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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erhöhung der Sicherheit eines Verkehrsteilnehmers. Ferner betrifft die Erfindung ein Erzeugnis aufweisend eine derartige Vorrichtung und Verfahren zur Kommunikation. Die Kommunikation erfolgt dabei zwischen einem ersten Verkehrsteilnehmer und mindestens einem zweiten Verkehrsteilnehmer.
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Folgende Definitionen gelten für den gesamten Offenbarungsgehalt.
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Aus dem Stand der Technik ist aus
DE 10 2020 101 281 B4 bereits eine Sicherheitseinrichtung zur Erhöhung der Sicherheit für einen Verkehrsteilnehmer bekannt, umfassend einen Träger und wenigstens ein an dem Träger angeordneten Radarmarker, wobei wenigstens eine Reflexionseigenschaft des Radarmarkers und/oder die Anordnung mehrerer Radarmarker zueinander zur Kodierung einer Verkehrsteilnehmerinformation über wenigstens eine Eigenschaft des Verkehrsteilnehmers gewählt sind, wobei wenigstens einer des wenigstens einen Radarmarkers ein aktiver, als Dopplergenerator ausgebildeter Radarreflektor ist.
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Ebenfalls ist aus dem Stand der Technik aus
DE 10 2017 005 887 A1 eine Sicherheitsvorrichtung für einen ungeschützten Verkehrsteilnehmer bekannt. Die Sicherheitsvorrichtung umfasst zumindest einen Radarreflektor, welcher zu einem unmittelbar oder mittelbar sichtbaren Mitführen durch den ungeschützten Verkehrsteilnehmer ausgebildet ist.
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Aufgabe der Erfindung war es, eine verbesserte Vorrichtung zur Erhöhung der Sicherheit eines Verkehrsteilnehmers bereitzustellen.
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Die Gegenstände des unabhängigen Anspruchs und der nebengeordneten Ansprüche lösen jeweils diese Aufgabe.
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Nach einem Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung zur Erhöhung der Sicherheit eines ersten Verkehrsteilnehmers bereit, die Vorrichtung aufweisend:
- • mindestens eine erste Einheit zur Wahrnehmung eines Objektes durch mindestens einen zweiten Verkehrsteilnehmer, wobei die erste Einheit Mittel zur optischen und/oder akustischen Wahrnehmung umfasst;
- • mindestens eine zweite Einheit zur Unterstützung von Maßnahmen nach einem Unfall.
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Bei einem ersten Verkehrsteilnehmer handelt es sich vorzugsweise um einen gefährdeten und/oder verletzlichen Verkehrsteilnehmer. Gefährdete Verkehrsteilnehmer sind vorzugsweise Verkehrsteilnehmer, die nicht in einem mehrspurigen Kraftfahrzeug sitzen. Solche Verkehrsteilnehmer werden auch Vulnerable Road User (VRU) genannt. Es kann sich dabei beispielsweise um Fußgänger und/oder Motorrad- und/oder Kleinkraftradfahrer und/oder Radfahrer und/oder Kinder bis 7 Jahre und/oder ältere Menschen und/oder Benutzer von Mobilitätshilfen handeln. Im Falle eines Unfalls sind diese Verkehrsteilnehmer wenig bis gar nicht vor Aufprallkräften geschützt. Es kann sich aber auch um andere Verkehrsteilnehmer, die jedoch vorzugsweise als besonders gefährdet und/oder verletzlich angesehen werden. Bei einem zweiten Verkehrsteilnehmer kann es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug handeln. Es ist auch möglich, dass es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug mit assistiertem und/oder automatisiertem und/oder autonomen Fahrsystem handelt. Es ist aber auch möglich, dass es sich bei dem zweiten Verkehrsteilnehmer ebenfalls um einen Vulnerable Road User handelt. Es kommen aber auch andere Verkehrsteilnehmer in Betracht. Nach einem weiteren Aspekt ist die Vorrichtung auch zur Erhöhung der Sicherheit des zweiten Verkehrsteilnehmers vorgesehen, beispielsweise wenn es bei dem zweiten Verkehrsteilnehmer um einen Vulnerable Road User handelt.
Mittel zur optischen Wahrnehmung können beispielsweise Reflektoren, beispielsweise Retroreflektoren, aber auch fluoreszierende Elemente sein. Es kann sich bei dem Mittel zur optischen Wahrnehmung beispielsweise auch um Leuchten handeln.
Es ist auch eine Kombination der vorgenannten Beispiele möglich. Darüber hinaus sind aber auch andere Mittel zur optischen Wahrnehmung denkbar.
Die erste Einheit kann Mittel zur optischen und/oder akustischen Wahrnehmung umfassen, die ausschließlich und/oder zusätzlich nach einem Unfall relevant sein können. Ein solches Mittel zur optischen Wahrnehmung kann beispielsweise eine Warnweste und/oder ein Warndreieck und/oder ein rauchsignalerzeugendes Element sein. Mittel zur akustischen Wahrnehmung können beispielsweise Lautsprecher oder Pfeifen, insbesondere Trillerpfeifen sein. Es sind aber auch andere Mittel zur akustischen Wahrnehmung denkbar. Auch beispielsweise ein optisch und/oder akustisch ausgesendetes SOS Signal kann nach einem Unfall zur Wahrnehmung beitragen. Ein optisches SOS Signal kann beispielsweise mittels eines Leuchtelementes ausgesendet werden, ein akustisches SOS Signal kann beispielsweise mittels eines Lautsprechers oder einer Trillerpfeile ausgesendet werden.
Es sind auch Kombinationen einzelner Mittel möglich. Es sind auch weitere Mittel zur optischen und/oder akustischen Wahrnehmung möglich.
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Die Unterstützung von Maßnahmen nach einem Unfall kann vielfältige Ausgestaltungsformen haben. Es kann sich dabei um passive und/oder aktive Elemente handeln. Beispielsweise kann es sich dabei um ein Erste-Hilfe-Set und/oder ein Notrufelement handeln. Ein Erste-Hilfe-Set kann beispielsweise Mittel zur Wundversorgung beinhalten. Ein Notrufelement kann beispielsweise ein Element umfassen, das über Funk, beispielsweise über Mobilfunk, beispielsweise mittels Mobilfunkstandard 5G, mindestens eine vordefinierte Nummer anruft und/oder einen Lautsprecher, über den Personen in der Umgebung über den Notfall in Kenntnis gesetzt werden können. Es ist auch möglich, dass beispielsweise ein spezieller Aufprallsensor, auch Crashsensor genannt, welcher ebenfalls Bestandteil der Vorrichtung sein kann, nachdem er einen Unfall erfasst hat, ein Notrufelement aktiviert.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Erzeugnis bereit, das Erzeugnis aufweisend eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
Ein Erzeugnis kann beispielsweise ein Rucksack und/oder ein Schulranzen und/oder ein Fahrrad und/oder ein Kleinkraftrad und/oder ein Roller sein. Es sind aber auch andere Erzeugnisse möglich. Die Vorrichtung kann beispielsweise an dem Erzeugnis angebracht sein. Sie kann beispielsweise aber auch in das Erzeugnis integriert sein. Die Vorrichtung kann beispielsweise fest mit dem Erzeugnis verbunden sein, beispielsweise mit Hilfe eines Befestigungsmittels, sie kann aber beispielsweise auch nicht fest am Erzeugnis angebracht werden. Ein Befestigungsmittel kann beispielsweise ein Klettverschluss und/oder eine Schraubverbindung sein. Es sind aber auch andere Befestigungsmittel möglich. Die nicht feste Anbringung der Vorrichtung an dem Erzeugnis kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Vorrichtung in eine Öffnung, die Bestandteil des Erzeugnisses ist, eingeführt wird. Es kann sich bei der Öffnung beispielsweise um ein Außenfach eines Schulranzens handeln.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zur Kommunikation zwischen einem ersten Verkehrsteilnehmer und mindestens einem zweiten Verkehrsteilnehmer bereit, wobei die Kommunikation über eine Kommunikationseinheit erfolgt, die Teil einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst:
- • Übermittlung von Bewegungsinformationen eines ersten Verkehrsteilnehmers an mindestens einen zweiten Verkehrsteilnehmer;
- • Bei möglicher bevorstehender Kollision Übermittlung durch den ersten Verkehrsteilnehmer eines optischen und/oder akustischen Warnsignals.
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Die Übermittlung von Bewegungsinformationen eines ersten Verkehrsteilnehmers an mindestens einen zweiten Verkehrsteilnehmer kann beispielsweise über Funk erfolgen, beispielsweise über Mobilfunk, beispielsweise mittels Mobilfunkstandard 5G. Bewegungsinformationen können beispielsweise Daten zur Position und/oder Geschwindigkeit und/oder geplanten Route beinhalten.
Der erste Verkehrsteilnehmer kann beispielsweise visuell mit den Augen wahrnehmen und abhängig davon bewerten, ob eine Kollision mit mindestens einem zweiten Verkehrsteilnehmer möglicherweise bevorstehen könnte. Sollte eine Kollision voraussichtlich bevorstehen, kann der erste Verkehrsteilnehmer aktiv die Übermittlung eines optischen und/oder akustischen Warnsignals initiieren.
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Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen, den Zeichnungen und der Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
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Nach einem Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei die Vorrichtung mindestens eine Einheit zur Energiegewinnung und/oder mindestens eine Kommunikationseinheit umfasst.
Eine Einheit zur Energiegewinnung kann beispielsweise erforderlich sein, um aktive Elemente mit der erforderlichen Energie zu versorgen. Ein aktives Element kann beispielsweise ein Leuchtelement und/oder ein Lautsprecher und/oder eine Kommunikationseinheit sein. Die Einheit zur Energiegewinnung kann beispielsweise ein Element aus Solarzellen und/oder mindestens einen Akkumulator und/oder mindestens eine Batterie umfassen. Es kann dadurch Energie aktiv erzeugt werden und/oder aus einem Speicher entnommen werden.
Die Kommunikationseinheit kann beispielsweise ein Notrufelement beinhalten, das über Funk, beispielsweise über Mobilfunk, beispielsweise mittels Mobilfunkstandard 5G, mindestens eine vordefinierte Nummer anruft, wie voran beschrieben, und/oder beispielsweise als Textnachricht medizinische Daten, wie beispielsweise die Blutgruppe und/oder den Impfstatus und/oder andere medizinische Daten, beispielsweise an einen medizinischen Versorger, beispielsweise einen Notarzt, übermittelt. Ein Notrufelement kann beispielsweise auch ein Element umfassen, das über einen Lautsprecher Personen in der Umgebung über den Notfall in Kenntnis setzen kann. Es ist auch möglich, dass beispielsweise ein spezieller Aufprallsensor, auch Crashsensor genannt, welcher ebenfalls Bestandteil der Vorrichtung sein kann, nachdem er einen Unfall erfasst hat, ein Notrufelement aktiviert.
Die Kommunikationseinheit kann auch beispielsweise eine Mensch-Maschine-Schnittstelle beinhalten. Eine Mensch-Maschine-Schnittstelle kann beispielsweise Mittel zur Spracheingabe und/oder -ausgabe umfassen. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle kann beispielsweise auch einen Bildschirm und/oder mindestens ein Bedienungselement, beispielsweise mindestens eine Drucktaste umfassen. Es ist denkbar, dass über die Mensch-Maschine-Schnittstelle eine Kontaktaufnahme zu mindestens einer anderen Person erfolgen kann. Es ist ebenfalls denkbar, dass die Mensch-Maschine-Schnittstelle verwendet wird, um die Art der Kommunikation einzustellen, wie beispielsweise den Leuchtmodus eines Leuchtelements einzustellen.
Die Kommunikationseinheit kann andererseits aber auch beispielsweise Mittel zur Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern, beispielsweise über Funk, beinhalten. Die Kommunikationseinheit kann beispielsweise mindestens einen Sender und/oder mindestens einen Empfänger umfassen.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei das Mittel zur optischen Wahrnehmung ein Reflektionselement ist. Die optische Wahrnehmung kann sowohl die Erfassung über sichtbares Licht, über Laserstrahlung als auch über Radarstrahlung umfassen. Bei dem Reflektionselement kann es sich daher um ein Element handeln, das beispielsweise sichtbares Licht und/oder Laserstrahlung und/oder Radarstrahlung reflektiert.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei das Mittel zur optischen Wahrnehmung ein Leuchtelement ist. Bei dem Leuchtelement kann es sich beispielsweise um ein Element handeln, das mindestens eine Leuchtdiode als Leuchtmittel beinhaltet. Es kann sich dabei um Leuchtmittel handeln, die eine oder mehrere Farben aussenden können. Es kann dabei möglich sein, dass die Farbe je nach Einsatzzweck automatisch und/oder manuell eingestellt werden kann. Dadurch könnte beispielsweise realisiert werden, dass wie im Straßenverkehr üblich, in Bewegungsrichtung nach vorne weißes Licht und nach hinten rotes Licht ausgesendet wird. Es ist auch möglich, dass das Leuchtelement, nach einem Unfall beispielsweise, orangefarbenes oder amberfarbenes Licht aussendet.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei das Mittel zur optischen Wahrnehmung ein Leuchtelement ist, das verschiedene Leuchtmodi aufweist, wobei ein Leuchtmodus ein konstantes Leuchtsignal aussendet und/oder ein Leuchtmodus unterschiedliche Beleuchtungsstärken regulieren kann und/oder ein Leuchtmodus ein blinkendes Leuchtsignal aussendet und/oder ein Leuchtmodus ein SOS Signal aussendet.
Zur optischen Wahrnehmung unter normalen Verkehrsbedingungen, welche nicht auf einen bevorstehenden oder auf einen bereits erfolgten Unfall hinweisen, kann es ausreichend sein, wenn das Leuchtelement ein konstantes Leuchtsignal aussendet. Je nach Tageszeit und Wetterlage kann es vorteilhaft sein die Beleuchtungsstärke automatisch und/oder manuell an die jeweilige Situation anzupassen. So kann es beispielsweise erforderlich sein die Beleuchtungsstärke bei Nebel zu erhöhen, wohingegen bei Sonnenschein am Tag eine geringere Beleuchtungsstärke ausreichend sein kann, um das Objekt optisch wahrzunehmen. Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer beispielsweise vor einer Gefahrenstelle, kann es sinnvoll, wenn das Leuchtelement beispielsweise ein blinkendes Leuchtsignal aussendet. Nach einem Unfall kann der Einsatz eines Leuchtelementes, welches ein SOS Signal aussendet, sinnvoll sein. Bei dem SOS Signal kann es sich beispielsweise um eine Abfolge von einzelnen Leuchtimpulsen handeln, wobei die Abfolge drei kurze Leuchtimpulse gefolgt von drei langen Leuchtimpulsen und anschließend wieder drei kurzen Leuchtimpulsen umfasst.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei die zweite Einheit mindestens ein Erste-Hilfe-Set und/oder ein Element zur Übermittlung von medizinischen Daten und/oder mindestens ein tonsignalgebendes Element und/oder mindestens ein rauchsignalerzeugendes Element umfasst.
Ein Erste-Hilfe-Set kann beispielsweise Material zur Wundversorgung, wie beispielsweise Desinfektionsmittel und/oder mindestens ein Pflaster und/oder Verbandsmaterial und/oder eine Schere und/oder eine Pinzette umfassen. Ein Erste-Hilfe-Set kann aber auch beispielsweise eine Rettungsdecke umfassen. Ein Erste-Hilfe-Set kann aber ebenso eine Warnweste und/oder ein Warndreieck umfassen. Es sind auch andere und/oder weitere Bestandteile des Erste-Hilfe-Sets denkbar. Ein Element zur Übermittlung von medizinischen Daten kann Daten wie beispielsweise die Blutgruppe und/oder den Impfstatus und/oder andere medizinische Daten des ersten Verkehrsteilnehmers übermitteln. Die medizinischen Daten können beispielsweise auf einem elektronischen Chip auf einer Karte gespeichert sein, die dann von einem medizinischen Versorger ausgelesen werden können. Es ist aber auch möglich, dass medizinische Daten beispielsweise auf einer Karte und/oder in einem Heft abgedruckt sind. Es ist ebenfalls denkbar, dass die Übermittlung von medizinischen Daten automatisiert erfolgt, beispielsweise mittels Textnachricht über Mobilfunk an einen medizinischen Versorger, beispielsweise einen medizinischen Versorger, beispielsweise an einen Notarzt, wie voran beschrieben.
Ein tonsignalgebendes Element kann beispielsweise eine Pfeife, insbesondere eine Trillerpfeife und/oder einen Lausprecher umfassen, wie voran beschrieben.
Ein rauchsignalerzeugendes Element kann beispielsweise eine Rauchfackel sein.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei mindestens ein Notrufelement einen Anruf und/oder eine automatisch generierte Nachricht über Funk absetzt.
Zur Funkübertragung kann beispielsweise Mobilfunk, beispielsweise der Mobilfunkstandard 5G genutzt werden.
Der Anruf und/oder die automatisch generierte Nachricht kann beispielsweise an einen medizinischen Versorger und/oder an die Feuerwehr und/oder an die Polizei und/oder an einen hinterlegten Notfallkontakt erfolgen.
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Nach einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung bereit, wobei die Vorrichtung in das Erzeugnis integriert ist.
Demnach ist die Vorrichtung integraler Bestandteil des Erzeugnisses. Ein Erzeugnis, in den die erfindungsgemäße Vorrichtung integriert ist, kann beispielsweise ein Kleidungsstück und/oder ein Rucksack und/oder ein Schulranzen und/oder ein Stofftier sein. Es sind aber auch andere Erzeugnisse möglich.
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In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens umfasst das Verfahren folgende zusätzliche Schritte:
- • Übermittlung von Bewegungsinformationen mindestens des zweiten Verkehrsteilnehmers an den ersten Verkehrsteilnehmer;
- • Warnung des ersten Verkehrsteilnehmers durch den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer bei bevorstehender Kollision.
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Die Übermittlung von Bewegungsinformationen mindestens des zweiten Verkehrsteilnehmers an den ersten Verkehrsteilnehmer kann beispielsweise über Funk erfolgen, beispielsweise über Mobilfunk, beispielsweise mittels Mobilfunkstandard 5G. Es ist bei der sogenannten V2X (vehicle to eveything) Kommunikation beispielsweise auch die Nutzung von WLAN basierten Standards möglich.
Bewegungsinformationen können beispielsweise Daten zur Position und/oder Geschwindigkeit und/oder geplanten Route beinhalten.
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In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens umfasst das Verfahren folgenden zusätzlichen Schritt:
- • Weiterleitung der übermittelten Bewegungsinformationen an weitere Verkehrsteilnehmer durch den ersten und/oder den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer.
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Die Weiterleitung der empfangenen Bewegungsinformationen an weitere Verkehrsteilnehmer kann ebenfalls beispielsweise über Funk und/oder WLAN erfolgen. Weitere Verkehrsteilnehmer können beispielsweise Vulnerable Road User und/oder Fahrzeuge sein.
Dies ist insbesondere in Kombination damit vorteilhaft, dass Bewegungsinformationen des mindestens zweiten Verkehrsteilnehmers an den ersten Verkehrsteilnehmer übermittelt und der erste Verkehrsteilnehmer durch den zweiten Verkehrsteilnehmer bei bevorstehender Kollision gewarnt wird.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele beispielhaft erläutert. Es zeigen:
- 1a eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die Vorrichtung in ein Stofftier integriert;
- 1b eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die Vorrichtung in ein Stofftier integriert;
- 2a eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die Vorrichtung in einen Rucksack integriert;
- 2b eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die Vorrichtung in einen Rucksack integriert;
- 3a eine schematische Darstellung einer Innenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- 3b eine schematische Darstellung einer Außenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- 4 eine schematische Darstellung eines Kommunikationsnetzwerkes zum Austausch von Bewegungsinformationen zwischen mindestens zwei Verkehrsteilnehmern;
- 5 ein Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
- 6 ein Flussdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
- 7a ein Flussdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
- 7b ein Flussdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
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In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsähnliche Gegenstände. In den Figuren werden zur Vermeidung von Wiederholungen jeweils nur die relevanten Gegenstände mit Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1a zeigt eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100, die Vorrichtung 100 in ein Stofftier integriert.
Als Stofftier wird in 1a beispielhaft ein Teddybär dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Teddybär ein erfindungsgemäßes Erzeugnis 101. Die Vorrichtung 100 ist hierbei integraler Bestandteil des Erzeugnisses 101. Die nach außen hin sichtbare erste Einheit 102 zur Wahrnehmung eines Objektes umfasst gemäß 1a Mittel zur optischen Wahrnehmung 104. Wie in 1a dargestellt umfassen die Mittel zur optischen Wahrnehmung 104 in diesem Ausführungsbeispiel ein Reflektionselement 108, ein Leuchtelement 109 sowie fluoreszierende Elemente 110. Es sind aber auch mehrere Reflektionselemente und/oder Leuchtelemente sowie andere Elemente und/oder andere Kombinationen möglich.
Gemäß 1a handelt es sich bei dem Reflektionselement beispielsweise um ein runden Retroreflektor, welcher Licht im sichtbaren Bereich reflektiert. Der Reflektor reflektiert das Licht weitgehend unabhängig von seiner Orientierung in die Richtung zurück, aus der das Licht kommt.
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Als Mittel zur akustischen Wahrnehmung 114 wird in 1a beispielhaft eine Trillerpfeife und ein Lautsprecher dargestellt.
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1b zeigt eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100, die Vorrichtung 100 in ein Stofftier integriert. In diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Teddybären. 1b zeigt die schematische Schnittdarstellung des in 1a dargestellten Erzeugnisses 101. Die Vorrichtung 100 ist integraler Bestandteil des Erzeugnisses 101. Die sich im Inneren des Erzeugnisses 101 befindlichen Elemente umfassen sowohl Mittel zur optischen Wahrnehmung 104 in Form eines Reflektionselementes 108, hier beispielhaft als Reflektionselement 108 dargestellt, welches Radarstrahlung reflektieren kann, als auch eine Einheit zur Energiegewinnung 105, eine Kommunikationseinheit 106 und ein Erste-Hilfe-Set 107, wobei das Erste-Hilfe-Set 107 Bestandteil der Einheit zur Unterstützung von Maßnahmen nach einem Unfall ist. Die Einheit zur Energiegewinnung 105 kann beispielsweise sowohl für die Energieversorgung eines nach außen hin sichtbaren Leuchtelementes als auch für die Energieversorgung der Kommunikationseinheit 106 genutzt werden.
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2a zeigt eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100, die Vorrichtung 100 in einen Rucksack integriert. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Rucksack ein erfindungsgemäßes Erzeugnis 101. Die Vorrichtung 100 ist hierbei integraler Bestandteil des Erzeugnisses 101. Die nach außen hin sichtbare erste Einheit 102 zur Wahrnehmung eines Objektes umfasst gemäß 2a Mittel zur optischen Wahrnehmung 104. Wie in 2a dargestellt umfassen die Mittel zur optischen Wahrnehmung 104 in diesem Ausführungsbeispiel mehrere Reflektionselemente 108, ein Leuchtelement 109 sowie fluoreszierende Elemente 110. Es sind aber auch mehrere Leuchtelemente und/oder andere Elemente und/oder andere Kombinationen möglich.
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2b zeigt eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100, die Vorrichtung 100 in einen Rucksack integriert. 2b zeigt die schematische Schnittdarstellung des in 2a dargestellten Erzeugnisses 101. Die Vorrichtung 100 ist integraler Bestandteil des Erzeugnisses 101. Die sich im Inneren des Erzeugnisses 101 befindlichen Elemente umfassen sowohl Mittel zur optischen Wahrnehmung 104 in Form zweier Reflektionselemente 108, hier beispielhaft als Reflektionselemente 108 dargestellt, welche Radarstrahlung reflektieren können, als auch eine Einheit zur Energiegewinnung 105, eine Kommunikationseinheit 106 und ein Erste-Hilfe-Set 107, wobei das Erste-Hilfe-Set 107 Bestandteil der Einheit zur Unterstützung von Maßnahmen nach einem Unfall ist. Die Einheit zur Energiegewinnung 105 kann beispielsweise sowohl für die Energieversorgung eines nach außen hin sichtbaren Leuchtelementes als auch für die Energieversorgung der Kommunikationseinheit 106 genutzt werden.
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3a zeigt eine schematische Darstellung einer Innenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100. 3a zeigt im Inneren der Vorrichtung 100 beispielsweise eine Einheit zur Energiegewinnung 105, eine Kommunikationseinheit 106 und ein Erste-Hilfe-Set 107. Die Einheit zur Energiegewinnung 105 kann beispielsweise sowohl für die Energieversorgung eines nach außen hin sichtbaren Leuchtelementes als auch für die Energieversorgung der Kommunikationseinheit 106 genutzt werden.
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3b zeigt eine schematische Darstellung einer Außenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100. 3b zeigt nach außen hin sichtbare Elemente, die Elemente umfassen beispielsweise ein Reflektionselement 108, ein Leuchtelement 109, fluoreszierende Elemente 110 sowie eine Mensch-Maschine-Schnittstelle 103. Gemäß 3b umfasst die Mensch-Maschine-Schnittstelle 103 beispielhaft vier Bedienungselemente 111, beispielsweise vier Drucktasten. Es sind aber auch andere Ausführungsformen der Mensch-Maschine-Schnittstelle 103 möglich. Ebenso sind auch mehrere Reflektionselemente und/oder Leuchtelemente und/oder andere Elemente und/oder andere Kombinationen möglich.
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4 zeigt eine schematische Darstellung eines Kommunikationsnetzwerkes zum Austausch von Bewegungsinformationen zwischen mindestens zwei Verkehrsteilnehmern. 4 zeigt einen ersten Verkehrsteilnehmer 112 sowie vier zweite Verkehrsteilnehmer 113, wovon ein zweiter Verkehrsteilnehmer 113 ein Vulnerable Road User ist. Alle im Kommunikationsnetzwerk in 4 dargestellten Verkehrsteilnehmer 112-113 kommunizieren miteinander. Die in 4 dargestellte Kommunikation kann sowohl die Übermittlung von Bewegungsinformationen eines ersten Verkehrsteilnehmers 112 an mindestens einen zweiten Verkehrsteilnehmer 113, hier beispielhaft vier zweite Verkehrsteilnehmer 113, beinhalten als auch die Übermittlung eines optischen und/oder akustischen Warnsignals durch den ersten Verkehrsteilnehmer 112. Die in 4 dargestellte Kommunikation umfasst ebenfalls die Übermittlung von Bewegungsinformationen mindestens des zweiten Verkehrsteilnehmers 113, hier beispielhaft vier zweite Verkehrsteilnehmer 113, an den ersten Verkehrsteilnehmer 112. Ebenso kann die in 4 dargestellte Kommunikation eine Warnung des ersten Verkehrsteilnehmers 112 durch den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer 113 bei bevorstehender Kollision umfassen.
Das in 4 dargestellte Kommunikationsnetzwerk kann beispielsweise auch zur Weiterleitung der übermittelten Bewegungsinformationen an weitere zweite Verkehrsteilnehmer 113 durch den ersten 112 und/oder den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer 113 genutzt werden.
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5 zeigt ein Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Das in 5 dargestellte Verfahren umfasst den Schritt 200 der Übermittlung von Bewegungsinformationen eines ersten Verkehrsteilnehmers 112 an mindestens einen zweiten Verkehrsteilnehmer 113 sowie einen Schritt 201 der Übermittlung eines optischen und/oder akustischen Warnsignals durch den ersten Verkehrsteilnehmer 112 bei möglicher bevorstehender Kollision.
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6 zeigt ein Flussdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Das in 6 dargestellte Verfahren umfasst zusätzlich zu den in 5 gezeigten Schritte zwei weitere Schritte, nämlich Schritt 202 der Übermittlung von Bewegungsinformationen mindestens des zweiten Verkehrsteilnehmers 113 an den ersten Verkehrsteilnehmer 112 sowie Schritt 203 der Warnung des ersten Verkehrsteilnehmers 112 durch den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer 113 bei bevorstehender Kollision.
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7a zeigt ein Flussdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Das in 7a dargestellte Verfahren umfasst zusätzlich zu den in 5 dargestellten Schritten den Schritt 204 der Weiterleitung der übermittelten Bewegungsinformationen an weitere Verkehrsteilnehmer durch den ersten 112 und/oder den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer 113.
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7b zeigt ein Flussdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Das in 7b dargestellte Verfahren umfasst zusätzlich zu den in 6 dargestellten Schritten den Schritt 204 der Weiterleitung der übermittelten Bewegungsinformationen an weitere Verkehrsteilnehmer durch den ersten 112 und/oder den mindestens zweiten Verkehrsteilnehmer 113.
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Bezugszeichen
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- 100
- Vorrichtung
- 101
- Erzeugnis
- 102
- Einheit zur Wahrnehmung eines Objektes
- 103
- Mensch-Maschine-Schnittstelle
- 104
- Mittel zur optischen Wahrnehmung
- 105
- Einheit zur Energiegewinnung
- 106
- Kommunikationseinheit
- 107
- Erste-Hilfe-Set
- 108
- Reflektionselement
- 109
- Leuchtelement
- 110
- Fluoreszierendes Element
- 111
- Bedienungselement
- 112
- Erster Verkehrsteilnehmer
- 113
- Zweiter Verkehrsteilnehmer
- 114
- Mittel zur akustischen Wahrnehmung
- 200 - 204
- Verfahrensschritte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102020101281 B4 [0003]
- DE 102017005887 A1 [0004]
- US 20150029051 A1 [0005]
- DE 102008035942 A1 [0005]