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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugkarosserie mit einem eine Karosserieöffnung, insbesondere eine Tür -oder Laderaumöffnung, begrenzenden Rahmen und einem Flügel, wie etwa einer Tür oder einer Laderaumklappe, die zwischen einer Offenstellung und einer Geschlossenstellung, in der er die Karosserieöffnung ausfüllt, beweglich ist. Wo sich in der Geschlossenstellung Bleche oder andere lichtundurchlässige Teile des Rahmens und des Flügels gegenüberliegen, dringt nur wenig Licht in einen zwischen ihnen verlaufenden Spalt, so dass sich dieser in der Außenansicht des Fahrzeugs als dunkle Linie abzeichnet. Wenn hingegen Glasscheiben des Rahmens oder des Flügels bis zum Spalt reichen, gelangt mehr Licht in den Spalt, und dieser erscheint heller. Wenn sich entlang des Spalts Glasscheiben und lichtundurchlässige Materialien abwechseln, und infolgedessen die Helligkeit des Spalts variiert, beeinträchtigt dies das ästhetische Erscheinungsbild des Fahrzeugs in ähnlicher Weise wie eine uneinheitliche Breite des Spalts.
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Aus
CN 107139702 A ist eine Fahrzeugkarosse bekannt, bei der in der geschlossenen Stellung eine Dichtung zwischen einer Kante der Glasscheibe einer Tür und einem Rahmen eingeklemmt ist und so den Spalt zwischen beiden ausfüllt. Ein über die Länge des Spalts hinweg einheitliches, ästhetisch befriedigendes Erscheinungsbild ist durch die geklemmte Dichtung nur schwierig zu erreichen, wenn einerseits eine Flanke der Dichtung durch die sie berührende Kante der Glasscheibe hindurch sichtbar bleiben kann und andererseits Teile der Dichtung über die Glasscheibe nach außen vorspringen können.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist, eine Fahrzeugkarosserie zu schaffen, bei der die Auffälligkeit einer Fuge zwischen einem beweglichen Flügel und einem den Flügel umgebenden Rahmen unabhängig davon gemacht werden kann, ob die Fuge von einer Glasscheibe oder von lichtundurchlässigem Material begrenzt ist.
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Die Aufgabe wird einem Aspekt der Erfindung zufolge gelöst, indem bei einer Fahrzeugkarosserie mit einem ersten und einem zweiten Außenhautteil, deren einander zugewandte Kanten eine Fuge begrenzen, und bei der die Kante des ersten Außenhautteils wenigstens auf einem Teil ihrer Länge durch eine erste Glasscheibe gebildet ist, die Kante des zweiten Außenhautteils eine zur Fuge hin offene Nut aufweist, in die eine am ersten Außenhautteil befestigte Lippe eingreift.
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Indem die Lippe die Fuge versperrt, hält sie das Innere der Fuge auch dann dunkel, wenn diese auf wenigstens einer Seite von einer Glasscheibe begrenzt ist. Da die Nut der Lippe Platz bietet, kann ein auffälliges Überstehen der Lippe über die Außenhaut der Karosserie vermieden werden.
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Vorzugsweise ist eines der Außenhautteile ein eine Karosserieöffnung begrenzender Rahmen, und das andere Außenhautteil ist ein Flügel wie etwa eine Tür oder Klappe, der zwischen einer Offenstellung und einer Geschlossenstellung, in der er die Karosserieöffnung ausfüllt, beweglich ist.
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Die Fuge kann radial zu einer Achse verlaufen, um die der Flügel zwischen der Offenstellung und der Geschlossenstellung schwenkbar ist.
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Wenn die Nut in einer radial zur Achse orientierten Richtung offen ist, kann sie beim Übergang in die Offenstellung aus der Nut aus- bzw. beim Übergang in die Geschlossenstellung in die Nut einrücken.
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Vorzugsweise liegen die erste Glasscheibe und eine zweite Glasscheibe des zweiten Außenhautteils einander beiderseits der Fuge gegenüber. In diesem Fall kann eine Innenseite der zweiten Glasscheibe eine Seitenwand der zur Fuge hin offenen Nut bilden.
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Die Lippe kann an einer Innenseite der ersten Glasscheibe verklebt sein.
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Alternativ kann das erste Außenhautteil einen aus Flachmaterial geformten Unterbau umfassen, auf dem die erste Glasscheiben montiert ist, und die Lippe kann an einer der Fuge zugewandten Kante des Unterbaus befestigt sein.
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Insbesondere kann die Lippe an dem Unterbau verklebt sein, oder sie kann Teil eines auf die Kante des Unterbaus aufgesteckten Profils sein. Eine vor Beschädigung geschützte Verklebung ist insbesondere an einer der ersten Glasscheibe zuwandten Oberfläche des Unterbaus möglich.
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Um Schmutz und Niederschlagswasser aus einem Zwischenraum zwischen der ersten Glasscheibe und dem Unterbau fernzuhalten, kann dieser durch die Lippe verschlossen sein, z.B. indem die Lippe einerseits an der Kante des Unterbaus befestigt und andererseits an die erste Glasscheibe elastisch angedrückt gehalten ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
- 1 eine Teilansicht einer Fahrzeugkarosserie;
- 2 einen schematischen Schnitt durch den in 1 gezeigten Karosseriebereich gemäß einer ersten Ausgestaltung;
- 3 einen schematischen Schnitt durch den in 1 gezeigten Karosseriebereich gemäß einer zweiten Ausgestaltung;
- 4 einen schematischen Schnitt durch den in 1 gezeigten Karosseriebereich gemäß einer dritten Ausgestaltung; und
- 5 einen schematischen Schnitt durch den in 1 gezeigten Karosseriebereich gemäß einer vierten Ausgestaltung.
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1 zeigt in einer Außenansicht einen Bereich am Heck einer Fahrzeugkarosserie, an dem zwei - jeweils nur teilweise gezeigte - Außenhautteile 27, 28 aneinandergrenzen. Eines der Außenhautteile 27, als Flügel 1 bezeichnet, ist gegen das andere beweglich. Der Flügel 1, hier eine Heckklappe, umfasst in an sich bekannter Weise eine Glasscheibe 2 und, unterhalb der Glasscheibe 2, ein Außenblech 3, die auf einem aus Blech geformten Unterbau 4 montiert sind. Der Unterbau 4 ist mit einem Dach 5 der Karosserie um eine benachbart zur Hinterkante des Dachs 5 in Fahrzeugquerrichtung orientierte Achse schwenkbar verbunden. Randbereiche der Glasscheibe 2 überdecken einen oberen Holm 6, seitliche Holme 7 und einen über das Außenblech 3 aufragenden Flansch 8 des Unterbaus 4 und sind an diesen, typischerweise durch Klebung, befestigt. Die Randbereiche sind an der Innenseite der Glasscheibe 2 jeweils mit einer opaken Beschichtung versehen, die den Unterbau 4 verbirgt.
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Das andere Außenhautteil 28 umfasst ein Dach 5, D-Säulen 9 und einen nicht gezeigten Laderaumboden, deren hintere Kanten einen Rahmen 29 rund um eine von der Heckklappe 1 in Schließstellung ausgefüllte Laderaumöffnung bilden.
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Eine Seitenscheibe 10 überdeckt einen Teil der D-Säule 9 und eine Fensteröffnung zwischen der D-Säule 9 und einer C-Säule 11. Kanten 31, 31 der Außenhautteile 27, 28, insbesondere ihrer Scheiben 2 und 10, liegen einander beiderseits einer Fuge 12 gegenüber.
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2 zeigt die Fuge 12 und ihre Umgebung gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung in einem Schnitt entlang einer Ebene, die quer zur Längsrichtung der Fuge 12 und in etwa parallel zur Schwenkachse der Heckklappe 1 verläuft.
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Die Seitenscheibe 10, ein ihr gegenüberliegender Wandbereich der D-Säule 9 und ein dazwischen angeordneter, mit der D-Säule 9 und der Seitenscheibe 10 fest verbundener Puffer 13 begrenzen eine zur Fuge 12 hin offene Nut 14 an der Kante 31. Die hier mit 15 bezeichnete opake Beschichtung verbirgt zwar die D-Säule 9 und den Puffer 13, verhindert aber nicht, dass durch die ansonsten klare Seitenscheibe 10 hindurch Licht zur Fuge 12 vordringt. Das Innere der Fuge 12 ist dennoch verborgen, und zwar durch eine Lippe 16, die als Teil eines am Rand der Glasscheibe 2 befestigten Extrusionsprofils 17 von der Kante 30 aus die Fuge 12 kreuzt und in die Nut 14 hineinragt. Das Extrusionsprofil 17 ist hier durch einen Klebestreifen 18 befestigt, der sich auf einer Innenseite der Glasscheibe 2 entlang von deren Rand erstreckt.
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Die Schwenkachse der Heckklappe 2 ist im Wesentlichen parallel zu den von der Seitenscheibe 10 und der D-Säule 9 gebildeten Seitenwänden der Nut 14, so dass die Lippe 16 sich beim Öffnen der Heckklappe 2 parallel zu diesen Seitenwänden aus der Nut 14 heraus und beim Schließen der Heckklappe 2 wieder in die Nut 14 hineinbewegt.
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Die Ausgestaltung der 3 unterscheidet sich von derjenigen der 2 dadurch, dass das Extrusionsprofil 17 anstatt an der Glasscheibe 2 an einer der Glasscheibe 2 zugewandten Oberfläche des Unterbaus 4 verklebt ist, und dass sich ein Teil 19 der Lippe 16 an der die Fuge 12 begrenzenden Kante der Glasscheibe 2 abstützt. Ein proximaler Bereich 20 der Lippe 16 trennt einen Zwischenraum 21 zwischen der Glasscheibe 2 und dem Unterbau 4 von der Fuge 12.
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In der Ausgestaltung der 4 ist die Lippe 16 Teil eines gummielastischen Profils 22, das auf eine der Fuge 12 zugewandte Kante 32 des Unterbaus 4 aufgesteckt ist. Ein die Kante des Unterbaus 4 umgreifender U-förmiger Abschnitt 23 des Profils 22 kann mit einem metallischen Einleger 24 versehen sein, um eine feste Klemmung am Unterbau 4 zu gewährleisten. Von den Innenseiten des U-förmigen Abschnitts 23 vorspringende Sicherungslippen 25 liegen reibschlüssig an dem Unterbau 4 an und sind so orientiert, dass sie beim Versuch, das Profil 22 vom Unterbau 4 abzuziehen, gestaucht und an den Unterbau 4 angedrückt werden.
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In den Ausgestaltungen der 2-4 hat die Lippe 16 jeweils die Form eines schmalen Stegs, dessen Wandstärke kleiner ist als die Breite der Nut 14 und der infolgedessen beim Schließen der Heckklappe 2 in die Nut 14 einrücken kann, ohne an deren Seitenwände anzustoßen. In 5 ist dieser Steg durch einen hohlen Schlauch 26 ersetzt. Der Durchmesser des Schlauchs 26 ist geringfügig größer als die Breite der Nut 14, so dass in der Geschlossenstellung der Heckklappe der Schlauch 26 an der Seitenscheibe 10 und der D-Säule 9 zur Anlage kommt und zwischen beiden in die Nut 14 eintaucht, aber nicht über die Seitenscheibe 10 nach außen übersteht.
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Bezugszeichen
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- 1
- Heckklappe
- 2
- Glasscheibe
- 3
- Außenblech
- 4
- Unterbau
- 5
- Dach
- 6
- oberer Holm
- 7
- seitlicher Holm
- 8
- Flansch
- 9
- D-Säule
- 10
- Seitenscheibe
- 11
- C-Säule
- 12
- Fuge
- 13
- Puffer
- 14
- Nut
- 15
- opake Beschichtung
- 16
- Lippe
- 17
- Extrusionsprofil
- 18
- Klebestreifen
- 19
- Teil (von 16)
- 20
- proximaler Bereich
- 21
- Zwischenraum
- 22
- Profil
- 23
- U-förmiger Abschnitt
- 24
- Einleger
- 25
- Sicherungslippe
- 26
- Schlauch
- 27
- Außenhautteil
- 28
- Außenhautteil
- 29
- Rahmen
- 30
- Kante
- 31
- Kante
- 32
- Kante
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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