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DE102023206160A1 - Verfahren und System zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds - Google Patents

Verfahren und System zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds Download PDF

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DE102023206160A1
DE102023206160A1 DE102023206160.0A DE102023206160A DE102023206160A1 DE 102023206160 A1 DE102023206160 A1 DE 102023206160A1 DE 102023206160 A DE102023206160 A DE 102023206160A DE 102023206160 A1 DE102023206160 A1 DE 102023206160A1
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Jessica Nootny
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Original Assignee
Contitech Deutschland GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds. Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass Tastsignale von mindestens einem Körperteil eines Pferdes (20) reflektiert werden (110, 210, 310, 311, 312), wobei die reflektierten Tastsignale von mindestens einer Empfangsvorrichtung (11) empfangen werden (120, 220, 320, 321, 322), wobei die empfangenen Tastsignale elektronisch zur Bestimmung des Pferdegangbilds verarbeitet werden (130, 230, 330) und wobei das Pferdegangbild zur Bewertung des Pferdegangbilds mit mindestens einem Referenzgangbild verglichen wird (140, 240, 340). Die Erfindung betrifft weiterhin ein entsprechendes System.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein entsprechendes System gemäß dem Anspruch 13.
  • Es ist im Stand der Technik bekannt, anhand des Gangbilds eines Pferdes, insbesondere eines Turnierpferdes, Rückschlüsse auf dessen Trainingsbedarf sowie grundsätzlich auch auf dessen Wohlbefinden zu ziehen. So kann beispielsweise ein unregelmäßiger Gang ein Symptom für ein Unwohlsein des Pferdes sein. Ebenso kann ein nicht dem Idealbild entsprechender Gang festgestellt werden und gezieltes Training zur Vervollkommnung des gewünschten Gangbilds angesetzt werden. Für Pferde, die regelmäßig an Pferdesport teilnehmen, ist dementsprechend eine solche Ganganalyse besonders vorteilhaft. Es sind dabei unterschiedliche Ansätze bekannt, den Gang eines Pferdes unter Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln zu betrachten. Diese umfassen üblicherweise das Befestigen von Beschleunigungssensoren an den Hufen des Pferdes und das Erfassen der Bewegung.
  • In diesem Zusammenhang offenbart die DE 10 2020 106 112 A1 ein Verfahren zur Pferdebewegungsanalyse. Dabei misst eine Sensoranordnung, die an einer Wand eines Hufs eines Pferdes befestigt ist, Linearbeschleunigungen und Drehgeschwindigkeiten. Basierend auf den gemessenen Linearbeschleunigungen und Drehgeschwindigkeiten wird eine Kraftrichtung durch den Untergrund auf den Huf während einer Bewegung des Pferdes bestimmt. Ein Diagramm der bestimmten Kraftrichtung kann dann einem Nutzer angezeigt werden.
  • Die DE 10 2018 132 827 A1 beschreibt ebenfalls ein Verfahren zur Pferdebewegungsanalyse. Ein Kontaktpunkt eines Hufs eines Pferdes mit dem Untergrund wird dabei während der Bewegung des Pferdes bestimmt, indem eine erste räumliche Orientierung des Hufs zu einem ersten Messzeitpunkt und eine zweite räumliche Orientierung bestimmt werden. Zum Messen der ersten und der zweiten räumlichen Orientierung zu einem zweiten Messzeitpunkt schlägt die DE 10 2018 132 827 A1 eine Sensoranordnung mit einem Drei-Achsen-Beschleunigungssensor zum Messen von Linearbeschleunigung in drei Richtungen und einem Drei-Achsen-Gyroskop zum Messen von Drehgeschwindigkeit um drei Achsen vor.
  • Die bekannten Verfahren zur Pferdebewegungsanalyse sind jedoch dahingehend nachteilig, als dass die Bewegungen des Pferdes über Beschleunigungssensoren erfasst werden. Da Beschleunigungssensoren bekanntermaßen nur Beschleunigungen, nicht aber Geschwindigkeiten oder Positionen erfassen können, ist es erforderlich, diese Größen durch einfache bzw. zweifache Integration über die Zeit zu berechnen. Durch die Integration werden jedoch auch die unvermeidbar vorhandenen Messungenauigkeiten aufintegriert, so dass sich bereits nach kurzer Zeit falsche und unzuverlässige Ergebnisse ergeben können. Zudem ermöglichen ausschließlich an den Pferdehufen erfasste Beschleunigungsdaten keine zuverlässigen Rückschlüsse auf das vollständige Gangbild eines Pferdes.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Bestimmung und Bewertung eines Gangbilds eines Pferdes vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Verfahren zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds gemäß Anspruch 1 sowie durch ein System zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds gemäß Anspruch 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den abhängigen Ansprüchen hervor.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds. Mithilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es also möglich, in einem ersten Schritt das Gangbild eines Pferdes, also das Pferdegangbild, zu bestimmen. In einem weiteren Schritt sieht das erfindungsgemäße Verfahren die Bewertung des zuvor bestimmten Pferdegangbilds vor.
  • Unter einem Pferdegangbild wird dabei ein detaillierter und möglichst vollständiger Bewegungsablauf des Pferdes in mindestens einer Gangart, beispielsweise Schritt oder Trab, verstanden. Dieser Bewegungsablauf wiederholt sich periodisch während das Pferd sich fortbewegt. Dies gilt entsprechend auch für andere, einem Pferd vergleichbare reitbare Huftiere, so dass die vorliegende Erfindung auch auf derartige Huftiere anwendbar ist. Vom Begriff „Pferd“ werden somit auch andere einem Pferd vergleichbare reitbare Huftiere umfasst.
  • Das Pferdegangbild ist geprägt durch den allgemeinen Zustand und das Wohlbefinden des Pferdes. Beispielsweise spiegeln sich Muskel - und Sehnenverletzungen im Gangbild wider. Eine Entzündung im Huf, wie z. B. bei einem Hufgeschwür oder einer Hufprellung, prägen ebenso das Gangbild wie eine Vernagelung beim Anbringen des Eisens durch den Hufschmied oder beispielsweise ein Nageltritt. Wie sich gezeigt hat, lassen sich darüber hinaus auch Erschöpfungszustände und allgemeiner oder spezieller Trainingsbedarf insbesondere bei Turnierpferden zuverlässig bestimmen.
  • Darüber hinaus lassen sich sogar die Art und der Zustand des Hufbeschlags am Gangbild erkennen, da das Gangbild eines Pferdes mit Hufeisen aus Kunststoff beispielsweise vom Gangbild eines Pferdes mit Hufeisen aus Aluminium individuell abweichen kann.
  • Bevorzugt ist es vorgesehen, dass für unterschiedliche Gangarten des Pferdes unterschiedliche und jeweils eigene Pferdegangbilder bestimmt werden.
  • Erfindungsgemäß ist es nun vorgesehen, dass Tastsignale von mindestens einem Körperteil eines Pferdes reflektiert werden, wobei die reflektierten Tastsignale von mindestens einer Empfangsvorrichtung empfangen werden, wobei die empfangenen Tastsignale elektronisch zur Bestimmung des Pferdegangbilds verarbeitet werden und wobei das Pferdegangbild zur Bewertung des Pferdegangbilds mit mindestens einem Referenzgangbild verglichen wird.
  • Bei den Tastsignalen handelt es sich bevorzugt um elektromagnetische Wellen oder Druckwellen, beispielsweise Schallwellen. Sie ermöglichen vorteilhaft ein berührungsloses Abtasten des mindestens einen Körperteils des Pferdes. Ein berührungsloses Abtasten ist für das Pferd und den Betreuer des Pferdes dabei besonders komfortabel. Eine aufwändige und für das Pferd ggf. unangenehme Anbringung von Sensorik beispielsweise am Huf des Pferdes ist somit nicht erforderlich.
  • Da die Tastsignale vom Körperteil des Pferdes reflektiert werden, ist es grundsätzlich erforderlich, dass eine Tastsignalsendevorrichtung vorgesehen ist. Je nach Ausbildungsform der herangezogenen Tastsignale kann es sich bei der Tastsignalsendevorrichtung beispielsweise um eine natürliche Lichtquelle wie die Sonne oder um eine künstliche Lichtquelle wie eine LED handeln. Auch eine Ultraschallsendevorrichtung ist denkbar.
  • Je nach konkreter Ausbildung der Tastsignale, also beispielsweise als longitudinale Schallwellen oder als laterale elektromagnetische Wellen, ist eine geeignete Empfangsvorrichtung vorgesehen, die die Tastsignale empfangen kann. Eine besondere Ausbildungsform der Empfangsvorrichtung im Sinne der Erfindung ist nicht erforderlich, solange die Empfangsvorrichtung sensitiv auf die Tastsignale reagiert. Vorteilhaft ermöglicht die Empfangsvorrichtung eine Leistungsauflösung der empfangenen Tastsignale, also eine Auflösung der empfangenen Tastsignale hinsichtlich ihrer Leistung bzw. Amplitude, sowie eine Ortsauflösung, also eine Auflösung der empfangenen Tastsignale hinsichtlich der Position, an welcher sie auf die Empfangsvorrichtung treffen, sowie der Position, von der sie reflektiert werden.
  • Die Empfangsvorrichtung kann beispielsweise als optischer CCD-Sensor oder als Mikrofon-Sensor ausgebildet sein.
  • Die empfangenen Tastsignale werden dann von einem elektronischen Rechenwerk mittels eines dazu ausgebildeten Software-Algorithmus dahingehend verarbeitet, dass anhand der in ihnen enthaltenen zeitaufgelösten Positions- und Leistungsdaten des Pferdes bzw. des beobachteten Körperteils des Pferdes das Pferdegangbild bestimmt wird.
  • Schließlich erfolgt durch dasselbe elektronische Rechenwerk oder ein anderes elektronisches Rechenwerk wiederum mittels eines hierfür speziell ausgebildeten Software-Algorithmus eine Bewertung des Pferdegangbilds, indem es mit mindestens einem Referenzgangbild verglichen wird.
  • Vorteilhaft wird das bestimmte Pferdegangbild mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Referenzgangbildern verglichen.
  • Der Vergleich des bestimmten Pferdegangbilds mit dem mindestens einen Referenzgangbild dient dazu, nach Ähnlichkeiten des bestimmten Pferdegangbilds mit den Referenzgangbildern zu suchen. Die Referenzgangbilder sind dabei Gangbilder, die durch jeweils ein unterschiedliches Befinden des Pferdes geprägt sind. Beispiele sind etwa eine Muskelzerrung im rechten Vorderbein, eine Entzündung im linken hinteren Huf oder eine Überanstrengung des Pferdes in jeweils einem Referenzgangbild dargestellt. Auch Kombinationen mehrerer unterschiedlicher Befindlichkeitszustände können in einem Referenzgangbild dargestellt sein.
  • Der Software-Algorithmus identifiziert durch Vergleich des bestimmten Pferdegangbilds mit den Referenzgangbildern eine Ähnlichkeit des bestimmten Pferdegangbilds mit einem oder mehreren spezifischen Pferdegangbildern. Das dem spezifischen Pferdegangbild zugeordnete Befinden des Pferdes liegt dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch beim beobachteten Pferd vor.
  • Unter dem Begriff „Körperteil“ wird im Sinne der Erfindung nicht zwangsläufig nur ein einzelnes Körperteil verstanden, wie beispielsweise ein Bein, der Rumpf, der Hals oder der Kopf des Pferdes. Vielmehr kann der Begriff „Körperteil“ im Sinne der Erfindung auch mehrere Körperteile umfassen, wie beispielsweise alle vier Beine sowie den Rumpf oder sogar das gesamte Pferd.
  • Tatsächlich wird m Sinne der Erfindung bevorzugt sogar das gesamte Pferd unter dem Begriff „Körperteil“ verstanden, da sich gezeigt hat, dass eine Betrachtung des gesamten Pferdes die zuverlässigste Bewertung des bestimmten Pferdegangbilds erlaubt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Tastsignale als sichtbares Licht ausgebildet sind, welches von mindestens einem Kamerasensor empfangen wird. Sichtbares Licht wird tagsüber beispielsweise von der Sonne emittiert. Nachts oder in einem Gebäude kann ebenso gut eine künstliche Beleuchtung verwendet werden. Da sichtbares Licht nahezu allgegenwärtig ist, entfällt der Aufwand zu Bereitstellung bzw. Erzeugung der Tastsignale gemäß dieser Ausführungsform in der Regel vollständig. Kamerasensoren sind zudem kostengünstig verfügbar und weisen hohe Bildauflösungen auf, wodurch sie sich hervorragend als Empfangsvorrichtung zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren eignen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Tastsignale zusätzlich oder alternativ als Ultraschallwellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer Ultraschallsendevorrichtung gesendet werden und von mindestens einer Ultraschallempfangsvorrichtung empfangen werden. Ultraschallsendevorrichtungen und Ultraschallempfangsvorrichtung sind insbesondere aus dem medizinischen Bereich bekannt, wo sie vor allem zur nichtinvasiven Betrachtung von inneren Organen verwendet werden, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu in der Lage sind, ein Stück weit in den menschlichen bzw. tierischen Körper einzudringen, bevor sie reflektiert werden. Das Heranziehen einer Ultraschallsendevorrichtung zur Erzeugung von Tastsignalen ermöglicht somit das Erfassen von zusätzlichen Informationen über das Pferdegangbild, welche bei als sichtbares Licht ausgebildeten Tastsignalen nicht erfasst werden können.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Tastsignale zusätzlich oder alternativ als Radarwellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer Radarsendevorrichtung gesendet werden und von mindestens einer Radarempfangsvorrichtung empfangen werden. Wie sich herausgestellt hat, werden auch Radarwellen in vollkommen ausreichendem Maße an tierischen Körpern, also insbesondere auch an mindestens einem Körperteil, reflektiert, um das Pferdegangbild zu bestimmen. Ein sich aus der Verwendung von Radarsendevorrichtungen und Radarempfangsvorrichtungen ergebender Vorteil besteht insbesondere auch darin, dass Radarsendevorrichtungen und Radarempfangsvorrichtungen üblicherweise schon dahingehend optimiert sind, einen Bewegungsverlauf eines Objekts zu erkennen und zu verfolgen. Somit eignen sich die meisten bekannten Radarsendevorrichtungen und Radarempfangsvorrichtungen ohne besondere Anpassung bzw. Optimierung zur Verwendung für das erfindungsgemäße Verfahren.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Tastsignale zusätzlich oder alternativ als Kommunikationssignal-Wellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer Kommunikationssignal-Sendevorrichtung gesendet werden und von mindestens einer Kommunikationssignal-Empfangsvorrichtung empfangen werden. Bei den Kommunikationssignal-Wellen kann es sich beispielsweise um Radiowellen, Funkwellen, Bluetooth-Wellen oder auch WLAN-Wellen handeln.
  • In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die DE 10 2012 221 264 A1 verwiesen, die ein Verfahren zur Positionsbestimmung von Objekten mittels Kommunikationssignalen beschreibt. Die Implementierung des aus der DE 10 2012 221 264 A1 bekannten Verfahrens in das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht ebenfalls eine zuverlässige Bestimmung des Pferdegangbilds. Der vollständige Inhalt der DE 10 2012 221 264 A1 sei durch Verweis in die vorliegende Anmeldung miteinbezogen.
  • Die Verwendung von unterschiedlichen Kommunikationssignal-Wellen im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens hat zur Etablierung des Fachbegriffs „Hoof-2-X-Kommunikation“ geführt.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Kommunikationssignal-Sendevorrichtung und die Kommunikationssignal-Empfangsvorrichtung als mindestens ein gemeinsamer Sendeempfänger ausgebildet sind. Dadurch erübrigt sich die getrennte Beschaffung von geeigneten Sendevorrichtungen und Empfangsvorrichtungen, was nicht nur den Aufbau bzw. die Positionierung der Sendevorrichtungen und der Empfangsvorrichtungen relativ zueinander unnötig macht als auch die Menge der zu beschaffenden Hardware zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens insgesamt reduziert. Durch den Entfall der Positionierung der Sendevorrichtungen und der Empfangsvorrichtungen entfällt zudem eine ansonsten ggf. erforderliche Kalibrierung der Sendevorrichtungen relativ zu den Empfangsvorrichtungen sowie ggf. erforderliche Referenzmessungen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Tastsignale als WLAN-Wellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer WLAN-Sendevorrichtung gesendet werden und von mindestens einer WLAN-Empfangsvorrichtung empfangen werden. WLAN-Sendevorrichtung bzw. WLAN-Empfangsvorrichtung sind besonders kostengünstig und nahezu unbegrenzt verfügbar. Die Verwendung von WLAN-Sendevorrichtungen und WLAN-Empfangsvorrichtungen ermöglicht somit eine ganz besonders kostengünstige Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Ganz besonders bevorzugt sind mindestens eine WLAN-Sendevorrichtung und mindestens zwei WLAN-Empfangsvorrichtungen vorgesehen. Dadurch kann ein Nachteil überwunden werden, der sich aus der Verwendung einer einzelnen WLAN-Sendevorrichtung und einer WLAN-Empfangsvorrichtung ergibt: In diesem Fall könnte ausgehend von der Position der WLAN-Empfangsvorrichtung nämlich nur eine Entfernung des mindestens einen Körperteils sowie eine Richtung des mindestens einen Körperteils relativ zur WLAN-Empfangsvorrichtung bestimmt werden. Durch die Verwendung von mindestens zwei WLAN-Empfangsvorrichtungen und Anordnung der mindestens zwei WLAN-Empfangsvorrichtungen derart zueinander, dass sie einen bekannten Höhenunterschied zueinander aufweisen, ist es jedoch möglich, mittels Triangulation neben der Entfernung und der Richtung eine vollständige Positionsbestimmung und Positionsverfolgung im dreidimensionalen Raum zu erstellen, also ein vollständiges Pferdegangbild zu erzeugen. Insbesondere kann somit auch der Gangablauf des Pferdes mit dem Abfußen nach vorne erfasst werden.
  • Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die WLAN-Sendevorrichtung und die WLAN-Empfangsvorrichtung als mindestens ein gemeinsamer WLAN-Sendeempfänger ausgebildet sind. Der WLAN-Sendeempfänger ist dabei vorteilhaft als sog. „WLAN-Stick“ ausgebildet, der beispielsweise über einen sog. „USB-Anschluss“ mit einem Computer verbunden werden kann. Dies stellt die denkbar kostengünstigste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens dar.
  • Ganz besonders bevorzugt sind mindestens zwei WLAN-Sendeempfänger vorgesehen, so dass sich wiederum die bereits beschriebenen Vorteile, nämlich neben der Entfernung und der Richtung eine vollständige Positionsbestimmung und Positionsverfolgung im dreidimensionalen Raum zu ermöglichen, ergeben.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass zusätzliche Tastsignale als infrarotes Licht ausgebildet sind, welches zumindest anteilig vom mindestens einem Körperteil gesendet wird, und welches von mindestens einer Infrarotempfangsvorrichtung empfangen wird. Das Heranziehen von infrarotem Licht als zusätzliche Tastsignale unterscheidet sich von den bisher beschriebenen Ausführungsvarianten dadurch, dass keine Infrarot-Sendevorrichtung benötigt wird, welche entsprechende Tastsignale erzeugt, die dann von mindestens einem Körperteil reflektiert werden müssten. Stattdessen strahlt das mindestens eine Körperteil alleine aufgrund der Körperwärme des Pferdes infrarotes Licht ab, welches im Sinne der Erfindung von einer Infrarotempfangsvorrichtung erfasst und als Tastsignale verwendet werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass eine zusätzliche Bestimmung des Pferdegangbilds erfolgt, indem mindestens ein Beschleunigungssensor am mindestens einen Körperteil angeordnet wird, wobei Bewegungsdaten des mindestens einen Körperteils vom mindestens einen Beschleunigungssensor erfasst werden, wobei die Bewegungsdaten von mindestens einer Bewegungsdatensendevorrichtung gesendet werden, wobei die Bewegungsdaten von mindestens einer Bewegungsdatenempfangsvorrichtung empfangen werden und wobei die empfangenen Bewegungsdaten elektronisch zur Bestimmung des Pferdegangbilds verarbeitet werden.
  • Die mindestens eine Bewegungsdatensendevorrichtung ist dabei vorteilhaft in ein gemeinsames Gehäuse mit dem mindestens einen Beschleunigungssensor integriert.
  • Ein derartiges Verfahren zur Bestimmung eines Pferdegangbilds mittels Beschleunigungssensoren ist ausführlich in der DE 10 2020 106 112 A1 beschrieben, deren vollständiger Inhalt durch Verweis in die vorliegende Anmeldung miteinbezogen sei.
  • Durch das Heranziehen des aus der DE 10 2020 106 112 A1 bekannten Verfahrens, können ggf. zusätzliche Informationen erlangt werden, die eine nochmals präzisere Bestimmung des Pferdegangbilds ermöglichen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass eine bestimmte Position des mindestens einen Beschleunigungssensors auf einen Startwert zurückgesetzt wird, wenn vom mindestens einen Beschleunigungssensor eine charakteristische Verzögerung erfasst wird. Bei der charakteristischen Verzögerung handelt es sich vorteilhaft um das Auftreffen eines Hufs mit dem mindestens einen Beschleunigungssensor auf den Untergrund. Das Auftreffen des Hufs auf den Untergrund führt zu einer plötzlichen und starken Verzögerung, an deren Ende der mindestens eine Beschleunigungssensor kurzfristig vollständig in Ruhe ist und weder eine Beschleunigung noch eine weiter andauernde Fortbewegung erfährt. Wenn diese charakteristische Verzögerung erkannt wird, kann eine vom mindestens einen Beschleunigungssensor bestimmte Position auf einen Startwert zurückgesetzt werden, wobei es sich bei dem Startwert bevorzugt um den Wert „null“ handelt. Somit wird der mindestens eine Beschleunigungssensor also resettet, d.h. eine Fortschreibung der Position und der Geschwindigkeit anhand der vom mindestens eine Beschleunigungssensor gemessenen Beschleunigung wird abgebrochen und neu gestartet, wenn der mindestens eine Beschleunigungssensor erneut eine Beschleunigung erfasst. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die Genauigkeit der vom mindestens eine Beschleunigungssensor erfassten Positions- und Geschwindigkeitsinformationen deutlich verbessert werden kann, da unvermeidlich vorhandene Messfehler bei jedem Zurücksetzen des mindestens eine Beschleunigungssensors ebenfalls zurückgesetzt werden. Da die Messfehler der Beschleunigung zur Bestimmung der Geschwindigkeit einmal über die Zeit integriert werden und zur Bestimmung der Position sogar zweimal über die Zeit integriert werden, wächst der Fehler der Positions- und Geschwindigkeitsinformationen nämlich grundsätzlich mit zeitlich fortschreitender Messung.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Bestimmung des Pferdegangbilds mittels einer künstlichen Intelligenz erfolgt und/oder dass die Bewertung des Pferdegangbilds mittels einer künstlichen Intelligenz erfolgt. Die Erfindung macht sich dabei die Erkenntnis zu Nutzen, dass eine künstliche Intelligenz hervorragend geeignet ist, um auch umfangreiche Datensätze auf Ähnlichkeiten und sich wiederholende Muster zu untersuchen. Somit kann aus den erfassten Daten der empfangenen Tastsignale sehr zuverlässig das Pferdegangbild bestimmt werden.
  • Durch Vergleich des bestimmten Pferdegangbilds mit einer möglichst großen Vielzahl von Referenzgangbildern, denen jeweils eine oder mehrere Befindlichkeitszustände eines Pferdes zugeordnet sind, kann weiterhin mit hoher Zuverlässigkeit auf einen bestimmten Befindlichkeitszustand des untersuchten Pferdes geschlossen werden.
  • Vorteilhaft wird die Bewertung über einen Bildschirm eines Computers an einen Nutzer des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgegeben. Ebenso kann die Bewertung über ein Smartphone an einen Nutzer des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgegeben werden. Auch eine akustische Ausgabe ist denkbar und bevorzugt.
  • Die Erfindung betrifft auch ein System zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds. Das erfindungsgemäße System zeichnet sich dadurch aus, dass das System mindestens eine Empfangsvorrichtung zum Erfassen von reflektierten Tastsignalen, eine erste elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung zur Bestimmung des Pferdegangbilds und eine zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung zu Bewertung des Pferdegangbilds umfasst.
  • Das erfindungsgemäße System ermöglicht somit die Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, was zu den bereits beschriebenen Vorteilen führt.
  • Die erste elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung und die zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung können auch eine gemeinsame elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung sein.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass das System weiterhin mindestens eine Sendevorrichtung zum Senden von Tastsignalen umfasst. Somit wird es vorteilhaft ermöglicht, als Tastsignale beispielsweise Ultraschallwellen, Radarwellen und Kommunikationssignal-Wellen zu verwenden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass das System mindestens einen elektronischen Datenserver umfasst, wobei der Datenserver dazu eingerichtet ist, mittels eines Verfahrens der künstlichen Intelligenz die Bestimmung des Pferdegangbilds und/oder die Bewertung des Pferdegangbilds vorzunehmen. Durch das Verwenden von einem oder mehreren Datenservern, auf denen vorteilhaft einerseits die Referenzgangbilder abgelegt sind und andererseits die künstliche Intelligenz ausgeführt wird, kann das erfindungsgemäße Verfahren besonders effizient und kostengünstig ausgeführt werden, da die benötigte Rechenleistung sowie die benötigten Referenzgangbilder zentral über den mindestens einen Datenserver bereitgestellt werden, so dass nicht jeder Nutzer des Verfahrens eine eigene Datenbank und zur Ausführung der künstlichen Intelligenz erforderliche, vergleichsweise große Rechenleistung vorhalten muss. Durch Abgleich und Hochladen der von den Nutzern bestimmten Pferdegangbildern wächst zudem die Anzahl der vorhandenen Referenzgangbilder kontinuierlich, so dass das Verfahren mit der Zeit automatisch weiter verbessert und zuverlässiger wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass das System dazu ausgebildet ist, das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen.
  • Mit anderen Worten betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Analyse, vorzugsweise Bestimmung und bzw. oder Bewertung, des Bewegungsablaufs eines Huftieres. Unter Analyse ist eine systematische Untersuchung des Bewegungsablaufs eines Huftieres zu verstehen, welche zu allgemeinen bzw. grundsätzlichen Erkenntnissen führen kann. Unter Bestimmung des Bewegungsablaufs eines Huftieres zu verstehen, dass das Ergebnis der Analyse das Erkennen eines konkreten Bewegungsablaufs sein kann, beispielsweise die Gangart des Huftieres allgemein und bzw. oder ob eine korrekte oder inkorrekte Gangart bzw. Bewegung vorliegt. Im Rahmen der Bewertung des Bewegungsablaufs eines Huftieres kann die Analyse dazu führen, das Maß zu bestimmen, inwiefern eine Gangart bzw. Bewegung korrekt oder inkorrekt ist. Insbesondere die Bestimmung und bzw. oder Bewertung des Bewegungsablaufs eines Huftieres kann zur Diagnose einer überhaupt vorliegenden Lahmheit bzw. zur Bestimmung des Maßes einer vorliegenden Lahmheit führen. Der Bewegungsablauf kann auch als Gangbild bezeichnet werden. Das Huftier kann insbesondere ein Pferd aber auch jedes andere, insbesondere reitbare, Huftier sein.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren weist wenigstens die Schritte auf:
    • • wiederholtes Erfassen eines Bewegungsbildes wenigstens eines Körperteils, vorzugsweise einer Extremität, des Huftieres,
    • • Erzeugen einer Bildfolge der erfassten Bewegungsbilder,
    • • Erkennen eines Bewegungsmusters des Körperteils in der erzeugten Bildfolge,
    • • Vergleichen des erkannten Bewegungsmusters des Körperteils mit einer Mehrzahl vorbestimmter Bewegungsmusters des Körperteils von Huftieren und,
    • • bei ausreichender Übereinstimmung, Identifizieren des Bewegungsablaufs des Huftieres anhand des übereinstimmenden vorbestimmten Bewegungsmusters.
  • Mit anderen Worten kann eine Abfolge von Bildern erzeugt werden, welche einen Bewegungsablauf des Huftieres darstellen und somit als Bewegungsbilder bezeichnet werden können. Die Bilder können mittels jegliches geeigneten bilderzeugenden Verfahrens erzeugt und dann zu einer Bildfolge zusammengeführt werden. Dies kann beispielsweise optisch oder mittels Ultraschall erfolgen. Auch sind Kombinationen mehrerer derartiger Verfahren denkbar.
  • In jedem Fall können aus der Abfolge der Bilder des Huftieres ein Bewegungsmuster des Huftieres bzw. seines Körperteils erkannt werden, was mittels geeigneter bekannter Verfahren der Bilderkennung bzw. der Mustererkennung erfolgen kann. Es können ferner repräsentative Daten bekannter vorbestimmter Bewegungsmusters wenigstens dieses Körperteils von derartigen Huftieren vorhanden sein, mit welche sich das erkannte Bewegungsmuster vergleichen lässt.
  • Hierzu können Kriterien vorgegeben sein, wann eine ausreichende Übereinstimmung zwischen einem vorbestimmten Bewegungsmusters und des erkannten Bewegungsmusters vorliegen kann. Dann kann das vorbestimmte Bewegungsmuster dem erkannten Bewegungsmuster zugeordnet und so das erkannte Bewegungsmuster identifiziert werden.
  • Durch diesen Vergleich bzw. durch diese Identifikation kann beispielsweise eine Unterscheidung verschiedener Gangarten des Huftieres erfolgen. Beispielsweise kann hierdurch zwischen Schritt, Trab und Galopp unterschieden werden.
  • Zusätzlich oder alternativ kann eine Unterscheidung zwischen normalen und unnormalen Bewegungsabläufen bzw. Gangbildern des Huftieres erfolgen. Letztes kann auch feiner unterteilt werden, um unterschiedliche Ursachen eines unnormalen Bewegungsablaufs bzw. Gangbildes des Huftieres zu erkennen bzw. zu unterscheiden. Dies kann insbesondere der Bestimmung bzw. der Erkennung von Lahmheit dienen. Auch kann der Grad der Lahmheit hierdurch bestimmt bzw. klassifiziert werden.
  • In jedem Fall kann dies für unterschiedliche Arten von Huftieren erfolgen. Auch kann ggfs. zwischen unterschiedlichen Rassen von Pferden unterschieden werden.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung erfolgt vorangehend ein wiederholtes Aussenden wenigstens eines Tastsignals zum Körperteil des Huftieres hin. Das Tastsignal kann Licht, insbesondere natürliches Sonnenlicht oder bzw. oder eine künstliche Beleuchtung einer Reithalle bzw. Reitanlage oder dergleichen sein. Das Tastsignal kann auch als Licht von einer erfindungsgemäßen Analysevorrichtung wie beispielsweise einem Smartphone ausgesendet werden. Auch kann insbesondere die erfindungsgemäße Analysevorrichtung ein Ultraschallsignal, ein elektromagnetisches Signal, ein Kommunikationssignal wie beispielsweise ein WLAN-Signal oder dergleichen aussenden. In jedem Fall kann dieses Aussenden eines Tastsignals zu einer Reflexion führen, welche als Bewegungsbild erfasst und verarbeitet werden kann, wie zuvor beschrieben.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das Bewegungsbild mittels elektromagnetischer Wellen im optisch sichtbaren Spektrum, elektromagnetischer Wellen im ultravioletten Spektrum oder elektromagnetischer Wellen im infraroten Spektrum erzeugt. Dies kann verschiedene Möglichkeiten der praktischen Umsetzung darstellen, um die Eigenschaften und Vorteile von elektromagnetischen Wellen, insbesondere als Tastsignal, zu nutzen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das Bewegungsbild mittels Ultraschallwellen erzeugt. Dies kann eine Möglichkeit der praktischen Umsetzung darstellen, um die Eigenschaften und Vorteile von Ultraschallwellen, insbesondere als Tastsignal, zu nutzen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das Bewegungsbild mittels Radiowellen, vorzugsweise Radarwellen, erzeugt. Dies kann eine Möglichkeit der praktischen Umsetzung darstellen, um die Eigenschaften und Vorteile von Radiowellen, vorzugsweise Radarwellen, insbesondere als Tastsignal, zu nutzen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das Bewegungsbild erzeugt mittels elektromagnetischer Wellen als Kommunikationssignal, vorzugsweise als WLAN-Signal. Dies kann eine Möglichkeit der praktischen Umsetzung darstellen, um die Eigenschaften und Vorteile von elektromagnetischen Wellen in Form von Kommunikationssignalen, vorzugsweise von WLAN-Signalen, insbesondere als Tastsignal, zu nutzen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst das wiederholte Erfassen eines Bewegungsbildes mehrere Körperteile, vorzugsweise alle Extremitäten, des Huftieres zumindest abschnittsweise. Dies kann die Anzahl von Informationen über den Bewegungsablauf des Huftieres erhöhen, welche verarbeitet und genutzt werden können. Dies kann die Identifikation erleichtern bzw. beschleunigen und bzw. oder das Ergebnis der Identifikation verbessern.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Mehrzahl vorbestimmter Bewegungsmuster des Körperteils von Huftieren wenigstens einen normalen Bewegungsablauf auf. Somit kann wenigstens ein normaler, d.h. ein ungestörter bzw. natürlicher, Bewegungsablauf identifiziert werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Mehrzahl vorbestimmter Bewegungsmuster des Körperteils von Huftieren wenigstens einen unnormalen Bewegungsablauf auf. Somit kann wenigstens ein unnormaler, d.h. ein gestörter bzw. unnatürlicher, Bewegungsablauf identifiziert werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Mehrzahl vorbestimmter Bewegungsmuster des Körperteils von Huftieren mehrere unnormale Bewegungsabläufe unterschiedlicher Ursache auf. Dies kann eine genauere Unterscheidung, beispielsweise zwischen unterschiedlichen Krankheiten und bzw. oder Verletzungen, ermöglichen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung erfolgt das
    • • Erkennen eines Bewegungsmusters des Körperteils in der erzeugten Bildfolge,
    • • Vergleichen des erkannten Bewegungsmusters des Körperteils mit einer Mehrzahl vorbestimmter Bewegungsmusters des Körperteils von Huftieren und bzw. oder
    • • Identifizieren des Bewegungsablaufs des Huftieres anhand des übereinstimmenden vorbestimmten Bewegungsmusters
    mittels Künstlicher Intelligenz, vorzugsweise auf einem Datenserver im Internet, erfolgt. Hierdurch können die Eigenschaften und Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt und auf das erfindungsgemäße Verfahren angewendet werden.
  • Die Erfindung macht sich dabei die Erkenntnis zu Nutzen, dass eine künstliche Intelligenz hervorragend geeignet ist, um auch umfangreiche Datensätze auf Ähnlichkeiten und sich wiederholende Muster zu untersuchen. Somit kann aus den erfassten Daten sehr zuverlässig insbesondere das Pferdegangbild bestimmt werden.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Analysevorrichtung, vorzugsweise ein mobiles Endgerät, besonders vorzugsweise ein Smartphone, mit wenigstens einem Bewegungsbildsensor und mit einer Steuerungseinheit, welche ausgebildet ist, ein Verfahren wie zuvor beschrieben auszuführen. Hierdurch kann eine konkrete Umsetzung und Nutzung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
  • Es zeigen:
    • 1 beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds in Form eines Flussdiagramms,
    • 2 beispielhaft und schematisch eine weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds in Form eines Flussdiagramms,
    • 3 beispielhaft und schematisch eine nochmals weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds in Form eines Flussdiagramms und
    • 4 beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds.
  • Gleiche Gegenstände, Funktionseinheiten und vergleichbare Komponenten sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Diese Gegenstände, Funktionseinheiten und vergleichbaren Komponenten sind hinsichtlich ihrer technischen Merkmale identisch ausgeführt, sofern sich aus der Beschreibung nicht explizit oder implizit etwas anderes ergibt.
  • 1 zeigt beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds in Form eines Flussdiagramms.
  • In einem ersten Verfahrensschritt 110 werden Tastsignale von mindestens einem Körperteil des Pferdes reflektiert. Beispielsgemäß handelt es sich bei den Tastsignalen um sichtbares Licht, das von der Sonne emittiert wurde, also um sichtbares Tageslicht. Beim mindestens einem Körperteil des Pferdes handelt es sich beispielsgemäß um den Rumpf und die vier vollständigen Beine des Pferdes einschließlich der vier Hufe. Das Pferd ist beispielsgemäß ein sieben Jahre altes, männliches Tier.
  • In einem folgenden Verfahrensschritt 120 werden die reflektierten Tastsignale, also das sichtbare Licht, von einer Empfangsvorrichtung empfangen. Die Empfangsvorrichtung ist gemäß dem vorliegenden Beispiel als Kamerasensor, nämlich als CCD-Kamerasensor, ausgebildet, welcher derart auf das Pferd ausgerichtet ist, dass er den Rumpf und die Beine optisch erfassen kann. Der Kamerasensor erzeugt mittels einer mit dem Kamerasensor verbundenen Computervorrichtung eine Video-Datei, welche die sich ändernden Positionen sowie die Bewegungen des Rumpfs und der vier Beine des Pferdes beschreibt. Die Video-Datei umfasst dabei eine Vielzahl von Schritten, die das Pferd zurückgelegt hat, beispielsgemäß in der Gangart Trab.
  • In Verfahrensschritt 130 werden die empfangenen Tastsignale von einer ersten elektronischen Datenverarbeitungsvorrichtung elektronisch verarbeitet, um das Pferdegangbild zu bestimmen. Beispielsgemäß werden die empfangenen Tastsignale, d.h. die Video-Datei, von einer künstlichen Intelligenz verarbeitet, welche die erste elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung darstellt. Bei der künstlichen Intelligenz handelt es sich gemäß dem vorliegenden Beispiel um ein neuronales Netzwerk, das dazu trainiert ist, aus den optisch empfangenen Tastsignalen, welche das Pferd nicht vollständig beschreiben, sondern nur den Rumpf und die vier Beine beschreiben, das Pferdegangbild zu bestimmen. Beispielsgemäß erfolgt die Bestimmung des Pferdegangbilds derart, dass die künstliche Intelligenz periodisch sich wiederholende Bewegungen des Pferdes erkennt. Dazu bestimmt die künstliche Intelligenz zum Beispiel Bewegungen der Gelenke, Schrittweiten und Schrittgeschwindigkeiten, Aufsetzbewegungen der Hufe auf den Untergrund sowie das Abfußungsverhalten.
  • Nach der Bestimmung des Pferdegangbilds erfolgt im nächsten Verfahrensschritt 140 Bewertung des Pferdegangbilds durch eine zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung, indem das in Schritte 130 bestimmte Pferdegangbild mit einer Vielzahl von Referenzgangbildern verglichen wird. Beispielsgemäß werden als Referenzgangbilder ausschließlich Gangbilder herangezogen, die in der Gangart Trab an einem sechs bis acht Jahre alten, männlichen Pferd erfasst wurden. Die Bewertung erfolgt wiederum durch eine künstliche Intelligenz, welche nach Ähnlichkeiten des bestimmten Pferdegangbilds mit einem oder mehreren der Referenzgangbilder sucht.
  • Beispielsgemäß erkennt die künstliche Intelligenz, dass ein Hufeisen am linken Vorderbein schlecht sitzt und sich ungünstig auf das Bewegungsverhalten auswirkt. Auch die zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung ist also beispielsgemäß als künstliche Intelligenz ausgebildet.
  • 2 zeigt beispielhaft und schematisch eine weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds in Form eines Flussdiagramms.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel der 2 sind die Tastsignale als Kommunikationssignal-Wellen ausgebildet, nämlich als WLAN-Wellen. In einem ersten Verfahrensschritt 200 werden die WLAN-Wellen von zwei WLAN-Sendeempfängern emittiert.
  • Im folgenden Schritt 210 treffen die WLAN-Wellen auf mindestens ein Körperteil des Pferdes, beispielsgemäß auf die vier Beine des Pferdes einschließlich der Hufe, und werden von diesen reflektiert.
  • In Verfahrensschritt 220 werden die an den Beinen des Pferdes reflektierten WLAN-Wellen von den zwei WLAN-Sendeempfängern wieder empfangen, wobei jeder der zwei WLAN-Sendeempfänger sowohl die eigenen zuvor emittierten WLAN-Wellen als auch die vom jeweils anderen WLAN-Sendeempfänger emittierten WLAN-Wellen empfängt.
  • In Verfahrensschritt 230 werden die empfangenen WLAN-Wellen von einem Computer, welcher beispielsgemäß die erste elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung darstellt und mit den beiden WLAN-Sendeempfängern auf Datenebene verbunden ist, elektronisch verarbeitet, um das Pferdegangbild zu bestimmen. Die Bestimmung des Pferdegangbilds wird dabei begünstigt durch die Verwendung von zwei WLAN-Sendeempfängern, die horizontal übereinander angeordnet sind und dabei einen bekannten Abstand zueinander aufweisen. Da jeder WLAN-Sendeempfänger prinzipbedingt nur einen Abstand und eine zweidimensionale Richtung zu mindestens einem Körperteil erfassen kann, kann durch die beispielhafte Verwendung von zwei WLAN-Sendeempfängern und bekannte mathematische Zusammenhänge der Triangulation die Position des mindestens einen Körperteils im dreidimensionalen Raum erfasst und über die Zeit verfolgt werden.
  • Da die Bewegungen und Positionen der vier Beine des Pferdes kontinuierlich erfasst werden, kann also - analog zur Video-Datei in Schritt 130 der 1 - eine Datei erzeugt werden, welche die Bewegungen und Positionen der vier Beine des Pferdes über die Zeit beschreibt.
  • Aus den Informationen über die Bewegungen und Positionen der vier Beine des Pferdes wird dann das vollständige Pferdegangbild bestimmt.
  • Anschließend erfolgt im nächsten Verfahrensschritt 240 Bewertung des Pferdegangbilds. Die Bewertung erfolgt dabei analog zu Schritt 140 der 1.
  • 3 zeigt beispielhaft und schematisch eine weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds in Form eines Flussdiagramms.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel der 3 sind mehrere unterschiedlich ausgebildete Tastsignale vorgesehen, nämlich sichtbares Licht, WLAN-Wellen und Ultraschallwellen.
  • Beispielsgemäß sind dementsprechend drei WLAN-Sendeempfänger und eine Ultraschallsendevorrichtung vorgesehen. Die drei WLAN-Sendeempfänger emittieren in Schritt 300 die WLAN-Wellen, während gleichzeitig die Ultraschallsendevorrichtung in Schritt 301 die Ultraschallwellen emittiert. Das sichtbare Licht wird von der Sonne emittiert.
  • Im folgenden Schritt 310 wird das sichtbare Licht an mindestens einem Körperteil des Pferdes reflektiert. Die WLAN-Wellen werden in Schritt 311 reflektiert und die Ultraschallwellen in Schritt 312.
  • In Schritt 320 wird das am mindestens einen Körperteil reflektierte sichtbare Licht von einem Kamerasensor empfangen. Die WLAN-Wellen werden in Schritt 321 von den drei WLAN-Sendeempfängern empfangen und die Ultraschallwellen in Schritt 322 von eine Ultraschallempfangsvorrichtung.
  • In Verfahrensschritt 330 wird das empfangene sichtbare Licht, die empfangenen WLAN-Wellen sowie die empfangenen Ultraschallwellen elektronisch verarbeitet, um das Pferdegangbild zu bestimmen.
  • Die Bewertung des Pferdegangbilds erfolgt schließlich in Schritt 340.
  • 4 zeigt beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems 10 zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds.
  • Das System 10 umfasst beispielsgemäß zwei WLAN-Sendeempfänger 11, die als WLAN-Wellen ausgebildete Tastsignale emittieren. Die WLAN-Wellen werden von mindestens einem Körperteil eines Pferdes 20 reflektiert und dann von den WLAN-Sendeempfängern 11 wieder empfangen.
  • Die WLAN-Sendeempfänger 11 sind auf Datenebene mit einer ersten elektronischen Datenverarbeitungsvorrichtung 12, beispielsgemäß mit einem Computer 12, verbunden, welche einen Softwarealgorithmus ausführt, mittels dessen die zuvor empfangenen Tastsignale bzw. WLAN-Wellen elektronisch zur Bestimmung des Pferdegangbilds verarbeitet werden.
  • Über eine Internetverbindung ist die erste elektronischen Datenverarbeitungsvorrichtung 12 zudem mit einem Datenserver 13 verbunden, auf welchem ein Verfahren der künstlichen Intelligenz ausgeführt wird und das eine Vielzahl von Referenzgangbildern in einem elektronischen Speicher abrufbar bevorratet. Der Datenserver 13 stellt beispielsgemäß die zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung 13 dar und ist zur Bewertung des zuvor bestimmten Pferdegangbilds ausgebildet.
  • Auf dem Datenserver 13 wird nun eine Bewertung vorgenommen, welche dann zusammen mit dem Ergebnis der Bewertung zurück an den Computer 12 übertragen wird. Der Computer 12 gibt das Ergebnis der Bewertung über seinen Bildschirm an einen menschlichen Nutzer aus.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    System zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds
    11
    WLAN-Sendeempfänger
    12
    erste elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung, Computer
    13
    zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung, Datenserver
    20
    Pferd
    110
    Reflektion der Tastsignale, Reflektion des Lichts
    120
    Empfangen der reflektierten Tastsignale, Empfangen des reflektierten Lichts
    130
    Bestimmung des Pferdegangbilds
    140
    Bewertung des Pferdegangbilds
    200
    Emission der Tastsignale, Emission der WLAN-Wellen
    210
    Reflektion der Tastsignale, Reflektion der WLAN-Wellen
    220
    Empfangen der reflektierten Tastsignale, Empfangen der WLAN-Wellen
    230
    Bestimmung des Pferdegangbilds
    240
    Bewertung des Pferdegangbilds
    301, 302
    Emission der Tastsignale, Emission der WLAN-Wellen und der Ultraschallwellen
    310, 311, 312
    Reflektion der Tastsignale, Reflektion des Lichts, der WLAN-Wellen und der Ultraschallwellen
    320, 321, 322
    Empfangen der reflektierten Tastsignale, Empfangen des reflektierten Lichts, der WLAN-Wellen, der Ultraschallwellen
    330
    Bestimmung des Pferdegangbilds
    340
    Bewertung des Pferdegangbilds
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2020 106 112 A1 [0003, 0039, 0040]
    • DE 10 2018 132 827 A1 [0004]
    • DE 10 2012 221 264 A1 [0029]

Claims (16)

  1. Verfahren zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds, dadurch gekennzeichnet, dass Tastsignale von mindestens einem Körperteil eines Pferdes (20) reflektiert werden (110, 210, 310, 311, 312), wobei die reflektierten Tastsignale von mindestens einer Empfangsvorrichtung (11) empfangen werden (120, 220, 320, 321, 322), wobei die empfangenen Tastsignale elektronisch zur Bestimmung des Pferdegangbilds verarbeitet werden (130, 230, 330) und wobei das Pferdegangbild zur Bewertung des Pferdegangbilds mit mindestens einem Referenzgangbild verglichen wird (140, 240, 340).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tastsignale als sichtbares Licht ausgebildet sind, welches von mindestens einem Kamerasensor empfangen wird (120, 320).
  3. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tastsignale zusätzlich oder alternativ als Ultraschallwellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer Ultraschallsendevorrichtung gesendet werden (302) und von mindestens einer Ultraschallempfangsvorrichtung empfangen werden (322).
  4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Tastsignale zusätzlich oder alternativ als Radarwellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer Radarsendevorrichtung gesendet werden und von mindestens einer Radarempfangsvorrichtung empfangen werden.
  5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tastsignale zusätzlich oder alternativ als Kommunikationssignal-Wellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer Kommunikationssignal-Sendevorrichtung (11) gesendet werden (200, 301) und von mindestens einer Kommunikationssignal-Empfangsvorrichtung (11) empfangen werden (220, 321).
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationssignal-Sendevorrichtung (11) und die Kommunikationssignal-Empfangsvorrichtung (11) als mindestens ein gemeinsamer Sendeempfänger (11) ausgebildet sind.
  7. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tastsignale als WLAN-Wellen ausgebildet sind, welche von mindestens einer WLAN-Sendevorrichtung (11) gesendet werden (200, 301) und von mindestens einer WLAN-Empfangsvorrichtung (11) empfangen werden (220, 321).
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die WLAN-Sendevorrichtung (11) und die WLAN-Empfangsvorrichtung (11) als mindestens ein gemeinsamer WLAN-Sendeempfänger (11) ausgebildet sind.
  9. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Tastsignale als infrarotes Licht ausgebildet sind, welches zumindest anteilig vom mindestens einen Körperteil gesendet wird, und welches von mindestens einer Infrarotempfangsvorrichtung empfangen wird.
  10. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Bestimmung des Pferdegangbilds erfolgt, indem mindestens ein Beschleunigungssensor am mindestens einen Körperteil angeordnet wird, wobei Bewegungsdaten des mindestens einen Körperteils vom mindestens einen Beschleunigungssensor erfasst werden, wobei die Bewegungsdaten von mindestens einer Bewegungsdatensendevorrichtung gesendet werden, wobei die Bewegungsdaten von mindestens einer Bewegungsdatenempfangsvorrichtung empfangen werden und wobei die empfangenen Bewegungsdaten elektronisch zur Bestimmung des Pferdegangbilds verarbeitet werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine bestimmte Position des mindestens einen Beschleunigungssensors auf einen Startwert zurückgesetzt wird, wenn vom mindestens einen Beschleunigungssensor eine charakteristische Verzögerung erfasst wird.
  12. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung des Pferdegangbilds mittels einer künstlichen Intelligenz erfolgt (130, 230) und/oder dass die Bewertung des Pferdegangbilds mittels einer künstlichen Intelligenz erfolgt (140, 240, 340).
  13. System (10) zur Bestimmung und Bewertung eines Pferdegangbilds, dadurch gekennzeichnet, dass das System mindestens eine Empfangsvorrichtung (11) zum Erfassen von reflektierten Tastsignalen, eine erste elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung (12) zur Bestimmung des Pferdegangbilds und eine zweite elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung (13) zu Bewertung des Pferdegangbilds umfasst.
  14. System (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das System (10) weiterhin mindestens eine Sendevorrichtung (11) zum Senden von Tastsignalen umfasst.
  15. System (10) nach mindestens einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass das System (10) mindestens einen elektronischen Datenserver (13) umfasst, wobei der Datenserver (13) dazu eingerichtet ist, mittels eines Verfahrens der künstlichen Intelligenz die Bestimmung des Pferdegangbilds und/oder die Bewertung des Pferdegangbilds vorzunehmen.
  16. System (10) nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das System (10) dazu ausgebildet ist, ein Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12 auszuführen.
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