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Die Erfindung betrifft ein Schloss für ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Haubenschloss, aufweisend ein Gesperre mit einer Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, zum Verrasten eines Schlosshalters zumindest in einer Schließposition des Kraftfahrzeugschlosses, eine Schenkelfeder, wobei die Schenkelfeder derart mit dem Gesperre zusammenwirkt, dass der Schlosshalter mittels der Schenkelfeder zumindest unterstützend aus der Schließposition heraus bewegbar ist.
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Schlösser oder Schließsysteme für Kraftfahrzeuge werden dort eingesetzt, wo Türen, Klappen oder bewegbare Bauteile an Kraftfahrzeugen gehalten werden müssen, um ein sicheres Führen des Kraftfahrzeuges zu gewährleisten. Dienen die Schließsysteme primär dazu, die bewegbaren Bauteile in ihrer Schließposition zu halten, so treten heute mehr und mehr Komfortfunktionen in den Vordergrund. Dabei ist es bevorzugt bei Klappen wichtig, dass ein sicheres Schließen und ein leichtes Öffnen gewährleistet werden kann.
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Motorhauben oder Klappen können sind ist dabei mittels einer Dichtung verschließbar, so dass eine Dichtheit zum Beispiel gegen Wasser oder Verschmutzungen gegeben ist. Eine Dichtung bedingt dabei, dass beim Schließen des Schlosses dem Gesperre als sicherndes Element ein Gegendruck entgegensteht.
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Bevorzugt und allgemein üblich ist bei Motorhauben oder Klappen ein Schlosshalter an der Motorhaube oder der Klappe befestigt, der dann mit dem Kraftfahrzeugschloss zusammenwirkt. Der Schlosshalter wechselwirkt im Regelfall mit einem Gesperre des zugehörigen Kraftfahrzeugtürschlosses. Schlosshalter und Kraftfahrzeugschloss definieren im Allgemeinen den Kraftfahrzeugverschluss. Der Schlosshalter sorgt in Verbindung mit dem Gesperre im Kraftfahrzeugschloss für einen sicheren und zuverlässigen Verschluss. Grundsätzlich kann auch umgekehrt vorgegangen werden.
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Aufgrund der primären Schließfunktion des Schlosshalters in Verbindung mit dem Gesperre im Kraftfahrzeugschloss handelt es sich einerseits um ein besonders sicherheitsrelevantes Bauteil, welches andererseits besonderen Belastungen insbesondere bei einem Unfall ausgesetzt wird. Tatsächlich hängt der Schutz von Fahrzeuginsassen bei einem Seitenaufprall wesentlich davon ab, wie zuverlässig der Schlosshalter und das damit wechselwirkende Gesperre die angreifenden Kräfte aufzunehmen in der Lage sind. Denn hierbei kommt es primär darauf an, dass die Kraftfahrzeug-tür geschlossen bleibt, so dass in oder an der Kraftfahrzeugtür vorgesehene Sicherheitseinrichtungen wie Bremsassistent, Seitenairbag, Seitenaufprallschutz, etc. die gewünschte Wirkung entfalten können.
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Das im Kraftfahrzeugschloss enthaltende Gesperre weist eine Vorrast bzw. Halte- oder Fangposition und eine Hauptrast auf. Bei Hauben- oder Klappenschlössern ist eine Zweihubbetätigung vorgesehen. Mit einem ersten Hub, der beispielsweise über einen Bowdenzug auf das Kraftfahrzeugschloss wirkt, wird der Schlosshalter aus der Hauptrastposition (geschlossene Klappe) in eine Vorrast oder Fangposition überführt. Dies sichert die Klappe davor, dass bei einem unbeabsichtigten Betätigen des Bowdenzugs sich die Klappe vollständig öffnet und somit den Fahrer oder die Insassen gefährdet. Erst nach einem zweiten Ziehen am Bowdenzug wird die Klappe oder Haube vollständig freigegeben.
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Ein Frontklappenschloss der zuvor beschriebenen Art beschreibt die
DE 296 00 386 U1 . Das Frontklappenschloss wirkt mit einem Schließbügel zusammen. Üblicherweise ist das Frontklappenschloss am Frontende eines Kraftfahrzeugs angeordnet und wirkt mit einem Schließbügel einer Frontklappe zusammen. Der Schließbügel ist schwenkbar an der Frontklappe gelagert und kann gegen die Rückstellkraft einer Schließbügelfeder aus einer Normalstellung in eine Ausweichstellung verschwenkt werden. Dies erfolgt mit Hilfe einer Betätigungshandhabe, die vom Benutzer betätigt werden kann, wenn sich der Schließbügel in einer Vorraststellung befindet. Der Schließbügel wird dann aus seiner Bewegungsbahn verschwenkt und kann um das Hakenende herumschwenken. Beim Schließen des Verschlusses gleitet der Schließbügel und insbesondere ein das Ende des Schließbügel ausbildender Steg auf der Steuerflanke des Fanghakens entlang, der beim Stand der Technik fest mit dem Schlossgehäuse verbunden ist. Der Fanghaken überläuft das Ende der Steuerflanke und wird dann von der gespannten Fanghakenfeder zurückverlagert, so dass er eine Hintergriffsstellung bezogen auf die Rastflanke einnimmt. Bei einer Weiterverlagerung des Schließbügels tritt letzterer in ein Sperrmaul einer Drehfalle ein, die sich im Zuge der Weiterverlagerung des Schließbügels verdreht und in einer Sperrstellung von einer Sperrklinke gesichert wird.
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Aus der
DE 10 2010 061 518 A1 ist ein Frontklappenschloss bekannt geworden mit einem einem Schlossgehäuse zugeordneten Fanghaken zum Einfangen eines Schließbügels, wobei der Fanghaken eine Steuerflanke und eine Rastflanke aufweist, die derart in der Bewegungsbahn des aus seiner Bewegungsbahn ausweichbaren Schließbügels liegt, dass letzterer beim Schließen der Frontklappe zunächst auf der Steuerschräge des gegenüber dem Schlossgehäuse in der Einfangstellung feststehenden Fanghakens entlang gleitet und nach Überlaufen des Fanghakenendes in eine Vorraststellung hinter die Rastflanke tritt, und mit einem Sperrmaul einer Drehfalle, in welches der Schließbügel in einer Offenstellung der Drehfalle nach einer Weiterverlagerung der Frontklappe in Schließrichtung eintaucht und in einer von einer Sperrklinke gesicherten Sperrstellung der Drehfalle gehalten ist, wobei der Fanghaken fest mit der Drehfalle verbunden ist und die Drehfalle von einem federbeaufschlagten Auswurfarm in ihre Offenstellung schwenkblockiert ist, welche Schwenkblockierung durch Verlagerung des Auswurfarmes beim Eintritt des Schließbügels in das Sperrmaul aufgehoben wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte Frontklappenschloss schließtechnisch zu verbessern.
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Die Lösung des Problems erfolgt durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele nicht beschränkend sind, es sind vielmehr beliebige Variationsmöglichkeiten der in der Beschreibung und den Unteransprüchen beschriebenen Merkmale möglich.
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Gemäß dem Patentanspruch 1 wird die Aufgabe der Erfindung dadurch gelöst, dass ein Schloss für ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Haubenschloss, bereit gestellt wird, aufweisend ein Gesperre mit einer Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, zum Verrasten eines Schlosshalters zumindest in einer Schließposition des Kraftfahrzeugschlosses, eine Schenkelfeder, wobei die Schenkelfeder derart mit dem Gesperre zusammenwirkt, dass der Schlosshalter mittels der Schenkelfeder zumindest unterstützend aus der Schließposition heraus bewegbar ist, wobei eine Kraft der Schenkelfeder mittels eines Auslösemittels zumindest mittelbar steuerbar ist. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Schlosses ist nun die Möglichkeit geschaffen, mit unterschiedlichen Kräften an der Drehfalle ein Aufstellen und Schließen zu realisieren. Beim Schließen muss sichergestellt werden, dass der Schlosshalter sicher in die Hauptrastposition gelangt. Dies kann insbesondere dadurch erschwert werden, dass der Haube oder Klappe eine Kraft aus einer Dichtung entgegenwirkt. Diese Dichtkraft ist zu überwinden, wobei gleichzeitig gegen die Haube oder Klappe gegen die Kraft der Schenkelfeder geschlossen werden muss. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Schlosses kann nun eine veränderte geringere Kraft im Schloss bereitgestellt werden, so dass ein leichtes Schließen ermöglicht wird. Im Gegensatz dazu wird beim Öffnen des Schlosses eine Kraft benötigt, um die Haube, insbesondere eine große und lange Motorhaube, anzuheben, dem Bediener ein Eingreifen zu ermöglichen. Die unterschiedlichen Kräfte im Kraftfahrzeugschloss ermöglichen hierbei eine gezielte und situationsbedingte Bereitstellung einer Kraft durch die Schenkelfeder. Das Einstellen der Kraft bei einem erneuten Aufstellen aus der Haube aus einer Stützlage heraus kann erfindungsgemäß mittels eines Auslösemittels erfolgen.
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Ein Auslösemittel dient in Bezug auf ein Schließsystem dazu, ein Entsperren des Gesperres zu bewirken. Mit anderen Worten wird das aus Drehfalle und Sperrklinke gebildete Gesperre aus einer Rastposition herausbewegt. Wie einleitend beschrieben, stehen beim Haubenschloss Hauptrast und Vorrast zur Verfügung. Die Hauptrast wird hierbei auch als Schließposition und die Vorrast als Fanglage, Stützlage, Halteposition oder Fangposition bezeichnet. In der Hauptrastposition ist die Haube oder Klappe vollständig geschlossen und das Fahrzeug betriebsbereit gesichert, um bewegt zu werden. Die Vorrastposition bezeichnet die Sicherheitsstellung der Haube oder Klappe, in der die Haube oder Klappe zwar bereits teilweise geöffnet vorliegt, die Drehfalle oder aber ein Fanghaken die Lage der Haube sichert. Aus dieser Position heraus kann die Haube oder Klappe nicht geöffnet werden. Dies hat den Sicherheitsaspekt, dass bei einem unbeabsichtigten Entsperren des Gesperres aus der Hauptrast in die Vorrast die Haube oder Klappe nicht vollständig geöffnet werden kann. Ein vollständiges Öffnen aus der Hauptrastposition heraus würde eine Gefährdung der Insassen des Kraftfahrzeugs hervorrufen. Aus der Vorrastposition heraus muss das Auslösemittel erneut betätigt werden, um das Gesperre in eine Freigabeposition zu überführen. In der Freigabeposition gibt das Gesperre den Schlosshalter frei, so dass ein Öffnen der Haube oder Klappe ermöglichbar ist. Das Auslösemittel kann beispielsweise ein Auslösehebel sein, der mit der Sperrklinke durch eine elektrische oder manuelle Betätigung bewegbar ist. Die Sperrklinke ist folglich zumindest mittelbar aus dem Eingriff mit der Drehfalle lösbar, um das Gesperre von der Hauptrastposition in die Vorrastposition und schließlich in die Offenstellung zu bewegen.
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In einer Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist das Auslösemittel manuell und/oder elektrisch betätigbar. Das Auslösemittel kann beispielsweise ein elektrisch angetriebener Mechanismus sein, der im einfachsten Fall aus einem Elektromotor mit einem Linearantrieb besteht. Darüber hinaus ist es aber auch vorstellbar, dass hinter dem elektrischen Antrieb eine Antriebsmechanik in Form eines Zahnradgetriebes und/oder einer Hebelmechanik angeordnet ist. Der elektrische Antrieb kann somit mittelbar oder unmittelbar mit der Sperrklinke in Verbindung stehen. Es ist erfindungsgemäß aber auch vorstellbar, dass das Auslösemittel manuell betätigbar ist. Hierzu kann in bekannter Weise ein Bowdenzug dienen, der beispielsweise über einen Hebel oder eine Mechanik, zum Beispiel vom Inneren des Kraftfahrzeugs aus, betätigbar ist. Vorstellbar sind natürlich auch kombinierte Mechaniken oder elektromechanische Systeme, wie beispielsweise ein elektrischer Antrieb, der mit einem Bowdenzug zusammenwirkt, wobei der Bowdenzug mit dem Auslösemittel in Verbindung steht. Vorstellbar ist es auch, dass lediglich ein Entrasten des Gesperres elektrisch und ein anderes Entsperren mechanisch vorgenommen wird.
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In einer Fortbildung der Erfindung wird das Auslösemittel durch die Sperrklinke gebildet. Diese vorteilhafte und konstruktiv einfachste Variante bietet den Vorteil, dass mit minimalem konstruktivem Aufwand ein Entsperren des Gesperres ermöglichbar ist.
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Der Vorspannhebel wirkt unmittelbar mit der Schenkelfeder zusammen und ist in der Lage, den Federweg einzustellen. Mit anderen Worten kann mittels des Vorspannhebels die Kraft, die durch die Schenkelfeder bereitgestellt wird, variiert werden. Die Schenkelfeder weist zwei Schenkel auf, wobei ein erster Schenkel unmittelbar an der Drehfalle angreift und ein zweiter Schenkel mit dem Vorspannhebel in Eingriff steht. Die Schenkelfeder ist somit in der Lage, sich am Vorspannhebel abzustützen und eine Kraft in die Drehfalle einzuleiten.
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Der Vorspannhebel ist schwenkbar in einem Schlosskasten des Kraftfahrzeugschlosses gelagert. Durch die Möglichkeit des Bewegens bzw. des Verschwenkens des Vorspannhebels kann die Anlage des zweiten Schenkels am Vorspannhebel verändert werden. Somit besteht die Möglichkeit, die auf die Drehfalle wirkende Kraft zu variieren. Durch die Verlagerung des Anlagepunkts kann der Federweg eingestellt und somit Einfluss auf die Kraft der Schenkelfeder genommen werden. Bei unterschiedlichen Federwegen, das heißt bei einer unterschiedlichen Spreizung der Schenkelfeder, kann im Kraftfahrzeugschloss eine unterschiedliche Kraft zur Verfügung gestellt werden. Die Kraft wird einstellbar.
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Ein Schenkel der Schenkelfeder kann an einer Abkantung des Vorspannhebels anliegen. Um eine einfache und somit kostengünstige konstruktive Lösung bereitstellen zu können, ist am Vorspannhebel eine Abkantung vorgesehen. Gegen diese Abkantung liegt der zweite Schenkel der Schenkelfeder an. Wird nun der im Schlosskasten gelagerte Vorspannhebel bewegt, so ändert sich der Federweg der Schenkelfeder. Es kann folglich mit einfachsten konstruktiven Mitteln ein Vorspannen und Entspannen der Schenkelfeder realisiert werden.
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Um nun die Lage des Vorspannhebels zu sichern, ist der Vorspannhebel mittels eines Blockadehebels in zumindest einer Lage fixierbar bzw. positionierbar. Der Vorspannhebel ist schwenkbar im Schlosskasten aufgenommen. Durch die Schenkelfeder und die Anlage des zweiten Schenkels liegt der Vorspannhebel federvorgespannt vor. Damit der Vorspannhebel in den unterschiedlichen Lagen gehalten werden kann, wird ein Blockadehebel eingesetzt. Wird der Vorspannhebel in eine vorgespannte Lage überführt, so ist der Blockadehebel in der Lage, den Vorspannhebel in der gespannten Position zu sichern.
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Um den Blockadehebel in der gespannten Position sicher halten zu können, kann es vorteilhaft sein, wenn der Blockadehebel in eine Ausnehmung des Vorspannhebels einrastbar ist. Durch diese weitere konstruktiv einfache Möglichkeit eines gesicherten Zusammenspiels zwischen Vorspannhebel und Blockadehebel kann einerseits ein genaues Positionieren und andererseits eine hohe Funktionalität bereitgestellt werden.
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Ist der Blockadehebel mittels der Drehfalle betätigbar ist, so kann eine weitere Ausgestaltungsvariante der Erfindung erzielt werden. Die Drehfalle wirkt wie vorstehend beschrieben mit einer Sperrklinke zusammen und bildet gemeinsam mit der Sperrklinke das Gesperre. In der Hauptrastposition des Gesperres liegt die Drehfalle in der Ruhelage in einer maximal eingefallen Position vor, unabhängig von einer Überhubposition beim Verrasten. Wird nun diese Position der Drehfalle oder vielmehr das Erreichen der Hauptrastposition dazu genutzt den Vorspannhebel vorzuspannen, so kann mit einfachsten konstruktiven Mitteln ein Vorpannen des Vorspannhebels erfolgen. Die Drehfalle wird geschlossen oder in ihre Hauptrastposition bewegt und dabei wird gleichzeitig der Vorspannhebel in eine gespannte Position überführt. In dieser Vorspannposition wird dann gleichzeitig der Blockadehebel, insbesondere durch eine Federvorspannung, mit dem Vorspannhebel in Eingriff gebracht. Das finale Schließen in der Hauptrastposition wird folglich zum Vorspannen der Schenkelfeder genutzt.
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Weiterhin vorteilhaft kann es sein, wenn der Blockadehebel einen ersten Arm aufweist, der mit dem Vorspannhebel in Eingriff bringbar ist und einen zweiten Arm, der mit der Drehfalle in Eingriff bringbar ist. Die Drehfalle übernimmt in diesem Fall eine Doppelfunktion. Einerseits wirkt die Drehfalle im Sinne eines Gesperres mit der Sperrklinke zusammen und sichert die Haube oder Klappe.
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Anderseits steuert die Drehfalle aber auch die Vorspannung des Vorspannhebels, indem die Drehfalle mit dem Blockadehebel zusammenwirkt. Der Blockadehebel kann mittels der Drehfalle aus dem Eingriff mit dem Vorspannhebel bewegt werden und somit den Vorspannhebel freigeben.
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Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, dass die Sperrklinke über einen Übertragungshebel mit dem Vorspannhebel verbunden ist. Die vorstehend erläuterte Funktion des Vorspannhebels bedingt, dass durch eine Bewegung des Vorspannhebels die Kraft in der Schenkelfeder einstellbar ist. Ist nun die Sperrklinke über einen Übertragungshebel mit dem Vorspannhebel verbunden, so kann ein Zusammenspiel zwischen Sperrklinke und Vorspannhebel erfolgen. Mit anderen Worten ist die Kraft der Schenkelfeder über die Sperrklinke als Auslösemittel variierbar. Eine Bewegung der Sperrklinke kann somit dazu genutzt werden, den Vorspannhebel zu positionieren, und folglich einen Schenkel der Schenkelfeder zu bewegen und somit die Kraft in der Schenkelfeder einzustellen.
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Ist der Übertragungshebel einseitig fest und auf der gegenüberliegenden Seite verschieblich aufgenommen, so wird eine weitere Ausgestaltungsvariante der Erfindung erzielt. Durch zum Beispiel eine feste Lagerung des Übertragungshebels an der Sperrklinke kann eine unmittelbare Übertragung der Bewegung der Sperrklinke an den Übertragungshebel erfolgen. Um ein definiertes Beeinflussen der Kraft in der Schenkelfeder einstellen zu können, kann ein verschiebliches, das heißt zum Beispiel in einem Langloch aufgenommenes Ende des Übertragungshebels vorteilhaft sein. Liegt beispielsweise der Vorspannhebel in einer gespannten Position vor, so ist ein Spannen des Vorspannhebels über das Auslösemittel entbehrlich. In diesem Fall dient die verschiebliche Lagerung des Übertragungshebels als Freilauf für den Übertragungshebel.
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Vorteilhaft kann es dabei sein, wenn die Schenkelfeder mittels des Übertragungshebels spannbar ist. Je nach Bewegung des Auslösemittels kann der Übertragungshebel die Schenkelfeder betätigen. Unabhängig vom Freilauf der einseitigen Lagerung des Übertragungshebels ist es möglich, den Vorspannhebel mittels des Übertragungshebels zu verschwenken. Insbesondere in einer ersten Lage des Vorspannhebels liegt eine geringe Kraft am Federschenkel an. Wird der Vorspannhebel mittels des Übertragungshebels bewegt, so kann der Schenkel aus der ersten Ausgangslage heraus in eine zweite Lage verschwenkt werden, in der die Schenkelfeder komprimiert, das heißt zusammengedrückt wird. In dieser zweiten Lage kann dann über die Schenkelfeder eine zusätzliche Kraft auf die Drehfalle ausgeübt werden.
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Eine weitere Ausgestaltungsvariante der Erfindung ergibt sich dann, wenn der Blockadehebel mittels eines Fanghakens betätigbar ist. In dieser Ausführungsform der Erfindung weist das Gesperre neben der Drehfalle einen Fanghaken auf. Der Fanghaken kann als separates Bauteil gemeinsam mit der Drehfalle im Schlosskasten gelagert vorliegen. Mittels der Sperrklinke kann dann die Bewegung der Drehfalle wie auch des Fanghakens gesperrt werden. Als vorteilhaft hat es sich dabei herausgestellt, dass die Drehfalle mittels der Sperrklinke in einer Hauptrastposition verrastbar ist. In der Vorrastposition wird dann lediglich der Fanghaken in seiner Schwenkbewegung beschränkt. Mit anderen Worten gibt die Drehfalle den Schlosshalter bereits in der Vorrastposition frei, wobei der Schlosshalter in der Vorrastposition vom Fanghaken gesichert wird. In vorteilhafter Weise wirkt in diesem Ausführungsbeispiel die Schenkelfeder auf den Fanghaken. Eine Schwenkbewegung der Drehfalle wie auch des Fanghakens wird dann einerseits über den Schlosshalter und andererseits über die Schenkelfeder in das Gesperre bzw. den Fanghaken eingeleitet. Vorteilhaft kann es dabei auch sein, wenn am Fanghaken eine Verlängerung ausgebildet ist, die unmittelbar auf den Blockadehebel wirkt, so dass eine Schwenkbewegung des Fanghakens eine Bewegung des Blockadehebels initiiert, so dass die Lage des Blockadehebels mittels des Fanghakens steuerbar ist. Vorzugsweise ist der Blockadehebel in Richtung des Fanghakens federvorgespannt. Eine Federvorspannung wirkt gleichfalls auf die Drehfalle, und zwar in Öffnungsrichtung, sowie eine Federvorspannung auf die Sperrklinke wirkt und die Sperrklinke in Richtung der Drehfalle bzw. des Fanghakens vorspannt.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass das Ausführungsbeispiel die Erfindung nicht beschränkt, sondern lediglich eine Ausgestaltungsform darstellt. Die dargestellten Merkmale können einzeln oder in Kombination mit weiteren Merkmalen der Beschreibung wie auch den Patentansprüchen einzeln oder in Kombination ausgeführt werden.
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Es zeigt:
- 1 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Haubenschloss in einer Hauptrastposition und in einer Draufsicht auf das Gesperre,
- 2 das Haubenschloss gemäß der 1 in einer Freigabeposition und unter Vorspannung des Vorspannhebels,
- 3 eine Position des Haubenschlosses nach einer Freigabe des Fanghakens,
- 4 die vollständige Offenstellung des Fanghaken nach der Freigabe,
- 5 die Vorraststellung zu Beginn der Schließbewegung des Haubenschlosses und
- 6 das Vorspannen des Vorspannhebels während des Schließvorgangs.
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In der 1 ist ein Haubenschloss 1 in einer Draufsicht auf ein Gesperre 2 wiedergegeben. Das Gesperre 2 ist in einer Hauptraststellung wiedergegeben und wirkt mit einem Schlosshalter 3 zusammen, der mittels einer Schlosshalterplatte 4 beispielsweise an einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs befestigt ist.
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Das Gesperre 2 besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einer Drehfalle 6 und einer Sperrklinke 7. Zusätzlich weist das Haubenschloss 1 einen Fanghaken 8 auf, der ebenfalls mit dem Schlosshalter 3 in Eingriff steht. Eine Schenkelfeder 9 wirkt mit einem ersten Schenkel 10 mit einem Vorspannhebel 11 zusammen, wobei ein zweiter Schenkel 12 mit einem Bolzen 13 des Fanghakens 8 in Eingriff steht. Der erste Schenkel 10 der Schenkelfeder 9 liegt dabei an einer Abkantung 14 des Vorspannhebels 11 an. Der Vorspannhebel 11 ist um eine Achse 15 schwenkbar in einem Schlosskasten 16 des Haubenschlosses 1 aufgenommen.
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Der Vorspannhebel 11 wirkt über einen Übertragungshebel 17 mit der Sperrklinke 7 zusammen. Dabei ist der Übertragungshebel 17 einseitig fest mit der Sperrklinke 7 verbunden, wobei ein weiteres Ende 18 des Übertragungshebels 17 in einer Führung 19 des Vorspannhebels 11 aufgenommen bzw. befestigt ist. Der Vorspannhebel 11 wird in der in der 1 dargestellten Hauptrastlage mittels eines Blockadehebels 20 in Position gehalten.
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Der Blockadehebel 20 ist wie die Sperrklinke 7, die Drehfalle 6 und der Fanghaken 8 schwenkbar im Schlosskasten 16 gelagert.
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In der 1 ist die maximale verspannte Schenkelfeder 9 wiedergegeben. Die Schenkelfeder, insbesondere der erste Schenkel 10 der Schenkelfeder 9 wird durch den Vorspannhebel 11 im Zusammenspiel mit dem Blockadehebel 20 vorgespannt und der zweite Schenkel 12 der Schenkelfeder 9 liegt in maximal komprimierter Stellung gegen den Bolzen 13 des Fanghakens 8 an. In dieser Stellung wirkt eine maximale Kraft F auf den Fanghaken 8 und somit auf den Schlosshalter 3. Der Fanghaken 8 wird über den Schlosshalter 3 in Position gehalten und die Drehfalle 6 wird mittels der Sperrklinke 7 in einer Hauptrast 21 in der Bewegung gesperrt. Die 1 zeigt folglich die Schließposition einer Haube 5 eines Kraftfahrzeugs.
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Wird nun, wie in der 2 dargestellt, die Sperrklinke 7 in Richtung des Pfeils P um die Achse 22 herum bewegt, so gibt die Sperrklinke 7 die Hauptrast 21 an der Drehfalle 6 frei, so dass die Drehfalle sich in eine Freigabelage bewegen bzw. in eine Freigabelage verschwenkt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Vorspannhebel 11 noch in der vorgespannten Position vor und wird mittels des Blockadehebels 20 in der Vorspannlage gesichert gehalten. Die Vorraststellung des Gesperres 2 bzw. des Haubenschlosses 1 korrespondiert folglich in einer weiter vorgespannten Lage der Schenkelfeder 9. Die Schenkelfeder 9 und insbesondere der zweite Arm der Schenkelfeder 12 übt weiterhin eine Kraft F auf den Bolzen 13 des Fanghakens 8 aus. Die Haube 5 liegt aber weiterhin in einer gesicherten Position vor, da der Fanghaken 8 über eine Vorrast 23 am Fanghaken 8 in der Bewegung gesperrt wird. Die Haube 5 kann folglich aus der Vorrast heraus nicht geöffnet werden. Es versteht sich, dass die Kraft F in der 2 eine geringere Kraft auf den Fanghaken 8 ausübt, da die Schenkelfeder 9 in einer entspannteren Lage vorliegt. Es wird aber weiterhin eine Kraft F auf den Schlosshalter 3 ausgeübt, so dass ein sicheres Öffnen des Gesperres bzw. ein Bewegen des Fanghakens 8 federunterstützt erfolgen kann.
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Soll nun das Kraftfahrzeugschloss 1 aus der in der 2 dargestellten Vorraststellung heraus in eine Offenstellung des Haubenschlosses 1 heraus verstellt werden, so muss ein zweites Mal die Sperrklinke 7 in Richtung des Pfeils P verschwenkt werden. Das elektrische oder manuelle Verschwenken der Sperrklinke 7 in Richtung des Pfeils P bewirkt, dass die Vorrast 23 am Fanghaken 8 freikommt und sich der Fanghaken in Richtung des Pfeils P1 im Uhrzeigersinn bewegen kann. Das Freigeben des Fanghakens 8 ist im der 3 wiedergegeben. Der Fanghaken 8 wird über den zweiten Schenkel 12 der Schenkelfeder 9 in die Freigabestellung überführt.
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Durch das Freigeben des Fanghakens 8 und die Schwenkbewegung des Fanghakens 8 in Richtung des Pfeils P1 wird der Fanghaken vollständig in seiner Offenstellung hinein bewegt, wie dies in der 4 bildlich wiedergegeben ist. Eine Verlängerung 24 oder ein Betätigungsmittel 24 am Fanghaken 8 betätigt den Blockadehebel und verschwenkt den Blockadehebel, wie in der 4 gezeigt, im Gegenuhrzeigersinn. Durch das Verschwenken des Blockadehebels 20 im Gegenuhrzeigersinn durch den Fanghaken 8 wird der Vorspannhebel 11 freigegeben und der Vorspannhebel entspannt die Schenkelfeder weiter. In der nun vollständig geöffneten Stellung des Haubenschlosses 1 liegt die Schenkelfeder 9 folglich maximal entspannt vor. Zu erkennen ist dabei, dass die Sperrklinke 7 an einer äußeren Oberfläche 25 zur Anlage gelangt und der Übertragungshebel am Ende der Führung 19 anliegt. Die 4 zeigt insofern die Offenstellung des Haubenschlosses und die maximal entspannte Schenkelfeder 9. Wird nun die Haube 5 wieder geschlossen und somit der Schlosshalter 3 in Richtung des Pfeils P2 in Richtung des Haubenschlosses 1 bewegt, so gelangt der Fanghaken 8 wieder in Eingriff mit der Sperrklinke 7. Die erneute Vorraststellung zu Beginn der Schließbewegung des Haubenschlosses 1 ist in der 5 wiedergegeben.
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Nun ergeben sich zwei Möglichkeiten für den Bediener des Kraftfahrzeugs. Einerseits kann die Haube 5 vollständig geschlossen werden, dazu wird die Haube in Richtung des Pfeils P2 weiter bewegt und das Gesperre 2 gelangt erneut in die Hauptraststellung, wie sie in der 1 wiedergegeben ist. Durch die Bewegung der Drehfalle 6 im Gegenuhrzeigersinn wird die Sperrklinke 7 durch eine Verlängerung 26 bewegt, so dass der Übertragungshebel 17 den Vorspannhebel 11 wieder in die vorgespannte Stellung zurückbewegt. Das Haubenschloss liegt dann wieder in der Hauptraststellung vor, wie dies in der 1 wiedergegeben ist.
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Soll nun aber aus der Stellung gemäß der 5 nach einem teilweise Schließen der Haube 5 die Haube erneut geöffnet werden, so muss dazu die Sperrklinke 7 in Richtung des Pfeils P bewegt werden. Eine Bewegung der Sperrklinke 7 in Richtung des Pfeils P bewirkt aber, dass der Übertragungshebel 17 im Gegenuhrzeigersinn bewegt, so dass die Schenkelfeder 9 und insbesondere der erste Schenkel 10 der Schenkelfeder 9 in seine Vorspannlage zurückbewegt wird. Die Haube kann folglich unter Einleitung einer zusätzlichen Kraft aus der Schenkelfeder 9 heraus geöffnet werden. Dies bietet den Vorteil, dass ein leichtes Öffnen der Haube auch aus der Vorraststellung heraus erfindungsgemäß ermöglicht wird. Durch das Vorspannen des Vorspannhebels 11 kann folglich eine zusätzliche Kraft in die Schenkelfeder 9 eingeleitet werden, die dann über den Bolzen 13 an den Fanghaken 8 übertragbar ist. Es steht folglich in dieser Ausführungsform eine Möglichkeit zur Verfügung, um mittels des Auslösemittels, hier der Sperrklinke, die Kraft der Schenkelfeder zu steuern, und zwar derart zu steuern, dass eine Komfortsteigerung für den Bediener des Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haubenschloss
- 2
- Gesperre
- 3
- Schlosshalter
- 4
- Schlosshalterplatte
- 5
- Karosserie, Haube
- 6
- Drehfalle
- 7
- Sperrklinke
- 8
- Fanghaken
- 9
- Schenkelfeder
- 10
- erster Schenkel
- 11
- Vorspannhebel
- 12
- zweiter Schenkel
- 13
- Bolzen
- 14
- Abkantung
- 15, 22
- Achse
- 16
- Schlosskasten
- 17
- Übertragungshebel
- 18
- Ende
- 19
- Führung
- 20
- Blockadehebel
- 21
- Hauptrast
- 23
- Vorrast
- 24, 26
- Verlängerung
- 25
- äußere Oberfläche
- F
- Kraft
- P, P1, P2
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 296 00 386 U1 [0007]
- DE 10 2010 061 518 A1 [0008]