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Die Erfindung betrifft eine Keilabspannklemme sowie eine Abspannvorrichtung mit einer solchen Keilabspannklemme.
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Keilabspannklemmen werden bei Abspannvorrichtungen zum Abspannen von Seilen, insbesondere von Leiterseilen bei elektrischen Freileitungen eingesetzt. Die Keilabspannklemme weist hierzu zwei sich in einer Längsrichtung erstreckende Klemmkeile auf, die in einem Klemmgehäuse aufgenommen sind. Bei einer Zugbeanspruchung des Seils wird durch die Keilform ein selbstklemmender Effekt erzielt, sodass das Seil zuverlässig geklemmt wird. Der grundsätzliche Aufbau solcher Keilabspannklemmen ist beispielsweise aus der
EP 1 255 339 B1 , der
DE 40 19 999 A1 sowie der
AT 224183 B zu entnehmen.
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Über solche Keilabspannklemmen wird ein zuverlässiges Klemmen mit hoher Klemmkraft erreicht. Die Klemmkeile üben dabei hohe Querkräfte aus zwei Richtungen auf das Seil aus, sodass typischerweise eine Verformung bzw. Ovalisierung des zur klemmenden Seils auftritt.
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Derartige Keilabspannklemmen eignen sich jedoch nicht bei Seilen mit druckempfindlichen Kernen, bei denen als druckempfindlicher Kern ein zentraler zugfester Strang beispielsweise aus Carbonfasern und/oder aus Glasfasern vorgesehen ist. Bei der Verwendung einer herkömmlichen Keilabspannklemme besteht die Gefahr, dass sich der druckempfindliche Kern bei heterogener radialer Druckbeanspruchung (Querkraft primär aus zwei Richtungen von den beiden Klemmkeilen) verformt bzw. beschädigt wird und beispielsweise axial reißt oder bricht.
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Aus der
CN 201041930 Y ist weiterhin eine Abspannklemme mit einem anderen Klemmkonzept zu entnehmen. Und zwar ist eine geschlitzte Klemmhülse vorgesehen, in die endseitig ein Befestigungshaken eingeschraubt ist, über den ein axiales Verschieben erreicht wird. Bei dieser Ausführungsform wird die Klemmkraft - anders als bei den Keilabspannklemmen mit den beiden formstabilen Klemmkeile - durch eine elastische Verformung der einzelnen Teilbereiche der geschlitzten Hülse ausgeübt. Die Herstellung und Montage einer derartigen geschlitzten Hülse ist jedoch aufwendig.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässiges Abspannen eines Seils mit einem druckempfindlichen Kern bei geringen Kosten und geringem Montageaufwand zu ermöglichen.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Keilabspannklemme für ein Seil sowie durch eine Abspannvorrichtung mit einem solchen Seil. Die Keilabspannklemme weist zwei sich in einer Längsrichtung erstreckende Klemmkeile auf, die jeweils eigenständige Baueinheiten sind. Die Klemmkeile verjüngen sich in Längsrichtung keilförmig. Die beiden Klemmkeile sind im montierten Zustand in einem Klemmgehäuse aufgenommen. Das Klemmgehäuse weist eine Aufnahme für die Klemmkeile auf, die in Längsrichtung üblicherweise ebenfalls keilförmig ausgebildet ist. Die Klemmkeile weisen weiterhin eine sich in Längsrichtung erstreckende Rinne auf, in der das zu klemmende Seil im montierten Zustand einliegt. In dieser Rinne ist nunmehr eine sich in Längsrichtung erstreckende Nut eingebracht. Bei der Abspannvorrichtung liegt das Seil in dieser Keilabspannklemme ein und wird zuverlässig geklemmt.
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Von besonderer Bedeutung für das zuverlässige und schonende Klemmen eines Seils mit einem druckempfindlichen Kern ist die zusätzliche in die Rinne eingebrachte Nut. Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die Nut in einem Boden der Rinne die radialen Klemmkräfte insbesondere auf den Kern vorteilhaft beeinflusst werden, sodass die (Quer-) Druckbeanspruchung des druckempfindlichen Kerns radial deutlich homogenisiert ist im Vergleich zu einer herkömmlichen Keilabspannklemme ohne eine derartige Nut. Dieser Effekt ist dabei ausreichend groß, um sicherzustellen, dass der druckempfindliche Kern keinen Schaden nimmt bei gleichzeitig zuverlässiger und sicherer Klemmung des Seils. Durch eine gezielte Ausgestaltung der Nut können die Druckzonen auf das Seil und auch auf den Kern definiert eingestellt werden.
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Bei den beiden Klemmkeilen handelt es sich allgemein um zwei separate Bauteile die jeweils die Rinne mit der darin eingebrachten Nut aufweisen. Die Bauteile weisen dabei eine ausreichend hohe Eigensteifigkeit auf, sodass sie - anders als eine geschlitzte Hülse - auch beim Klemmen des Seils formstabil sind und sich nicht elastisch verformen. Die beiden Klemmkeile werden aufgrund ihrer keilförmigen Ausgestaltung lediglich in radialer Richtung gegeneinander versetzt, um die Klemmkraft auszuüben.
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Insgesamt ist hierdurch bei einem einfachen Aufbau ähnlich wie bei herkömmlichen Keilabspannklemmen eine gewohnt einfache Montage des Seils erreicht. Gleichzeitig ist durch die Nut bedingt ein Klemmen auch von Seilen mit druckempfindlichen Kernen erreicht.
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Sofern vorliegend von Nut gesprochen wird, so wird hierunter eine sich in Längsrichtung erstreckende Materialausnehmung innerhalb eines Grundkörpers und in der Wandung des Klemmkeils verstanden, ohne dass diese Wandung durchdrungen wird. Dies bedeutet, dass eine jeweilige Nut einen Nutgrund aufweist, welcher durch den Grundkörper eines jeweiligen Klemmkeils gebildet ist.
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Eine jeweilige Nut erstreckt sich über die gesamte Länge des Klemmkeils, zumindest über die Länge eines Klemmbereichs. Eine jeweilige Nut läuft daher jeweils an den gegenüberliegenden Enden des Klemmbereichs und insbesondere an gegenüberliegenden Stirnseiten des Klemmkeils frei aus.
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Die beiden Klemmkeile weisen zumindest im Querschnitt über den Klemmbereich betrachtet eine identische Ausgestaltung auf. Bevorzugt ist zumindest die auf den zu klemmenden Seilaufbau gerichtete Kontur, also die das Seil fassende Kontur identisch ausgebildet.
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Ein jeweiliger Klemmkeil ist jeweils ein einstückiges, insbesondere monolithisches Bauteil, zumindest im Bereich des zu klemmenden Leiterseils. Eine jeweilige Rinne weist eine durch den Klemmkeil gebildete Wandung auf, welche im Querschnitt betrachtet vorzugsweise entlang eines Kreisbogens verläuft, welcher einen vorgegebenen Klemmradius aufweist.
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Der Klemmradius entspricht in bevorzugter Ausgestaltung einem Außenradius eines Seilaufbaus des zu klemmenden Seils. Ein Klemmdurchmesser (zweifacher Klemmradius) liegt typischerweise im Bereich von 10 mm bis 60 mm. Je nach Ausgestaltung ist der Außenradius des Seilaufbaus beispielsweise durch das Seil selbst oder beispielsweise durch das Seil zuzüglich einer dieses umgebenden Schutzspirale definiert.
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Die Rinne weist eine radiale Tiefe auf, die um ein Spaltmaß kleiner als der Klemmradius ist. Liegen die beiden Klemmkeile am Seilaufbau an, sind die beiden Klemmkeile daher um das doppelte Spaltmaß voneinander beabstandet.
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Die Nut selbst ist begrenzt durch den Nutgrund sowie zwei gegenüberliegende Nutwände. Eine jeweilige Nut weist eine Nuttiefe und eine Nutbreite auf. Die Nuttiefe ist auf alle Fälle geringer als die Wandstärke der Klemmkeile und insbesondere geringer als die Hälfte und vorzugsweise geringer als ¼ der Wandstärke des Klemmkeils, bezogen auf dessen dicksten Bereich.
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Unter Nuttiefe wird der Abstand in radialer Richtung / Vertikalrichtung zwischen dem entlang der Wandung der Rinne verlaufenden Kreisbogen und dem Nutgrund verstanden. Unter Nutbreite wird der Abstand der beiden Nutwände senkrecht zu einer Radialen / senkrecht zu der Vertikalrichtung verstanden und zwar auf halber Höhe der Nuttiefe.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung liegt die Nutbreite im Bereich zwischen dem 0,5-fachen und dem fünffachen des Spaltmaßes zwischen den montierten Klemmkeilen und insbesondere im Bereich zwischen dem einfachen und dem dreifachen des Spaltmaßes, speziell beim zweifachen des Spaltmaßes.
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Vorzugsweise liegt weiterhin die Nuttiefe im Bereich zwischen dem 0,5-fachen und dem 1 ,5-fachen der Nutbreite und liegt insbesondere im Bereich bis maximal dem einfachen der Nutbreite. Bevorzugt beträgt die Nuttiefe etwa 2/3 der Nutbreite.
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In bevorzugter Ausgestaltung ist insgesamt die Nuttiefe kleiner als die Nutbreite.
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Untersuchungen haben gezeigt, dass derartige Abmessungen für die gewünschte Verteilung der Querdruckkräfte besonders zweckmäßig sind, um den druckempfindlichen Kern zuverlässig zu schützen.
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Bevorzugt geht die Nut gerundet in die Wandung der Rinne über. Die Nutwände weisen daher insbesondere einen Übergangsradius auf, der in den Klemmradius übergeht. Damit ist insgesamt ein scharfkantiger Übergang vermieden.
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Die Querschnittskontur der Nut ist bevorzugt annähernd rechteckförmig, alternativ kann sie auch kreisförmig oder polygonal, z.B. dreieckförmig sein. Wichtig ist eine ausreichende Nutbreite und vorzugsweise ein gerundeter Übergang in die Wandung.
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Ergänzend ist vorzugsweise auch ein gerundeter Übergang zwischen dem Nutgrund und den Nutwänden ausgebildet. Die Übergänge vom Nutgrund zu den Nutwänden einerseits und von den Nutwänden in die Wandung der Rinne andererseits weisen beispielsweise den gleichen Radius auf. Bevorzugt verlaufen die Nutwände - im Querschnitt betrachtet - durchgehend gekrümmt entlang von Bogenlinien und damit beispielsweise S-förmig vom Nutgrund in die Wandung. Der Nutgrund verläuft bevorzugt geradlinig.
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Bevorzugt weitet sich die Nutbreite ausgehend vom Nutgrund in Richtung zur Rinne. Die seitlichen Nutwände sind daher in bevorzugter Ausgestaltung geneigt ausgebildet. Die beiden Nutwände verlaufend daher nicht parallel zueinander und schließen zwischen sich einen Nutwinkel ein. Dieser liegt bevorzugt in einem Bereich zwischen 30° - 50° und insbesondere bei etwa 40°. Durch diese Maßnahme ist insgesamt ein sanfter und gleichmäßiger Übergang in die Wandung der Rinne und damit eine geeignete Quer-Druckbelastung erreicht.
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Bei dem von der Abspannvorrichtung gehaltenen Seil handelt sich insbesondere um ein Seil mit einem druckempfindlichen Kern, insbesondere einem Carbonkern oder auch um einen Glasfaser-Kern. Hierunter wird verstanden, dass der Kern aus vorzugsweise einer Vielzahl von einzelnen nicht metallischen Fasern, insbesondere Carbonfasern und/oder Glasfaser besteht. Diese sind dabei typischerweise in einer Matrix eingebettet. Dieser Kern bildet einen zentralen zugfesten Strang. Um diesen herum sind typischerweise mehrere Lagen an Seilsträngen herum verseilt angeordnet. Diese Seilstränge sind typischerweise als Aluminium-Seilstränge ausgebildet.
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In bevorzugter Ausgestaltung ist um das Seil herum weiterhin eine Schutzspirale angebracht. Diese erstreckt sich vorzugsweise lediglich im Bereich der Keilabspannklemme, weist also eine Länge auf, die beispielsweise zwischen dem zweifachen oder auch dreifachen der Länge der Keilabspannklemme lieg. Mindestens erstreckt sich die Schutzspirale jedoch über beide Enden der Klemmkeile, bevorzugt über die Länge des Klemmbereichs (Länge der Klemmkeile). An einem der beiden Klemmkeile ist typischerweise noch eine gebogene Seilführung angebracht, die auch als Auslauf bezeichnet wird. Die Schutzspirale erstreckt sich bevorzugt zumindest auch über diese Seilführung hinweg. Bei der Schutzspirale handelt es sich um zumindest einen und bei Bedarf auch um mehrere spiralförmig um das Seil gewickelte Stäbe. Diese Stäbe bestehen bevorzugt aus Aluminium. Das Seil zusammen mit der Schutzspirale bildet den zu klemmenden Seilaufbau. Bei Ausführungsvarianten ohne Schutzspirale liegt der Seildurchmesser und damit der Klemmdurchmesser der Klemmkeile typischerweise im Bereich von 10 mm bis 50 mm und bei Ausführungsvarianten mit Schutzspirale liegt der entsprechende Durchmesser typischerweise im Bereich von 15 mm bis 60 mm.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Diese zeigen
- 1 eine seitliche Darstellung nach Art eines Längsschnitts einer Abspannvorrichtung mit einer Keilabspannklemme und darin gehaltenem Seil mit druckempfindlichen Kern,
- 2 eine Aufsicht auf einen Klemmkeil,
- 3 eine Stirnansicht auf den in 2 gezeigten Klemmkeil sowie
- 4 eine vergrößerte Darstellung des in 3 mit einem Kreis gekennzeichneten Bereichs.
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Eine in 1 dargestellte Abspannvorrichtung 2 weist eine Keilabspannklemme 4 mit einem darin geklemmten Seil 6 auf. Das Seil 6 weist einen druckempfindlichen Kern 8 auf, der beispielsweise als ein Carbonkern ausgebildet ist. Um diesen herum sind mehrere metallische Seilstränge in ein oder mehreren Lagen verseilt angeordnet.
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Die Keilabspannklemme 4 erstreckt sich in einer Längsrichtung L und weist ein Klemmgehäuse 10 auf, in dem zwei Klemmkeile 12 aufgenommen sind. Die Keilabspannklemme 4 besteht regelmäßig aus Metall und beispielsweise aus Aluminium. Der grundsätzliche Aufbau derartiger Keilabspannklemmen 4 ist bekannt. So weist das Klemmgehäuse 10 beispielsweise zwei Seitenteile und einen Gehäuseboden auf, sodass es im Querschnitt betrachtet U-förmig ausgebildet ist und das Seil 6 seitlich eingelegt werden kann. Nach dem Einlegen des Seils 6 wird das Klemmgehäuse 10 durch einen Gehäusedeckel verschlossen. Gehäusedeckel und Gehäuseboden sind dabei insbesondere nach Art von Profilschienen ausgebildet, die in Längsrichtung in eine entsprechende Profilstruktur der Seitenteile einschiebbar sind. Das Klemmgehäuse 10 definiert dabei einen freien Innenraum, welcher in Längsrichtung keilförmig zuläuft. Dies wird insbesondere durch eine keilförmige Ausgestaltung der Profilschienen erreicht.
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Wie insbesondere aus der 1 erkennbar ist, sind die beiden Klemmkeile 12 in einer Seitenansicht betrachtet keilförmig ausgebildet. Die in Vertikalrichtung gegenüberliegenden Außenseiten eines jeweiligen Klemmkeils 12 steigen keilförmig unter einem Keilwinkel α an und liegen an einer entsprechenden schräg geneigten Wandung des Klemmgehäuses 10 an. Diese ist durch die Profilschienen gebildet.
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Die beiden Klemmkeile 12 definieren einen Klemmbereich 13, innerhalb dessen sie eine radiale Klemmkraft auf das Seil 6 ausüben. Der Klemmbereich erstreckt sich dabei über die gesamte Länge der Klemmkeile 12. An einem der beiden Klemmkeile 12, im Ausführungsbeispiel an dem in der unteren Bildhälfte dargestellten Klemmkeil 12, ist üblicherweise noch eine gebogene Seilführung 14 angebracht, welche zusammen mit dem Klemmkeil 12 ein (monolithisches) Bauteil ausbilden kann. Unter Klemmkeil 12 wird vorliegend (lediglich) der keilförmige Bereich verstanden, in dem die gegenüberliegenden Außenseiten unter dem Keilwinkel α zueinander verlaufen. Am hinteren Rand des Klemmbereiches 13 sind die beiden Klemmkeile 12 miteinander verbunden. Hierzu weist jeder Klemmkeil 12 Verbreiterungen 16 mit Durchgangslöchern auf, sodass eine Art Schelle ausgebildet ist. Am Ende der gebogenen Seilführung 14 ist eine weitere Schraubklemme 18 zur Fixierung des Seils 6 an der gebogenen Seilführung 14 angebracht.
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Am Klemmgehäuse 10 sind (in den Figuren nicht dargestellte) abstehende Befestigungszapfen angebracht, an denen Aufhängelaschen angebracht sind, mit denen die Keilabspannklemme 4 an einem Mast der Freileitung aufgehängt wird. Bei dem Seil 6 handelt sich allgemein um ein Leiterseil einer Freileitung zur Stromübertragung. Entsprechend ist die Abspannvorrichtung 2 im montierten Zustand an einem (Abspann-) Mast einer solchen Freileitung montiert.
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Um mit einer derartigen Keilabspannklemme 4 auch ein Seil 6 mit einem druckempfindlichen Kern 8 ohne der Gefahr einer Beschädigung des druckempfindlichen Kerns 8 klemmen zu können sind die Klemmkeile 12 jeweils mit einer Nut 20 versehen, wie sie im Zusammenhang mit den 2 bis 4 näher erläutert wird. 2 zeigt dabei eine Aufsicht von oben auf den Klemmkeil 12 ohne Seilführung 14. 3 zeigt eine Ansicht in Längsrichtung L auf die rückseitige Stirnfläche des Klemmkeils 12 und 4 zeigt eine vergrößerte Darstellung des mit dem Kreis A gekennzeichneten Bereichs in 3.
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Der jeweilige Klemmkeil 12 erstreckt sich in Längsrichtung L, in Querrichtung Q sowie in Vertikalrichtung V, wobei diese drei Richtungen ein kartesisches Koordinatensystem bilden. Der jeweilige Klemmkeil 12 weist einen insbesondere monolithischen Grundkörper 22 auf mit einer Oberseite, einer Unterseite und zwei Seitenflächen. Der Grundkörper 22 weist ein an der Oberseite eingebrachte Rinne 24 auf, welche sich in Längsrichtung L über die gesamte Länge des Klemmbereichs 13 und insbesondere über die gesamte Länge des Klemmkeils 12 erstreckt. Dieser weist als Rinnenboden eine Wandung 26 auf, die entlang eines Kreisbogens mit einem Klemmradius R verläuft. Der Grundkörper 22 weist typischerweise - bis auf die Rinne 24 mit der Nut 22 - eine rechteckförmige Querschnittsform auf, die Seitenflächen verlaufen daher parallel zueinander.
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Der Klemmradius R entspricht insbesondere einem Radius des zu klemmenden Seilaufbaus. Dieser Klemmradius R ist entweder durch den Radius des Seils 6 selbst gegeben. Alternativ entspricht der Klemmradius R bei einer Ausführungsvariante, bei der zumindest im Klemmbereich um das Seil 6 herum noch eine Schutzspirale (hier nicht dargestellt) angebracht, dem Radius des zu klemmenden Seilaufbaus bestehend aus dem Seil 6 und der Schutzspirale.
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Die Rinne 24 weist eine radiale Tiefe T auf, welche um ein Spaltmaß x geringer als der Klemmradius R ist. Bei eingelegtem Seil 6 sind daher die beiden Klemmkeile 12 an ihrer Trennebene um das doppelte Spaltmaß x voneinander beabstandet. Die radiale Tiefe T ist definiert durch den Abstand in radialer Richtung / Vertikalrichtung V zwischen der Oberseite des Klemmkeils 12 und dem tiefsten Punkt der Rinne 24 ohne Berücksichtigung der Nut 20 (vergleiche hierzu auch 3).
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Wie insbesondere anhand der 4 zu entnehmen ist, weist die Nut 20 einen Nutgrund 28 sowie zwei seitliche Nutwände 30 auf. Die Nut 20 weist eine Nuttiefe t sowie eine Nutbreite b auf. Die Nuttiefe t ist der Abstand in radialer Richtung / Vertikalrichtung V zwischen der gedachten Bogenlinie des Klemmradius R und dem Nutgrund 28. Die Nutbreite b ist der Abstand der beiden Nutwände 30 in Querrichtung Q auf Höhe der halben Nuttiefe t.
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Die Nuttiefe t ist allgemein insbesondere geringer als die Nutbreite b. Insbesondere liegt sie beispielsweise im Bereich zwischen dem 0,25 fachen und dem 0,75 fachen der Nutbreite b. Im Ausführungsbeispiel liegt sie insbesondere bei etwa 1/2 der Nutbreite b.
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Weiterhin liegt die Nutbreite b im Bereich zwischen dem einfachen und dem dreifachen Spaltmaß x. Im Ausführungsbeispiel liegt die Nutbreite b insbesondere beim zweifachen Spaltmaß x. Die Nutbreite b entspricht daher vorzugsweise dem Abstand der beiden Klemmkeile 12.
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Die Nuttiefe t entspricht allgemein lediglich einem Bruchteil der gesamten Wandstärke des Klemmkeils 12 in Vertikalrichtung V und zwar am hinteren, breitesten Ende des Klemmkeils 12. Die Wandstärke des Klemmkeils 12 beträgt an diesem rückwärtigen Ende beispielsweise 25 mm bis 35 mm.
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Wie anhand der 4 weiterhin gut zu erkennen ist, weist die Nut 20 im Querschnitt betrachtet keine scharfkantigen Übergänge auf. Insbesondere gehen die Nutwände 30 unter Ausbildung einer Rundung in die Wandung 26 der Rinne 24 über. Auch der Nutgrund 28 geht gerundete in die Nutwände 30 über.
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Die Nutbreite b verbreitert sich dadurch ausgehend vom Nutgrund 28. Die Nutwände 30 sind zueinander schräg orientiert und schließen zwischen sich einen Nutwinkel α ein. Dieser liegt beispielsweise im Bereich zwischen 25 und 60° und im Ausführungsbeispiel insbesondere bei 40°.
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Der Keilwinkel α des jeweiligen Klemmkeils 12, also der Winkel unter dem die gegenüberliegenden Begrenzungsseiten (Oberseite und Unterseite) des jeweiligen Klemmkeils 12 zueinander verlaufen liegt typischerweise im Bereich von wenigen Grad, beispielsweise im Bereich von 1°-6° und im Ausführungsbeispiel bei etwa 2° bis 4°, insbesondere bei 3°. Die Klemmkeile 12 (ohne die Seilführung 14) weisen typischerweise in Längsrichtung L eine Länge von beispielsweise 25 cm bis 40 cm und im Ausführungsbeispiel im Bereich von 30 cm auf. Die Breite der Klemmkeile 12 in Querrichtung Q (ohne Verbreiterungen 16) liegt beispielsweise im Bereich zwischen 3 cm bis 8 cm und insbesondere im Bereich von 5 cm.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Abspannvorrichtung
- 4
- Keilabspannklemme
- 6
- Seil
- 8
- druckempfindlicher Kern
- 10
- Klemmgehäuse
- 12
- Klemmkeil
- 13
- Klemmbereich
- 14
- Seilführungen
- 16
- Verbreiterung
- 18
- Schraubklemme
- 20
- Nut
- 22
- Grundkörper
- 24
- Rinne
- 26
- Wandung
- 28
- Nutgrund
- 30
- Nutwand
- L
- Längsrichtung
- Q
- Querrichtung
- V
- Vertikalrichtung
- R
- Klemmradius
- X
- Spaltmaß
- T
- radiale Tiefe der Rinne
- t
- Nuttiefe
- b
- Nutbreite
- α
- Nutwinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1255339 B1 [0002]
- DE 4019999 A1 [0002]
- AT 224183 B [0002]
- CN 201041930 Y [0005]