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DE102023124876A1 - Bohrlehre für Exzenter-Schraubdübel-Verbinder - Google Patents

Bohrlehre für Exzenter-Schraubdübel-Verbinder Download PDF

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DE102023124876A1
DE102023124876A1 DE102023124876.6A DE102023124876A DE102023124876A1 DE 102023124876 A1 DE102023124876 A1 DE 102023124876A1 DE 102023124876 A DE102023124876 A DE 102023124876A DE 102023124876 A1 DE102023124876 A1 DE 102023124876A1
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DE
Germany
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stop plate
diameter
guide
sleeve
drill
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Pending
Application number
DE102023124876.6A
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English (en)
Inventor
wird später genannt Erfinder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wolfcraft GmbH
Original Assignee
Wolfcraft GmbH
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Publication date
Application filed by Wolfcraft GmbH filed Critical Wolfcraft GmbH
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Priority to PCT/EP2024/075237 priority patent/WO2025056532A2/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B47/00Constructional features of components specially designed for boring or drilling machines; Accessories therefor
    • B23B47/28Drill jigs for workpieces
    • B23B47/287Jigs for drilling plate-like workpieces
    • B23B47/288Jigs for drilling plate-like workpieces involving dowelling

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Drilling And Boring (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bohren von Löchern für einen Exzenter-Schraubdübel-Verbinder mit zwei in einem rechten Winkel zueinander stehenden Anschlagplatten (1, 2), wobei die Anschlagplatte (1) Führungsöffnungen (4, 5, 6) mit jeweils demselben Durchmesser (D2) aufweist, in die ein Bohrer (25) mit einem großen Durchmesser (D2) eingesteckt werden kann. In einer der Führungsöffnungen (5) steckt ein Hülsenelement (20) mit einem Aussendurchmesser, der dem Durchmesser (D2) entspricht. Das Hülsenelement (20) hat einen Innendurchmesser, der einen geringeren Durchmesser (D1) aufweist zur Aufnahme eines Bohrers (18) mit einem geringen Durchmesser (D1).

Description

  • Gebiet der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bohren von Löchern für einen Exzenter-Schraubdübel-Verbinder, wobei eine erste Anschlagplatte auf einer Linie angeordnete Führungsöffnungen zum Führen eines ersten Bohrers mit einem geringen Durchmesser und eines zweiten Bohrers mit einem größeren Durchmesser aufweist. Eine zweite Anschlagplatte ist an einer Unterseite der ersten Anschlagplatte mittels Fixierelementen derart fixierbar, dass eine Innenseite der zweiten Anschlagplatte verschiedene Abstände zu den Führungsöffnungen einnehmen kann.
  • Stand der Technik
  • Ein Exzenter-Schraubdübel-Verbinder wird verwendet, um zwei Platten, insbesondere Korpusplatten eines Möbelstücks, stumpf- oder rechtwinklig miteinander zu verbinden. In eine Stirnseite einer ersten Platte werden drei Bohrungen gesetzt. Eine mittlere Bohrung dient der Aufnahme eines Exzenterbolzens, der an einer zweiten Platte befestigt ist. Die beiden äußeren Bohrungen dienen der Aufnahme von Dübeln. Der Durchmesser dieser Bohrungen beträgt in der Regel 8 mm. In die zweite Platte werden an korrespondierenden Stellen, jedoch am Rand der Breitseite zwei äußere Löcher mit einem 8 mm Durchmesser zur Aufnahme der Dübel gebohrt und eine mittlere Bohrung, die einen geringeren Durchmesser aufweist, der üblicherweise 4 mm beträgt. Es gibt aber auch Anwendungsfälle, bei denen der Durchmesser der Bohrungen zur Aufnahme der Dübel 5 mm, 6 mm oder 10 mm beträgt. Auch der Durchmesser der mittleren Bohrung kann einen anderen Wert besitzen, beispielsweise 5 mm. In diese mittlere Bohrung wird der Exzenterbolzen eingeschraubt. Zusätzlich muss auf der Breitseitenfläche der ersten Platte eine Bohrung für eine Exzenterscheibe gesetzt werden, die auf Höhe der dortigen mittleren Bohrung liegt. Der Durchmesser dieser Bohrung beträgt üblicherweise 15 mm. Ein üblicher Durchmesser beträgt auch 25 mm. In dieser Bohrung wird eine Exzenterscheibe eingesetzt, in die im montierten Zustand der Exzenterbolzen hineinragt. Durch Drehen der Exzenterscheibe kann auf den Exzenterbolzen eine Zugkraft aufgebracht werden. Eine derartige Eckverbindung beziehungsweise Stoßverbindung ist durch Drehen der Exzenterscheibe lösbar. Mit einer derartigen Vorrichtung sind solche Bohrungen herzustellen. Damit die Bohrungen jeweils den gleichen Abstand zu einer Randkante der beiden Platten besitzen, ist ein Anschlagelement vorgesehen, das bei der Verwendung der Vorrichtung an der Randkante anliegen muss. Mit den Führungsöffnungen kann der Bohrer mit dem größeren Durchmesser geführt werden, um die Bohrungen für die Dübel und den Exzenterbolzen zu setzen. Um die Einschraubbohrung für den Exzenterbolzen zu setzen, muss mit der mittleren Bohrung der Bohrer mit dem geringeren Durchmesser geführt werden. Die zweite Anschlagplatte besitzt eine Führungsöffnung zur Führung eines Forstnerbohrers, die auf Höhe der mittleren Bohrung liegt.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung wird in der CN 205021701 U beschrieben.
  • Eine ähnliche Vorrichtung beschreibt die CN 2017020798 . Hier sind Bohrhülsen vorgesehen, die einen Gewindeabschnitt aufweisen und die in Innengewinde eines Einsatzstücks eingeschraubt werden können, das in einem Fenster der ersten Anschlagplatte angeordnet ist. Um Bohrer mit verschiedenen Durchmessern verwenden zu können, müssen die Bohrhülsen ausgetauscht werden.
  • Die CN 215038248 und die DE 10 2021 116 002 A1 beschreiben jeweils eine Bohrlehre mit einem Einsatzstück, das eine Führungsöffnung zur Führung eines Forstnerbohrers aufweist.
  • Eine Verdübelungsbohrlehre ist aus der DE 698 15 870 T2 vorbekannt. Offenbart wird hier auch ein Bohrer, auf dessen Schaft ein Anschlagkörper sitzt.
  • Die US 4,145,160 beschreibt eine Bohrlehre mit Führungsöffnungen, die von Hülsen ausgebildet sind.
  • Die CN 204525670 U beschreibt eine Bohrlehre mit einer verschieblich an einer ersten Anschlagplatte befestigten zweiten Anschlagplatte.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
  • Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebenen Merkmale gelöst, wobei die Unteransprüche nicht nur vorteilhafte Weiterbildungen der im Anspruch 1 angegebenen Vorrichtung beschreiben, sondern auch eigenständige Lösungen der Aufgabe darstellen.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Bohren von Löchern für einen Exzenter-Schraubdübel-Verbinder vorgeschlagen, der zwei Anschlagplatten aufweist. Eine erste Anschlagplatte besitzt drei Führungsöffnungen zum Führen jeweils eines Bohrers. Die Führungsöffnungen können auf einer Linie angeordnet sein. Es ist vorgesehen, dass die drei Führungsöffnungen denselben Innendurchmesser aufweisen. Dieser Innendurchmesser entspricht dem Außendurchmesser des Bohrers mit dem größeren Durchmesser, der insbesondere 8 mm beträgt. Die Erfindung umfasst aber auch solche Vorrichtungen, bei denen der Bohrer einen anderen Durchmesser, beispielsweise 5 mm, 6 mm oder 10 mm. Der Innendurchmesser ist dann diesem Durchmesser angepasst. Um den Bohrer mit dem geringeren Durchmesser führen zu können, wird erfindungsgemäß ein Hülsenelement verwendet, das in eine der Führungsöffnungen, insbesondere in die mittlere Führungsöffnung, eingesetzt werden kann. Das Hülsenelement kann aus Metall, insbesondere Stahl, gefertigt sein. Es kann drehfest mit der ersten Anschlagplatte verbunden werden. Es ist insbesondere lösbar axial in die Führungsöffnung einsteckbar. Das Hülsenelement kann eine Hülse aufweisen, die einen Außendurchmesser aufweist, die zum Innendurchmesser der Führungsöffnung korrespondiert. Der Außendurchmesser der Hülse kann dementsprechend auch 4 mm, 5 mm, 6 mm oder 10 mm betragen. An die Hülse kann sich ein Kragen anschließen, der einen größeren Durchmesser aufweist, sodass er auf dem Rand der Führungsöffnung aufliegen kann. Es können auch Mittel vorgesehen sein, mit denen das Hülsenelement drehfest mit dem Schaft des Bohrers verbindbar ist. Hierzu kann beispielsweise in eine Gewindeöffnung des Kragens eine Madenschraube eingedreht werden. Letzteres ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Bohrung nur eine vorbestimmte Tiefe aufweisen soll. Das Hülsenelement kann dann gleichzeitig als Anschlagkörper wirken. Vor dem Setzen der Bohrung mit dem geringeren Durchmesser kann das Hülsenelement in einer definierten Abstandsstellung zur Spitze des Schaftes des Bohrers am Schaft des Bohrers befestigt werden. Die Hülse des Hülsenelementes dreht sich dann innerhalb der Führungsöffnung. Die Führungsöffnung besitzt eine definierte axiale Länge. Der zylindrische Hülsenabschnitt des Hülsenelementes kann vollständig in der Führungsöffnung stecken. Die axiale Länge des Hülsenabschnitts kann der axialen Länge der Führungsöffnung entsprechen. Bevorzugt ist die axiale Länge des Hülsenabschnitts aber etwas geringer als die axiale Länge der Führungsöffnung. Ein Kragen des Hülsenelementes kann eine Anschlagfunktion ausüben. Liegt der Kragen auf einer Stirnseite der Führungsöffnung, so ist die dem Kragen gegenüberliegende Stirnseite des Hülsenabschnitts nur geringfügig von der Oberfläche des Werkstücks beabstandet. Wird das Hülsenelement als Anschlagelement verwendet, so kann es am Schaft des Bohrers fixiert werden. Die Eindringtiefe des Bohrers wird durch den Abstand der Spitze des Bohrers von der vom Kragen wegweisenden Stirnseite des Hülsenelementes definiert.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung, der mit dem ersten Aspekt der Erfindung in vorteilhafter Weise kombiniert werden kann, werden die Führungsöffnungen jeweils von Hülsen aus einem härteren Material ausgebildet. Die Hülsen können aus Metall bestehen. Diese Hülsen können in einen Grundkörper aus Kunststoff eingepresst sein. Dieser Grundkörper kann entweder die erste Anschlagplatte sein oder ein Einsatzkörper, der in der ersten Anschlagplatte befestigt ist. Die Hülsen erstrecken sich bevorzugt über die gesamte Materialstärke des Abschnittes der Anschlagplatte, der die Führungsöffnungen ausbildet.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung, der mit den beiden vorbeschriebenen Aspekten in vorteilhafter Weise kombiniert werden kann, werden die Führungsöffnungen von einem Einsatzstück ausgebildet, das in einem Fenster der ersten Anschlagplatte befestigt ist. Das Einsatzstück kann von einer Unterseite der Anschlagplatte in das Fenster eingesetzt werden. Das Einsatzstück kann einen umlaufenden Kragen aufweisen, der in eine Vertiefung des Randes des Fensters einliegt, sodass die Unterseite des Einsatzstückes bündig in der Unterseite der Anschlagplatte liegt. Der Grundriss des Randes des Kragens kann eine Wellenform aufweisen. Es können Befestigungsschrauben vorgesehen sein, die von der Unterseite der Anschlagplatte her das Einsatzstück im Fenster halten. Hierzu können sich gegenüberliegende Fortsätze des Kragens, die insbesondere bogenförmig ausgestaltete Randkanten aufweisen, Durchtrittsbohrungen aufweisen, durch die die bevorzugt als Senkkopfschrauben ausgebildeten Befestigungsschrauben hindurchgesteckt werden können. Die Anschlagplatte kann ein Gegengewinde aufweisen. Das Gegengewinde wird vorzugsweise von einer drehfest in einer Vertiefung der Oberseite einliegenden Mutter ausgebildet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der mit den zuvor beschriebenen Aspekten in vorteilhafter Weise kombiniert werden kann, kann ein die Führungsöffnungen ausbildender Abschnitt, beispielsweise das zuvor beschriebene Einsatzstück aber auch ein materialeinheitlich mit der Anschlagplatte verbundener Träger der Führungsöffnungen, über eine der Unterseite gegenüberliegende Oberseite hinausragen. Dies ermöglicht es, die Anschlagplatte flach auszugestalten, beispielsweise mit einer Materialstärke, die geringer als 10 mm ist. Die axiale Länge der Führungsöffnungen ist dann mindestens doppelt so groß wie die Materialstärke der Anschlagplatte. Der über die Oberseite hinausragende Abschnitt kann auch als Griff verwendet werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der mit den zuvor beschriebenen Aspekten in vorteilhafter Weise kombiniert werden kann, kann zumindest eine der Anschlagplatten ein oder mehrere Markierungen aufweisen. Die Markierungen können auf der Linie, in der die Führungsöffnungen liegen, angeordnet sein, sodass mithilfe dieser Markierungen eine Lagezentrierung der Vorrichtung gegenüber einer auf dem Werkstück angebrachten Linie vorgenommen werden kann. Es ist aber auch möglich, diese Markierung zu verwenden, um den Abstand der Innenseite der zweiten Anschlagplatte zu den Zentren der Führungsöffnungen einzustellen. Es können ein oder mehrere Markierungen vorgesehen sein, die eine zweite Linie markieren, die quer zu der zuvor beschriebenen ersten Linie durch die Führungsöffnungen verläuft und die bevorzugt durch das Zentrum der mittleren Führungsöffnung verläuft. Die erste Anschlagplatte kann darüber hinaus einen Einschnitt aufweisen, durch dessen Mitte die zweite Linie verläuft. Auch die zweite Anschlagplatte kann Markierungen aufweisen. Bevorzugt liegt die Markierung in einer Ebene, die senkrecht zur zweiten Linie verläuft. In dieser Ebene liegen bevorzugt die mittlere Führungsöffnung und eine Führungsöffnung der zweiten Anschlagplatte. Die Markierungen können jeweils von länglichen Fenstern ausgebildet sein, in die von den Schmalseiten her gleichschenkelige Dreiecke hineinragen. Die beiden sich gegenüberliegenden Spitzen der Dreiecke definieren Punkte auf einer Geraden. Die Dreiecke haben eine geringere Materialstärke, als die Anschlagplatten im Bereich des Randes des Fensters. Die Markierungen sind insbesondere nahe dem Schmalrand oder dem Längsrand der Anschlagplatte angeordnet. Es ist aber auch möglich, anstelle der Dreiecke Rechtecke zu verwenden, die sich über jeweils etwa ein Viertel des Fensters erstrecken, sodass von zwei sich diagonal gegenüberliegenden Ecken jeweils materialstärkenverminderte Rechteckvorsprünge ausgehen, denen Rechteckfreiräume benachbart sind. Derartige Markierungen sind insbesondere als Gruppe schräg zu einer Randkante verlaufend angeordnet, um damit den Abstand der zweiten Anschlagplatte zu den Führungsöffnungen einstellen zu können. Damit kann die Vorrichtung an verschiedene Brettstärken angepasst werden. Die Fixierbohrung für die Fixierschraube, mit der die beiden Anschlagplatten miteinander verbindbar sind, kann bei dieser Ausgestaltung als Langloch ausgebildet sein. Dies ermöglicht eine stufenlose Abstandseinstellung.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der mit den zuvor beschriebenen Aspekten in vorteilhafter Weise kombiniert werden kann, besitzt die zweite Anschlagplatte die zuvor beschriebene Führungsöffnung zur Führung eines Bohrers, mit dem die Bohrung zur Aufnahme der Exzenterscheibe erstellt werden kann. Dies erfolgt bevorzugt mit einem Forstnerbohrer. Es kann auch ein Führungselement vorgesehen sein, das mit dem Rand dieser Führungsöffnung verbunden werden kann und welches einen Innendurchmesser aufweist, der dem Außendurchmesser eines Bohrers, insbesondere eines Forstnerbohrer, entspricht. Der die Schneidkanten aufweisende Kopf des Bohrers kann einen größeren Durchmesser aufweisen, als der Innendurchmesser beziehungsweise der Außendurchmesser des Schaftes des Bohrers. Bei der Verwendung eines derartigen Führungselementes braucht die Führungsöffnung keine Führungsfunktion auszuüben. Ihr Durchmesser kann deshalb größer sein, als der Außendurchmesser des Kopfes des Bohrers.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der mit den zuvor beschriebenen Aspekten in vorteilhafter Weise kombiniert werden kann, bestehen die beiden Anschlagplatten jeweils aus Kunststoff oder Metall, beispielsweise Aluminium und besitzen auf ihren Rückseiten jeweils eine Rippenstruktur. Es kann sich um eine wabenartige Rippenstruktur oder um eine andersartige Rippenstruktur handeln. Die zweite Anschlagplatte kann eine Schmalseite mit einer Vielzahl von gleich beabstandeten Einschrauböffnungen aufweisen. In die Einschrauböffnungen können Gewindeschäfte von Fixierschrauben eingeschraubt werden, mit denen die beiden Anschlagplatten derart miteinander verbindbar sind, dass im Querschnitt eine T-Form entsteht. Die erste Anschlagplatte kann mehrere Reihen von Fixierbohrungen aufweisen, die Gruppen ausbilden, wobei die Fixierbohrungen einer Gruppe jeweils auf einer Linie liegen, die einen Neigungswinkel zur ersten Linie aufweisen. Durch Auswahl der Fixierbohrung kann der Abstand der zweiten Anschlagplatte zur ersten Linie eingestellt werden. Bevorzugt sind vier derartige Gruppen vorgesehen. In den Einschrauböffnungen können sich Muttern befinden, in deren Innengewinde die Fixierschraube eingeschraubt werden kann. Die Fixierbohrungen können einen kreisrunden Querschnitt aufweisen. Es kann sich hier aber auch um längliche Bohrungen und insbesondere um Langlöcher handeln, die schräg zu einer Randkante der Anschlagplatte verlaufen. Es ist aber auch möglich, dass die Fixierbohrung als Langloch ausgebildet ist, das sich quer zu der Linie erstreckt, auf der die Führungsöffnungen liegen. Bei dieser Ausgestaltung wird die Vorrichtung nicht durch die Verwendung unterschiedlicher Fixierbohrungen an die verschiedenen Brettstärken angepasst. Die Anpassung erfolgt vielmehr mittels der oben beschriebenen Markierungen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der mit den zuvor beschriebenen Aspekt in einer vorteilhaften Weise kombiniert werden kann, ist ein Anschlagelement vorgesehen. Das Anschlagelement kann in einer vorbestimmten Abstandslage an einer der Anschlagplatten befestigt werden und ragt in den von der Innenseite der zweiten Anschlagplatte und der Unterseite der ersten Anschlagplatte begrenzten Raum. Bevorzugt wird das Anschlagelement von einem Anschlagstift mit einem Kopf und einem Schaft ausgebildet. Der Schaft kann durch eine Bohrung der ersten oder der zweiten Anschlagplatte hindurchgesteckt werden, wobei diese Bohrung in vorteilhafter Weise auf der ersten Linie liegt. In einer symmetrischen Anordnung zu der oben beschriebenen Ebene, in der die zweite Linie verläuft, können zwei Bohrungen zum Einstecken des Anschlagelementes vorgesehen sein. Die beiden Anschlagplatten können insbesondere eine Klappsymmetrie bezogen auf diese Ebene besitzen. Die zweite Anschlagplatte kann ebenfalls auf einer Linie liegende Bohrungen zum Einstecken des Anschlagelementes aufweisen. Die Linien, auf denen sich die beiden Bohrungen zum Einstecken des Anschlagelementes erstrecken, liegen bevorzugt in einer Längsmittelebene der ersten Anschlagplatte beziehungsweise der zweiten Anschlagplatte.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der mit den zuvor beschriebenen Aspekten in einer vorteilhaften Weise kombiniert werden kann, besitzt eine der beiden Anschlagplatten ein oder mehrere Einstelllehren zum Einstellen des Abstandes einer Spitze eines Schaftes eines Bohrers zu einem am Schaft befestigten Anschlagkörper. Die Einstelllehre kann eine Vertiefung, insbesondere eine wannenförmige Vertiefung, in einer Breitseitenfläche der Anschlagplatte sein. Der Durchmesser der Vertiefung ist nur geringfügig größer, als der Durchmesser des Schaftes des Bohrers beziehungsweise des Außendurchmessers eines Hülsenelementes, durch das der Bohrer hindurchgreift. Die Vertiefung mündet in eine Schmalseite der Anschlagplatte und bildet dort eine Öffnung. Am Rand der Vertiefung erstreckt sich eine Skala, deren Nullpunkt um das Maß von der Öffnung der Vertiefung beabstandet ist, sodass bei einem auf dem die Öffnung umgebenden Rand anliegenden Anschlagkörper das Maß eingestellt werden kann, um das der Bohrer in das Werkstück eintritt, bis der Anschlagkörper an dem die Führungsöffnung umgebenden Rand anschlägt. Der Nullpunkt der Skala kann gegenüber der seitlichen Öffnung der Vertiefung versetzt sein. Das Maß dieses Versatzes entspricht bevorzugt der axialen Länge einer der Führungsöffnungen oder aller Führungsöffnungen, die dieselbe axiale Länge besitzen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann die Vorrichtung auch zur Anfertigung einer Lochreihe verwendet werden. Die Löcher, beispielsweise zum Einstecken von Regalträgern, haben im Möbelbau typischerweise einen Abstand von 32 mm. Der Durchmesser dieser Löcher beträgt üblicherweise 5 mm. Erfindungsgemäß können die Führungsöffnungen einen Abstand voneinander haben, der genau dem Standard-Lochabstand einer Lochreihe im Möbelbau entspricht, also 32 mm. Mittels einer Führung, beispielsweise eines anderen Werkstücks, kann eine Führungskante erzeugt werden, an der die Vorrichtung entlanggeschoben werden kann. In ein letztes Loch der Lochreihe kann ein Dorn gesteckt werden, der durch eine der Führungsöffnungen hindurchragt. Hat die Führungsöffnung einen Durchmesser, der größer ist als der Standarddurchmesser, also beispielsweise 5 mm, so kann eine Reduzierhülse verwendet werden, die in die Führungsöffnung eingesteckt wird. Der Innendurchmesser dieser Reduzierhülse beträgt 5 mm. Ein Dorn kann durch die erste Führungsöffnung gesteckt werden und in das letzte Loch der Lochreihe eingesetzt werden. Mittels der zwei verbliebenen Führungsöffnungen können dann zwei weitere Löcher im Standardabstand gebohrt werden, wozu die Reduzierhülse verwendet werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung können auch Werkstücke stumpf miteinander verbunden werden oder in einem rechten Winkel miteinander verbunden werden, ohne dass ein Exzenterspannelement verwendet wird. Dann werden mittels der Führungsöffnungen ausschließlich Bohrungen für Dübel gesetzt.
  • Die Vorrichtung wird verwendet, um die Bohrungen für einen Exzenter-Schraubdübel-Verbinder zu setzen. Die Vorrichtung kann darüber hinaus verwendet werden, um eine Lochreihe zu fertigen beziehungsweise um Werkstücke lediglich mit Dübeln miteinander zu verbinden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine erste perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels,
    • 2 eine zweite perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels,
    • 3 eine dritte perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels,
    • 4 eine Draufsicht auf die erste Anschlagplatte 1,
    • 5 eine Draufsicht auf eine Schmalseite der zweiten Anschlagplatte 2,
    • 6 eine Draufsicht auf die Außenseite der zweiten Anschlagplatte 2,
    • 7 eine Seitenansicht,
    • 8 den Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII in 6,
    • 9 den Schnitt gemäß der Linie IX-IX in 4,
    • 10 den Schnitt gemäß der Linie X-X in 4,
    • 11 den Schnitt gemäß der Linie XI-XI in 4,
    • 12 eine Explosionsdarstellung der Elemente des ersten Ausführungsbeispiels,
    • 13 einen Anwendungsfall des ersten Ausführungsbeispiels,
    • 13a einen Schnitt wie 11, jedoch mit einem Werkstück 54 zur Fertigung von Bohrungen in einer Breitseite des Werkstücks 54,
    • 14 einen Anwendungsfall zur Bohrung von Bohrungen in eine Schmalseite des Werkstücks 54,
    • 15 einen Anwendungsfall zur Bohrung einer zweiten Breitseitenbohrung in das Werkstück 54,
    • 16 einen Schnitt durch die Vorrichtung und das Werkstück 54 durch eine Führungsöffnung 35,
    • 17 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
    • 18 eine Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels,
    • 19 vergrößert den Ausschnitt XIX in 18,
    • 20 vergrößert den Ausschnitt XX in 18,
    • 21 eine perspektivische Schnittdarstellung, wobei die Schnittebene durch die Achsen der Führungsöffnungen 35 und 5 verläuft,
    • 22 eine Unteransicht auf das zweite Ausführungsbeispiel,
    • 23 einen weiteren Anwendungsfall, bei dem die Vorrichtung zur Fertigung einer Lochreihe verwendet wird,
    • 24 den Schnitt gemäß der Linie XXIV-XXIV in 23.
  • Beschreibung der Ausführungsformen
  • Das in den 1 bis 16 dargestellte ersten Ausführungsbeispiel besitzt eine aus Kunststoff gefertigte, im Wesentlichen rechteckige erste Anschlagplatte 1 und eine ebenfalls aus Kunststoff gefertigte, im Wesentlichen ebenfalls rechteckige zweite Anschlagplatte 2, wobei die Breiten und die Längen der beiden Anschlagplatten 1, 2 im Wesentlichen identisch sein können.
  • Die erste Anschlagplatte 1 besitzt drei Führungsöffnungen 4, 5, 6, die auf einer in einer Mittellinie zwischen zwei Längsrändern der Anschlagplatte 1 verlaufenden ersten Linie L1 liegen. Die Führungsöffnungen 4, 5, 6 werden von einem Einsatzstück 3 ausgebildet, das in ein Fenster 7 der Anschlagplatte 1 eingesetzt ist. Das Einsatzstück 3 bildet einen umlaufenden Kragen 8 aus, der im eingesetzten Zustand in einer umlaufenden Vertiefung 9 des Fensters 7 einliegt. Die Vertiefung 9 befindet sich an der Unterseite 1" der Anschlagplatte 1. Das Fenster 7 und der Rand beziehungsweise der Kragen 8 des Einsatzstückes 3 verlaufen wellenförmig.
  • Das Einsatzstück 3 besitzt eine größere Materialstärke, als die Anschlagplatte 1. Im zusammengesetzten Zustand bildet das Einsatzstück 3 eine in der Mitte der Oberseite 1' angeordnete Erhöhung in Form eines Sockels. Dieser kann als Handhabe verwendet werden. In der Stirnseite des Einsatzstücks 3 münden die Führungsöffnungen 4, 5, 6. Die Führungsöffnungen 4, 5, 6 werden jeweils von einer Hülse 10, die insbesondere aus Metall besteht, ausgebildet. Die Hülsen 10 haben denselben Innendurchmesser D0, der bevorzugt 8 mm beträgt.
  • In der Oberseite befinden sich ebenfalls auf der ersten Linie L1 angeordnete Sechskantvertiefungen, in denen jeweils eine Mutter 12 einliegt. Von der Unterseite 1" her ist in diese Mutter 12 eine Befestigungsschraube 11 eingedreht, die einen Senkkopf aufweist und die eine Befestigungsöffnung eines Fortsatzes des Kragens 8 durchgreift. Mit zwei Befestigungsschrauben 11 ist das Einsatzstück 3 an zwei sich diametral gegenüberliegenden Enden mit der ersten Anschlagplatte 1 verbunden.
  • Auf der Linie L1 befinden sich darüber hinaus zwei Bohrungen 15, in die jeweils wahlweise ein Anschlagelement 14 gesteckt werden kann. Das Anschlagelement 14 besitzt einen Kopf 14" und einen Schaft 14'. Der Schaft ragt über die Unterseite 1" hinaus.
  • Auf der Linie L1 befinden sich darüber hinaus zwei Markierungen 42. Die Markierungen bestehen bevorzugt aus einem Fenster, das die Form eines länglichen Rechtecks aufweist. Von den Schmalseiten des Fensters ragen gleichschenkelige Dreiecke 40'in die Fensterfläche. Die Spitzen der Dreiecke 40' liegen auf der Linie L1.
  • Durch die Achse der mittleren Führungsöffnung 5 verläuft eine zweite Linie L2, die quer zur ersten Linie L1 verläuft. Die zweite Linie L2 verläuft durch eine weitere Markierung 40, die die zuvor beschriebene Gestalt aufweist. Die Linie L2 verläuft darüber hinaus durch einen Einschnitt 41, der zwei parallel zueinander verlaufende Wände aufweist, die einen Abstand besitzen, der dem Durchmesser D0 der Führungsöffnung 5 entspricht.
  • Die erste Anschlagplatte 1 besitzt darüber hinaus vier Gruppen von jeweils acht Fixierbohrungen 16, wobei die einzelnen Fixierbohrungen 16 jeder Gruppe einen anderen Abstand zu einem Längsrand der Anschlagplatte 1 besitzt. Die Fixierbohrung Bohrungen 16 jeder Gruppe liegen auf einer gemeinsamen Linie, die schräg zum Längsrand verläuft. Mit Fixierschrauben 13 kann die erste Anschlagplatte 1 mit einer zweiten Anschlagplatte 2 verbunden werden. Der Abstand einer Innenseite 2' der zweiten Anschlagplatte 2 zu der Linie L1 kann durch die Auswahl der Fixierbohrung 16 erfolgen, in die der Schaft 13' der Fixierschraube 13 eingesteckt wird. Die Fixierschraube 13 besitzt einen Kopf 13" mit einer gerändelten Umfangsfläche. Es sind insgesamt zwei Fixierschrauben 13 vorgesehen, wobei jeder Fixierschraube 13 einer der Gruppen zugeordnet ist.
  • Die zweite Anschlagplatte 2 besitzt eine Schmalseite, die eine Vielzahl von Einschrauböffnungen 17 aufweist. In diese Einschrauböffnungen 17 kann der Schaft 13' der Fixierschraube 13 eingesteckt werden. In der Einschrauböffnung 17 steckt eine Mutter 38, in die ein Gewindeschaft 13''' der Fixierschraube 13 eingeschraubt werden kann.
  • Im verbundenen Zustand stößt die Schmalseite der zweiten Anschlagplatte 2 an der Unterseite 1" der ersten Anschlagplatte 1 an. Die zweite Anschlagplatte 2 ragt rechtwinklig von der Unterseite 1" ab.
  • Die zweite Linie L2 verläuft in einer Ebene E1, die senkrecht zur Erstreckungsebene der ersten Anschlagplatte 1 und senkrecht zur Erstreckungsebene der zweiten Anschlagplatte 2 verläuft. In dieser Ebene liegt das Zentrum der mittleren Führungsöffnung 5 und das Zentrum einer Führungsöffnung 35 der zweiten Anschlagplatte. Im Randbereich der Führungsöffnung 35 liegen mehrere Befestigungsöffnungen 36, mit denen ein Führungselement 32 zur Führung eines Forstnerbohrers an der Rückseite der Anschlagplatte 2 temporär befestigt werden kann.
  • In einer Längsmittelebene durch die zweite Anschlagplatte liegen darüber hinaus zwei Bohrungen 37 jeweils zum Einstecken eines Anschlagelementes 14.
  • Es ist ein Hülsenelement 20 vorgesehen, welches aus Metall besteht. Das Hülsenelement 20 besitzt eine Rotationssymmetrie und bildet einen Hülsenabschnitt 21 aus, der einen Außendurchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser D0 der Führungsöffnung 4, 5, 6 entspricht. Der Innendurchmesser des Hülsenabschnitts 21 entspricht dem Durchmesser D1 eines Schaftes 19 eines Bohrers 18. Der Durchmesser D1 beträgt bevorzugt 4 mm. Der Hülsenabschnitt 21 ragt von einem Kragen 22 ab, der einen größeren Durchmesser aufweist, als der Durchmesser D0. Die axiale Länge des Hülsenabschnittes 21 kann der axialen Länge der Führungsöffnung 4, 5, 6 beziehungsweise der sie ausbildenden Hülse 10 entsprechen. Bevorzugt ist die axiale Länge des Hülsenabschnitts (21) aber geringfügig kürzer als die axiale Länge der Führungsöffnung 4, 5, 6 beziehungsweise der sie ausbildenden Hülse 10. Der Hülsenabschnitt 21 des Hülsenelementes 20 füttert die Hülse 10 aus, wenn sie in der Hülse 10 steckt.
  • Es kann ein Klemmelement, beispielsweise eine Madenschraube 23, vorgesehen sein, mit der das Hülsenelement 20 am Schaft 19 eines Bohrers 18 befestigt werden kann. Der Kragen 22 kann dann als Anschlagelement verwendet werden.
  • Es ist ein weiterer Bohrer 25 vorgesehen, dessen Schaft 26 einen Durchmesser D2 aufweist, der zum Durchmesser D0 korrespondiert, also insbesondere 8 mm beträgt. Auf dem Schaft 26 des Bohrers 25 kann ein Anschlagkörper 27 befestigt werden.
  • Es ist ein weiterer Bohrer 28 vorgesehen. Es handelt sich hier insbesondere um einen Forstnerbohrer mit einem Schaft 29 und einem Kopf 30, wobei der Durchmesser D5 des Kopfes 30 größer sein kann, als der Durchmesser D4 des Schaftes 29. Ein Führungselement 32, das Befestigungsstifte 44 aufweist, die in die oben beschriebenen Befestigungsöffnungen 36 auf der Rückseite der zweiten Anschlagplatte 2 eingesteckt werden können, besitzt eine Führungshülse 33, deren Innendurchmesser zum Durchmesser D4 des Schaftes 29 korrespondiert. Der Durchmesser D3 der Führungsöffnung 35 kann größer sein, als der Durchmesser D5 des Kopfes 30.
  • In einer Variante kann aber auch ein Forstnerbohrer verwendet werden, dessen Schaft einen Durchmesser aufweist, der zum Durchmesser D5 der Führungsöffnung 35 korrespondiert und dessen Kopf einen Durchmesser aufweist, der demjenigen des Schaftes entspricht.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, welches in den 17 bis 22 dargestellt ist, besitzt ebenfalls eine erste und eine zweite Anschlagplatte 1, 2, die unter Ausbildung einer T-Form miteinander verbunden werden können. Hier erfolgt die Einstellung des Abstands aber mittels Markierungen. Die Fixierschrauben 13 durchgreifen hier Langlöcher 16, die sich quer zur Linie L1 erstrecken.
  • Die zweite Anschlagplatte 2 weist zwei Einstelllehren 45, 46 auf, die jeweils von einer Vertiefung 47 ausgebildet ist, die zu einer Schmalseite der Anschlagplatte 2 offen ist. Der Durchmesser der bevorzugt wannenartig ausgebildeten Vertiefung 47 entspricht in etwa dem Durchmesser des Schaftes 26 eines Bohrers oder dem Außendurchmesser eines Hülsenabschnitts 21, 51 eines am Schaft 29, 19 befestigbaren Hülsenelements 20, 50. Die Länge des Hülsenabschnitts 21, 51 kann der axialen Länge der die Führungsöffnung 4, 5, 6 ausfütternden Hülse 10 entsprechen. Der Durchmesser des Hülsenabschnitts 51 des Hülsenelementes 50 kann der Materialstärke der zweiten Anschlagplatte entsprechen. Die Führungsöffnung 35 kann hier auch eine aus Metall bestehende Hülse aufweisen. Der Hülsenabschnitts 51 kann denselben Durchmesser aufweisen, wie der Kopf 30. Der Durchmesser kann dem Innendurchmesser der Führungsöffnung 35 entsprechen.
  • Es ist eine Skala 49 vorgesehen, deren Nullpunkt von einer Öffnung 48 der Vertiefung 47 zur Schmalseite hin um das Maß der axialen Länge der Führungsöffnung 4, 5, 6, 35 beabstandet ist. Die Skalenstriche der Skala 49 können sich bis auf den Boden der Vertiefung 47 erstrecken, sodass mit der Einstelllehre 45, 46 die Länge des Bohrers eingestellt werden kann, die beim Bohren der Bohrungen für Dübel beziehungsweise einen Exzenterbolzen oder zum Einlegen der Exzenterscheibe ins Werkstück eintritt.
  • Die in den Zeichnungen dargestellten Vorrichtungen sind geeignet, um die Bohrungen für einen Exzenter-Schraubdübel-Verbinder in zwei miteinander zu verbindende Werkstücken zu setzen. Die 13 zeigt am Beispiel der ersten Ausführungsform das Einbringen von Bohrungen in eine Breitseitenfläche eines Werkstücks 54. Die Innenseite 2' der Anschlagplatte 2 wird gegen die Schmalseite des Werkstücks 54 gebracht. Der Schaft 14' des Anschlagelementes 14 stützt sich an einer dazu rechtwinkligen Schmalseite des Werkstücks 54 ab. Mit dem Bohrer 25 können Bohrungen zum Einstecken von Dübeln gefertigt werden. Hierzu wird der Schaft 26 des Bohrers 25 in den beiden äußeren Führungsöffnungen 4, 6 geführt. Die Eindringtiefe des Bohrerschaftes 26 in das Werkstück 54 wird mit dem Anschlagkörper 27 definiert.
  • Auf dem Schaft 19 des Bohrers 18 ist das Hülsenelement 20 aufgeklemmt. Es ist mittels der Klemmschraube 23 am Schaft 19 befestigt. Der Kragen 22 bildet ein Anschlagelement. Der über die untere Stirnkante der Hülse 21 herausragende Abschnitt des Bohrers 18 fertigt eine Vertiefung zum Einschrauben eines Exzenterstiftes. Die Bohrung erfolgt unter Verwendung der mittleren Führungsöffnung 5.
  • Zuvor wird der Abstand der Führungsöffnungen 4, 5, 6 zur Innenseite 2' der zweiten Anschlagplatte 2 eingestellt. Dies erfolgt derart, dass die Achsen der Führungsöffnungen 4, 5, 6 um die Hälfte der Materialstärke des Werkstücks von der Innenseite 2' beabstandet sind.
  • Sodann werden die Bohrungen in einer Schmalseite eines weiteren Werkstücks 54 gesetzt. Hierzu wird die Innenseite 2" auf die Breitseite des Werkstücks gelegt, wobei der Schaft 14' des Anschlagelementes 14 an einer Randkante des Werkstücks anliegt. Die Unterseite 1" liegt an der Schmalseite des Werkstücks. Durch die drei Führungsöffnungen 4, 5, 6 wird jetzt jeweils ein 8 mm Bohrer geführt, um drei Bohrungen zu fertigen. Die beiden äußeren Bohrungen sind zum Einstecken von Dübeln und die mittlere Bohrung zum Eintritt eines Exzenterbolzens vorgesehen, vergleiche 14.
  • Durch die Führungsöffnung 35 wird dann mittels eines Forstnerbohrer 28 eine Bohrung gesetzt, in die die mittlere Bohrung der Schmalseite mündet. Diese Breitseitenbohrung ist zur Aufnahme der Exzenterscheibe vorgesehen, vergleiche 15 und 16.
  • Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Anschlagplatte 1 einen Materialeinheitlich mit dem rechteckigen Grundkörper der Anschlagplatte 1 verbundenen, aus ihrer Breitseitenfläche herausragenden Vorsprung aufweist. Dieser Vorsprung kann einen Handgriff ausbilden, der an seiner Umfangswand Riffelungen oder Nuten aufweist. Diese Handhabe bildet eine Planfläche aus, in der sich die Führungsöffnungen 4, 5, 6 erstrecken. Die Führungsöffnungen 4, 5, 6 werden von Metallhülsen 10 ausgebildet, die in den Kunststoff des Grundkörpers eingepresst sind. Auch die Führungsöffnung 35 der Anschlagplatte 2 wird von einer Metallhülse ausgebildet, die in das Kunststoffmaterial der Anschlagplatte 2 eingepresst ist.
  • Die Anschlagplatte 1 besitzt eine Vielzahl von Markierungen 52 mit jeweils rechteckigen Flächenabschnitten, deren Randkanten unter Ausbildung eines Kreuzes miteinander fluchten. Die quer zur Längsrichtung der Anschlagplatte 1 verlaufenden Markierungskanten können in eine Fluchtlage zu einer Randkante der anderen Anschlagplatte 2 gebracht werden. Es sind mehrere Markierungen 52 vorgesehen, die jeweils Justierlinien definieren, die unterschiedliche Abstände zu einer durch die Zentren der Führungsöffnungen 4, 5, 6 verlaufenden Linie L1 besitzen. Hierdurch lässt sich der Abstand der Innenseite 2' der Anschlagplatte 2 zu den Zentren der Führungsöffnungen 4, 5, 6 einstellen.
  • Alternativ dazu können aber auch die in der 22 unten dargestellten Markierungen 52 verwendet werden, indem die von den Rechtecken 53 definierten Justierlinien in eine Fluchtlage zur Randkante eines Werkstücks gebracht werden.
  • Die 23 zeigt eine weitere Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, um eine Lochreihe zu fertigen. Die Lochreihe besteht aus einer Vielzahl auf einer Linie angeordneter Löcher 56, die sich parallel zu einer Randkante eines Werkstücks 54 erstrecken. Der Abstand B der Löcher 56 beträgt 32 mm. Zur Fertigung dieser Lochreihe wird eine Führung 55 verwendet, bei der es sich um ein anderes Werkstück handelt, welches eine Führungsflanke ausbildet, die parallel zur Randkante des Werkstücks 54 verläuft. Mittels der Führungsöffnungen 4, 5, 6, die einen Abstand von 32 mm voneinander haben, kann die Lochreihe gefertigt werden. Hierzu wird die Anschlagplatte 1 mit einer Schmalseite gegen die Führungsflanke der Führung 55 gebracht. Ein Dorn 58 wird durch die Führungsöffnung 4 in ein bereits gebohrtes Loch 56 gesteckt. Besitzen die Führungsöffnungen 4, 5, 6 einen Durchmesser, der größer ist als 5 mm, so wird ein Hülsenelement 57 als Reduzierhülse verwendet, die einen Außendurchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser der Führungsöffnungen 4, 5, 6 entspricht und die einen Innendurchmesser aufweist, der 5 mm beträgt, sodass die Löcher 56 mit einem 5 mm Bohrer gebohrt werden können. Durch die Führungsöffnungen 5, 6 beziehungsweise durch die darin steckenden Hülsenelemente 57 können dann zwei weitere Löcher 56 gebohrt werden, bevor die Vorrichtung weiter verschoben wird, um weitere zwei Löcher zu bohren.
  • Die vorstehenden Ausführungen dienen der Erläuterung der von der Anmeldung insgesamt erfassten Erfindungen, die den Stand der Technik zumindest durch die folgenden Merkmalskombinationen jeweils auch eigenständig weiterbilden, wobei zwei, mehrere oder alle dieser Merkmalskombinationen auch kombiniert sein können, nämlich:
  • Eine Vorrichtung zum Bohren von Löchern für einen Excenter-Schraubdübel-Verbinder, mit einer ersten Anschlagplatte 1, die auf einer Linie L1 angeordnete Führungsöffnungen 4, 5, 6 zum Führen eines ersten Bohrers 18 mit einem geringen Durchmesser D1 und eines zweiten Bohrers 25 mit einem größeren Durchmesser D2 aufweist, mit einer zweiten Anschlagplatte 2, die an einer Unterseite 1" der ersten Anschlagplatte 1 mittels Fixierelementen 13, 16, 17 mit einem veränderbaren Abstand ihrer Innenseite 2' zu den Führungsöffnungen 4, 5, 6 befestigt oder befestigbar ist, wobei die Führungsöffnungen 4, 5, 6 jeweils denselben zum größeren Durchmesser D2 korrespondierenden Innendurchmesser D0 aufweisen. Es ist hierbei insbesondere ein Hülsenelement 20 vorgesehen, das einen Hülsenabschnitt 21 aufweist. Der Hülsenabschnitt 21 kann einen Außendurchmesser aufweisen, der dem größeren Durchmesser D2 entspricht. Ein Innendurchmesser einer Höhlung des Hülsenabschnitts 21 zum Einstecken des Schaftes 19 des ersten Bohrers 18 besitzt einen Innendurchmesser, der zum geringen Durchmesser D1 korrespondiert. Die Vorrichtung ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement 20 mit seinem Hülsenabschnitt 21 in einer und insbesondere der mittleren Führungsöffnung 5 derart steckt, dass ein einen Anschlag ausbildender Kragen 22 auf einer Randfläche der Führungsöffnung 5 anliegt. Es ist insbesondere vorgesehen, dass der Kragen auf einer die Führungsöffnung 5 ausfütternden Hülse 10 aus Metall aufliegt.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Hülsenelement 20 ein Klemmelement 23 aufweist, mit dem es am Schaft 19 des ersten Bohrers 18 mit einem einstellbaren Abstand zur Spitze des Schaftes 19 befestigbar ist.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Hülsenelement 20 einen Kragen 22 aufweist, dessen Durchmesser größer ist, als der Außendurchmesser des Hülsenabschnitts 21.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die axiale Länge des Hülsenabschnitts 21 gleich oder geringer ist, als die axiale Länge der Führungsöffnung 4, 5, 6.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Führungsöffnungen 4, 5, 6 jeweils von Hülsen 10 aus einem härteren Material ausgebildet sind.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Führungsöffnungen 4, 5, 6 von einem Einsatzstück 3 ausgebildet ist, das in einem Fenster 7 der ersten Anschlagplatte 1 befestigt ist.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein die Führungsöffnungen 4, 5, 6 ausbildender Abschnitt der ersten Anschlagplatte 1 über eine der Unterseite 1" gegenüberliegende Oberseite 1' hinausragt.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein oder mehrere Markierungen 42 in der Linie L1 liegen.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine der beiden Anschlagplatten 1, 2 ein oder mehrere Einstelllehren 45, 46 aufweist zum Einstellen des Abstandes einer Spitze eines Schaftes 19, 26, 29 eines Bohrers 18, 25, 28 zu einem am Schaft 19, 26, 29 befestigten Anschlagkörpers 20, 27, 31, 50.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Einsatzstück 3 einen Kragen 8 aufweist, der in einer Vertiefung 9 der Unterseite 1" der ersten Anschlagplatte 1 liegt, wobei der Kragen eine Befestigungsöffnung 43 aufweist, in der eine Befestigungsschraube 11 steckt, die in ein Innengewinde der Anschlagplatte 1 eingeschraubt ist, und/oder dass der Rand des Kragens 8 einen Grundriss aufweist, der wellenförmig verläuft, wobei die Befestigungsöffnungen 43 von sich gegenüberliegenden bogenförmigen Fortsätzen des Kragens 8 ausgebildet sind.
  • Eine Vorrichtung, die gekennzeichnet ist durch einen dritten Bohrer 28, der einen Schaft 29 mit einem Durchmesser D4 aufweist, der geringer ist, als ein Durchmesser D5 eines Schneidkanten aufweisenden Kopfes 30 des Bohrers 28, und ein Führungselement 32, das Befestigungselemente 44 aufweist, die mit Gegenbefestigungselementen 36 mit der zweiten Anschlagplatte 2 verbindbar sind, wobei das Führungselement 32 eine Führungshülse 33 aufweist, deren Innendurchmesser dem Durchmesser D4 des Schaftes 29 entspricht.
  • Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Führungsöffnungen 4, 5, 6 eine mittlere Führungsöffnung 5 ausbilden, deren Achse in einer Ebene E1 liegt, in der eine Achse einer Führungsöffnung 35 der zweiten Anschlagplatte 2 und/oder eine Markierung 39 der zweiten Anschlagplatte 2 liegt.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich, aber auch in Kombination untereinander) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren, auch ohne die Merkmale eines in Bezug genommenen Anspruchs, mit ihren Merkmalen eigenständige erfinderische Weiterbildungen des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen. Die in jedem Anspruch angegebene Erfindung kann zusätzlich ein oder mehrere der in der vorstehenden Beschreibung, insbesondere mit Bezugsziffern versehene und/oder in der Bezugsziffernliste angegebene Merkmale aufweisen. Die Erfindung betrifft auch Gestaltungsformen, bei denen einzelne der in der vorstehenden Beschreibung genannten Merkmale nicht verwirklicht sind, insbesondere soweit sie erkennbar für den jeweiligen Verwendungszweck entbehrlich sind oder durch andere technisch gleichwirkende Mittel ersetzt werden können.
  • Liste der Bezugszeichen
  • 1
    Anschlagplatte
    1'
    Oberseite
    1"
    Unterseite
    2
    Anschlagplatte
    2'
    Innenseite
    3
    Einsatzstück
    4
    Führungsöffnung
    5
    Führungsöffnung
    6
    Führungsöffnung
    7
    Fenster
    8
    Kragen
    9
    Vertiefung
    10
    Hülse
    11
    Befestigungsschraube
    12
    Mutter
    13
    Fixierschraube
    13'
    Schaft
    13''
    Kopf
    13'''
    Gewindeschaft
    14
    Anschlagelement
    14'
    Schaft
    14"
    Kopf
    15
    Bohrung für Anschlagelement
    16
    Fixierbohrung für Fixierschraube
    17
    Einschrauböffnung
    18
    Bohrer
    19
    Schaft
    20
    Hülsenelement
    21
    Hülsenabschnitt
    22
    Kragen
    23
    Klemmelement, Madenschraube
    24
    Bohrung
    25
    Bohrer
    26
    Schaft
    27
    Anschlagkörper
    28
    Bohrer
    29
    Schaft
    30
    Kopf
    31
    Anschlagkörper
    32
    Führungselement
    33
    Führungshülse
    34
    Befestigungsabschnitt
    35
    Führungsöffnung
    36
    Befestigungsöffnung
    37
    Bohrung für Anschlagelement
    38
    Mutter
    39
    Markierung
    40
    Markierung
    40'
    Dreieck
    41
    Einschnitt
    42
    Markierung
    43
    Befestigungsöffnung
    44
    Befestigungsstift
    45
    Einstelllehre
    46
    Einstelllehre
    47
    Vertiefung
    48
    Öffnung
    49
    Skala
    50
    Anschlagkörper, Hülsenelement
    51
    Hülsenabschnitt
    52
    Markierung
    53
    Rechteck
    54
    Werkstück
    55
    Führung
    56
    Loch
    57
    Hülsenelement
    D0
    Innendurchmesser
    D1
    Durchmesser
    D2
    Durchmesser
    D3
    Innendurchmesser
    D4
    Durchmesser
    D5
    Durchmesser
    A
    Abstand
    B
    Abstand
    L1
    Linie
    L2
    Linie
    E1
    Ebene
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Bohren von Löchern für einen Excenter-Schraubdübel-Verbinder, mit einer ersten Anschlagplatte (1), die auf einer Linie (L1) angeordnete Führungsöffnungen (4, 5, 6) zum Führen eines ersten Bohrers (18) mit einem geringen Durchmesser (D1) und eines zweiten Bohrers (25) mit einem größeren Durchmesser (D2) aufweist, mit einer zweiten Anschlagplatte (2), die an einer Unterseite (1") der ersten Anschlagplatte (1) mittels Fixierelementen (13, 16, 17) mit einem veränderbaren Abstand ihrer Innenseite (2') zu den Führungsöffnungen (4, 5, 6) befestigt oder befestigbar ist, wobei die Führungsöffnungen (4, 5, 6) jeweils denselben zum größeren Durchmesser (D2) korrespondierenden Innendurchmesser (D0) aufweisen, und mit einem Hülsenelement (20), das einen Hülsenabschnitt (21) mit einem Außendurchmesser, der dem größeren Durchmesser (D2) entspricht, und einem Innendurchmesser, der zum geringen Durchmesser (D1) korrespondiert, aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement (20) ein Klemmelement (23) aufweist, mit dem es am Schaft (19) des ersten Bohrers (18) mit einem einstellbaren Abstand zur Spitze des Schaftes (19) befestigbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement (20) einen Kragen (22) aufweist, dessen Durchmesser größer ist, als der Außendurchmesser des Hülsenabschnitts (21).
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Länge des Hülsenabschnitts (21) gleich oder geringer ist, als die axiale Länge der Führungsöffnung (4, 5, 6).
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsöffnungen (4, 5, 6) jeweils von Hülsen (10) aus einem härteren Material ausgebildet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsöffnungen (4, 5, 6) von einem Einsatzstück (3) ausgebildet ist, das in einem Fenster (7) der ersten Anschlagplatte (1) befestigt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Führungsöffnungen (4, 5, 6) ausbildender Abschnitt der ersten Anschlagplatte (1) über eine der Unterseite (1") gegenüberliegende Oberseite (1') hinausragt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Markierungen (42) in der Linie (L1) liegen.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Anschlagplatten (1, 2) ein oder mehrere Einstelllehren (45, 46) aufweist zum Einstellen des Abstandes einer Spitze eines Schaftes (19, 26, 29) eines Bohrers (18, 25, 28) zu einem am Schaft (19, 26, 29) befestigten Anschlagkörpers (20, 27, 31, 50).
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzstück (3) einen Kragen (8) aufweist, der in einer Vertiefung (9) der Unterseite (1") der ersten Anschlagplatte (1) liegt, wobei der Kragen eine Befestigungsöffnung (43) aufweist, in der eine Befestigungsschraube (11) steckt, die in ein Innengewinde der Anschlagplatte (1) eingeschraubt ist, und/oder dass der Rand des Kragens (8) einen Grundriss aufweist, der wellenförmig verläuft, wobei die Befestigungsöffnungen (43) von sich gegenüberliegenden bogenförmigen Fortsätzen des Kragens (8) ausgebildet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen dritten Bohrer (28), der einen Schaft (29) mit einem Durchmesser (D4) aufweist, der geringer ist, als ein Durchmesser (D5) eines Schneidkanten aufweisenden Kopfes (30) des Bohrers (28), und ein Führungselement (32), das Befestigungselemente (44) aufweist, die mit Gegenbefestigungselementen (36) mit der zweiten Anschlagplatte (2) verbindbar sind, wobei das Führungselement (32) eine Führungshülse (33) aufweist, deren Innendurchmesser dem Durchmesser (D4) des Schaftes (29) entspricht.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsöffnungen (4, 5, 6) eine mittlere Führungsöffnung (5) ausbilden, deren Achse in einer Ebene (E1) liegt, in der eine Achse einer Führungsöffnung (35) der zweiten Anschlagplatte (2) und/oder eine Markierung (39) der zweiten Anschlagplatte (2) liegt.
  13. Vorrichtung, gekennzeichnet durch eines oder mehrere der kennzeichnenden Merkmale eines der vorhergehenden Ansprüche.
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