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Die Erfindung betrifft einen mehrteiligen Gehäusekörper, bestehend aus mindestens einem ersten Gehäuseteil und einem, mit dem ersten Gehäuseteil gelenkig verbundenen, zweiten Gehäuseteil, wobei das erste Gehäuseteil einen Stromschienenanschluss und das zweite Gehäuseteil einen Funktionsträger mit Leuchtmitteln aufweist, wobei weiterhin erstes und zweites Gehäuseteil eine langgestreckte, im Wesentlichen rechteckige Grundform mit gegenüberliegenden Längs- und Stirnseiten besitzen und mittels der Gelenkverbindung das zweite Gehäuseteil zur jeweiligen Längsseite des ersten Gehäuseteiles hin - und von dieser weg verschwenkbar ist, gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
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Aus der
EP 2 088 367 B1 ist eine Leuchte, insbesondere Flächenleuchte mit einem Leuchtmittel und die zugehörigen elektrischen Komponenten aufnehmenden Gehäuse sowie einem, dem Gehäuse zugeordneten Rahmen zur Halterung einer lichtstreuend ausgebildeten Lichtaustrittsfläche vorbekannt.
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Der Rahmen ist stirnseitig mit dem Gehäuse der Leuchte schwenkbar verbunden und zwischen einer, eine freie Zugänglichkeit zu den Leuchtmitteln gewährleistenden Öffnungsposition und einer mit der Öffnungsebene des Gehäuses vorzugsweise bündigen Schließposition verschwenkbar.
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Zur Schwenkverbindung zwischen Gehäuse und Rahmen ist mindestens ein jeweils in einer Ebene gelegenes Flachlenkerpaar vorgesehen, wobei das Flachlenkerpaar einerseits an der Innenwand des Gehäuses und andererseits an der Außenseite der Stirnwand des Rahmens angelenkt ist. In der Schließposition des Rahmens ist das Flachlenkerpaar im Spaltbereich zwischen Gehäuseinnenwand und Rahmen gelagert.
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Das vorbekannte Flachlenkerpaar besteht aus einem Traglenker und einem Steuerlenker, die mit relativ zueinander derart versetzten Anlenkstellen am Gehäuse und am Rahmen verbunden sind, dass eine im rückseitigen Bereich der Leuchte gelegene virtuelle Schwenkachse gebildet ist und wobei weiterhin die Lenker eine freie Zugänglichkeit des Gehäuseinnenraumes nicht behindern.
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Öffnungs- und Schließposition werden durch Anschläge definiert.
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In der Schließposition des Rahmens ist eine Haltefeder wirksam.
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Bei dem Funktionsträger zum Aufbau von Lichtbandsystemen nach
DE 10 2020 115 009 B4 wird von einem Profilkörper ausgegangen, der einen Komponentenaufnahmeraum umfasst.
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Der Komponentenaufnahmeraum ist einerseits seitlich von zwei parallel verlaufenden Schenkeln mit Längsnuten sowie andererseits von einem Schenkelverbindungsabschnitt begrenzt.
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In die Längsnuten ist ein für sichtbare Strahlung mindestens teilweise durchlässiger Profilstreifen einbringbar, welcher zu den Längsnuten komplementär ausgebildete Längskanten aufweist.
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Zum Erhalt einer Eigensteifigkeit des Funktionsträgers ist der Profilstreifen mit einer Vielzahl von stiftartigen Anschlägen sowie in seiner Längsausdehnung verteilt angeordneten Rasthaken versehen.
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Der in
DE 10 2020 115 009 B4 beschriebene Funktionsträger kann sowohl für den Aufbau von umfassenden Lichtbandsystemen Verwendung finden als auch bei Einzelleuchten genutzt werden.
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Aus der
DE 10 2012 206 070 A1 ist eine Leuchte mit einem langgestreckten Leuchtengehäuse zur Wand- und/oder Deckenmontage vorbekannt. Die Leuchte umfasst eine Vielzahl von lichtemittierenden Dioden. Weiterhin ist eine Halteeinrichtung zum Einstellen einer Drehlage zwischen den Leuchtmitteln und dem Leuchtengehäuse vorgesehen. Die Halteeinrichtung umfasst ein Gelenk, das zwischen einer gehäuseseitigen Befestigungsstelle, über welche die Halteeinrichtung am Leuchtengehäuse befestigt ist, und einer lampenseitigen Befestigungsstelle angeordnet wird, über welche die Halteeinrichtung an der Lampe mit den LEDs fixiert ist.
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Die
EP 2 413 028 A2 offenbart eine Trägeranordnung für mindestens eine Leuchte. Die Trägeranordnung ist bezogen auf ein Trägersystem in Längsrichtung verschiebbar.
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Weiterhin ist zwischen dem Träger und dem oder den Leuchtenkörper mit Leuchtmitteln eine Gelenkanordnung ausgebildet, um die Leuchtmittel verschwenken und damit unterschiedliche Abstrahlwinkel realisieren zu können.
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Bei der Leuchtenanordnung nach
CN 209180799 U ist ein steuerbares Gelenk an einem Träger für Leuchtmittel vorgesehen, wobei die Betätigung des Gelenkes hydraulisch und/oder temperaturgesteuert erfolgt. Die Leuchtmittel sind auf einer Trägerplatte befindlich und umfassen eine Vielzahl von lichtemittierenden Dioden. Die betreffenden Gelenke greifen an der jeweiligen Trägerplatte an und ermöglichen eine Variation der Winkellage der Trägerplatten.
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Die Leuchte mit einer Vielzahl von LED-Leuchtmitteln nach
US 2011/0297971 A1 umfasst einen langgestreckten Leuchtenkörper mit einer Abdeckung über den Leuchtmitteln. Die Abdeckung ist an der Leuchte abnehmbar durch Verrastung fixiert. Die Leuchte selbst kann über eine Achskonstruktion mit entsprechenden Lagerelementen in einem Außengehäuse klemmend und verschwenkbar befestigt werden.
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Bekannt sind darüber hinaus Leuchten, zum Beispiel für deren Einsatz zur Beleuchtung von Objekten im Einzelhandel, welche einen beweglichen Stromschienenadapter aufweisen.
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Mit derartigen Leuchten kann eine entsprechend der anzustrahlenden Objekte veränderte Lageposition unter Nutzung vorhandener Stromschienen erreicht werden.
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Stromschienenadapter gestatten jedoch nur eine Längsverschiebung der entsprechenden Leuchte und eine gewisse Drehbeweglichkeit. Wird ein Verschwenken der Leuchte aus seiner vorgesehenen festen Ebene heraus gewünscht, muss grundsätzlich die Leuchte über eine entsprechende Schwenklagerung verfügen.
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Lösungen zur schwenkbaren Lagerung eines Leuchtenkörpers bezogen auf ein Gehäuse mit Stromschienenadapter erfordern jedoch zum einen zusätzlichen Bauraum und führen zum anderen zu erhöhten Herstellungskosten. Insbesondere mit zunehmendem Einsatz von lichtemittierenden Dioden als Leuchtmitteln ist es Ziel der Leuchtendesigner, besonders flach- bzw. kleinbauende Leuchten zu entwickeln. Die Integration von Gelenken oder Schwenklagern in oder für derartige kleinbauende Leuchten führt jedoch in vielen Fällen zu einer Einschränkung gestalterischer Möglichkeiten bzw. zu wenig ästhetisch ansprechenden Produkten.
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Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, einen weiterentwickelten mehrteiligen Gehäusekörper insbesondere für Leuchten anzugeben, welcher ausgehend von einem ersten Gehäuseteil und einem schwenkbaren zweiten Gehäuseteil die Nachteile des Standes der Technik vermeidet, klein- bzw. flachbauend ausgeführt werden kann und bei dem die Mittel zur Verschwenkbarkeit konstruktiv einfach und die Herstellungskosten günstig realisiert werden können.
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Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt durch einen mehrteiligen Gehäusekörper gemäß dem Merkmalskomplex des Patentanspruches 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen umfassen.
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Es wird demnach von einem mehrteiligen Gehäusekörper ausgegangen, welcher aus mindestens einem ersten Gehäuseteil und mindestens einem zweiten Gehäuseteil besteht.
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Das zweite Gehäuseteil ist mit dem ersten Gehäuseteil gelenkig verbunden.
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Am ersten Gehäuseteil ist ein Stromschienenanschluss ausgebildet.
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Das zweite Gehäuseteil nimmt einen Funktionsträger mit Leuchtmitteln auf.
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Hierbei kann es sich insbesondere um einen Funktionsträger nach Art der in der
DE 10 2020 115 009 B4 geschilderten Lösung handeln.
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Das erste und das zweite Gehäuseteil weisen eine langgestreckte, im Wesentlichen rechteckige, insbesondere rechteckig flache Grundform mit gegenüberliegenden Längs- und Stirnseiten auf.
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Mittels der Gelenkverbindung ist das zweite Gehäuseteil zur jeweiligen Längsseite des ersten Gehäuseteils hin und von dieser weg verschwenkbar.
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Es kann also durch die Verschwenkbarkeit eine Ausrichtung der im bzw. auf dem Funktionsträger angeordneten Leuchtmittel bezogen auf das zu beleuchtende Objekt erfolgen.
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Die Leuchtmittel können in bekannter Weise mit einer opaken Abdeckung oder aber auch mit einer aus einer Vielzahl von Einzellinsen bestehenden strahllenkenden Abdeckung versehen sein.
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Erfindungsgemäß erstreckt sich jeweils von den Stirnseiten des ersten Gehäuseteiles mindestens ein flächiger, hakenförmiger Fortsatz, welcher in eine schlitzförmige Öffnung in der Oberseite des zweiten Gehäuseteiles eintaucht.
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Ein im zweiten Gehäuseteil aufgenommenes, dort liegendes Hakenende des Fortsatzes weist eine Ausnehmung, insbesondere Bohrung, zur Aufnahme einer Schwenkachse auf, welche mit einer Achsenlagerung im Inneren des zweiten Gehäuseteiles korrespondiert.
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Um diese Schwenkachse kann dann das gewünschte Verschwenken des zweiten Gehäuseteiles bezogen auf die fixe Position des ersten Gehäuseteiles vorgenommen werden.
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Die im zweiten Gehäuseteil befindliche Achsenlagerung ist bevorzugt als Stanz-Biegeteil ausgebildet und im zweiten Gehäuseteil eingesetzt. Das Stanz-Biegeteil kann Bestandteil des oben erwähnten Funktionsträgers sein.
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Mit der vorstehend erläuterten Konstruktion des mehrteiligen Gehäusekörpers kann sowohl eine einflammige verschwenkbare Leuchte als auch eine mehr-, insbesondere eine zweiflammige Leuchte realisiert werden.
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Diesbezüglich sind ausgehend von einer Längssymmetrieachse des ersten Gehäuseteiles an den jeweiligen Stirnseiten des ersten Gehäuseteiles spiegelbildlich jeweils zwei flächige, hakenförmige Fortsätze ausgebildet derart, dass zwei separat verschwenkbare zweite Gehäuseteile mit jeweiligen schlitzförmigen Öffnungen über die jeweiligen Schwenkachsen mit dem ersten Gehäuseteil in Verbindung stehen.
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Die Verschwenkbewegungen der beiden Gehäuseteile sind unabhängig voneinander realisierbar, so dass eine optimale Ausleuchtung von Objekten möglich wird.
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Die jeweiligen Verschwenkstellungen sind selbsthaltend ausgeführt. Damit ist ein ungewolltes Verstellen des zweiten Gehäuseteiles mit Funktionsträger und Leuchtmitteln ausgeschlossen.
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Bevorzugt weisen die flächigen, hakenförmigen Fortsätze eine Winkelgradeinteilung auf. Es ist erfindungsgemäß eine Verschwenkbewegung des jeweils zweiten Gehäuseteiles von im Wesentlichen 90° möglich.
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Über die Winkelgradeinteilung kann eine entsprechende Beleuchtungsposition vorgemerkt und in leichter Weise eine exakte Wiedereinstellung der gewünschten Position vorgenommen werden.
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Mindestens das erste Gehäuseteil ist als Stanz-Biegeteil ausgeführt, wobei die jeweils flächigen, hakenförmigen Fortsätze als Verlängerung der betreffenden Stirnseitenfläche realisiert werden.
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Damit sind die flächigen, hakenförmigen Fortsätze quasi integraler Bestandteil des ersten Gehäuseteiles.
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Selbstverständlich kann das erste Gehäuseteil auch als Spritzgussteil mit integralen hakenförmigen Fortsätzen realisiert werden. Maßgeblich ist jedoch, dass nicht die Notwendigkeit besteht, separate hakenförmige Fortsätze zu fertigen, die dann mit dem jeweiligen Gehäuseteil im Nachgang zu verbinden sind. Durch die einstückige Ausbildung wird der Fertigungs- und Montageprozess der entsprechenden Leuchten vereinfacht und es erfolgt eine Reduzierung der damit verbundenen Kosten.
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Das Stanz-Biegeteil bzw. ein entsprechendes Kunststoffspritzgussteil mit Achsenlagerung weist in Weiterbildung der Erfindung Stehbolzen oder dergleichen Mittel zur Befestigung eines Verdrahtungsträgers mit Leuchtmitteln auf.
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Im ersten Gehäuseteil sind Elektronikbaugruppen zum Betreiben der Leuchtmittel untergebracht.
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Diesbezüglich wird also eine Raumaufteilung zwischen Vorschaltbaugruppen einerseits und Leuchtmitteln andererseits möglich. Dies führt dazu, dass das zweite Gehäuseteil, welches unter anderen die Leuchtmittel aufnimmt, besonders flachbauend gefertigt werden kann.
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Da bei einer im Wesentlichen 90°-Stellung zwischen der jeweiligen Längsseite des ersten Gehäuseteiles und der jeweiligen Oberseite des zweiten Gehäuseteiles, auch der flächige, hakenförmige Fortsatz nahezu vollständig in das zweite Gehäuseteil eintaucht, ist dieser mithin unsichtbar. In einer solchen Position ist von außen keinerlei Schwenk- oder Drehgelenk oder eine vergleichbare mechanische Vorrichtung erkennbar, was den ästhetischen Gesamteindruck derartig realisierter Leuchten verbessert.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Längsausdehnung des jeweiligen zweiten Gehäuseteiles größer als diejenige des ersten Gehäuseteiles, wobei sich die schlitzförmigen Öffnungen im zweiten Gehäuseteil in einem Abstand von der jeweiligen Stirnseite des zweiten Gehäuseteiles befinden. Hierdurch ist sowohl in seitlicher Ansicht als auch in Unteransicht, das heißt mit Blick auf die Leuchtmittelseite, nicht ohne weiteres erkennbar, dass die betreffende Leuchte über die Möglichkeit der Verschwenkbarkeit verfügt. Auch diesbezüglich wird der ästhetische Gesamteindruck der Leuchte auf ein neues Niveau gehoben.
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Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
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Hierbei zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf eine Leuchte mit mehrteiligem Gehäusekörper, wobei eine zweiflammige Ausführung mit erkennbarem Stromschienenadapter dargestellt ist;
- 2 eine Seitenansicht der Leuchte gemäß 1, ebenfalls mit erkennbarem Stromschienenadapter;
- 3 eine Unteransicht der Leuchte nach den 1 oder 2 mit angedeuteten Diffusor hinter dem sich ein Verdrahtungsträger mit Leuchtmitteln innerhalb des zweiten Gehäuseteiles befindet;
- 4 eine Leuchte gemäß den Darstellungen nach den 1 bis 3 in perspektivischer Ansicht mit einer ca. 45° Verschwenkposition des zweiten Gehäuseteiles bezogen auf die Position des ersten Gehäuseteiles;
- 5 eine Detaildarstellung gemäß der 4 mit den dort erkennbaren flächigen, hakenförmigen Fortsätzen, die in jeweilige Schlitze des zweiten Gehäuseteiles (siehe auch 4) eintauchen nebst Winkelgradeinteilung auf einem Abschnitt der flächigen, hakenförmigen Fortsätze;
- 6 eine Darstellung der Leuchte nach 5, jedoch in einer 90°-Schwenkposition entsprechend der Darstellung gemäß den 1 bis 3, wobei in dieser Abbildung ersichtlich ist, dass die flächigen, hakenförmigen Fortsätze quasi vollständig im Inneren der zweiten Gehäuseteile der Leuchte eintauchen und dort verschwinden, und
- 7 die Darstellung einer einflammigen Leuchte auf der Basis des erfindungsgemäßen mehrteiligen Gehäusekörpers in einer ca. 45° Wickelposition, wiederum mit erkennbarem flächigem, hakenförmigem Fortsatz und Winkelgradeinteilung.
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Die in den Figuren dargestellten Leuchten gehen grundsätzlich von einem ersten Gehäuseteil 1 sowie ein oder zwei zweiten Gehäuseteilen 2 aus.
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Das erste Gehäuseteil 1 weist bei den beschriebenen Ausführungsformen einen Stromschienenanschluss 3 nach Art des Standes der Technik auf.
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Im ersten Gehäuseteil 1 sind die notwendigen Elektronikbaugruppen zum Betreiben der Leuchte, insbesondere ein Vorschaltgerät oder aber auch eine Umschalteinrichtung 4 zur Leistungseinstellung der Leuchte ausgebildet. Anschlagspuffer 5 an den zweiten Gehäuseteilen 2 dienen beim Ausführen einer Schwenkbewegung dem sanften Inkontaktkommen der sich dann gegenüberstehenden Oberflächenseiten des ersten und zweiten jeweiligen Gehäuseteiles 1; 2.
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Die besonders flachbauenden zweiten Gehäuseteile 2 (zum Beispiel siehe 2) nehmen in ihrem Inneren einen nicht gezeigten Funktionsträger auf. Der Funktionsträger wiederum dient der Aufnahme einer Leiterplatte oder eines dergleichen Verdrahtungsträgers, welcher wiederum Leuchtmittel, zum Beispiel lichtemittierende Dioden, aufweist.
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Zur Unterseite, das heißt außenseitig, ist der oder sind die zweiten Gehäuseteile 2 gemäß dem Beispiel nach 3 mit einer durchscheinenden bzw. opaken Abdeckung 6 versehen.
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Diese Abdeckung 6 bzw. die als Diffusor wirkende Abdeckung 6 wird über Rast-Klemmverbindung im jeweiligen zweiten Gehäuseteil 2 fixiert.
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Nach Entfernung der Abdeckung 6 ist der Verdrahtungsträger mit Leuchtmittel austauschbar, was einen wesentlichen Vorteil im Vergleich zu sonstigen Leuchten auf der Basis von lichtemittierenden Dioden darstellt, bei denen grundsätzlich eine Nichtaustauschbarkeit der Leuchtmittel vorliegt.
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Die Ansicht nach 1 lässt noch schlitzförmige Öffnungen 7 in der Oberseite des jeweiligen zweiten Gehäuseteiles 2 erkennen.
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Diese schlitzförmigen Öffnungen 7 dienen der Aufnahme von an den Stirnseiten des ersten Gehäuseteiles 1 ausgebildeten, flächigen, hakenförmigen Fortsätzen 8 (siehe zum Beispiel die 4, 5 und 7).
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Bei der 6 liegt eine quasi 90°-Position zwischen der jeweiligen Längsseite des ersten Gehäuseteiles 1 und der jeweiligen Oberseite der zweiten Gehäuseteile 2 vor.
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In dieser Position tauchen die flächigen, hakenförmigen Fortsätze 8 vollständig über die schlitzförmige Öffnung 7 in den Hohlraum innerhalb des jeweiligen zweiten Gehäuseteiles 2 ein und sind nicht sichtbar.
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Die 4 und 5 zeigen nun eine beispielhafte Winkelverstellposition der zweiten Gehäuseteile 2 bezogen auf die Lage des jeweiligen ersten Gehäuseteiles 1.
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In diesem Zustand ist ein Teil des flächigen, hakenförmigen Fortsatzes 8 zu erkennen.
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Dieser Teil des hakenförmigen Fortsatzes 8 weist noch ergänzend eine Winkelgradeinteilung zur reproduzierbaren Einstellung der Verstellposition auf.
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Diese Winkelgradeinteilung ist beispielsweise als Stricheinteilung 9 ausbildbar.
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In gleicher Weise ist die Verschwenkbarkeit einer einflammigen Leuchte gemäß 7 unter Nutzung der erwähnten flächigen, hakenförmigen Fortsätze 8 in Verbindung mit den zugehörigen, komplementären schlitzförmigen Öffnungen 7 im zweiten Gehäuseteil 2 umsetzbar.
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Im Inneren des zweiten Gehäuseteiles 2 wird ein, in den Figuren nicht dargestelltes, Hakenende des flächigen, hakenförmigen Fortsatzes 8 von einer Achsenlagerung aufgenommen.
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Diese Achsenlagerung kann als Stanz-Biegeteil in das zweite Gehäuseteil 2 eingesetzt werden und Bestandteil des Funktionsträgers sein.
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Die jeweilige Schwenkachse ist als Schraubbolzen mit selbsthaltender Schwenkhemmung ausbildbar, so dass die jeweils gewählte Schwenkposition der entsprechenden zweiten Gehäuseteile erhalten bleibt.
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Insbesondere anhand der 1 und 2 ist nachvollziehbar, dass die Längsausdehnung des jeweiligen zweiten Gehäuseteiles 2 größer als diejenige des ersten Gehäuseteiles 1 ist, wobei sich die schlitzförmigen Öffnungen 7 im zweiten Gehäuseteil 2 in einem Abstand von der jeweiligen Stirnseite des zweiten Gehäuseteiles 2 befinden. Bei der zweiflammigen Leuchtenausbildung, wie zum Beispiel anhand der 4 und 6 dargestellt, sind die flächigen, hakenförmigen Fortsätze 8 an die jeweiligen Stirnseiten des ersten Gehäuseteiles 1 spiegelbildlich ausgeführt.