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DE102023132286A1 - Gargutträger - Google Patents

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DE102023132286A1
DE102023132286A1 DE102023132286.9A DE102023132286A DE102023132286A1 DE 102023132286 A1 DE102023132286 A1 DE 102023132286A1 DE 102023132286 A DE102023132286 A DE 102023132286A DE 102023132286 A1 DE102023132286 A1 DE 102023132286A1
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DE
Germany
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food
cooking
food support
carrier
support
Prior art date
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Pending
Application number
DE102023132286.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Möhl
auf Antrag nicht genannt. Ort(e)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Amt Alumetall Giesstechnik GmbH
Original Assignee
Amt Alumetall Giesstechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Amt Alumetall Giesstechnik GmbH filed Critical Amt Alumetall Giesstechnik GmbH
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Priority to PCT/EP2024/082887 priority patent/WO2025108955A1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/16Shelves, racks or trays inside ovens; Supports therefor

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Cookers (AREA)
  • Baking, Grill, Roasting (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Gargutträger zum Garen eines Gargutes in einem Gargerät, mit einer ersten Garfläche auf einer ersten Seite des Gargutträgers und einer zweiten Garfläche auf einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden Seite des Gargutträgers sowie weiterhin mit einem die Garflächen umgebenden Rand zur Aufnahme des Gargutträgers im Gargerät, wobei die erste und zweite Garfläche jeweils eine Strukturierung zum Erzeugen eines Grillmusters auf dem Gargut aufweisen und die beiden Strukturierungen der ersten und zweiten Garfläche identisch zueinander gebildet sind. Um einen Gargutträger bereitzustellen, der eine lange Produktlebensdauer hat, zugleich besonders einfach und stabil gestapelt sowie besonders leicht gereinigt werden kann und es zudem beim Stapeln zu keinen die Produktlebensdauer herabsetzenden Beschädigungen kommt, ist vorgesehen, dass auf der ersten Seite des Gargutträgers im Bereich des Randes und/oder außerhalb der ersten Garfläche mehrere, aus der Oberfläche herausstehende Zentrierelemente und auf der gegenüberliegenden, zweiten Seite des Gargutträgers mehrere Anlageelemente angeordnet sind, wobei die Zentrierelemente und die Anlageelemente als Stapelhilfe zum lagestabilen und deckungsgleichen Stapeln mehrerer Gargutträger derart angeordnet sind, dass die Zentrierelemente und die Anlageelemente formschlüssig und/oder den Stapel zentrierend und stabilisierend zusammenwirken.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gargutträger zum Garen wenigstens eines Gargutes in einem Gargerät.
  • Gargutträger sind bereits in vielfältiger Ausgestaltung aus dem Stand der Technik bekannt und werden dabei insbesondere in professionellen Küchen und im Bereich der gewerblichen Nahrungsmittelzubereitung in verschiedenen Gargeräten, wie Konvektomaten, Heißluftöfen, aber auch Mikrowellenöfen, zum Garen und Erhitzen von Nahrungsmitteln verwendet.
  • Dabei ist die Mehrzahl der gängigen Gargutträger aus einem Plattenmaterial gefräst, um Öffnungen im Bereich der Garfläche zu erzeugen bzw. eine Strukturierung einer Garfläche zu bilden, sodass sich beim Garen auf der Oberfläche des Gargutes ein ansehnliches, der Strukturierung der Garfläche entsprechendes Grill- bzw. Bräunungsmuster ergibt.
  • Da typischerweise in einer professionellen Küche eine große Anzahl an solchen Gargutträgern vorhanden ist, werden diese häufig zur platzsparenden Lagerung gestapelt. Hierbei ergibt sich jedoch das Problem, dass diese Stapel nicht stabil sind und dabei die gestapelten Gargutträger zueinander verrutschen können, sodass eine sichere Lagerung sowie ein Bewegen eines solchen Stapels nur schwer möglich sind. Zudem führt dieses Verrutschen der gestapelten Gargutträger aufeinander typischerweise zu einer zunehmenden Beschädigung einer Beschichtung der Gargutträger und somit zu einem zunehmend schlechteren Garergebnis, sodass hierdurch die Produktlebensdauer verkürzt wird.
  • Zudem sind aus dem Stand der Technik bereits Gargutträger bekannt, die einseitig eine Garfläche und eine Wannenform mit einem die Garfläche umgebenden, erhöhten Rand aufweisen, sodass aufgrund der Wannenform ein stabiles Stapeln möglich ist. Jedoch können diese Gargutträger mit einer einzigen Garfläche nur einseitig verwendet werden und weisen gegenüber einem Gargutträger mit beidseitigen Garflächen nur die halbe Produktlebensdauer auf. Zudem können wannenförmige Gargutträger nicht platzeffizient gelagert werden und sind auch komplizierter zu reinigen. Schließlich ist der, bei wannenförmigen Gargutträgern vorhandene, die Garfläche umgebende hohe Rahmen bei einer Entnahme eines Gargutes von der Garfläche nachteilhaft, da das Gargut nicht von der Garfläche geschoben bzw. gezogen werden kann, sondern immer über den Rahmen hinaus angehoben werden muss, was gerade bei empfindlichen Gargut, wie beispielsweise Fisch, zu einer Beschädigung des Gargutes führen kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Gargutträger bereitzustellen, der eine lange Produktlebensdauer hat, zugleich besonders einfach und stabil gestapelt sowie besonders leicht gereinigt werden kann und es zudem beim Stapeln zu keinen die Produktlebensdauer herabsetzenden Beschädigungen kommt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Gargutträger zum Garen eines Gargutes gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Gargutträger zum Garen eines Gargutes in einem Gargerät weist eine erste Garfläche auf einer ersten Seite des Gargutträgers und eine zweite Garfläche auf einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden Seite des Gargutträgers sowie einen die Garflächen umgebenden Rand zur Aufnahme des Gargutträgers im Gargerät auf. Die erste und die zweite Garfläche weisen jeweils eine Strukturierung zum Erzeugen eines Grillmusters auf dem Gargut auf. Weiterhin sind die beiden Strukturierungen der ersten und zweiten Garfläche bevorzugt identisch zueinander gebildet und/oder auf der ersten und der zweiten Seite des Gargutträgers zueinander deckungsgleich angeordnet. Erfindungsgemäß ist zudem vorgesehen, dass auf der ersten Seite des Gargutträgers im Bereich des Randes und/oder außerhalb der ersten Garfläche mehrere, aus der Oberfläche herausstehende Zentrierelemente und auf der gegenüberliegenden, zweiten Seite des Gargutträgers mehrere, bevorzugt ebenfalls aus der Oberfläche herausstehende Anlageelemente angeordnet sind, wobei die Zentrierelemente und die Anlageelemente als Stapelhilfe zum lagestabilen und/oder deckungsgleichen Stapeln mehrerer Gargutträger derart angeordnet sind, dass beim Stapeln mehrerer Gargutträger übereinander die Zentrierelemente des einen Gargutträgers und die jeweils korrespondierenden Anlageelemente eines weiteren Gargutträgers formschlüssig und/oder den Stapel zentrierend und stabilisierend zusammenwirken.
  • Die Erfinder haben erkannt, dass es zum sicheren, genauen und dauerhaft stabilen Stapeln von Gargutträgern ohne die Gefahr einer Beschädigung der Garfläche sinnvoll ist, Elemente außerhalb des Bereichs der Garfläche des Gargutträgers anzuordnen, mittels denen ein Gargutträger auf dem darunterliegenden Gargutträger in einem Stapel unverschieblich festgelegt wird. Insbesondere durch einen punktuellen bzw. kleinflächigen Kontakt, zumindest verglichen mit der Gesamtfläche des Gargutträgers, anstelle eines Flächenkontaktes dieser Elemente zur Stapelhilfe kann zudem der beim Stapeln auftretende Verschleiß, insbesondere im Bereich der Garflächen, minimiert und der Schutz einer möglichen Beschichtung der Garflächen optimiert werden.
  • Unter einem Gargutträger wird zunächst jede Vorrichtung verstanden, die zur Aufnahme wenigstens eines Gargutes auf einer Oberfläche sowie zum Anordnen bzw. zum Verwenden in einem Garraum eines Gargeräts vorgesehen ist. Das Gargut kann dabei ein beliebiges Nahrungsmittel sein, wobei es sich bevorzugt um eine Backware, eine Fleischware, Grillgut, Fisch, Gemüse und/oder um ein Fleisch- bzw. Fischgericht handelt. Dabei wird das Gargut zum Garen auf dem Gargutträger positioniert und insbesondere auf die Garfläche aufgelegt. Unter Garen im Sinne der Erfindung wird generell jede Form des Erwärmens, beispielsweise ein Dämpfen, Kochen oder Backen, ein Grillen und/oder ein Bestrahlen mit Wärme und/oder -mikrowellenstrahlung verstanden.
  • Dabei ist ein Gargutträger bevorzugt einstückig und/oder flächig gebildet. Weiterhin bevorzugt ist ein Gargutträger plattenförmig, sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckend und/oder flach gebildet, insbesondere mit einer im Wesentlichen gleichbleibenden Dicke, wenigstens im Bereich der Garflächen. Bevorzugt beträgt die Dicke des Gargutträgers, wenigstens im Bereich der Garflächen, mehr als 6 mm, besonders bevorzugt mehr als 8 mm, ganz besonders bevorzugt mehr als 10 mm und insbesondere bevorzugt zwischen 6 und 12 mm.
  • Erfindungsgemäß ist der Gargutträger zum Anordnen in einem Gargerät bzw. zur Verwendung mit einem Gargerät vorgesehen. Dabei kann es sich um ein beliebiges Gerät zum Garen, insbesondere aber um ein Gerät für eine professionelle Küche und/oder für die gewerbliche Nahrungszubereitung, handeln. Generell erzeugt das Gargerät in wenigstens einer Weise Wärme. Beispielsweise kann das Gargerät ein Konvektomat, ein Heißluftofen, ein Mikrowellenofen, ein Backofen oder aber auch ein beliebiges Kombi-Gerät sein.
  • Zum Anordnen eines Gargutes weist der Gargutträger auf einer ersten Seite eine Garfläche und auf der gegenüberliegenden Seite eine zweite Garfläche auf, wobei die erste und/oder die zweite Garfläche sich bevorzugt flächig auf der Oberfläche des Gargutträgers erstecken. Weiterhin bevorzugt sind beide Garflächen parallel zueinander angeordnet. Ebenfalls bevorzugt erstrecken sich die beiden Garflächen deckungsgleich auf beiden Oberflächen bzw. der ersten und der zweiten Seite des Gargutträgers.
  • Um den Gargutträger in einem Gargerät anordnen zu können und/oder um die Handhabung und Reinigung des Gargutträgers zu erleichtern, weist der Gargutträger einen die Garflächen umgebenden Rand auf. Besonders bevorzugt ist der Rand derart gebildet, dass der Gargutträger damit an oder in Schienen eines Gargeräts festgelegt bzw. eingeschoben werden kann. Um ein solches Einschieben in Schienen eines Gargerätes zu erleichtern, weist der Gargutträger bevorzugt, zumindest in seiner Längsrichtung und/oder Querrichtung, eine bauchige Form bzw. eine sich zu den Enden hin verringernde Breite auf.
  • Der Rand weist weiterhin bevorzugt keine Strukturierung und/oder eine im Wesentlichen ebene Oberfläche auf. Weiterhin bevorzugt ist der Rand exakt in der Mitte in Bezug auf die Höhe des Gargutträgers bzw. innerhalb einer Mittelebene des Gargutträgers angeordnet. Darüber hinaus weist der Rand bevorzugt auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten, bevorzugt jeweils auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten und ganz besonders bevorzugt an allen vier Seiten eine identische Ausdehnung in der Fläche bzw. auf der Oberfläche des Gargutträgers auf. Dabei beträgt die Ausdehnung des Randes bevorzugt weniger als 15 %, besonders bevorzugt weniger als 10 % und ganz besonders bevorzugt weniger als 5 % der Länge und/oder Breite des Gargutträgers. Zudem beträgt die Ausdehnung des Randes bevorzugt mindestens 1 %, besonders bevorzugt mindestens 2,5 % und ganz besonders bevorzugt mindestens 5 % der Länge und/oder Breite des Gargutträgers.
  • Erfindungsgemäß ist zum Erzeugen eines Grillmusters auf dem Gargut eine Strukturierung im Bereich der Garfläche vorgesehen. Bevorzugt ist die Strukturierung, insbesondere hinsichtlich der Art, Form, Größe und/oder Höhe, über die gesamte Fläche einer Garfläche und besonders bevorzugt über beide Garflächen gleichbleibend gebildet. Ebenfalls bevorzugt ist die Strukturierung durch aus der Oberfläche bzw. der Ebene des Gargutträgers herausstehende Materialabschnitte gebildet, wobei sich diese Materialabschnitte bevorzugt ununterbrochen wenigstens von einer Seite der Garfläche bis zur gegenüberliegenden Seite erstrecken und besonders bevorzugt alle Materialabschnitte der Strukturierung einer Garfläche ununterbrochen miteinander verbunden sind.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die beiden Strukturierungen der ersten und zweiten Garfläche identisch zueinander gebildet sind. Ein beidseitig identischer Aufbau, wenigstens im Bereich der Garflächen, und bevorzugt insgesamt, bis auf die Zentrierelemente sowie die korrespondierenden Anlageelemente, ermöglicht in einfacher Weise eine beidseitige Verwendung des Gargutträgers und damit eine doppelte Produktlebensdauer. Generell ist aber auch denkbar, dass sich die Strukturierungen auf beiden Seiten des Gargutträgers voneinander unterscheiden.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass im Bereich des Randes und/oder auf der ersten Seite, aber außerhalb der ersten Garfläche mehrere, aus der Oberfläche herausstehende Zentrierelemente angeordnet oder einstückig mit dem Gargutträger gebildet sind. Bevorzugt sind alle Zentrierelemente des Gargutträgers identisch zueinander gebildet, wobei jedoch eine abweichende Orientierung denkbar ist. Ebenfalls bevorzugt sind alle Zentrierelemente in einer gemeinsamen Ebene angeordnet. Generell ist es bevorzugt, dass keine Zentrierelemente im Bereich einer Garfläche angeordnet sind und/oder dass Zentrierelemente ausschließlich auf der einen Seite, insbesondere der ersten Seite, des Gargutträgers angeordnet sind.
  • Um beim Stapeln mit den Zentrierelementen zusammenwirken zu können, sind auf der zweiten Seite des Gargutträgers mehrere Anlageelemente angeordnet oder einstückig mit dem Gargutträger gebildet. Bevorzugt entspricht die Anzahl der Anlageelemente eines Gargutträgers der Anzahl der Zentrierelemente des Gargutträgers. Grundsätzlich ist jedoch auch denkbar, beispielsweise um eine Kompatibilität zwischen verschiedenen Gargutträgern herzustellen, dass ein Gargutträger eine unterschiedliche Anzahl von Zentrierelementen und Anlageelementen aufweist. Ebenfalls bevorzugt sind alle Anlageelemente identisch zueinander gebildet.
  • Eine gemeinsame Wirkung der Zentrierelemente und der Anlageelemente als Stapelhilfe zum lagestabilen und deckungsgleichen Stapeln mehrerer Gargutträger wird dabei formschlüssig und/oder durch eine den Stapel zentrierende und stabilisierende Anordnung erreicht. Insbesondere ein Formschluss muss dabei nicht mittels eines einzelnen Paares aus einem Zentrierelement und einem Anlageelement erreicht werden, sondern zunächst nur durch das Zusammenwirken mehrerer, insbesondere aller Zentrierelemente mit den Anlageelementen. Bevorzugt sind alle Zentrierelemente auf einer Seite des Gargutträgers und alle Anlageelemente auf der zweiten, gegenüberliegenden Seite des Gargutträgers angeordnet. Weiterhin bevorzugt sind die Zentrierelemente derart gebildet und/oder derart angeordnet, dass die Zentrierelemente beim Stapeln mehrerer Gargutträger nicht mit der Strukturierung einer der Garflächen in Kontakt gelangen können.
  • Obwohl der Gargutträger grundsätzlich eine beliebige Formgebung und/oder eine beliebige Anordnung der einzelnen Bestandteile aufweisen kann, ist der Gargutträger bevorzugt, wenigstens bezüglich der beiden Garflächen und/oder der beidseitigen Strukturierungen, insbesondere bevorzugt aber insgesamt - ausschließlich der Zentrierelemente und Anlageelemente - spiegelsymmetrisch zu seiner Mittelebene und/oder zu den jeweils in der Fläche des Gargutträgers liegenden Mittellängsachsen gebildet.
  • Bevorzugt ist der Gargutträger aus Metall gebildet. Die Oberfläche des Gargutträgers kann beliebig gestaltet sein, wobei es sich beispielsweise um eine Metalloberfläche handeln kann. Bevorzugt weist der Gargutträger wenigstens im Bereich der Garflächen und bevorzugt auf seiner gesamten Oberfläche eine Beschichtung, insbesondere eine Anti-Haftbeschichtung, auf. Alternativ oder zusätzlich weist der Gargutträger bevorzugt eine dunkele, insbesondere eine schwarze Oberfläche auf, um Wärmestrahlung innerhalb eines Gargerätes besonders gut und effizient zu absorbieren und sich somit besonders schnell und stark aufzuheizen.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gargutträgers sind die Zentrierelemente und/oder die korrespondierenden Anlageelemente ausschließlich im Bereich der Ecken des Gargutträgers angeordnet, wobei besonders bevorzugt jede der vier Ecken des Gargutträgers genau ein Zentrierelement aufweist, wodurch ein gut zentriertes und verschiebesicheres Stapeln möglich ist sowie zudem die Zentrierelemente und/oder Anlageelemente eine reguläre Benutzung nicht behindern. Weiterhin erleichtert ein Anordnen der Zentrierelemente und der Anlageelemente ausschließlich im Bereich der Ecken des Gargutträgers die Reinigung. Besonders bevorzugt sind die Zentrierelemente ausschließlich in den vier Ecken des Gargutträgers angeordnet. Zusätzlich oder alternativ kann auch jeweils ein Zentrierelement im Bereich der Mitte entlang einer der Außenkanten und/oder im Bereich des Randes des Gargutträgers angeordnet sein.
  • Obwohl die Zentrierelemente und /oder die Anlageelemente grundsätzlich eine beliebige Form aufweisen können, ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gargutträgers jedes Zentrierelement und/oder jedes Anlageelement als sich linear erstreckender, aus der Oberfläche hinausstehender Materialabschnitt gebildet, der bevorzugt winklig zu einer Außenkante des Gargutträgers und besonders bevorzugt diagonal bzw. mit einer ebenen Seitenfläche eines quaderförmigen Materialabschnitts rechtwinklig zur Mitte des Gargutträgers orientiert ist. Jedes Zentrierelement und/oder jedes Anlageelement weist bevorzugt über den Verlauf seiner Länge eine gleichbleibende Höhe und/oder eine konstante Breite auf. Gerade das Anlageelement kann jedoch außerhalb des Bereichs, in dem es mit einem Zentrierelement beim Stapeln von Gargutträgern in Kontakt gelangen kann, einen beliebigen Verlauf und eine beliebige Form aufweisen, wobei aber die mit dem Zentrierelement in Kontakt bringbaren Bereiche bevorzugt als sich gerade erstreckender Materialabschnitt gebildet ist.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gargutträgers sieht vor, dass das Zentrierelement auf der einen Seite des Gargutträgers gegenüber dem Anlageelement auf der gegenüberliegenden Seite soweit, insbesondere in Richtung von der Gargutträgermitte weg nach Außen und/oder in Bezug zur Außenkante des Gargutträgers, verschoben angeordnet ist, dass beim Stapeln eine Seite, insbesondere eine innere Seitenfläche, des Zentrierelements in flächigen Kontakt mit einer Seite, insbesondere einer äußeren Seitenfläche, des Anlageelements gelangt, wodurch in einfacher Weise eine besonders stabile Festlegung aufeinander gestapelter Gargutträger erreicht werden kann.
  • Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gargutträgers sieht vor, dass die Anlageelemente ein Teil eines die Strukturierung vollständig seitlich begrenzenden und/oder um die Garfläche umgebenden Rahmens sind, der bevorzugt eine identische Höhe wie die Strukturierung aufweist und/oder besonders bevorzugt im Bereich der Ecken des Gargutträgers einen geraden Abschnitt zum Zusammenwirken mit jeweils einem Zentrierelement aufweist. Generell ist es bevorzugt, dass das Anlageelement und insbesondere ein als ein Abschnitt eines Rahmens gebildetes Anlageelement eine zu dem damit zusammenwirkenden Zentrierelement korrespondierende Form aufweist, sodass es zu einer flächigen Anlage des Anlageelements und des Zentrierelements beim Stapeln mehrerer Gargutträger kommen kann. Der Rahmen kann die Strukturierung als eigenständiger Abschnitt vollständig umgeben oder aber zumindest abschnittsweise aus randständigen Bereichen der Strukturierung gebildet sein. Bevorzugt ist der Rahmen jedoch so gebildet, dass sich der Rahmen ununterbrochen einmal um den Umfang des Gargutträgers erstreckt und dabei besonders bevorzugt die Garfläche von dem Rand trennt. Darüber hinaus trennt der Rahmen weiterhin bevorzugt den Rand von Öffnungen und/oder Durchbrechungen im Bereich der Garfläche. Auch die erste, die Zentrierelemente aufweisende Seite des Gargutträgers weist bevorzugt einen Rahmen auf, der besonders bevorzugt identisch und/oder deckungsgleich mit dem Rahmen der zweiten Seite gebildet ist.
  • Ebenso ist eine Gestaltung eines Gargutträgers bevorzugt, bei der die Zentrierelemente über die Strukturierung der ersten Garfläche hinausstehen und dabei bevorzugt mehr als doppelt so hoch aus der Oberfläche, insbesondere der Oberfläche des Randes, herausstehen wie die Strukturierung hoch ist, sodass sich die Strukturierungen zweier gestapelter Gargutträger nicht berühren können. Weiterhin bevorzugt stehen die Anlageelemente auf der gegenüberliegenden Seite des Gargutträgers nicht über die Strukturierung der zweiten Garfläche hinaus und besonders bevorzugt weisen diese eine identische Höhe mit der Strukturierung der zweiten Garfläche auf, sodass diese beim Stellen des Gargutträgers auf eine ebene Oberfläche diese nicht die alleinigen Auflagepunkte bilden. Bevorzugt stehen alle Zentrierelemente gleich weit aus der ersten Garfläche hinaus. Unter dem Hinausstehen der Zentrierelemente wird generell verstanden, dass sich die Zentrierelemente in eine Raumrichtung aus der Ebene des Gargutträgers und/oder der Garfläche heraus erstrecken, also bei einer normalen horizontalen Gebrauchslage des Gargutträgers in die Höhe bzw. in die vertikale Richtung.
  • Obwohl der Gargutträger grundsätzlich in beliebiger Weise hergestellt werden kann, ist es bevorzugt, dass der Gargutträger einstückig und/oder als Gussteil, insbesondere als Aluminiumgussteil, gebildet ist, wodurch in einfacher Weise eine komplexe, dreidimensionale Strukturierung möglich ist und die Formgestaltung insbesondere deutlich komplexer möglich ist als bei einem aus einem Plattenwerkstoff gefrästen Gargutträger. Insbesondere ist durch ein Herstellen im Gussverfahren in besonders einfacher Weise ein Bilden beliebiger Radien und Krümmungen möglich. Auch kann so in einfacher Weise ein Bilden spitzer Kanten vermieden werden, was in besonderer Weise vorteilhaft für eine Verwendung des Gargutträgers in einem Gargerät mit Mikrowellenstrahlung ist, wo spitze Kanten zu unerwünschtem Funkenschlag oder einer Lichtbogenbildung führen können. Generell und auch unabhängig von einer Herstellung im Gussverfahren ist es bevorzugt, dass der Gargutträger wenigstens im Bereich der Garfläche und bevorzugt insgesamt ausschließlich verrundete Kanten aufweist, was zu einem besseren Garergebnis führt und auch die Handhabung und insbesondere Reinigung des Gargutträgers erheblich erleichtert. Unter einem Aluminiumgussteil wird dabei ein Bauteil verstanden, das im Wesentlichen durch Gießen einer Aluminiumlegierung bzw. von Aluminium erhalten wird. Darüber hinaus können nachfolgend noch beliebige weitere Bearbeitungsschritte, beispielsweise eine spanabhebende Bearbeitung, ein Entgraten oder eine Beschichtung, erfolgen.
  • Um ein besonders gutes Garergebnis sowie ein besonders optisch ansprechendes Grillmuster zu erhalten, ist die Strukturierung beider Garflächen bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Gargutträgers durch sich kreuzende Stege gebildet, die bevorzugt ein Muster aus verbundenen Parallelogrammen und besonders bevorzugt ein Rautenmuster bzw. Rautengitter erzeugen. Ebenfalls bevorzugt sind die Garflächen ausschließlich aus sich kreuzenden Stegen gebildet. Dabei weisen weiterhin bevorzugt alle Stege zueinander einen identischen Abstand auf, insbesondere bevorzugt jeweils in beiden Orientierungen der sich kreuzenden Stege.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass die beiden Garflächen jeweils als eine Seite eines Gitters sich kreuzender Stege gebildet ist, wobei die Zwischenräume bzw. die von den Stegen eingeschlossenen Flächen als Öffnungen bzw. als Durchbrüche des Gargutträgers gebildet sind. Bevorzugt erzeugen dabei die sich gegenüberliegenden Seiten der Stege jeweils die Strukturierung beider Garflächen. Generell ist aber auch denkbar, dass die Fläche zwischen den Stegen und/oder unterhalb der Strukturierung als geschlossene Fläche gebildet ist, sodass die beiden Garflächen unverbunden sind bzw. die Garflächen keine Öffnungen aufweisen. Bei dieser Ausgestaltung ist bevorzugt in einer Mittelebene des Gargutträgers eine geschlossene und besonders bevorzugt vollständig ebene Platte vorgesehen, aus der die Strukturierungen ganz besonders bevorzugt hervorstehen, insbesondere beidseitig gleich weit hervorstehen.
  • Schließlich sieht eine bevorzugte Ausgestaltung des Gargutträgers vor, dass die Strukturierung der Garflächen, insbesondere die die Strukturierung bildendenden Stege, ein zur Oberfläche der Garfläche des Gargutträgers zulaufendes Profil, insbesondere spitz zulaufendes Profil aufweist, wobei die Strukturierung und insbesondere jeder Steg der Strukturierung bevorzugt eine im Wesentlichen rautenförmige Querschnittsfläche hat. Generell ist der Gargutträger und insbesondere die Strukturierung als dreidimensionales Profil gebildet, was insbesondere durch ein Herstellen im Gussverfahren besonders wirtschaftlich möglich wird. Zudem ist eine Strukturierung aus Stegen bevorzugt bei der die Stege zur Mitte des Gargutträgers hin breiter werden und/oder verglichen mit der Breite in der Mitte des Gargutträgers eine dünnere Auflagefläche für das Gargut haben, wodurch in der Mitte des Gargutträgers viel Material vorliegt, das Hitze aufnehmen und speichern kann. Dadurch kommt es beim Auflegen des Gargutes nur zu einer verhältnismäßig geringen Abkühlung des Materials des Gargutträgers an der Oberfläche und dadurch zu einem besseren Garergebnis und insbesondere zu einer ansprechenderen Grillmusterbildung. Darüber hinaus weisen Stege mit einer rautenförmigen Querschnittsfläche bzw. generell eine Gargutträger mit einer zu beiden Garflächen spitz zulaufenden Strukturierung zudem den Vorteil auf, dass diese eine große Oberfläche aufweisen und zudem von unten aufsteigende, heiße Luft besonders stark über die Oberfläche der Strukturierung strömt und dabei besonders viel Wärme an das Material des Gargutträgers übertragen kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gargutträgers wird nachstehend mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Figuren zeigen:
    • 1 eine Ansicht einer Oberseite eines Gargutträgers,
    • 2 eine perspektivische Ansicht einer ersten Seite des in 1 dargestellten Gargutträgers mit Zentrierelementen im Bereich eines Randes,
    • 3 eine gegenüber 2 um 180° rotierte Ansicht einer zweiten Seite des Gargutträgers,
    • 4 eine vergrößerte Ansicht einer Ecke der ersten Seite des Gargutträgers, und
    • 5 eine vergrößerte Ansicht einer Ecke der zweiten Seite des Gargutträgers.
  • Eine in den 1 - 5 dargestellte Ausführung eines Gargutträgers 1 ist als flächiges, einstückiges Bauteil aus Aluminiumguss hergestellt und weist dabei auf einer ersten Seite 3 eine erste Garfläche 2 und auf der gegenüberliegenden, zweiten Seite 5 eine zweite Garfläche 4 auf. Dabei sind beide Garflächen 2, 4 mittig und sich im Wesentlichen über die Fläche des Gargutträgers 1 erstreckend sowie auf der ersten und zweiten Seite 3,5 zueinander deckungsgleich angeordnet.
  • Die Garflächen 2, 4 sind von einem gemeinsamen Rand 6 allseitig umgeben, der u.a. dazu vorgesehen ist, den Gargutträger 1 in eine Halteschiene eines Konvektomaten einschieben zu können. Der Rand 6 ist dabei mit einer über den gesamten Umfang gleichbleibenden Höhe sowie Breite gebildet und weist eine ebene Oberfläche 8 auf. Dabei ist der Rand 6, wie alle Bestandteile des Gargutträgers 1, als ein Gussstück gebildet.
  • Beide Garflächen 2, 4 weisen eine Strukturierung 7 in Form sich kreuzender Stege 16 auf, die gemeinsam ein Rautenmuster bilden, sodass ein solches Rautenmuster als Grillmuster auf ein auf dem Gargutträger 1 gegartes Gargut übertragen wird. Die durch die kreuzenden Stege 16 eingeschlossenen Flächen sind jeweils als Öffnungen 17 gebildet, die die erste und zweite Garfläche 2, 4 miteinander verbinden bzw. Durchlässe für Wärmestrahlung, Dampf des Gargerätes und aus dem Gargut austretendem Dampf oder Flüssigkeiten bilden.
  • Die Stege 16 weisen dabei alle eine identische Höhe über der Oberfläche 8 des Gargutträgers 1 auf. Alle Stege 16 sind derart angeordnet, dass über die gesamte Garfläche 2, 4 gleich große und gleichmäßig angeordnete Rauten gebildet werden. Zudem weisen die Stege 16 alle zueinander identische Maße und insbesondere eine identische Querschnittsfläche auf, die spiegelsymmetrisch zur Mitte des Gargutträgers 1 ist. Dabei ist diese Querschnittsfläche der Stege 16 bevorzugt ebenfalls rautenförmig bzw. zur Garfläche 2, 4 hin spitz zulaufend, sodass die Stege 16 im Oberflächenbereich, auf dem das Gargut aufgelegt werden kann, dünner sind als in einem Bereich im Innern des Gargutträgers 1.
  • Um mehrere Gargutträger 1 zueinander zentriert und stabil aufeinander stapeln zu können, weist jeder Gargutträger 1 eine Stapelhilfe auf, die jeweils aus mehreren Zentrierelementen 9 auf der ersten Seite 3 des Gargutträgers 1 und aus mehreren Anlageelementen 10 auf der zweiten Seite 5 des Gargutträgers 1 gebildet sind. Dabei ist jeweils genau ein Zentrierelement 9 und ein Anlageelement 10 in jeder Ecke 11 des Gargutträgers 1, jedoch auf sich gegenüberliegenden Seiten 3,5 angeordnet.
  • Die Zentrierelemente 9 sind dabei als aus der Oberfläche 8 des Gargutträgers 1 im Bereich des Randes 6 herausstehenden, rechteckigen Materialabschnitten gebildet, wobei das Zentrierelement 9 in Bezug zu den Außenkanten 12 bzw. einer rechteckigen Form des Gargutträgers 1 entlang einer diagonalen Richtung verlaufend angeordnet sind, insbesondere derart, dass der Winkel zu jeder der beiden Außenkanten 12 in etwa gleich ist.
  • Die Anlageelemente 10 sind ebenfalls im Bereich der Ecken 11 angeordnet, wobei die Anlageelemente 10 linear und ebenfalls diagonal verlaufende Abschnitte eines die Strukturierung 7 der zweiten Garfläche 4 umgebenden Rahmens 15 sind. Auch die Strukturierung der ersten Garfläche 2 ist mit einem Rahmen 15 umgeben, wobei bevorzugt die Rahmen 15 beider Seiten 3,5 deckungsgleich und/oder korrespondierend zueinander angeordnet sind.
  • Um effektiv als Stapelhilfe wirken zu können, sind in jeder Ecke 11 das Zentrierelement 9 und das Anlageelement 10 derart angeordnet, dass beim Stapeln zweier Gargutträger 1 alle vier Zentrierelemente 9 des einen Gargutträgers mit einer zur Mitte des Gargutträgers 1 weisenden inneren Seitenfläche 13 an einer äußeren Seitenfläche des als Teil des Rahmens 15 gebildeten Anlageelements 10 des anderen Gargutträgers 1 in Kontakt kommen und so effektiv eine formschlüssige Festlegung erreichen.
  • Um eine Beschädigung der Garflächen 2, 4 beider Gargutträger 1 beim Stapeln zu verhindern, weisen die Zentrierelemente 9 eine Höhe über der Oberfläche 8 des Gargutträgers 1 und insbesondere in Bezug zum Rand 6 auf, die größer als doppelt so hoch wie die Höhe der Strukturierung 7 ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gargutträger
    2
    erste Garfläche
    3
    erste Seite
    4
    zweite Garfläche
    5
    zweite Seite
    6
    Rand
    7
    Strukturierung
    8
    Oberfläche
    9
    Zentrierelement
    10
    Anlageelement
    11
    Ecke
    12
    Außenkante
    13
    innere Seitenfläche
    14
    äußeren Seitenfläche
    15
    Rahmen
    16
    Steg der Strukturierung
    17
    Öffnung

Claims (10)

  1. Gargutträger (1) zum Garen eines Gargutes in einem Gargerät, mit - einer ersten Garfläche (2) auf einer ersten Seite (3) des Gargutträgers (1) und - einer zweiten Garfläche (4) auf einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden Seite (5) des Gargutträgers (1), - einem die Garflächen (2,4) umgebenden Rand (6) zur Aufnahme des Gargutträgers (1) im Gargerät, wobei - die erste und zweite Garfläche (2, 4) jeweils eine Strukturierung (7) zum Erzeugen eines Grillmusters auf dem Gargut aufweisen und - die beiden Strukturierungen (7) der ersten und zweiten Garfläche (2, 4) identisch zueinander gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass - auf der ersten Seite (3) des Gargutträgers (1) im Bereich des Randes (6) und/oder außerhalb der ersten Garfläche (2) mehrere, aus der Oberfläche (8) herausstehende Zentrierelemente (9) und - auf der gegenüberliegenden, zweiten Seite (5) des Gargutträgers (1) mehrere Anlageelemente (10) angeordnet sind, wobei - die Zentrierelemente (9) und die Anlageelemente (10) als Stapelhilfe zum lagestabilen und deckungsgleichen Stapeln mehrerer Gargutträger (1) derart angeordnet sind, dass die Zentrierelemente (9) und die Anlageelemente (10) formschlüssig und/oder den Stapel zentrierend und stabilisierend zusammenwirken.
  2. Gargutträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (9) ausschließlich im Bereich der Ecken (11) des Gargutträgers (1) angeordnet sind, wobei bevorzugt jede der vier Ecken (11) des Gargutträgers (1) genau ein Zentrierelement (9) aufweist.
  3. Gargutträger (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Zentrierelement (9) und/oder jedes Anlageelement (10) als sich linear erstreckender, aus der Oberfläche (8) hinausstehender Materialabschnitt gebildet ist, der bevorzugt winklig zu einer Außenkante (12) des Gargutträgers (1) und besonders bevorzugt diagonal orientiert ist.
  4. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentrierelement (9) auf der einen Seite (3) des Gargutträgers (1) gegenüber dem Anlageelement (10) auf der gegenüberliegenden Seite (5) so weit verschoben angeordnet ist, dass beim Stapeln eine innere Seitenfläche (13) des Zentrierelements (9) in flächigen Kontakt mit einer äußeren Seitenfläche (14) des Anlageelements (10) gelangt.
  5. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlageelemente (10) ein Teil eines die Strukturierung (7) vollständig seitlich begrenzenden und/oder um die Garfläche (4, 2) umgebenden Rahmens (15) sind, der bevorzugt eine identische Höhe wie die Strukturierung (7) aufweist und besonders bevorzugt im Bereich der Ecken (11) des Gargutträgers (1) einen geraden Abschnitt zum Zusammenwirken mit jeweils einem Zentrierelement (9) aufweist.
  6. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (9) über die Strukturierung (7) der ersten Garfläche (2) hinausstehen und dabei bevorzugt mehr als doppelt so hoch aus der Oberfläche (8) herausstehen wie die Strukturierung (7) hoch ist, sodass sich die Strukturierungen (7) zweier gestapelter Gargutträger (1) nicht berühren können.
  7. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gargutträger (1) einstückig und als Gussteil, insbesondere als Aluminiumgussteil, gebildet ist.
  8. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturierung (7) beider Garflächen (2, 4) durch sich kreuzende Stege (16) gebildet ist, die bevorzugt ein Muster aus verbundenen Parallelogrammen und besonders bevorzugt ein Rautenmuster erzeugen.
  9. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Garflächen (2, 4) jeweils als eine Seite eines Gitters sich kreuzender Stege (16) gebildet ist, wobei die von den Stegen (16) eingeschlossenen Flächen als Öffnungen (17) des Gargutträgers (1) gebildet sind.
  10. Gargutträger (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturierung (7) der Garflächen (2, 4) ein zur Oberfläche (8) der Garfläche (2, 4) des Gargutträgers (1) spitz zulaufendes Profil aufweist, wobei die Strukturierung (7) und insbesondere jeder Steg der Strukturierung (16) bevorzugt eine rautenförmige Querschnittsfläche hat.
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