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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Planierschildanordnung zum Nivellieren eines Untergrunds. Ferner betrifft die Erfindung einen Grader zum Nivellieren eines Untergrunds mit einem Geräterahmen, einer am Geräterahmen angebrachte Kuppeleinrichtung und einer entsprechenden an dem Geräterahmen angebrachten Planierschildanordnung als Werkzeug zum Nivellieren des Untergrunds.
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Stand der Technik
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Es ist bekannt, zum Herstellen von größeren planen Flächen Grader zu verwenden. Insbesondere werden diese Grader, die auch als Planierer, Erdhobel oder Straßenhobel bezeichnet werden, typischerweise im Straßen- und Wegebau verwendet. Dort dienen diese Geräte beispielsweise zum Ebnen des Unterbaus von Straßen oder der Deckschicht unbefestigter Straßen und Wege.
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Dabei erfolgt beim Grader das Nivellieren eines Untergrunds mittels eines Schilds, das auch Planierschild oder Schar genannt wird.
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Ein solcher Grader ist beispielsweise aus der
DE 20 2020 102 876 U1 des Anmelders bekannt. Dieser Grader weist ein an einem Tragrahmen angeordnetes Schild auf, wobei sich das Schild dadurch auszeichnet, dass es zwei schräg zueinander verlaufende Seitenteile und ein diese Seitenteile verbindendes gerades Mittelteil aufweist.
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Beim Planieren des Untergrunds eines Weges ist der dort beschriebene Grader jedoch nicht dazu geeignet, störende Erhöhungen an den Wegrändern abzutragen. Vielmehr eignet sich der Grader lediglich zum Planieren eines zentralen Untergrunds.
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An Wegrändern entstehen störende Erhöhungen beispielsweise durch Erosion, insbesondere in Verbindung mit Wasser. Das Wasser bildet am Wegrand eine rinnenförmige Wasserführung, die durch entsprechende Erhöhungen begrenzt ist.
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Bei der Instandhaltung der Straße bzw. des Weges wäre es entsprechend wünschenswert, auch die Erhöhungen an den Wegrändern abtragen zu können.
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Grundsätzlich ist es zwar bekannt, bei der Erzeugung von Flächen mit Gradern Schildverbreiterungen an dem Planierschild anzubringen, um die Flächenleistung des Graders zu erhöhen. Ein derartiger Einsatz ist beispielsweise in der
EP 3 940 143 B1 beschrieben.
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Allerdings eignen sich die bekannten Planierschilder mit Schildverbreiterung nicht für den Wegebau. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass es am Wegrand häufig zu Hindernissen, wie beispielsweise Baumstümpfen, größere Steinen oder Felsen kommen kann, die das Planierschild bzw. die Verlängerung des Planierschilds beim Kontakt beschädigen würden.
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Darstellung der Erfindung
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die bekannten Grader und Planierschildanordnungen derart weiterzuentwickeln, dass diese vorteilhaft im Straßen- und Wegebau verwendet werden können und die oben beschriebenen Probleme und Nachteile des Standes der Technik ausgeräumt werden können.
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Insgesamt wird diese Aufgabe durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weitere mögliche Ausgestaltungen der Erfindung sind insbesondere in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Lösung besteht insbesondere darin, eine Planierschildanordnung zum Nivellieren eines Untergrunds in Fahrtrichtung x anzugeben. Die Planierschildanordnung weist hierbei ein Hauptschild zum Nivellieren einer sich in Fahrtrichtung erstreckenden zentralen Bahn auf. Das Hauptschild ist also dazu ausgebildet, die zentrale Bahn zu nivellieren. Ferner weist die Planierschildanordnung ein Seitenschild zum Nivellieren einer seitlichen Bahn auf. Das Seitenschild ist also dazu ausgebildet, die seitliche Bahn zu nivellieren bzw. zu planieren. Dabei ist die seitliche Bahn in Seitenrichtung y neben der zentralen Bahn angeordnet. Insbesondere grenzt die seitliche Bahn in Seitenrichtung y an die zentrale Bahn an. Die Seitenrichtung y ist hierbei eine Richtung, die senkrecht zur Fahrtrichtung x verläuft.
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Ferner weist die Planierschildanordnung eine Halteeinrichtung zum Halten des Seitenschilds in einer Planierposition auf. Die Halteeinrichtung ist allgemein also dazu ausgebildet, das Seitenschild insbesondere am Hauptschild zu halten. Dabei ist die Planierposition eine Position, in der das Seitenschild in Seitenrichtung am Hauptschild übersteht. Hierdurch ist das Seitenschild also derart positioniert, dass es das Planieren der seitlichen Bahn ermöglicht. In der Planierposition erstreckt sich das Seitenschild vorzugsweise zumindest im Wesentlichen senkrecht von dem Hauptschild.
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Erfindungsgemäß weist die Halteeinrichtung eine Überlastsicherung auf. Die Überlastsicherung dient zum Schutz des Seitenschilds. Die Überlastsicherung ist hierbei dazu ausgebildet, bei einer auf das Seitenschild wirkenden Überlast ein Bewegen, insbesondere Schwenken, des Seitenschilds in eine Schutzposition zu bewirken. Die Überlast wird beispielsweise durch den Kontakt mit einem Hindernis hervorgerufen. Bei dem Hindernis kann es sich beispielsweise um einen Baumstumpf, einen Felsen, einen großen Stein oder dergleichen handeln. Eine Überlast liegt insbesondere dann vor, wenn mittels des Seitenschilds nicht genügend Kraft auf das Hindernis ausgeübt werden kann, um das Hindernis auf die Seite zu bewegen, ohne dass das Seitenschild hierbei beschädigt wird. In der Schutzposition ist das Seitenschild in Fahrtrichtung x gesehen hinter dem Hauptschild und in Seitenrichtung y gesehen derart innerhalb des Erstreckungsbereichs, also der Breite, des Hauptschilds angeordnet, dass das Seitenschild vom Hauptschild gedeckt ist. Hierdurch ist das Seitenschild vom Hauptschild geschützt.
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Ganz allgemein ist eine Planierschildanordnung eine Anordnung, die dazu dient, einen Untergrund zu nivellieren bzw. zu planieren. Bei dem Hauptschild handelt es sich ganz allgemein um ein zentrales schildförmiges Bauteil der Planierschildanordnung, mittels dessen eine zentrale Bahn in Fahrtrichtung nivelliert wird. Das Hauptschild erstreckt sich zumindest im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung x, also in Seitenrichtung y und weist in dieser Richtung seine Breite auf. Vorzugsweise ist das Hauptschild zumindest im Wesentlichen V-förmig ausgebildet. Dabei kann das Hauptschild besonders bevorzugt einen geraden Mittelteil und zwei schräg zueinander verlaufende Seitenteile aufweisen. Unabhängig davon bildet das Hauptschild die Hauptnivellierfläche und wird beispielsweise dazu verwendet, bei Wegarbeiten den Weg selbst zu nivellieren.
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Ganz allgemein handelt es sich bei dem Seitenschild um ein Nebenschild, das dazu verwendet wird, die seitliche Bahn seitlich von der Hauptbahn zu nivellieren. Das Seitenschild wird also beispielsweise dazu verwendet, bei Wegarbeiten einen Wegrand zu bearbeiten.
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Grundsätzlich beziehen sich sämtliche Richtungen, die zur Beschreibung der Planierschildanordnung verwendet werden, auf einen an einer Baumaschine angebrachten Zustand der Planierschildanordnung bzw. des Graders. Dabei werden die Richtungen in Anlehnung an die Norm DIN 70000:1994-01 angegeben. Hierbei liegt der Ursprung des Koordinatensystems auf der Fahrzeugmittelebene. Die x-Richtung verläuft entlang der Fahrzeuglängsachse und zeigt in Fahrtrichtung. Die y-Richtung verläuft entlang der Fahrzeugquerachse und zeigt abweichend von der obigen Norm in Fahrtrichtung gesehen nach rechts. Die z-Richtung verläuft entlang der Fahrzeughochachse und zeigt in Fahrtrichtung gesehen nach oben. Ein entsprechendes Koordinatensystem ist auch in den Figuren, insbesondere in 2, angegeben.
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Erfindungsgemäß führt die Überlastsicherung also dazu, dass das Seitenschild in eine Schutzposition bewegbar ist, in der es vor Schäden geschützt ist. Die Überlastsicherung ist also eine Schutzreinrichtung, die dazu ausgebildet ist, das Seitenschild vor einer Überlast zu schützen. Wenn eine Überlast auf das Seitenschild einwirkt, bewirkt die Überlastsicherung ein Verschwenken des Seitenschilds hinter das Hauptschild.
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So kann das Seitenschild und insgesamt die Planierschildanordnung effektiv vor Beschädigungen geschützt werden, so dass sich diese dazu eignen, den Wegrand von Erhöhungen zu befreien. Insgesamt kann mit der Planierschildanordnung also während einer einzigen Fahrt gleichzeitig der Untergrund nivelliert bzw. planiert und der Wegrand von Erhöhungen bzw. Unebenheiten befreit werden. Dies erspart eine zusätzliche Fahrt zum Entfernen von Erhöhungen und Unebenheiten, so dass sich der Zeitaufwand zur Instandsetzung des Weges deutlich verringert. Außerdem entfallen zusätzliche Geräte und entsprechende Rüstkosten bzw. Rüstzeiten, da mit einem einzigen Gerät zwei Aufgaben erledigt werden können.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Halteeinrichtung, insbesondere die Überlastsicherung hiervon, ein Überlast-Drehgelenk auf. Durch das Überlast-Drehgelenk ist das Seitenschild, insbesondere von der Planierposition in die Schutzposition, schwenkbar an dem Hauptschild angeordnet.
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Das Überlast-Drehgelenk ermöglicht also, dass das Seitenschild von seiner Planierposition in die Schutzposition geschwenkt werden kann. Die Schwenkachse des Überlast-Drehgelenks verläuft in Höhenrichtung z, also senkrecht zur Fahrtrichtung x und senkrecht zur Seitenrichtung y. Allgemein ist das Seitenschild schwenkbar an dem Hauptschild angeordnet.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Halteeinrichtung, insbesondere die Überlastsicherung hiervon, eine Rotations-Sperreinrichtung auf. Die Rotations-Sperreinrichtung ist dazu ausgebildet, das Überlast-Drehgelenk zu sperren. Dabei wird das Überlast-Drehgelenk vorzugsweise derart gesperrt, dass ein Verschwenken des Seitenschilds relativ zu dem Hauptschild, insbesondere bis zu einer auf das Seitenschild wirkenden Überlast, verhindert wird.
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Allgemeiner formuliert ist die Rotations-Sperreinrichtung dazu ausgebildet, zu verhindern, dass sich das Seitenschild gegenüber dem Hauptschild verschwenkt. Die Rotations-Sperreinrichtung hält somit das Seitenschild in der Planierposition. Die Rotations-Sperreinrichtung stellt also sicher, dass das Seitenschild in der Planierposition verbleibt, solange keine Überlast auftritt. Wenn eine Überlast auftritt, ist die Rotations-Sperreinrichtung außer Kraft.
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Beispielsweise kann die Rotations-Sperreinrichtung ein Sperrelement, insbesondere ein stabförmiges Sperrelement aufweisen. Das insbesondere stabförmige Sperrelement ist dann vorzugsweise mit dem Hauptschild und dem Seitenschild verbunden. Somit befestigt das stabförmige Sperrelement das Seitenschild derart starr an dem Hauptschild, dass ein Verschwenken des Seitenschilds relativ zu dem Hauptschild verhindert wird.
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Das stabförmige Sperrelement greift vorzugsweise an einem äußeren Bereich des Seitenschilds an. Der äußere Bereich ist mindestens eine halbe Länge des Seitenschilds von dem Hauptschild entfernt. Unabhängig davon ist das stabförmige Element mindestens halb so lang, vorzugsweise mindestens □ so lang, besonders bevorzugt in etwa so lang wie das Seitenschild.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Halteeinrichtung, insbesondere die Überlastsicherung hiervon, ein Sollbruchelement auf. Insbesondere weist die Halteeinrichtung das Sollbruchelement als Überlastschutz auf. Bei dem Sollbruchelement handelt es sich um ein Element, das dazu ausgebildet ist, unter Last zu brechen oder sich zu verformen. Insbesondere ist das Sollbruchelement dazu ausgebildet, bei einer auf das Seitenschild wirkenden Überlast zu brechen oder sich zu verformen.
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Vorzugsweise kann es sich bei dem Sollbruchelement um ein Befestigungselement handeln, das derart dimensioniert ist, dass es bei Überlast bricht. Beispielsweise handelt es sich bei dem Befestigungselement um eine Schraube oder um eine Niete.
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Da das Sollbruchelement als Befestigungselement besonders leicht zu ersetzen ist, kann die Funktionstüchtigkeit der Planierschildanordnung unmittelbar wiederhergestellt werden. Außerdem ist ein solches Sollbruchelement besonders kostengünstig.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform weist die Rotations-Sperreinrichtung das Sperrelement auf. Dabei ist das Sollbruchelement in einem unbeschädigten Zustand dazu ausgebildet, ein Drehen des Seitenschilds um das Überlast-Drehgelenk zu sperren. Ferner ist das Sollbruchelement in einem beschädigten Zustand dazu ausgebildet, ein Drehen des Seitenschilds um das Überlast-Drehgelenk freizugeben.
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Mit anderen Worten kann das Seitenschild um das Überlast-Drehgelenk relativ zu dem Hauptschild geschwenkt werden, wenn das Sollbruchelement in seinem beschädigten Zustand ist.
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Das Sollbruchelement fungiert also als Überlastschutz und bricht oder verformt sich beabsichtigt, wenn eine Überlast auftritt und gibt so ein Verschwenken des Seitenschilds von der Planierposition in die Schutzposition relativ zu dem Hauptschild frei.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Rotations-Sperreinrichtung mittels des Sollbruchelements mit dem Seitenschild verbunden ausgebildet. Besonders bevorzugt ist das insbesondere stabförmige Sperrelement mittels des Sollbruchelements mit dem Seitenschild verbunden ausgebildet. So wird also beim Brechen des Sollbruchelements die Verbindung zwischen Rotations-Sperreinrichtung bzw. Sperrelement und Seitenschild getrennt, so dass die Rotations-Sperreinrichtung ein Verschwenken des Seitenschilds relativ zu dem Hauptschild nicht weiter verhindern kann.
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Alternativ hierzu kann die Rotations-Sperreinrichtung mittels des Sollbruchelements mit dem Hauptschild verbunden ausgebildet sein. Dann wird also beim Brechen des Sollbruchelements die Verbindung zwischen Rotations-Sperreinrichtung bzw. insbesondere stabförmigen Sperrelement und Hauptschild getrennt, so dass die Rotations-Sperreinrichtung ein Verschwenken des Seitenschilds relativ zu dem Hauptschild nicht weiter verhindern kann.
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Allgemeiner formuliert kann das Seitenschild mittels des Sollbruchelements und dem insbesondere stabförmigen Sperrelement mit dem Hauptschild verbunden ausgebildet sein. Wird diese Verbindung aufgehoben, wird auch ein Verschwenken vom Seitenschild relativ zum Hauptschild nicht weiter von dem Sperrelement unterdrückt.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Halteeinrichtung eine Hebeeinrichtung zum Bewegen, insbesondere zum Anheben und Absenken, des Seitenschilds auf. Dabei wird das Seitenschild zwischen einer angehobenen Transportposition und der abgesenkten Planierposition bewegt. Vorzugsweise weist die Hebeeinrichtung ein Hebe-Drehgelenk auf, durch welches das Seitenschild zwischen der angehobenen Transportposition und der abgesenkten Planierposition schwenkbar an dem Hauptschild angeordnet ist.
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Das Seitenschild ist also mittels des Hebe-Drehgelenks schwenkbar an dem Hauptschild angebracht. Dabei handelt es sich bei dem Hebe-Drehgelenk und bei dem Überlast-Drehgelenk vorzugsweise um zwei unterschiedliche Gelenke. Besonders bevorzugt sind die Schwenkachsen bzw. Rotationsachsen der beiden Drehgelenke nicht parallel zueinander ausgerichtet. Besonders bevorzugt sind die Rotationsachsen der beiden Drehgelenke zumindest im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet.
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In der angehobenen Transportposition kommt das Seitenschild vorzugsweise nicht mit dem Untergrund bzw. der seitlichen Bahn in Kontakt. So kann die Planierschildanordnung also transportiert werden oder nur das Hauptschild der Planierschildanordnung verwendet werden.
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Ganz allgemein ist die Hebeeinrichtung dazu ausgebildet, das Seitenschild relativ zu dem Hauptschild anzuheben und abzusenken.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Hebeeinrichtung einen Hubzylinder auf.
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Dabei weist der Hubzylinder einen Kolben auf, der mittels des Zylinders eine lineare Hubbewegung ausführt. Besonders bevorzugt handelt es sich bei dem Hubzylinder um einen Hydraulikzylinder, also einen mit Fluid betriebenen Arbeitszylinder. Durch den Hydraulikzylinder ist eine besonders hohe Kraftübertragung möglich. Alternativ hierzu kann es sich auch um einen Pneumatikzylinder oder um einen elektromechanischen Hubzylinder, also einen Linearantrieb handeln.
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Mittels des Hubzylinders kann ein automatisches und/oder gesteuertes Anheben und Absenken des Seitenschilds erfolgen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Hebe-Drehgelenk einen Drehachsenkörper auf. Der Drehachsenkörper ist vorzugsweise drehbar an dem Hauptschild gelagert. Weiterhin ist der Drehachsenkörper vorzugsweise mit dem Hubzylinder, der Rotations-Sperreinrichtung, insbesondere dem stabförmigen Sperrelement der Rotations-Sperreinrichtung, und/oder dem Überlast-Drehgelenk drehfest verbunden ausgebildet.
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Besonders bevorzugt ist der Drehachsenkörper mit allen der vorgenannten Elemente, also dem Hubzylinder, der Rotations-Sperreinrichtung und dem Überlast-Drehgelenk drehfest verbunden.
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Grundsätzlich kann durch ein Einfahren bzw. Ausfahren des Hubzylinders mittels eines Hebelmechanismus die Hubbewegung des Hubzylinders in eine Rotation des Drehachsenkörpers übertragen werden. Wenn der Drehachsenkörper drehfest mit dem Überlast-Drehgelenk verbunden ist, wird das Überlast-Drehgelenk um den Drehachsenkörper geschwenkt. Da das Überlast-Drehgelenk das Seitenschild mit dem Hauptschild verbindet, wird entsprechend auch das Seitenschild um den Drehachsenkörper und somit relativ zu dem Hauptschild geschwenkt.
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Das Gleiche gilt auch für die Rotations-Sperreinrichtung, insbesondere das stabförmige Sperrelement hiervon.
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Somit wird mittels des Hubzylinders eine Rotation des Drehachsenkörpers bewirkt. Die Rotation des Drehachsenkörpers bewirkt ein Verschwenken des Überlast-Drehgelenks und der Rotations-Sperreinrichtung um den Drehachsenkörper herum. Da die beiden Elemente entsprechend mit dem Seitenschild verbunden sind, wird dieses ebenfalls verschwenkt.
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Als eine drehfeste Verbindung wird hierbei allgemein eine solche Verbindung verstanden, bei der sich das verbundene Element beim Drehen des Drehachsenkörpers mitdreht. Dies schließt allerdings nicht aus, dass das verbundene Element auch um eine weitere Schwenkachse schwenkbar an dem Drehachsenkörper angebracht ist.
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Wenn die Rotations-Sperreinrichtung das vorzugsweise stabförmige Element aufweist, dann ist das vorzugsweise stabförmige Element insbesondere drehfest und um eine Rotationsachse des stabförmigen Elements schwenkbar an dem Drehachsenkörper befestigt. Hierdurch kann sich das stabförmige Element, wenn es von dem Seitenschild gelöst ist, relativ zu dem Drehgelenk verschwenken. Dabei ist die Rotationsachse des stabförmigen Elements vorzugsweise senkrecht zu der Rotationsachse des Drehachsenkörpers ausgerichtet.
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Unabhängig davon weist das Hauptschild vorzugsweise Rotationslager auf, die dazu ausgebildet sind, den Drehachsenkörper drehbar an dem Hauptschild zu lagern.
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Eine weitere erfindungsgemäße Lösung wird durch einen Grader zum Nivellieren eines Untergrunds angegeben. Der Grader weist hierbei einen Geräterahmen, eine am Geräterahmen angebrachte Kuppeleinrichtung zum Koppeln mit einer insbesondere selbstfahrenden Baumaschine und eine der vorgenannten Planierschildanordnungen auf, die ebenfalls an dem Geräterahmen angebracht ist.
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Die Planierschildanordnung dient hierbei als Werkzeug zum Nivellieren des Untergrunds.
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Die Baumaschine dient dazu, den Grader über den Untergrund zu bewegen und hierbei die Planierarbeiten durchführen zu können. Dabei wird der Grader ziehend mittels der Baumaschine bewegt. Beispielsweise kann es sich bei der Baumaschine um eine Zugmaschine oder um einen Traktor handeln.
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Die Kuppeleinrichtung kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Kuppeleinrichtungen in Verbindung mit unterschiedlichen Baumaschinen-Anbausystemen aufweisen. Die Kuppeleinrichtungen können hierbei beispielsweise in Form von Bohrungen, Haken oder Ösen ausgebildet sein.
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Unabhängig davon ist die Planierschildanordnung vorzugsweise um wenigstens eine Schwenkachse an dem Geräterahmen schwenkbar angebracht. Besonders bevorzugt verläuft die Schwenkachse hierbei parallel zur Fahrtrichtung x. So kann die Neigung der Planierschildanordnung bzw. die Neigung des Hauptschilds einfach eingestellt werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die oben beschriebenen, unterschiedlichen und beispielhaften Merkmale können erfindungsgemäß miteinander kombiniert werden, soweit dies technisch sinnvoll und geeignet ist. Weitere Merkmale, Vorteile und Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und anhand der Figuren.
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Die zur Erläuterung der Ausführungsbeispiele verwendeten Figuren zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Graders mit einer Planierschildanordnung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wobei das Seitenschild in der Planierposition angeordnet ist;
- 2 eine Draufsicht auf den in 1 gezeigten Grader bzw. die gezeigte Planierschildanordnung;
- 3 den in 1 und 2 gezeigten Grader, wobei die Überlastsicherung ausgelöst ist, so dass das Seitenschild von der Planierposition in die Schutzposition bewegbar ist;
- 4 den in den vorherigen Figuren gezeigten Grader bzw. die Planierschildanordnung, wobei das Seitenschild in der Transportposition angeordnet ist;
- 5 eine vergrößerte Detailansicht des Hebemechanismus der Planierschildanordnung; und
- 6 den in vorherigen Figuren gezeigten Grader bzw. die Planierschildanordnung, zur Erklärung einer Sperreinrichtung, die das Seitenschild in der Transportposition sperrt.
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Wege zur Ausführung der Erfindung
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Die 1 und 2 zeigen einen erfindungsgemäßen Grader 200 mit einer erfindungsgemäßen Planierschildanordnung 100.
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Der Grader 200 weist einen Geräterahmen 300, eine Kuppeleinrichtung 400 und die Planierschildanordnung 100 auf. Insbesondere sind die Kuppeleinrichtung 400 und die Planierschildanordnung 100 an dem Geräterahmen 300 angebracht. Die Kuppeleinrichtung 400 ist in einem in Fahrtrichtung x gesehenen vorderen Bereich des Graders 200 angeordnet und dient dazu, mit einer Baumaschine gekoppelt zu werden. So kann der Grader 200 hinter der Baumaschine hergezogen werden.
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Wie in der 1 und der 2 zu erkennen, weist die Planierschildanordnung 100 ein Hauptschild 110 und ein Seitenschild 120 auf. Das Hauptschild 110 weist einen Mittelteil 112, und zwei sich von dem Mittelteil 112 erstreckende Seitenteile 111 auf. Von den Seitenteilen 111 erstrecken sich jeweils am Ende abgewinkelte Flügel 113. Der Mittelteil 112 erstreckt sich in Seitenrichtung y und die beiden Seitenteile 111 sind in einem Winkel von vorzugsweise etwa 45° schräg nach außen verlaufend angeordnet. Die Flügel 113 erstrecken sich in Fahrtrichtung x.
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Wie in 2 gezeigt, dient das Hauptschild 110 zum Nivellieren einer sich in Fahrtrichtung erstreckenden zentralen Bahn C. Das Seitenschild 120 dient zum Nivellieren einer seitlichen Bahn S, die in Seitenrichtung y an die zentrale Bahn C angrenzt. So wird beispielsweise mittels der zentralen Bahn C der Weg und mittels der seitlichen Bahn S der Wegrand nivelliert.
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In der in 1 und 2 gezeigten Position befindet sich das Seitenschild 120 in einer Planierposition, in der das Seitenschild 120 in Seitenrichtung y am Hauptschild 110 übersteht und dazu ausgebildet ist, die seitliche Bahn S zu planieren.
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Das Seitenschild 120 wird mittels einer Halteeinrichtung 130 an dem Hauptschild 110 gehalten.
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Die Halteeinrichtung 130 weist eine Überlastsicherung 131 auf. Die Überlastsicherung 131 ist dazu ausgebildet, bei einer auf das Seitenschild 120 wirkenden Überlast ein Verschwenken des Seitenschilds 120 um ein Überlast-Drehgelenk 132 herum in eine Schutzposition zu bewirken. Damit sich das Seitenschild 120 allerdings nicht bei kleineren Kräften um das Überlast-Drehgelenk 132 verschwenkt, sondern in seiner Planierposition bleibt, weist die Überlastsicherung 131 eine entsprechende Rotations-Sperreinrichtung 133 auf. Die Rotations-Sperreinrichtung 133 ist hierbei dazu ausgebildet, das Überlast-Drehgelenk 132 derart zu sperren, dass das Seitenschild 120 nicht um das Überlast-Drehgelenk 132 herumschwenken kann.
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Wie in 2 zu erkennen, weist die Rotations-Sperreinrichtung 133 ein stabförmiges Sperrelement 134 auf, das das Seitenschild 120 in der Planierposition an dem Hauptschild 110 hält. Hierbei ist das stabförmige Sperrelement 134 mit dem Hauptschild 110 verbunden und mit einem äußeren Bereich des Seitenschilds 120 verbunden.
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Das stabförmige Sperrelement 134 ist mittels eines als Sollbruchelement 135 ausgebildeten Befestigungselements mit dem Seitenschild 120 verbunden.
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Die Funktionsweise der Überlastsicherung 131 ist nun wie folgt: Kommt das Seitenschild 120 mit einem Hindernis in Kontakt, wirkt eine Kraft auf das Seitenschild 120, die das Seitenschild 120 nach hinten, also entgegengesetzt zur Fahrtrichtung x drängt. Wenn eine Überlast vorliegt, ist die Kraft so hoch, dass diese ein Brechen des Sollbruchelements 135 bewirkt. Hierdurch wird, wie in 3 zu erkennen, die Verbindung zwischen dem Seitenschild 120 und dem stabförmigen Sperrelement 134 getrennt, wodurch das Seitenschild 120 um die Rotationsachse R1 des Überlast-Drehgelenks 132 herum nach hinten schwenken kann. Dann befindet sich das Seitenschild 120 in der Schutzposition in Fahrtrichtung x gesehen hinter dem Hauptschild 110 und in Seitenrichtung y gesehen derart innerhalb des Erstreckungsbereichs des Hauptschilds 110, das das Seitenschild 120 vom Hauptschild 110 gedeckt ist.
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Auch wenn dies nicht genau in den Figuren erkennbar ist, ist das Sollbruchelement 135 vorzugsweise als Befestigungselement, beispielsweise als Schraube oder dergleichen ausgebildet. Das Befestigungselement bildet dann die Verbindung zwischen dem Seitenschild 120 und dem stabförmigen Sperrelement 134.
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In einem unbeschädigten Zustand sperrt also das Sollbruchelement 135, wie in 2 zu erkennen, ein Verschwenken bzw. Drehen des Seitenschilds 120 um das Überlast-Drehgelenk 132. In einem beschädigten Zustand des Sollbruchelements 135 gibt das Sollbruchelement 135 ein Verschwenken bzw. Drehen des Seitenschilds 120 um das Überlast-Drehgelenk 132, wie in 3 zu erkennen, frei.
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Wie beispielsweise bereits in 1 zu erkennen, weist die Halteeinrichtung 130 ferner eine Hebeeinrichtung 140 auf. In den 1 bis 3 sind Teile der Hebeeinrichtung 140 hinter einem Gehäuse 145 verborgen und nicht vollständig sichtbar.
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Die 4 und 5 zeigen die Hebeeinrichtung 140 allerdings mit entferntem Gehäuse 145, so dass die Funktion und der Aufbau der Hebeeinrichtung 140 besser erkennbar sind.
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Die Hebeeinrichtung 140 ist dazu ausgebildet, das Seitenschild 120 zwischen der in 1 gezeigten abgesenkten Planierposition und der in 4 gezeigten angehobenen Transportposition anzuheben bzw. abzusenken. Dabei erfolgt das Anheben und Absenken des Seitenschilds 120 durch ein Verschwenken des Seitenschilds 120 um ein Hebe-Drehgelenk 141.
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Wie in 5 zu erkennen, weist das Hebe-Drehgelenk 141 einen Drehachsenkörper 142 auf, der drehbar an dem Hauptschild 110 gelagert ist. Insbesondere ist der Drehachsenkörper 142 mittels mehrerer Rotationslager 114 drehbar an dem Hauptschild 110 gelagert. Der Drehachsenkörper 142 dreht sich um die Rotationsachse R2 des Hebe-Drehgelenks 141. Die Rotation wird mittels eines Hubzylinders 143 bewirkt. Der Hubzylinder 143 ist mittels eines Hebelmechanismus 144 derart mit dem Drehachsenkörper 142 verbunden, dass eine Hubbewegung des Hubzylinders 143 eine Rotationsbewegung des Drehachsenkörpers 143 bewirkt.
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Wie in 5 zu erkennen, ist das Seitenschild 120 drehfest mit dem Drehachsenkörper 143 verbunden. Hierdurch wird das Seitenschild 120 beim Drehen des Drehachsenkörpers 142 entsprechend um die Rotationsachse R2 geschwenkt. Dabei ist das Überlast-Drehgelenk 132 als Verbindungsteil zwischen dem Seitenschild 120 und dem Drehachsenkörper 142 angeordnet. Im Prinzip ist also das Überlast-Drehgelenk 132 drehfest an dem Drehachsenkörper 142 befestigt. Außerdem ist das stabförmige Sperrelement 134 ebenfalls drehfest mit dem Drehachsenkörper 142 verbunden. So kann sich das stabförmige Sperrelement 134 gemeinsam mit dem Seitenschild 120 heben und absenken.
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Auch wenn das stabförmige Sperrelement 134 drehfest mit dem Drehachsenkörper 142 verbunden ist, ist das stabförmige Sperrelement 134 nicht starr mit dem Drehachsenkörper 142 verbunden. Vielmehr ist das stabförmige Sperrelement 134 über ein Gelenk 136 mit dem Drehachsenkörper 142 verbunden. Das Gelenk 136 hat hierbei eine Rotationsachse, die vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu der Rotationsachse R1 des Überlast-Drehgelenks 132 verläuft. Wird die Verbindung zwischen dem stabförmigen Sperrelement 134 und dem Seitenschild 120 beim Brechen des Sollbruchelements 135 getrennt, kann das stabförmige Sperrelement 134 entsprechend aufgrund des Gelenks 136 geschwenkt werden. Somit blockiert das stabförmige Sperrelement 134 das Seitenschild 120 nicht.
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In 6 ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung erkennbar. Die Planierschildanordnung 100 weist nämlich eine Sperreinrichtung 150 auf, die dazu ausgebildet ist, das Seitenschild 120 in seiner Transportposition zu sperren. Mit anderen Worten hält die Sperreinrichtung 150 das Seitenschild 120 in der Transportposition fest. Die Sperreinrichtung 150 weist hierzu einen Sperrkörper 151 auf, der mit einem vorspringenden Element des Seitenschilds 120 in Kontakt kommt. So wird durch die Sperreinrichtung 150 ein sicheres Transportieren der Planierschildanordnung 100 möglich.
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Bezugszeichen
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- 100
- Planierschildanordnung
- 110
- Hauptschild
- 111
- Seitenteile
- 112
- Mittelteil
- 113
- Flügel
- 114
- Rotationslager
- 120
- Seitenschild
- 130
- Halteeinrichtung
- 131
- Überlastsicherung
- 132
- Überlast-Drehgelenk
- 133
- Rotations-Sperreinrichtung
- 134
- stabförmiges Sperrelement
- 140
- Hebeeinrichtung
- 141
- Hebe-Drehgelenk
- 142
- Drehachsenkörper
- 143
- Hubzylinder
- 144
- Hebelmechanismus
- 145
- Gehäuse
- 200
- Grader
- 300
- Geräterahmen
- 400
- Kuppeleinrichtung
- R1
- Rotationsachse
- R2
- Rotationsachse
- S
- seitliche Bahn
- C
- zentrale Bahn
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20 2020 102 876 U1 [0004]
- EP 3 940 143 B1 [0008]