenen Kontakts bzw. Kontaktelements in den Steckverbinder bzw. in das Steckverbindergehäuse bzw. die Kabelöffnung dient zur Zuführung des Steckerinnenelements. Durch die Einstecköffnung ist insbesondere ein im Steckverbindergehäuse anordenbares Kontaktelement bzw. sind im Steckverbindergehäuse anordenbare Kontakte von außerhalb des Steckverbindergehäuses zugänglich, z.B. für eine Kontaktierung mit einem Gegenkontaktelement eines Gegensteckverbinders.
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Die Erfindung eignet sich insbesondere für Steckverbinder mit abgewinkeltem Kabelabgang, d.h. der Einsteckkanal und der Kabelkanal fluchten nicht, sondern schließen einen Winkel von 45° bis 135° ein, also einen Winkel im Bereich zwischen 45° und 135°, wobei die untere Grenze und die obere Grenze des Winkelbereichs unabhängig voneinander im gesamten Bereich gewählt werden können. Insbesondere schließen sie einen Winkel von ca. 90° ein, d.h. Einsteckkanal und Kabelkanal verlaufen (im Wesentlichen) senkrecht zueinander. Es kann z.B. vorgesehen sein, dass der Kabelkanal im Bereich des Winkels in den Einsteckkanal übergeht. Mit anderen Worten: Der Winkel ist insbesondere dort ausgebildet, wo Kabelkanal und Einsteckkanal ineinander übergehen.
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Bei Steckverbindern mit abgewinkeltem Kabelabgang besteht eine Schwierigkeit darin, trotz der Abwinkelung eine gute elektrische Schirmung innerhalb des Steckverbindergehäuses herzustellen. Für eine gute Schirmwirkung ist es nämlich wichtig, dass die Schirmung möglichst durchgehend ist und einzelne Schirmbauteile nach Möglichkeit allseitig leitend verbunden sind. Es ist jedoch nicht ohne Weiteres bzw. nur mit erhöhtem Montageaufwand möglich, ein einstückiges abgewinkeltes Schirmbauteil in ein abgewinkeltes Gehäuse einzuführen. Das Einführen von Schirmbauteilen in das Gehäuse hat jedoch im Unterschied zu einem Umspritzen von Schirmbauteilen oder vorkonfektionierten Steckern den Vorteil der höheren Flexibilität, niedrigeren Kosten und einfacheren Montage.
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Die Gehäusebaugruppe weist daher ein erstes elektrisch leitfähiges Schirmbauteil auf, das entlang einer (ersten) Einführrichtung in die erste Kabelöffnung bis zum Erreichen einer ersten Endlage eingeführt ist. Das erste Schirmbauteil ist dazu eingerichtet, ein zweites elektrisch leitfähiges Schirmbauteil, das in die erste Einstecköffnung des Steckverbindergehäuses bis zum Erreichen einer zweiten Endlage eingeführt ist, zu kontaktieren. Das zweite Schirmbauteil kann z.B. Teil des Steckverbinders sein, oder aber auch zu einem Gegensteckverbinder gehören bzw. an einem Gegensteckverbinder angeordnet sein.
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Um diese beiden elektrisch leitfähigen Schirmbauteile möglichst durchgängig miteinander zu verbinden, weist das erste Schirmbauteil eine elektrisch leitfähige Kontaktzunge auf, die, insbesondere elastisch reversibel, verlagerbar ist aus einer Außereingriffslage in eine Eingriffslage. Die beiden Schirmbauteile können z.B. durchgängig bzw. lückenlos (bezüglich der elektrischen Schirmung) miteinander verbunden sein in einem Zustand, in dem das zweite Schirmbauteil in die erste Einstecköffnung eingeführt ist und der Steckverbinder voll montiert ist - bevorzugt ist der Steckverbinder dann auch mit einem Gegensteckverbinder elektrisch leitend verbunden.
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Für den Fall, dass das zweite Schirmbauteil in die erste Einstecköffnung eingeführt ist, kontaktiert in der Eingriffslage die Kontaktzunge das zweite Schirmbauteil elektrisch und verbindet das zweite Schirmbauteil mit dem ersten Schirmbauteil elektrisch. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Steckverbinder mit dem Gegensteckverbinder verbunden ist, um die Steckverbinderanordnung zu bilden.
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Die Kontaktzunge liegt in der Außereingriffslage innerhalb einer Projektion der ersten Kabelöffnung entlang der Einführrichtung (wie oben beschrieben handelt es sich um die Einführrichtung des ersten Schirmbauteils in die erste Kabelöffnung). Mit anderen Worten steht die Kontaktzunge radial bzw. senkrecht zur Einführrichtung des Schirmbauteils in die erste Kabelöffnung insbesondere nicht über die erste Kabelöffnung hinaus, wenn sich die Kontaktzunge in der Außereingriffslage befindet. Mit wieder anderen Worten: die Kontaktzunge liegt in der Außereingriffslage innerhalb des Footprints der ersten Kabelöffnung (bei Projektion entlang der Einführrichtung). Dies führt insbesondere dazu, dass das erste Schirmbauteil, wenn sich die Kontaktzunge in der Außereingriffslage befindet, in die erste Kabelöffnung eingeführt werden kann, ohne dass die Kontaktzunge dies behindert, insbesondere ohne dass die Kontaktzunge beim Einführen des ersten Schirmblechs irgendwo anstößt.
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Wenn sich hingegen die Kontaktzunge in der Eingriffslage befindet, steht sie über die Projektion der ersten Kabelöffnung entlang der Einführrichtung hinaus, so dass ein, insbesondere freitragendes, Kontaktende der Kontaktzunge, welches zum Kontaktieren des zweiten Schirmbauteils dient, in den Einsteckkanal des Steckverbindergehäuses ragt.
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Die Kontaktzunge kann ein festes Ende aufweisen bzw. umfassen, mit dem sie an dem ersten Schirmbauteil befestigt ist, und ein freies bzw. ein freitragendes Ende (Kontaktende), das zur Kontaktierung des zweiten elektrischen Schirmbauteils (z.B. elastisch reversibel) verlagert wird.
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Es sei darauf hingewiesen, dass die Begriffe „aufweisen“, „haben“ und „umfassen“ synonym verwendet werden.
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Es sei darauf hingewiesen, dass die Gehäusebaugruppe jeweils ein oder mehrere erste elektrisch leitfähige Schirmbauteile, und ein entsprechender Gegensteckverbinder ein oder mehrere zweite elektrisch leitfähige Schirmbauteile aufweisen kann; beispielsweise können je Kontakt eines Steckverbinders bzw. Gegensteckverbinders ein erstes und ein zweites Schirmbauteil vorgesehen sein, d.h. jeder Kontakt ist separat geschirmt. Es können aber ebenso auch mehrere Kontakte des Steckverbinders bzw. des Gegensteckverbinders durch ein und dasselbe erste und ein und dasselbe zweite Schirmbauteil geschirmt sein. Grundsätzlich kann auch ein zweites Schirmbauteil vorgesehen sein, welches nicht mit einem Gegensteckverbinder verbunden ist, sondern zur Gehäusebaugruppe gehört: die Gehäusebaugruppe umfasst in diesem Fall das zweite Schirmbauteil bzw. weist dieses auf.
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Die Kontaktzunge ist dazu eingerichtet, von einem Steckerinnenelement des Steckverbinders, das (insbesondere bei oder nach der Montage des Steckverbinders) in das erste Schirmbauteil eingeführt ist, in die Eingriffslage verlagert zu werden.
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Dadurch ist vorteilhaft die Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen den beiden Schirmbauteilen einfach möglich. Die Erfindung stellt vorteilhaft eine Möglichkeit dar, das erste und das zweite Schirmbauteil auch an der Stoßstelle bzw. Übergangsstelle bzw. innen am Winkel elektrisch leitend miteinander zu verbinden und die Schirmung hier zu schließen. Gleichzeitig bleibt vorteilhaft die einfache Herstellung der Gehäusebaugruppe ohne Umspritzung des ersten Schirmbauteils möglich.
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Das erste Schirmbauteil kann z.B. vorteilhaft aus einem elektrisch leitenden Material, z.B. einem Metall gestaltet sein bzw. ein Metall aufweisen. Es kann z.B. Kupfer, eine Kupferlegierung, Silber, eine Silberlegierung, Aluminium, eine Aluminiumlegierung oder dergleichen aufweisen, insbesondere zum überwiegenden Teil aufweisen. Das Material kann auch beschichtet sein, z.B. mit Silber, insbesondere nur an den Kontaktpunkten mit dem jeweils anderen Schirmbauteil oder der Kontaktzunge. Es kann eine Wandstärke von ca. 0,1 bis 1 mm, z.B. ca. 0,5 mm aufweisen.
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Das zweite Schirmbauteil kann z.B. vorteilhaft aus einem elektrisch leitenden Material, z.B. einem Metall gestaltet sein bzw. ein Metall aufweisen. Es kann z.B. Kupfer, eine Kupferlegierung, Silber, eine Silberlegierung, Aluminium, eine Aluminiumlegierung oder dergleichen aufweisen, insbesondere zum überwiegenden Teil aufweisen. Das Material kann auch beschichtet sein, z.B. mit Silber, insbesondere nur an den Kontaktpunkten mit dem jeweils anderen Schirmbauteil oder der Kontaktzunge. Es kann eine Wandstärke von ca. 0,1 bis 1 mm, z.B. ca. 0,5 mm aufweisen.
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Ein erfindungsgemäßer Steckverbinder weist die erfindungsgemäße Gehäusebaugruppe und (wenigstens) ein Steckerinnenelement auf, das in das erste Schirmbauteil eingeführt ist, wobei die Kontaktzunge durch das Steckerinnenelement von der Außereingriffslage in die Eingriffslage verlagert ist. Das Steckerinnenelement kann insbesondere ein oder mehrere Kontaktelemente, Kabel usw. aufweisen. Ein solches Kontaktelement kann mit einem Kabel bzw. einer Leitung eines Kabels verbunden sein. Das Kontaktelement kann z.B. als female-Kontaktelement ausgebildet sein, z.B. als Buchsenkontaktelement mit einem Kontaktkörper und wenigstens einer darin oder daran angeordneten Kontaktlamelle. Alternativ kann das Kontaktelement als male-Kontaktelement ausgebildet sein, z.B. als Kontaktmesser, Rundkontakt, Kontaktpin etc. Grundsätzlich kann das Steckerinnenelement auch als Kontaktelement ausgebildet sein bzw. Teil eines Kontaktelements sein.
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Eine erfindungsgemäße Steckverbinderanordnung weist den erfindungsgemäßen Steckverbinder und einen Gegensteckverbinder auf, wobei der Gegensteckverbinder oder der Steckverbinder selbst ein zweites elektrisch leitfähiges Schirmbauteil aufweist, wobei der Gegensteckverbinder (wenigstens) ein Gegenkontaktelement aufweist, das bevorzugt (zumindest im zusammengesteckten Zustand von Steckverbinder und Gegensteckverbinder) innerhalb des zweiten elektrisch leitfähigen Schirmbauteils angeordnet ist. Das zweite elektrisch leitfähige Schirmbauteil ist in die bzw. durch die erste Einstecköffnung des Steckverbindergehäuses bis zum Erreichen einer zweiten Endlage eingeführt (entlang einer (zweiten) Einführrichtung), wobei die Kontaktzunge das zweite Schirmbauteil elektrisch kontaktiert und mit dem ersten Schirmbauteil elektrisch verbindet. Das (wenigstens) eine Gegenkontaktelement ist bevorzugt in die bzw. durch die erste Einstecköffnung in das Steckverbindergehäuse eingeführt. Das (wenigstens eine) Gegenkontaktelement ist mit (wenigstens) einem Kontaktelement des Steckverbinders elektrisch verbunden.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Montieren eines Steckverbinders, insbesondere wie zuvor beschrieben, wird das erste elektrisch leitfähige Schirmbauteil entlang einer (ersten) Einführrichtung in die erste Kabelöffnung bis zum Erreichen der ersten Endlage, eingeführt, wobei sich die Kontaktzunge in der Außereingriffslage befindet. In einem weiteren Schritt wird das Steckerinnenelement in das erste Schirmbauteil eingeführt, wodurch die Kontaktzunge von der Außereingriffslage in die Eingriffslage verlagert wird. Dies kann z.B. erfolgen, wenn bzw. nachdem das erste Schirmbauteil in das Steckverbindergehäuse bis zur ersten Endlage eingeführt ist.
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Insbesondere wird in einer Ausgestaltung des Verfahrens durch das Einführen des Steckerinnenelements in das erste Schirmbauteil die Kontaktzunge von dem Steckerinnenelement kraftbeaufschlagt.
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Die nachfolgend beschriebenen Merkmale und Vorteile sollen für alle Erfindungsgegenstände gleichermaßen gelten bzw. diese weiterbilden.
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In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das erste Schirmbauteil in die erste Kabelöffnung einführbar (d.h. es passt hinein, insbesondere ohne die Anwendung von Gewalt), wenn sich die Kontaktzunge in der Außereingriffslage befindet. Eine Kontur bzw. ein Querschnitt des Schirmbauteils ragt insbesondere auch vor dem Einführvorgang nicht über die erste Kabelöffnung bzw. deren Footprint hinaus, sondern kann von dieser vollständig aufgenommen werden. Bevorzugt kommt die Kontaktzunge, insbesondere ein freies Ende der Kontaktzunge, vor und während des Einführvorgangs nicht in mechanischen Kontakt mit dem Kabelkanal. In der Außereingriffslage behindert somit die Kontaktzunge das Einführen des ersten Schirmbauteils in den Kabelkanal nicht, d.h. das erste Schirmbauteil kann problemlos in den Kabelkanal eingeführt werden, solange sich die Kontaktzunge in der Außereingriffslage befindet. Dadurch wird vorteilhaft eine besonders einfache, schnell und beschädigungsfreie Montage des ersten Schirmbauteils in den Kabelkanal ermöglicht. Ein Einspritzen des ersten Schirmbauteils ist vorteilhaft nicht notwendig.
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In einer Ausgestaltung ist das erste Schirmbauteil nicht in die erste Kabelöffnung einführbar (bzw. je nach Ausgestaltung entsprechend nicht aus dieser ausführbar), wenn sich die Kontaktzunge in der Eingriffslage befindet. Mit anderen Worten ragt die Kontur bzw. der Querschnitt des Schirmbauteils (in Form der Kontaktzunge) über die erste Kabelöffnung bzw. deren Footprint hinaus, wenn sich die Kontaktzunge in der Eingriffslage befindet. Da dieser Zustand (die Eingriffslage) bestimmungsgemäß erst auftritt, wenn der Steckverbinder bzw. das (wenigstens eine) Steckerinnenelement im Steckverbindergehäuse montiert ist bzw. wenn das erste elektrisch leitfähige Schirmbauteil in die erste Kabelöffnung bis zum Erreichen der ersten Endlage eingeführt ist, kann die Kontaktzunge dann verlagert werden, um das zweite Abschirmteil zu kontaktieren. Beispielsweise kann das freitragende Ende der Kontaktzunge nach vorne (entlang der Einführrichtung) gerichtet sein, so dass in der Eingriffslage das freie Ende an die Kontur der ersten Kabelöffnung stoßen würde und auch nicht durch eine Auflaufschräge ins Innere des ersten Schirmbauteils verlagert wird. Dadurch wird vorteilhaft eine besonders sichere und einfache Montage ermöglicht.
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In einer Ausgestaltung ist die Kontaktzunge an dem ersten Schirmbauteil befestigt bzw. angebracht. Die Kontaktzunge kann z.B. stoffschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder formschlüssig an dem ersten Schirmbauteil befestigt sein, insbesondere mit ihrem festen Ende bzw. mit einer Kontaktzungenwurzel. Dabei kann die Kontaktzunge an dem ersten Schirmbauteil z.B. lösbar oder unlösbar (d.h. nicht zerstörungsfrei lösbar) befestigt sein, insbesondere angeschweißt oder angelötet oder angeschraubt oder angenietet. Auf diese Weise ist vorteilhaft eine einfache, aber sowohl elektrisch als auch mechanisch zuverlässige und robuste Befestigungsmöglichkeit geschaffen.
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Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass das erste Schirmbauteil als Stanzbiegeteil gestaltet ist und die Kontaktzunge einstückig mit dem ersten Schirmbauteil aus einer Stanzplatine heraus gebogen ist.
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Die Kontaktzunge kann z.B. an einer Innfläche des ersten Schirmbauteils befestigt sein, um so in der Außereingriffslage möglichst nicht zu einer Querschnittsvergrößerung des ersten Schirmbauteils beizutragen. Insbesondere kann dann die Kontaktzunge vollständig innerhalb des Querschnitts bzw. vollständig in einem Innenraum des ersten Schirmbauteils liegen.
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In einer Ausgestaltung ist die Kontaktzunge ein Blechstreifen, z.B. in Form einer Blechfeder oder Blechlamelle; insbesondere kann der Blechstreifen aus einem Metall ausgebildet sein bzw. Metall aufweisen. Dadurch wird vorteilhaft eine einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht, z.B. als Stanzbiegeteil. Weiterhin vorteilhaft kann dadurch die elektrische Schirmung zuverlässig sichergestellt werden. Die Kontaktzunge kann insbesondere aus Stahl oder Kupfer-Beryllium bestehen, um eine ausreichende Elastizität (Federwirkung für die Verlagerung in die Eingriffslage bzw. in die Außereingriffslage) aufzuweisen und auch eine ausreichende Stabilität beim Kontaktieren mit dem zweiten Schirmbauteil. Ein freies bzw. freitragendes Ende der Kontaktzunge kann eine gebogene Form bzw. Klauenform haben bzw. in Richtung des zweiten Schirmbauteils eine Auflaufschräge aufweisen, um einen gleitenden Kontakt, insbesondere mit dem zweiten Schirmbauteil, ohne Verhaken zu ermöglichen.
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In einer Ausgestaltung ist das erste Schirmbauteil ein Hohlprofil mit einer zweiten Kabelöffnung und einer zweiten Einstecköffnung, wobei in der ersten Endlage die zweite Kabelöffnung des ersten Schirmbauteils in Richtung der ersten Kabelöffnung des Steckverbindergehäuses ausgerichtet ist, und die zweite Einstecköffnung des ersten Schirmbauteils in Richtung der ersten Einstecköffnung des Steckverbindergehäuses ausgerichtet ist. Mit anderen Worten sind die Kabelöffnungen von erstem Schirmbauteil und Steckverbindergehäuse, und die Einstecköffnung von erstem Schirmbauteil und Steckverbindergehäuse parallel und/oder überlappen (jeweils aus Richtung des Einführweges bzw. der entsprechenden Einführrichtung betrachtet), wenn sich das erste Schirmbauteil in der ersten Endlage befindet. Mit anderen Worten sind insbesondere die Flächennormalen der Einstecköffnung von erstem Schirmbauteil und Steckverbindergehäuse im Wesentlichen parallel. Insbesondere kann die zweite Kabelöffnung an demselben Ende des Kabelkanals angeordnet sein wie die erste Kabelöffnung. Insbesondere kann die zweite Einstecköffnung den Einsteckkanal an einem der ersten Einstecköffnung abgewandten Ende begrenzen. So kann einerseits ein Kabel bzw. ein Steckerinnenelement durch die Kabelöffnungen von erstem Schirmbauteil und Steckverbindergehäuse geführt werden. Andererseits kann sich das erste Schirmbauteil zum Einsteckkanal des Steckverbindergehäuses hin öffnen, um einen Durchgang bzw. eine Öffnung für die elektrischen Bauteile (z.B. eines Kontaktelements) des Steckverbinders zu schaffen, der auf diese Weise durch den Einsteckkanal mit einem Gegenkontaktelement eines Gegensteckverbinders kontaktiert werden kann. Gleichzeitig kann dadurch bewirkt werden, dass ein Zwischenbereich zwischen Kabelkanal und Einsteckkanal abgeschirmt wird.
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Auch das zweite Schirmbauteil kann ein Hohlprofil sein bzw. als Hohlprofil ausgebildet sein. Das Hohlprofil des ersten und/oder zweiten Schirmbauteils kann eine Röhrenform mit einer um eine Achse verlaufenden Mantelfläche haben. Es kann einen rechteckigen, ovalen oder anderen Querschnitt haben. Solche Profile sind einfach und kostengünstig herstellbar.
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Das erste Schirmbauteil und/oder das zweite Schirmbauteil kann bzw. können z.B. als Stanzbiegeteil hergestellt sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Kontaktzunge in der Eingriffslage insbesondere in Richtung der ersten Einstecköffnung des Steckverbindergehäuses verlagert sein. Dadurch wird vorteilhaft besonders einfach und sicher eine mögliche Lücke in der Schirmung im Steckverbindergehäuse geschlossen. Ein entlang des Einführkanal eingeführtes zweites Schirmbauteil kann auf diese Weise auch dann elektrisch kontaktiert werden, wenn es in der zweiten Endlage nicht überall unmittelbar mit dem ersten Schirmbauteil mechanisch und elektrisch in Kontakt steht und z.B. eine Lücke zwischen erstem und zweitem Schirmbauteil ausgebildet ist. Wird das erste Schirmbauteil z.B. von rechts nach links in den ersten Kabelkanal eingeführt und erstreckt sich der erste Einführkanal z.B. von unten nach oben, so kann z.B. die Kontaktzunge von der Außereingriffslage in die Eingriffslage verlagert werden, indem sie nach unten verlagert bzw. gekippt bzw. gedreht bzw. geschwenkt bzw. gebogen wird.
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In einer Ausgestaltung überbrückt die Kontaktzunge eine Beabstandung des ersten Schirmbauteils von dem zweiten Schirmbauteil an einer Übergangsstelle von dem Kabelkanal zu dem Einsteckkanal, insbesondere wenn sich die Kontaktzunge in der Eingriffslage befindet. Damit kann die Schirmung an der Übergangsstelle geschlossen werden. Ohne die Kontaktzunge sind das erste Schirmbauteil und das zweite Schirmbauteil an der Übergangsstelle von dem Kabelkanal zu dem Einsteckkanal voneinander beabstandet. Mit anderen Worten besteht zwischen dem ersten Schirmbauteil und dem zweiten Schirmbauteil an der Übergangsstelle von dem Kabelkanal zu dem Einsteckkanal eine Lücke bzw. eine Beabstandung. In einer Ausgestaltung kann die Beabstandung wenigstens 0,5 mm oder wenigstens 1 mm oder wenigstes 2 mm betragen, und/oder eine Querschnittsfläche bzw. eine Konturfläche der (Schirmungs-)Lücke (d.h. des nicht geschirmten Bereichs an der Stoßstelle zwischen erstem Schirmbauteil und zweitem Schirmbauteil) kann wenigstens 3 mm2 oder wenigstens 10 mm2 oder wenigstens 30mm2 oder wenigstens 50mm2 betragen. Eine derartige Beabstandung bzw. Lücke bzw. Schirmungsaussparung zwischen den Schirmbauteilen (in ihrer jeweiligen Endlage) kann z.B. aus fertigungstechnischen oder montagetechnischen Gründen notwendig bzw. wünschenswert sein. Eine derartige Beabstandung kann z.B. das Einführen der Schirmbauteile in das Steckverbindergehäuse bzw. das Montieren des Steckverbinders erleichtern, auch unter Berücksichtigung aller Toleranzlagen bei der Montage bzw. bei der Fertigung des ersten und/oder zweiten Schirmbauteils. Außerdem kann so ein ausreichender Abstand zwischen den Schirmbauteilen und stromführenden Teilen innerhalb des Steckverbinders geschaffen werden um mögliche unerwünschte Stromüberschläge zu verhindern. Die dadurch verursachte unterbrochene Schirmung wird vorteilhaft von der Kontaktzunge geschlossen, wenn diese sich in der Eingriffslage befindet.
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In einer Ausgestaltung kontaktiert die Kontaktzunge das zweite Schirmbauteil an einer Außenfläche. Dadurch kann vorteilhaft ein Innenraum des zweiten Schirmbauteils vollständig für andere Zwecke, insbesondere zur Aufnahme des Gegenkontaktelements, verwendet werden. Weiterhin vorteilhaft wird so das Risiko eines elektrischen Überschlags zwischen spannungsführenden Teilen und der Schirmung verringert.
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Insbesondere kontaktiert die Kontaktzunge das zweite Schirmbauteil an einer der Kabelöffnung des Steckverbindergehäuses zugewandten Außenfläche. Dabei handelt es sich um die dem Kabelkanal nächstliegende Außenfläche, so dass die Schirmung an dieser Stelle geschlossen werden kann und vorteilhaft eine Lücke in der Schirmung vermieden bzw. geschlossen wird.
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In einer Ausgestaltung weist die Gehäusebaugruppe ein Dichtelement auf, das im Einsteckkanal angeordnet ist und das insbesondere entlang einer die zweite Einführrichtung umlaufenden Umlaufrichtung verläuft. Das Dichtelement bildet bezüglich der zweiten Einführrichtung eine radiale Dichtung aus, insbesondere zwischen dem Steckverbindergehäuse und einem Gegensteckverbindergehäuse des Gegensteckverbinders. Damit kann vorteilhaft das Eindringen von Schmutz und fluiden Medien (wie z.B. Flüssigkeiten oder Wasserdampf) ins Innere der Gehäusebaugruppe (insbesondere in einen Innenraum des Steckverbindergehäuses und/oder des Gegensteckverbindergehäuses) verhindert werden. Vorteilhaft kann dadurch die Erfindung insbesondere im Automotive-Umfeld mit den dort herrschendend rauen Bedingung gut eingesetzt werden. Das Dichtelement kann beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein, es kann z.B. einen Kautschuk oder Silikonkautschuk aufweisen, insbesondere zum überwiegenden Teil.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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- 1 zeigt in einer schematischen Schnittansicht einen Steckverbinder mit abgewinkeltem Kabelabgang, der mit einem Gegensteckverbinder verbunden ist, um eine Steckverbinderanordnung zu bilden.
- 2 zeigt in einer aufgeschnittenen Seitenansicht Gehäuseteile der Steckverbinderanordnung aus 1 mit darin angeordneten Schirmbauteilen.
- 3 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht ein erstes Schirmbauteil mit Kontaktzunge gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung.
- 4 zeigt in einer aufgeschnittenen Seitenansicht ein Prinzip des Zusammenwirkens der Schirmbauteile.
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Ausführungsform(en) der Erfindung
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Eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Steckverbinders 10, welcher wiederum eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gehäusebaugruppe 100 aufweist, sowie einer erfindungsgemäßen Steckverbinderanordnung 300 wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 zusammenhängend und übergreifend beschrieben. Dabei zeigt 1 eine schematische Schnittansicht eines Steckverbinders 10, der mit einem Gegensteckverbinder 20 zusammengesteckt bzw. verbunden ist (mechanisch und elektrisch). Der Steckverbinder 10 und der Gegensteckverbinder 20 bilden eine Steckverbinderanordnung 300.
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Eine Steckrichtung, in welcher der Steckverbinder 10 auf den Gegensteckverbinder 20 aufsteckbar bzw. mit diesem zusammensteckbar ist, ist mit A bezeichnet. In 1 verläuft die Steckrichtung A beispielhaft von oben nach unten.
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Der Steckverbinder 10 weist eine Gehäusebaugruppe 100 und ein Steckerinnenelement 200 auf. Das Steckerinnenelement 200 kann als Innengehäuse ausgebildet sein und ist in der Gehäusebaugruppe 100 aufgenommen. Von dem Steckerinnenelement 200 sind ein Kabel 210 und ein elektrisches Kontaktelement 220 aufgenommen bzw. ein Kabel 210 und ein elektrisches Kontaktelement 220 sind an dem Steckerinnenelement 200 angeordnet bzw. befestigt bzw. mechanisch mit dem Steckerinnenelement 200 verbunden. Grundsätzlich kann das Steckerinnenelement 200 auch als Kontaktelement 220 ausgebildet sein bzw. Teil des Kontaktelements 220 sein (z.B. ein das Kontaktelement 220 umgebendes Kontaktelementgehäuse). Kabel 210 und Kontaktelement 220 sind aneinander befestigt, wobei insbesondere einzelne Adern des Kabels 210 einzelne Kontakte des Kontaktelements 220 kontaktieren können. Der Gegensteckverbinder 20 weist ein Gegensteckverbindergehäuse 21 und ein Gegenkontaktelement 23 auf. Kontaktelement 220 und Gegenkontaktelement 23 können mechanisch miteinander verbindbar sein, z.B. zusammensteckbar sein, um eine elektrische Verbindung herzustellen.
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Das Gegenkontaktelement 23 kann lediglich beispielhaft als Flachkontakt ausgestaltet sein. Es kann z.B. ein gabelförmiges Ende aufweisen mit zwei voneinander beabstandeten Flächen, zwischen die das Kontaktelement 220 eingesteckt wird bzw. ist. Kontaktelement 220 und Gegenkontaktelement 23 bzw. Steckverbinder 10 und Gegensteckverbinder 20 können z.B. eingerichtet sein zur Übertragung hoher Ströme (z.B. mehr als 10A, bevorzugt mehr als 25A, besonders bevorzugt von mehr als 50A und ganz besonders bevorzugt von mehr als 100A). Sie können alternativ oder zusätzlich dazu eingerichtet sein, mit hohen Spannungen betrieben zu werden, z.B. mehr als 40V, bevorzugt mehr als 100V, besonders bevorzugt mehr als 220V und ganz besonders bevorzugt mehr als 380V. Sie können z.B. Leiterquerschnitte von mehr als 1mm2, bevorzugt von mehr als 5mm2 und besonders bevorzugt von mehr als 10mm2 aufweisen.
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Die Gehäusebaugruppe 100 weist ein Steckverbindergehäuse 110 mit einer ersten Einstecköffnung 111 und einer ersten Kabelöffnung 112 auf. Dabei begrenzt die erste Einstecköffnung 111 einen Einsteckkanal 113, und die erste Kabelöffnung 112 begrenzt einen Kabelkanal 114. Der Einsteckkanal 113 und der Kabelkanal 114 schließen im gezeigten Bespiel einen Winkel α von (etwa) 90° ein. Der Winkel kann jedoch auch etwas größer oder kleiner als 90° sein. Er kann grundsätzlich im Bereich von 45° bis 135° liegen. Der Kabelkanal 114 geht an einer Übergangsstelle 115 bzw. im Bereich des Winkels α in den Einsteckkanal 113 über. Zwischen dem Einsteckkanal 113 und dem Kabelkanal 114 befindet sich hier beispielhaft ein Zwischenbereich 116. Der Zwischenbereich 116 ist hier beispielhaft als Schnittmenge bzw. Schnittfläche einer Verlängerung des Einsteckkanals 113 und des Kabelkanals 114 gegeben.
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2 zeigt in einer aufgeschnittenen Seitenansicht Gehäuseteile der Steckverbinderanordnung 300 aus 1. Wie beispielhaft in 2 erkennbar ist, weist die Gehäusebaugruppe 100 weiterhin ein erstes elektrisch leitfähiges Schirmbauteil 120 auf, das in die erste Kabelöffnung 112 bis zum Erreichen einer in 2 gezeigten ersten Endlage eingeführt ist. Eine (erste) Einführrichtung des ersten Schirmbauteils 120 in das Steckverbindergehäuse 110 ist mit E1 bezeichnet. Die erste Einführrichtung E1 verläuft hier beispielhaft (ungefähr) senkrecht zur Steckrichtung A, in 2 von rechts nach links.
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Weiterhin weist in dieser beispielhaften Ausführungsform der Gegensteckverbinder 20 ein zweites elektrisch leitfähiges Schirmbauteil 130 auf, das in die erste Einstecköffnung 111 bis zum Erreichen einer in 2 gezeigten zweiten Endlage eingeführt ist, wenn der Steckverbinder 10 und der Gegensteckverbinder 20 eine Steckverbinderanordnung 300 bilden, d.h. zusammengesteckt sind. Eine (zweite) Einführrichtung des zweiten Schirmbauteils 130 in das Steckverbindergehäuse 110 ist in 2 mit E2 bezeichnet. Die zweite Einführrichtung E2 des zweiten Schirmbauteils 130 verläuft hier (ungefähr) senkrecht zur ersten Einführrichtung E1 des ersten Schirmbauteils 120, hier beispielhaft von unten nach oben. Die beiden Einführrichtungen E1, E2 sind hier beispielhaft um den Winkel α zueinander verdreht.
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Grundsätzlich kann das zweite Schirmbauteil 130 auch am bzw. im Steckverbinder 10 vorgesehen sein. Es ist in einem solchen Fall bevorzugt auch entlang der zweiten Einführrichtung E2 durch bzw. in die erste Einstecköffnung 111 bis zum Erreichen der zweiten Endlage eingeführt.
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Im Einsteckkanal 113 ist ein Dichtelement 170 angeordnet, das entlang einer die zweite Einführrichtung E2 umlaufenden Umlaufrichtung U verläuft. Das Dichtelement 170 bildet bezüglich der zweiten Einführrichtung E2 eine radiale Dichtung aus, insbesondere zwischen dem Steckverbindergehäuse 110 und dem Gegensteckverbindergehäuse 21. Damit kann das Eindringen von Schmutz und fluiden Medien (z.B. Flüssigkeiten, etc.) in die Gehäuse verhindert werden. Dies ermöglicht vorteilhaft beispielsweise auch den Einsatz in einem Automotive-Umfeld mit den dort herrschendend rauen Bedingung. Das Dichtelement 170 kann beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein.
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3 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht ein erstes Schirmbauteil 120 mit einer Kontaktzunge 121.
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Wie insbesondere aus 2 oder 3 hervorgeht, ist das erste Schirmbauteil 120 hier ein im Wesentlichen quaderförmiges Hohlprofil mit einer zweiten Kabelöffnung 122 und einer zweiten Einstecköffnung 123. Wie wiederum insbesondere aus 2 hervorgeht, ist die zweite Kabelöffnung 122 des ersten Schirmbauteils 120 in Richtung der ersten Kabelöffnung 112 des Steckverbindergehäuses 110 ausgerichtet, und die zweite Einstecköffnung 123 des ersten Schirmbauteils 120 ist in Richtung der ersten Einstecköffnung 111 des Steckverbindergehäuses 110 ausgerichtet, wenn sich das erste Schirmbauteil 120 in der in 2 gezeigten ersten Endlage befindet. Dabei ist die zweite Kabelöffnung 122 des ersten Schirmbauteils 120 an demselben Ende des Kabelkanals 114 angeordnet wie die erste Kabelöffnung 112 des Steckverbindergehäuses 110. Die erste Kabelöffnung 112 des Steckverbindergehäuses 110 und die zweite Kabelöffnung 122 des ersten Schirmbauteils 120 überlappen (insbesondere, wenn sie entlang der ersten Einführrichtung E1 betrachtet werden), und ihre Flächennormalen sind im vorliegenden Beispiel (im Wesentlichen) parallel.
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Hingegen ist die zweite Einstecköffnung 123 des ersten Schirmbauteils 120 an einem der ersten Einstecköffnung 111 des Steckverbindergehäuses 110 abgewandten Ende des Einsteckkanals 113 angeordnet. Dabei wird der Zwischenbereich 116 im Wesentlichen vom ersten Schirmbauteil 120 abgeschirmt. Auch die erste Einstecköffnung 111 des Steckverbindergehäuses 110 und die zweite Einstecköffnung 123 des ersten Schirmbauteils 120 überlappen (insbesondere, wenn sie entlang der zweiten Einführrichtung E2 betrachtet werden), und ihre Flächennormalen sind im vorliegenden Beispiel (im Wesentlichen) parallel.
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Das zweite Schirmbauteil 130 ist hier z.B. ebenfalls ein, hier beispielhaft im Wesentlichen quaderförmiges, Hohlprofil mit einem Übergangsbereich 134. Der Übergangsbereich 134 des zweiten Schirmbauteils 130 ist in das erste Schirmbauteil 120 bzw. in dessen Innenraum durch dessen zweite Einstecköffnung 123 eingeführt bzw. eingesteckt bzw. in dem Innenraum des ersten Schirmbauteils 120 angeordnet. Das zweite Schirmbauteil 130 weist in seinen Übergangsbereich 134 Kontakte bzw. Kontaktpunkte bzw. Kontaktlamellen 131 auf, um dort eine (insbesondere definierte) elektrische Kontaktierung mit dem ersten Schirmbauteil 120 herzustellen.
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Wie insbesondere auch in 3 erkennbar ist, weist das erste Schirmbauteil 120 eine elektrisch leitfähige Kontaktzunge 121 auf, die, insbesondere elastisch reversibel, aus einer Außereingriffslage AL (siehe 2 und 3) in eine Eingriffslage EL (siehe 4) verlagerbar ist. Sie ragt hier beispielhaft in der Außereingriffslage AL schräg nach innen in den Innenraum des ersten Schirmbauteils 120 ab. Die Kontaktzunge 121 kann beispielsweise aus Stahl (Federstahl) und/oder Kupfer-Beryllium hergestellt sein bzw. diese Materialien aufweisen, insbesondere zum überwiegenden Teil, um eine geeignete Elastizität bzw. Steifheit und elektrische Leitfähigkeit bereitzustellen. Die Kontaktzunge 121 ist dazu eingerichtet, von dem Steckerinnenelement 200 des Steckverbinders 10, wenn dieses in das erste Schirmbauteil 120 eingeführt ist (siehe 4), von der Außereingriffslage AL in die Eingriffslage EL verlagert zu werden.
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Die Kontaktzunge 121 weist ein festes Ende 121a auf, mit welchem sie an einer Innenfläche des ersten Schirmbauteils 120 befestigt ist - dieses Ende kann z.B. auch als Wurzel der Kontaktzunge 121 bezeichnet werden. Die Befestigung kann z.B. stoffschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder formschlüssig erfolgen, beispielsweise kann das feste Ende 121a an dem Schirmbauteil angeschweißt oder angelötet oder angeschraubt oder angenietet sein. Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass die Kontaktzunge 121 gemeinsam mit dem ersten Schirmbauteil 120 als Stanzbiegeteil einstückig gefertigt ist. Weiterhin weist die Kontaktzunge 121 ein freies bzw. freitragendes Ende 121b auf, welches zur Kontaktierung des zweiten Schirmbauteils 130 dient. Das freie Ende 121b ist hier beispielhaft abgerundet bzw. mit einer Auflaufschräge ausgestaltet. Dadurch kann das freie Ende 121b einfach und beschädigungsfrei an einer Außenfläche, insbesondere einer der ersten Kabelöffnung 112 des Steckverbindergehäuses 110 zugewandten Außenfläche 132 des zweiten Schirmbauteils 130, entlanggleiten, wenn der Gegensteckverbinder 20 mit dem Steckverbinder 10 zusammengesteckt wird bzw. wenn im zusammengesteckten Zustand von Steckverbinder 10 und Gegensteckverbinder 20 das Steckerinnenelement 200 in das Steckverbindergehäuse 110 eingeführt wird und die Kontaktzunge 121 von der Außereingriffslage AL in die Eingriffslage EL verlagert bzw. bewegt wird. Insbesondere besteht die Kontaktzunge 121 aus einer länglichen Blechlamelle mit dem festen Ende 121a, einem sich davon erstreckenden, hier beispielhaft plattenförmigen und/oder dünnen und/oder länglichen, Längsbereich 121c und dem sich daran anschließenden freien Ende 121b, welches von dem Längsbereich 121c in einem Winkel (in der 3 nach unten) absteht. Die Kontaktzunge 121 kann z.B. derart elastisch reversibel ausgebildet sein, dass sie sich ohne Krafteinwirkung z.B. in der Außereingriffslage AL befindet bzw. sich dorthin zurückbewegt.
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Wie aus 2 hervorgeht, ist das erste Schirmbauteil 120 in die erste Kabelöffnung 112 (entlang der (ersten) Einführrichtung E1) einführbar, wenn sich die Kontaktzunge 121 in der Außereingriffslage AL befindet. Insbesondere befindet sich somit die Kontaktzunge 121 in der Außereingriffslage AL innerhalb einer Projektion der ersten Kabelöffnung 112 entlang der Einführrichtung E1 betrachtet, und insbesondere (vollständig) innerhalb des ersten Schirmbauteils 120 bzw. in dessen Innenraum. Mit anderen Worten ragt eine Kontur des ersten Schirmbauteils 120 nicht über eine Kontur der ersten Kabelöffnung 120 hinaus. Das erste Schirmbauteil 120 kann in den Kabelkanal 114 entlang der Einführrichtung E1 eingeführt werden, ohne dass die Kontaktzunge 121 beschädigt wird.
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4 zeigt in einer aufgeschnittenen Seitenansicht der Steckverbinderanordnung 300 ein Prinzip des Zusammenwirkens der beiden Schirmbauteile 120, 130.
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Wie aus 4 hervorgeht, ragt bzw. steht die Kontaktzunge 121, insbesondere deren freies Ende 121b, über die Projektion der ersten Kabelöffnung 112 entlang der Einführrichtung E1 bzw. über den Footprint der ersten Kabelöffnung 112 hinaus, so dass das Kontaktende bzw. das freitragende bzw. freie Ende 121b der Kontaktzunge 121 in den Einsteckkanal 113 des Steckverbindergehäuses 110 ragt, wenn sich die Kontaktzunge 121 in der Eingriffslage EL befindet. Insbesondere ragt die Kontaktzunge 121 aus dem ersten Schirmbauteil 120 in Richtung der ersten Einstecköffnung 111 des Steckverbindergehäuses 110 heraus, wenn sich die Kontaktzunge 121 in der Eingriffslage EL befindet. In diesem Fall würde im gezeigten Beispiel die Kontaktzunge 121, insbesondere deren freies Ende 121b, ein problemloses Einführen des ersten Schirmbauteils 120 in den Kabelkanal 114 hinein bzw. ein Entnehmen aus diesem verhindern, da das erste Schirmbauteil 120 mit herausstehender Kontaktzunge 121 nicht durch den Kabelkanal 114 passt (ohne dabei die Kontaktzunge 121 zu verbiegen bzw. zu beschädigen).
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Wie in 4 erkennbar, kontaktiert die Kontaktzunge 121 das zweite Schirmbauteil 130 elektrisch und verbindet dieses dadurch elektrisch mit dem ersten Schirmbauteil 120, wenn sich die Kontaktzunge 121 in der Eingriffslage EL befindet und die Steckverbinderanordnung 300 hergestellt ist.
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Wie insbesondere aus 2 hervorgeht, besteht bzw. bestünde, wenn sich die Kontaktzunge in der Außereingriffslage befindet, zwischen dem ersten Schirmbauteil 120 und dem zweiten Schirmbauteil 130 an der Übergangsstelle 115 von Kabelkanal 114 zu Einsteckkanal 113 eine Lücke bzw. Beabstandung 140. Diese Lücke ist nachteilhaft bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit, da hier elektromagnetische Strahlung aus dem Innenraum des Steckverbindergehäuses 110 in die Außenumgebung dringen kann bzw. elektromagnetische Strahlung aus der Außenumgebung in den Innenraum eindringen kann. Diese Beabstandung bzw. Lücke wird jedoch im Rahmen von Ausführungsformen der Erfindung durch die Kontaktzunge 121, wenn bzw. da diese sich in der Eingriffslage EL befindet, elektrisch leitend geschlossen, wie in 4 erkennbar. Die Schirmung ist dadurch sichergestellt. Durch die Lücke wird das Einführen des ersten Schirmbauteils 120 in das Steckverbindergehäuse 110 bzw. das Montieren des Steckverbinders 10 erleichtert. Außerdem kann so ein ausreichender Abstand zwischen den beiden Schirmbauteilen 120, 130 und stromführenden Teilen innerhalb des Steckverbinders 10 geschaffen werden, um elektrische Überschläge zu vermeiden. Somit kann einerseits der Steckverbinder 10 problemlos montiert werden, er kann besonders kompakt und mit geringen Außenmaßen gebaut werden und es besteht nach der Herstellung der Steckverbinderanordnung eine gute elektrische Abschirmung.
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Zum Montieren des Steckverbinders 10 gemäß der dargestellten Ausführungsform wird zunächst das erste elektrisch leitfähige Schirmbauteil 120 in die erste Kabelöffnung 112 des Steckverbindergehäuses 110 entlang der Einführrichtung E1 bis zum Erreichen der ersten Endlage eingeführt. Dabei befindet sich die Kontaktzunge 121 in der Außereingriffslage AL.
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Anschließend wird das Steckerinnenelement 200 in das erste Schirmbauteil 120 bzw. in die erste Kabelöffnung 112 und die zweite Kabelöffnung 122 entlang der Einführrichtung E1 eingeführt. Dadurch wird die Kontaktzunge 121 von dem Steckerinnenelement 200 kraftbeaufschlagt, wodurch die Kontaktzunge 121 von der Außereingriffslage AL in die Eingriffslage EL verlagert wird. Bevorzugt kann das Steckerinnenelement 200 derart ausgebildet sein, dass das erste Schirmbauteil 120 lediglich ein geringes Übermaß (z.B. weniger als 2,5mm, bevorzugt weniger 1mm, besonders bevorzugt weniger als 0,5mm) gegenüber der Außenkontur des Steckerinnenelements 200 aufweist, insbesondere zumindest in einer Richtung, die der Verlagerungsrichtung der Kontaktzunge 121 von der Außereingriffslage AL in die Eingriffslage EL entspricht, in 4 also z.B. die von oben nach unten verlaufende Richtung. Dadurch kann die Verlagerung der Kontaktzunge 121 von der Außereingriffslage AL in die Eingriffslage EL besonders einfach, lediglich durch das Einführen des Steckerinnenelements 200 in den Kabelkanal 114, bewirkt werden.
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Zum Herstellen der Steckverbinderanordnung 300 wird der Steckverbinder 10 mit dem Gegensteckverbinder 20 zusammengesteckt, z.B. auf den Gegensteckverbinder 20 aufgesteckt. Dazu wird die erste Einstecköffnung 111 über das Gegenkontaktelement 23 und das zweite Schirmbauteil 130 geführt und der Steckverbinder 10 wird in Steckrichtung A auf den Gegensteckverbinder 20 gesteckt (bzw. Steckverbinder 10 und Gegensteckverbinder 20 werden parallel zur Steckrichtung A zusammengesteckt). Dadurch wird das zweite elektrisch leitfähige Schirmbauteil 130 in die erste Einstecköffnung 111 des Steckverbindergehäuses 110 entlang der (zweiten) Einführrichtung E2 bis zum Erreichen der zweiten Endlage eingeführt.
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Dabei nimmt das erste Schirmbauteil 120 das zweite Schirmbauteil 130 mit seiner zweiten Einstecköffnung 123 auf. In der Folge kontaktieren die Kontaktlamellen 131 im Übergangsbereich 134 des zweiten Schirmbauteils 130 eine Innenfläche des ersten Schirmbauteils 120, und das freie Ende 121b der Kontaktzunge 121 gleitet an der der ersten Kabelöffnung 112 des Steckverbindergehäuses 110 zugewandten Außenfläche 132 des zweiten Schirmbauteils 130 entlang und kontaktiert das zweite Schirmbauteil 130 dort.
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Somit ist die Lücke bzw. Beabstandung 140 zwischen dem ersten und zweiten Schirmbauelement 120, 130 im Knickbereich des Steckverbindergehäuses 110 elektrisch durch die Kontaktzunge 121 geschlossen. Auf diese Weise ist auch eine ohne Kontaktzunge 121 möglicherweise vorhandene Schirmungslücke bzw. ein Schirmungsleck in einfacher und kostengünstiger Weise mittels der Kontaktzunge 121 geschlossen.
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Beim Zusammenstecken von Steckverbinder 10 und Gegensteckverbinder 20 wird außerdem das Gegenkontaktelement 23 mit dem Kontaktelement 220 elektrisch verbunden.